26/2001

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Tag der Völker ­ Ausländersonntag 2001

Dieses Jahr begeht die katholische Kirche in unserem Land den Tag der Völker/Ausländersonntag am 11. November. Er steht unter dem Motto:

«Vielfalt ist Reichtum»
«La diversité est une richesse»
«La diversità è una ricchezza».

Die Schweiz ist ein vielfältiges Land: ein Land mit vier Kulturen, die sich im Verlauf ihrer Geschichte zu einem Staat gefunden haben. Die Einsicht der Unterschiedlichkeit der Menschen, die in diesem Land leben, hat erst das Zusammenwachsen ermöglicht. Diese Einsicht ist heute die Voraussetzung, dass sich Menschen fremder Herkunft, die auf Dauer anwesend sein werden, in die Gesellschaft integrieren können. Die Bevölkerung in diesem Land muss aber Abschied nehmen von der Vorstellung einer vermeintlich homogenen Gesellschaft. Die Anwesenheit von Menschen fremder Herkunft ist nicht mehr rückgängig zu machen. Sie kann aber bereichernd und befruchtend sein, wenn beide Seiten für Neues offen sind.
Die Zuwanderung von Fremden ist eine Chance für die weitere Entwicklung der Gesellschaft. Der Prozess der gegenseitigen Verständigung ist die Voraussetzung eines weiteren Wachstums unseres Staates. Dieser Prozess ist die Grundlage der Integration der Migrantinnen und Migranten, der auch die Voraussetzung für das Wachsen der Kirche ist.
Die Schweizer Bischofskonferenz will mit dem Motto zum Tag der Völker die positiven Aspekte der Migration aufzeigen. Sie will das Zusammenleben von Einheimischen und Fremden, das für die Zukunft unseres Landes wesentlich ist, fördern. Die Bischöfe fordern deshalb die Gläubigen auf, das Zusammenleben in den Pfarreien und die Integration, die ein gegenseitiger Prozess ist, zu fördern.

Impulstag zum «Tag der Völker»:

Samstag, 1. September 2001, 9.30­16.15 Uhr, für Kirchgemeinden/Pfarreien im Romero-Haus, Kreuzbuchstrasse 44, 6006 Luzern. Anmeldung an das Romero-Haus bis 22. August 2001.

migratio ­ Kommission der Schweizer
Bischofskonferenz für Migration


Bistümer der deutschsprachigen Schweiz

 

Veröffentlichung der Statuten der DOK

An ihrer 252. Ordentlichen Versammlung vom 28. bis 30. Mai 2001 in Einsiedeln hat die Schweizer Bischofskonferenz das neue Statut der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) vom 20. März 2001 verabschiedet. Damit tritt das nachstehend veröffentlichte Statut in Kraft und löst damit das alte ab, im Vergleich zu dem geringfügige Änderungen angebracht worden sind.

Statut der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz DOK vom 20. März 2001

Art. 1  Zweck

  1. Die DOK befasst sich mit kirchlichen Fragen, welche die deutschsprachige Schweiz betreffen. Sie strebt ein gemeinsames Vorgehen und gemeinsame Lösungen an.
    Sie bemüht sich um das Einvernehmen über die Grundlinien der Pastoral in den deutschschweizerischen Diözesen.
  2. Sie will die Schweizer Bischofskonferenz von der Behandlung sprachregionaler Angelegenheiten entlasten.

Art. 2  Mitglieder

Die Mitglieder der DOK sind:

Der Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Art. 3  Kompetenz

  1. Die DOK behandelt Geschäfte, die sie selber aufgreift oder die ihr von der Schweizer Bischofskonferenz übertragen werden.
  2. Beschlüsse der DOK treten durch die Zustimmung der zuständigen Bischöfe in Kraft.
  3. Die DOK nimmt die Leitungsfunktion wahr gegenüber von der Schweizer Bischofskonferenz ihr anvertrauten oder von der DOK eingerichteten bzw. anerkannten Kommissionen oder Arbeitsstellen.

Hinsichtlich Vereinigungen, Verbänden oder Bewegungen nimmt sie im Rahmen entsprechender Vereinbarungen eine angemessene Verantwortung wahr.

Art. 4  Präsidium

  1. Präsident der DOK wird aus den Mitgliedern der Schweizer Bischofskonferenz für eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
  2. Der Präsident lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie. Er überwacht die Ausführung der Beschlüsse.
  3. Der Vizepräsident wird aus den Mitgliedern der DOK für eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt. Er vertritt den Präsidenten bei dessen Verhinderung.

Art. 5  Sekretariat

  1. Der jeweilige Vorsitzende der DOK ernennt für die Dauer seiner Präsidialzeit einen Sekretär/eine Sekretärin zur Erfüllung der administrativen Aufgaben.
  2. Der Protokollführer/die Protokollführerin wird von der DOK bestimmt.
  3. Die Akten der DOK werden im Archiv der Schweizer Bischofskonferenz archiviert.

Art. 6  Arbeitsweise

  1. Die DOK tritt sooft zusammen, als es die Geschäfte erfordern.
  2. Die Schweizer Bischofskonferenz, die Ordinariate und andere kirchliche Organisationen können der DOK Geschäfte zur Behandlung vorlegen.
    Aufträge der Schweizer Bischofskonferenz, der Ordinariate oder der Mitglieder der DOK werden immer auf die Traktandenliste gesetzt.
    Über weitere Anträge entscheidet der Präsident.
  3. Die Geschäfte der DOK sollen vor den Sitzungen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Ordinariaten besprochen werden.
  4. Den Mitgliedern der DOK werden einzelne Arbeitsbereiche zugeteilt.

Art. 7  Finanzielles

  1. Die Spesen der Mitglieder werden von den zuständigen Ordinariaten übernommen.
  2. Allgemeine Spesen werden nach dem üblichen Schlüssel unter den Ordinariaten aufgeteilt.

Art. 8  Schlussbestimmungen

Dieses Statut ersetzt dasjenige vom 11. März 1976 sowie die Teilrevision vom 15. März 1988 und tritt nach Genehmigung durch die Schweizer Bischofskonferenz in Kraft.

Freiburg, 30. Mai 2001

Der Präsident der
Schweizer Bischofskonferenz
+ Amédée Grab OSB

Der Generalsekretär der
Schweizer Bischofskonferenz
Dr. Agnell Rickenmann


Bistum Basel

 

Ausschreibungen

Die auf den 1. Juni 2002 vakant werdende Pfarrstelle Interlaken (BE) wird für einen Pfarrer zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Auf diese Stelle kann sich auch ein Priester melden, der bereit ist, seine Aufgabe in einem grösseren Pensum zu versehen, ohne die Pfarreileitung übernehmen zu müssen.

Die auf den 1. Oktober 2001 vakant werdende Pfarrstelle Gettnau (LU) im Seelsorgeverband Ettiswil-Gettnau wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. (Die ebenfalls auf den 1. Oktober 2001 vakant werdende
Pfarrei Ettiswil im Seelsorgeverband Ettiswil-Gettnau wird erst im Herbst 2001 ausgeschrieben werden.)
Interessierte Personen melden sich bitte bis 19. Juli 2001 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch

Im Seelsorgeteam des geplanten Seelsorgeverbandes Aristau-Beinwil-Muri sind rund 200 Stellenprozente frei. Das Seelsorgeteam als Ganzes trägt die Seelsorge in den drei Pfarreien. Folgende Arbeitsgebiete sind zu besetzen: Gemeindeleitung und Wallfahrtsseelsorge der Pfarrei St. Burkard, Beinwil (50%); pastorale Aufgaben in Muri in den Bereichen Liturgie, Diakonie, Öffentlichkeitsarbeit (rund 100%, aufteilbar); Seelsorge im Kantonalen Pflegeheim Muri (50%). Die Bereitschaft zur Mitarbeit im Seelsorgeteam wird vorausgesetzt. Es ist erwünscht, dass Pensen kombiniert werden (siehe Inserat).
Interessierte Theologinnen und Theologen (Ordinierte und Laien) melden sich bitte bis 19. Juli 2001 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch

Die auf den 1. Februar 2002 vakant werdende Pfarrstelle Lengnau (AG) im Seelsorgeverband Lengnau-Unterendingen-Würenlingen wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Die vakante Pfarrstelle Weggis (LU) im Seelsorgeverband Weggis-Vitznau wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (siehe Inserat).

Die vakante Pfarrstelle Greppen (LU) (50 Stellenprozente) wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Vorgesehen ist eine pastorale Zusammenarbeit mit den beiden Pfarreien des Seelsorgeverbandes Weggis-Vitznau.

Interessierte Personen melden sich bitte bis 16. August 2001 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch


Das Ständige Diakonat

Wir planen zurzeit wiederum die Vorbereitung für interessierte Theologen unseres Bistums auf das Ständige Diakonat. Die Vorbereitungszeit erstreckt sich über ein Jahr. Interessierte Theologen erhalten gerne weitere Auskünfte beim Personalamt. Wer sich im Verlauf des Jahres 2001/2002 auf das Ständige Diakonat vorbereiten möchte, melde sich bitte so schnell wie möglich beim Personalamt. Dann wird Weihbischof Denis Theurillat, Verantwortlicher für den Verlauf der Vorbereitung auf das Ständige Diakonat, persönlich mit Ihnen in Kontakt treten.

Nachstehend finden Sie die allgemeinen Kriterien für die Zulassung zum Ständigen Diakonat, wie sie in unserem Bistum üblich sind:

  1. Bezüglich Anforderungen an die Weihebewerber und Voraussetzungen für die Weihespendung gelten die Regelungen des CIC (vgl. can 1024­1052).
  2. Zusätzlich zu den Bestimmungen des CIC gelten im Bistum Basel folgende Weihekriterien:
    a) Die Bewerber müssen ein Theologiestudium auf einem vom Diözesanbischof anerkannten Bildungsweg erfolgreich abgeschlossen haben.
    b) Wer zum Ständigen Diakon geweiht wird, muss über eine ausreichende positive Erfahrung als hauptamtlicher Seelsorger verfügen.
    c) Die Weihekandidaten bringen eine positive Erfahrung als Verheiratete im kirchlichen Dienst mit. Die Gattin erklärt sich bereit, den diakonalen Dienst ihres Ehemannes mitzutragen.


Im Herrn verschieden

Franz Aregger, emeritierter Pfarrer, Entlebuch
Am 14. Juni 2001 starb in Entlebuch der emeritierte Pfarrer Franz Aregger. Am 6. Mai 1915 geboren, empfing der Verstorbene 1948 die Priesterweihe. Er wirkte als Vikar in Gebenstorf (1948­1950) und Gerliswil (1950­1957). Von 1957­1969 war er Pfarrer in Büren (SO) und von 1969­1994 Pfarrer in Finsterwald. Von 1994 bis zu seinem Tod lebte er als emeritierter Pfarrer in Entlebuch. Er wurde am 21. Juni 2001 in Romoos beerdigt.


Bistum St.Gallen

 

Stellenausschreibungen

Bernhardzell

Die kleine Landpfarrei Bernhardzell (ca. 650 Katholiken) in der Nähe der Stadt St. Gallen sucht als Nachfolger von Pfarrer und Administrationsrat Bernhard Gemperli einen älteren Priester, der die Leitung der Pfarrei und die priesterlichen Dienste wahrzunehmen hat. Für Katechese und Sekretariat ist eine Lösung vorhanden. Das Pfarrhaus steht als Wohnung zur Verfügung.
Interessenten melden sich bitte bis 27. Juli 2001 beim Diözesanen Personalamt, Klosterhof 6b, Postfach 263, 9001 St. Gallen.

Ernetschwil

Die kleine Landpfarrei Ernetschwil (ca. 470 Katholiken) sucht infolge Demission des bisherigen Seelsorgers einen älteren Priester, der die Pfarrei leitet und die priesterlichen Dienste wahrzunehmen hat. Religionsunterricht ist keiner zu erteilen.
Interessenten melden sich bitte bis 27. Juli 2001 beim Diözesanen Personalamt, Klosterhof 6b, Postfach 263, 9001 St. Gallen.

Gais (AR)

Infolge Demission des bisherigen Amtsinhabers wird die Stelle eines Pfarreibeauftragten oder einer Pfarreibeauftragten für die Pfarrei Gais auf den 1. Oktober 2001 oder nach Übereinkunft zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Stelle umfasst ein vielseitiges Arbeitsgebiet in Liturgie und Verkündigung, Katechese, Seelsorge für Erwachsene und Jugendliche. Im Seelsorgeverband Teufen-Bühler-Gais wirken ein Priester, ein Diakon, eine Katechetin und nebenamtliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit.
Bewerber und Bewerberinnen melden sich bitte bis 31. August 2001 beim Diözesanen Personalamt, Klosterhof 6b, Postfach 263, 9001 St. Gallen.


Ernennung

Bischof Ivo Fürer hat auf den 1. Juli 2001 Franz Kreissl, Pastoralassistent im Seelsorgeverband Ebnat-Kappel/Neu St. Johann, zum Mitarbeiter im Pastoralamt des Bistums St. Gallen ernannt. Franz Kreissl wird seine neue Aufgabe zu 20% neben seiner Tätigkeit in der Pfarrei ausüben. Wir heissen Franz Kreissl im Bischöflichen Ordinariat herzlich willkommen und wünschen ihm viel Freude und Erfüllung in seiner Aufgabe.

Anton Thaler, Generalvikar


Bistum Sitten

 

Ordinariatsferien

Das Bischofshaus ist vom Samstag, 30. Juni, bis Montag, 30. Juli 2001, geschlossen. Während dieser Zeit wende man sich nach Möglichkeit schriftlich an das Ordinariat. Ein Mitglied des Ordinariates kann telefonisch (027-3291818) oder per Fax 027-3291836 erreicht werden.
Generalvikar Josef Zimmermann ist vom 22. Juli bis 20. August 2001 abwesend.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001