24/2001 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Das Schweizer Volk hat heute entschieden, den Ausnahmeartikel über
die Errichtung von Bistümern aus der Verfassung zu streichen. Mit Genugtuung
nehmen die Schweizer Bischöfe dieses Resultat entgegen, das eine diskriminierende
und obsolete Bestimmung aufhebt. Diese Verfassungsbestimmung war die letzte
Spur der Ausnahmeartikel, die vor ungefähr 130 Jahren in unsere Verfassung
eingeschrieben worden sind. Es geht nun darum, in die Zukunft zu schauen,
ohne sich je wieder einer Vergangenheit zuzuwenden, die, wie wir hoffen,
unwiederbringlich überholt ist!
Während der Abstimmungskampagne haben manche ihre Befürchtungen
geäussert bezüglich der Schaffung neuer Bistümer in der Schweiz,
zum Beispiel in Genf oder Zürich, oder einer Einflussnahme des Vatikans
über solche Entscheidungen. Die Schweizer Bischöfe halten es für
wichtig, heute daran zu erinnern, dass es weder mittelfristig noch vielleicht
langfristig in Frage kommt, neue Diözesen zu errichten. Selbst wenn
eines Tages eine solche Hypothese verwirklicht werden sollte, wäre
der Schlussentscheid jedenfalls die Frucht einer breit angelegten Konsultation
aller betroffenen Parteien, darin inbegriffen auch unsere Schwestern und
Brüder anderer Konfessionen. Was die Praxis des Vatikans der letzten
Jahrzehnte angeht, so zeigt sie, dass die Initiative zu solchen Veränderungen
der Kompetenz der Lokalkirchen überlassen wird.
Die Schweizer Bischofskonferenz wiederholt darüber hinaus ihre Bereitschaft,
über eine eventuelle Einschreibung eines Religionsartikels in unserer
Verfassung zu diskutieren, welcher die Beziehung zwischen verschiedenen
religiösen Gemeinschaften und dem Staat festschreiben würde. Wie
die SBK schon einmal betont hat, wird die Erarbeitung eines solchen Artikels
aber sicherlich viel Zeit brauchen, zumal das Parlament in der Vergangenheit
sehr deutlich die Idee eines derartigen Artikels abgelehnt hat.
Die Bischöfe erklären in jedem Fall ihre Bereitschaft, bei der
Abfassung eines Religionsartikels mitzuarbeiten. Die Bischöfe bekräftigen
auch entschlossen ihren Willen, mit noch grösserer Überzeugung
den Weg der Ökumene weiterzuverfolgen in einem Umfeld, das nun freigeschaufelt
ist von den letzten Spuren des Kulturkampfes. Die SBK wird jedenfalls wachsam
sein gegenüber jeglicher Form von Hindernis, das sich ihren Partnern
in den Weg stellen könnte. Nur Frauen und Männer, die von gegenseitigen
Ängsten frei sind, können auf ihre gemeinsame Zukunft hoffen und
eine künftige Einheit im Reichtum ihrer Unterschiede ins Auge fassen.
Unser Heiliger Vater, Papst Johannes Paul II., sichert seit bald 23 Jahren
den Zusammenhalt aller römisch-katholischen Glaubensbrüder in
allen Kontinenten. Um seinen apostolischen Auftrag im Namen Jesu erfüllen
zu können, braucht er unser aller Unterstützung. Wir wissen, dass
er dazu auf die Hilfe vieler treuer Mitarbeiter zählen kann, die auch
Anrecht auf einen gerechten Lohn haben. Sie alle erfüllen die ihnen
aufgetragenen Aufgaben und helfen so dem Diener aller Diener, die ihm zugepsrochene
Mission gewissenhaft zu erfüllen.
Zur Finanzierung der gesamten weltkirchlichen Verwaltung helfen auch die
Schweizer Katholiken. Im Namen des Staatssekretariates im Vatikan danken
wir allen Spendern für das letztjährige Opfer, mit der Hoffnung,
dass unser Anteil am grossen Werk der Kirche im angebrochenen Jahrtausend
nicht kleiner werde.
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) tagte vom 28. bis 30. Mai 2001
in der Benediktiner-Abtei Einsiedeln (SZ). Sie hat das Wort der Kirchen
verabschiedet, welches als Abschlussdokument der Ökumenischen Konsultation
zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz veröffentlicht
werden wird. Die Bischöfe haben erneut ihre Überzeugung bekräftigt
zur Abschaffung des so genannten Bistumsartikels. Über dessen Streichung
wird in der Volksabstimmung vom 10. Juni entschieden.
Die SBK hat darüber hinaus den Apostolischen Nuntius in der Schweiz,
Mgr. Dr. Pier Giacomo De Nicolò, empfangen und dessen Botschaft entgegengenommen.
Einige emeritierte Bischöfe haben am ersten Tag der Ordentlichen Versammlung
teilgenommen.
Wenige Tage vor der Eidgenössischen Volksabstimmung über die
Streichung des Bistumsartikels, der die Errichtung von Bistümern betrifft,
sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger noch immer unentschieden.
Dies liegt wohl auch daran, dass sich die Debatte bis jetzt vornehmlich
auf Insider-Kreise mit manchmal sehr polarisierten Meinungen beschränkt
hat. Von daher besteht die Gefahr, dass manche ihren Emotionen nach stimmen
werden und nicht auf Grund einer ausgewogenen Analyse der Sachlage.
Es ist nützlich, daran zu erinnern, dass sowohl das Parlament mit einer
sehr grossen Mehrheit als auch der Bundesrat und sozusagen alle politischen
Parteien die Ja-Parole zur Abschaffung dieses Artikels empfehlen. Ein solcher
Artikel sollte in Zukunft keinen Platz mehr in der Bundesverfassung haben.
Damit sei gesagt, welch breiten Konsens dieses Thema unter den Politikerinnen
und Politikern unseres Landes geniesst.
Die Schweizer Bischöfe sind sich der Schwierigkeiten und Gründe
bewusst, die während der vorbereitenden Kampagne zu Tage getreten sind
und die manche dazu bewogen haben, die Streichung des Artikels abzulehnen.
Die Bischöfe selber haben sich aber bereits im Sinne einer erweiterten
Mitverantwortung der Katholiken im Rahmen der eventuellen Änderung
der Bistumsgrenzen ausgesprochen. Es ist hingegen eine Tatsache, dass der
Bistumsartikel keineswegs das geeignete Instrument ist, um diese Probleme
zu lösen.
Es ist zudem nicht sinnvoll, einen solchen Artikel beizubehalten, nur um
damit einer Missstimmung Luft zu machen oder gar um so eine «Demokratisierung
der Kirche zu erreichen». Diese Abstimmung betrifft lediglich die
der katholischen Kirche gegebene Möglichkeit, sich selber nach ihren
Bedürfnissen zu organisieren wie es zum heutigen Zeitpunkt ausser der
katholischen Kirche allen Kirchen und Vereinen zukommt. Am 10. Juni Ja zu
stimmen, heisst also einem Akt der Gerechtigkeit zuzustimmen.
Die SBK bekräftigt noch einmal, dass die Abschaffung des Bistumsartikels
für eine zukünftige Diskussion über die Beziehungen zwischen
Kirche und Staat und ihre eventuelle Einschreibung in die Bundesverfassung
keinerlei Hindernis bedeutet.
Die SBK hat einstimmig das Wort der Kirchen verabschiedet, das gemeinsam
mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) erarbeitet worden
ist und das die Ökumenische Konsultation über die soziale und
wirtschaftliche Zukunft der Schweiz abschliesst. Dieses wichtige Dokument
wird am 3. Juli 2001 den Medien vorgestellt und danach offiziell den Behörden
und den Vertretern von Arbeitswelt und Wirtschaft während eines öffentlichen
Festaktes am 1.September 2001 in Bern überreicht.
Der Text berücksichtigt die Resultate der Ökumenischen Konsultation,
welche die SBK und der SEK im Januar 1998 lanciert haben. Die beiden Kirchenleitungen
geben damit auf die in den drei vergangenen Jahren gesammelten Beiträge
Antwort. Die Botschaft will das Engagement für eine in Mitverantwortung
gestaltete Zukunft anregen, eine Zukunft, in der jeder und jede seinen Platz
hat.
Im Hinblick auf die bevorstehende parlamentarische Debatte bekräftigt die SBK erneut die Unterstützung zur Schaffung einer Stiftung «Solidarische Schweiz», wie sie 1997 durch den Bundesrat bekannt gegeben wurde. Es ist ihr daran gelegen, dass die Grundidee dieser Institution beibehalten wird, und zwar in dem Sinne, dass ein Teil der Goldreserven der Nationalbank zur Unterstützung von Solidaritätsprojekten in der Schweiz und im Ausland eingesetzt wird. Die Bischöfe lehnen die Forderung ab, dass die bereitgestellten Geldsummen hauptsächlich oder gar ausschliesslich für Schweizer Projekte benützt werden, und wünschen ausdrücklich, dass der Gebrauch dieser Gelder Gelegenheit zu einer gross angelegten Solidarität gegenüber den am meisten Benachteiligten biete.
Die Sekretärin der Ökumene-Kommission, Frau Marie-Christine Varone, hat ihren Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen bekannt gegeben. Die Bischöfe haben die Demission angenommen und drücken Frau Varone ihre grosse Anerkennung für das Engagement während zahlreicher Jahre aus. Ihre Nachfolge wird in den kommenden Monaten geregelt.
Die SBK hat Herrn P. Jean-Bernard Livio SJ alskatholischen Delegierten in die Jüdisch/Römisch-katholische Gesprächskommission (JRGK) ernannt.
Die Bischöfe haben beschlossen, zum Internationalen Tag der Freiwilligen, der am 5. Dezember 2001 stattfinden wird, eine Botschaft zu verfassen. Sie möchten damit all jenen ihre Anerkennung aussprechen, die überall in der Kirche eine unersetzliche Arbeit leisten.
Die Bischöfe haben beschlossen, die notwendigen Vorbereitungen zur Schaffung einer Gesprächskommission mit dem Islam in die Wege zu leiten.
Markus Stohldreier-Weinkötz, Diakon, zum Gemeindeleiter der Pfarrei
Unterendingen (AG) im Seelsorgeverband Lengnau-Unterendingen-Würenlingen
per 3. Juni 2001,
Jerko Bozic als Vikar in der Pfarrei St. Marien, Thun, per 10. Juni 2001,
Urs Steiner als Vikar in der Pfarrei Horw (LU) per 10. Juni 2001.
Die auf den 31. Dezember 2001 vakant werdende Pfarrstelle Worb (BE) wird
für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur
Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Die auf den 1. September 2001 vakant werdende Pfarrstelle Rickenbach (LU)
wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin
zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessierte Personen melden sich bitte bis 5. Juli 2001 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch
Anton Amrein, emeritierter Pfarrer, Inwil
Am 2. Juni 2001 starb in Inwil der emeritierte Pfarrer Anton Amrein. Am
17. November 1923 geboren, empfing der Verstorbene 1949 die Priesterweihe.
Er wirkte als Vikar in Wettingen, St. Sebastian (19491954), und in
Luzern, St. Karl (19541969). Von 19691970 wirkte er als Pfarrer
in Cham und als Jugendseelsorger in Zug, Gut Hirt, von 19701971. Von
1971 bis 1977 war er Vikar in Reussbühl und danach von 19771995
Pfarrer in Buchrain, ab 19821995 auch Pfarrer in Perlen. Von 19891993
war er Dekan des Dekanates Luzern-Habsburg. Von 19951999 lebte er als
emeritierter Pfarrer in Emmen, St. Mauritius, und seit 1999 bis zu seinem
Tod in Inwil.
Er wurde am 11. Juni 2001 in Luzern beerdigt.
Ewald Jäger, Pfarrer im Ruhestand
Der Verstorbene wurde am 12. Oktober 1914 in Vasön (SG) geboren und
am 13. Juli 1947 in der Kathedrale Chur zum Priester geweiht. Sein ganzes
priesterliches Wirken war Pfarreien im Bündnerland gewidmet. Als Neupriester
übernahm er die Kaplanei von Obersaxen-St. Martin (GR) und war dort
tätig von 19471963. Von 19631975 und von 19831987 wirkte
er als Pfarrer in Schmitten (GR), und von 19751983 als Pfarrer in Trimmis
(GR). Seit 1987 lebte er als Resignat in Domat/Ems (GR). Während rund
35 Jahren nahm er zudem die Aufgabe des Präses des Lourdesvereins Graubünden
wahr. Er verstarb am 30. Mai 2001 im Kreuzspital in Chur und wurde am 2.
Juni 2001 in Valens (SG) beerdigt. Bischöfliche Kanzlei
In den ständigen kirchlichen Dienst des Bistums St. Gallen aufgenommen werden am Samstag, 7. Juli, 17 Uhr, in der Abteikirche Otmarsberg, Uznach: Sabina Alther (ab August Pastoralassistentin in Bütschwil), Otmar Bischof, Pastoralassistent in Benken, Cornel Keller, Pastoralassistent in Mogelsberg/Degersheim, und André Lenz, Neu St. Johann/Ebnat Kappel (ab August Mitarbeiter auf der Daju, der Diözesanen Arbeitsstelle für Jugendseelsorge). Die neuen kirchlichen Mitarbeitenden haben nach dem Theologiestudium neben ihrer Tätigkeit in einer Pfarrei den in Blöcke aufgeteilten Pastoralkurs im Seminar St. Georgen-St. Gallen besucht und sind dabei mit verschiedenen Bereichen von Seelsorgearbeit im Bistum konfrontiert worden. Ihre Kurskollegen Patrik Brunschwiler und Albert Wicki wollen Priester werden. Sie erhalten am 8. Juli die Weihe zum Diakon. Ein Absolvent des Pastoralkurses wird ein zusätzliches Praktikum in einer weiteren Pfarrei absolvieren.
Am Sonntag, 8. Juli, 9 Uhr, wird in der Kathedrale St. Gallen Bischof
Ivo Fürer acht Männer zu Diakonen weihen. Zwei davon, nämlich
Patrik Brunschwiler, St. Otmar-St. Gallen (ab August in Gossau), und Albert
Wicki, Rebstein, erhalten die Weihe als Vorstufe zur Priesterweihe.
Zum Ständigen Diakon geweiht werden Paul Bigger, Sennwald, Martin Blankenburg,
Häggenschwil, Bruno Jud, Lütisburg, Walter Lingenhöle, Au
(ab Anfang September in Wil-Wilen), Arthur Salcher, Azmoos, und Stefan Staub,
Riethüsli-St. Gallen.
Msgr. Edouard Cantin, Domprobst
Geboren am 29. September 1911 in Vallon bei Estavayer. Priesterweihe 1936.
Professor am Kollegium St. Michael in Freiburg 19361976, davon 18 Jahre
als Rektor. Mitarbeit am Kirchlichen Ehegericht von 19761981. Prälat
Seiner Heiligkeit 1961. Residierender Domherr des Kapitels St. Niklaus in
Freiburg 1981, und am 5. November 1981 vom Staatsrat Freiburg zum Domprobst
ernannt. Gestorben im Priesterheim «Jean Paul II» am 27. Mai
2001. Beigesetzt in der Kathedrale St.Niklaus am 30. Mai 2001.
Die Brüder und Patres der Schweizer Provinz der Mariannhiller-Missionare haben P. Damian Weber, von 1991 bis 2001 Nationaldirektor der Missio, zu ihrem neuen Provinzial gewählt; er löst in diesem Amt P. Pirmin Supersaxo ab.