44/2000

INHALT

Wortmeldung

Die Schwierigkeit einer authentischen Inkulturation im föderalistischen Schweizer Katholizismus

Obwohl ich als ehemaliger Präsident der Synode der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich eher den staatskirchenrechtlichen Strukturen nahe stehe, gehe ich in vielen Punkten mit Bischof Kurt Koch einig:

Spätestens an diesem Punkt muss man sich aber fragen, wie ein Gremium, dessen Vertreter im Allgemeinen aus dem «gut katholischen Teig» zu stammen pflegen, eine so abstruse Politik vertreten kann. Ursache dafür dürfte wohl eine wesentlich grössere Tragikomödie sein, welche die kirchliche Landschaft vor allem in der deutschen Schweiz vergiftet und polarisiert hat, nämlich die Vorgänge um den nunmehrigen Erzbischof Wolfgang Haas.
Ich kann hier nur eine sicherlich durch persönliche Erfahrungen gefärbte Perspektive einbringen, welche meines Erachtens grundlegend ist für die von Bischof Koch diagnostizierte Schieflage. Ich beschränke mich auf die Situation im Kanton Zürich, weil dieser zusammen mit dem Bistum Chur eben vielleicht der eigentliche Problembrennpunkt war und für einmal nicht das Bistum Basel, wie Bischof Koch andeutet.

Die Last der jüngsten Geschichte

Als 1963 die Zürcher Katholiken vom Staat anerkannt wurden, schufen sie keine parallele Kirche. Sie schufen tatsächlich eine Hilfsstruktur, die katholische Körperschaft. Die Kompetenzverteilung war klar, die kirchlichen Autoritäten wurden respektiert. Die Seelsorger wie auch die Gremien der Körperschaft identifizierten sich primär mit dem Generalvikariat Zürich und dem Bistum Chur. Die 1983 geschaffene Synode war im Kirchenvolk kaum bekannt. Die Präsidenten von Zentralkommission und Synode sahen ihre vornehmliche Aufgabe in der Unterstützung der kirchlichen Amtsträger. Dies änderte sich schlagartig mit dem Amtsantritt von Bischof Haas. Hier nahm nun tatsächlich eine Tragikomödie ihren Anfang: Nicht die kirchliche Hierarchie, sondern ausgerechnet diese Hilfsstrukturen verhinderten den pastoralen Kahlschlag im Kanton Zürich, sowohl auf kantonaler Ebene wie auch in gewissen Pfarreien. Hilferufe in Rom blieben unerhört. Es blieb der Initiative des Bundesrates vorbehalten, endlich zu einer Lösung zu führen. Die Folgen sind nach wie vor verheerend:
Es besteht ein Urmisstrauen gegenüber der kirchlichen Hierarchie bei vielen Gläubigen. Demgegenüber geniessen viele staatskirchenrechtlich fundierte Gremien den Ruf, Garanten der Pastoral zu sein. Das ist tatsächlich absurd, hat aber leider reale Ursachen. Diese Ursachen sind meiner Ansicht nach der Reformstau und personalpolitische Fehlentscheide. Um ein Beispiel zu nennen: Innerkirchlich ist das Thema Frauenpriestertum zum Tabu erklärt worden. De facto gilt dies auch für das Thema Zölibat. Dies hat zur Folge, dass diese Themen nun in Kirchenparlamenten diskutiert werden, obwohl (fast) allen Beteiligten bewusst ist, dass dies nun wirklich der falsche Ort für diesen Diskurs ist. Doch wenn die Hierarchie mauert und ein Thema brennt, übernehmen kirchliche Körperschaften eine Ventilfunktion.
Man muss sich wirklich auch die Frage stellen, warum diese Gremien, die jahrzehntelang wertvolle Aufbauhilfe gelungener Pastoral unter Respektierung der kirchlichen Amtsträger leisten konnten, in den vergangenen zehn Jahren plötzlich zu den Gegenspielern dieser Amtsträger wurden.
Ich stimme Bischof Koch von Herzen zu, dass unsere staatskirchlichen Strukturen einer Revision bedürfen, damit sie mit der katholischen Ekklesiologie wieder kompatibel werden. Dies war jahrzehntelang nicht nötig, weil die betreffenden Gremien freiwillig den Bischöfen in die Hände arbeiteten. Unter dem gegenwärtigen Pontifikat haben sich die Gegensätze verschärft. Ich wage zu behaupten, dass sich diese dringende Reform darum nicht einseitig nur auf die staatskirchenrechtlichen Strukturen beschränken darf. Denn dieser Überbetonung des Subsidiaritätsprinzips durch die Gemeinden entspricht ein Mangel an Subsidiarität in der Politik der Kurie. Dies könnte ein Grund sein, warum sie bei uns manchmal so fanatisch vertreten wird. Der aktuelle Reformbedarf besteht auf beiden Seiten. Gerade darum ist der Ruf nach einer authentischen Inkulturation unserer kirchlichen Strukturen von Bischof Koch ernst zu nehmen:
In einem Gespräch mit Frank A. Meyer meinte 1996 der neu ernannte Bischof von Basel, dass diese staatskirchenrechtlich verfassten auxiliaren Strukturen in der Schweizer Kirche Ausdruck der Inkulturation seien und vielleicht sogar einen Impuls für die Weltkirche darstellen könnten. (Ich zitiere aus dem Gedächtnis.) Damals waren diese Worte für einen Zürcher Katholiken Balsam. Doch vermutlich muss man inzwischen die Frage stellen, ob eine solche Inkulturation unter den gegenwärtigen Bedingungen der kirchlichen Grosswetterlage überhaupt möglich sei. Sicher wären auch für unsere Kirche andere Lösungen denkbar.

Denkbare Lösungen

Es wäre sinnvoll, wenn ein rechter Teil unserer Kirchensteuergelder an die Diözesen und an die Schweizer Bischofskonferenz gingen. Voraussetzung wäre allerdings, dass gewählte Kirchenvolkvertreter/Kirchenvolkvertreterinnen über deren Einsatz mitentscheiden dürften (Abnahme von Budget und Rechnung sowie Finanzkontrolle). Es wäre durchaus ein System denkbar, in welchem die kirchliche Hierarchie sozusagen die Exekutive darstellt und gewählte Kirchenvolkvertreter/Kirchenvolkvertreterinnen die Legislative. Dies natürlich nur in den Fragen, welche die zeitlichen Güter der Kirche anbelangen.
Auch über das Pfarrwahlrecht lässt sich diskutieren. Doch warum soll dem altkirchlichen Prinzip nicht wieder Geltung verschafft werden, dass, wer allen vorsteht, auch von allen gewählt werden soll? Dieses Prinzip könnte bei uns mühelos inkulturiert werden. Wie das konkret bewerkstelligt werden soll, dies sollte sine ira et studio einvernehmlich geregelt werden. Doch, wie gesagt, genau dieser Diskurs «sine ira et studio» scheint im Moment angesichts der kirchlichen Grosswetterlage nicht möglich zu sein. Wir werden uns vermutlich in der Schweiz auch in den nächsten Jahren mit einer defizitären Inkulturation abfinden müssen. Als Übergangslösung scheint sie mir tauglich zu sein. Zumindest was die Finanzen anbelangt, war sie alles andere als defizitär.

In dieser Patt-Situation sind auch unsere Bischöfe gefordert. Ihr Ruf nach mehr Finanzmitteln ist berechtigt. Doch die gibt es bei uns nie mit einem Blankoscheck. Es ist höchste Zeit, dass unsere Bischöfe Visionen entwickeln, sozusagen ein gemeinsames Regierungsprogramm derjenigen Aufgaben entwerfen, die es gesamtschweizerisch mit höchster Dringlichkeit anzugehen gilt. Natürlich müssten sie dabei Überzeugungsarbeit leisten ­ welche Regierung muss das nicht! Sie müssten auch prophetisch auf die Folgen hinweisen, wenn weiterhin dringende Fragen auf die lange Bank geschoben werden. Sie müssten auch, wie es halt bei uns üblich ist, diese Visionen in konkreten Vorlagen mit Bericht und Antrag verfassen. Nur dies kann den Druck erzeugen, der überfällig ist, damit unsere Kirchgemeinden neben dem Subsidiaritätsprinzip endlich auch das Solidaritätsprinzip entdecken!

Markus Arnold


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000