44/2000 | |
INHALT | |
Wortmeldung |
Obwohl ich als ehemaliger Präsident der Synode der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich eher den staatskirchenrechtlichen Strukturen nahe stehe, gehe ich in vielen Punkten mit Bischof Kurt Koch einig:
Spätestens an diesem Punkt muss man sich aber fragen, wie ein Gremium,
dessen Vertreter im Allgemeinen aus dem «gut katholischen Teig»
zu stammen pflegen, eine so abstruse Politik vertreten kann. Ursache dafür
dürfte wohl eine wesentlich grössere Tragikomödie sein, welche
die kirchliche Landschaft vor allem in der deutschen Schweiz vergiftet und
polarisiert hat, nämlich die Vorgänge um den nunmehrigen Erzbischof
Wolfgang Haas.
Ich kann hier nur eine sicherlich durch persönliche Erfahrungen gefärbte
Perspektive einbringen, welche meines Erachtens grundlegend ist für
die von Bischof Koch diagnostizierte Schieflage. Ich beschränke mich
auf die Situation im Kanton Zürich, weil dieser zusammen mit dem Bistum
Chur eben vielleicht der eigentliche Problembrennpunkt war und für
einmal nicht das Bistum Basel, wie Bischof Koch andeutet.
Als 1963 die Zürcher Katholiken vom Staat anerkannt wurden, schufen
sie keine parallele Kirche. Sie schufen tatsächlich eine Hilfsstruktur,
die katholische Körperschaft. Die Kompetenzverteilung war klar, die
kirchlichen Autoritäten wurden respektiert. Die Seelsorger wie auch
die Gremien der Körperschaft identifizierten sich primär mit dem
Generalvikariat Zürich und dem Bistum Chur. Die 1983 geschaffene Synode
war im Kirchenvolk kaum bekannt. Die Präsidenten von Zentralkommission
und Synode sahen ihre vornehmliche Aufgabe in der Unterstützung der
kirchlichen Amtsträger. Dies änderte sich schlagartig mit dem
Amtsantritt von Bischof Haas. Hier nahm nun tatsächlich eine Tragikomödie
ihren Anfang: Nicht die kirchliche Hierarchie, sondern ausgerechnet diese
Hilfsstrukturen verhinderten den pastoralen Kahlschlag im Kanton Zürich,
sowohl auf kantonaler Ebene wie auch in gewissen Pfarreien. Hilferufe in
Rom blieben unerhört. Es blieb der Initiative des Bundesrates vorbehalten,
endlich zu einer Lösung zu führen. Die Folgen sind nach wie vor
verheerend:
Es besteht ein Urmisstrauen gegenüber der kirchlichen Hierarchie bei
vielen Gläubigen. Demgegenüber geniessen viele staatskirchenrechtlich
fundierte Gremien den Ruf, Garanten der Pastoral zu sein. Das ist tatsächlich
absurd, hat aber leider reale Ursachen. Diese Ursachen sind meiner Ansicht
nach der Reformstau und personalpolitische Fehlentscheide. Um ein Beispiel
zu nennen: Innerkirchlich ist das Thema Frauenpriestertum zum Tabu erklärt
worden. De facto gilt dies auch für das Thema Zölibat. Dies hat
zur Folge, dass diese Themen nun in Kirchenparlamenten diskutiert werden,
obwohl (fast) allen Beteiligten bewusst ist, dass dies nun wirklich der
falsche Ort für diesen Diskurs ist. Doch wenn die Hierarchie mauert
und ein Thema brennt, übernehmen kirchliche Körperschaften eine
Ventilfunktion.
Man muss sich wirklich auch die Frage stellen, warum diese Gremien, die
jahrzehntelang wertvolle Aufbauhilfe gelungener Pastoral unter Respektierung
der kirchlichen Amtsträger leisten konnten, in den vergangenen zehn
Jahren plötzlich zu den Gegenspielern dieser Amtsträger wurden.
Ich stimme Bischof Koch von Herzen zu, dass unsere staatskirchlichen Strukturen
einer Revision bedürfen, damit sie mit der katholischen Ekklesiologie
wieder kompatibel werden. Dies war jahrzehntelang nicht nötig, weil
die betreffenden Gremien freiwillig den Bischöfen in die Hände
arbeiteten. Unter dem gegenwärtigen Pontifikat haben sich die Gegensätze
verschärft. Ich wage zu behaupten, dass sich diese dringende Reform
darum nicht einseitig nur auf die staatskirchenrechtlichen Strukturen beschränken
darf. Denn dieser Überbetonung des Subsidiaritätsprinzips durch
die Gemeinden entspricht ein Mangel an Subsidiarität in der Politik
der Kurie. Dies könnte ein Grund sein, warum sie bei uns manchmal so
fanatisch vertreten wird. Der aktuelle Reformbedarf besteht auf beiden Seiten.
Gerade darum ist der Ruf nach einer authentischen Inkulturation unserer
kirchlichen Strukturen von Bischof Koch ernst zu nehmen:
In einem Gespräch mit Frank A. Meyer meinte 1996 der neu ernannte Bischof
von Basel, dass diese staatskirchenrechtlich verfassten auxiliaren Strukturen
in der Schweizer Kirche Ausdruck der Inkulturation seien und vielleicht
sogar einen Impuls für die Weltkirche darstellen könnten. (Ich
zitiere aus dem Gedächtnis.) Damals waren diese Worte für einen
Zürcher Katholiken Balsam. Doch vermutlich muss man inzwischen die
Frage stellen, ob eine solche Inkulturation unter den gegenwärtigen
Bedingungen der kirchlichen Grosswetterlage überhaupt möglich
sei. Sicher wären auch für unsere Kirche andere Lösungen
denkbar.
Es wäre sinnvoll, wenn ein rechter Teil unserer Kirchensteuergelder
an die Diözesen und an die Schweizer Bischofskonferenz gingen. Voraussetzung
wäre allerdings, dass gewählte Kirchenvolkvertreter/Kirchenvolkvertreterinnen
über deren Einsatz mitentscheiden dürften (Abnahme von Budget
und Rechnung sowie Finanzkontrolle). Es wäre durchaus ein System denkbar,
in welchem die kirchliche Hierarchie sozusagen die Exekutive darstellt und
gewählte Kirchenvolkvertreter/Kirchenvolkvertreterinnen die Legislative.
Dies natürlich nur in den Fragen, welche die zeitlichen Güter
der Kirche anbelangen.
Auch über das Pfarrwahlrecht lässt sich diskutieren. Doch warum
soll dem altkirchlichen Prinzip nicht wieder Geltung verschafft werden,
dass, wer allen vorsteht, auch von allen gewählt werden soll? Dieses
Prinzip könnte bei uns mühelos inkulturiert werden. Wie das konkret
bewerkstelligt werden soll, dies sollte sine ira et studio einvernehmlich
geregelt werden. Doch, wie gesagt, genau dieser Diskurs «sine ira
et studio» scheint im Moment angesichts der kirchlichen Grosswetterlage
nicht möglich zu sein. Wir werden uns vermutlich in der Schweiz auch
in den nächsten Jahren mit einer defizitären Inkulturation abfinden
müssen. Als Übergangslösung scheint sie mir tauglich zu sein.
Zumindest was die Finanzen anbelangt, war sie alles andere als defizitär.
In dieser Patt-Situation sind auch unsere Bischöfe gefordert. Ihr Ruf nach mehr Finanzmitteln ist berechtigt. Doch die gibt es bei uns nie mit einem Blankoscheck. Es ist höchste Zeit, dass unsere Bischöfe Visionen entwickeln, sozusagen ein gemeinsames Regierungsprogramm derjenigen Aufgaben entwerfen, die es gesamtschweizerisch mit höchster Dringlichkeit anzugehen gilt. Natürlich müssten sie dabei Überzeugungsarbeit leisten welche Regierung muss das nicht! Sie müssten auch prophetisch auf die Folgen hinweisen, wenn weiterhin dringende Fragen auf die lange Bank geschoben werden. Sie müssten auch, wie es halt bei uns üblich ist, diese Visionen in konkreten Vorlagen mit Bericht und Antrag verfassen. Nur dies kann den Druck erzeugen, der überfällig ist, damit unsere Kirchgemeinden neben dem Subsidiaritätsprinzip endlich auch das Solidaritätsprinzip entdecken!