33-34/2000

INHALT

Wortmeldung

Wieder verheiratete Geschiedene

Wir persönlich können nicht schweigen zum neuen römischen Dokument, welches den wieder verheirateten Geschiedenen die Kommunion erneut verbietet!
Bezug nehmend auf die offizielle Doktrin der Kirche verlangt ein jüngst erschienenes Dokument des Vatikans (6. Juli 2000), dass die Seelsorger «zwar mit grösster Nächstenliebe, aber mit Konsequenz» den wieder verheirateten Geschiedenen die Kommunion verweigern sollen. Demnach verlangt das Dokument, dass alle Seelsorger gehalten sind, den Geschiedenen und den wieder verheirateten Geschiedenen, welche die Vergebung wünschen, die Absolution im Namen eines Gesetzes, das von Gott gegeben sei, zu verweigern (wie der Präsident des päpstlichen Rates für die Auslegung von Gesetzestexten sagte).
Können die Autoren dieses in die ganze Welt verbreiteten Dokuments sich eine Vorstellung vom normalen Ehealltag machen?
Einmal mehr ist es eine Stellungnahme der römischen Amtskirche gegenüber den Geschiedenen und den wieder verheirateten Geschiedenen, die urteilt, verurteilt und ausschliesst! Das berührt uns, uns Frauen und Männer, uns Geschiedene und nicht Geschiedene zutiefst. Es ist unerträglich, dass Frauen und Männer, welche die Absolution begehren und die Hunger nach der Eucharistie haben, davon ausgeschlossen werden!
Meistens sind die Geschiedenen und die wieder verheirateten Geschiedenen bereits schon gezeichnet vom Misslingen ihrer ersten Ehe und suchen darum oder gerade deswegen einen neuen Weg des Glaubens und der Vergebung.
Den Geschiedenen und den wieder verheirateten Paaren, die sich noch nicht aus der Kirche verabschiedet haben, muss es doch möglich sein, dass ihnen eine Zeit der Besinnung gewährt wird und dass sie in den Pfarrgemeinden und von den Seelsorgern mit offenen Armen empfangen werden.
Die Diözesanversammlung AD 2000 des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg hat kürzlich unter anderem einen ermutigenden Text mit offizieller Zustimmung des Diözesanbischofs verabschiedet, der klar verlangt und konkrete Zeichen setzt, dass jenen, die nach ihrem eigenen Gewissensentscheid von der Kirche für ihren Neubeginn eine milde und nachsichtige Haltung erwarten und einfordern, diese auch gewährt wird.
«Es ist ein von Gott im Herzen des Menschen eingeprägtes Gesetz: Das Gewissen ist die innigste Mitte und das tiefste Geheimnis des Menschen, gleichsam das Heiligtum, wo er mit Gott allein ist und wo seine Stimme sich vernehmen lässt» (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1776).
«Das Gewissen ist die oberste Instanz des Menschen, aber eine Instanz, die sich immer wieder neu ausrichten muss. Es gibt kein Gewissen, das sich nicht durch die Erziehung, eine stetige Entwicklung, eine ständige Herausforderung, durch neue Gegebenheiten und durch Begegnungen immer wieder neu entfaltet ­ all dies ermöglicht jeder Person neu, im Glauben zu wachsen» (Mgr. Léonard, Bischof von Namur).
Wir Unterzeichneten wünschen, dass dieser hoffnungsvolle Weg, welchen viele Synoden, Bischöfe, Priester, Laien und vor allem AD 2000 eröffnet haben, nicht wieder durch eine restriktive römische Erklärung blockiert wird.
Lasst uns reagieren und mit den Geschiedenen und den wieder verheirateten Geschiedenen, mit AD 2000 und mit unserem Bischof Bernard Genoud solidarisch bleiben.

Véronique Compagnon, Brigitte de Werra und einige weitere Mitglieder der Kommission «Ehe & Familie» der Schweizer Bischofskonferenz


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000