33-34/2000 | |
INHALT | |
Wortmeldung |
Wir persönlich können nicht schweigen zum neuen römischen
Dokument, welches den wieder verheirateten Geschiedenen die Kommunion erneut
verbietet!
Bezug nehmend auf die offizielle Doktrin der Kirche verlangt ein jüngst
erschienenes Dokument des Vatikans (6. Juli 2000), dass die Seelsorger «zwar
mit grösster Nächstenliebe, aber mit Konsequenz» den wieder
verheirateten Geschiedenen die Kommunion verweigern sollen. Demnach verlangt
das Dokument, dass alle Seelsorger gehalten sind, den Geschiedenen und den
wieder verheirateten Geschiedenen, welche die Vergebung wünschen, die
Absolution im Namen eines Gesetzes, das von Gott gegeben sei, zu verweigern
(wie der Präsident des päpstlichen Rates für die Auslegung
von Gesetzestexten sagte).
Können die Autoren dieses in die ganze Welt verbreiteten Dokuments
sich eine Vorstellung vom normalen Ehealltag machen?
Einmal mehr ist es eine Stellungnahme der römischen Amtskirche gegenüber
den Geschiedenen und den wieder verheirateten Geschiedenen, die urteilt,
verurteilt und ausschliesst! Das berührt uns, uns Frauen und Männer,
uns Geschiedene und nicht Geschiedene zutiefst. Es ist unerträglich,
dass Frauen und Männer, welche die Absolution begehren und die Hunger
nach der Eucharistie haben, davon ausgeschlossen werden!
Meistens sind die Geschiedenen und die wieder verheirateten Geschiedenen
bereits schon gezeichnet vom Misslingen ihrer ersten Ehe und suchen darum
oder gerade deswegen einen neuen Weg des Glaubens und der Vergebung.
Den Geschiedenen und den wieder verheirateten Paaren, die sich noch nicht
aus der Kirche verabschiedet haben, muss es doch möglich sein, dass
ihnen eine Zeit der Besinnung gewährt wird und dass sie in den Pfarrgemeinden
und von den Seelsorgern mit offenen Armen empfangen werden.
Die Diözesanversammlung AD 2000 des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg
hat kürzlich unter anderem einen ermutigenden Text mit offizieller
Zustimmung des Diözesanbischofs verabschiedet, der klar verlangt und
konkrete Zeichen setzt, dass jenen, die nach ihrem eigenen Gewissensentscheid
von der Kirche für ihren Neubeginn eine milde und nachsichtige Haltung
erwarten und einfordern, diese auch gewährt wird.
«Es ist ein von Gott im Herzen des Menschen eingeprägtes Gesetz:
Das Gewissen ist die innigste Mitte und das tiefste Geheimnis des Menschen,
gleichsam das Heiligtum, wo er mit Gott allein ist und wo seine Stimme sich
vernehmen lässt» (Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1776).
«Das Gewissen ist die oberste Instanz des Menschen, aber eine Instanz,
die sich immer wieder neu ausrichten muss. Es gibt kein Gewissen, das sich
nicht durch die Erziehung, eine stetige Entwicklung, eine ständige
Herausforderung, durch neue Gegebenheiten und durch Begegnungen immer wieder
neu entfaltet all dies ermöglicht jeder Person neu, im Glauben
zu wachsen» (Mgr. Léonard, Bischof von Namur).
Wir Unterzeichneten wünschen, dass dieser hoffnungsvolle Weg, welchen
viele Synoden, Bischöfe, Priester, Laien und vor allem AD 2000 eröffnet
haben, nicht wieder durch eine restriktive römische Erklärung
blockiert wird.
Lasst uns reagieren und mit den Geschiedenen und den wieder verheirateten
Geschiedenen, mit AD 2000 und mit unserem Bischof Bernard Genoud solidarisch
bleiben.
Véronique Compagnon, Brigitte de Werra und einige weitere Mitglieder der Kommission «Ehe & Familie» der Schweizer Bischofskonferenz