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Theologie in Luzern |
In den über 50 Jahren, die seit der ersten Veröffentlichung
von Alfred C. Kinseys Umfrage über das sexuelle Verhalten des Mannes
(1945) und der Frau (1953) vergangen sind, hat sich nicht nur die wissenschaftliche
Erforschung der Sexualität von den verschiedensten theoretischen Ansätzen
her differenziert, sondern auch das Verhalten der westlichen Gesellschaft
durch eine zunehmend sexualliberalere Einstellung grundlegend verändert.
Die katholische Kirche tat sich eher schwer mit dieser Entwicklung, wie
verschiedene der Öffentlichkeit bekannt gewordene Konflikte mit Theologen
verraten. Die Sexualethik ist ein noch immer brisantes Thema. Wie überall
in den westlichen Ländern blieb auch die katholische Kirche der Schweiz
vor Auseinandersetzungen nicht verschont. Bisher fehlte eine Darstellung,
die eine chronologische und thematische Sicht auf diese Zeit erlaubte. Über
die Jahre 1950 bis 1975 liegt nun eine Untersuchung von Martin Tschirren
vor, die in der von Urs Altermatt herausgegebenen Reihe: Religion
Politik Gesellschaft in der Schweiz als Band 19 veröffentlich
wurde.<1> Es handelt sich um eine leicht
überarbeitete Lizentiatsarbeit, die im Juni 1997 der Philosophischen
Fakultät der Universität Freiburg eingereicht wurde.
Im ersten Teil des Buches wird die theoretische Einbettung der Untersuchung
erörtert, das Geschichtsverständnis des Schweizer Katholizismus
als Subgesellschaft und die sexualmoralischen Problemfelder und ihre kirchlichen
Normen, wie sie sich 1950 als Stand der Lehre zeigen. Der II. Teil ist empirisch
ausgerichtet, wobei in einem ersten Abschnitt für die Zeit von 19501962
vor allem in der Geburtenregelung die Diskrepanz zwischen der Lehre der
Kirche und dem Handeln der Gläubigen als «feine Risse unter der
Oberfläche» umschrieben wird. Der zweite Abschnitt umfasst die
Jahre 19621975, das II. Vatikanum mit den Ausführungen zur Ehelehre
in «Gaudium et spes», die Enzyklika «Humanae vitae»
mit ihren Auswirkungen, die Synode 72, in deren Zeit auch das Zerwürfnis
mit Professor Pfürtner<2> fiel, eine
Phase, die als «Offenheit und Konfrontation» bezeichnet wird.
Der Wandel in der Gesprächskultur, in der Offenlegung der Probleme
und auch in der normativen Bewertung ist offensichtlich. Er wird detailliert
abgehandelt in den Bereichen der Geburtenregelung, der Masturbation, der
geschlechtlichen Vereinigung vor der Ehe und einzelnen Fragen der Sittlichkeit<3>. Von der Stimmungslage während der
fünfziger Jahre bis hin zu einem «neuen Stellenwert des Gewissens
im sittlichen Leben», die in der Veränderung der Haltung gegenüber
der kirchlichen Autorität nach «Humanae vitae» gesehen
wird, spricht der III. Teil.
Als Quellenbasis dienen die «Schweizerische Kirchenzeitung»,
die «Orientierung» und «Das Neue Volk». Zur Ergänzung
werden das Bischöfliche Archiv Solothurn und das Staatsarchiv Luzern
mit Dokumenten des Schweizerischen Katholischen Volksvereins beigezogen.
Der Verfasser ist sich bewusst, dass seine Arbeit unvollständig ist
und «nur einige wenige Fäden aus dem Gesamtteppich» enthält.
Das Bild müsste, schreibt er, durch weiterführende Untersuchungen
ergänzt werden. Die Darstellung ist sachlich und enthält sich
jeder Wertung von einzelnen Personen, Lehren oder Fakten. Der Zeitzeuge
und historisch kundige Moraltheologen werden allerdings verschiedene Angaben
vermissen, die Akzente etwas anders setzen und die Zusammenhänge anders
interpretieren. Die folgenden kritischen Hinweise mögen den «Gesamtteppich»
etwas erweitern.
Um den Stand der Lehre in der Sexualmoral um 1950 darzulegen, stützt
sich M. Tschirren «als repräsentativer Überblick»
auf die 1940 erschienene Moraltheologie von Heribert Jone<4>
und vervollständigt dessen Ansichten mit der von Gustav Ermecke überarbeiteten
Moraltheologie von Joseph Mausbach<5>.
Jone, ein damals von den Studenten gerne benutztes Repetitorium für
die Examensvorbereitung, und Mausbach-Ermecke sind signifikant für
das, was in jener Zeit die Hürde des Imprimatur nehmen konnte, nicht
aber für das, was die effektive Meinung der Moraltheologen der Schweiz
war, von denen die wenigsten einer legalistisch-kasuistischen Moral verpflichtet
blieben<6>.
Nur zögerlich bahnte sich in diesen Jahren ein unbefangener Umgang
mit Fragen der Geschlechtlichkeit an. Vor allem kirchliche Kreise blieben
einer traditionellen Tabuierung und Verdrängung der Problematik verhaftet,
weshalb besonders im theologisch-wissenschaftlichen Schrifttum dieser Jahre
wenig einschlägiges Material zu finden ist. Dahinter verbarg sich gleicherweise
die Furcht und die Verantwortung, dass die Rede über Geschlechtliches
unkontrollierte Neugier und irgendwelche unkeusche Begehrlichkeiten wecken
konnte, was immer als eine objektiv schwere Sünde eingestuft wurde<7>. Um «unauthorisierte» Leser
fern zu halten, wurden wichtige Passagen in Latein abgefasst. Die vorherrschende
Mentalität der Prüderie, die zuweilen an Sprachlosigkeit grenzte,
ist heute kaum mehr nachvollziehbar. Hinzu kam die Angst vor Verdächtigungen
und Verleumdungen, die üblich waren, und vor Denunziationen, die kirchliche
Sanktionen nach sich ziehen konnten. Erinnert sei an die Indizierung von
Herbert Doms, Ernst Michel, Marc Oraison und, in der Schweiz, von Bernhardin
(Anton) Krempel<8>. Vorsicht war geboten,
doch es gab Auswege. Aus der Erkenntnis, dass die Sexualethik neue Antworten
nur finden konnte, wenn sie mit neuen Grunddaten aus den Humanwissenschaften
wie Psychologie, Soziologie und Pädagogik konfrontiert würde,
untersuchten Schweizer Theologen das Problem der Masturbation (nach M. Tschirren
ein «recht selten besprochenes Problem»), obwohl verschiedentlich
heftiger Widerstand gegen die Befragung der Intimsphäre geäussert
wurde, und doktorierten mit entsprechenden Dissertationen an der philosophischen
statt an der theologischen Fakultät der Universität Freiburg (Alois
Gügler, Leo Kunz, Jakob Crottogini, Viktor Hobi)<9>.
Moraltheologen im deutschen Sprachraum wichen auf exegetische oder geschichtliche
Themen aus und schrieben Beiträge zur Lehre des hl. Augustinus von
der Paradiesesehe, zur Sexualethik des hl. Albert, zur Sexualethik des hl.
Thomas von Aquin, zur Ehelehre der Pönitentialsummen, zur Sexuallehre
von Kardinal Cajetan oder zur Entstehung jener Begriffe (peccatum mortale
ex toto genere suo, parvitas materiae), die in der Sexualmoral eine besonders
verhängnisvolle Bedeutung erhalten hatten.
M. Tschirren vermerkt auch, dass «Fragen, wie zum Beispiel Inzest
oder Homosexualität in der untersuchten Zeitspanne kaum oder nie ein
Thema waren». Dazu muss gesagt werden, dass die Homosexualität
in der Psychopathologie oder in der Pastoralmedizin subsumiert unter den
Perversionen behandelt wurde<10>. Die
massive Ächtung der Homosexualität liess es kaum zu, dass ein
Moraltheologe sich mit dieser Thematik befasste, denn leicht hätte
er sich selbst dem Verdacht ausgesetzt, zu den Betroffenen zu gehören.
L. M. Weber verfasste immerhin den 1960 gedruckten moraltheologischen Teil
des Artikels «Homosexualität» im LThK<11>.
Einen nicht geringen Einfluss auf die Katholiken hatte der protestantische
Arzt Theodor Bovet, auf den für diese Thematik gerne hingewiesen wurde<12>. Er war wohl eine der anerkanntesten
und einflussreichsten Persönlichkeiten im interkonfessionellen Gespräch
über Ehe und Sexualethik. 1968 erschien vom damals in der Schweiz lebenden
holländischen Kapuziner Herman van de Spijker im Walter Verlag Olten
eine ausführliche moraltheologische Auseinandersetzung zur gleichgeschlechtlichen
Zuneigung<13>. Doch noch 1980 wagte Gabriel
Looser nicht mit derselben Thematik an der theologischen Fakultät von
Freiburg zu doktorieren<14>. Besonders
erwähnt sei auch, dass in diesen Jahren verschiedenste pastoraltheologisch
ausgerichtete Bücher, Artikel, Kleinschriften und verbandsinterne Fortbildungsunterlagen
über die Ehe erschienen<15> und dass
der intensive Gesprächsaustausch, der zwischen Theologen und Ärzten
gepflegt wurde, in der Zeitschrift «Arzt und Christ» eine institutionelle
Basis fand<16>. Durch die Eingrenzung
der Thematik auf die Geburtenregelung, die Masturbation, die geschlechtliche
Vereinigung vor der Ehe und einzelne Fragen der Sittlichkeit kommt in der
Arbeit von M. Tschirren einseitig eine Aktmoral ins Blickfeld, nicht aber
der äusserst wichtige Diskurs der Theologen um eine ganzheitliche,
personale und dynamische Geschlechts- und Ehemoral, ohne den die Pastoralkonstitution
«Gaudium et spes» nicht denkbar wäre.
Eine Ungenauigkeit hat sich in der Darstellung der Vorgeschichte von «Humanae
vitae» eingeschlichen. Johannes XXIII. hat die «Kommission für
das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit»
nicht nur angeregt, sondern auch eine erste Zusammenstellung vorgenommen.
Paul VI. übernahm sie, erweiterte sie im März 1966 und erhob sie
später zu einer Kardinalskommission. Der Ausdruck «Bericht der
Minderheit» ist verfänglich. Es handelte sich dabei um ein überarbeitetes
Statement, das John C. Ford, Moraltheologe an der katholischen Universität
von Washington, der Kommission vorgelegt hatte, das dem Papst von Ottaviani
privat überreicht wurde<17>. Nach
Erscheinen der Enzyklika bemühten sich die Verantwortlichen der KIPA
die weltweiten Reaktionen so umfassend als möglich an die Presse weiterzuleiten.
Die Mitteilungen waren öfters begleitet mit Backgrounds, die nicht
veröffentlicht werden durften. Diese Informationsquelle wurde vom Verfasser
nicht beigezogen. Eine nuancierte Stellungnahme zu «Humanae vitae»
schrieb M. L. Weber schon im Sommer 1968<18>.
Diese knappen Angaben zeigen eine weit komplexere Situation als sie der
Veröffentlichung von M. Tschirren entnommen werden kann.
Im theoretischen Teil verweist M. Tschirren auf Untersuchungen über
Veränderungen in den Auffassungen von Sexualität, Ehe und Familie
im niederländischen Katholizismus (Simons/Winkeler)<19>
und sieht Parallelen im Mentalitätswandel der Schweizer Katholiken
während den Jahren des Umbruchs zwischen 19501975. Die katholische
Glaubens-, Sitten- und Soziallehre verlor an Bindekraft und wurde in Frage
gestellt. So richtig diese Feststellung ist und sie sich im Verlauf der
Darlegungen auch nachweisen lässt, stellen sich doch einige Fragen.
Was ist spezifisch schweizerisch an dieser Entwicklung? Der Verfasser setzt
wichtige Akzente auf einzelne Persönlichkeiten. Einer traditionellen
Haltung, verkörpert durch Alois Schenker<20>,
stellten sich Theologen (Weber, Böckle, Sustar, David, Müller,
Pfürtner u.a.), die sich mit neueren anthropologischen Erkenntnissen
auseinander setzten, entgegen. Sie waren nicht unbeeinflusst von Moraltheologen
anderer Länder, mit denen ein reger Austausch herrschte<21>.
In England und in Amerika wurden viele der Ansichten vorweggenommen und
die Reaktionen auf die Enzyklika «Humanae vitae» waren daselbst
von ebenbürtiger Heftigkeit. Die Vermutung des Autors, dass einige
Vorreiter unter den Moraltheologen einen Teil der Gläubigen zu mobilisieren
wussten, so dass sich eine «ideologische» Subkultur der Schweizer
Katholiken im Bereich der Sexualität auflöste und einer grössern
Gewissensfreiheit Raum gab, ist sicher falsch. Bei aller Anerkennung der
Priorität des Gewissensentscheides als subjektive Norm und des unverzichtbaren
Rechtes auf Gewissensfreiheit galt das Ringen der Theologen vornehmlich
einer objektiven Moral, der Berücksichtigung der neuen wissenschaftlichen
Erkenntnisse, einer Veränderung der kirchlich starren Reglementierung
und der Verkündigung einleuchtender Normen, an denen das Gewissen sich
orientieren konnte<22>.
In diesem Bemühen sind sie vorerst gescheitert. Die Enzyklika «Humanae
vitae» hat durch ihre Unzeitgemässheit jene soziokulturellen
Kräfte verstärkt, die eine Individualisierung, Pluralisierung
und Privatisierung ethischer Normen förderte. Jene Gläubigen,
die der Argumentation des Papstes nicht zu folgen vermochten, wurden auf
ihr Gewissen zurückgeworfen. Die Beichte, die für viele der Ort
der Auseinandersetzung mit einer personalen Geschlechtlichkeit war, verlor
den Bezug auf allgemein anerkannte verbindliche Normen und damit auch die
selbverständlich geübte Praxis. Beide waren verunsichert, der
Beichtende wie der Beichtiger. Was in der Schweiz als Wandel fassbar wird,
ist das Ergebnis einer allgemeinen «Erosion der normativen Kraft der
Kirchen», die bedingt ist durch fundamentale gesellschaftliche Veränderungsprozesse
der letzten Jahrzehnte<23>. Die Strafrechtsreformen
in der Schweiz und den angrenzenden Ländern im Sexualbereich, der Bedeutungsverlust
des Konkubinates, die Neufassung des umstrittenen Paragraphen 175 im Deutschen
Bundesrecht und anderes mehr verdeutlichen die Vielschichtigkeit der Bewegung.
Ferdinand W. Menne hat schon 1971 auf verschiedene Faktoren hingewiesen.
Er vermerkt, dass in einer sich mühelos generativ reproduzierenden
Gesellschaft sexualasketisches und zugleich reproduktionsorientiertes Verhalten
überflüssig geworden ist, dass eine auf Schuld gründende
Ethik ihre psycho-soziale Basis verloren hat, dass mit der wachsenden Verfügung
über die reproduktive Potenz, und zwar ihrer Lust-, nicht ihrer Reproduktionskomponente,
auch ein neues Lebensgefühl erstarkte, mit dem Trend des Rückzugs
in die exklusiven Sphären der Intimität und Privatheit<24>. Wie in der neusten umfassenden Umfrage in
den USA dargelegt wird, fehlen jedoch weitgehend die theoretischen Unterlagen,
um Veränderungen im sexuellen Verhalten genau zu interpretieren<25>. Darf von einer sozialen einseitig auf
die Schweiz bezogenen Bewegung gesprochen werden? Inwieweit unterscheidet
sie sich von andern Ländern ausser durch die Persönlichkeiten
ihrer Protagonisten?
Erstaunlich ist nun gewiss die Synode 72, die in ihrer Durchführung,
im Miteinbeziehen der Laien und in ihrem demokratischen Grundverständnis
eine besondere Eigenart aufweist, die auch im Ergebnis, das in andern Länder
durch schwierige Prozesse kaum erreicht wurde, zu einem übereinstimmenden
Grundkonsens beitrug, welcher der Kirche Schweiz weitere Auseinandersetzungen
und Polarisierungen wie zum Beispiel in Holland oder USA ersparte. Es scheint,
dass die Erfahrung einer direkten Demokratie, die dem Schweizer gleich welcher
Sprachregion eigen ist und ihm eine entsprechende Sensibilität verleiht<26>, ein wichtiger Faktor ist, um dem Schweizer
Katholizismus nach dem 2. Vatikanischen Konzil eine besondere Dynamik zu
verleihen, die eine kritische Grundstimmung erzeugt, die jedoch nicht auf
den moraltheolgischen Bereich konzentriert ist, sondern gesamthaft lehramtliche
Äusserungen gleich welcher Art und kirchenamtliche Entscheidungen des
Vatikans miteinbezieht. So wären denn die angesprochene «grössere
Gewissensfreiheit» der Gläubigen, die aus dem Wandel resultierte,
aber auch der Verlust der religiösen und kulturellen Verbindlichkeit
auf diesen Aspekt hin zu untersuchen<27>.
Dass die Verlautbarung der Kongregation für die Glaubenslehre zu Sexualfragen
1975 kaum registriert wurde, ist von da nicht mehr verwunderlich.<28>
Nach 50 Jahren hat sich inhaltlich in der offiziellen Lehre der Kirche zu
den objektiv schwer sündhaften Vergehen gegen die Geschlechtlichkeit
kaum etwas verändert, wenn auch die subjektive Befindlichkeit der Gläubigen
und die Gewissensfreiheit ein bedeutenderes Gewicht erhalten haben, die
personale Sicht der Ehe besonders durch Papst Johannes Paul II. vertieft
und die Reflexion differenzierter wurde, wie dies auch der Katechismus der
Katholischen Kirche bestätigt. Die Kluft zwischen dem Verhalten der
Katholiken und der Lehre des kirchlichen Lehramtes ist grösser geworden.
Im Urteil der einen ist die Sexualmoral der katholischen Kirche völlig
antiquiert<29>, für andere hat die
Enzyklika «Humanae vitae» eine prophetische Dimension erlangt<30>. Die heutige Situation kann ohne die
entscheidenden Jahre von 19501975 kaum begriffen werden. Vor Jahren
hat Victor Conzemius bemängelt, dass keine Studien zur theologisch-geistesgeschichtlichen
Entwicklung des Schweizer Katholizismus während der Jahre 19201970
existieren<31>. Martin Tschirren kommt
das Verdienst zu, einen anregenden, leicht lesbaren und in vielen Details
aufschlussreichen, wenn auch ergänzungsbedürftigen Beitrag geleistet
zu haben.
Der im Fach Moraltheologie promovierte Theologe Anton Meinrad Meier verzichtete nach dem Erscheinen der Enzyklika «Humanae vitae» auf eine akademische Karriere und wurde Direktor des Kinderheimes Bachtelen in Grenchen; seit 1997 nimmt er die Pfarrverantwortung für St. Martin, Pieterlen (BE), wahr.
Die Theologie an der Universität steht in der Spannung zwischen dieser ihrer Angehörigkeit zur «Scientific Community» und ihrer Kirchlichkeit. Die Gemeinschaft der Wissenschaften fordert von der Theologie eine Übersetzungsleistung: sie soll in die allgemeine Sprache der Wissenschaften übersetzen, was sie dem ihr zugrunde liegenden Glauben entnimmt. Die Kirche erwartet von der Theologie eine Ausbildungsleistung: sie soll Theologen und Theologinnen für den kirchlichen Dienst, namentlich Priester, ausbilden und ihnen die Lehre der Kirche lehramtskonform weitergeben. Wie es zu dieser Spannung gekommen ist und weshalb sie konstruktiv ausgetragen werden muss, legt der Vizerektor der Universität Innsbruck und vormalige Dekan ihrer Katholisch-Theologischen Fakultät in einem Taschenbuch knapp und klar dar.(Heinrich Schmidinger, Hat Theologie Zukunft? Ein Plädoyer für ihre Notwendigkeit, (Topos plus), Tyrolia Verlag, Innsbruck 2000, 110 Seiten.)
1 Martin Tschirren, Ehe- und Sexualmoral im Schweizer Katholizismus 19501975: Diskussion zwischen kirchlicher Autorität und Eigenverantwortung, Universitätsverlag, Freiburg Schweiz 1998, 216 S.
2 Als Referenz gilt vor allem Ludwig Kaufmann, Ein ungelöster Kirchenkonflikt: Der Fall Pfürtner. Dokumente und zeitgeschichtliche Analysen, Edition Exodus, Freiburg 1987. Keine Erwähnung findet die «Berichterstattung in eigener Sache» von Pfürtner selbst: Stephan H. Pfürtner, Sexualfeindschaft und Macht. Eine Streitschrift für verantwortete Freiheit in der Kirche, Matthias Grünewald, Mainz 1992.
3 Der Verfasser verwendet den Ausdruck «Sittlichkeit» in einem engen, auf die Geschlechtlichkeit bezogenen Sinn, wie er auch früher im Schweizerischen Strafgesetzbuch seinen Niederschlag gefunden hatte, StGB 5. Teil, 187212 (abgeändert seit 1992 in «Handlungen gegen die sexuelle Integrität» 187200). Der Konnex zwischen der staatlichen Gesetzgebung und dem Diskurs der kirchlichen Vertreter über den Zerfall der Sitten wird nicht weiter thematisiert, jedoch an einzelnen politischen Interventionen sichtbar gemacht. Die stark rechtlich ausgerichtete Moraltheologie neigte zu einer gesetzlichen Regelung der öffentlichen Verhältnisse und erwartete dazu den Sukkurs der Politiker.
4 Die 15. Auflage erschien 1953. Heribert Jone, Katholische Moraltheologie. Unter besonderer Berücksichtigung des Codex Juris Canonici sowie des deutschen, österreichischen und schweizerischen Rechtes, Ferdinand Schöningh, Paderborn 151953.
5 Joseph Mausbach, Katholische Moraltheologie, neu bearbeitet von Gustav Ermecke, 3. Bd., 2.Teil, Münster 91953. Grösseren Einfluss auf die deutschsprachigen Theologen der Schweiz als die wenig verbreitete Moraltheologie von Mausbach hatte Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, Erich Wewel, Freiburg im Breisgau 1954.
6 Inhaber des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Luzern war Alois Schenker, der seinen Vorlesungen Noldin (Hieronymus Noldin, Summa Theologiae Moralis, 3 Bde mit Complementum: De Castitate) zugrunde legte, doch war die Einführung in die Sexualmoral dem Ordinandenkurs in Solothurn vorbehalten, wo Leonhard M. Weber von 19451966 dozierte. In Freiburg lehrten Fulko Groner, T.-H. Deman und Cornelius Williams an der Theologischen Fakultät; in Chur war Franz Böckle bis 1963 zuständig; in Schöneck Joseph Zürcher, der die deutsche Übersetzung der damals bedeutungsvollen Publikation von Jacques Leclercq, Christliche Moral in der Krise der Zeit. Probleme des christlichen Moralunterrichtes, Benziger, Einsiedeln 1954, besorgt hatte.
7 Alfons von Liguori (16961787) schrieb einführend zur Behandlung des 6. Gebotes: «Nur mit Widerwillen schreiten wir jetzt zur Behandlung jenes Gegenstandes, dessen Namen schon die Geister der Menschen unangenehm berührt... Dass ich mich doch dunkler und kürzer aussprechen könnte! Doch diese Sache ist nur allzu häufig und allzu reichlich Gegenstand der Beichten. Gerade ihretwegen wird der grösste Teil der Verdammten in die Hölle gestürzt. Ja, ich stehe nicht an zu behaupten, wegen dieses einen Lasters oder doch nicht ohne dieses sind alle Verdammten in der Hölle.» Alphonsus Maria de Ligorio, Theologia moralis I, cura Leonardi Gaudé, Romae 1905, Nachdruck Graz 1954, 665, n. 413 (über 70 Auflagen).
8 Herbert Doms, Vom Sinn und Zeck der Ehe, Ostdeutsche Verlagsanstalt, Breslau 1935. Ernst Michel, Die moderne Ehe in Krisis und Erneuerung, Mathias Grünewald, Mainz 1937. Ders. Ehe; eine Anthropologie der Geschlechtsgemeinschaft, Klett, Stuttgart 1948. Marc Oraison, Vie chrétienne et problèmes de la sexualité, Lethielleux, Paris 1952. Bernhardin Krempel, Die Zweckfrage der Ehe in neuer Beleuchtung, begriffen aus dem Wesen der beiden Geschlechter im Lichte der Beziehungslehre des hl. Thomas, Benziger, Einsiedeln 1941. Diese Arbeit erschien mit dem Imprimatur von Solothurn und Empfehlung von P. Emmenegger, Regens, Freiburg.
9 Alois Gügler, Die erziehliche Behandlung jugendlicher männlicher Onanisten, Union AG, Solothurn 1941. Leo Kunz, Das Schuldbewusstsein des männlichen Jugendlichen. Studie zur pädagogischen Psychologie. Arbeiten zur Psychologie, Pädagogik und Heilpädagogik, Bd. 2, Caritas, Luzern 1949. Italienisch: Torino 1955. Jakob Crottogini, Werden und Krise des Priesterberufes. Eine psychologisch-pädagogische Untersuchung über den Priesternachwuchs in verschiedenen Ländern Europas, Benziger, Einsiedeln 1955. Unter den endogenen Berufswahlfaktoren stellt Crottogini auch Fragen zu Sexus und Eros. Trotz Imprimatur von Bischof Caminada von Chur durfte das schon fertig gedruckte Buch auf Betreiben der Deutschen Bischofskonferenz nicht ausgeliefert werden. Victor Hobi, Die Intimsphäre der Jugendlichen. Eine psychologische Untersuchung zur Sexualpädagogik des Internates. Phil. Diss., Freiburg 1966, unediert. Rückblickend ist sehr zu bedauern, dass diese Arbeit in Rücksicht auf mögliche Polemik nur partiell veröffentlicht wurde: Zur Methodenfrage in der Erforschung der Intimsphäre Jugendlicher, Selbstverlag Gymnasium Marienburg, Rheineck 1967. Die breite Darstellung der methodologischen Grundlage der Umfrage und die behutsame Beurteilung der Problematik der Onanie hätten eine exemplarische Wirkung haben können. Zu erwähnen ist auch die private Untersuchung von Robert Kreienbühl, Eine Erhebung über «Die sexuelle Entwicklung des Jugendlichen», Institut Catholique, Neuchâtel 1965 (?), unediert.
10 1973 beschloss die American Psychiatric Association die Homosexualität von der Liste der Perversionen zu streichen. «...the APA formally abandoned the view that homosexuality was necessarily pathological», Timothy F. Murphy, in:The Ethics of Sex and Genetics. Selection from the five-volume Macmillan Encyclopedia of Bioethics, Macmillan, New York 1998, 255. Im Diagnostic and statistical manual of mental disorders (DSM-IV) von 1994 sind die auf der frühern Liste verbliebenen Perversionen mit dem neuen Begriff der «Paraphilie» ersetzt. Zu letzterem vgl. Wolfgang Berner, Wann ist das Begehren krank? Vom Perversionsbegriff zur Paraphilie, in: Zeitschrift für Sexualforschung 1996 (9), 6175.
11 LThK 5, 468.
12 Theodor Bovet, Sinnerfülltes Anders-Sein. Seelsorgerliche Gespräche mit Homophilen, Katzmann, Tübingen 1959.
13 Herman van de Spijker, Die gleichgeschlechtliche Zuneigung. Homotropie: Homosexualität, Homoerotik, Homophilie und die katholische Moraltheologie, Walter Verlag, Olten 1968.
14 «Nachdem es sich herausgestellt hatte, dass angesichts der gegenwärtigen katholisch-innerkirchlichen Auseinandersetzungen und Spannungen die These kaum Aussicht hatte, von der Freiburger Fakultät angenommen zu werden, ermöglichten es die bereits bestehenden Kontakte zur Berner Fakultät, die Dissertation in Bern einzureichen und hier zu promovieren.» Gabriel Looser, Homosexualität Menschlich Christlich Moralisch. Das Problem sittlich verantworteter Homotropie als Anfrage an die normative Ethik, Peter Lang, Bern 1980, 18. Im Geleitwort beklagt sich Diethmar Mieth: «Es ist uns ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass wissenschaftliche Theologie unter besonderer kirchlicher Verantwortung steht, aber dass eben deshalb die theologische Forschung nicht mit kirchenamtlichen Entscheidungsprozessen vermengt werden darf.» Ebd. 16.
15 Unter andern: Xavier von Hornstein und A. Faller (Hrsg.), unter Mitarbeit von F. Decurtins, P. Emmenegger, A. Gügler u.a., Gesundes Geschlechtsleben: Handbuch für Ehefragen, Walter, Olten 1950. Joseph Anton Hardegger (Hrsg.), unter Mitarbeit von Franz Böckle, Margrit Erni, Alois Jäger, August Pfluger, Georg Wüst, Handbuch der Elternbildung, Benziger, Einsiedeln-Zürich-Köln 1966, 2 Bde.
16 Die Zeitschrift Arzt und Christ erschien ab 1955 im Otto Müller Verlag, Salzburg. F. X. von Hornstein, L. M. Weber und Paul Wirz waren Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates.
17 «Cardinal Ottaviani trailed with another report, something that would mistakenly come to be called Ðthe commission's minority reportð. It was not, it was another version of Fr Ford's 23 May demurrer. The commission's episcopal members had agreed not to submit majority and minority reports, just one report of the commission. But Ford and Ottaviani felt they had a right and a duty to warn the pope away from it.» Robert Blair Kaiser, The encyclical that never was: the story of the Commission on Population, Family and Birth, 19641966, Sheed & Ward, London 1987, 226. L. Kaufmann, aaO. 47.
18 Leonhard M. Weber, Exkurs über die Enzyklika «Humanae vitae», in: LThK, Ergänzungsband 3, 607609.
19 Ed Simons/Lodewijk Winkeler, Het verraad der clercken. Intellectuelen en hun rol in de ontwikkelingen van het Nederlands katholicisme na 1945, Ed. Arbor, Baarn 1987.
20 Alois Schenker war ob seiner spitzen Feder und den zuweilen gesucht originellen Formulierungen gefürchtet, doch theologisch stand er nach der Ausbootung von der SKZ völlig isoliert im Abseits. Vergeblich versuchten die Studenten ab Mitte der 60er Jahre mit Vorlesungsboykott und Eingaben an das Erziehungsdepartement seine Versetzung vom Lehrstuhl zu erzwingen.
21 M. L. Weber war befreundet mit Weihbischof Reuss von Mainz, Mitglied der päpstlichen Kommission, und edierte dessen Aufsätze. Josef Maria Reuss, Verantwortete Elternschaft. Gesammelte Aufsätze zur Frage der Empfängnisregelung, Matthias-Grünewald, Mainz 1967.
22 Leonhard M. Weber, Das Objektive und das Personale. Zur Gegenwartsdiskussion über Sünde und Schuld, in: Moral zwischen Anspruch und Verantwortung. Festschrift für Werner Schöllgen, hrsg. von F. Böckle und F. Groner, Düsseldorf 1964, 450474. Alois Sustar, Die Gewissensfreiheit der Christen, in: Schweizer Rundschau 64 (1965), 209219.
23 Vgl. dazu Michael N. Ebertz, Erosion der Gnadenanstalt? Zum Wandel der Sozialgestalt von Kirche, Josef Knecht, Frankfurt a.M. 1998.
24 Ferdinand W. Menne, Kirchliche Sexualethik gegen gesellschaftliche Realität. Zu einer soziologischen Anthropologie menschlicher Fruchtbarkeit, Kaiser-Grünewald, München/Mainz 1971, bes. 236251.
25 «Although little progress has been made in the social sciences toward developing systematic theories about the social processes involved in sexual behavior, social psychology, sociology, and economics have each developed persuasive theories explaining other spheres of social behavior.» Edward O. Laumann, John H. Gagnon, Robert T. Michael, and Stuart Michaels, The Social organization of sexuality: sexual practices in the Unites States, The University of Chicago Press, Chicago 1994, 5. Vgl. dazu: The Use of Theory in Research and Scholarship on Sexuality, in: The Journal of Sex Research 35 (1998) No 1, Special Issue. Methods of Inquiry About Sex: New Advances, in The Journal of Sex Research. Mount Vernon, IA 336 (1999) No 1, Special Issue.
26 «Swiss democracy plays a unique role in the actual operations of both Protestant and Catholic churches»: Jonathan Steinberg, Why Switzerland?, University Press, Cambridge 1996, 206233.
27 Zum Konflikt von Autorität und Gewissen äusserte sich schon früher Alois Müller in seiner Habilitationsschrift: Alois Müller, Das Problem von Befehl und Gehorsam im Leben der Kirche. Eine pastoraltheologische Untersuchung, Benziger, Einsiedeln 1964.
28 Als Beispiel diene die Verlautbarung zur Masturbation: «Wie es auch immer um die Kraft irgendwelcher Beweisführung biologischer oder philosophischer Natur bestellt sein mag, deren sich die Theologen mitunter bedient haben in Wirklichkeit halten sowohl das Lehramt der Kirche im Lauf seiner beständigen Überlieferung wie das sittliche Empfinden der Gläubigen ohne Zweifel unerschütterlich daran fest, dass die Masturbation eine innerlich schwer wiegende ungeordnete Handlung ist». Erklärung der Glaubenskongregation zu einigen Fragen der Sexualethik «Persona humana» vom 29.12.1975. Denz. 4584. Diese Aussage scheint wie gemünzt auf die Erklärung der Synode 72: «In diesem Zusammenhang sollte auch gesehen werden, dass die Selbstbefriedigung als vorübergehende Entwicklungserscheinung unproblematisch sein kann und entsprechend bewertet werden sollte.» Synode 72. Diözese Basel. Sachkommission 6, Solothurn 1974, 6.2.4.
29 «Der Begriff der ÐLeidenschaftð ist heute so obsolet wie der der Ðsexuellen Sündeð, zu dem sich nur noch die katholische Kirche in rebellischer Antiquiertheit bekennt»: Gunter Schmidt, Das Verschwinden der Sexualmoral. Über sexuelle Verhältnisse, Klein, Hamburg 1996, 13.
30 Janet E. Smith, Humanae Vitae: a generation later, The Catholic University of America Press, Washington D. C. 1991. Janet E. Smith (ed), Why Humanae vitae was right, Ignatius Press, San Francisco 1993. Eine polemische Gegenposition zu Smith nimmt McClory ein. Robert McClory, Turning point: the inside story of the Papal Birth Control Commission, and how Humanae vitae changed the life of Patty Crowley and the future of the church, Crossroad, New York 1995. Die Arbeit erschien in französischer Übersetzung unter dem Titel: Rome et la contraception. Histoire secrète de l'encyclique Humanae vitae, Les Editions de l'Atelier, Paris 1998.
31 Liselotte Höfer, Otto Karrer 18881976: Kämpfen und Leiden für eine weltoffene Kirche. Unter Mitarbeit und mit einem Vorwort von Victor Conzemius, Herder, Freiburg i.Br. 1985, 402, n. 21.