5/2000

INHALT

Theologie in Luzern

Berufseinführung als Nachdiplomstudium

von Walter Bühlmann

 

Am 27. Oktober 1998 hat der Regierungsrat des Kantons Luzern an der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universitären Hochschule Luzern beschlossen, ein 2-jähriges Nachdiplomstudium Berufseinführung (NDS BE) in gemeinsamer Trägerschaft des Kantons Luzern mit dem Bistum Basel durchzuführen. Mit dem Beschluss war die Absicht verbunden, den Absolventinnen und Absolventen des NDS Berufseinführung, auch jenen, die später eine nicht kirchliche Tätigkeit antreten möchten, aufgrund eines staatlichen Zertifikats bessere Berufschancen einzuräumen. Die Fakultät I für Römisch-katholische Theologie stellt dabei im Rahmen des NDS BE mit der Erteilung der entsprechenden Lehraufträge, die Vertreterinnen und Vertreter des Bistums Basel mit der Kompetenz in Fragen des kirchlichen Dienstes ihre fachlichen Kapazitäten zur Verfügung. Die Leitung des NDS Berufseinführung obliegt dem Regens des Bistums Basel.
In der Folge wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Luzern und dem Bischof von Basel am 6. November 1998 abgeschlossen. Damit besitzt die Theologische Fakultät ihr erstes Nachdiplomstudium (NDS BE).

1. Geschichtliche Entwicklung

Bis 1993 kannte das Bistum Basel den so genannten Pastoralkurs. Es handelte sich um ein Zwischenjahr zwischen dem Studienabschluss und dem Beginn der beruflichen Tätigkeit. Die Studierenden waren im Winter- und Sommersemester an der Theologischen Fakultät immatrikuliert und erhielten von Fachpersonen eine Einführung in die berufliche Praxis der Pfarrarbeit. Von Advent bis Ostern absolvierten die Studierenden ein 5-monatiges Praktikum.
Im Jahre 1993 löste der 2-jährige Kurs Berufseinführung den bisherigen Ausbildungsweg ab. Die an einer Theologischen Fakultät oder am Seminar Dritter Bildungsweg ausgebildeten Pastoralassistentinnen oder Pastoralassistenten oder Priesteramtskandidaten werden nach dem Studienabschluss fest an einer Pfarrei angestellt. Die Berufseinführung begleitet den Übergang vom Studium in das Berufsleben, von der Theorie in die Praxis durch 2-wöchige Kursblöcke und Supervision. In den Kurswochen reflektieren die Teilnehmenden ihre Praxis anhand von Themen wie: Religionsunterricht, Jugendarbeit, Gruppen leiten, Seelsorgegespräche führen, Arbeitsorganisation, Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit. Der Frage der Motivation zum kirchlichen Dienst, der unterschiedlichen Rollen und der persönlichen Spiritualität wird in eigenen Kurseinheiten nachgegangen. Die konkrete Einführung in die praktische Arbeit in der Pfarrei begleitet eine Bezugsperson vor Ort (Pfarrer, Gemeindeleiterin oder Gemeindeleiter).
In diesen zwei Jahren sollen die fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen der neuen Seelsorgerinnen und Seelsorger vertieft und erweitert werden. Grundlage für den Abschluss der Berufseinführung bilden daher zwei ausführliche Praxisberichte, in denen die Teilnehmenden ihre Lernschritte und Erfahrungen darstellen.
Die Erfahrungen mit dem neuen Modell der Berufseinführung haben sich in den vergangenen sechs Jahren bewährt. Deshalb wurde das bisherige BE-Modell im Grossen und Ganzen im neuen Ausbildungskonzept für das NDS BE aufgenommen. Der Erziehungsrat des Kantons Luzern hat am 4. Februar 1999 das Reglement und das Ausbildungskonzept erlassen und der Bischof von Basel hat am 25. Februar 1999 beides genehmigt.

2. Das NDS BE als begleiteter Berufseinstieg

Wer nach abgeschlossenem Theologiestudium an der Hochschule in den kirchlichen Dienst des Bistums Basel treten will, hat in den ersten zwei Jahren des kirchlichen Dienstes das Nachdiplomstudium Berufseinführung (NDS BE) zu absolvieren. Die Ausbildung beruht auf fünf Elementen:

  1. Praktische Tätigkeit in der Pfarrei mit einer 50- bis 80%-Anstellung. Für die Einführung in die konkreten Aufgaben und die Reflexion vor Ort ist eine Bezugsperson (Pfarrer, Gemeindeleiterin/Gemeindeleiter) am Einsatzort zuständig.
  2. Praxisreflexion innerhalb der Kursgruppe während 12 Kurswochen im Seminar St. Beat zu Themen der Pastoral (Pastoralpsychologie, Katechese, Diakonie, Liturgie, Jugendarbeit, Gruppen leiten und begleiten...). Die Kurswochen sind in 14-tägigen Einheiten über die zwei Jahre des NDS BE verteilt.
  3. Innerhalb der Kursblöcke ist jeweils ein Halbtag für das Thema Spiritualität freigehalten, und am Ende beider Kursjahre findet je eine Besinnungswoche statt. In diesen Bereich gehört auch die persönliche geistliche Begleitung.
  4. In kleineren Untergruppen treffen sich 6 bis 8 Leute monatlich zu halbtägigen Supervisionssitzungen, in denen konkrete Fragen und Probleme Einzelner an ihrem Arbeitsort zur Sprache gebracht werden können.
  5. Innerhalb den 20% Arbeitszeit, die gerechnet sind für die Veranstaltungen der Berufseinführung, bleibt noch etwas Zeit für das persönliche Studium.

Das NDS BE absolvieren die Pastoralassistentinnen und -assistenten und die Priesteramtskandidaten gemeinsam. Am Beginn des zweiten Jahres werden letztere zu Diakonen geweiht; am Ende des NDS BE stehen die Priesterweihe und die Beauftragung der Pastoralassistentinnen und -assistenten durch den Bischof. Die letzten Kurse zählten jeweils etwa 18­20 Pastoralassistentinnen und -assistenten und 3­4 Priesteramtskandidaten.

3. Die Seelsorgestellen der Absolventinnen und Absolventen

Die Arbeitsplätze der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des NDS BE sind nicht Praktikumsstellen, wie sie der frühere Pastoralkurs kannte, sondern «Erststellen», die durch das Personalamt der Diözese vermittelt werden. Diese Seelsorgestellen werden im Normalfall von den Berufseinsteigerinnen und -einsteigern für 3­6 Jahre besetzt (d.h. über das NDS BE hinaus), bis der erste Stellenwechsel ansteht.
Solche erste Seelsorgestellen sind ordentliche Stellen mit einem durch die betreffende Kirchgemeinde definierten Pflichtenheft. Die Berufseinsteigerinnen und -einsteiger nehmen also Arbeitsstellen ein, die durch Wechsel der vorherigen Stelleninhaber frei geworden oder als Neustellen errichtet worden sind. Damit werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits beim Berufseinstieg mit «hohen» Erwartungen konfrontiert, die von Seelsorgerinnen und Seelsorgern mit etlicher Berufserfahrung und mit gegebenenfalls hart erarbeiteter Akzeptanz in der Gemeinde abgeleitet sind.

4. Die Bezugsperson vor Ort (Pfarrer, Gemeindeleiterin, Gemeindeleiter)

Im Gegensatz zum einjährigen Pastoralkurs stehen dem NDS BE einerseits nicht mehr «bewährte und geschützte Einstiegsstellen» mit erfahrenen Praktikumsleiterinnen und -leitern zur Verfügung, die im Idealfall über Jahre hinweg qualitativ auf- und ausgebaut werden konnten. Andererseits müssen Behörden, Vorgesetzte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für jede «Berufseinstiegsstelle» durch das Personalamt neu motiviert werden.
Es werden also an die Bezugspersonen vor Ort hohe Erwartungen gestellt, die die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Berufseinstieg begleiten und deren seelsorgerlichen Fähigkeiten beurteilen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine gewissenhafte Begleitung durch die Bezugspersonen nicht immer möglich ist.

Berufliche Vorgesetzte

Bei dieser Begleitung können folgende Schwierigkeiten auftreten:

 

5. Die Begleitung der Bezugspersonen

Angesichts der vielseitigen und aufwendigen Aufgaben der Bezugspersonen sieht sich die NDS BE-Studienleitung verpflichtet, die Bezugspersonen sorgfältig in ihre anspruchsvolle Arbeit einzuführen, ihnen die entsprechenden Hilfen anzubieten und sie zu begleiten.
An drei Tagungen während des 2-jährigen NDS BE erhalten die Bezugspersonen von der Studien- und Kursleitung Hilfen und die nötige Unterstützung.
Die Studienleitung des NDS BE wird sich die Frage stellen müssen, welche zusätzlichen Angebote für angehende Bezugspersonen in Zukunft zur Verfügung gestellt werden müssten. Zu überlegen wäre auch, ob nicht in enger Zusammenarbeit zwischen den kirchlichen Ausbildungsverantwortlichen und der Hochschule entsprechende Kurse angeboten werden könnten. Auf evangelischer Seite ist bereits vor einem Jahr an der Universität Bern ­ im Rahmen der Förderungsmassnahmen des Bundes für universitäre Weiterbildung ­ ein NDS für Ausbildungspfarrerinnen und -pfarrer abgeschlossen worden.

6. Spiritualität

Die Spiritualität hat innerhalb des NDS BE einen wichtigen Stellenwert. Deshalb wurde bereits im Jahre 1993 eine Spiritualin zu 50% angestellt. Innerhalb des Programmes des NDS BE sind Zeiten für die Spiritualität und Besinnung freigehalten. An den Halbtagen in den Kursblöcken kommen wichtige Themen zur Sprache, zum Beispiel meine Berufung zur Seelsorge; die Quellen, aus denen Seelsorgerinnen und Seelsorger schöpfen können; wie sprechen wir von Gott, von Jesus Christus; welchen Umgang pflegen wir mit der Bibel.
Die Besinnungswochen am Ende der beiden Kursjahre eröffnen den Raum für Stille, Meditation, Gebet und persönliche Gottesbegegnung. Es ist ein Anliegen der Kursleitung, dass die Kursteilnehmenden mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Bedürfnissen sich zu einer gemeinsamen Form durchringen können. Denn eine gemeinsame Arbeit im kirchlichen Dienst setzt zumindest die Offenheit dafür voraus, sich miteinander auf einen spirituellen Weg zu begeben und gemeinsame Formen zum Beispiel des Gebetes zu pflegen.

7. Schlussgedanken

Die Konkretisierung des neuen Projekts des zweijährigen Nachdiplomstudiums sowie die Umsetzung und die Erprobung waren für uns eine Herausforderung, der wir uns mit unserer Erfahrung, mit unserem Können und mit unseren Fähigkeiten gerne gestellt haben. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, das zweijährige Nachdiplomstudium Berufseinführung zu etablieren und ihm gute Akzeptanz und Ansehen zu verschaffen. Wir freuen uns, dass es mit dem Engagement aller an der BE Beteiligten gelungen ist, die Berufseinführung in das Nachdiplomstudium BE hinüberzuführen.

 

Dr. theol. Walter Bühlmann war während der Einführung des Nachdiplomstudiums und bis Ende August 1999 Regens des Priesterseminars St. Beat und Studienleiter.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000