50/2000

INHALT

Kirche in der Schweiz

Neues Ausbildungskonzept im Bistum Chur

von Josef Annen

 

Der Priesterrat des Bistums Chur hat an seiner Sitzung vom 20. September 2000 einem neuen Ausbildungskonzept für das Bistum Chur zugestimmt. Der Bischofsrat hat an seiner Sitzung vom 7. November das Ausbildungskonzept entgegengenommen. Es soll nach dem Willen des Bischofsrates als Rahmen und Grundlage für die künftige Weiterarbeit und für zu fällende Entscheidungen dienen. Erarbeitet wurde das Ausbildungskonzept von der «Ausbildungskommission», die Bischof Amédée Grab im März 1999 auf Wunsch des Priesterrates bestellt hat. Der Anlass dazu war die schwierige Situation im Priesterseminar St. Luzi und an der Theologischen Hochschule Chur (THC). Die neu errichtete Kommission sollte die Probleme durchberaten und Lösungsvorschläge machen. Dabei beschränkte sich der Auftrag nicht nur auf die Ausbildungsstätte in Chur. Vielmehr sollte der gesamte Fragenkreis rund um die Ausbildung der Seelsorger und Seelsorgerinnen im Bistum Chur angegangen werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und vorgestellt.

1. Berufungspastoral

Zu einem kirchlichen Beruf führen heutzutage nebst positiven Erfahrungen in Familie und Pfarrei vermehrt auch spirituelle Bewegungen und diakonische Gruppen. Zunehmend sind Menschen nach jahrelanger Berufserfahrung auf der Suche nach einer neuen Lebensorientierung und einem sinnvolleren Einsatz ihrer Talente.
Die Massnahmen zur Förderung kirchlicher Berufe sind vielfältig. Auf der einen Seite muss in den Pfarreien das Bewusstsein wachsen, dass seelsorgliches Personal nicht «von oben» entsandt werden kann. Kirchliche Berufe wachsen aus lebendigen Pfarreien. Alle Pfarreiangehörigen, im Besondern Familien, Seelsorger und Seelsorgerinnen, tragen Verantwortung für das Wachsen kirchlicher Berufe. Einen besonderen Stellenwert haben dabei die Ministranten- und Firmpastoral. Nebst den Pfarreien soll auch auf der Ebene der Dekanate, im Kurswesen und in der regionalen Jugendseelsorge das Anliegen der kirchlichen Berufe wachgehalten werden. Impulse zur Förderung kirchlicher Berufe sollen nicht zuletzt auch vom Priesterseminar St. Luzi und der THC ausgehen. Dazu gehören eine vermehrte Kurstätigkeit in Seminar und Hochschule selbst, Präsenz von Seminar und Hochschule in den Medien sowie Aktivitäten der Professoren in Pfarreien und Dekanaten.

2. Jahr der Berufsklärung und Einführungswochen

Immer deutlicher ergab sich in den letzten Jahren die Wünschbarkeit oder sogar die Notwendigkeit eines Vorbereitungsjahres für Priesteramtskandidaten. In Deutschland und auch in der Schweiz wurden Modelle mit unterschiedlichen Akzenten erprobt (z.B. Lauretanum in Zizers seit 1991, Année de Discernement in Givisiez seit 1995). In Österreich wurde im Herbst 2000 ein interdiözesanes propädeutisches Jahr für Priesteramtskandidaten eröffnet. Dabei stellt sich das Bedürfnis heraus, auch für künftige Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen eine ähnliche Möglichkeit zu schaffen.
So sollen in St. Luzi Chur jährlich ein «Jahr der Berufsklärung» für Priesteramtskandidaten sowie Einführungswochen für künftige Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen angeboten werden. Beide Veranstaltungen sollen Entscheidungshilfen geben und eine Gelegenheit sein, den jeweiligen Beruf kennen zu lernen sowie sich geistlich und persönlich auf das Studium vorzubereiten.
Sowohl das Jahr der Berufsklärung wie die Einführungswochen werden vom Priesterseminar St. Luzi in Zusammenarbeit mit der THC getragen, stehen aber, in Absprache mit den betreffenden Regenten, auch Studierenden anderer Bistümer offen.

2.1 Das Jahr der Berufsklärung

Das Jahr der Berufsklärung hat zum Ziel, Männern, die sich für den Beruf des Diözesanpriesters entschieden haben oder über diese Berufung Klarheit suchen, eine Glaubensvertiefung und eine Einführung in das geistliche Leben zu ermöglichen. Dazu gehören: die Einführung in die Vita communis in Gebet und Alltagsleben, die Reflexion der eigenen Biographie, die Klärung und Vertiefung der Motivation und des Kirchenverständnisses, die Abklärung der Eignung für ein theologisches Studium und für den pastoralen Dienst, das Kennenlernen des Seelsorgeberufes und der Seelsorgesituation durch Praktika und Kontakte mit aktiven Seelsorgern.
Es umfasst die Bereiche des Menschlich-Biographischen, des Glaubenwissens und des kirchlichen Lebens sowie der spirituellen Formung im Blick auf den Priesterberuf.
Dem Jahr der Berufsklärung steht ein eigener Leiter vor (50%-Stelle), der nicht mit dem Regens identisch ist. Er arbeitet eng mit dem Spiritual des Priesterseminars zusammen und zieht nach Bedarf Fachleute zu.
Das Jahr der Berufsklärung ist für die Priesteramtskandidaten des Bistums Chur verpflichtend. In der Regel geht es dem Studienbeginn voraus. In Ausnahmefällen kann es auch zu einem anderen Zeitpunkt der Grundausbildung, jedoch vor der Admissio, absolviert werden. Wer einen entsprechenden Prozess der Berufsklärung durchlaufen hat, kann vom Bischof dispensiert werden.

2.2 Die Einführungswochen

Die Einführungswochen haben zum Ziel, Theologiestudierende, die sich für den Beruf des Pastoralassistenten/der Pastoralassistentin entschieden haben oder über diese Berufung Klarheit suchen, eine Glaubensvertiefung und eine Einführung in das geistliche Leben zu ermöglichen. Dazu gehören: Reflexion der eigenen Biographie, Klärung und Vertiefung der Motivation, das Kennenlernen des Seelsorgeberufes, der Seelsorgesituation und des kirchlichen Lebens im Bistum.
Der Regens ist besorgt, dass ein geeigneter Leiter/eine geeignete Leiterin zusammen mit dem Spiritual und zugezogenen Fachleuten diese Wochen durchführen, in der Regel in den Monaten September/Oktober in St. Luzi, um die Beheimatung im Bistum zu fördern.
Diese Einführungswochen sind für die künftigen Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen des Bistums Chur verpflichtend. Sie sollten nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums absolviert werden. Aber auch ein späterer Zeitpunkt während des Studiums kommt in Frage. Die definitive Aufnahme unter die künftigen Seelsorger/Seelsorgerinnen des Bistums erfolgt nach diesem Kurs. Wer einen entsprechenden Prozess der Berufsklärung schon mitgemacht hat, kann vom Bischof dispensiert werden.

3. Theologische Hochschule Chur

Die Überlegungen und Impulse der Ausbildungskommission zur Theologischen Hochschule Chur wurden von Rektor Franz Annen in der SKZ Nr. 35/2000 bereits ausführlich vorgestellt. Hier soll nur nochmals das neu zu erarbeitende Konzept der theologischen Ausbildung angesprochen werden. Der Akzent des neuen Konzepts liegt auf einer ganzheitlichen Seelsorgerausbildung für künftige Priester, Diakone und Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen. Die Einzelheiten des Konzepts sind durch die Hochschulkonferenz in Zusammenarbeit mit einer Expertenkommission auszugestalten. Als Leitplanken für die künftige Arbeit hält die Ausbildungskommission fest:

3.1 Die theologischen Fächer müssen auf demselben akademischen Niveau wie an den Theologischen Fakultäten der Schweiz und im Geist der Offenheit und des Gesprächs mit unserer Zeit und ihren Fragen gelehrt werden. Auch der Theologie benachbarte Disziplinen (Philosophie, Psychologie, Pastoralsoziologie u.a.m.) sollen in einem theologischen Gesamtkonzept genügend Gewicht haben.

3.2 Die praktische Ausbildung soll bewusst gepflegt werden: Homiletik, Religionspädagogik, Katechetik, Gesprächsführung, Liturgik, Kirchenmusik usw. Dazu sind an der THC seit langem gute Ansätze da, die neu durchdacht und ausgebaut werden müssen (eventuell auch durch Neuerrichtung und Verschiebung von Lehrstühlen).

3.3 Die persönliche und spirituelle Formung ist ein wichtiger Bestandteil einer ganzheitlichen Seelsorgerausbildung. In enger Zusammenarbeit mit dem Seminar soll die THC in diesem Bereich sowohl für Priesteramtskandidaten wie auch für Laientheologen/Laientheologinnen vermehrt Angebote machen.

3.4 Bei der Neukonzeption sind neue hochschuldidaktische Erkenntnisse (z.B. Modular-System) zu beachten, die allenfalls eine grössere Flexibilität der Studiengänge ermöglichen.

3.5 Bei den in nächster Zeit anstehenden Ergänzungen des Lehrkörpers der THC ist neben der Qualifikation für Forschung und Lehre auch die Praxisnähe und die Fähigkeit zur Vermittlung zu gewichten.

3.6 Nach dem Willen des Bischofsrates soll in Chur eine Ausbildungsstätte entstehen, die in einer Zeit grosser Veränderungen die Bedürfnisse der Kirche und der Seelsorge aufmerksam wahrnimmt und in innovativem Geist versucht, daraus für die Ausbildung der künftigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die Konsequenzen zu ziehen. Um den dafür nötigen Kontakt mit der Praxis zu gewährleisten, soll eine ständige Begleitkommission eingerichtet werden, in der neben dem Bischofsrat, dem Seminar und der THC auch der Priesterrat, die ständigen Diakone und die Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen vertreten sind.

3.7 Die gute Zusammenarbeit mit dem Priesterseminar St. Luzi, mit den seelsorglichen Instanzen im Bistum, mit den anderen theologischen Fakultäten und dort, wo es möglich und sinnvoll ist, auch mit den evangelisch-reformierten Landeskirchen ist dabei unabdingbar und ermöglicht Synergien.

4. Priesterseminar und Wohngemeinschaft für Laientheologen/Laientheologinnen

4.1 Das Priesterseminar: Ein offenes Haus mit Profil

Die Ausbildungskommission ist der Überzeugung, dass der Ruf zum Dienst als Priester auch heute an junge und schon ältere Menschen ergeht. Sie ist gleichzeitig auch überzeugt, dass die so Gerufenen ihre Berufung unter Gleichgesinnten klären, prüfen und reifen lassen wollen und sollen. Priesteramtskandidaten werden heutzutage von der öffentlichen Meinung weit mehr als früher in Frage gestellt und herausgefordert. Umso mehr brauchen sie einen Ort, wo sie diese Infragestellung verarbeiten und sich für oder gegen den Priesterberuf entscheiden können.
Nach dem geplanten Jahr der Berufsklärung sollen die Priesteramtskandidaten im Seminar eine Lebensgemeinschaft auf Zeit verbringen. Hier können sie ihre Berufung weiter klären und reifen lassen. Das Studium an der THC, das Gemeinschaftsleben im Seminar, das Hineinfinden in einen gesunden Ausgleich zwischen Arbeit, Gebet und Freizeit sowie das Vertrautwerden mit der Ortskirche sollen sie Schritt für Schritt zu einer priesterlichen Identität hinführen. Unabdingbar ist dazu die Begleitung durch den Spiritual. Wichtig bleiben Praktika in Betrieben, sozialen Einrichtungen und Pfarreien. Wenn immer möglich, sollen die Priesteramtskandidaten für das Bistum Chur einige Semester auswärts studieren. Zudem ist darauf zu achten, dass sie ein Jahr auch ausserhalb des Priesterseminars wohnen, um in diesen Freisemestern zusätzliche Lebens- und Glaubenserfahrungen machen zu können.
Diese Überlegungen legen es nahe, dass in St. Luzi die Priesteramtskandidaten wohnen. Für die Frauen und Männer, die an der THC studieren und sich als Laien in den Dienst des Bistums stellen wollen, kann oder soll eine eigene Wohngelegenheit eingerichtet werden. Das gibt dem Priesterseminar nach innen und aussen ein klares Profil. Nach innen schafft es den Priesteramtskandidaten den nötigen Raum, sich für oder gegen das Priestertum zu entscheiden und ihre Entscheidung reifen zu lassen. Nach aussen wird die klare Botschaft vermittelt, dass der Priesterberuf kein Auslaufmodell ist, auch wenn sich die Zulassungsbedingungen zum Priestertum ändern können und sollen. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, den Dienst der Laien und ihre spezifische Berufung und Spiritualität ernst zu nehmen.
St. Luzi ein klares Profil nach innen und aussen geben, bedingt gleichzeitig, ein offenes Priesterseminar zu verwirklichen. So sollen die Laientheologen/Laientheologinnen, die an der THC studieren, nebst der Benutzung der Studienräume auch an der Tischgemeinschaft des Seminars teilnehmen können. Nebst weiteren Begegnungsmöglichkeiten wird es vor allem auch darum gehen, in Eucharistie und Gebetszeiten miteinander die Mitte des Glaubens zu feiern. In Christus, dem alle dienen wollen, kann der Respekt vor der jeweiligen Berufung wachsen und das dringend notwendige Zusammenwirken von Laien und Priestern eingeübt werden.

4.2 Die Wohngemeinschaft und der Mentor/die Mentorin für Laientheologen/Laientheologinnen

Zurzeit gibt es in der praktischen Zusammenarbeit von Priestern und Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen recht viele Spannungen. Das hat gewiss viele Gründe. Ein Hauptgrund ist, dass die Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen (insbesondere die Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen) in priesterliche Aufgaben hineingedrängt werden, ohne dafür ordiniert zu sein. Es ist in der momentanen Phase der Kirche wichtig, mit dem Weihemangel leben zu lernen, ohne sich damit abzufinden. Kurzfristig ist nicht zu erwarten, dass genügend Christen am Weiheamt Anteil erhalten. Es ist vielmehr dahin zu arbeiten, dass die Laien, die durch kirchliche Beauftragung (Missio) am amtlichen Auftrag der Kirche beteiligt werden, zu einer Identität als Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen und Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen finden. Ihr Dienst ist ein anderer als derjenige der Priester, aber grundsätzlich gleichwertig. Dieser andere Dienst der Laien ruft nach einer anderen, aber nicht weniger intensiven geistlichen Begleitung.
Die Diözese kann die spezifische Situation der Laien im kirchlichen Dienst und die Förderung ihrer Identität und Spiritualität dadurch ernst nehmen, dass sie diesen während ihres Studiums an der THC Wohnmöglichkeiten bereitstellt, die nicht mit dem Priesterseminar identisch sind. Konkret müssen Räume für eine Wohngemeinschaft von Laientheologen/Laientheologinnen gesucht werden. Das Raumangebot kann in den Anfängen klein sein und je nach Entwicklung ausgebaut werden. Doch genügt das Raumangebot allein nicht. Noch wichtiger ist ein personelles Angebot: ein Mentor/eine Mentorin (eventuell ein Ehepaar) für die Laientheologen/Laientheologinnen. Dieser Mentor/diese Mentorin begleitet die angehenden Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen menschlich und spirituell und arbeitet eng mit dem Regens des Priesterseminars zusammen. Dies ist vor allem auch für die Führung des Pastoralkurses wichtig, während dem sich die künftigen Priester und Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen gemeinsam auf den seelsorglichen Dienst im Bistum Chur vorbereiten. Die Einführungswochen für künftige Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen haben ihren Ort ebenfalls in St. Luzi und tragen ihrerseits zur Offenheit des Priesterseminars bei.

4.3 «Integriertes» Seminar oder Priesterseminar und Wohngemeinschaft für Laientheologen/Laientheologinnen?

Eine formelle Wiedereinführung des so genannten «integrierten» Seminars dürfte schwerlich möglich sein. Sie brächte zwar dem Seminar St. Luzi voraussichtlich eine höhere Belegungszahl und damit finanzielle Vorteile. Sie würde aber gleichzeitig wieder die alten Streitigkeiten in der Diözese Chur wachrufen und die Gefahr mit sich bringen, dass die dringend notwendige spezifische Förderung der priesterlichen Berufung und der Berufung der Laientheologen/Laientheologinnen verwischt wird. Das ehelose Leben des Priesters, das «immer auch eine Form frei gewählter Armut darstellt und letztlich nur im Gehorsam gegenüber dem persönlich erfahrenen Ruf Gottes zu leben ist» (Weihbischof Paul Vollmar), verlangt nach einer spezifischen Lebensgemeinschaft. Das Hineinfinden in eine priesterliche Existenz mit dem spezifischen Wert von Eucharistie und Stundengebet und dem Hineinleben in einen zölibatären Lebensstil führt zu einem eigenen Lebensrhythmus. Dieser unterscheidet sich von dem der angehenden Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen, sowohl was die Gestaltung von Freundschaft betrifft als auch, was die religiöse Praxis betrifft. Diese notwendige Verschiedenheit in Lebensstil und Lebensrhythmus ist ernst zu nehmen und ruft nach spezifischen Lebensräumen. So scheint es in der gegenwärtigen Situation für die Existenz der Priester wie der Laien angemessener, ein Modell zu verwirklichen, das ein Priesterseminar nebst einer Wohngemeinschaft für Laientheologen/Laientheologinnen vorsieht.

5. Begleitung der auswärts Studierenden

Wie auch immer sich die bistumseigene Ausbildungsstätte in Chur weiterentwickelt, wird es auf jeden Fall stets eine Anzahl Churer Theologiestudierende geben, die aus verschiedenen Gründen ihr Studium ganz oder teilweise auswärts absolvieren. Der Kontakt mit ihnen und ihre Begleitung sind wichtige Aufgaben des Regens und seiner Mitarbeiter. Das neue Ausbildungskonzept sieht dafür folgende Elemente vor:
Die Grundlage bilden für die Priesteramtskandidaten das Jahr der Berufsklärung, für künftige Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen die Einführungswochen (vgl. 2.).
Das Seminar bietet jedes Jahr Exerzitien an. Von allen Studierenden des Bistums, die im selben Jahr nicht ein anderes Exerzitienangebot wahrnehmen oder das Jahr der Berufsklärung bzw. die Einführungswochen absolvieren, wird erwartet, dass sie diese Exerzitien mitmachen.
Im Seminar St. Luzi werden regelmässig Kontakt-Wochenenden für die Churer Theologiestudierenden angeboten. Es wird erwartet, dass alle pro Semester mindestens ein Angebot wahrnehmen.
Zu begrüssen wäre auch das jährliche Angebot einer Reise für Studierende des Bistums (z.B. Israel, Rom, Assisi, Griechenland, Türkei auf den Spuren des Paulus).
Der Regens besucht die Studierenden jedes Semesters mindestens einmal an ihrem Studienort, jedenfalls in Luzern und Freiburg.
Die geltenden Regelungen bezüglich Praktika (Industrie-, Sozial- und Pfarreipraktikum) sollen beibehalten werden.
Jeder Studierende des Bistums trifft sich mindestens einmal pro Jahr mit dem Regens zu einem persönlichen Gespräch über seine Ausbildungssituation und seinen weiteren Weg.

6. Einführungsjahr für Ausserdiözesane

Für die Seelsorger/Seelsorgerinnen, die ihre Ausbildung nicht im Kontakt mit dem Churer Regens absolvieren, ist ein Praktikumsjahr mit einem Kursteil verlangt, bevor sie ins Pastoraljahr aufgenommen werden. Diese Einführung hat das Ziel, die Integration ins Bistum zu fördern, eine Starthilfe in die örtlichen Arbeitsbedingungen zu sein und den Kontakt mit den neuen Beziehungsfeldern zu ermöglichen. Für Ausländer soll auch eine solide Information über schweizerische Lebens- und Denkweise sowie über die schweizerischen Kirchenverhältnisse zu einer Beheimatung beitragen. Dieses Einführungsjahr dient auch der Klärung der Eignung für die Seelsorgearbeit im Bistum Chur.
Zur Teilnahme verpflichtet sind alle Seelsorger/Seelsorgerinnen oder Diplomkatecheten/Diplomkatechetinnen, die sich nach abgeschlossenem Studium im Bistum Chur um eine Aufgabe in der Seelsorge oder Katechese bewerben. Dabei sind drei Gruppen zu unterscheiden, deren Bedürfnisse differenziert zu sehen sind:

Die Einführung geschieht am Arbeitsort und in gemeinsamen Kurstagen und -wochen in St. Luzi. Nach Abschluss des Jahres wird ein Zertifikat ausgestellt. Dieses ist Voraussetzung für die Teilnahme am Pastoraljahr.

7. Pastoral- und Weihejahr

Das bisherige Konzept des Pastoraljahres (drei 14-tägige Ausbildungsblöcke in St. Luzi) wird beibehalten und die Richtlinien zum Pastoraljahr aus dem Jahre 1995 bleiben in Geltung.
Darüber hinaus schlägt die Ausbildungskommission vor, dass eine verpflichtende Fortbildung der Pastoraljahrabsolventen/Pastoraljahrabsolventinnen während der ersten fünf Jahre eigens organisiert werden sollte. Dafür bietet sich ein Modularsystem an.
Nach Abschluss des Pastoraljahres tragen die Laien die Berufsbezeichnung Pastoralassistent/Pastoralassistentin und erhalten die kirchliche Beauftragung (Missio canonica).
Die Priesteramtskandidaten sollen neu die Diakonenweihe erst gegen Ende des Pastoraljahres empfangen. Nach der Diakonenweihe folgt erst ein Jahr des Dienstes als Diakon, bevor dann die Priesterweihe erteilt wird.

 

Josef Annnen ist promovierter Pastoraltheologe und Regens des Priesterseminars St. Luzi Chur.


Theologie im Kloster

Eine besondere Ausbildungsmöglichkeit bietet die Theologische Schule der Benediktinerabtei Einsiedeln; an der aus der seit dem 17. Jahrhundert bestehenden Hauslehranstalt hervorgegangenen Ausbildungsstätte besteht dank der 1996 erfolgten Affiliation an die Theologische Fakultät des Pontificio Atenco S. Anselmo in Rom die Möglichkeit, akademische Zeugnisse zu erwerben. Mit ihrem Angebot möchte die Einsiedler Schule eine solide philosophisch-theologische Grundausbildung in einem Lebensrahmen vermitteln, der durch die Teilnahme am klösterlichen Leben, vor allem der Liturgie, bestimmt ist. Aufgenommen werden auch Studenten aus anderen Klöstern sowie Priesteramtskandidaten, soweit sie die Zielsetzung der Schule bejahen und soweit die räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schule es erlauben.

Rolf Weibel


Die Bischofskonferenz als solche

von Rolf Weibel

 

Die im Anschluss an die 250. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz durchgeführte Pressekonferenz war sehr kurz, weil der runden Zahl mit einer anschliessenden Feier gedacht wurde, an der zum einen die Bischofskonferenz als solche thematisiert wurde und zum andern Gelegenheit zu Begegnung und freiem Gedankenaustausch gegeben war. Als Pressesprecher ­ und Vizegeneralsekretär ­ der Bischofskonferenz konnte Nicolas Betticher den Medienschaffenden Agnell Rickenmann als designierten Generalsekretär vorstellen, der den amtierenden P. Roland-Bernhard Trauffer OP zum Jahreswechsel ablösen wird.

Der ökumenische Dialog wird fortgesetzt

Im ersten Teil ging Bischof Amédée Grab als Präsident der Bischofskonferenz das ­ im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierte ­ Pressecommuniqué durch und ergänzte es kommentierend. Bei der Verabschiedung ihres langjährigen Generalsekretärs habe die Bischofskonferenz P. Roland-Bernhard Trauffer für seine äusserst kompetenten und loyalen, grossherzigen und anerkannten Dienste aufrichtig gedankt; diesem Dank habe sich der Apostolische Nuntius im Namen des Heiligen Stuhles angeschlossen.
Was im Pressecommuniqué zu «Dominus Iesus» gesagt sei, betonte Bischof Amédée Grab, sei nicht einfach ein Text für die Medien, sondern sei von den Bischöfen selber voll und ganz angeeignet worden. Mit der als schlecht bezeichneten Kommunikation seien verschiedene Ebenen angesprochen: Zunächst die technische Sprache, wobei zudem der Kontext des Textes, nämlich der interreligiöse Dialog, vor allem in Asien, ausser acht gelassen werde; sodann die Veröffentlichung als solche, die den Bischöfen zu wenig Zeit gelassen habe, vor Ort eine Verstehenshilfe zu verfassen, und schliesslich die fehlende Berücksichtigung der ökumenisch sensiblen Situation in konfessionell gemischten Ländern; die Diskussion bei uns habe sich denn auch am umfangmässig kleinen auf die christliche Ökumene befassten Abschnitt entzündet.
Mit der Klarstellung des Papstes meint der Text namentlich seine Ausführungen beim Angelus am 2. Sonntag im September, wonach es im Rahmen des der Inkarnation gewidmeten Jubiläumsjahres darum gegangen sei, die Grösse und zentrale Bedeutung des Geheimnisses Christi und des von ihm vermittelten Heiles herauszustellen.
Der Wille zur Fortsetzung des ökumenischen Dialogs beinhalte auch das Bemühen um eine Vertiefung des jeweiligen Selbstverständnisses und der jeweiligen Identität der daran beteiligten Kirchen.

Texte sind angekündigt

Die Aktualität der Frage der so genannten Fristenlösung hat die Bischofskonferenz veranlasst, eine aus Vertretern mehrerer Kommissionen bestehende Arbeitsgruppe unter der Federführung der Theologischen Kommission einzusetzen. Der von dieser Gruppe erarbeitete Text wird, sobald er mit einer Bibliographie ergänzt und redaktionell bearbeitet ist, veröffentlicht werden; das sollte bis Februar 2001 möglich sein.
Den knappen Text zum Dokument der Evangelisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission (ERGK) «Zur Eucharistischen Gastfreundschaft» zu ergänzen, war P. Roland-Bernhard Trauffer aufgetragen; dass dies sein letzter Medienauftritt als Generalsekretär der Bischofskonferenz werde, bewege ihn, liege ihm als erstem Berner Dominikaner seit der Reformation die Ökumene doch sehr am Herzen. Das Dokument der Gesprächskommission zeige sehr gut die ökumenischen Spannungen auf: zum evangelischen Abendmahl ergehe eine offene Einladung, für den Empfang der Kommunion werde eine hohe Gemeinsamkeit im Glauben vorausgesetzt; auf der einen Seite gebe es eine schon bestehende Gemeinsamkeit, auf der anderen Seite noch trennende Unterschiede; die eucharistische Gemeinschaft werde auf der einen Seite als Geschenk auf dem Weg zur Einheit und auf der anderen Seite als Ausdruck der vollen Einheit verstanden.
Die Bischofskonferenz wie der Kirchenbund haben das Anliegen, dass man ehrlich miteinander umgeht. Das impliziere, auf der einen Seite Dinge zu korrigieren, die eine noch nicht bestehende Einheit vorgeben (Interzelebration), auf der andern Seite jedoch die Fortschritte in der Glaubensgemeinschaft einzelner oder von Gruppen (konfessionsverschiedene Ehen und ihre Familien) zu würdigen. Das Dokument der Gesprächskommission sollte mithelfen, diese Einheit zu fördern.
Auf katholischer Seite werden die Bischöfe ­ unter Beizug ihrer Ökumene-Kommission ­ zu diesem Dokument eine Stellungnahme erarbeiten, und dann dürfen beide Texte zusammen (voraussichtlich im Februar 2001) als Diskussionsbeitrag veröffentlicht werden. Auf reformierter Seite wird zum Dokument (im Februar 2001) ein Hearing der Mitgliedkirchen des Kirchenbundes durchgeführt werden. Seitens der Bischöfe, betonte P. Roland-Bernhard Trauffer, sei damit in einem heiklen und zentralen Bereich eine unmissverständliche Anstrengung unternommen worden, sei doch für Katholiken der Zusammenhang von Taufe und Eucharistie wie auch die Sukzession im Amt wesentlich; das wachsende Verständnis dafür sei bereits in der Stellungnahme der Bischofskonferenz zum Konvergenztext «Taufe, Eucharistie, Amt» des Ökumenischen Rates der Kirchen begrüsst worden und finde sich nun auch im Dokument der Gesprächskommission wieder.
Mit einem persönlichen Wort auch des Dankes verabschiedete sich P. Roland-Bernhard Trauffer sodann als Generalsekretär von den Medienschaffenden. Er betonte, dass er seinen Dienst in der Bischofskonferenz und für sie als kirchlichen Dienst und also als Dienst für das kirchliche Leben verstanden und so auch zu tun versucht habe. Als Predigerbruder habe er den Kontakt mit den Medien, mit der Öffentlichkeit besonders geschätzt, denn diese seien ein bevorzugter Ort für die Verkündigung der frohen Botschaft und des Einstehens für die Vergessenen, für die Menschen am Rand, für das Leben.
Den ersten Teil der Pressekonferenz schloss der designierte Generalsekretär Agnell Rickenmann mit einem sich einführenden Wort ab. Er sei neu und daher noch eifrig am Lernen, womit er indes nicht sagen wolle, dass man je ausgelernt haben könnte; zudem hoffe er, im Zusammenhang mit den Medien so viel lernen zu können, wie P. Roland-Bernhard Trauffer gemäss eigener Aussage habe lernen können.

Identität und Struktur der Bischofskonferenz

Beim anschliessenden kleinen Festakt waren Prof. Barbara Hallensleben, Prof. Victor Conzemius und SKZ-Redaktor Rolf Weibel eingeladen, zum Thema «Identität und Struktur der Schweizer Bischofskonferenz» einen ekklesiologischen, geschichtlichen und strukturellen Beitrag zu leisten. Die Freiburger Systematische Theologin ging von der vom Zweiten Vatikanischen Konzil im Rückgriff auf die Alte Kirche vorgenommenen Aufwertung der katholischen Einzelkirchen aus, die je voll Kirche sind, so dass sie für einander Schwesterkirchen sind. Die Einheit der Kirche ist indes nicht die Summe der Teilkirchen, die Kirche Jesu Christi liegt vielmehr jeder Teilkirche voraus; die Kirche bzw. der Bischof von Rom ist dabei der sakramentale Repräsentant der Einheit. Die römisch-katholische Kirche anerkennt die orthodoxen Kirchen, obwohl sie selber den Jurisdiktionsprimat nicht anerkennen, ebenfalls als Schwesterkirchen. Aus orthodoxer Sicht ist die Lokalkirche indes nicht das einzelne Bistum, sondern eine Gemeinschaft von Bistümern; in dieser Sicht wären die Bischofskonferenzen Schwesterkirchen. Lebendige Wirklichkeit würde diese Sicht durch Partnerschaften zwischen Bischofskonferenzen und zwischen Bischofskonferenzen und Synoden der orthodoxen Lokalkirchen. So hat Prof. Hallensleben der Bischofskonferenz die Frage aufgegeben, wie sie zu einer Schwesterkirche werde.
In seinem Rückblick sprach der Luzerner Kirchenhistoriker Prof. Conzemius verschiedentlich die Spannung zwischen Bürger und Christ an. Um das Interesse der Religion zu wahren und das Heil der Seelen zu fördern, wurde die Schweizer Bischofskonferenz 1863, als erste Bischofskonferenz überhaupt, gegründet. Damit fiel der Schweiz hier eine Vorläuferschaft zu; die Bischofskonferenz trat indes bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil öffentlich selten in Erscheinung. War bei der Gründung noch ein gutes Einvernehmen zwischen Kirche und Staat wahrzunehmen, wurde es wenige Jahre später vom Kulturkampf abgelöst. Auch im 20. Jahrhundert gab es immer wieder Situationen, in denen sich die Bischofskonferenz als «gut römisch-katholisch und gut eidgenössisch» verstand und verhielt. Bei öffentlichen Stellungnahmen hielten sich die Bischöfe aber stets zurück, weil solche wohl als Äusserungen des politischen Katholizismus wahrgenommen und zurückgewiesen worden wären. Während des Zweiten Weltkrieges unterstützte die Bischofskonferenz die Politik des Bundesrates, was unter anderem dazu führte, dass sie ­ wie die katholischen Bundesräte ­ den aus Innsbruck geflohenen Jesuiten in Sitten nur mit Auflagen und nur zu einem befristeten Aufenthalt zu verhelfen bereit waren; allein wegen des weiteren Verlaufs des Krieges konnten sie dann doch noch bleiben. Eingaben ans Zweite Vatikanische Konzil machten die Schweizer Bischöfe nur einzeln; trotz des Vorschlags des Nuntius, eine Kommission mit der Ausarbeitung einer gemeinsamen Vorlage zu beauftragen, verzichteten die Bischöfe auf eine Kollektiveingabe.
Das Zweite Vatikanische Konzil machte aus den Bischofskonferenzen kollegiale hierarchische Mittelinstanzen mit selbständigen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungskompetenzen. Wie die Schweizer Bischofskonferenz diese neuen Aufgaben strukturell aufgriff, zeigte abschliessend Rolf Weibel auf. Zum einen organisierte sich die Bischofskonferenz neu: 1966 richtete sie ein Sekretariat ein und mit den Statuten von 1974 wurden Arbeitsbereiche definiert, die den Mitgliedern der Bischofskonferenz zugeteilt werden; damit wurde das «Protektorats-System» abgelöst. Zum andern bestellte die Bischofskonferenz aus Experten und Expertinnen bestehende Kommissionen und erteilte Leistungsaufträge an katholische Institutionen wie Caritas. Die Bischofskonferenz ist so in ein komplexes System verschränkt, das aber immer wieder in Personen, in Stellungnahmen, in Texten usw. in Erscheinung tritt. Dass in der Bischofskonferenz aber auch verhandelt und entschieden wird, ohne die Öffentlichkeit nachher zu informieren, so verhandelt und entschieden können werden muss, gehört zu den Erfordernissen jeder Behörde. Sofern solches Handeln Akten hinterlässt, wird es dereinst ­ zum Beispiel in einer kirchengeschichtlichen Dissertation ­ doch noch öffentlich werden.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000