47/2000 | |
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Kirche in der Schweiz |
Wie die ersten beiden Beiträge aufgezeigt haben, ist die Diözesane
Fortbildung (DF)<1> eine gewachsene Grösse,
die Bedürfnisse erkannt und darauf entsprechend reagiert hat. Die DF
kann auch in Zukunft ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn sie heutige Bedürfnisse
rechtzeitig wahrnimmt.
Der dritte Beitrag stellt beispielhaft einige Aspekte der aktuellen Situation
der Diözesanen Fortbildung mit ihren Stärken und Grenzen dar.
Nachdem die beiden ersten Beiträge vor allem die unbestreitbaren Leistungen
der Diözesanen Fortbildung unterstrichen haben, will der folgende Artikel
auch Grenzen aufzeigen, um rechtzeitig darauf reagieren zu können.
In einem zweiten Teil soll überlegt werden, in welche Richtung die
Entwicklung der beruflichen Fortbildung allgemein und der Diözesanen
Fortbildung im Besonderen gehen müsste, um weiterhin ihren wichtigen
Beitrag im Dienste der Seelsorge wahrnehmen zu können.<2>
Das Bistum Basel ist gegenüber anderen Diözesen in der vorteilhaften
Lage, über eine Diözesane Fortbildungsstelle zu verfügen<3>. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen,
messen die Kirchgemeinden als anstellende Behörden der Fortbildung
des Personals eine hohe Bedeutung zu. Kurs- und Pensionskosten werden grosszügig
übernommen. Für den Betrieb der Diözesanen Fortbildung nicht
zu unterschätzen sind auch die vielen Aufwendungen, die staatskirchenrechtliche
Instanzen indirekt leisten (z.B. zur Verfügung stellen von Personal
für Kursleitungen und Referententätigkeit, teilweise Übernahme
von deren Spesen usw.). Ohne diese indirekten Leistungen müssten die
Kursgelder der Teilnehmenden bzw. das Budget der Diözesanen Fortbildung
massiv erhöht werden.
Zurzeit führt die DF folgende Kurse durch<4>:
Am Beispiel von drei verschiedenen Kurstypen sollen die Chancen, aber auch die Grenzen der Fortbildungsarbeit benannt werden.
Nach wie vor bilden die Fortbildungsveranstaltungen nach Dekanaten einen
zentralen Anteil an der beruflichen Fortbildung der Seelsorger/Seelsorgerinnen
im Bistum Basel. Die grosse Chance dieser Fortbildungsveranstaltungen liegt
darin, dass die verschiedenen kirchlichen Berufsgruppen, die miteinander
arbeiten, sich gemeinsam mit einem bestimmten Thema auseinandersetzen. Gleichzeitig
bilden diese Kurse einen wichtigen Anteil am gemeinsamen Leben innerhalb
des Dekanates. Indem der Bischof nach Anhörung des Priesterrates und
des Rates der Diakone und Laientheologen/Laientheologinnen das Thema festlegt,
sind die Dekanatsfortbildungskurse auch ein Bestandteil der Führung
(sowohl pastoral wie personell). Durch die Zusammenarbeit zwischen der Kursleitung
und der jeweiligen durch das Dekanat zusammengesetzten Vorbereitungsgruppe
können lokale Anliegen gut in den Kursverlauf aufgenommen werden.
Trotz der grossen Chance gegenüber Modellen, die beispielsweise nur
auf das Interesse der Teilnehmenden (Thema steht im Zentrum der Motivation)
bzw. nur nach Berufsgruppen (bzw. Priester Laien) ausgerichtet sind,
sind auch Schwachpunkte zu nennen:
Um dieser Vielfalt von Erwartungen möglichst gut Rechnung zu tragen, versucht die DF, so wenig wie nötig vorzugeben und den einzelnen Vorbereitungsgruppen so viel als möglich zu überlassen. Neben den Vorgaben durch die Bistumsleitung bestimmen die Dekanatsleitungen selbst, welchen Adressatenkreis sie für ihre Dekanatsfortbildung einladen.<7> Die Vorbereitungsgruppen entwickeln das von der Diözesanen Fortbildungsstelle ausgearbeitete breite Konzept weiter und nehmen die speziellen Fragestellungen und Anliegen der konkreten Kursgruppen auf (z.B. inhaltlich, methodisch, Auswahl der Referenten/Referentinnen usw.).
Die Motivation für den Wochenkurs ist zurzeit bei den Eingeladenen aus verschiedenen Gründen gering. Gegenüber den früheren Weihekursen hat der emotionale Zusammenhalt zwischen den Absolventen/Absolventinnen der Pastoralkurse abgenommen. Zudem sind verschiedene Personen einer Pastoralkursgruppe in der Zwischenzeit aus dem kirchlichen Dienst ausgetreten. Vermehrt arbeiten Seelsorger/Seelsorgerinnen auch in Spezialaufgaben und bringen von ihrem beruflichen Umfeld her ganz bestimmte Erwartungen für eine Woche Fortbildung mit. Der emotionale Zusammenhang eines bestimmten Pastoralkurses bestimmt auch die Vorbereitungsarbeiten, indem sich in bestimmten Jahrgängen keine Vorbereitungsgruppe findet, um den Kurs mitzutragen. Als Konsequenz zeichnet sich ab: Wenn sich eine initiative Vorbereitungsgruppe findet, kann ein Kurs durchgeführt werden, sonst entsteht ein Programm auf dem Schreibtisch, das den vielfältigen Erwartungen der Eingeladenen nicht gerecht wird. Der letzte durchgeführte Wochenkurs wurde von den Teilnehmenden solidarisch geleitet, während die DF die nötige Infrastruktur bereitgestellt hat.
Bereits in früheren Jahren haben sich einzelne Pfarreisekretäre/Pfarreisekretärinnen für ihre Fortbildung stark engagiert. Allerdings lag die Initiative (auch für die Bildung der jeweiligen Vorbereitungsgruppe) bei der Diözesanen Fortbildung. Durch die Gründung des Vereins der Pfarreisekretärinnen im Bistum Basel am 20. September 2000 hat die DF einen verbindlichen Ansprechpartner für die Organisation der Aus- und Fortbildung dieser Berufsgruppe bekommen. Der Verein wird seine Fortbildung als Berufsverband selber organisieren. Auf Wunsch wird die DF Kursvorbereitungen und/oder Kursdurchführung unterstützend begleiten. Die Einführungskurse werden bis auf weiteres von der Diözesanen Fortbildung geplant und durchgeführt.
Die oben angeführten Beispiele machen deutlich, dass die Diözesane Kommission für die Fortbildung der kirchlichen Amtsträger/Amtsträgerinnen (BFK) und die DF mit einigen Fragen konfrontiert sind. Diese Fragen werden zwar durch die aktuellen Kurse aufgeworfen, zeigen aber deutlich, dass hinter diesen «Detailfragen» grundsätzliche Fragen stehen:
All diese Problemkreise können sinnvoll nur in einem grösseren
Zusammenhang angegangen werden. Einerseits stellt sich grundlegend die Frage
nach einem Gesamtkonzept für eine zusammenhängende und kontinuierliche
berufliche Fortbildung. Andererseits drängt sich eine verbindliche
Absprache unter den verschiedenen kirchlichen Fortbildungsanbietern auf,
wer welche Angebote in welchem Auftrag und unter welchen Bedingungen zu
planen und durchzuführen hat.
BFK und DF haben in den vergangenen Jahren immer wieder entsprechende Problemfelder
diskutiert und an zukunftsweisenden Konzepten gearbeitet. Da beiden Gremien
aber die Kompetenzen für eine grundsätzliche Reform fehlen, stehen
sie immer wieder vor dem Dilemma, Anliegen formuliert zu haben, die keine
Konsequenzen nach sich ziehen.<10>
Wichtig ist, dass sich die Fortbildung für Personen im kirchlichen Dienst nicht nur einseitig im Bereich der Fachkompetenz bewegt, sondern ebenso die Bereiche der Sozialkompetenz, der Selbstkompetenz und der geistlichen Kompetenz mit einschliesst.<11> Dabei kommt allen vier Bereichen grundsätzlich der gleiche Stellenwert zu.
Alle drei Personengruppen müssen sich in ihrem Auftrag am umfassenden Evangelium Jesu Christi ausrichten. Die Schwierigkeit liegt in der Frage, wer welche verbindlichen Kriterien für die situationsgemässe Auslegung der kirchlichen und biblischen Tradition geben kann. Eine Glaubensgemeinschaft kann diese Kriterien nur in einem gemeinsamen Dialog ausarbeiten. Für einen solchen Dialog müssen aber verbindliche Spielregeln erst entwickelt und erprobt werden.
Um der individuellen Förderung besser Rechnung zu tragen, muss in einem Gesamtkonzept eine so genannte Wahlpflicht eingeführt werden: Es besteht die Pflicht, im Rahmen einer bestimmten Zeit eine gewisse Anzahl Kurstage zu besuchen. Die konkreten Kurse werden gemeinsam zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden aufgrund des Förderungsgesprächs festgelegt.
Die DF im Bistum Basel darf auf eine erfolgreiche Geschichte zurückblicken, in deren Verlauf es ihr gelungen ist, auf neue Bedürfnisse situationsgerecht zu antworten. Damit die kirchlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ihre Aufgabe weiterhin erfüllen können, wird ihre berufliche Fortbildung in Zukunft eher noch zunehmen. Für eine optimale Gestaltung dieser Fortbildung sind Schwachstellen in der Diözesanen Fortbildung aufzudecken und Optionen für die Zukunft aufzuzeigen. Unabhängig von der sich verändernden Situation, in die hinein Fortbildung der Seelsorgenden geschieht, bleibt ihr Anliegen jedoch zeitlos: Wo Fortbildung die Seelsorgenden in ihren je eigenen Fähigkeiten bestärkt und fördert und sie herausfordert, immer Neues dazuzulernen, trägt sie dazu bei, dass die Seelsorgenden in ihrem Seelsorgealltag mit ihren Fähigkeiten einen Beitrag leisten, dass das angebrochene Reich Gottes an ganz unterschiedlichen Orten und auf unterschiedliche Weise wachsen kann.
Die Theologin Gabriele Berz-Albert und der Theologe Fabian Berz-Albert teilen sich die Leitung der Diözesanen Fortbildung des Bistums Basel; im Bischöflichen Ordinariat in Solothurn leitet Fabian Berz die Arbeitsstelle PersonalamtPastoralamtDiözesane Fortbildung.
1 Als «Diözesane Fortbildung» wird jene Stelle am Ordinariat in Solothurn bezeichnet, die im Auftrag der Bistumsleitung Fortbildungskurse für verschiedene Adressatenkreise von Seelsorgern/Seelsorgerinnen anbietet. Dabei nimmt die «Diözesane Fortbildung» nur einen kleinen Teil einer umfassenden Fortbildung wahr. Daneben gibt es viele weitere kirchliche wie ausserkirchliche Anbieter für die Fortbildung kirchlicher Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.
2 Wenn die Arbeit sowohl der Begleitkommission als auch der Diözesanen Fortbildung mit Ausnahme der jährlichen Themenfestlegung im Priesterrat und im Rat der Diakone und Laientheologen/Laientheologinnen selten in Bischofsrat, Regionaldekanenkonferenz usw. thematisiert wird, so zeigt sich darin eine Wertschätzung gegenüber der Arbeit. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass scheinbar immer «wichtigere» Traktanden vorhanden sind als jenes der beruflichen Fortbildung.
3 Seit mehreren Jahren verfügt die DF im theologischen Bereich über ca. 120 Stellenprozente. Davon sind bis 1998 100% durch eine Festanstellung wahrgenommen worden. Ca. 20% wurden an teilzeitliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen vergeben (Kursleitungen). Seit 1999 nimmt der theologische Bereich der Fortbildung zusätzlich den Aufgabenbereich der Arbeitsstelle in der Arbeitsgemeinschaft PersonalamtPastoralamtFortbildung (PPF) wahr (ca. 20%). Dadurch erhöht sich der Anteil der teilzeitlichen Kursleitungen entsprechend. Der Sekretariatsbereich verfügt zurzeit über eine 80%-Stelle.
4 Vgl. dazu die Entwicklungsgeschichte der einzelnen Kurse unter Punkt 6.
5 Vgl. dazu auch 6.2.1.
6 Vgl. 6.2.2.
7 In der Bistumsregion Thurgau sind z.B. die Bezugspersonen, im Dekanatsverband Bern die kirchlichen Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen zu den Dekanatsfortbildungskursen eingeladen.
8 Vgl. dazu auch 6.3.2.
9 Vgl. dazu auch 6.4.4.
10 Als sprechendes Beispiel sind hier die unzähligen Versuche zu nennen, das am 8. Juni 1973 vom damaligen Diözesanbischof Dr. Anton Hänggi verabschiedete Konzept «Fortbildung der kirchlichen Amtsträger im Bistum Basel. Grundsätze Richtlinien Modell.» zu überarbeiten und den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da eine solche Arbeit nur dann sinnvoll ist, wenn sie innerhalb eines grösseren Rahmens geschehen kann, sind bisher alle Initiativen versandet.
11 So auch im Ausbildungskonzept der Theologischen Fakultät der Universität Luzern und des Katechetischen Instituts Luzern.
12 Ein Beispiel hierfür ist der Neu-Pfarrer- bzw. Neu-Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen-Kurs. Während ehemalige Absolventen/Absolventinnen des Pastoralkurses in der Regel bereits viel Wissen in der Zusammenarbeit mit staatskirchenrechtlichen Instanzen mitbringen, fehlt ihnen oft die Ausbildung in der konkreten Leitungsverantwortung. Absolventinnen der Berufseinführung bringen dieses Wissen aber meist in einem hohen Mass schon mit.
13 Auf der Ebene der deutschsprachigen Schweiz könnte das bestehende Gefäss Interdiözesane Kommission für Fortbildung der Seelsorger (IKFS) durch die Deutschweizerische Ordinarienkonferenz (DOK) wieder stärker in solche grundsätzlichen Fragen einbezogen werden. Dafür müsste die DOK aber willens sein, klare Aufträge (und die dazu gehörenden Kompetenzen) im Bereich der beruflichen Fortbildung an die IKFS als Fachkommission der DOK zu formulieren.