16-17/2000

INHALT

Kirche in der Schweiz

Nie mehr schweigen!

von Rolf Weibel

 

Wie die Schweizer Bischofskonferenz an ihrer letzten Pressekonferenz in Aussicht gestellt hatte, veröffentlichte sie am 14. April 2000 ihre Erklärung «zum Verhalten der katholischen Kirche in der Schweiz zum jüdischen Volk während des Zweiten Weltkrieges und heute».<1> Vorgearbeitet wurde für diese Erklärung von der Jüdisch-Römisch-katholischen Gesprächskommission (JRGK), so dass sie immer auch mit jüdischen Augen gelesen und mit jüdischen Ohren gehört wurde, wie sich Bischof Kurt Koch ausdrückte; er hatte es als Vizepräsident der Bischofskonferenz übernommen, an der eigens dazu einberufenen Pressekonferenz die von den Bischöfen verabschiedete Erklärung vorzustellen.
Den Anlass zu dieser Erklärung habe das Jubeljahr als Jahr der Versöhnung und Aufarbeitung der Geschichte gegeben, in dessen Rahmen die Schweizer Bischofskonferenz auf der Linie der Vergebungsbitten von Papst Johannes Paul II. einen schweizerischen Aspekt herausgegriffen habe.

Die bischöfliche Erklärung

Der erste Teil der fünfteiligen Erklärung bietet eine kurze Zusammenfassung heutiger Forschung, wobei nicht nur auf bereits erschienene und sich in Vorbereitung befindliche Berichte und Studien, sondern auch auf frühere Erklärungen und Zeugnisse aus der fraglichen Zeit hingewiesen wird.
Die Dankbarkeit für diese Zeugnisse bewege die Bischöfe, «Versäumnisse in der Schweiz» ­ so ist der 2. Teil überschrieben ­ einzugestehen. Die Schweiz und die katholische Kirche in der Schweiz haben viel zu wenig getan, um jüdische und andere Flüchtlinge zu schützen. Die Bischöfe bedauern auch, dass damals in Predigt und Katechese die Untaten gegenüber dem jüdischen Volk und anderen Menschengruppen fast nie zur Sprache kamen. Sie erinnern aber auch an die gefährliche Rede von den «perfidi Judaei» in der Karfreitagsliturgie, mit der ursprünglich die Nichtanerkennung der Messianität Jesu durch die Juden beklagt wurde, die dann aber mit «Treulosigkeit» übersetzt und konnotiert wurde. Sie nehmen Bezug auf die damalige Abwehrhaltung an der Schweizer Grenze, die von einem grossen Teil der Bevölkerung mindestens als notwendiges Übel hingenommen wurde ­ und deren Opfer auch Edith Stein geworden war. Die Bischöfe rufen deshalb alle gläubigen Katholiken auf, sich dieser negativen Bilanz der jüngsten Kirchengeschichte zu stellen. Denn eine Reinigung des Gedächtnisses werde helfen, «dass wir uns für die Gegenwart und Zukunft gegen ähnliche Fehlhaltungen wappnen».
In diesem grösseren Kontext geht die bischöfliche Erklärung im 3. Teil das besondere und besonders grausame Problem von «Rassismus, Antisemitismus und die Verbrechen gegen das jüdische Volk» an. Sie erinnert an die Ermordung von 6 Millionen Juden, sie erinnert aber auch an das nationalsozialistische Vernichtungsprogramm gegen die Völker der Sinti und Roma, und sie erinnert auch daran, dass engagierte Katholiken und Priester hingerichtet wurden. Die Bischöfe gedenken auch der vielen vom stalinistischen Terrorregime Umgebrachten, Deportierten und Vertriebenen. Diese Erinnerung wolle das Bewusstsein und das Gewissen schärfen für die Situation heute. Mit Schmerz und grosser Sorge würden die Bischöfe heute wieder auflebende spezielle Antisemitismen wahrnehmen; selber erfahren hat Bischof Kurt Koch dies in Reaktionen von Gläubigen nach der letzten Pressekonferenz. Die Erinnerung an das Geschehene und die Übernahme von Verantwortung für das den Opfern der Schoa und ihren Angehörigen durch unsere Mitbürger geschehene Unrecht bezeichnen die Bischöfe als eine nachzuholende Pflicht der Gerechtigkeit und in besonderer Weise als eine Pflicht des Glaubens.
Im 4. Teil vergegenwärtigt die Erklärung das richtige Verhältnis des Christentums zum Judentum. Die Bischöfe sind über die vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgenommene Weichenstellung in «Nostra Aetate» (Nr. 4) froh, mit der nachhaltig ins Bewusstsein gerufen wurde, «dass das jüdische Volk für sich selbst und für die Menschheit das Volk des Bundes Gottes ist» und dass dieser Bund Gottes mit Israel nie gekündigt wurde.
Im abschliessenden 5. Teil, den «Folgerungen», schliesst sich die Erklärung den Aussagen des Konzils an, aber auch den Aussagen und Zeichen des gegenwärtigen Papstes Johannes Paul II., dem die Versöhnung mit dem Judentum ein ganz besonderes Herzensanliegen ist. Das ungeheuerliche Böse, das sich in der Schoa offenbarte, müsse eine fortdauernde Gegenreaktion auslösen in der Theologie, die sich im Religionsunterricht, in Verkündigung und Publizistik niederschlagen müsse. Der Rückblick in die Geschichte müsse uns bereit machen, der rassistischen und allen anderen Formen von Menschenverachtung überall entgegenzutreten, wo immer sie auftreten. So wolle die Erklärung die Gewissen wachrufen, in der heutigen Situation das heute Notwendige zu tun.

Kirche und Judentum

Die theologisch richtige Verhältnisbestimmung des Christentums zum Judentum, mit der sich der 4. Teil befasst, ist für Prof. Adrian Schenker (Universität Freiburg und Mitglied der JRGK) sehr zentral, weil die Erklärung auf eine theologisch grundgelegte Mentalitätsänderung abziele. Die Erklärung sei kein katholischer «Bergier-Bericht» und deshalb auch nicht von einer Historiker-Kommission, sondern von der JRGK vorbereitet worden ­ die Historiker Prof. Urs Altermatt und Prof. Victor Conzemius sind wohl konsultiert worden ­, sie richte sich an die Gläubigen und wolle namentlich die Wurzeln des Antisemitismus blosslegen und gegen sie angehen.
Eine christliche Wurzel des Antisemitismus sei die Substitutionstheorie, die seit den Kirchenvätern bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil allgemeine Lehre, das Christentum habe das Judentum abgelöst und ersetzt und das Judentum sei mithin «verworfen». Das Zweite Vatikanische Konzil anerkennt die besondere heilsgeschichtliche Rolle des Judentums: der Bund Gottes mit seinem Volk Israel bleibt bestehen, integriert in einen grösseren Bund, das Alte Gottesvolk bleibt Gottesvolk, integriert in eine weiterführende und vollendende Geschichte Gottes mit den Menschen. Diese neue Verhältnisbestimmung müsse theologisch erst noch entfaltet werden, begründe aber bereits als solche eine neue Achtung vor dem Volk des Alten Bundes. Die Erklärung möchte denn auch die Katholiken und Katholikinnen für die Läuterung des Gedächtnisses gewinnen, die zu einer Überwindung von Vorurteilen und zu einer Mentalitätsänderung führen werde. Diese Bundestheologie, führte Prof. Schenker später noch aus, sei indes eine christliche Sicht, werde und könne von den Juden nicht geteilt werden (sonst wären sie nicht mehr Juden). Bischof Kurt Koch erinnerte zudem daran, dass es zwischen Christentum und Judentum streng genommen keine Partnerschaft geben könne: Das Christentum ist ohne das Judentum nicht denkbar; das Judentum ohne das Christentum aber sehr wohl.
Jüdische Gesichtspunkte brachte Prof. Clemens Thoma (Gründer und langjähriger Leiter des Luzerner Hochschulinstituts für Jüdisch-Christliche Forschung und Mitglied der JRGK) ein. Die Juden hätten die Bundesaussage erwartet, weil diese für sie zentral sei; befürchtet werde indes, dass sie von den kirchlichen «Hinterbänklern» nicht geteilt werde. Dass die Erklärung auch an die christlichen Opfer des Nationalsozialismus erinnere, sei nicht Apologetik, sondern von Juden angeregt worden, weil damit eine «Schicksalsgemeinschaft» angesprochen werde. In Bezug auf den Rassismus betrachtet Prof. Thoma als die grösste Sünde der katholische Kirche, dass sie «die Sünde des Rassismus» insofern vernachlässigte, als sie den modernen Rassismus (von nach 1875) lange Zeit zu wenig formell, zu wenig deutlich und nicht energisch genug verurteilt hat. Die vielleicht schlimmste antisemitische Fälschung, die «Protokolle der Weisen vom Zion» würden in der Erklärung deshalb erneut verurteilt, weil Gedanken daraus ­ die Juden seien nur auf das Geld aus (im Blick auf die Weltherrschaft) ­ im Zusammenhang der Rückerstattungsforderungen als Vorurteile wieder zum Vorschein kommen.

Solidarität der Verantwortung

Den Zusammenhang der «Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz zum Verhalten der katholischen Kirche in der Schweiz zum jüdischen Volk während des Zweiten Weltkrieges und heute» mit dem Jubeljahr stellte abschliessend ihr Generalsekretär P. Roland-B. Trauffer OP heraus. In ihrem Einsatz gegen Antijudaismus, Antisemitismus und Rassismus freue sich die Bischofskonferenz über diesbezügliche Gerichtsurteile im In- und Ausland, sie freue sich aber auch an den Gesten des Papstes, zu denen die Vergebungsbitten gehören.
Weil die Kirche mehr sei als die Summe ihrer Mitglieder, komme in einer heute ausgesprochenen Vergebungsbitte für vergangenes Unrecht eine «diachrone Solidarität» mit der Kirche, die auch «communio sanctorum» sei, zum Tragen. Das Jubeljahr sei ein Aufruf, auf Jesus Christus zu blicken, ein Aufruf auch, eine Schwelle zu überschreiten. Im Blick auf das Verhalten zum jüdischen Volk heisse das: Nie mehr schweigen! Zu den begangenen Fehlern nicht schweigen und vor allem zum Unrecht heute und morgen nicht schweigen.
Gefragt, ob die Erklärung ein Schuldbekenntnis oder eine Entschuldigung oder eine Vergebungsbitte sei, antwortete Bischof Kurt Koch, dass es Kollektivschuld nicht gebe, sehr wohl hingegen eine «Solidarität der Verantwortung». Dazu gehöre heute eine neue Aufmerksamkeit für Antijudaismus; so stellt Bischof Kurt Koch da und dort einen neuen Markionismus fest (in der Weise zum Beispiel: «der strenge Gott des AT versus den gütigen Gott des NT»), vor allem aber eine Vernachlässigung des Judentums, die sich beispielsweise darin äussere, dass die alttestamentliche Lesung in den Sonntagsgottesdiensten häufig weggelassen werde.
Eine Erklärung der Bischofskonferenz sei von den Schweizer Juden erwartet worden, sagte P. Trauffer, und deshalb sei sie im Alleingang und nicht beispielsweise im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz abgegeben worden.
Wohl deshalb hat der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes in einem gleichzeitigen Pressecommuniqué an den Beitrag der evangelischen Kirchen zum christlich-jüdischen Dialog erinnert. Im Unterschied zur katholischen Kirche sind diese Beiträge indes wesentlich nicht nur gesamtschweizerische, sondern auch kantonale, nämlich Beiträge einzelner Mitgliedkirchen des Kirchenbundes.


Anmerkung

1 Als Druckschrift zu beziehen beim Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz, Postfach 122, 1706 Freiburg.


"Das Evangelium wagen"

von Rolf Weibel

 

Zum zweiten ­ im Sinne des Konkordates ersten ­ Weihbischof des Bistums Basel wurde Bischofsvikar Denis Theurillat bestimmt und von Papst Johannes Paul II. am 17. April 2000 bestätigt und ernannt. Dies gab Bischof Kurt Koch, der ihn bestimmt («nommé») hatte, in der Kathedrale St. Urs und Viktor innerhalb der Chrisammesse bekannt. In der Chrisammessse vor vier Jahren, am 30. März 1996, hatte Bischof Kurt Koch die Annahme der Demission von Weihbischof Joseph Candolfi durch den Papst bekannt gegeben; das Bistum hat also lange auf seinen Nachfolger warten müssen. Noch am gleichen Tag stand der ernannte Weihbischof den Medien Red und Antwort ­ weil nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe, können wir erst in der nächsten Nummer ausführlicher berichten.
Denis Theurillat wurde am 21. September 1950 in Epauvillers (Jura) geboren. Nach der Primarschule in seinem Heimatort besuchte er das Kollegium St-Charles in Pruntrut sowie das Kollegium in St-Maurice, wo er 1970 die Matura bestand. Nach seinem Theologiestudium in Freiburg, das er 1975 mit dem Lizentiat abschloss, wurde Denis Theurillat am 15. Mai 1976 in Saignelégier zum Priester geweiht. Nach seinen Vikariaten in Bassecourt und St-Imier war er von 1985 bis 1997 Pfarrer von Malleray-Bévilard. Von 1986 bis 1997 nahm er auch die Aufgaben des Dekans von Moutier-St-Imier-Biel wahr, bis er von Bischof Kurt Koch am 1. Dezember 1997 zum Bischofsvikar für den französischsprachigen Teil des Bistums Basel ernannt wurde.
Als Weihbischof wird er für das ganze Bistum Basel Aufgaben übernehmen, seinen Arbeitsplatz im Ordinariat in Solothurn haben und auch in Solothurn Wohnsitz nehmen. Durch die Ernennung eines Weihbischofs mit französischer Muttersprache ergibt sich für das zweisprachige Bistums Basel die Möglichkeit, dass der Reichtum der anderen Sprachregion in der engeren Bistumsleitung verstärkt vertreten ist.
Das Leitmotiv des designierten Weihbischofs, dessen Weihe am 22. Juni 2000 um 16 Uhr in der Kathedrale St. Urs und Viktor in Solothurn stattfinden wird, lautet: «Au risque de l'Evangile ­ Das Evangelium wagen». In ihm verbinden sich das marianische Motiv «Notre-Dame du risque ­ Unsere Liebe Frau vom Wagnis» und die Spiritualität von Charles de Foucauld: «Das Evangelium leben und verkünden».


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000