16-17/2000 | |
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Kirche in der Schweiz |
Wie die Schweizer Bischofskonferenz an ihrer letzten Pressekonferenz
in Aussicht gestellt hatte, veröffentlichte sie am 14. April 2000 ihre
Erklärung «zum Verhalten der katholischen Kirche in der Schweiz
zum jüdischen Volk während des Zweiten Weltkrieges und heute».<1> Vorgearbeitet wurde für diese Erklärung
von der Jüdisch-Römisch-katholischen Gesprächskommission
(JRGK), so dass sie immer auch mit jüdischen Augen gelesen und mit
jüdischen Ohren gehört wurde, wie sich Bischof Kurt Koch ausdrückte;
er hatte es als Vizepräsident der Bischofskonferenz übernommen,
an der eigens dazu einberufenen Pressekonferenz die von den Bischöfen
verabschiedete Erklärung vorzustellen.
Den Anlass zu dieser Erklärung habe das Jubeljahr als Jahr der Versöhnung
und Aufarbeitung der Geschichte gegeben, in dessen Rahmen die Schweizer
Bischofskonferenz auf der Linie der Vergebungsbitten von Papst Johannes
Paul II. einen schweizerischen Aspekt herausgegriffen habe.
Der erste Teil der fünfteiligen Erklärung bietet eine kurze
Zusammenfassung heutiger Forschung, wobei nicht nur auf bereits erschienene
und sich in Vorbereitung befindliche Berichte und Studien, sondern auch
auf frühere Erklärungen und Zeugnisse aus der fraglichen Zeit
hingewiesen wird.
Die Dankbarkeit für diese Zeugnisse bewege die Bischöfe, «Versäumnisse
in der Schweiz» so ist der 2. Teil überschrieben
einzugestehen. Die Schweiz und die katholische Kirche in der Schweiz haben
viel zu wenig getan, um jüdische und andere Flüchtlinge zu schützen.
Die Bischöfe bedauern auch, dass damals in Predigt und Katechese die
Untaten gegenüber dem jüdischen Volk und anderen Menschengruppen
fast nie zur Sprache kamen. Sie erinnern aber auch an die gefährliche
Rede von den «perfidi Judaei» in der Karfreitagsliturgie, mit
der ursprünglich die Nichtanerkennung der Messianität Jesu durch
die Juden beklagt wurde, die dann aber mit «Treulosigkeit» übersetzt
und konnotiert wurde. Sie nehmen Bezug auf die damalige Abwehrhaltung an
der Schweizer Grenze, die von einem grossen Teil der Bevölkerung mindestens
als notwendiges Übel hingenommen wurde und deren Opfer auch Edith
Stein geworden war. Die Bischöfe rufen deshalb alle gläubigen
Katholiken auf, sich dieser negativen Bilanz der jüngsten Kirchengeschichte
zu stellen. Denn eine Reinigung des Gedächtnisses werde helfen, «dass
wir uns für die Gegenwart und Zukunft gegen ähnliche Fehlhaltungen
wappnen».
In diesem grösseren Kontext geht die bischöfliche Erklärung
im 3. Teil das besondere und besonders grausame Problem von «Rassismus,
Antisemitismus und die Verbrechen gegen das jüdische Volk» an.
Sie erinnert an die Ermordung von 6 Millionen Juden, sie erinnert aber auch
an das nationalsozialistische Vernichtungsprogramm gegen die Völker
der Sinti und Roma, und sie erinnert auch daran, dass engagierte Katholiken
und Priester hingerichtet wurden. Die Bischöfe gedenken auch der vielen
vom stalinistischen Terrorregime Umgebrachten, Deportierten und Vertriebenen.
Diese Erinnerung wolle das Bewusstsein und das Gewissen schärfen für
die Situation heute. Mit Schmerz und grosser Sorge würden die Bischöfe
heute wieder auflebende spezielle Antisemitismen wahrnehmen; selber erfahren
hat Bischof Kurt Koch dies in Reaktionen von Gläubigen nach der letzten
Pressekonferenz. Die Erinnerung an das Geschehene und die Übernahme
von Verantwortung für das den Opfern der Schoa und ihren Angehörigen
durch unsere Mitbürger geschehene Unrecht bezeichnen die Bischöfe
als eine nachzuholende Pflicht der Gerechtigkeit und in besonderer Weise
als eine Pflicht des Glaubens.
Im 4. Teil vergegenwärtigt die Erklärung das richtige Verhältnis
des Christentums zum Judentum. Die Bischöfe sind über die vom
Zweiten Vatikanischen Konzil vorgenommene Weichenstellung in «Nostra
Aetate» (Nr. 4) froh, mit der nachhaltig ins Bewusstsein gerufen wurde,
«dass das jüdische Volk für sich selbst und für die
Menschheit das Volk des Bundes Gottes ist» und dass dieser Bund Gottes
mit Israel nie gekündigt wurde.
Im abschliessenden 5. Teil, den «Folgerungen», schliesst sich
die Erklärung den Aussagen des Konzils an, aber auch den Aussagen und
Zeichen des gegenwärtigen Papstes Johannes Paul II., dem die Versöhnung
mit dem Judentum ein ganz besonderes Herzensanliegen ist. Das ungeheuerliche
Böse, das sich in der Schoa offenbarte, müsse eine fortdauernde
Gegenreaktion auslösen in der Theologie, die sich im Religionsunterricht,
in Verkündigung und Publizistik niederschlagen müsse. Der Rückblick
in die Geschichte müsse uns bereit machen, der rassistischen und allen
anderen Formen von Menschenverachtung überall entgegenzutreten, wo
immer sie auftreten. So wolle die Erklärung die Gewissen wachrufen,
in der heutigen Situation das heute Notwendige zu tun.
Die theologisch richtige Verhältnisbestimmung des Christentums zum
Judentum, mit der sich der 4. Teil befasst, ist für Prof. Adrian Schenker
(Universität Freiburg und Mitglied der JRGK) sehr zentral, weil die
Erklärung auf eine theologisch grundgelegte Mentalitätsänderung
abziele. Die Erklärung sei kein katholischer «Bergier-Bericht»
und deshalb auch nicht von einer Historiker-Kommission, sondern von der
JRGK vorbereitet worden die Historiker Prof. Urs Altermatt und Prof.
Victor Conzemius sind wohl konsultiert worden , sie richte sich an
die Gläubigen und wolle namentlich die Wurzeln des Antisemitismus blosslegen
und gegen sie angehen.
Eine christliche Wurzel des Antisemitismus sei die Substitutionstheorie,
die seit den Kirchenvätern bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil allgemeine
Lehre, das Christentum habe das Judentum abgelöst und ersetzt und das
Judentum sei mithin «verworfen». Das Zweite Vatikanische Konzil
anerkennt die besondere heilsgeschichtliche Rolle des Judentums: der Bund
Gottes mit seinem Volk Israel bleibt bestehen, integriert in einen grösseren
Bund, das Alte Gottesvolk bleibt Gottesvolk, integriert in eine weiterführende
und vollendende Geschichte Gottes mit den Menschen. Diese neue Verhältnisbestimmung
müsse theologisch erst noch entfaltet werden, begründe aber bereits
als solche eine neue Achtung vor dem Volk des Alten Bundes. Die Erklärung
möchte denn auch die Katholiken und Katholikinnen für die Läuterung
des Gedächtnisses gewinnen, die zu einer Überwindung von Vorurteilen
und zu einer Mentalitätsänderung führen werde. Diese Bundestheologie,
führte Prof. Schenker später noch aus, sei indes eine christliche
Sicht, werde und könne von den Juden nicht geteilt werden (sonst wären
sie nicht mehr Juden). Bischof Kurt Koch erinnerte zudem daran, dass es
zwischen Christentum und Judentum streng genommen keine Partnerschaft geben
könne: Das Christentum ist ohne das Judentum nicht denkbar; das Judentum
ohne das Christentum aber sehr wohl.
Jüdische Gesichtspunkte brachte Prof. Clemens Thoma (Gründer und
langjähriger Leiter des Luzerner Hochschulinstituts für Jüdisch-Christliche
Forschung und Mitglied der JRGK) ein. Die Juden hätten die Bundesaussage
erwartet, weil diese für sie zentral sei; befürchtet werde indes,
dass sie von den kirchlichen «Hinterbänklern» nicht geteilt
werde. Dass die Erklärung auch an die christlichen Opfer des Nationalsozialismus
erinnere, sei nicht Apologetik, sondern von Juden angeregt worden, weil
damit eine «Schicksalsgemeinschaft» angesprochen werde. In Bezug
auf den Rassismus betrachtet Prof. Thoma als die grösste Sünde
der katholische Kirche, dass sie «die Sünde des Rassismus»
insofern vernachlässigte, als sie den modernen Rassismus (von nach
1875) lange Zeit zu wenig formell, zu wenig deutlich und nicht energisch
genug verurteilt hat. Die vielleicht schlimmste antisemitische Fälschung,
die «Protokolle der Weisen vom Zion» würden in der Erklärung
deshalb erneut verurteilt, weil Gedanken daraus die Juden seien nur
auf das Geld aus (im Blick auf die Weltherrschaft) im Zusammenhang
der Rückerstattungsforderungen als Vorurteile wieder zum Vorschein
kommen.
Den Zusammenhang der «Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz
zum Verhalten der katholischen Kirche in der Schweiz zum jüdischen
Volk während des Zweiten Weltkrieges und heute» mit dem Jubeljahr
stellte abschliessend ihr Generalsekretär P. Roland-B. Trauffer OP
heraus. In ihrem Einsatz gegen Antijudaismus, Antisemitismus und Rassismus
freue sich die Bischofskonferenz über diesbezügliche Gerichtsurteile
im In- und Ausland, sie freue sich aber auch an den Gesten des Papstes,
zu denen die Vergebungsbitten gehören.
Weil die Kirche mehr sei als die Summe ihrer Mitglieder, komme in einer
heute ausgesprochenen Vergebungsbitte für vergangenes Unrecht eine
«diachrone Solidarität» mit der Kirche, die auch «communio
sanctorum» sei, zum Tragen. Das Jubeljahr sei ein Aufruf, auf Jesus
Christus zu blicken, ein Aufruf auch, eine Schwelle zu überschreiten.
Im Blick auf das Verhalten zum jüdischen Volk heisse das: Nie mehr
schweigen! Zu den begangenen Fehlern nicht schweigen und vor allem zum Unrecht
heute und morgen nicht schweigen.
Gefragt, ob die Erklärung ein Schuldbekenntnis oder eine Entschuldigung
oder eine Vergebungsbitte sei, antwortete Bischof Kurt Koch, dass es Kollektivschuld
nicht gebe, sehr wohl hingegen eine «Solidarität der Verantwortung».
Dazu gehöre heute eine neue Aufmerksamkeit für Antijudaismus;
so stellt Bischof Kurt Koch da und dort einen neuen Markionismus fest (in
der Weise zum Beispiel: «der strenge Gott des AT versus den gütigen
Gott des NT»), vor allem aber eine Vernachlässigung des Judentums,
die sich beispielsweise darin äussere, dass die alttestamentliche Lesung
in den Sonntagsgottesdiensten häufig weggelassen werde.
Eine Erklärung der Bischofskonferenz sei von den Schweizer Juden erwartet
worden, sagte P. Trauffer, und deshalb sei sie im Alleingang und nicht beispielsweise
im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz abgegeben
worden.
Wohl deshalb hat der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes
in einem gleichzeitigen Pressecommuniqué an den Beitrag der evangelischen
Kirchen zum christlich-jüdischen Dialog erinnert. Im Unterschied zur
katholischen Kirche sind diese Beiträge indes wesentlich nicht nur
gesamtschweizerische, sondern auch kantonale, nämlich Beiträge
einzelner Mitgliedkirchen des Kirchenbundes.
1 Als Druckschrift zu beziehen beim Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz, Postfach 122, 1706 Freiburg.
Zum zweiten im Sinne des Konkordates ersten Weihbischof des
Bistums Basel wurde Bischofsvikar Denis Theurillat bestimmt und von Papst
Johannes Paul II. am 17. April 2000 bestätigt und ernannt. Dies gab
Bischof Kurt Koch, der ihn bestimmt («nommé») hatte,
in der Kathedrale St. Urs und Viktor innerhalb der Chrisammesse bekannt.
In der Chrisammessse vor vier Jahren, am 30. März 1996, hatte Bischof
Kurt Koch die Annahme der Demission von Weihbischof Joseph Candolfi durch
den Papst bekannt gegeben; das Bistum hat also lange auf seinen Nachfolger
warten müssen. Noch am gleichen Tag stand der ernannte Weihbischof
den Medien Red und Antwort weil nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe,
können wir erst in der nächsten Nummer ausführlicher berichten.
Denis Theurillat wurde am 21. September 1950 in Epauvillers (Jura) geboren.
Nach der Primarschule in seinem Heimatort besuchte er das Kollegium St-Charles
in Pruntrut sowie das Kollegium in St-Maurice, wo er 1970 die Matura bestand.
Nach seinem Theologiestudium in Freiburg, das er 1975 mit dem Lizentiat
abschloss, wurde Denis Theurillat am 15. Mai 1976 in Saignelégier
zum Priester geweiht. Nach seinen Vikariaten in Bassecourt und St-Imier
war er von 1985 bis 1997 Pfarrer von Malleray-Bévilard. Von 1986
bis 1997 nahm er auch die Aufgaben des Dekans von Moutier-St-Imier-Biel
wahr, bis er von Bischof Kurt Koch am 1. Dezember 1997 zum Bischofsvikar
für den französischsprachigen Teil des Bistums Basel ernannt wurde.
Als Weihbischof wird er für das ganze Bistum Basel Aufgaben übernehmen,
seinen Arbeitsplatz im Ordinariat in Solothurn haben und auch in Solothurn
Wohnsitz nehmen. Durch die Ernennung eines Weihbischofs mit französischer
Muttersprache ergibt sich für das zweisprachige Bistums Basel die Möglichkeit,
dass der Reichtum der anderen Sprachregion in der engeren Bistumsleitung
verstärkt vertreten ist.
Das Leitmotiv des designierten Weihbischofs, dessen Weihe am 22. Juni 2000
um 16 Uhr in der Kathedrale St. Urs und Viktor in Solothurn stattfinden
wird, lautet: «Au risque de l'Evangile Das Evangelium wagen».
In ihm verbinden sich das marianische Motiv «Notre-Dame du risque
Unsere Liebe Frau vom Wagnis» und die Spiritualität von
Charles de Foucauld: «Das Evangelium leben und verkünden».