23-24/2000

INHALT

Pastoral

Zum angemessenen Firmalter

von Wilhelm Stolz

 

Während sich in der mittelalterlichen Westkirche Firmung und Erstkommunion als eigene gottesdienstliche Handlungen aus der Taufe gelöst haben, sind in den Ostkirchen Myron-Salbung und Taufkommunion noch heute mit der Wassertaufe in einem liturgischen Verbund. In der nachtridentinischen römisch-katholischen Kirche ist dann der pastorale Charakter der Firmung immer stärker hervorgetreten. Folgerichtig sind es seit einigen Jahren denn auch pastoraltheologische Überlegungen, die das bisherige Firmalter in Frage stellten und stellen. Für die Erwachsenen stellte die Ordnung der Erwachsenentaufe von 1972 die alte Einheit von Taufbad, Salbung und Eucharistie wieder her. Für die als Kinder Getauften wurde das bisherige Firmalter mit «sozio-pastoralen» Argumenten zunehmend in Frage gestellt und manchenorts bereits erhöht. Der folgende Beitrag plädiert mit vor allem dogmatischen Argumenten für eine Beibehaltung des bisherigen Firmalters in der Nähe der Erstkommunion; auch diese Überlegungen verdienen bedacht zu werden. Redaktion

Gegenwärtig steht die Frage nach dem angemessenen Firmalter im Raum. Die Diskussion über dieses Thema schliesst wichtige pastoraltheologische Entscheidungen und praktische Konsequenzen in sich, die an der authentischen Lehre der Kirche vom Sakrament der Firmung zu messen und zu prüfen sind. So gilt es zuerst, die einschlägigen lehramtlichen Dokumente zu befragen. Denn die Ordnung und Verwaltung der Sakramente wurde von ihrem Stifter seiner Kirche übertragen.
Die erste grundlegende Aussage der kirchlichen Lehre über die heilige Firmung lautet dahin, dass dieses Sakrament, zusammen mit Taufe und Eucharistie, die sogenannte «christliche Initiation», das heisst Einweihung oder Einführung in die Gemeinschaft in das Leben der Kirche konstituiert. Durch dieses Sakrament wird dem Firmling, wie einst der jungen Kirche in Jerusalem am ersten Pfingstfest, die Fülle des Heiligen Geistes geschenkt.
Die Firmung vollendet die Taufe; darum heisst es im «Ordo confirmationis» (praenot. 1): «Den Gläubigen ist zu erklären, dass der Empfang der Firmung zur Vollendung der Taufe notwendig ist.» Ist die Taufe das Sakrament der Wiedergeburt zum neuen Leben in Christus, so ist die Firmung das Sakrament der übernatürlichen Reife und Mündigkeit des Christen.

Wesen und Wirkung des Firmsakramentes

Das Zweite Vatikanische Konzil umschreibt in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche (Nr. 11) Wesen und Wirkung der Firmung wie folgt: «Durch das Sakrament der Firmung werden sie (die Menschen) vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. So sind sie in strengerer Weise verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen.»
Aus diesen Worten ergibt sich, dass die Taufe geradezu nach der Firmung als ihrer «organischen» Ergänzung und Vollendung verlangt, damit so der Christ vollends ausgerüstet werde für seine Vollmitgliedschaft am mystischen Leib Christi und den damit verbundenen Auftrag zur Aktualisierung des Glaubens in Bekenntnis und christlichem Leben.
Zusammen mit der sakramentalen Gnade wird der Seele des Firmlings ein unauslöschliches Merkmal oder geistiges Siegel eingeprägt, das ihm, in Ergänzung zum Taufcharakter, noch eine intensivere Teilnahme am Propheten-, Priester- und Königsamt Christi verleiht (vgl. Konzil von Trient, Neuner/Roos Nr. 629). Man hat die Firmung sinnvoll als geistlichen «Ritterschlag» bezeichnet, wodurch der Christ zum Kämpfer Christi, des Königs, bestellt und zugleich zum aktiven Laienapostel berufen wird. Zum Letzteren bemerkt das Konzil: «Das Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt» (Dogmatische Konstitution über die Kirche «Lumen gentium», Nr. 33, vgl. auch Dekret über das Laienapostolat «Apostolicam actuositatem», Nr. 3).

Pflicht zum rechtzeitigem Firmempfang

Im Hinblick auf die vitale Bedeutung der Firmung für die Entfaltung des christlichen Lebens und aufgrund der Tatsache, dass Taufe, Firmung und Eucharistie innerlich zusammengehören und die heilige Trias der christlichen Initiation bilden (vgl. Lit. n 71), sind die Gläubigen, wie das neue Rechtsbuch der Kirche erklärt, «verpflichtet, dieses Sakrament rechtzeitig (tempestive) zu empfangen. Die Eltern und die Seelsorger...haben dafür zu sorgen, dass die Gläubigen für seinen Empfang gebührend unterrichtet werden und zur rechten Zeit darauf zugehen» (can. 890).
Was die Kirche unter dem «rechtzeitigen Empfang» versteht, wird in Canon 891 näher präzisiert und erläutert. «Das Sakrament der Firmung ist den Gläubigen im Unterscheidungsalter zu spenden, wenn nicht die Bischofskonferenz ein anderes Alter festgesetzt hat.» Der frühzeitige Empfang dieses Sakraments wird übrigens auch vom Sinn und der Struktur der Initiation nahegelegt, deren drei Elemente, wie erwähnt, innerlich zusammengehören und die darum auch zeitlich nicht zu weit auseinanderliegen sollten.
Diese Überlegungen rücken den Zeitpunkt des rechtzeitigen Firmempfangs in die Nähe der Eucharistiefähigkeit des Kindes, weshalb es bis vor wenigen Jahren in unseren Regionen allgemein üblich war, die Firmung im Alter zwischen 9 und 12 Jahren zu spenden. Dieser bewährten Tradition gegenüber kam in den letzten Jahren die Tendenz und Praxis auf, den Firmempfang bis ins 17./18. Lebensjahr hinauszuschieben. Als Argument dafür wird unter anderem die Tatsache angeführt, dass die Firmung das Sakrament der christlichen Mündigkeit sei und als solches ­ in Analogie zum zivilen Mündigkeitsalter ­ besonders aber in Erwägung der damit verbundenen Pflichten eine entsprechende geistige Reife und Entscheidungsfreiheit erfordere.

Das Sakrament der christlichen Mündigkeit

Auf diese Bedenken ist zu erwidern, dass man das Alter des Erwachsenseins im Glauben nicht ohne weiteres dem Alter des natürlichen (biologischen) Erwachsenseins gleichsetzen kann. Im Reiche der Übernatur gelten eben andere Gesetze und Massstäbe als im natürlich-menschlichen Bereich. Während in diesem rein menschliche Kräfte und Potenzen am Werk sind, kann und darf man im andern Bereich mit den übernatürlichen Kräften und Potenzen der göttlichen Gnade rechnen, welche die menschlichen Möglichkeiten wesentlich übersteigen. Das gilt besonders auch im menschlichen Erkenntnis- und Willensbereich.
Des Weiteren sollte man die Firmung als Sakrament der Mündigkeit nicht so verstehen, als ob mit seinem Empfang das christliche Mündigsein schon perfekt gegeben sei, sondern eher so, dass damit der konstitutive Anfang des christlichen Mündigwerdens als eines geistigen Reifungsprozesses gesetzt wird, der unter dem ständigen Antrieb des Heiligen Geistes bis zum Lebensende dauert. Welcher Christ ­ ausgenommen der Heilige ­ kann schon von sich behaupten, er sei vollauf reif und mündig im Lebens- und Aktionsbereich des Volkes Gottes? Diese Optik eröffnet dem Firmsakrament einen erweiterten Wirkungshorizont und eine neue pneumatische Tiefendimension, indem der Heilige Geist den Firmling, nicht ohne seine Mitwirkung, in einem kontinuierlichen geistlichen Wachstum dem «Vollalter Christi» entgegenreifen lässt, wie dies durch das bleibende Firm-Prägemal als «signum configurativum Christo» angedeutet und gewissermassen verbürgt wird.
Für die vom Firmsakrament begründete «inchoative» Mündigkeit genügt nach der Lehre der Kirche zu Recht das Unterscheidungsalter. Wenn man schon dem Kind nach entsprechender religiöser Unterweisung die geistige Reife zuschreibt, seinen Herrn und Heiland in der Eucharistie mit dem nötigen, kindgemässen Glaubensverständnis zu empfangen, so ist nicht einzusehen, weshalb es nach gründlicher katechetischer Vorbereitung und begleitet von der göttlichen Gnade zwei oder drei Jahre später nicht ebenso fähig sein soll, den Heiligen Geist im Sakrament der Firmung fruchtbringend zu empfangen. Sein göttliches Persongeheimnis ist dem geistgewirkten Glauben des Kindes nicht weniger zugänglich als dem Glauben des Erwachsenen. Lässt sich nicht auch hier das Jesuswort sinngemäss anwenden: «Ich preise dich, Vater, Herr des Himmels und der Erde, weil du all das den Weisen und Klugen verborgen, den Unmündigen aber geoffenbart hast.»?
Die Kirche kann sich zugunsten der frühzeitigen Spendung der Firmung auch auf den vom Konzil von Trient (1545­1563) formulierten dogmatischen Grundsatz berufen, wonach die Sakramente die Gnade, die sie enthalten und bezeichnen, denen mitteilen, die ihr kein Hindernis entgegensetzen («non ponentibus obicem», vgl. Neuner/Roos Nr. 418). In diesem wichtigen Grundsatz kommt die Glaubensüberzeugung zum Ausdruck, dass in den Sakramenten nicht der Mensch, sondern Christus, der Hohepriester, durch den Heiligen Geist der Hauptwirkende ist. Aufgrund dieser Tatsache spendet die Ostkirche, wie dies übrigens in den ersten Jahrhunderten auch in der abendländischen Kirche allgemein üblich war, in ein- und derselben Feier, zusammen mit der (Kinder-)Taufe zugleich die heilige Firmung, womit die Einheit der christlichen Initiation überzeugend dokumentiert wird.
Gewiss ist es höchst wünschenswert, dass der Empfänger eines Sakramentes mit der Absicht, dasselbe zu empfangen, auch Akte des Glaubens und der Frömmigkeit verbindet und sich so für einen fruchtbaren Empfang der sakramentalten Gnade disponiert. Dazu ist ein gut unterrichtetes und in das christliche Glaubens- und Gebetsleben eingeführtes Kind mit dem Beistand der helfenden Gnade auf seine Weise nicht weniger fähig als ein Mensch in vorgerücktem Alter. So trifft denn gewiss auch hier das Herrenwort zu: «Lasset die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran. Denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich» (Mt 19,14).

Die Entscheidungsreife des Schulkindes

Im Zeitalter des Übergangs von der Volkskirche zur Bekenntniskirche wird in gut gemeinter Absicht immer mehr die Forderung laut, dass der junge Mensch angesichts der kirchlichen Pflichten und religiös-sittlichen Konsequenzen, welche die Firmung mit sich bringt, sich bewusst und frei für den Empfang dieses Sakramentes entscheide. Dieser Forderung gegenüber ist zu bedenken, dass der Jugendliche zwar für diesen Entscheid an sich eher fähig ist als das Kind im Schulalter. Aber hat hier nicht auch die Entscheidungshilfe der Eltern ihren berechtigten Platz; der Eltern, die ihr Kind aufgrund ihrer christlichen Verantwortung für sein seelisches Wohl ja schon taufen liessen? («Wer glaubt und sich taufen lässt, wird selig werden...» [Mt 16,16]).
So ist es denn nicht mehr als konsequent, wenn die Eltern ihr Kind in Übereinstimmung mit ihrer vorausgegangenen Option für seine Taufe auch zum Empfang der Firmung als der «organischen» Ergänzung und Vollendung der Taufe ermuntern und ihm in kluger Zusammenarbeit mit dem Seelsorger bzw. Katecheten zu diesem Entscheid verhelfen. Es wäre ein falscher und gefährlicher Liberalismus, wenn das Kind in einer für sein Seelenheil so wichtigen Entscheidung ­ unter dem Vorwand, seine Gewissensfreiheit nicht einzuschränken ­ allein gelassen würde. Die Eltern nehmen sich auch in profanen Dingen in Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung die Freiheit, im Interesse des Kindes Entscheidungen zu treffen, für die es selber noch nicht (ganz) reif ist.

Die Beistandspflicht der Eltern und Paten gegenüber dem Firmling

Im religiös und moralisch gefährdeten Umfeld unserer Zeit ist nicht zu übersehen, dass die frühzeitige Firmung der Kinder auch eine intensivere glaubensmässige Betreuung und spirituelle Begleitung der Kinder seitens der Eltern erfordert. Die Kinder tragen heute den Schatz der geistgeschenkten Kindschaftsgnade buchstäblich in «zerbrechlichen Gefässen» (vgl. 2 Kor 4,7) und bedürfen daher eines vermehrten geistigen Schutzes und religionspädagogischer Zuwendung von Seiten der Eltern, Erzieher und Seelsorger. Dasselbe gilt ebenso für die Paten, die ihre freiwillig übernommene Verantwortung gegenüber ihren Schützlingen im Sinne eines aktiven Patronates des guten Beispiels, der betenden, beratenden und helfenden Beistandschaft in erhöhtem Masse wahrnehmen müssten. Wirklich ein ideales, zukunftsträchtiges und verdienstliches Feld für ein engagiertes Laienapostolat (vgl. can. 892)!

Praktische Gründe für den frühzeitigen Firmempfang

Für die Lösung unseres Problems sei nochmals auf Canon 890 verwiesen, wonach die Gläubigen im Hinblick auf die anzustrebende Vollständigkeit der sakramentalen Struktur des Christseins und der Kirchengliedschaft «verpflichtet (nicht gezwungen) sind, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen». Ein solider Vorbereitungsunterricht, der den heute im Allgemeinen so frühreifen Kindern (siehe Medienkonsum) Sinn und Wesen der Firmung ihrem Fassungsvermögen entsprechend klar macht und von einer lebendigen Glaubens- und Gebetspraxis der Eltern begleitet und von der Gnade des Heiligen Geistes befruchtet wird, dürfte das Kind, wie die Erfahrung zeigt, ohne Schwierigkeit dafür motivieren, sich freiwillig und freudig für den Empfang der Firmung zu entschliessen ­ worauf es überdies als (getauftes) Glied der Kirche ein gutes Recht hat (vgl. can. 96 und 213).
Für den hiefür notwendigen Unterricht dürfte übrigens das Schulkind leichter erreichbar sein als der Jugendliche im Alter von 17/18 Jahren, der infolge Lehre oder Ausbildung nicht selten ausserhalb der eigenen Pfarrei wohnt und deshalb auch ein gemeinsamer Unterricht für ihn erschwert ist. Auch dürfte das Kind im Schulalter für das Wirken des Heiligen Geistes nicht weniger empfänglich sein als ein Jugendlicher, der vielleicht schon durch verschiedene religiöse und moralische Krisen hindurchgegangen ist oder dessen Glaube von einem kirchenfeindlichen Milieu bedroht ist.
Die Verschiebung der Firmung auf einen späteren Zeitpunkt zieht schliesslich auch den nicht zu unterschätzenden geistlichen Nachteil nach sich, dass dem Kind die volle Gnadenausstattung des Christen vorenthalten wird, und zwar gerade in einer Etappe seiner Entwicklung ­ gemeint ist die anstehende Pubertät ­, wo es der göttlichen Gnadenhilfe und des speziellen Beistandes des Heiligen Geistes mit seinen Gaben und Charismen besonders bedarf. Weil das Prägemal eines Sakramentes den Empfänger zu bestimmten geistlichen Handlungen befähigt, gibt es ihm auch ein gewisses Anrecht auf die helfenden Gnaden, um jene Handlungen gewissenhaft und gottgefällig zu vollziehen. Das bedeutet konkret für die Firmung, dass der Empfänger dieses Sakraments ­ seine Mitwirkung vorausgesetzt ­ mit der nötigen Gnadenhilfe rechnen darf, um seinen «amtlichen» Auftrag als Kämpfer Christi den Glauben mutig zu bekennen und zu verteidigen und aktiv am Auf- und Ausbau des Reiches Gottes recht zu erfüllen. Dass zur Erfüllung dieses Auftrages auch Kinder fähig sind, bestätigen nicht wenige christliche Heldenmädchen und -knaben aus allen Epochen der Kirchengeschichte.
Bei der Entscheidung über das richtige, angemessene Firmalter sprechen theologische und religionspädagogische Gründe und Motive vorwiegend für einen frühzeitigen Empfang des Firmsakramentes, während für einen späteren Empfang vor allem anthropologische und psychologische Argumente ins Feld geführt werden können.
Bei Entscheidungen, bei denen es um geistige übernatürliche Belange und heilsrelevante Anliegen geht, ist unstreitig den theologischen vor den anthropologischen Gesichtspunkten und Überlegungen die Priorität einzuräumen. Geben wir darum den Kindern wie bisher die heilsame Chance, rechtzeitig durch den Empfang der Firmung die Kraft und Fülle des Heiligen Geistes zu erlangen! So mag sich denn auch hierin der Psalmvers bewahrheiten: «Aus dem Mund der Kinder und Säuglinge schaffst du dir Lob, o Herr» (Ps 8,3).

 

Pfarrer Dr. theol. Wilhelm Stolz ist geistlicher Begleiter im Kloster Maria der Engel, Wattwil.


Missio 2000

von Paul Jeannerat

 

Die Kirche: eine missionarische Familie Gottes? ist die Frage, die dieses Jahr im Monat der Weltmission gestellt wird. Beispielhaft wird aufgezeigt, wie die Kirche im Tschad sich bemüht, «Kirche als Familie Gottes» zu werden. Dann wird gefragt, was in der Schweiz zu tun sei, damit unsere Pfarreien und Diözesen zu «Familien» werden, das heisst zu Gemeinschaften, in denen Herzlichkeit, Solidarität, Annahme, Dialog und Vertrauen vorherrschen. Die Missio-Materialien erscheinen Mitte August.

Gebetskette Tschad

Die Pfarreien und religiösen Gemeinschaften sind zur Bildung einer Gebetskette für die Menschen im Tschad eingeladen (wie letztes Jahr mit grossem Erfolg für Haiti): An jedem Tag des Monates Oktober betet mindestens eine Pfarrei bzw. eine religiöse Institution für den Tschad, indem sie einen Gottesdienst (Heilige Messe, Andacht, Rosenkranz, Meditation) speziell gestaltet. Die Liste der betenden Gemeinschaften wird Missio Ende September in der Schweiz publizieren und auch den Bischöfen des Tschad zur Kenntnis bringen. Anmeldungen bis Ende August.
Parallel zur Aktion im Oktober-Monat der Weltmission führt das Jugend- und Kindermissionswerk von Missio zwei eigene Kampagnen durch.

Aktion gegen den Sextourismus

Zusammen mit ihren Partnerorganisationen in Aachen, München und Wien hat sich Missio Schweiz-Liechtenstein vorgenommen, die Öffentlichkeit auf das Unrecht, das Kindern durch den Sextourismus angetan wird, aufmerksam zu machen. Von europäischen Flughäfen aus fliegen bekanntlich jährlich mehrere Hunderttausend Männer in die «grosse weite Welt», um dort Sex zu suchen. Sie scheuen sich nicht, auch Kinder zu missbrauchen. Gleichzeitig soll bekannt gemacht werden, wie sich die Kirchen in diesen Ländern für den Schutz gefährdeter und für die Rehabilitation geschädigter Kinder einsetzen.
Missio startete ihre Kampagne zu Sensiblisierung der Öffentlichkeit am Welttag gegen Kinderprostitution, dem 31. März 2000: In den Flughäfen München, Wien und Zürich wurden die Fluggäste um ein Zeichen der Solidarität gegen Kinderprostitution gebeten: Mit Engelsflügeln am Rücken und mit einer Sofortbildkamera in der Hand haben Missio-Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in den Hallen der Flughäfen nach «Schutzengeln», das heisst nach Reisenden gesucht, die sich fotografieren liessen und erlaubten, dass ihr Bild auf eine grosse Plakatwand geklebt wurde. Zusammen mit vorbereiteten Statements und Fotos von Persönlichkeiten aus Politik (Ruth Metzler), Gesellschaft (Renato Tosio) und Kirchen (Bischof Amédée Grab) bildeten die fotografierten Gäste auf der Plakatwand ein «Schutzengel-Heer» für die geschundenen Kinder. Am selben Tag informierte Missio die Medien über Bemühungen der Kirche in Asien und andern Kontinenten zum Schutze und zur Rehabilitation von Kindern.
Dazu kommt nun ab Juni 2000 die Jugend-Aktion «Schutzengel». Zielpublikum sind Jugendliche ab 15 Jahren (Oberstufe, «Firmung 17plus») in Schule und Religionsunterricht und in Gruppenstunden von Jugendstufe Jungwacht, Blauring, Pfadfinder/Pfadfinderinnen. Dazu sind folgende Materialien erhältlich: Broschüre «Sextourismus bricht Kinderseelen», Werkmappe, Dia-Serie und CD.

Aktion «Kindersoldaten»

Die europäischen Missio-Kinder- und -Jugendwerke haben sich einer breiten «Koalition für die Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten» angeschlossen. Unsere Kinder sollen aufgefordert werden, auf Kriegsspielzeuge bewusst zu verzichten. Als Zeichen der Solidarität mit jenen Kindern, die zum furchtbaren Kriegshandwerk gezwungen sind, werden die Kinder eingeladen, vorhandene Kriegsspielzeuge an Missio einzusenden. Ein Künstler wird daraus eine grosse Friedenstaube bilden. Zu dieser Aktion sind ein Brief an Eltern, ein Brief an Kinder, ein Dossier «Kindersoldaten» und weitere Materialien erhältlich.<1>


Anmerkung

1 Anfragen an: Missio, Route de la Vignettaz 48, 1709 Freiburg 9, Telefon 026-4221120, Fax 026-4221124, E-Mail missio@missio


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000