21/2000

INHALT

Lesejahr B

Rechtschaffenheit der Männer, Triumph der Frauen

Thomas Staubli zu Rut 4

 

Welt: Der Segen des Rechts

Täglich werden weltweit tausende von Rechtsgeschäften getätigt, die der gewaltfreien Regelung menschlicher Beziehungen dienen. Darin wohnt ein mächtiger Segen. Die rechtliche Einschränkung von Missbräuchen an Mensch und Natur und das Wirken gottesfürchtiger Richter, Anwälte und Notare auf der ganzen Welt ist ein grosses Hoffnungspotential. Im ganzen Alten Orient wurde das Recht als eine Gabe der mächtigsten Götter geehrt, die immer wieder neues Leben schafft. Nach der Geschichte Ruts dient es sogar dem Kommen des Messias.

Bibel: Verhandlung im Tor, Jubel im Haus Noomis

Zum Ende hin wird die Geschichte von Rut immer stärker fokussiert, der literarische Zeitraffer wird mehr und mehr zurückgeschraubt. Das erste Kapitel (SKZ 18/2000) berichtete von zehn Jahren Aufenthalt im Fremdland, das zweite (SKZ 19/2000) von einem Arbeitstag auf den Feldern Betlehems, das dritte (SKZ 20/2000) von einer Nacht auf der Tenne des Boas, das letzte nun schildert eine Rechtsverhandlung im Tor Betlehems, die wohl kaum viel länger als ein, zwei Stunden dauerte. Boas will mit dem ersten Löser (vgl. Kasten) Noomis verhandeln. Die beiden Männer treffen sich im Tor, dem Ort öffentlicher Diskurse aller Art und somit auch rechtlicher Verhandlungen, im Kreise von zehn weiteren Männern, die zu den Ältesten der Stadt zählen und damit zu den in Rechtsfällen entscheidenden Instanzen gehören. Die Zehnzahl gilt bis heute auch als Mindestzahl für eine jüdische Gebetsgemeinschaft. Boas geht die Rechtssache schlau und dennoch völlig regelkonform an. Es lassen sich drei Redegänge unterscheiden: 1. Boas unterrichtet den ersten Löser, dessen Name nie genannt wird, dass Noomi ihr Feld aus dem Erbbesitz Elimelechs verkaufen will. Falls er als erster Löser das Feld nicht kaufen will, wäre er als nächster Löser daran interessiert. Der erste Löser möchte lösen, denn eine Erweiterung seines Grundbesitzes scheint ihm willkommen zu sein, das nötige Geld hätte er offenbar aufbringen können. Denkbar wäre wohl auch eine jährliche Rente für Noomi in Gestalt von Getreide gewesen. Beide Verkaufsformen kommen in altorientalischen Rechtsurkunden vor. 2. Erst jetzt lässt Boas den ersten Löser wissen, dass er mit dem Feld auch die Moabiterin Rut bzw. die Pflicht erwärbe, dem Verstorbenen Machlon, dem Sohn Elimelechs, im Sinne der Leviratsehe (vgl. Kasten) Nachkommenschaft zu verschaffen, damit der Name des Geschlechts auf dem erworbenen Grundbesitz fortbesteht. Darauf kann sich der erste Löser nicht einlassen, weil er dann sein eigenes Erbe schädigen würde, das künftig zu gleichen Teilen unter seinen Söhnen und einem künftig von Rut geborenen verteilt würde. Ausserdem müsste er für die beiden Frauen, Rut und Noomi, aufkommen. Der Verzicht des ersten Lösers wird nicht durch irgendwelche Schreiber protokolliert, sondern durch einen symbolischen Akt vor den Zeugen bestätigt. Der erste Löser zieht seine Sandale aus und gibt sie seinem Verhandlungspartner. Der Fuss ist Symbol der Macht und Herrschaft (Pss 8,5­7; 18,37ff.; 110,1), aber auch der Persönlichkeit (vgl. die letzten Fussabdrücke, die den Pilgern/Pilgerinnen im Heiligen Land von verschiedenen Propheten gezeigt werden). Der Gestus des Schuhtauschs symbolisiert demnach gegenseitige Machtbefugnis bzw. Einverständnis und Loyalität. 3. Damit ist der Weg offen für die Verwirklichung von Boas Absicht. Er ruft das ganze versammelte Volk als Zeugen dafür auf, dass er Rut, die Frau Machlons, erworben hat. Das Volk wünscht ihm zur Bestätigung den Segen Rahels und Leas, die wie Rut und Noomi aus der Fremde (heim)kamen und das «Haus Israel» begründeten. Boas schläft mit Rut. Sie wird schwanger und gebiert einen Sohn.
Man könnte nun den Eindruck gewinnen, aus der Geschichte der starken Frauen sei eine reine Männergeschichte geworden. Auf der juristischen Ebene spiegelt sich die patriarchale Gesellschaftsstruktur in der Tat besonders deutlich. Der Schluss der Geschichte zeigt aber, dass die Frauen auf der Ebene weiblicher Beziehungen im Alltag einen wahren Triumph feiern können. Noomi wird von den Frauen glückselig gepriesen, da ihr Freude und Altersversorgung beschieden sind. Von Rut sagen sie «sie ist mehr wert als sieben Söhne» (4,15). Damit wird sie in gewisser Weise dem Betlehemiten David gleichgestellt, der seine sieben älteren Söhne überflügelte (1 Sam 16,10ff.). Die Nachbarinnen geben dem Neugeborenen einen Namen. Das ist typisch. Von den 45 berichteten Namensgebungen im Ersten Testament werden 26 von Frauen ausgeführt, 14 von Männern und 5 durch einen göttlichen Boten. Sie nennen ihn Obed («Diener, Knecht»), weil er den Frauen einen grossen Dienst erweist. Diese Qualität gehört zu den Wesenseigenschaften des messianischen Retters, des «Gottesknechtes» (vgl. SKZ 14/1998). Ein wohl sekundärer Anhang gliedert Obed in die Genealogie Davids ­ und damit Christi ein.

Kirche: Schlusssegen

«Die Gottheit Ruts und Noomis,/ der Gott des Boas und Obed/ erfülle euch mit Liebe,/ die frei gibt und Freiheit schafft/ für Frauen und Männer,/ für Herren und Mägde,/ für Besitzende und Entfremdete,/ dass Gerechtigkeit und Frieden/ gross werden» (Ina Petermann).

 

Literaturhinweis: Ina Johanne Petermann (Batmartha), Das Buch Rut. Grenzgänge zweier Frauen im Patriarchat, in: Luise Schottroff/Marie-Theres Wacker (Hrsg.), Kompendium Feministische Bibelauslegung, Gütersloh 1998, 104­113; Erich Zenger, Das Buch Ruth (ZBKAT 8), Zürich 1986.


(er)lösen (ga'al)

Den vielfältigen Möglichkeiten in der altisraelitischen Gesellschaft in Abhängigkeit bzw. Armut zu fallen, wurde nicht wie bei uns durch ein Netz staatlicher und privater sozialer Institutionen und persönlicher Ersparnisse und Versicherungen begegnet, sondern durch rechtlich festgelegte, verwandtschaftliche Verpflichtungen. Durch den Einsatz eines nahen Verwandten, dem es nicht selbst übel erging, konnten in Not Geratene aus ihrer Lage erlöst werden. So bestand die Verpflichtung, dem Bruder, der sein Land verkaufen musste, durch Auslösung des Landes beizustehen (Lev 25,25­28; vgl. SKZ 51­52/1999). Für verpfändete Häuser bestand eine gewisse Zeit ein Rückkaufrecht (Lev 25,29­30). Musste eine israelitische Familie an einen Fremden verpfändet werden, so hatten die Löser die Pflicht, sie zurückzukaufen (Lev 25,47ff.). Gegenüber diesen Vorschriften im Heiligkeitsgesetz geht Rut 4 davon aus, dass auch für allein stehende Frauen eine Lösepflicht für die Verwandten besteht. Hinsichtlich der Schwager- oder Leviratsehe (von levir, Schwager) wird solches schon im Deuteronomium ausgesprochen (Dtn 25,5­10). Die Brüder eines verstorbenen Mannes, der eine kinderlose Witwe hinterliess, hatten in der Reihenfolge ihres Alters die Pflicht, der Frau Nachkommen zu verschaffen. Das hatte Unterhaltspflichten für die Frau und ihre Kinder zur Folge, ohne dass der Löser Anteil am Erbe des verstorbenen Bruders hatte, welches an die gezeugten männlichen Nachkommen überging. Die Geschichte von Tamar (Gen 38) erzählt, wie die Witwe das ihr verweigerte Recht auf listige Weise selbst ergattert. In der Sadduzäerfrage (Mk 12,18­27par.) an Jesus wird versucht, mit Hilfe der Schwagerehe die Auferstehung ad absurdum zu führen. Im letzten Kapitel der Rutgeschichte werden Aspekte des Löserechtes und der Leviratsehe kombiniert. Die Blutrache gehörte zu den Pflichten des nächsten Verwandten. Der «Auslöser des Blutes» (go'el haddam) musste im Falle von Totschlag oder fahrlässiger Tötung das Blut des Verstorbenen einlösen. Konnte der Mörder in eine Asylstadt entkommen, konnte nach dem Tod des amtierenden Hohenpriesters die Sache mit einem Vergleich geregelt werden, ansonsten wurde das Blut gefordert.
Im babylonischen Exil tritt die Vorstellung von JHWH als Löser (go'el) des Volkes Israel in den Vordergrund. Viele Texte in Deuterojesaja (z.B. 43,14; 48,20; 51,10) spielen mit diesem Gedanken, der im Zweiten Testament vielfach aufgegriffen und auf Christus übertragen wird. Im Christentum wird Christus zum Redemptor par exellence.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000