21/2000 | |
INHALT | |
Lesejahr B |
Täglich werden weltweit tausende von Rechtsgeschäften getätigt, die der gewaltfreien Regelung menschlicher Beziehungen dienen. Darin wohnt ein mächtiger Segen. Die rechtliche Einschränkung von Missbräuchen an Mensch und Natur und das Wirken gottesfürchtiger Richter, Anwälte und Notare auf der ganzen Welt ist ein grosses Hoffnungspotential. Im ganzen Alten Orient wurde das Recht als eine Gabe der mächtigsten Götter geehrt, die immer wieder neues Leben schafft. Nach der Geschichte Ruts dient es sogar dem Kommen des Messias.
Zum Ende hin wird die Geschichte von Rut immer stärker fokussiert,
der literarische Zeitraffer wird mehr und mehr zurückgeschraubt. Das
erste Kapitel (SKZ 18/2000) berichtete von zehn Jahren Aufenthalt im Fremdland,
das zweite (SKZ 19/2000) von einem Arbeitstag auf den Feldern Betlehems,
das dritte (SKZ 20/2000) von einer Nacht auf der Tenne des Boas, das letzte
nun schildert eine Rechtsverhandlung im Tor Betlehems, die wohl kaum viel
länger als ein, zwei Stunden dauerte. Boas will mit dem ersten Löser
(vgl. Kasten) Noomis verhandeln. Die beiden Männer treffen sich im
Tor, dem Ort öffentlicher Diskurse aller Art und somit auch rechtlicher
Verhandlungen, im Kreise von zehn weiteren Männern, die zu den Ältesten
der Stadt zählen und damit zu den in Rechtsfällen entscheidenden
Instanzen gehören. Die Zehnzahl gilt bis heute auch als Mindestzahl
für eine jüdische Gebetsgemeinschaft. Boas geht die Rechtssache
schlau und dennoch völlig regelkonform an. Es lassen sich drei Redegänge
unterscheiden: 1. Boas unterrichtet den ersten Löser, dessen Name nie
genannt wird, dass Noomi ihr Feld aus dem Erbbesitz Elimelechs verkaufen
will. Falls er als erster Löser das Feld nicht kaufen will, wäre
er als nächster Löser daran interessiert. Der erste Löser
möchte lösen, denn eine Erweiterung seines Grundbesitzes scheint
ihm willkommen zu sein, das nötige Geld hätte er offenbar aufbringen
können. Denkbar wäre wohl auch eine jährliche Rente für
Noomi in Gestalt von Getreide gewesen. Beide Verkaufsformen kommen in altorientalischen
Rechtsurkunden vor. 2. Erst jetzt lässt Boas den ersten Löser
wissen, dass er mit dem Feld auch die Moabiterin Rut bzw. die Pflicht erwärbe,
dem Verstorbenen Machlon, dem Sohn Elimelechs, im Sinne der Leviratsehe
(vgl. Kasten) Nachkommenschaft zu verschaffen, damit der Name des Geschlechts
auf dem erworbenen Grundbesitz fortbesteht. Darauf kann sich der erste Löser
nicht einlassen, weil er dann sein eigenes Erbe schädigen würde,
das künftig zu gleichen Teilen unter seinen Söhnen und einem künftig
von Rut geborenen verteilt würde. Ausserdem müsste er für
die beiden Frauen, Rut und Noomi, aufkommen. Der Verzicht des ersten Lösers
wird nicht durch irgendwelche Schreiber protokolliert, sondern durch einen
symbolischen Akt vor den Zeugen bestätigt. Der erste Löser zieht
seine Sandale aus und gibt sie seinem Verhandlungspartner. Der Fuss ist
Symbol der Macht und Herrschaft (Pss 8,57; 18,37ff.; 110,1), aber auch
der Persönlichkeit (vgl. die letzten Fussabdrücke, die den Pilgern/Pilgerinnen
im Heiligen Land von verschiedenen Propheten gezeigt werden). Der Gestus
des Schuhtauschs symbolisiert demnach gegenseitige Machtbefugnis bzw. Einverständnis
und Loyalität. 3. Damit ist der Weg offen für die Verwirklichung
von Boas Absicht. Er ruft das ganze versammelte Volk als Zeugen dafür
auf, dass er Rut, die Frau Machlons, erworben hat. Das Volk wünscht
ihm zur Bestätigung den Segen Rahels und Leas, die wie Rut und Noomi
aus der Fremde (heim)kamen und das «Haus Israel» begründeten.
Boas schläft mit Rut. Sie wird schwanger und gebiert einen Sohn.
Man könnte nun den Eindruck gewinnen, aus der Geschichte der starken
Frauen sei eine reine Männergeschichte geworden. Auf der juristischen
Ebene spiegelt sich die patriarchale Gesellschaftsstruktur in der Tat besonders
deutlich. Der Schluss der Geschichte zeigt aber, dass die Frauen auf der
Ebene weiblicher Beziehungen im Alltag einen wahren Triumph feiern können.
Noomi wird von den Frauen glückselig gepriesen, da ihr Freude und Altersversorgung
beschieden sind. Von Rut sagen sie «sie ist mehr wert als sieben Söhne»
(4,15). Damit wird sie in gewisser Weise dem Betlehemiten David gleichgestellt,
der seine sieben älteren Söhne überflügelte (1 Sam 16,10ff.).
Die Nachbarinnen geben dem Neugeborenen einen Namen. Das ist typisch. Von
den 45 berichteten Namensgebungen im Ersten Testament werden 26 von Frauen
ausgeführt, 14 von Männern und 5 durch einen göttlichen Boten.
Sie nennen ihn Obed («Diener, Knecht»), weil er den Frauen einen
grossen Dienst erweist. Diese Qualität gehört zu den Wesenseigenschaften
des messianischen Retters, des «Gottesknechtes» (vgl. SKZ 14/1998).
Ein wohl sekundärer Anhang gliedert Obed in die Genealogie Davids
und damit Christi ein.
«Die Gottheit Ruts und Noomis,/ der Gott des Boas und Obed/ erfülle euch mit Liebe,/ die frei gibt und Freiheit schafft/ für Frauen und Männer,/ für Herren und Mägde,/ für Besitzende und Entfremdete,/ dass Gerechtigkeit und Frieden/ gross werden» (Ina Petermann).
Literaturhinweis: Ina Johanne Petermann (Batmartha), Das Buch Rut. Grenzgänge zweier Frauen im Patriarchat, in: Luise Schottroff/Marie-Theres Wacker (Hrsg.), Kompendium Feministische Bibelauslegung, Gütersloh 1998, 104113; Erich Zenger, Das Buch Ruth (ZBKAT 8), Zürich 1986.
Den vielfältigen Möglichkeiten in der altisraelitischen Gesellschaft
in Abhängigkeit bzw. Armut zu fallen, wurde nicht wie bei uns durch
ein Netz staatlicher und privater sozialer Institutionen und persönlicher
Ersparnisse und Versicherungen begegnet, sondern durch rechtlich festgelegte,
verwandtschaftliche Verpflichtungen. Durch den Einsatz eines nahen Verwandten,
dem es nicht selbst übel erging, konnten in Not Geratene aus ihrer
Lage erlöst werden. So bestand die Verpflichtung, dem Bruder, der sein
Land verkaufen musste, durch Auslösung des Landes beizustehen (Lev
25,2528; vgl. SKZ 5152/1999). Für verpfändete Häuser
bestand eine gewisse Zeit ein Rückkaufrecht (Lev 25,2930). Musste
eine israelitische Familie an einen Fremden verpfändet werden, so hatten
die Löser die Pflicht, sie zurückzukaufen (Lev 25,47ff.). Gegenüber
diesen Vorschriften im Heiligkeitsgesetz geht Rut 4 davon aus, dass auch
für allein stehende Frauen eine Lösepflicht für die Verwandten
besteht. Hinsichtlich der Schwager- oder Leviratsehe (von levir, Schwager)
wird solches schon im Deuteronomium ausgesprochen (Dtn 25,510). Die
Brüder eines verstorbenen Mannes, der eine kinderlose Witwe hinterliess,
hatten in der Reihenfolge ihres Alters die Pflicht, der Frau Nachkommen
zu verschaffen. Das hatte Unterhaltspflichten für die Frau und ihre
Kinder zur Folge, ohne dass der Löser Anteil am Erbe des verstorbenen
Bruders hatte, welches an die gezeugten männlichen Nachkommen überging.
Die Geschichte von Tamar (Gen 38) erzählt, wie die Witwe das ihr verweigerte
Recht auf listige Weise selbst ergattert. In der Sadduzäerfrage (Mk
12,1827par.) an Jesus wird versucht, mit Hilfe der Schwagerehe die
Auferstehung ad absurdum zu führen. Im letzten Kapitel der Rutgeschichte
werden Aspekte des Löserechtes und der Leviratsehe kombiniert. Die
Blutrache gehörte zu den Pflichten des nächsten Verwandten. Der
«Auslöser des Blutes» (go'el haddam) musste im Falle von
Totschlag oder fahrlässiger Tötung das Blut des Verstorbenen einlösen.
Konnte der Mörder in eine Asylstadt entkommen, konnte nach dem Tod
des amtierenden Hohenpriesters die Sache mit einem Vergleich geregelt werden,
ansonsten wurde das Blut gefordert.
Im babylonischen Exil tritt die Vorstellung von JHWH als Löser (go'el)
des Volkes Israel in den Vordergrund. Viele Texte in Deuterojesaja (z.B.
43,14; 48,20; 51,10) spielen mit diesem Gedanken, der im Zweiten Testament
vielfach aufgegriffen und auf Christus übertragen wird. Im Christentum
wird Christus zum Redemptor par exellence.