11/2000 | |
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Lesejahr B |
In Ex 20 und Dtn 5 wird je eine Reihe von zehn Geboten überliefert,
die man sich durch Abzählen an den Fingern leicht merken kann.
Ex 20 bildet den Auftakt zu fast allen anderen Gesetzen der Tora. Das Zehnwort
(Dekalog; vgl. SKZ 8/2000) ist das einzige Gotteswort, das ohne Vermittlung
Moses ans Volk ergeht. Das Volk fühlt sich überfordert. Es wendet
sich an Mose mit der Bitte: «Rede du mit uns, so wollen wir hören!
Gott aber möge nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben»
(Ex 20,19)! Der Dekalog, bei dessen Zusammenstellung altisraelitische Rechtsgelehrte
auf Reihen und Merksätze zurückgreifen konnten, die im Volk seit
alters im Umlauf waren (vgl. Hos 4,2), scheint das Äusserste zu sein,
was juristischen Laien als allgemeine Orientierungshilfe gerade noch zugemutet
werden kann. Sein Sinn ist die Verhinderung eines Rückfalls in die
Barbarei der Sklavenherrschaft (Ex 20,2), positiv ausgedrückt: die
Bewahrung der Freiheit.
Das erste Gebot behauptet nicht die Einzigkeit Gottes. Es setzt vielmehr
die Existenz anderer Götter voraus, verlangt aber die Anerkennung von
JHWHs Souveränität. Eng damit verwandt ist das zweite Gebot. Es
verbietet weder Bilder noch Kunst im Allgemeinen, wohl aber die Darstellung
eines einzelnen Schöpfungswerkes Gottes als Kultbild. Die beiden ersten
Gebote sind die Quintessenz eines langen Integrationsprozesses, hinter dem
sich nicht ein exklusiver Gott wie Aton im Ägypten der Amarnazeit versteckt,
sondern ein im Grunde höchst integrativer JHWH (vgl. Kasten). Das dritte
Gebot erinnert daran, dass im Aussprechen seines Namens Gott selbst gegenwärtig
ist. Zum Missbrauch des Namens Gottes fallen insbesondere Meineid, Zauberei,
ungerechtfertigte Flüche, Gotteslästerungen, falsche Prophetien
und Gelübde. Das vierte Gebot fällt schon rein formal durch seine
Einführung («Gedenke!») und seine lange Begründung
auf. Anders als im Deuteronomium wird das Sabbatgebot hier schöpfungstheologisch
begründet (vgl. SKZ 8/2000). Ebenfalls begründet wird das fünfte
Gebot, das häufigste Sozialgebot der Bibel. Nutzlose Esser/Esserinnen
sind in einer bäuerlichen Subsistenzwirtschaft gefährdet. Sie
wurden mitunter geschlagen, verflucht, verachtet, verspottet, beraubt, unterdrückt
oder vertrieben. Sie mussten daher besonderem Schutz unterstellt werden.
Das im sechsten Gebot verwendete Wort für «töten»
(hebr. razach) meint in erster Linie Mord und Totschlag, aber auch den Justizmord
(1 Kön 21), das Töten von Waisen und Witwen und die Vergewaltigung
einer Frau (Dtn 22,26). Das siebte Gebot verbot Beziehungen zu verheirateten
oder verlobten Frauen, die rechtlich zum «Haus» eines anderen
Mannes gehörten. Hingegen durften israelitische Männer rechtens
Nebenfrauen haben und Beziehungen zu Sklavinnen oder Prostituierten pflegen.
In diesem Gebot tritt der patriarchale Bezugsrahmen der ersttestamentlichen
Gesetze deutlich zutage. Mit dem achten Gebot ist nicht nur «Menschendiebstahl»
als schlimmste Form gemeint, sondern schlicht jede Schädigung der Nächsten
an ihrem Eigentum. Das neunte Gebot versucht den Rechtsmissbrauch zu bekämpfen,
der auch dadurch eingeschränkt wurde, dass bei Delikten, auf denen
die Todesstrafe stand, mindestens zwei Zeugen erforderlich waren. Das zehnte
Gebot soll verhindern helfen, dass das Land eines Israeliten, der mit seinem
ganzen «Haus» nach Jerusalem gepilgert ist, in seiner Abwesenheit
in Besitz genommen wird (vgl. Ex 34,24).
Indem die Kirche das Zehnwort anhört, stellt sie sich mit dem aus Ägypten befreiten Volk Israel unter den Sinai. Seither sind zum Beispiel die Frauen aus dem Patriarchat und die Schwarzen aus der Sklaverei der Weissen herausgeführt worden. Diese neue geschichtliche Situation ist bei der Verkündigung und Formulierung des Dekalogs heute zu berücksichtigen, denn Geschichte und Gesetze gehören eng zusammen.
Wirtschaftsgiganten auf der Gewinnerseite, die sich die Gesetze für eine optimalere Gewinnmaximierung auf den Leib schneidern und fundamentalistische Protestbewegungen auf der Verliererseite, die sich auf das Recht einer vorindustriellen Gesellschaft berufen in dieser Situation erinnern die Zehn Gebote daran, dass Gesetze eigentlich dazu gedacht sind, gewonnene Freiheiten zu erhalten und dass es nur einen Besitzer von Land und Leben gibt: Gott.
Literaturhinweis: Frank Crüsemann, Das Zehnwort vom Sinai. Die Magna Charta der Verantworung von Juden und Christen, in: ders., Wie Gott die Welt regiert. Bibelauslegungen, (Kaiser Traktate 90), München 1986. Othmar Keel, Sturmgott-Sonnengott-Einziger. Ein neuer Versuch, die Entstehung des judäischen Monotheismus historisch zu verstehen, in: Bibel und Kirche 49 (1994) 8292.
Die Biographie JHWHs liest sich ähnlich wie die einer reich gewordenen Firma, die sich an der Börse Unternehmen um Unternehmen einverleibt, bis sie als mächtiger Konzern dasteht. Das ursprüngliche Firmenprofil ist am Ende kaum noch zu erkennen und der Konzern ist über alle Konkurrenz erhaben. Am Anfang des Weges JHWHs zur «corporate personality» steht seine Funktion als Wettergott (vgl. Ri 5,4f.; SKZ 3031/1999), bedeutet sein Name doch ungefähr «er weht» (vgl. SKZ 10/1998). Insofern er sich wie die Wolken mit Vorliebe auf hohen, heiligen Bergen zeigt (Sinai, Horeb) und auch auf einem solchen residiert (Ps 48), ist er auch Berggott (vgl. SKZ 47/1998). Als Wettergott ist er aber auch Kriegsgott, der gegen die chaotischen Mächte für eine geordnete Welt kämpft. Im Jargon Israels heisst das: gegen den Pharao, der die Hebräer/Hebräerinnen versklavte, und gegen die Feinde (Amalek, Midian, Philister), die sich Israel in den Weg stellen (vgl. SKZ 41/1998), für ein nach der Tora geordnetes Leben im Gelobten Land. Vergegenwärtigt in der Bundeslade ist er der Schutzgott der Dynastie Davids, der unter Salomo im traditionellen Sonnentempel von Jerusalem einzieht, ein religionsgeschichtlich einmaliger Vorgang, der durch ein in der Septuaginta überliefertes Orakel treffend kommentiert wird: «Die Sonne(ngottheit) hat vom Himmel her kundgetan: ÐJHWH hat gesagt, er wolle im Dunkeln wohnen. So habe ich ein fürstliches Haus für dich (JHWH) gebaut, eine Wohnstätte für ewige Zeitenð (1 Kön 8,12f.LXX)». JHWH übernimmt nicht nur den Regierungssitz, sondern auch die Attribute des für Recht und Gerechtigkeit zuständigen Sonnengottes (vgl. SKZ 3/1998), insbesondere den leeren (Keruben-)Thron (1 Kön 6,2330). Dieser diente von Syrien bis nach Ägypten als Symbol der Sonne, die persönlich als täglich neu sichtbare Himmelserscheinung auf dem Richterstuhl und Regierungssitz Platz nimmt und somit nicht in einem Götterbild vergegenwärtigt werden muss.