14/2000 | |
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Leitartikel |
Für die Theologische Fakultät Luzern ist es sicherlich von
unschätzbarem Vorteil, dass sie im Rahmen der Universitären Hochschule
in enger Verbindung mit anderen Fakultäten stehen und damit an deren
Forschung und Lehre unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Natur
und Aufgabe teilhaben kann.<1> Von mancher
Seite wurde in Deutschland die Frage erhoben, ob man die Theologischen Fakultäten
im Verbund der staatlichen Universitäten belassen solle. Soweit mir
bekannt ist, wurde diese Frage aber längst wieder fallen gelassen,
und zwar wegen der unübersehbaren Vorteile, die diese schon seit langem
bestehende Einrichtung bietet.
Es ist ja nicht nur so, dass die Theologische Fakultät aus ihrer Verbindung
mit den übrigen Fakultäten Anregungen und Kenntnisse erhält,
die für ihre Praxisnähe von Vorteil sind, sondern sie selbst kann
als geistiges und geistliches Zentrum Antworten oder zumindest Hinweise
zu metaphysischen und ethischen Fragen geben, die in anderen Fakultäten
auftauchen und für die deren Professoren und Studenten nach Erklärungen
suchen. Ohne dass dies schon von vornherein ein ihr zukommender spezifischer
Auftrag wäre und somit ein Kapitel ihres Pflichtenheftes, kann der
Theologischen Fakultät die Rolle des Sauerteiges zufallen; mit anderen
Worten, es können von ihr Impulse ausgehen, die sich positiv auf die
Hochschule und ihre Fakultäten auswirken, ohne deren spezifisches Wesen
und Auftrag zu berühren.
Wenn wir in diesem Zusammenhang die Frage danach stellen, welche Bedeutung
der Theologischen Fakultät im Rahmen der übrigen Fakultäten
zukommt, so scheint mir vor allem das Aufrechterhalten der unverkürzten,
vollen Dimension der menschlichen Sinnfrage wichtig zu sein. Damit ist natürlich
noch nicht ein Interesse für die christliche Offenbarung gegeben.
Auch kann der Glaube nicht nur nach dem Mass von Sinnantworten für
das irdisch-geschichtliche Dasein gedeutet werden. Aber das Offenhalten
der Sinnfrage als solcher ist in einer Welt, über der sich der Himmel
fast dauernd verschlossen hält, eine unverzichtbare Voraussetzung für
den Glauben selbst.
Der erste Dienst des Glaubens an der Gesellschaft ist der Einsatz dafür,
dass in der technisch perfekten Lebenswelt eine Bresche geschlagen und dem
Menschen wenigstens als Angebot ein Spalt zum Bereich der Transzendenz
offen und frei- gehalten wird. Der christliche Glaube muss somit der Aufkündigung
gemeinsamer zentraler Grundwerte in der pluralistischen Gesellschaft, in
die die akademischen Ausbildungsstätten ja miteinbezogen sind, entgegentreten.
Es muss einen formulierbaren Minimalbestand von verbindlich akzeptierten
Grundüberzeugungen geben, damit menschliches Zusammenleben gelingen
kann.
Es muss darauf hingewiesen werden und wer könnte dies besser
im Rahmen einer universitären Hochschule als gerade die Theologische
Fakultät dass jede menschliche Gemeinschaft von einem Konsens
der Grundwerte lebt. Zerfällt dieser oder sinkt er unter ein gewisses
Minimum, dann scheinen den einzelnen Mitgliedern einer Gesellschaftsgruppe
weder der Einsatz für die Grundwerte lohnend noch ihr Fortbestand schützenswert
zu sein. Je mehr zentrifugale Kräfte die wertbildende, gemeinsame Mitte
zerbröckeln lassen oder aushöhlen, um so intensiver muss einer
Minimalisierung gemeinsamer Verhaltens- und Stilnormen entgegengewirkt werden.
Es ist Aufgabe von Glaube und Kirche und die Theologische Fakultät
kann sich dessen nicht entziehen das menschliche Bewusstsein auf die
gemeinsame Sinnmitte hin offen zu halten. Sie haben darum die Pflicht, allen
Verabsolutierungen endlicher Bedürfnisse und einzelner Standpunkte
kritisch zu begegnen. Glaube und Kirche sind zwar nicht völlig frei
von der Verflechtung in die Produktionsgesellschaft, aber von ihrer transzendentalen
Verwurzlung her können sie, gerade durch die religiösen Grundvollzüge,
die Unverlierbarkeit menschlicher Freiheit und Unabhängigkeit in Erinnerung
halten und zur Erfahrung bringen.
Die Realisierung menschlicher Freiheit hängt entscheidend davon ab,
ob der Mensch aus dem Bezug zu einer Wirklichkeit verstanden wird, welche
die Bannkraft partikulärer Daseinsbereiche übersteigt. Freiheit
gründet im Wesen der Transzendenz. Die Realisierung dieser Freiheit
wird nur gelingen, wenn der Mensch sich das Vermögen der Besinnung
und des uneigennützigen Gebetes bewahren wird. Mit anderen Worten ist
es die unverbrauchte und von nichts gedemütigte Freiheit vor dem freien
und befreienden Gott.
Glaube und Kirche müssen in der heutigen Gesellschaft Sorge tragen,
dass der Mensch als ein vielschichtiges Wesen betrachtet wird, das keineswegs
nur auf einzelne partikuläre Aspekte verkürzt werden darf. Die
moderne Gesellschaft neigt aufgrund der Pluralisierung der Lebensbereiche
dazu, den Menschen immer mehr als ein Konglomerat verschiedener Funktionen
und Rollen zu betrachten. Die Kirche aber ist Anwalt der unverkürzten
Ganzheit der menschlichen Person. Im ethischen Handeln ist der Mensch an
sein Gewissen als die letzte verantwortliche Instanz verwiesen, die keinen
gewalttätigen Einwirkungen unterworfen werden und die sich diesen auch
nicht selbst ausliefern darf.
In einer geschichtslosen Gegenwart wird die Erinnerung an eine Überlieferung,
hinter deren Einsichten man nicht zurückgehen kann, zu einer ersten
Aufgabe wahrer Aufklärung. Nur so kann zwischen unfruchtbarem Konservatismus
und haltlosem Progressismus ein unverkrampftes Geschichtsbewusstsein entstehen.
Diese Aufgabe steht und fällt mit der Bewahrung des christlichen Glaubens.
Die christliche Religion vermittelt ferner die Überzeugung, dass dem
Menschen die gemeinsame Sinnmitte, von woher sich auch ein geordnetes menschenwürdiges
Zusammenleben begründet, aus der umfassenden und radikalen Transzendenz
zukommt, die sich unter dem Wort Gott personal-dialogisch erschliesst und
in der Person und im Werk Jesu Christi geoffenbart hat. Nur weil der Mensch
Ebenbild Gottes geheissen wurde, bleibt am Ende verständlich, warum
auch und gerade der Ärmste, der Geschundene, der Ungeborene, der geistig
Behinderte und der unheilbar Kranke eine Respekt fordernde und Achtung gebietende,
unverletzliche Person ist und bleibt.
Umkehr im Verzicht auf Machtstreben, auf egoistischen Reichtum und opportunistische
Kurzsichtigkeit sowie die Überwindung von Verantwortungslosigkeit in
Politik, Forschung und Technik können nur durch ein am Vorbild und
an der Lehre Jesu Christi orientiertes Christsein erreicht werden. Wer wirklich
glaubt, wer in seiner Existenz gewandelt und neue «Schöpfung»
geworden ist, kann in der Erkennntis neuer Wahrheit die Not des Daseins
ertragen und sogar bewältigen.
Von daher liegt es auf der Hand, dass die Theologische Fakultät als
geistig-geistliches Zentrum der Vermittlung christlichen Glaubens und der
Heranbildung von Seelsorgern als Glaubensverkündern von grosser Bedeutung
für das gesellschaftliche Leben des Kantons Luzern und darüber
hinaus ist und dass ihr hierin auch eine nicht zu unterschätzende Aufgabe
innerhalb der Universitären Hochschule zukommt. Wir müssen deshalb
den staatlichen Autoritäten von Herzen dankbar sein, dass sie trotz
grosser finanzieller Opfer bestrebt waren und sind, die Theologische Fakultät
innerhalb der Hochschule am Leben zu erhalten.
1 Was Erzbischof Dr. Karl-Josef Rauber hier zum Ort der Theologie in der Universität ausführt, äusserte er bereits in seiner Predigt vom 25. Oktober 1999 im Gottesdienst, den die Theologische Fakultät der Universitären Hochschule Luzern zum Gedenken an ihre verstorbenen Mitglieder feierte. Erzbischof Rauber, Apostolischer Nuntius in Ungarn, kam 1991 als Delegierter Papst Johannes Pauls II. in die Schweiz und wirkte von 1993 bis 1997 als Apostolischer Nuntius für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.