14/2000

INHALT

Leitartikel

Die Theologie in der Universität

von Erzbischof Karl-Josef Rauber

 

Für die Theologische Fakultät Luzern ist es sicherlich von unschätzbarem Vorteil, dass sie im Rahmen der Universitären Hochschule in enger Verbindung mit anderen Fakultäten stehen und damit an deren Forschung und Lehre unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Natur und Aufgabe teilhaben kann.<1> Von mancher Seite wurde in Deutschland die Frage erhoben, ob man die Theologischen Fakultäten im Verbund der staatlichen Universitäten belassen solle. Soweit mir bekannt ist, wurde diese Frage aber längst wieder fallen gelassen, und zwar wegen der unübersehbaren Vorteile, die diese schon seit langem bestehende Einrichtung bietet.
Es ist ja nicht nur so, dass die Theologische Fakultät aus ihrer Verbindung mit den übrigen Fakultäten Anregungen und Kenntnisse erhält, die für ihre Praxisnähe von Vorteil sind, sondern sie selbst kann als geistiges und geistliches Zentrum Antworten oder zumindest Hinweise zu metaphysischen und ethischen Fragen geben, die in anderen Fakultäten auftauchen und für die deren Professoren und Studenten nach Erklärungen suchen. Ohne dass dies schon von vornherein ein ihr zukommender spezifischer Auftrag wäre und somit ein Kapitel ihres Pflichtenheftes, kann der Theologischen Fakultät die Rolle des Sauerteiges zufallen; mit anderen Worten, es können von ihr Impulse ausgehen, die sich positiv auf die Hochschule und ihre Fakultäten auswirken, ohne deren spezifisches Wesen und Auftrag zu berühren.
Wenn wir in diesem Zusammenhang die Frage danach stellen, welche Bedeutung der Theologischen Fakultät im Rahmen der übrigen Fakultäten zukommt, so scheint mir vor allem das Aufrechterhalten der unverkürzten, vollen Dimension der menschlichen Sinnfrage wichtig zu sein. Damit ist natürlich noch nicht ein Interesse für die christliche Offenbarung gegeben.
Auch kann der Glaube nicht nur nach dem Mass von Sinnantworten für das irdisch-geschichtliche Dasein gedeutet werden. Aber das Offenhalten der Sinnfrage als solcher ist in einer Welt, über der sich der Himmel fast dauernd verschlossen hält, eine unverzichtbare Voraussetzung für den Glauben selbst.
Der erste Dienst des Glaubens an der Gesellschaft ist der Einsatz dafür, dass in der technisch perfekten Lebenswelt eine Bresche geschlagen und dem Menschen ­ wenigstens als Angebot ­ ein Spalt zum Bereich der Transzendenz offen und frei- gehalten wird. Der christliche Glaube muss somit der Aufkündigung gemeinsamer zentraler Grundwerte in der pluralistischen Gesellschaft, in die die akademischen Ausbildungsstätten ja miteinbezogen sind, entgegentreten. Es muss einen formulierbaren Minimalbestand von verbindlich akzeptierten Grundüberzeugungen geben, damit menschliches Zusammenleben gelingen kann.
Es muss darauf hingewiesen werden ­ und wer könnte dies besser im Rahmen einer universitären Hochschule als gerade die Theologische Fakultät ­ dass jede menschliche Gemeinschaft von einem Konsens der Grundwerte lebt. Zerfällt dieser oder sinkt er unter ein gewisses Minimum, dann scheinen den einzelnen Mitgliedern einer Gesellschaftsgruppe weder der Einsatz für die Grundwerte lohnend noch ihr Fortbestand schützenswert zu sein. Je mehr zentrifugale Kräfte die wertbildende, gemeinsame Mitte zerbröckeln lassen oder aushöhlen, um so intensiver muss einer Minimalisierung gemeinsamer Verhaltens- und Stilnormen entgegengewirkt werden.
Es ist Aufgabe von Glaube und Kirche ­ und die Theologische Fakultät kann sich dessen nicht entziehen ­ das menschliche Bewusstsein auf die gemeinsame Sinnmitte hin offen zu halten. Sie haben darum die Pflicht, allen Verabsolutierungen endlicher Bedürfnisse und einzelner Standpunkte kritisch zu begegnen. Glaube und Kirche sind zwar nicht völlig frei von der Verflechtung in die Produktionsgesellschaft, aber von ihrer transzendentalen Verwurzlung her können sie, gerade durch die religiösen Grundvollzüge, die Unverlierbarkeit menschlicher Freiheit und Unabhängigkeit in Erinnerung halten und zur Erfahrung bringen.
Die Realisierung menschlicher Freiheit hängt entscheidend davon ab, ob der Mensch aus dem Bezug zu einer Wirklichkeit verstanden wird, welche die Bannkraft partikulärer Daseinsbereiche übersteigt. Freiheit gründet im Wesen der Transzendenz. Die Realisierung dieser Freiheit wird nur gelingen, wenn der Mensch sich das Vermögen der Besinnung und des uneigennützigen Gebetes bewahren wird. Mit anderen Worten ist es die unverbrauchte und von nichts gedemütigte Freiheit vor dem freien und befreienden Gott.

«Universitas in universitate»

Glaube und Kirche müssen in der heutigen Gesellschaft Sorge tragen, dass der Mensch als ein vielschichtiges Wesen betrachtet wird, das keineswegs nur auf einzelne partikuläre Aspekte verkürzt werden darf. Die moderne Gesellschaft neigt aufgrund der Pluralisierung der Lebensbereiche dazu, den Menschen immer mehr als ein Konglomerat verschiedener Funktionen und Rollen zu betrachten. Die Kirche aber ist Anwalt der unverkürzten Ganzheit der menschlichen Person. Im ethischen Handeln ist der Mensch an sein Gewissen als die letzte verantwortliche Instanz verwiesen, die keinen gewalttätigen Einwirkungen unterworfen werden und die sich diesen auch nicht selbst ausliefern darf.
In einer geschichtslosen Gegenwart wird die Erinnerung an eine Überlieferung, hinter deren Einsichten man nicht zurückgehen kann, zu einer ersten Aufgabe wahrer Aufklärung. Nur so kann zwischen unfruchtbarem Konservatismus und haltlosem Progressismus ein unverkrampftes Geschichtsbewusstsein entstehen. Diese Aufgabe steht und fällt mit der Bewahrung des christlichen Glaubens. Die christliche Religion vermittelt ferner die Überzeugung, dass dem Menschen die gemeinsame Sinnmitte, von woher sich auch ein geordnetes menschenwürdiges Zusammenleben begründet, aus der umfassenden und radikalen Transzendenz zukommt, die sich unter dem Wort Gott personal-dialogisch erschliesst und in der Person und im Werk Jesu Christi geoffenbart hat. Nur weil der Mensch Ebenbild Gottes geheissen wurde, bleibt am Ende verständlich, warum auch und gerade der Ärmste, der Geschundene, der Ungeborene, der geistig Behinderte und der unheilbar Kranke eine Respekt fordernde und Achtung gebietende, unverletzliche Person ist und bleibt.
Umkehr im Verzicht auf Machtstreben, auf egoistischen Reichtum und opportunistische Kurzsichtigkeit sowie die Überwindung von Verantwortungslosigkeit in Politik, Forschung und Technik können nur durch ein am Vorbild und an der Lehre Jesu Christi orientiertes Christsein erreicht werden. Wer wirklich glaubt, wer in seiner Existenz gewandelt und neue «Schöpfung» geworden ist, kann in der Erkennntis neuer Wahrheit die Not des Daseins ertragen und sogar bewältigen.
Von daher liegt es auf der Hand, dass die Theologische Fakultät als geistig-geistliches Zentrum der Vermittlung christlichen Glaubens und der Heranbildung von Seelsorgern als Glaubensverkündern von grosser Bedeutung für das gesellschaftliche Leben des Kantons Luzern und darüber hinaus ist und dass ihr hierin auch eine nicht zu unterschätzende Aufgabe innerhalb der Universitären Hochschule zukommt. Wir müssen deshalb den staatlichen Autoritäten von Herzen dankbar sein, dass sie trotz grosser finanzieller Opfer bestrebt waren und sind, die Theologische Fakultät innerhalb der Hochschule am Leben zu erhalten.


Anmerkung

1 Was Erzbischof Dr. Karl-Josef Rauber hier zum Ort der Theologie in der Universität ausführt, äusserte er bereits in seiner Predigt vom 25. Oktober 1999 im Gottesdienst, den die Theologische Fakultät der Universitären Hochschule Luzern zum Gedenken an ihre verstorbenen Mitglieder feierte. Erzbischof Rauber, Apostolischer Nuntius in Ungarn, kam 1991 als Delegierter Papst Johannes Pauls II. in die Schweiz und wirkte von 1993 bis 1997 als Apostolischer Nuntius für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000