6/2000 | |
INHALT | |
Hinweise |
Für Kommunikationsverantwortliche in Pfarreien, Kirchgemeinden,
kirchlichen Fachstellen und Institutionen sowie Organen der Körperschaft
Arbeitsinstrumente für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
bereitstellen: So lautete der Auftrag, den die Römisch-katholische
Zentralkommission des Kantons Zürich einer Arbeitsgruppe erteilt hatte.
Mit diesen Arbeitsinstrumenten sollte und soll erreicht werden: «Ein
kohärentes Erscheinungsbild der katholischen Kirche im Kanton Zürich,
die Intensivierung der Kommunikation und Information nach innen und aussen
auf allen Ebenen, eine Stärkung der Medienpräsenz im Kanton Zürich,
ein Beitrag für eine integrierte Medienpolitik der katholischen Kirche
Schweiz».
Ein erstes Angebot für Verantwortliche in Pfarreien, Kirchgemeinden
und kirchlichen Stellen war eine vierteilige Veranstaltungsreihe. Die Rückmeldungen
zum Arbeitspapier, das in diesem Rahmen abgegeben worden war, gaben der
Arbeitsgruppe für die Weiterarbeit an den schriftlichen Unterlagen
Anregungen von der Praxis her. Diese Weiterarbeit führte schliesslich
zu einem praktischen Medienhandbuch, zum praxisorientierten Handbuch für
Kommunikationsverantwortliche der katholischen Kirche im Kanton Zürich:
«Kirchliche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit»<1>.
Das Handbuch ist recht umfassend, ohne indes überwältigend zu
sein. Knapp und übersichtlich behandelt es: Kommunikation als Lebensvollzug
des Glaubens in der Pfarrei; Öffentlichkeitsarbeit in der Pfarrei:
Planung und Konzept; Kirchliche Instrumente pfarreilicher Öffentlichkeitsarbeit;
Zusammenarbeit mit Medien: Grundsätze und Regeln; Zusammenarbeit mit
Medien: Formen und Genres; Information in kritischen Situationen: Kirche
im Internet. Trotz dieser thematischen Breite versteht sich das Handbuch
nicht als ein abgeschlossenes Werk; es erhebt deshalb auch keinen Anspruch
auf Vollständigkeit, mehr noch: wer es bezieht, erhält in unregelmässigen
Abständen Ergänzungen und Aktualisierungen. Die Arbeitsgruppe
erwartet deshalb auch Rückmeldungen, Erfahrungen, Anregungen und Kritik.
Vieles in diesem Handbuch ist praxisnah und dennoch nicht ortsgebunden,
so dass es was sich der Generalvikar für den Kanton Zürich,
Weihbischof Peter Henrici, in seinem Vorwort ausdrücklich wünscht
über den Kanton und das Generalvikariat Zürich hinaus «vielen
kirchlich Engagierten Hilfen bieten» kann. Ortsgebunden sind natürlich
die Adressen, die sich im Anhang neben einer Bibliographie finden. Dass
in der Liste der Zeitschriften die reformierte Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenzeitschrift
«Reformierte Presse» (RP) aufgeführt ist, nicht aber die
katholische «Schweizerische Kirchenzeitung», hat vermutlich
damit zu tun, dass sich die Redaktion der RP in Zürich befindet; hier
wäre eine weitere Sicht nicht unangemessen.
Über den Kanton Zürich, sogar über die deutschsprachige Schweiz
hinaus, führt der von der Bischofskonferenz verabschiedete «Pastoralplan
für Kommunikation und Medien der Katholischen Kirche in der Schweiz»,
der seit kurzem in der Reihe «Pastoralschreiben» bzw. «Notes
pastorales» vorliegt.<2> In der
deutschen Ausgabe sind im Anhang die internationalen Strukturen der kirchlichen
Medienarbeit sowie die Strukturen und Träger der kirchlichen Medienarbeit
auf schweizerischer und auf deutschschweizerischer Ebene aufgelistet, während
sich der Anhang der französischen Ausgabe auf die Suisse Romande beschränkt.
Diese Beschränkung auf die jeweilige Sprachregion ist ein Hinweis auf
die grundlegende Schwierigkeit eines solchen Pastoralplans: Zum einen ist
die Steuerung der kirchlichen Medienarbeit Leitungsaufgabe der Bischofskonferenz;
zum andern weisen die Kirche und die Medien in der Schweiz eine föderalistische
und dezentrale Struktur auf. Die Medienarbeit muss deshalb auf die Sprachregionen
bzw. die sprachregionalen Märkte ausgerichtet werden, so dass die Kirchenleitung
Aufgaben delegieren muss. Dass dann auf schweizerischer Ebene dennoch strategisch
geplant und organisiert wird, bleibt für die Bischofskonferenz bzw.
ihre Medienkommission nach wie vor eine grosse Herausforderung.
1 Zu beziehen bei der Römisch-katholischen Zentralkommission, Informationsstelle, Postfach 895, 8025 Zürich, Telefon 01-2517688, Telefax 01-2617273, E-Mail infostelle.zh@kath.ch (zum Preis von Fr. 30., ab 10 Exemplaren Fr. 25., Ergänzungen und Aktualisierungen inbegriffen).
2 Zu beziehen beim Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz, Postfach 122, 1706 Freiburg, Telefon 026-3224794, Telefax 026-3224993, E-Mail sbkces@csi.com