19/2000

INHALT

Neue Bücher

Was ist "neu"?

von Rolf Weibel

 

Bei der Vorstellung des 6. Bandes der dritten, völlig neu bearbeiteten Auflage des bewährten römisch-katholischen theologischen Nachschlagewerks in deutscher Sprache ­ des Lexikons für Theologie und Kirche (LThK) ­ habe ich darauf hingewiesen, dass sich einige Stichwörter, die in der letzten Auflage noch vorkamen, in der vorliegenden nicht mehr finden, dass anderseits zahlreiche Stichwörter erstmals im LThK vorkommen und dass dabei nicht nur neue Daten ein Grund zur Aufnahme von neuen Artikeln waren, sondern auch neue Einschätzungen.<1> Im siebten Band ist das Adjektiv «neu» des Alphabets wegen lexikalisches Attribut von mehreren Stichwörtern,<2> so dass ein Vergleich der dritten mit der zweiten Auflage ein gutes Bild der Bearbeitung ermöglicht.
Eine grössere Aufmerksamkeit für Realien der anderen Kirchen hat zur Aufnahme der Stichwörter «Neocalvinismus», «Neologie» und «Neuprotestantismus», ein differenzierteres Verhältnis zur eigenen Geschichte zur Aufnahme des Stichworts «Neoguelfen u. Neoghibellinen» geführt; ein neues Phänomen ist das «Neokatechumenat».
Neue Phänomene beschrieben werden auch in den neuen Stichwörtern «Neue Akropolis», «Neue Religiosität (im Westen)», «Neureligiöse Bewegungen (im Westen)» und «New Age».
An neuen Stichwörtern wie «Neuheidentum», «Neuoffenbarungen», «Neureligionen» und «Neuvedantismus» lässt sich eine neue Bedeutsamkeit älterer Phänomene ablesen.
Ein neues Stichwort in der Kirche wie im LThK ist die «Neuevangelisierung».
Während es zur «Neuen Musik» bereits in der letzten Auflage ein Stichwort gab, sind in der neuen Auflage auch noch die «Neue Sachlichkeit» und das «Neue[s] Geistliche[s] Lied», aber auch die «Neugierde» thematisiert worden.
Die Behandlung der Verweisstichwörter ist weniger klar: Neu behandelt werden der «Neuhumanismus» innerhalb des Stichworts «Humanismus» und der «Neuhinduismus» innerhalb des Stichworts «Hinduismus»; neu werden die «Neupythagoräer», und zwar innerhalb des Stichworts «Pythagoras», behandelt.
«Neuscholastik» und «Neuthomismus» werden nun im gleichen Stichwort dargestellt.
Weggefallen ist die «Neukatholische Kirche», die es offenbar nicht mehr gibt, sowie das Verweisstichwort «Neuvitalismus».

Von der Schwäche und der Stärke

Wer nicht nur eine knappe Auskunft über eine Person, einen Gedanken, eine Denkschule, eine Lehre usw., sondern eine Einführung in ein bestimmtes Thema sucht, wird sich mit mehreren Lexikon-Stichwörtern bzw. -Artikeln beschäftigen müssen. Dabei kann es sich zeigen, dass eine eingehendere Beschäftigung mit einem Thema an eine für des genus Lexikon typische Grenze stösst. Als Beispiel sei hier das Phänomen der neuen religiösen Bewegungen gewählt.
Im Artikel «Neureligiöse Bewegungen (im Westen)» bietet Reinhart Hummel ­ der für den Bereich der neuen religiösen Bewegungen Fachberater des LThK ist ­ einen knappen Überblick; bei der Definition müsste er auf andere Bezeichnungen solcher und vergleichbarer Bewegungen zu sprechen kommen, kann das aber nicht, weil es dazu eigene Stichwörter gibt, auf die er denn auch verweist. Die Stichwörter «Gurubewegungen», «Kultbewegung» und «Jugendreligionen, Jugendsekten» hat er selber geschrieben, so dass sich diese gut ergänzen, das Stichwort «Sekten» war noch ausstehend (und ist nun im 9. Band zu finden), und die Stichwörter «Neureligionen», «Neue Religiosität (im Westen)» und «New Age» haben je einen anderen ­ fachlich ausgewiesenen ­ Verfasser.
Beim Phänomen der neuen religiösen Bewegungen kommen auch «Eklektizismus» und «Synkretismus» zum Vorschein; im LThK wird der Eklektizismus von einem anderen ­ fachlich wiederum ausgewiesenen ­ Verfasser behandelt (das Stichwort «Synkretismus» ist im 9. Band zu finden). Hier zeigt sich, dass es um mehr geht als um Akzentsetzungen, wird doch der Eklektizismus in der Religion nicht einmal thematisiert. Und auch bei den Stichwörtern im 8. Band zum Begriffsfeld «Religion» ist zum Thema der neuen religiösen Bewegungen wenig zu finden.
Mehr Rücksicht auf die besonderen Interessen einer Beschäftigung mit neuen religiösen Bewegungen nehmen die ebenfalls relevanten Stichwörter «Esoterik» und «Gnosis», und weitere Stichwörter in späteren Bänden werden die neureligiösen Aspekte wohl noch eigens behandeln.
So zeigt sich die Grenze eines jeden umfangreichen Lexikons, das die Realien in einer Fülle von Stichwörtern darbietet, und der Vorteil einer aus Monographien bestehenden Enzyklopädie. Der Vorteil eines Lexikons ist die rasche Auffindbarkeit einer Information. Und dieser Vorteil ist auch die Stärke des LThK.
Wegen Raumschwierigkeiten erfolgt die Veröffentlichung dieser LThK-Besprechung mit so grosser Verspätung, dass bereits zwei Folgebände vorliegen,<3> die wir noch eigens vorstellen werden.


Anmerkungen

1 SKZ 167 (1999) Nr. 5, S. 69.

2 Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage. Herausgegeben von Walter Kasper mit Konrad Baumgartner, Horst Bürkle, Klaus Ganzer, Karl Kertelge, Wilhelm Korff, Peter Walter. Siebter Band: Maximilian bis Pazzi, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 1998, 1540 Spalten.

3 Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage. Herausgegeben von Walter Kasper mit Konrad Baumgartner, Horst Bürkle, Klaus Ganzer, Karl Kertelge, Wilhelm Korff, Peter Walter. Achter Band: Pearson bis Samuel, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 1999, 1518 Spalten. Neunter Band: San bis Thomas, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 2000, 1538 Spalten.
Zum Stichwort «neu»: Im achten Band findet sich neu das Stichwort «rites de passage» ­ ein Begriff, den der Religionswissenschaftler Arnold van Genneps 1909 geprägt hatte und der im theologischen Gespräch über die Inkulturation seit längerem eine wichtige Rolle spielt, der in der zweiten Auflage des LThK aber noch nicht zu finden war.
Im neunten Band kommen die neureligiösen Bewegungen noch einmal im Zusammenhang mit der Sache und so im Artikelstichwort «Sekte» zur Sprache.


Rechtsgeschichte und Kirchenrecht

Niklaus Herzog und Franz Xaver von Weber (Hrsg.), Festschrift Prof. Dr. Louis Carlen zum 70. Geburtstag, Universitätsverlag, Freiburg Schweiz 1999, 268 S.

Das dem emeritierten Professor für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Freiburg überreichte Buch enthält ausschliesslich Beiträge seiner ehemaligen Assistentinnen und Assistenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden. Die reiche Thematik macht es mit einem bunten Blumenstrauss vergleichbar, den Schüler ihrem geschätzten Lehrer zum Geburtstag überreichen. Sie widerspiegelt aber auch die aussergewöhnliche Breite der wissenschaftlichen Tätigkeit von Louis Carlen.
Neben den für die Leser der SKZ besonders interessanten Aufsätzen aus dem staatskirchenrechtlichen Bereich soll auch kurz über die übrigen, vorab rechtsgeschichtlichen Themen berichtet werden: Heinrich Frank orientiert über das «Praktizieren» im alten Freiburg, worunter man das Intrigieren um die Erlangung von Ratsstellen und Staatsbeamtungen verstanden hat. Originell und reich dokumentiert ist der Beitrag von Thomas J. Grichting über Wein und Strafen im alten Wallis. Francisca Schmid-Naef äussert sich mit der Miszelle «Seldwila ist überall» kritisch zur Bevorzugung Einheimischer bezüglich der Maiensässzone in der Walliser Gemeinde Filet. Claudia Seiring liefert einen ansprechenden Aufsatz über Aspekte zur Zeit als Forschungsgegenstand der Rechtsgeschichte, der Rechtsarchäologie und der rechtlichen Volkskunde. Johannes Theler macht einige Anmerkungen zum neuen Bundesgesetz über die Archivierung; öffentliche Archive, darunter das Schweizerische Bundesarchiv, werden als kollektives Gewissen des Staates bezeichnet. Im Rahmen der Intensivierung des Datenschutzes und der Diskussion um die nachrichtenlosen Vermögen besitzt dieser Beitrag besondere Aktualität.
Reichhaltig ist die das Buch eröffnende Abhandlung über Kirche und Staat in Appenzell-Innerrhoden von Hermann Bischofberger; den Rezensenten haben vor allem die Erläuterungen zur Bistumszugehörigkeit angesprochen: Die komplizierten Entwicklungen nach der Abtrennung der ehemals konstanzischen schweizerischen Gebiete werden am Beispiel Appenzell gut dokumentiert und anschaulich dargestellt. Martin Grichting benutzt in seinem Aufsatz über Johann Kaspar Lavaters Thesen zum Schweizerischen Staatskirchenrecht die Gelegenheit, die bereits in seiner Dissertation geäusserte Kritik am Verhältnis zwischen Kirche und Staat, insbesondere im Kanton Zürich, auszubauen. Mit Lavater fordert er, dass eine Religionsgemeinschaft ihr Glaubensprofil bewahren sollte und sich von einem Staat trennen müsste, der sie daran hindert. Niklaus Herzog setzt sich mit dem Beitrag: «Muslimische Grabfelder auf öffentlichen Friedhöfen?» mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtes auseinander, die einen entprechenden verfassungsmässigen Anspruch verneinte. Paul Weibel äussert sich über die staatsrechtlich provozierte Renaissance des Benefiziums im Kanton Schwyz: Im Rahmen einer Verfassungsänderung im Jahre 1992 wollte man das Verhältnis Kirche­ Staat entflechten. Mit der Errichtung einer staatskirchenrechtlichen Körperschaft auf Stufe Kanton werden die Pfarreien und Stiftungen aus dem öffentlichen Rechtskreis ausgeklammert und in das Privatrecht abgedrängt. Da dieses keine entsprechende Rechtsform zur Verfügung stellt, bietet sich das kanonischrechtliche Benefizium an. Franz Xaver von Weber untersucht die staatliche Mitwirkung bei der Basler Bischofswahl. Anlass dazu gab ein Skandalum im Jahre 1994, nämlich die Streichung eines völlig unbescholtenen Kandidaten von der Liste des Domkapitels durch eine Abgeordnetenkonferenz der Kantonsregierungen des Bistumsgebiets, der so genannten Diözesankonferenz. Von Weber weist nach, dass zwar ein Konkordat aus dem Jahre 1828 dem Domkapitel das Bischofswahlrecht zugesteht. Etwas später, aber noch im gleichen Jahr, richtete der Papst an das Domkapitel ein «Exhortationsbreve», nach welchem diesem obliege, vor dem Wahlakt in Erfahrung zu bringen, ob der eine oder andere Kandidat den Regierungen nicht «minder genehm» sei. Daraus lässt sich aber kein Rechtsanspruch der Diözesankonferenz ableiten. Ein staatlicher Einfluss bei Bischofswahlen widerspricht ohnehin dem heutigen Verständnis der Religionsfreiheit.
Eine Liste der Veröffentlichungen von Louis Carlen in den letzten zehn Jahren runden die gelungene Ehrengabe ab. Dieses Verzeichnis schliesst an früher publizierte an und zeigt seine ungebrochene Schaffenskraft.

Urs Reber


Vom Sichtbaren zum Unsichtbaren

Für die Festzeiten und die Sonntage im Jahreskreis hat Willi Hoffsümmer vor allem Alltagsgegenstände und einige Zeichen hergenommen, um durch sie auf das hinzuweisen, was Gott uns sagen möchte, was wir aber nur unzulänglich erfassen können. Wie in reich bestückten Selbstbedienungsregalen breitet sich vor uns ein umfassendes Angebot aus.<1> Es liegt am Prediger, an der Predigerin, das auszuwählen, was der eigenen Glaubenserfahrung am besten entspricht. Hoffsümmer schreibt: «Betrachten Sie meine Ausführungen nur als Skelett einer Predigt, um das Sie das Fleisch Ihrer Glaubenserfahrungen legen» (Seite 10).
Das Buch wird durch den Anhang so richtig zum Arbeitsbuch. Es wird gut erschlossen durch ein Register der eingesetzten Symbole und Zeichen sowie durch ein Stichwortverzeichnis. Das «Verzeichnis der Kurzgeschichten, die erwähnt oder benutzt werden», verweist auf die fünf Kurzgeschichten-Bände des Autors<2>. Nützlich ist auch das Schriftstellenregister. Für die praktische Arbeit in den Pfarreien hat Willi Hoffsümmer wieder ein wertvolles Hilfsmittel geschaffen.

Jakob Bernet


Anmerkungen

1 Willi Hoffsümmer, 9u10 Symbolpredigten durch das Kirchenjahr. Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1999, 179 Seiten.

2 Kurzgeschichten 1, Mainz 1981 (17. Auflage 1998); Kurzgeschichten 2, Mainz 1983 (11. Auflage 1999); Kurzgeschichten 3, Mainz 1987 (8. Auflage 1997); Kurzgeschichten 4, Mainz 1991 (7. Auflage 1999); Kurzgeschichten 5, Mainz 1994 (4. Auflage 1998).


Hildegard

Heinrich Schipperges, Die Welt der Hildegard von Bingen, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 1997, 158 S.

Heinrich Schipperges ist ein Altmeister der Hildegard-Forschung. Doktor der Medizin und der Philosophie (Geschichte), war er Direktor des Instituts für die Geschichte der Medizin in Heidelberg. Er hat, schon längst bevor die eigenartige Hildegard-Renaissance eskalierte, sich mit der «deutschen Prophetin» befasst und ihre Werke übersetzt, ediert und kommentiert. Seine sorgfältigen Ausführungen beruhen auf grosser Fachkompetenz. Trotzdem versteht es dieser Homo Peritus, seine Erkenntnisse sachlich und allgemein verständlich auszubreiten. Der Band ist mit Farbtafeln von hoher Qualität bebildert und die knappen Bildlegenden haben eine starke Aussagekraft.
Der Autor stellt dar, dass Hildegard von Bingen nicht nur für ihre mittelalterliche Zeit Bedeutung hatte. Sie ist ein Zeichen auch noch für unsere Zeit. An ihr könnte man sich an der Schwelle eines neuen Jahrtausends orientieren, zumal Orientierungslosigkeit unsere zwar an Informationen reiche, aber an eigentlicher Orientierung arme Zeit prägt.

Leo Ettlin


Symbole

Oliver Beigbeder, Lexikon der Symbole. Schlüsselbegriffe der Bildwelt der romanischen Kunst. Aus dem Französischen übertragen von Christel Morano, Echter Verlag, Würzburg 1998, 492 Seiten.

Wer an der Symbolwelt des Mittelalters, ihren Zeichen und Symbolen vorbeisieht, wird dieser so religiös geprägten Welt verständnislos gegenüberstehen. In kaum einer anderen Zeit war man so darauf bedacht, die kleinsten Einzelheiten der Heiligen Schrift zu belegen und ihr Warum und Woher zu ergründen. Allerdings kann man die Erforschung mittelalterlicher Symbolwelt nicht logisch und rational betreiben. Die Symbole bleiben mehrdeutig, mit der Interpretation und dem Verständnis kommt man nie zu einem Ende.
Das vorliegende Buch, ein reich und vorzüglich illustrierter Band aus der bekannten Sammlung Zodiaque, La Pierre-qui-Vire, weiss darum. Er will nicht definieren und auch nicht Symbolikwissenschaft betreiben. Oliver Beigbeder sieht seine Aufgabe darin, den Blick zu schärfen, und das kann man nur durch Übung. Der Autor zeigt Möglichkeiten, Richtungen und Wege auf. Das Werk ist als Lexikon mit Stichworten angelegt und gibt dem interessierten Kunstbetrachter die Möglichkeit einer raschen Orientierung. Für einen Kunstliebhaber, der sich von nervöser Hast frei hält, bietet der Band unendlich viele Verständnishilfen, auf die man sonst kaum oder recht mühsam kommen kann.

Leo Ettlin


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000