19/2000 | |
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Neue Bücher |
Bei der Vorstellung des 6. Bandes der dritten, völlig neu bearbeiteten
Auflage des bewährten römisch-katholischen theologischen Nachschlagewerks
in deutscher Sprache des Lexikons für Theologie und Kirche (LThK)
habe ich darauf hingewiesen, dass sich einige Stichwörter, die
in der letzten Auflage noch vorkamen, in der vorliegenden nicht mehr finden,
dass anderseits zahlreiche Stichwörter erstmals im LThK vorkommen und
dass dabei nicht nur neue Daten ein Grund zur Aufnahme von neuen Artikeln
waren, sondern auch neue Einschätzungen.<1>
Im siebten Band ist das Adjektiv «neu» des Alphabets wegen lexikalisches
Attribut von mehreren Stichwörtern,<2>
so dass ein Vergleich der dritten mit der zweiten Auflage ein gutes Bild
der Bearbeitung ermöglicht.
Eine grössere Aufmerksamkeit für Realien der anderen Kirchen hat
zur Aufnahme der Stichwörter «Neocalvinismus», «Neologie»
und «Neuprotestantismus», ein differenzierteres Verhältnis
zur eigenen Geschichte zur Aufnahme des Stichworts «Neoguelfen u.
Neoghibellinen» geführt; ein neues Phänomen ist das «Neokatechumenat».
Neue Phänomene beschrieben werden auch in den neuen Stichwörtern
«Neue Akropolis», «Neue Religiosität (im Westen)»,
«Neureligiöse Bewegungen (im Westen)» und «New Age».
An neuen Stichwörtern wie «Neuheidentum», «Neuoffenbarungen»,
«Neureligionen» und «Neuvedantismus» lässt
sich eine neue Bedeutsamkeit älterer Phänomene ablesen.
Ein neues Stichwort in der Kirche wie im LThK ist die «Neuevangelisierung».
Während es zur «Neuen Musik» bereits in der letzten Auflage
ein Stichwort gab, sind in der neuen Auflage auch noch die «Neue Sachlichkeit»
und das «Neue[s] Geistliche[s] Lied», aber auch die «Neugierde»
thematisiert worden.
Die Behandlung der Verweisstichwörter ist weniger klar: Neu behandelt
werden der «Neuhumanismus» innerhalb des Stichworts «Humanismus»
und der «Neuhinduismus» innerhalb des Stichworts «Hinduismus»;
neu werden die «Neupythagoräer», und zwar innerhalb des
Stichworts «Pythagoras», behandelt.
«Neuscholastik» und «Neuthomismus» werden nun im
gleichen Stichwort dargestellt.
Weggefallen ist die «Neukatholische Kirche», die es offenbar
nicht mehr gibt, sowie das Verweisstichwort «Neuvitalismus».
Wer nicht nur eine knappe Auskunft über eine Person, einen Gedanken,
eine Denkschule, eine Lehre usw., sondern eine Einführung in ein bestimmtes
Thema sucht, wird sich mit mehreren Lexikon-Stichwörtern bzw. -Artikeln
beschäftigen müssen. Dabei kann es sich zeigen, dass eine eingehendere
Beschäftigung mit einem Thema an eine für des genus Lexikon typische
Grenze stösst. Als Beispiel sei hier das Phänomen der neuen religiösen
Bewegungen gewählt.
Im Artikel «Neureligiöse Bewegungen (im Westen)» bietet
Reinhart Hummel der für den Bereich der neuen religiösen
Bewegungen Fachberater des LThK ist einen knappen Überblick;
bei der Definition müsste er auf andere Bezeichnungen solcher und vergleichbarer
Bewegungen zu sprechen kommen, kann das aber nicht, weil es dazu eigene
Stichwörter gibt, auf die er denn auch verweist. Die Stichwörter
«Gurubewegungen», «Kultbewegung» und «Jugendreligionen,
Jugendsekten» hat er selber geschrieben, so dass sich diese gut ergänzen,
das Stichwort «Sekten» war noch ausstehend (und ist nun im 9.
Band zu finden), und die Stichwörter «Neureligionen», «Neue
Religiosität (im Westen)» und «New Age» haben je
einen anderen fachlich ausgewiesenen Verfasser.
Beim Phänomen der neuen religiösen Bewegungen kommen auch «Eklektizismus»
und «Synkretismus» zum Vorschein; im LThK wird der Eklektizismus
von einem anderen fachlich wiederum ausgewiesenen Verfasser
behandelt (das Stichwort «Synkretismus» ist im 9. Band zu finden).
Hier zeigt sich, dass es um mehr geht als um Akzentsetzungen, wird doch
der Eklektizismus in der Religion nicht einmal thematisiert. Und auch bei
den Stichwörtern im 8. Band zum Begriffsfeld «Religion»
ist zum Thema der neuen religiösen Bewegungen wenig zu finden.
Mehr Rücksicht auf die besonderen Interessen einer Beschäftigung
mit neuen religiösen Bewegungen nehmen die ebenfalls relevanten Stichwörter
«Esoterik» und «Gnosis», und weitere Stichwörter
in späteren Bänden werden die neureligiösen Aspekte wohl
noch eigens behandeln.
So zeigt sich die Grenze eines jeden umfangreichen Lexikons, das die Realien
in einer Fülle von Stichwörtern darbietet, und der Vorteil einer
aus Monographien bestehenden Enzyklopädie. Der Vorteil eines Lexikons
ist die rasche Auffindbarkeit einer Information. Und dieser Vorteil ist
auch die Stärke des LThK.
Wegen Raumschwierigkeiten erfolgt die Veröffentlichung dieser LThK-Besprechung
mit so grosser Verspätung, dass bereits zwei Folgebände vorliegen,<3> die wir noch eigens vorstellen werden.
1 SKZ 167 (1999) Nr. 5, S. 69.
2 Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage. Herausgegeben von Walter Kasper mit Konrad Baumgartner, Horst Bürkle, Klaus Ganzer, Karl Kertelge, Wilhelm Korff, Peter Walter. Siebter Band: Maximilian bis Pazzi, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 1998, 1540 Spalten.
3 Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael
Buchberger. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage. Herausgegeben von
Walter Kasper mit Konrad Baumgartner, Horst Bürkle, Klaus Ganzer, Karl
Kertelge, Wilhelm Korff, Peter Walter. Achter Band: Pearson bis Samuel,
Verlag Herder, Freiburg i.Br. 1999, 1518 Spalten. Neunter Band: San bis
Thomas, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 2000, 1538 Spalten.
Zum Stichwort «neu»: Im achten Band findet sich neu das Stichwort
«rites de passage» ein Begriff, den der Religionswissenschaftler
Arnold van Genneps 1909 geprägt hatte und der im theologischen Gespräch
über die Inkulturation seit längerem eine wichtige Rolle spielt,
der in der zweiten Auflage des LThK aber noch nicht zu finden war.
Im neunten Band kommen die neureligiösen Bewegungen noch einmal im
Zusammenhang mit der Sache und so im Artikelstichwort «Sekte»
zur Sprache.
Niklaus Herzog und Franz Xaver von Weber (Hrsg.), Festschrift Prof. Dr. Louis Carlen zum 70. Geburtstag, Universitätsverlag, Freiburg Schweiz 1999, 268 S.
Das dem emeritierten Professor für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht
an der Universität Freiburg überreichte Buch enthält ausschliesslich
Beiträge seiner ehemaligen Assistentinnen und Assistenten sowie Doktorandinnen
und Doktoranden. Die reiche Thematik macht es mit einem bunten Blumenstrauss
vergleichbar, den Schüler ihrem geschätzten Lehrer zum Geburtstag
überreichen. Sie widerspiegelt aber auch die aussergewöhnliche
Breite der wissenschaftlichen Tätigkeit von Louis Carlen.
Neben den für die Leser der SKZ besonders interessanten Aufsätzen
aus dem staatskirchenrechtlichen Bereich soll auch kurz über die übrigen,
vorab rechtsgeschichtlichen Themen berichtet werden: Heinrich Frank orientiert
über das «Praktizieren» im alten Freiburg, worunter man
das Intrigieren um die Erlangung von Ratsstellen und Staatsbeamtungen verstanden
hat. Originell und reich dokumentiert ist der Beitrag von Thomas J. Grichting
über Wein und Strafen im alten Wallis. Francisca Schmid-Naef äussert
sich mit der Miszelle «Seldwila ist überall» kritisch zur
Bevorzugung Einheimischer bezüglich der Maiensässzone in der Walliser
Gemeinde Filet. Claudia Seiring liefert einen ansprechenden Aufsatz über
Aspekte zur Zeit als Forschungsgegenstand der Rechtsgeschichte, der Rechtsarchäologie
und der rechtlichen Volkskunde. Johannes Theler macht einige Anmerkungen
zum neuen Bundesgesetz über die Archivierung; öffentliche Archive,
darunter das Schweizerische Bundesarchiv, werden als kollektives Gewissen
des Staates bezeichnet. Im Rahmen der Intensivierung des Datenschutzes und
der Diskussion um die nachrichtenlosen Vermögen besitzt dieser Beitrag
besondere Aktualität.
Reichhaltig ist die das Buch eröffnende Abhandlung über Kirche
und Staat in Appenzell-Innerrhoden von Hermann Bischofberger; den Rezensenten
haben vor allem die Erläuterungen zur Bistumszugehörigkeit angesprochen:
Die komplizierten Entwicklungen nach der Abtrennung der ehemals konstanzischen
schweizerischen Gebiete werden am Beispiel Appenzell gut dokumentiert und
anschaulich dargestellt. Martin Grichting benutzt in seinem Aufsatz über
Johann Kaspar Lavaters Thesen zum Schweizerischen Staatskirchenrecht die
Gelegenheit, die bereits in seiner Dissertation geäusserte Kritik am
Verhältnis zwischen Kirche und Staat, insbesondere im Kanton Zürich,
auszubauen. Mit Lavater fordert er, dass eine Religionsgemeinschaft ihr
Glaubensprofil bewahren sollte und sich von einem Staat trennen müsste,
der sie daran hindert. Niklaus Herzog setzt sich mit dem Beitrag: «Muslimische
Grabfelder auf öffentlichen Friedhöfen?» mit der Rechtsprechung
des Bundesgerichtes auseinander, die einen entprechenden verfassungsmässigen
Anspruch verneinte. Paul Weibel äussert sich über die staatsrechtlich
provozierte Renaissance des Benefiziums im Kanton Schwyz: Im Rahmen einer
Verfassungsänderung im Jahre 1992 wollte man das Verhältnis Kirche
Staat entflechten. Mit der Errichtung einer staatskirchenrechtlichen Körperschaft
auf Stufe Kanton werden die Pfarreien und Stiftungen aus dem öffentlichen
Rechtskreis ausgeklammert und in das Privatrecht abgedrängt. Da dieses
keine entsprechende Rechtsform zur Verfügung stellt, bietet sich das
kanonischrechtliche Benefizium an. Franz Xaver von Weber untersucht die
staatliche Mitwirkung bei der Basler Bischofswahl. Anlass dazu gab ein Skandalum
im Jahre 1994, nämlich die Streichung eines völlig unbescholtenen
Kandidaten von der Liste des Domkapitels durch eine Abgeordnetenkonferenz
der Kantonsregierungen des Bistumsgebiets, der so genannten Diözesankonferenz.
Von Weber weist nach, dass zwar ein Konkordat aus dem Jahre 1828 dem Domkapitel
das Bischofswahlrecht zugesteht. Etwas später, aber noch im gleichen
Jahr, richtete der Papst an das Domkapitel ein «Exhortationsbreve»,
nach welchem diesem obliege, vor dem Wahlakt in Erfahrung zu bringen, ob
der eine oder andere Kandidat den Regierungen nicht «minder genehm»
sei. Daraus lässt sich aber kein Rechtsanspruch der Diözesankonferenz
ableiten. Ein staatlicher Einfluss bei Bischofswahlen widerspricht ohnehin
dem heutigen Verständnis der Religionsfreiheit.
Eine Liste der Veröffentlichungen von Louis Carlen in den letzten zehn
Jahren runden die gelungene Ehrengabe ab. Dieses Verzeichnis schliesst an
früher publizierte an und zeigt seine ungebrochene Schaffenskraft.
Für die Festzeiten und die Sonntage im Jahreskreis hat Willi Hoffsümmer
vor allem Alltagsgegenstände und einige Zeichen hergenommen, um durch
sie auf das hinzuweisen, was Gott uns sagen möchte, was wir aber nur
unzulänglich erfassen können. Wie in reich bestückten Selbstbedienungsregalen
breitet sich vor uns ein umfassendes Angebot aus.<1>
Es liegt am Prediger, an der Predigerin, das auszuwählen, was der eigenen
Glaubenserfahrung am besten entspricht. Hoffsümmer schreibt: «Betrachten
Sie meine Ausführungen nur als Skelett einer Predigt, um das Sie das
Fleisch Ihrer Glaubenserfahrungen legen» (Seite 10).
Das Buch wird durch den Anhang so richtig zum Arbeitsbuch. Es wird gut erschlossen
durch ein Register der eingesetzten Symbole und Zeichen sowie durch ein
Stichwortverzeichnis. Das «Verzeichnis der Kurzgeschichten, die erwähnt
oder benutzt werden», verweist auf die fünf Kurzgeschichten-Bände
des Autors<2>. Nützlich ist auch
das Schriftstellenregister. Für die praktische Arbeit in den Pfarreien
hat Willi Hoffsümmer wieder ein wertvolles Hilfsmittel geschaffen.
1 Willi Hoffsümmer, 9u10 Symbolpredigten durch das Kirchenjahr. Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1999, 179 Seiten.
2 Kurzgeschichten 1, Mainz 1981 (17. Auflage 1998); Kurzgeschichten 2, Mainz 1983 (11. Auflage 1999); Kurzgeschichten 3, Mainz 1987 (8. Auflage 1997); Kurzgeschichten 4, Mainz 1991 (7. Auflage 1999); Kurzgeschichten 5, Mainz 1994 (4. Auflage 1998).
Heinrich Schipperges, Die Welt der Hildegard von Bingen, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 1997, 158 S.
Heinrich Schipperges ist ein Altmeister der Hildegard-Forschung. Doktor
der Medizin und der Philosophie (Geschichte), war er Direktor des Instituts
für die Geschichte der Medizin in Heidelberg. Er hat, schon längst
bevor die eigenartige Hildegard-Renaissance eskalierte, sich mit der «deutschen
Prophetin» befasst und ihre Werke übersetzt, ediert und kommentiert.
Seine sorgfältigen Ausführungen beruhen auf grosser Fachkompetenz.
Trotzdem versteht es dieser Homo Peritus, seine Erkenntnisse sachlich und
allgemein verständlich auszubreiten. Der Band ist mit Farbtafeln von
hoher Qualität bebildert und die knappen Bildlegenden haben eine starke
Aussagekraft.
Der Autor stellt dar, dass Hildegard von Bingen nicht nur für ihre
mittelalterliche Zeit Bedeutung hatte. Sie ist ein Zeichen auch noch für
unsere Zeit. An ihr könnte man sich an der Schwelle eines neuen Jahrtausends
orientieren, zumal Orientierungslosigkeit unsere zwar an Informationen reiche,
aber an eigentlicher Orientierung arme Zeit prägt.
Oliver Beigbeder, Lexikon der Symbole. Schlüsselbegriffe der Bildwelt der romanischen Kunst. Aus dem Französischen übertragen von Christel Morano, Echter Verlag, Würzburg 1998, 492 Seiten.
Wer an der Symbolwelt des Mittelalters, ihren Zeichen und Symbolen vorbeisieht,
wird dieser so religiös geprägten Welt verständnislos gegenüberstehen.
In kaum einer anderen Zeit war man so darauf bedacht, die kleinsten Einzelheiten
der Heiligen Schrift zu belegen und ihr Warum und Woher zu ergründen.
Allerdings kann man die Erforschung mittelalterlicher Symbolwelt nicht logisch
und rational betreiben. Die Symbole bleiben mehrdeutig, mit der Interpretation
und dem Verständnis kommt man nie zu einem Ende.
Das vorliegende Buch, ein reich und vorzüglich illustrierter Band aus
der bekannten Sammlung Zodiaque, La Pierre-qui-Vire, weiss darum. Er will
nicht definieren und auch nicht Symbolikwissenschaft betreiben. Oliver Beigbeder
sieht seine Aufgabe darin, den Blick zu schärfen, und das kann man
nur durch Übung. Der Autor zeigt Möglichkeiten, Richtungen und
Wege auf. Das Werk ist als Lexikon mit Stichworten angelegt und gibt dem
interessierten Kunstbetrachter die Möglichkeit einer raschen Orientierung.
Für einen Kunstliebhaber, der sich von nervöser Hast frei hält,
bietet der Band unendlich viele Verständnishilfen, auf die man sonst
kaum oder recht mühsam kommen kann.