18/2000

INHALT

Kirchliche Berufe

Diakonat der Frau ohne Frauenpriestertum?

von Helmut Hoping

 

Auf dem Stuttgarter Kongress zum Diakonat der Frau (1997)<1> wurde die These vertreten, dass sich die Frage des Diakonats der Frau unabhängig von derjenigen des Amtspriestertums der Frau entscheiden lasse.<2> Diese These ist in Stuttgart nicht unwidersprochen geblieben.<3> Der Stuttgarter Kongress hatte sich das ehrgeizige Ziel gesteckt, die theologischen Fragen um den Diakonat der Frau abschliessend zu behandeln. Doch wie nicht anders zu erwarten war, geht die Diskussion auch nach dem Kongress weiter.<4>

Entkoppelung von Frauendiakonat und Amtspriestertum der Frau?

Der neueste Beitrag zum Diakonat der Frau stammt von Dorothea Reininger, Mitbegründerin und Vorsitzende des Vereins «Netzwerk Diakonat der Frau». Mit ihrer an der Katholisch-Theologischen Fakultät Mainz eingereichten und im Schwabenverlag publizierten Dissertation<5> hat sie ein umfangreiches Werk zur Entwicklung des Diakonats der Frau in den christlichen Kirchen vorgelegt, das ein dringendes theologisches Desiderat erfüllt, da die ökumenische Fragestellung in der Diskussion um den Diakonat der Frau bislang kaum berücksichtigt wurde. Zugleich unternimmt Reininger den Versuch, die These einer möglichen Entkoppelung von Frauendiakonat und Amtspriestertum der Frau argumentativ zu untermauern. Neben der Beurteilung des altkirchlichen Diakonats der Frau und der ökumenischen Diskussion spielen dabei vor allem Überlegungen zur Theologie des Diakonats eine Rolle.

Historische Fragen zum Diakonat der Frau

Weitgehend zustimmen kann man Reiningers Analysen des Schrift- und Traditionsbefundes. In der umstrittenen Frage, wie die altkirchlichen Diakoninnenweihen theologisch zu bewerten sind, schlägt sich Reininger bei Abwägung aller Pro- und Contra-Argumente auf die Seite derer, die darin nicht nur eine Benediktion (cheirothesía) sehen (A.-G. Martimort, I. Karmiris u.a.), sondern eine sakramentale Ordination (cheirotonía) erkennen wollen (C. Vagaggini, E. Theodorou u.a.).
Auch wenn die Unterscheidung zwischen Benediktion und sakramentaler Ordination bei den altkirchlichen Diakoninnenweihen sicher schwierig ist, sprechen doch die Aufgaben, zu denen Diakoninnen durch Handauflegung und Gebet bevollmächtigt wurden, gegen Reiningers These, in der alten Kirche habe es nur ein einziges «ministerium diaconiae» gegeben, so dass Diakonen- und Diakoninnenweihe im Prinzip gleichwertig gewesen seien.<6> Beim altkirchlichen Diakonat der Frau handelte es sich um ein frauenspezifisches Amt ­ ein Amt von Frauen für Frauen ­ mit sehr begrenzten Funktionen, was auch von Reininger anerkennt wird.<7> Dann kann man aber wohl nicht von einem einzigen Diakonat für Frauen und Männer sprechen.
Ist Reiningers These eines einzigen altkirchlichen «ministerium diaconiae» historisch auch nicht zutreffend, so folgt man ihr doch gerne, wenn sie die Wiedereinführung eines frauenspezifischen Diakonats anachronistisch nennt.<8> Berücksichtigt man die veränderte Stellung der Frau, wäre ein Frauendiakonat sui generis, der nicht Teil des Ordo ist oder sich unterhalb des bestehenden sakramentalen Diakonats bewegen würde, tatsächlich ein «unhaltbarer Kompromiss». Beim Diakonat der Frau kann es deshalb allein um die Öffnung des bestehenden sakramentalen Diakonats gehen.

Was folgt aus der ökumenischen Diskussion um den Diakonat der Frau?

Der zweite Teil der Arbeit Reiningers, der mehr als die Hälfte ihres Umfangs ausmacht, enthält ein Kompendium zur Entwicklung des Diakonats der Frau in den anderen christlichen Kirchen. Er bietet einen sehr informativen Überblick über die Entwicklung des Diakonats in der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Church of England, der Gemeinschaft der altkatholischen Kirchen der Utrechter Union und in verschiedenen orthodoxen Kirchen sowie eine Analyse einschlägiger multilateraler und bilateraler ökumenischer Gespräche.<9> Doch was ergibt sich aus der ökumenischen Diskussion um den Diakonat der Frau?
Die Entwicklung in der Kirche von England und in westeuropäischen altkatholischen Kirchen spricht nicht für, sondern gegen Reiningers These einer möglichen Entkoppelung der Frage des Frauendiakonats und des Amtspriestertums der Frau, wurde doch der Diakonat der Frau in diesen Kirchen eingeführt, als weitgehend geklärt war, dass zwingende theologische Argumente gegen eine Priesterweihe von Frauen nicht bestehen. Da der Diakonat in diesen Kirchen als ein und derselbe für Frauen und Männer betrachtet wird, wurden Frauen auch schon bald zu Priesterinnen geweiht. Ebenso zeigt die anhaltende Diskussion um den Charakter der Diakoninnenweihen im Bereich der Orthodoxie (cheirotonía/cheirothesía), dass mit einer Öffnung des sakramentalen Diakonats für Frauen zugleich die Frage des Amtspriestertums der Frau berührt ist.
Warum dies in der römisch-katholischen Kirche anders sein sollte, bleibt ein Rätsel. Die römisch-katholische Kirche tut sich ja gerade deshalb so schwer mit der Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat, weil auch sie sich der Logik der Einheit des dreigliedrigen Amtes nicht entziehen könnte. Und da macht es keinen Unterschied, ob man den Diakonat als obligatorische Durchgangsstufe zum Priesteramt abschafft, wofür Reininger plädiert<10>, oder ob man ihn beibehält. Denn zum einen ist unbestritten, dass Diakone in der alten Kirche zum priesterlichen Dienstamt geweiht werden konnten; zum anderen können ständige Diakone auch heute grundsätzlich die Priesterweihe empfangen, selbst wenn dies derzeit aus Sorge um die Identität des Priesteramtes wie des ständigen Diakonats nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.<11> Mit der «United Methodist Church» ­ die Reininger bei ihrer ökumenischen Studie unberücksichtigt lässt ­ existiert zudem eine episkopal verfasste Kirche mit einem dreigliedrigen geistlichen Amt, in der es nicht mehr erforderlich ist, vor der Ordination zum Presbyterat zunächst die Ordination zum Diakonat zu empfangen. Gleichwohl können ­ bei allen Unterschieden zum Amtsverständnis in der römisch-katholischen Kirche ­ Diakoninnen wie Diakone die Ordination zum Presbyterat empfangen.
Etwas anders liegen natürlich die Dinge in den meisten Kirchen der Reformation. Hier steht man einem Diakonat als Teil des ordinierten, geistlichen Amtes bis heute zumeist reserviert gegenüber ­ trotz der Forderungen von Johann Heinrich Wichern und Paul Philippi. Das «Porvoo Common Statement», eine anglikanisch-lutherische Erklärung nordeuropäischer, skandinavischer und baltischer Kirchen, in welcher der Diakonat als Teil des ordinierten Amtes anerkannt wird, ist für die lutherischen Kirchen keineswegs repräsentativ. So spricht sich selbst ein gegenüber dem Amtsverständnis der altkirchlichen Tradition so offener Theologe wie Wolfhart Pannenberg gegen den Diakonat als Teil des ordinierten Amtes aus.<12> Reininger geht es aber nicht nur um ein geordnetes Diakonenamt neben dem ordinierten Amt<13>, sondern um den sakramentalen Diakonat der Frau.
So verdienstvoll deshalb der grosse zweite Teil zur ökumenischen Diskussion auch ist, so viele Informationen und interessante Einblicke er auch vermittelt, zur Stützung von Reiningers These, die Frage des Diakonats der Frau lasse sich von der Frage des Amtspriestertums der Frau abkoppeln, trägt er nichts bei. Bleiben als Begründungsversuch Reiningers Überlegungen zur Theologie des Diakonats.

Die gemeinsame Sendung der sakramental Ordinierten

Schon im ersten Teil ihrer Arbeit zeigt sich, dass Reininger die gewichtigen Argumente, die von der Einheit des Ordosakramentes gegen die These von der möglichen Abkoppelung des Diakonats der Frau vom Amtspriestertum der Frau sprechen, nicht für schlüssig hält.<14> Doch selbst wenn Presbyterat und Diakonat auf der Linie des altkirchlichen Amtsverständnisses als zwei eigenständige und eigenprofilierte Ausprägungen des in ganzer Fülle im Episkopat gegebenen apostolischen Amtes konzipiert werden<15>, handelt es sich beim dreigliedrigen Amt, berücksichtigt man die Entwicklung der Ordotheologie bis zu Pius XII. und den Bestimmungen des letzten Konzils, um das eine sakramentale Dienstamt der Kirche, worauf von katholischer Seite in ökumenischen Gesprächen auch immer wieder hingewiesen worden ist.
Reiningers Überlegungen zur Theologie des Diakonats greifen Aussagen des letzten Konzils, das Modell des «komplementären Amtes» (P. Hünermann, O. Fuchs), vor allem aber das evangelische Modell des «Zwillingsamtes» (P. Philippi) auf, bei dem der Gedanke der unterschiedlichen episkopé von Presbyterat und Diakonat im Vordergrund steht. Mit den Modellen des «komplementären Amtes» und des «Zwillingsamtes» kann aber der altkirchliche Diakonat mit seinen genuinen Aufgaben im Bereich der Liturgie und Verkündigung kaum angemessen erfasst werden. Die liturgischen Funktionen des altkirchlichen Diakonats waren auch keineswegs «sekundär», so als wäre es hierbei nur um «liturgische Versinnbildlichungen»<16> diakonischer Praxis gegangen. Immerhin wird schon in der «Traditio Apostolica» die Notwendigkeit der Ordination durch Handauflegung und Gebet (cheirotonía) mit der Nähe zur liturgischen Feier der göttlichen Geheimnisse begründet.<17>
Reininger weist ­ ausgehend von der bischöflichen episkopé ­ dem Presbyterat die «repraesentatio Christi im Wort der Verkündigung» und dem Diakonat die «repraesentatio der Verkündigung in der Tat» zu, betont aber zugleich die Grenze dieses Vorschlages und macht auf die Verdichtung der Martyria und Diakonia in der Liturgie aufmerksam.<18> Gleichwohl verbleibt sie auf der eingeschlagenen Linie und spricht in der Folge davon, dass im Diakonat «Christus als der Diener» repräsentiert wird, der Presbyterat dagegen Zeichen «Christi des Verkündigers im gesprochenen Wort und des Vorstehers des Abendmahls» (sic) sei.<19>
Nach LG 29 empfängt der Diakon die Handauflegung nicht zum «Sacerdotium» des priesterlichen Dienstamtes, das den Vorsitz in der Feier der Eucharistie einschliesst. Gleichwohl «empfängt der Diakon eine besondere Gleichförmigkeit mit Christus, dem Haupt und Herrn der Kirche, der sich aus Liebe zum Vater zum Letzten und Diener aller gemacht hat»<20>. Der Diakon repräsentiert auf spezifische, diakonale Weise Christus als Haupt und Herrn der Kirche; auch er handelt deshalb in seinen amtlich-sakramentalen Vollzügen in persona Christi capitis.<21> Reininger beschäftigt sich mit dieser Frage nur nebenher.<22> Zudem spricht sie für alle Christinnen und Christen ­ Ordinierte wie Nichtordinierte ­ ohne Differenzierung vom «agere in persona Christi». Entscheidend für die gemeinsame Sendung der sakramental Ordinierten ist dagegen das «agere in persona Christi capitis», und von hierher gewinnt die Einheit des Ordo besonderes Gewicht gegen die These einer möglichen Entkoppelung von Frauendiakonat und Amtspriestertum der Frau.
Beim «agere in persona Christi capitis» geht es natürlich nicht darum, Jesus als Mann zu repräsentieren. Vielmehr kommt darin die gemeinsame Sendung der sakramental Ordinierten zum Ausdruck, in amtlichen Vollzügen auf das «extra nos» des Heils, den auferweckten Gekreuzigten, zu verweisen. Da es ebenso Aufgabe des Diakons ist, in amtlicher Funktion auf Christus in und gegenüber der Gemeinde zu repräsentieren, gehen schematisierende Gegenüberstellungen, um die Unterschiede in der Repräsentanzfunktion des dreigliedrigen sakramentalen Amtes zu bestimmen, an der Sache vorbei. Dies gilt auch für den von Reininger aufgenommenen Vorschlag Bernd Jochen Hilberaths<23>, dem Presbyterat die amtliche Repräsentanz des «extra nos» des Heils, dem Diakonat dagegen die amtliche Repräsentanz des «pro nobis et pro omnibus» zuzuweisen. Beides lässt sich theologisch ebenso wenig trennen wie in Verkündigung, Liturgie und Diakonie.<24> Die Frage der Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat kann deshalb auch nicht unabhängig von derjenigen des Amtspriestertums der Frau entschieden werden.

Die Öffnung des sakramentalen Diakonats für Frauen

Auch wenn die Gegenüberstellung von repraesentatio Christi im gesprochenen Wort (martyria) und in der Tat (diakonia) bzw. von repraesentatio Christi des Verkündigers (Presbyterat) und repraesentatio Christi des Dieners (Diakonat) viel zu schematisch ist, um die These von der möglichen Entkoppelung von Diakonat und Amtspriestertum der Frau begründen zu können, ist doch positiv zu würdigen, dass Reininger immer klar herausstellt, worauf sie hinaus will: die Öffnung des bestehenden sakramentalen Diakonats für Frauen. Vor allem bei Bischöfen ist demgegenüber oft nicht klar, welchen Diakonat der Frau sie im Auge haben, wenn sie sich dazu nicht von vornherein negativ äussern, sondern ihre Sympathie für das Anliegen eines Frauendiakonats zum Ausdruck bringen.<25>
Auch bei der heiklen Frage nach dem Verhältnis des sakramentalen Diakonats und des «Diakonats» der Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen (mit ihren inzwischen weitreichenden Aufgaben in Verkündigung, Leitung, Liturgie und diakonischer Seelsorge) spricht Reininger eine klare Sprache.<26> Unmissverständlich sind auch ihre Anmerkungen zur Aushöhlung der sakramentalen Struktur der Kirche und des kirchlichen Amtes durch die Entstehung eines parallelen pastoralen Leitungsamtes durch Laien.<27> «Meiner Ansicht nach ist es ­ bei allem Respekt und Achtung vor der Tätigkeit der hauptamtlichen Laien in der Kirche ­ theologisch nach wie vor problematisch», den Dienst der Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen «theologisch zu begründen und vom Auftrag des ordinierten Amtes eindeutig abzugrenzen, ohne darauf hinzuweisen, dass ihre Dienste eigentlich einer amtlichen Beauftragung im Sinne einer Ordination bedürften. Kurz gesagt ist das, was sie im Auftrag der Kirche tun, seit alters Aufgabe des ordinierten Amtes».<28>
Reiningers abschliessende Visionen für einen ständigen Diakonat der Frau<29> zielen auf ein klar erkennbares Ziel, bei dem auch die in Aussicht genommenen Aufgaben und Funktionen für zukünftige Diakoninnen eindeutig benannt werden: von den verschiedenen Aufgaben diakonischer Seelsorge über die amtliche und öffentliche Wortverkündigung (Evangelium, Homilie), die Altarassistenz, bestimmte Aufgaben der Gemeindeleitung, bis hin zur Feier der Sakramente (Taufe, Ehe). Mit der Forderung nach Bevollmächtigung von Diakoninnen bzw. Diakonen zur Feier der Krankensalbung für bestimmte Bereiche diakonischer Seelsorge macht Reininger zugleich auf die bekannten, bis heute ungelösten pastoralen Probleme von Nichtpriestern (Diakone, Laientheologen/Laientheologinnen) in der Krankenpastoral aufmerksam.

«Fülle des Menschlichen im sakramentalen Amt» ­ Diakonat und Priesterweihe der Frau

Dorothea Reininger hat mit ihrer Dissertation eine ökumenische Studie zum Diakonat der Frau vorgelegt, die nicht nur grossen Respekt verdient, sondern der Diskussion in der römisch-katholischen Kirche wichtige Impulse geben wird. Die Entwicklungen in den anderen christlichen Kirchen mit dreigliedrigem ordinierten Amt zeigen aber zugleich, um was es bei der Diskussion um den Diakonat der Frau in der römisch-katholischen Kirche tatsächlich geht: um die Öffnung des sakramentalen Amtes für Frauen.
Wenn Reininger meint, die «Fülle des Menschlichen» könne im sakramentalen Amt erst verwirklicht werden, «wenn Mann und Frau gemeinsam in ihm vertreten sind»<30>, so kann dieses theologisch-anthropologische Argument wohl kaum auf den Diakonat beschränkt werden. In Verbindung mit dem dogmatischen Argument (Einheit des Ordosakraments) zeigt es vielmehr, dass mit der Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat eben doch die Frage nach der Priesterweihe für Frauen berührt ist, weshalb man hinsichtlich einer positiven kirchenamtlichen Entscheidung in nächster Zukunft im Ganzen skeptischer sein wird als Reininger. Wer freilich der Meinung ist, in der Frage des Amtspriestertums der Frau sei ­ trotz der universalkirchlich verbindlichen Entscheidung des Papstes in seinem Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» ­ das allerletzte Wort noch nicht gesprochen, wird mit Reininger die Frage des Frauendiakonats für offen halten.

 

Helmut Hoping ist ordentlicher Professor für Dogmatik an der Theologischen Fakultät der Universitären Hochschule Luzern.


Anmerkungen

1 Vgl. dazu H. Hoping, Auf dem Weg zum Diakonat der Frau, in: SKZ 165 (1997) 325­327.

2 Vgl. P. Hünermann, Theologische Argumente für die Diakonatsweihe von Frauen, in: Diakonat. Ein Amt für Frauen in der Kirche ­ ein frauengerechtes Amt?, hrsg. von P. Hünermann, A. Biesinger, M. Heimbach-Steins und A. Jensen, Ostfildern 1997, 98­128.

3 Vgl. H. Jorissen, Theologische Bedenken gegen die Diakonatsweihe von Frauen, in: Diakonat. Ein Amt für Frauen in der Kirche ­ ein frauengerechtes Amt?, 86­97. Schon D. Ansorge hatte in seinem Forschungsbericht von 1990 (noch vor dem päpstlichen Schreiben «Ordinatio sacerdotalis») darauf hingewiesen, dass «die Einheit des Ordo letztlich wohl doch die Zulassung von Frauen zum sakramentalen Priesteramt fordert» (Der Diakonat der Frau. Zum gegenwärtigen Forschungsstand, in: Th. Berger ­ A. Gerhards [Hrsg.], Liturgie und Frauenfrage, St. Ottilien 1990, 31­65, hier 60). Vgl. auch M. Hauke, Diakonat der Frau?, in: FKTh 12 (1996) 36­45. Allerdings spricht sich Hauke ­ anders als Jorissen und Ansorge ­ gegen die Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat wie gegen die Priesterweihe von Frauen aus.

4 Vgl. M. Hauke, Der Frauendiakonat als Hebel zur Veränderung der Kirche. Kritische Bilanz einer theologischen Tagung, in: FKTh 14 (1998) 132­147; J. Niewiadomski, Not-wendende Diakoninnenweihe ­ warum gerade jetzt?, in: AnzSS 106 (1997) 414­415.

5 Vgl. Dorothea Reininger, Diakonat Frau in der Einen Kirche. Diskussionen, Entscheidungen und pastoral-praktische Erfahrungen in der christlichen Ökumene und ihr Beitrag zur römisch-katholischen Diskussion. Mit einem Geleitwort von Bischof Karl Lehmann, Ostfildern 1999.

6 Vgl. ebd. 83.102.

7 Der Dienst der geweihten Diakoninnen umfasste zum einen die Salbung der Körper weiblicher Täuflinge (während die Taufe selbst und die Salbung des Hauptes dem Bischof bzw. Diakon und Presbyter vorbehalten waren), zum anderen die Katechese von Frauen und Kindern, in Ausnahmefällen auch die Spendung der Krankenkommunion an Frauen und Kinder, allerdings «ex theca, non ex mensa altaris». Die Diakoninnen waren dagegen durch ihre Weihe nicht bevollmächtigt zur Altarassistenz bei der Eucharistiefeier (ministrare ad altare), auch nicht zur öffentlichen und amtlichen Wortverkündigung (Evangelium, Homilie), ebenso wenig zur Taufe und zur Rekonziliation.

8 Vgl. D. Reininger, Diakonat der Frau in der Einen Kirche, 124.

9 Vgl. ebd. 173­601.

10 Vgl. ebd. 628f.

11 Vgl. Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone, Nr. 5 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, 132), Bonn 1998, 70f.

12 Vgl. W. Pannenberg, Systematische Theologie, Bd. 3, Göttingen 1993, 455f.

13 Vgl. Der evangelische Diakonat als geordnetes Amt in der Kirche, hrsg. vom Kirchenamt der EKD, Hannover 1996.

14 Vgl. D. Reininger, Diakonat der Frau in der Einen Kirche, 150­162.

15 Vgl. ebd. 158­160.

16 Ebd. 661.

17 Vgl. TA 10 (FC I, 240f.).

18 Vgl. D. Reininger, Diakonat der Frau in der Einen Kirche, 622­624.

19 Vgl. ebd. 625. An anderer Stelle spricht Reininger vom «Priester», «der dem Abendmahl (sic) vorsteht» (647).

20 Johannes Paul II., Ansprache am 30. November 1995 vor der Kleruskongregation, in: L'Osservatore Romano (dt.), 5. Januar 1996/Nr. 1,9.

21 Vgl. CIC can. 1008­1009; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1549; 1581.

22 Vgl. D. Reininger, Diakonat der Frau in der Einen Kirche, 646f.

23 Vgl. ebd. 158f.

24 Vgl. H. Hoping, Diakonie als Aufgabe des kirchlichen Leitungsamtes. Dogmatische Überlegungen zur Theologie des Diakonats, in: Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft ständiger Diakonat in der Bundesrepublik Deutschland (1996), Beyharting 1996, 24­41; ders., Der ständige Diakonat ­ Ein Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils, in: SKZ 167 (1999) 400­404.

25 Vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, der ein Geleitwort zur Arbeit von Reininger verfasste (vgl. K. Lehmann, Zum Geleit, in: D. Reininger, Diakonat der Frau in der Einen Kirche, 23f.), wurde auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Fuldaer Vollversammlung der deutschen Bischöfe die Arbeit von Dorothea Reininger nachdrücklich empfohlen. Inzwischen hat der Kölner Kardinal Joachim Meisner öffentlich nicht nur das «Netzwerk Diakonat der Frau» kritisiert, sondern zudem eine Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat ausgeschlossen. Der Frauendiakonat sei mit dem päpstlichen Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» gewissermassen definitiv negativ vorentschieden, da der Diakonat Teil des einen Ordosakramentes sei. Kritik am «Netzwerk Diakonat der Frau» kommt auch von anderen Bischöfen, so von Berlins Kardinal Georg Sterzinsky, der aber einen Frauendiakonat nicht grundsätzlich ausschliesst. Vgl. Noch Offen? Bischofskritik am Netzwerk Diakonat der Frau, in: HerKorr 53 (1999) 546.

26 Vgl. D. Reininger, Diakonat der Frau in der Einen Kirche, 629­645.

27 Vgl. auch ebd. 147­150.

28 Ebd. 644f.

29 Vgl. ebd. 654­674.

30 Vgl. ebd. 649.


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