22/2000

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Berichte

Für das Patriarchat

von Brigitte Muth-Oelschner

 

Das neue Ostkirchenrecht, der «Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium» (CCEO) enthält aus ekklesiologischer Sicht weiterführende Perspektiven, die auch für die Rechtsentwicklung und ekklesiale Praxis in der lateinischen Kirche des Westens wegweisend sein können. Der Zusammenhang zwischen Primat und Synodalität kommt im CCEO klarer und konsequenter zum Ausdruck als im Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, dem CIC.

Primat und Episkopat

Dies erklärte der Bischof von Basel, Dr. Kurt Koch, in einem Vortrag «Primat und Episkopat in der Sicht einer trinitätstheologischen Ekklesiologie», in dem er sich gleichzeitig für die Wiederbelebung des Patriarchats für die Kirchen des Westens einsetzte. Er sprach anlässlich einer kirchenrechtlichen Tagung in Wien zum Thema «Patriarchale und synodale Strukturen in den katholischen Ortskirchen». Während dieser Tagung vom 20. bis 22. März wurde auch die lateinisch-deutsche Ausgabe des CCEO öffentlich präsentiert.
Nach Bischof Kurt Koch besteht im CCEO der wesentliche Fortschritt darin, dass er zu einer vertieften Sicht des Verhältnisses von Primat und Episkopat sowie von Universalkirche und Ortskirchen beitrage. Durch das Zweite Vatikanische Konzil hätten die Ortskirchen prinzipiell den gleichen theologischen Rang erhalten wie die Universalkirche, obwohl dieses Postulat der Integration von Primat und Episkopat auch vom neuen CIC von 1983 nicht befriedigend gelöst worden sei.

Ortskirche und Universalkirche

Der Bischof verglich die Kirche mit einer Ellipse mit zwei Brennpunkten, der Universalkirche und der Ortskirche, die untereinander im Gleichgewicht sein müssten. Teilweise sei die legitime Eigenständigkeit der Ortskirchen derart überpointiert, dass es zu einem nationalkirchlichen Partikularismus komme. Auf der anderen Seite gebe es auch das Phänomen eines weltkirchlichen Zentralismus, «der einen eindeutigen Primat der Universalkirche vor den einzelnen Ortskirchen nicht nur propagiert, sondern auch realisiert». Aus dem geschichtlichen Verhältnis von Gesamtkirche und Ortskirche habe bereits das Konzil vom Bischof als dem ersten Leiter der ihm anvertrauten Ortskirche gesprochen und betont, dass er unmittelbar vom Heiligen Geist berufen und zur Leitung seines Bistums eingesetzt, also unendlich mehr als ein «Vicarius des Papstes» sei.
Bischof Kurt Koch sprach sich auch bei dieser Gelegenheit für eine Wiederbelebung des Patriarchats aus und berief sich dabei auf Kardinal Joseph Ratzinger. Dieser habe darauf hingewiesen, dass die Umwandlung des ursprünglich stadtrömischen Kardinalates zu einem universalkirchlichen Amt das Verhältnis zwischen Patriarchat und Kardinalat umgekehrt habe. Eine Wiederbelebung der alten Idee der Patriarchate sei eine hilfreiche Unterstützung für das konkrete Leben der Kirche als «communio ecclesiae et ecclesiarum».
Ein Patriarchat könne verhindern, führte Bischof Koch aus, dass die universalkirchliche Communio in die blosse Vielfalt von einzelnen Ortskirchen zerfalle und die Universalkirche bloss noch als Summe oder Zusammenschluss von Ortskirchen wahrgenommen werde. Gleichzeitig könnte es garantieren, dass die oft kleinen Ortskirchen sich in ihrer Eigenständigkeit in die universalkirchliche Gemeinschaft einbringen.

Primat und Synodalität

Der Bischof stellte fest: «Der Zusammenhang zwischen Primat und Synodalität kommt im CCEO klarer und konsequenter als im CIC zum Ausdruck.» Er führte zwei Beispiele an. Die Bestellung von Bischöfen wird im Can. 377 des CIC festgelegt und besagt, dass der Papst die Bischöfe frei benennt oder die rechtmässig Gewählten bestätigt. In der Praxis dagegen herrsche das Prinzip der päpstlichen Ernennung vor, während im CCEO das Prinzip der Wahl eindeutig den Vorrang vor dem der Ernennung habe. Er betonte: «Für eine künftige synodale Bestellung der Träger der kirchlichen Leitungsvollmacht muss auch in der römischen Kirche ein Vorgehen gefunden werden, bei dem weder die betreffende Ortskirche noch die regionalkirchlichen Zwischeninstanzen noch der Papst vor vollendete Tatsachen gestellt werden, bei der vielmehr allen Beteiligten der tatsächliche Raum zu einer freien Bestellung gewährt wird.»
Als zweites Beispiel führte der Bischof die Tatsache auf, dass die rechtlichen Handlungen der Patriarchalsynode dem Papst nur übersandt, nicht aber von ihm genehmigt werden müssen.
Für die lateinische Kirche wünschte sich Bischof Koch, dass die regionalkirchlichen Zwischeninstanzen theologisch und praktisch aufgewertet werden. Darum fordert er eine Neubesinnung auf die pastorale Bedeutung der Kirchenprovinzen in der lateinischen Kirche. Die Stärkung der nationalkirchlichen Zwischeninstanzen würde sich nicht nur auf die Ausübung des Primates auswirken, sondern auch auf die Diözesanbischöfe, die so besser die Gemeinschaftsbeziehungen zwischen Diözesen und dem Zentrum pflegen könnten.
Positive Auswirkungen vom CCEO verspricht sich Bischof Kurt Koch auch von einer theologisch klareren Unterscheidung zwischen dem primatialen Dienst des Papstes und seiner Aufgabe als Patriarch des Abendlandes. Kardinal Ratzinger habe sich dafür ausgesprochen, dass «Rom vom Osten nicht mehr an Primatslehre fordern muss, als auch im ersten Jahrtausend formuliert und gelebt wurde». Bischof Koch fügte hinzu, dieser Grundsatz müsse auch für die reformatorischen Kirchen gelten: Von den Protestanten dürfe in der Frage des Primats nicht mehr verlangt werden als von den Kirchen des Ostens.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000