22/2000 | |
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Berichte |
Das neue Ostkirchenrecht, der «Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium» (CCEO) enthält aus ekklesiologischer Sicht weiterführende Perspektiven, die auch für die Rechtsentwicklung und ekklesiale Praxis in der lateinischen Kirche des Westens wegweisend sein können. Der Zusammenhang zwischen Primat und Synodalität kommt im CCEO klarer und konsequenter zum Ausdruck als im Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, dem CIC.
Dies erklärte der Bischof von Basel, Dr. Kurt Koch, in einem Vortrag
«Primat und Episkopat in der Sicht einer trinitätstheologischen
Ekklesiologie», in dem er sich gleichzeitig für die Wiederbelebung
des Patriarchats für die Kirchen des Westens einsetzte. Er sprach anlässlich
einer kirchenrechtlichen Tagung in Wien zum Thema «Patriarchale und
synodale Strukturen in den katholischen Ortskirchen». Während
dieser Tagung vom 20. bis 22. März wurde auch die lateinisch-deutsche
Ausgabe des CCEO öffentlich präsentiert.
Nach Bischof Kurt Koch besteht im CCEO der wesentliche Fortschritt darin,
dass er zu einer vertieften Sicht des Verhältnisses von Primat und
Episkopat sowie von Universalkirche und Ortskirchen beitrage. Durch das
Zweite Vatikanische Konzil hätten die Ortskirchen prinzipiell den gleichen
theologischen Rang erhalten wie die Universalkirche, obwohl dieses Postulat
der Integration von Primat und Episkopat auch vom neuen CIC von 1983 nicht
befriedigend gelöst worden sei.
Der Bischof verglich die Kirche mit einer Ellipse mit zwei Brennpunkten,
der Universalkirche und der Ortskirche, die untereinander im Gleichgewicht
sein müssten. Teilweise sei die legitime Eigenständigkeit der
Ortskirchen derart überpointiert, dass es zu einem nationalkirchlichen
Partikularismus komme. Auf der anderen Seite gebe es auch das Phänomen
eines weltkirchlichen Zentralismus, «der einen eindeutigen Primat
der Universalkirche vor den einzelnen Ortskirchen nicht nur propagiert,
sondern auch realisiert». Aus dem geschichtlichen Verhältnis
von Gesamtkirche und Ortskirche habe bereits das Konzil vom Bischof als
dem ersten Leiter der ihm anvertrauten Ortskirche gesprochen und betont,
dass er unmittelbar vom Heiligen Geist berufen und zur Leitung seines Bistums
eingesetzt, also unendlich mehr als ein «Vicarius des Papstes»
sei.
Bischof Kurt Koch sprach sich auch bei dieser Gelegenheit für eine
Wiederbelebung des Patriarchats aus und berief sich dabei auf Kardinal Joseph
Ratzinger. Dieser habe darauf hingewiesen, dass die Umwandlung des ursprünglich
stadtrömischen Kardinalates zu einem universalkirchlichen Amt das Verhältnis
zwischen Patriarchat und Kardinalat umgekehrt habe. Eine Wiederbelebung
der alten Idee der Patriarchate sei eine hilfreiche Unterstützung für
das konkrete Leben der Kirche als «communio ecclesiae et ecclesiarum».
Ein Patriarchat könne verhindern, führte Bischof Koch aus, dass
die universalkirchliche Communio in die blosse Vielfalt von einzelnen Ortskirchen
zerfalle und die Universalkirche bloss noch als Summe oder Zusammenschluss
von Ortskirchen wahrgenommen werde. Gleichzeitig könnte es garantieren,
dass die oft kleinen Ortskirchen sich in ihrer Eigenständigkeit in
die universalkirchliche Gemeinschaft einbringen.
Der Bischof stellte fest: «Der Zusammenhang zwischen Primat und
Synodalität kommt im CCEO klarer und konsequenter als im CIC zum Ausdruck.»
Er führte zwei Beispiele an. Die Bestellung von Bischöfen wird
im Can. 377 des CIC festgelegt und besagt, dass der Papst die Bischöfe
frei benennt oder die rechtmässig Gewählten bestätigt. In
der Praxis dagegen herrsche das Prinzip der päpstlichen Ernennung vor,
während im CCEO das Prinzip der Wahl eindeutig den Vorrang vor dem
der Ernennung habe. Er betonte: «Für eine künftige synodale
Bestellung der Träger der kirchlichen Leitungsvollmacht muss auch in
der römischen Kirche ein Vorgehen gefunden werden, bei dem weder die
betreffende Ortskirche noch die regionalkirchlichen Zwischeninstanzen noch
der Papst vor vollendete Tatsachen gestellt werden, bei der vielmehr allen
Beteiligten der tatsächliche Raum zu einer freien Bestellung gewährt
wird.»
Als zweites Beispiel führte der Bischof die Tatsache auf, dass die
rechtlichen Handlungen der Patriarchalsynode dem Papst nur übersandt,
nicht aber von ihm genehmigt werden müssen.
Für die lateinische Kirche wünschte sich Bischof Koch, dass die
regionalkirchlichen Zwischeninstanzen theologisch und praktisch aufgewertet
werden. Darum fordert er eine Neubesinnung auf die pastorale Bedeutung der
Kirchenprovinzen in der lateinischen Kirche. Die Stärkung der nationalkirchlichen
Zwischeninstanzen würde sich nicht nur auf die Ausübung des Primates
auswirken, sondern auch auf die Diözesanbischöfe, die so besser
die Gemeinschaftsbeziehungen zwischen Diözesen und dem Zentrum pflegen
könnten.
Positive Auswirkungen vom CCEO verspricht sich Bischof Kurt Koch auch von
einer theologisch klareren Unterscheidung zwischen dem primatialen Dienst
des Papstes und seiner Aufgabe als Patriarch des Abendlandes. Kardinal Ratzinger
habe sich dafür ausgesprochen, dass «Rom vom Osten nicht mehr
an Primatslehre fordern muss, als auch im ersten Jahrtausend formuliert
und gelebt wurde». Bischof Koch fügte hinzu, dieser Grundsatz
müsse auch für die reformatorischen Kirchen gelten: Von den Protestanten
dürfe in der Frage des Primats nicht mehr verlangt werden als von den
Kirchen des Ostens.