46/2000 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
In den nächsten Wochen wird das Liturgische Institut der deutschsprachigen
Schweiz von Zürich nach Luzern umsiedeln. Dieser Umzug steht im Zusammenhang
mit der geplanten Errichtung eines Instituts für Liturgiewissenschaft
an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, in das das
bisherige «Liturgische Institut» integriert werden soll. Die
neuen Räumlichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe der Theologischen
Fakultät.
Wegen des Umzugs bleibt das Liturgische Institut in Zürich ab 1. Dezember
2000 geschlossen. Eventuelle Buchbestellungen (Direktorium) bitten wir deshalb
möglichst noch in den nächsten Tagen zu tätigen.
Ab 3. Januar 2001 ist das Liturgische Institut an folgender Adresse zu erreichen:
Liturgisches Institut der deutschsprachigen Schweiz, Gibraltarstrasse 3,
CH-6003 Luzern, Telefon 041-2287324 bzw. 2287323, Fax 041-2287326.
Dekan Guido Scherrer, Pfarrer im Seelsorgeverband Ebnat-Kappel/Neu St.
Johann, ist von Bischof Ivo Fürer zum Landkanoniker und Nachfolger
von Kanonikus Werner Weibel ernannt worden. Er wird von Domdekan Markus
Büchel am Samstag, 16. Dezember, während des Vorabendgottesdienstes
(17.30 Uhr) in der Kathedrale St. Gallen in sein Amt eingesetzt.
Die Wege des 40-jährigen Guido Scherrer und des 68-jährigen Werner
Weibel haben sich immer wieder gekreuzt. Als Dekan des Dekanats Wil-Wattwil
hatte Werner Weibel Ende November 1995 Guido Scherrer als Pfarrer im Seelsorgeverband
Ebnat Kappel/Neu St. Johann eingesetzt. In Wil, wo Werner Weibel heute als
Pfarrer im Ruhestand wohnt, war der in Bütschwil aufgewachsene Guido
Scherrer nach seiner Priesterweihe im Jahre 1989 während sechs Jahren
Kaplan. Seit 1. Dezember 1998 ist Guido Scherrer Dekan des Dekanates Wil-Wattwil
und als solcher von Amtes wegen auch Mitglied des diözesanen Priesterrates.
Nun tritt Guido Scherrer auch die Nachfolge von Werner Weibel im 13-köpfigen
Domkapitel an. Mit der Demission als Pfarrer von Bazenheid und Lütisburg
hatte dieser auf sein Amt als Landkanoniker, das er seit 1991 innehatte,
ebenfalls demissioniert.
Das Domkapitel, das den Bischof wählt, hatte Bischof Ivo Fürer
eine Fünferliste präsentiert, aus dem er Guido Scherrer zum neuen
Landkanoniker ernannte. Der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils
hatte von seinem Streichungsrecht keinen Gebrauch gemacht.
Im Priesterrat des Bistums St. Gallen bleibt Pfarrer Josef Manser, Speicher, Präsident für eine weitere vierjährige Amtsdauer. Neue Präsidentin im Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/Laienseelsorgerinnen ist das bisherige Büromitglied Ursula Baumgartner, Pfarreibeauftragte in St. Gallen-Rotmonten. Ins gemeinsame Büro, das die gemeinsamen Tagungen vorbereitet und auswertet, bestimmte Bischof Ivo Fürer wiederum Bischofsvikar Markus Büchel. Als Büromitglieder gewählt wurden zudem Lukas Hidber, Kaplan in Wil, sowie Matthias Koller-Filliger, Pastoralassistent in Rorschach.
Mit einem Begleitbrief von Bischofsvikar Markus Büchel haben die
Seelsorger und Seelsorgerinnen im Bistum St. Gallen die Skizze einer Seelsorgeeinheit
zur Stellungnahme erhalten. Dem Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils
sowie den Pfarrei- und Kirchenverwaltungsräten ist sie zur Information
zugegangen.
Im Auftrag von Bischof Ivo Fürer haben sich Priesterrat und Rat der
hauptamtlichen Laienseelsorger/Laienseelsorgerinnen in intensiven Sitzungen
und Tagungen mit der personellen Situation, mit dem Selbstverständnis
der verschiedenen kirchlichen Berufe sowie mit neuen Lösungsansätzen
heutiger Seelsorge auseinandergesetzt. Parallel dazu führte Thomas
Englberger vom Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) eine
schweizerische Untersuchung über Seelsorgeverbände durch, bei
der sich auch Seelsorger/Seelsorgerinnen aus dem Bistum St. Gallen engagierten.
In der Auswertung gibt diese wertvolle Hinweise zur Beurteilung der momentanen
Situation und Entwicklung.
Die Arbeit in den Räten wurde vor den Sommerferien abgeschlossen mit
der Verabschiedung folgender Grundoption:
«Um die Verantwortung dem Evangelium, den Menschen, der kirchlichen
Gemeinschaft und uns selbst gegenüber wahrnehmen zu können, streben
wir an, unseren Dienst vermehrt in Seelsorgeeinheiten, bestehend aus mehreren
Pfarreien oder einer Grosspfarrei, in Zusammenarbeit und in Verantwortung
eines Seelsorgeteams zu leisten.»
Bischof Ivo Fürer und der Ordinariatsrat begrüssen die Grundoption.
Im Auftrag des Ordinariatsrates hat Bischofsvikar Markus Büchel mit
Thomas Englberger vom SPI aufgrund der wertvollen Vorabeit in Priesterrat
und Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/Laienseelsorgerinnen die Skizze
einer Seelsorgeeinheit im Bistum St. Gallen entworfen.
In den acht Dekanaten wird die bewusst noch undifferenziert gehaltene Skizze
an einer Dekanatsversammlung in Anwesenheit eines Vertreters der Bistumsleitung
behandelt. Die Bistumsleitung wünscht eine ehrliche, offene und lebendige
Auseinandersetzung. Ausdrücklich wird festgehalten, dass die Seelsorgeeinheiten
nicht einfach von oben verordnet werden, sondern dass längerfristig
auf dieses Ziel hingearbeitet werden muss und dabei auch lokale und soziale
Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die Stellungnahmen der
Dekanate müssen bis zum 1. März 2001 dem Pastoralamt schriftlich
eingereicht werden. Erst nach Behandlung der Rückmeldungen durch die
Dekane in der Dekanenkonferenz vom 23. März 2001 wird zusammen mit
dem Bischof der nächste Schritt geplant.
«Wir sind überzeugt, dass im grundsätzlichen Überlegen
unserer gemeinsamen Aufgabe eine grosse Chance liegt. Neue Kräfte und
Charismen können sich entfalten. Wir dürfen als Seelsorgerinnen
und Seelsorger die Nähe zu den Menschen nicht verlieren und das Positive
der gut gewachsenen Seelsorgestruktur mit unseren Pfarreien und Kirchgemeinden
nicht aufgeben. Zugleich müssen wir Wege suchen, dass jede und jeder
mit den je eigenen Aufgaben und Fähigkeiten sich so einbringen kann,
damit die Arbeit zur Freude und nicht nur zur Last wird», heisst es
im Begleitbrief.
Wir planen im Bistum St. Gallen Seelsorgeeinheiten. In dieser Skizze versuchen wir die wesentlichen Kernelemente zu formulieren und diese zur Diskussion zu stellen. Dieser «Idealplan» soll keinesfalls die später auf lokale und soziale Gegebenheiten zugeschnittenen konkreten Umsetzungen vorwegnehmen oder im Sinne einer «Einheitslösung» überflüssig machen. Solche werden auf Dekanatsebene zu erarbeiten sein.
Alle vom Bischof für den Seelsorgedienst Beauftragten in den verschiedenen
Pfarreien und Bereichen der SE bilden das Seelsorgeteam einer SE. Das Seelsorgeteam
nimmt gemeinsam die Verantwortung für die Pastoral in der ganzen Region
wahr.
Laienseelsorger/Laienseelsorgerinnen, Diakone und Priester geben durch ihr
Zusammenwirken ein Zeugnis der gemeinsamen Berufung aufgrund von Taufe und
Firmung sowie der Weihe oder der bischöflichen Beauftragung. In der
Zuteilung der Arbeit nehmen sie Rücksicht auf die besonderen Talente
der Seelsorger/Seelsorgerinnen und auf die spezifischen Aufgaben der Priester
und Diakone, wie sie in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils definiert
wurden.
Örtliche Gegebenheiten können es sinnvoll machen, weitere kirchliche
Angestellte oder ehrenamtliche Laien einzubeziehen, zum Beispiel wenn sie
als Ansprechpersonen in kleineren Orten fungieren.
Aufgabe der Seelsorge ist der Aufbau kirchlicher Gemeinschaft durch Verkündigung,
Liturgie und Diakonie. Die primär lokale Orientierung der Seelsorgerinnen
und Seelsorger, wie sie bisher in einer Pfarrei oder in einem Seelsorgeverband
dominieren, wird zugunsten einer stärkeren Aufgabenteilung und Ressortverantwortlichkeit
verschoben. Das Seelsorgeteam teilt primär die Verantwortung für
bestimmte Aufgabenbereiche und deren Organisation in einer SE untereinander
auf (z.B. Predigtdienst, Pfarreigruppenanimation, schulische Katechese,
Firmprojekte, Diakonie usw.).
die Teamleitung,
die Verantwortlichkeit für Ressorts,
der Kontakt zu den einzelnen Pfarreien der SE.
Ein Priester ist dem Bischof gegenüber verantwortlich, dass die
Teamleitung erfüllt wird; die Zuständigkeiten können aber
innerhalb des Teams turnusmässig rotieren. Dies ermöglicht eine
breite Verteilung von Verantwortung und erschliesst optimalen pastoralen
Gestaltungsspielraum. So könnte etwa eine Person für eine gewisse
Zeitspanne für die Teamleitung gewählt werden. Sie bereitet die
Teamsitzungen vor und leitet sie. Nach Ablauf der bestimmten Zeit wird ihr
die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit übertragen.
Wer diese Aufgabe vorher übernommen hat, disponiert und begleitet nun
für eine bestimmte Zeit die Katechetinnen und Katecheten. Die Länge
der Zuständigkeitsperioden kann je nach Aufgabe verschieden sein. In
vielen Bereichen orientiert sich der Turnuswechsel am besten am Schuljahresbeginn.
Durch das Rotationsprinzip wird verhindert, dass jemand nur noch in seinem
Teilbereich aufgeht und sich hinter seinem Segment verschanzt. Auch werden
auf diese Weise schwierige Tätigkeiten gerechter verteilt. In bestimmten
Fällen kann es nicht günstig sein, das Rotationsprinzip starr
durchzuziehen (etwa bei Ruhestandsgeistlichen oder bei Nichtbegabung für
eine bestimmte Aufgabe). Ausnahmen sollten aber nicht zur Regel werden.
Während die Ressortleitung und die Team-leitung periodisch wechseln, folgt der zweite «Ellipsenbrennpunkt» der Seelsorge in einer SE diesem Prinzip nicht: die Präsenz vor Ort als lokale Ansprechperson (Wohnort). Um mit einem Ort und seiner spezifischen Situation vertraut zu sein, legt sich hier ein häufiger Wechsel nicht nahe. Wichtig ist die schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit (z.B. bei Sterbefällen). Allerdings muss der Gefahr entgegengewirkt werden, dass sich die Kontaktperson vor Ort vom Rest der SE abschottet und als «Kleinpfarrer» wirken will. Er hat die Anliegen und Bedürfnisse in den Teamsitzungen an die zuständigen Kollegen und Kolleginnen weiterzuleiten, sofern sie deren Ressort tangieren.
Die Laiengremien einer SE vollziehen den Team- oder Communio-Charakter
der Seelsorger/Seelsorgerinnen mit und setzen ihn in ihrem Bereich ebenfalls
um. So könnte eine SE nur noch einen gemeinsamen «Pfarreien-Rat»
bilden, der aus zwei bis drei gewählten Angehörigen der einzelnen
Pfarreien besteht. Diese kooperieren enger mit der lokalen Ansprechperson.
Die Kirchenverwaltungsräte sind weiterhin auf Pfarreiebene sinnvoll
(Subsidiaritätsprinzip), wo sie für Fragen vor Ort zuständig
bleiben (Finanzen, Gebäudeverwaltung, Organisation der Kirchgemeinde
usw.). Gleichzeitig ist es wünschenswert, ein gemeinsames Kontaktgremium
zu bilden, in dem alle für die Seelsorge der SE relevanten Beschlüsse
gefasst werden (Anstellungen, Besoldung, pastorale Projekte usw.). Dieses
Gremium setzt sich zusammen aus Delegierten der Kirchenverwaltungsräte
und einem/einer stimmberechtigten Vertreter/Vertreterin des Seelsorgeteams.
Die Bildung eines Pfarreien-Rates und eines Kontaktgremiums der Kirchenverwaltungsräte
reduziert die Anzahl der Gremien, in die ein bevollmächtigter Vertreter/eine
bevollmächtigte Vertreterinin des Seelsorgeteams Einsitz nehmen muss.
Ein gemeinsames Sekretariat ist im Sinn der Informationsbündelung und als Koordinationsdrehscheibe sinnvoll. Es kann ein Bewusstsein für die Zusammengehörigkeit fördern. Auch Gottesdienstanzeiger, Pfarreinachrichten, PfarreiForum usw. erscheinen unter dem verbindenden Signet der Seelsorgeeinheit.