46/2000

INHALT

Amtlicher Teil

 

Bistümer der deutschsprachigen Schweiz

 

Liturgisches Institut ab 2001 in Luzern

In den nächsten Wochen wird das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz von Zürich nach Luzern umsiedeln. Dieser Umzug steht im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Instituts für Liturgiewissenschaft an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, in das das bisherige «Liturgische Institut» integriert werden soll. Die neuen Räumlichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe der Theologischen Fakultät.
Wegen des Umzugs bleibt das Liturgische Institut in Zürich ab 1. Dezember 2000 geschlossen. Eventuelle Buchbestellungen (Direktorium) bitten wir deshalb möglichst noch in den nächsten Tagen zu tätigen.
Ab 3. Januar 2001 ist das Liturgische Institut an folgender Adresse zu erreichen: Liturgisches Institut der deutschsprachigen Schweiz, Gibraltarstrasse 3, CH-6003 Luzern, Telefon 041-2287324 bzw. 2287323, Fax 041-2287326.


Bistum St. Gallen

 

Guido Scherrer ins Domkapitel berufen

Dekan Guido Scherrer, Pfarrer im Seelsorgeverband Ebnat-Kappel/Neu St. Johann, ist von Bischof Ivo Fürer zum Landkanoniker und Nachfolger von Kanonikus Werner Weibel ernannt worden. Er wird von Domdekan Markus Büchel am Samstag, 16. Dezember, während des Vorabendgottesdienstes (17.30 Uhr) in der Kathedrale St. Gallen in sein Amt eingesetzt.
Die Wege des 40-jährigen Guido Scherrer und des 68-jährigen Werner Weibel haben sich immer wieder gekreuzt. Als Dekan des Dekanats Wil-Wattwil hatte Werner Weibel Ende November 1995 Guido Scherrer als Pfarrer im Seelsorgeverband Ebnat Kappel/Neu St. Johann eingesetzt. In Wil, wo Werner Weibel heute als Pfarrer im Ruhestand wohnt, war der in Bütschwil aufgewachsene Guido Scherrer nach seiner Priesterweihe im Jahre 1989 während sechs Jahren Kaplan. Seit 1. Dezember 1998 ist Guido Scherrer Dekan des Dekanates Wil-Wattwil und als solcher von Amtes wegen auch Mitglied des diözesanen Priesterrates.
Nun tritt Guido Scherrer auch die Nachfolge von Werner Weibel im 13-köpfigen Domkapitel an. Mit der Demission als Pfarrer von Bazenheid und Lütisburg hatte dieser auf sein Amt als Landkanoniker, das er seit 1991 innehatte, ebenfalls demissioniert.
Das Domkapitel, das den Bischof wählt, hatte Bischof Ivo Fürer eine Fünferliste präsentiert, aus dem er Guido Scherrer zum neuen Landkanoniker ernannte. Der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils hatte von seinem Streichungsrecht keinen Gebrauch gemacht.


Wahlen ins Präsidium und Büro der diözesanen Räte

Im Priesterrat des Bistums St. Gallen bleibt Pfarrer Josef Manser, Speicher, Präsident für eine weitere vierjährige Amtsdauer. Neue Präsidentin im Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/Laienseelsorgerinnen ist das bisherige Büromitglied Ursula Baumgartner, Pfarreibeauftragte in St. Gallen-Rotmonten. Ins gemeinsame Büro, das die gemeinsamen Tagungen vorbereitet und auswertet, bestimmte Bischof Ivo Fürer wiederum Bischofsvikar Markus Büchel. Als Büromitglieder gewählt wurden zudem Lukas Hidber, Kaplan in Wil, sowie Matthias Koller-Filliger, Pastoralassistent in Rorschach.


Breite Vernehmlassung zu Seelsorgeeinheiten

Mit einem Begleitbrief von Bischofsvikar Markus Büchel haben die Seelsorger und Seelsorgerinnen im Bistum St. Gallen die Skizze einer Seelsorgeeinheit zur Stellungnahme erhalten. Dem Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils sowie den Pfarrei- und Kirchenverwaltungsräten ist sie zur Information zugegangen.
Im Auftrag von Bischof Ivo Fürer haben sich Priesterrat und Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/Laienseelsorgerinnen in intensiven Sitzungen und Tagungen mit der personellen Situation, mit dem Selbstverständnis der verschiedenen kirchlichen Berufe sowie mit neuen Lösungsansätzen heutiger Seelsorge auseinandergesetzt. Parallel dazu führte Thomas Englberger vom Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) eine schweizerische Untersuchung über Seelsorgeverbände durch, bei der sich auch Seelsorger/Seelsorgerinnen aus dem Bistum St. Gallen engagierten. In der Auswertung gibt diese wertvolle Hinweise zur Beurteilung der momentanen Situation und Entwicklung.
Die Arbeit in den Räten wurde vor den Sommerferien abgeschlossen mit der Verabschiedung folgender Grundoption:
«Um die Verantwortung dem Evangelium, den Menschen, der kirchlichen Gemeinschaft und uns selbst gegenüber wahrnehmen zu können, streben wir an, unseren Dienst vermehrt in Seelsorgeeinheiten, bestehend aus mehreren Pfarreien oder einer Grosspfarrei, in Zusammenarbeit und in Verantwortung eines Seelsorgeteams zu leisten.»
Bischof Ivo Fürer und der Ordinariatsrat begrüssen die Grundoption. Im Auftrag des Ordinariatsrates hat Bischofsvikar Markus Büchel mit Thomas Englberger vom SPI aufgrund der wertvollen Vorabeit in Priesterrat und Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/Laienseelsorgerinnen die Skizze einer Seelsorgeeinheit im Bistum St. Gallen entworfen.
In den acht Dekanaten wird die bewusst noch undifferenziert gehaltene Skizze an einer Dekanatsversammlung in Anwesenheit eines Vertreters der Bistumsleitung behandelt. Die Bistumsleitung wünscht eine ehrliche, offene und lebendige Auseinandersetzung. Ausdrücklich wird festgehalten, dass die Seelsorgeeinheiten nicht einfach von oben verordnet werden, sondern dass längerfristig auf dieses Ziel hingearbeitet werden muss und dabei auch lokale und soziale Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die Stellungnahmen der Dekanate müssen bis zum 1. März 2001 dem Pastoralamt schriftlich eingereicht werden. Erst nach Behandlung der Rückmeldungen durch die Dekane in der Dekanenkonferenz vom 23. März 2001 wird zusammen mit dem Bischof der nächste Schritt geplant.
«Wir sind überzeugt, dass im grundsätzlichen Überlegen unserer gemeinsamen Aufgabe eine grosse Chance liegt. Neue Kräfte und Charismen können sich entfalten. Wir dürfen als Seelsorgerinnen und Seelsorger die Nähe zu den Menschen nicht verlieren und das Positive der gut gewachsenen Seelsorgestruktur mit unseren Pfarreien und Kirchgemeinden nicht aufgeben. Zugleich müssen wir Wege suchen, dass jede und jeder mit den je eigenen Aufgaben und Fähigkeiten sich so einbringen kann, damit die Arbeit zur Freude und nicht nur zur Last wird», heisst es im Begleitbrief.


Skizze einer Seelsorgeeinheit (SE) im Bistum St. Gallen im Wortlaut

1. Vorbemerkung

Wir planen im Bistum St. Gallen Seelsorgeeinheiten. In dieser Skizze versuchen wir die wesentlichen Kernelemente zu formulieren und diese zur Diskussion zu stellen. Dieser «Idealplan» soll keinesfalls die später auf lokale und soziale Gegebenheiten zugeschnittenen konkreten Umsetzungen vorwegnehmen oder im Sinne einer «Einheitslösung» überflüssig machen. Solche werden auf Dekanatsebene zu erarbeiten sein.

2. Grundgedanke

Alle vom Bischof für den Seelsorgedienst Beauftragten in den verschiedenen Pfarreien und Bereichen der SE bilden das Seelsorgeteam einer SE. Das Seelsorgeteam nimmt gemeinsam die Verantwortung für die Pastoral in der ganzen Region wahr.
Laienseelsorger/Laienseelsorgerinnen, Diakone und Priester geben durch ihr Zusammenwirken ein Zeugnis der gemeinsamen Berufung aufgrund von Taufe und Firmung sowie der Weihe oder der bischöflichen Beauftragung. In der Zuteilung der Arbeit nehmen sie Rücksicht auf die besonderen Talente der Seelsorger/Seelsorgerinnen und auf die spezifischen Aufgaben der Priester und Diakone, wie sie in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils definiert wurden.
Örtliche Gegebenheiten können es sinnvoll machen, weitere kirchliche Angestellte oder ehrenamtliche Laien einzubeziehen, zum Beispiel wenn sie als Ansprechpersonen in kleineren Orten fungieren.
Aufgabe der Seelsorge ist der Aufbau kirchlicher Gemeinschaft durch Verkündigung, Liturgie und Diakonie. Die primär lokale Orientierung der Seelsorgerinnen und Seelsorger, wie sie bisher in einer Pfarrei oder in einem Seelsorgeverband dominieren, wird zugunsten einer stärkeren Aufgabenteilung und Ressortverantwortlichkeit verschoben. Das Seelsorgeteam teilt primär die Verantwortung für bestimmte Aufgabenbereiche und deren Organisation in einer SE untereinander auf (z.B. Predigtdienst, Pfarreigruppenanimation, schulische Katechese, Firmprojekte, Diakonie usw.).

Wesentliche Aspekte der Organisation eines Seelsorgeteams sind

die Teamleitung,
die Verantwortlichkeit für Ressorts,
der Kontakt zu den einzelnen Pfarreien der SE.

Rotationsprinzip in Teamleitung und für die Ressort-Verantwortlichkeit

Ein Priester ist dem Bischof gegenüber verantwortlich, dass die Teamleitung erfüllt wird; die Zuständigkeiten können aber innerhalb des Teams turnusmässig rotieren. Dies ermöglicht eine breite Verteilung von Verantwortung und erschliesst optimalen pastoralen Gestaltungsspielraum. So könnte etwa eine Person für eine gewisse Zeitspanne für die Teamleitung gewählt werden. Sie bereitet die Teamsitzungen vor und leitet sie. Nach Ablauf der bestimmten Zeit wird ihr die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit übertragen. Wer diese Aufgabe vorher übernommen hat, disponiert und begleitet nun für eine bestimmte Zeit die Katechetinnen und Katecheten. Die Länge der Zuständigkeitsperioden kann je nach Aufgabe verschieden sein. In vielen Bereichen orientiert sich der Turnuswechsel am besten am Schuljahresbeginn.
Durch das Rotationsprinzip wird verhindert, dass jemand nur noch in seinem Teilbereich aufgeht und sich hinter seinem Segment verschanzt. Auch werden auf diese Weise schwierige Tätigkeiten gerechter verteilt. In bestimmten Fällen kann es nicht günstig sein, das Rotationsprinzip starr durchzuziehen (etwa bei Ruhestandsgeistlichen oder bei Nichtbegabung für eine bestimmte Aufgabe). Ausnahmen sollten aber nicht zur Regel werden.

Kontakt zu den einzelnen Pfarreien der SE

Während die Ressortleitung und die Team-leitung periodisch wechseln, folgt der zweite «Ellipsenbrennpunkt» der Seelsorge in einer SE diesem Prinzip nicht: die Präsenz vor Ort als lokale Ansprechperson (Wohnort). Um mit einem Ort und seiner spezifischen Situation vertraut zu sein, legt sich hier ein häufiger Wechsel nicht nahe. Wichtig ist die schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit (z.B. bei Sterbefällen). Allerdings muss der Gefahr entgegengewirkt werden, dass sich die Kontaktperson vor Ort vom Rest der SE abschottet und als «Kleinpfarrer» wirken will. Er hat die Anliegen und Bedürfnisse in den Teamsitzungen an die zuständigen Kollegen und Kolleginnen weiterzuleiten, sofern sie deren Ressort tangieren.

3. «Pfarreien-Räte» und «Kirchenverwaltungsräte»

Die Laiengremien einer SE vollziehen den Team- oder Communio-Charakter der Seelsorger/Seelsorgerinnen mit und setzen ihn in ihrem Bereich ebenfalls um. So könnte eine SE nur noch einen gemeinsamen «Pfarreien-Rat» bilden, der aus zwei bis drei gewählten Angehörigen der einzelnen Pfarreien besteht. Diese kooperieren enger mit der lokalen Ansprechperson.
Die Kirchenverwaltungsräte sind weiterhin auf Pfarreiebene sinnvoll (Subsidiaritätsprinzip), wo sie für Fragen vor Ort zuständig bleiben (Finanzen, Gebäudeverwaltung, Organisation der Kirchgemeinde usw.). Gleichzeitig ist es wünschenswert, ein gemeinsames Kontaktgremium zu bilden, in dem alle für die Seelsorge der SE relevanten Beschlüsse gefasst werden (Anstellungen, Besoldung, pastorale Projekte usw.). Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Delegierten der Kirchenverwaltungsräte und einem/einer stimmberechtigten Vertreter/Vertreterin des Seelsorgeteams. Die Bildung eines Pfarreien-Rates und eines Kontaktgremiums der Kirchenverwaltungsräte reduziert die Anzahl der Gremien, in die ein bevollmächtigter Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterinin des Seelsorgeteams Einsitz nehmen muss.

4. Bewusstseinsbildende Massnahmen

Ein gemeinsames Sekretariat ist im Sinn der Informationsbündelung und als Koordinationsdrehscheibe sinnvoll. Es kann ein Bewusstsein für die Zusammengehörigkeit fördern. Auch Gottesdienstanzeiger, Pfarreinachrichten, PfarreiForum usw. erscheinen unter dem verbindenden Signet der Seelsorgeeinheit.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000