39/2000 | |
INHALT |
Amtlicher Teil |
Am 18. Januar 1998 haben die Schweizer Bischofskonferenz und der Rat
des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes die Bevölkerung der
Schweiz eingeladen, sich zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz
zu äussern. Bis Ende Oktober 1999 sind über 1000 Stellungnahmen
eingegangen. Nun liegt der Auswertungsbericht vor, der einen Überblick
über die Eingaben bietet. Gleichzeitig steht eine CD-ROM zur Verfügung,
die alle Antworten sowie den Konsultationsprozess dokumentiert. Der Rat
des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und die Schweizer Bischofskonferenz
danken allen, die sich am Konsultationsprozess beteiligt haben, und der
Auswertungsgruppe für die geleistete Arbeit.
Zurzeit wird das Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Zukunft
der Schweiz erarbeitet: Die Bischofskonferenz und der Rat des SEK formulieren
dort in Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Konsultation und mit
der christlichen Botschaft ihre Sicht der zukünftigen Entwicklung der
Schweizerischen Gesellschaft. Das Wort der Kirchen soll am 1. September
2001 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Am Bettag 2001 werden die
Kirchgemeinden und Pfarreien eingeladen, sich mit dem Wort der Kirchen zu
beschäftigen.
1 Unter dem Namen «Verein Liturgisches Institut» besteht mit Sitz in Luzern ein Verein im Sinn von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
2 Zweck des Vereins ist es, die pastoralliturgische Arbeit in der deutschen und rätoromanischen Schweiz zu koordinieren und zu fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe führt der Verein das «Liturgische Institut» als eigene Arbeits- und Dienststelle.
Der Verein Liturgisches Institut (VLI) nimmt für die deutsche und rätoromanische Schweiz folgende Tätigkeiten wahr:
2.1 Als Organ der Liturgischen Kommission der Schweiz (LKS) und der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK):
Aufgaben aufgrund der Statuten der LKS (unter § 4), sowie des Leistungsauftrags für das Liturgische Institut (unter II, 13), besonders:
2.1.1 das Studium von Fragen, die durch die Umstände und
gewisse Ereignisse eine Antwort verlangen und die Verwirklichung bestimmter
Aufgaben, die das kirchliche Leben der deutschsprachigen Schweiz stellt;
2.1.2 pastoralliturgische Aufgaben und deren Koordination im Auftrag
der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) und der Liturgischen
Kommission der Schweiz (LKS);
2.1.3 Kontakt zu den Diözesanen Liturgischen Kommissionen, zu
den anderen sprachregionalen Liturgischen Instituten der Schweiz, zu den
kirchenmusikalischen Gremien und anderen der Liturgie nahestehenden Institutionen;
2.1.4 liturgische Bildung der Liturgieverantwortlichen (Priester,
Diakone, Laien);
2.1.5 Kontakte zu den schweizerischen Ausbildungsstätten für
Liturgie;
2.1.6 Zusammenarbeit mit den Liturgischen Instituten in Deutschland
und Österreich und mit den in der Internationalen Arbeitsgemeinschaft
(IAG) zusammengeschlossenen Liturgiekommissionen des deutschen Sprachgebietes.
2.2 Als Partner des Kantons Luzern für die dem Institut für Liturgiewissenschaft an der Theologischen Fakultät Luzern angegliederte Arbeits- und Dienststelle «Liturgisches Institut»:
2.2.1 Aufgaben aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Kanton Luzern
und dem Verein Liturgisches Institut in Vertretung der Deutschschweizer
Ordinarienkonferenz (DOK).
Besonders:
2.2.2 Vor der Stellenausschreibung für den Dozenten/Stellenleiter bzw. die Dozentin/Stellenleiterin nimmt der Vorstand des Vereins LI mit dem Vertreter der DOK in der Berufungskommission Kontakt auf, um ihm seine Erwartungen bekannt zu geben.
3 Mitglieder des Vereins Liturgisches Institut sind:
3.1 ein von den Bischöfen der deutschen und rätoromanischen
Schweiz beauftragtes Mitglied der DOK;
3.2 der Leiter/die Leiterin und die mitarbeitenden Fachkräfte
des Instituts;
3.3 die Präsidenten oder ein anderer Vertreter der Diözesanen
Liturgiekommissionen der deutschen und rätoromanischen Schweiz;
3.4 je ein Vertreter/eine Vertreterin der kirchenmusikalischen Gremien,
d.h. des Schweizerischerischen Katholischen Kirchenmusikverbandes (SKMV)
und der Musikhochschule Luzern (MHS-Luzern);
3.5 bis zu 3 weitere Personen, die vom Verein benannt werden können
als Vertreter und Vertreterinnen verschiedener der Liturgie nahe stehender
Institutionen.
3.6 Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Sie
kann von den zuständigen Instanzen erneuert werden.
3.7 Stimmrecht:
3.7.1 Alle unter 3 genannten Mitglieder haben im fachlichen Bereich ordentliches Stimmrecht.
Bei Abstimmungen im administrativen Bereich hingegen nehmen der Leiter/die Leiterin sowie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Liturgischen Instituts nicht teil.
4 Organe des Vereins sind:
4.1 die Mitgliederversammlung;
4.2 der Vorstand, der aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin
und 24 weiteren Mitgliedern besteht;
4.3 die Kontrollstelle.
5 Die Mitgliederversammlung hat vor allem folgende Geschäfte zu erledigen:
5.1 Als Verein Liturgisches Institut (VLI):
5.1.1 Wahl des Vorstandes des VLI;
5.1.2 Wahl des Präsidenten/der Präsidentin im Einvernehmen
mit der DOK;
5.1.3 Wahl der Kontrollstelle auf fünf Jahre;
5.1.4 Abnahme des jährlichen Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
und des Leiters/der Leiterin;
5.1.5 Genehmigung der Jahresrechnung sowie des Jahresbudgets des
Vereins zuhanden der Generalversammlung der LKS.
5.2 Als Organ der LKS und der DOK:
5.2.1 Behandlung von pastoralliturgischen Themen und Vorschläge
zu deren Ausarbeitung (vgl. 2.1);
5.2.2 Vorschläge zuhanden der DOK betreffs Benennung von Delegierten
an der Kontaktsitzung der IAG und von Mitgliedern für IAG-Arbeitsgruppen.
6 Dem Vorstand sind folgende Aufgaben übertragen:
6.1 Er konstituiert sich selbst.
6.2 Er leitet die Vereinstätigkeit und legt fest, wer in den
Belangen des Vereins unterschriftsberechtigt ist.
6.3 Er tritt zwei- bis dreimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen.
Der Institutsleiter/die Institutsleiterin nimmt an den Sitzungen mit beratender
Stimme teil und kann Anträge stellen.
Bei dringenden Geschäften oder auch auf Wunsch der Mehrheit finden
zusätzliche Sitzungen statt.
6.4 Er nimmt Aufgaben wahr, welche in der Vereinbarung mit dem Kanton
Luzern festgehalten sind.
6.5 Er kann zum Studium einzelner Fragen sachkundige Personen beauftragen
oder eigene Arbeitsgruppen einsetzen.
7 Die Kontrollstelle, die nicht Mitglied des Vereins sein muss, prüft die Jahresrechnung und erstattet Bericht und Antrag an den Verein.
8 Die notwendigen finanziellen Mittel werden aufgebracht:
8.1 durch Beiträge von Seiten der kirchlichen Organe bzw.
der Mitfinanzierung RKZ/FO, vermittelt durch das Sekretariat der LKS;
8.2 durch die Tätigkeit des Instituts;
8.3 durch freiwillige Zuwendungen.
8.4 Persönliche Beiträge der Mitglieder werden nicht erhoben.
8.5 Der Institutsleiter/die Institutsleiterin kann über Ausgaben,
die den Betrag von Fr. 3000. im Jahr nicht übersteigen, selber
entscheiden.
Für unvorhergesehene, dringend notwendige Ausgaben muss die Zustimmung
des Vorstandes eingeholt werden.
9 Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
10
10.1 Änderungen in den Statuten des VLI müssen von der
Mitgliederversammlung beschlossen und der LKS zur Genehmigung vorgelegt
werden.
10.2 Zur Auflösung des Vereins ist ein Mehrheitsbeschluss der
Mitgliederversammlung nötig.
10.3 Im Falle der Auflösung des Vereins ist dessen allfällig
verbleibendes Vermögen einer Institution mit gleicher oder ähnlicher
Zweckbestimmung zuzuwenden.
Diese erneuerten und von der LKS am 29. Mai 2000 genehmigten Statuten lösen jene vom 11. November 1985 ab und treten mit der Approbation durch die DOK in Kraft.
Die folgenden Beilagen bilden integrierenden Bestandteil der Statuten:
Beilage 1: Organigramm
Beilage 2: Statuten der LKS
Beilage 3: Leistungsauftrag des Liturgischen Instituts der deutschsprachigen
Schweiz
Beilage 4: Vereinbarung zwischen dem Verein Liturgisches Institut und dem
Regierungsrat des Kantons Luzern samt Reglement für das Institut für
Liturgiewissenschaft.
Bei den neu geschaffenen Strukturen erscheint es nützlich, die Zuordnung
des Vereins Liturgisches Institut (VLI) und seiner Pastoralliturgischen
Arbeits- und Dienststelle (LI) zu verdeutlichen und die direkt bzw. indirekt
«vorgeschalteten» Gremien aufzuzeigen:
Das «Liturgische Institut» ist der Liturgischen Kommission der
Schweiz (LKS) zugeordnet, die ihrerseits eine Stabskommission der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) ist.
Der «Verein Liturgisches Institut» (VLI) nimmt in etwa die Aufgaben
einer Interdiözesanen Liturgischen Kommission für die deutsche
und rätoromanische Schweiz wahr und ist als solcher samt seiner Arbeitsstelle
LI direkt der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) unterstellt,
die Teil der SBK ist.
An ihrer 113. Sitzung am 19. September 2000 im Pfarreizentrum St. Josef,
Zürich, konnte die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz (DOK)
als neues Mitglied Bischofsvikar Kurt Stulz begrüssen. Bischofsvikar
Kurt Stulz hat die Nachfolge von Domherr Thomas Perler angetreten und vertritt
in der DOK den deutschsprachigen Teil des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg.
An der Universität Freiburg tritt mit dem Wintersemester 2000/2001
das neue Konzept für die Studienbegleitung der deutschsprachigen Theolgiestudierenden
in Kraft. Herr Thomas Ruckstuhl, Priester der Diözese Basel, und Frau
Hildegard Aepli, bisher Pastoralassistentin in Lichtensteig (SG) und Mitarbeiterin
im Regensamt des Bistums St. Gallen, bilden das neue Begleitteam. Herr Ruckstuhl,
der zurzeit in Frankfurt seine Dissertation bei Prof. Medard Kehl abschliesst,
wird zu 50% als Ausbildungsleiter angestellt; Frau Aepli wird Mitarbeiterin
im Begleitteam mit dem Schwerpunkt der geistlichen Begleitung (70%) und
übernimmt die Aufgabe der Hausleitung (30%) im Salesianum. Die neue
Studienbegleitung der deutschsprachigen Theologiestudierenden an der Universität
Freiburg wird am 7. November um 18.00 Uhr in der Kapelle des Salesianums
mit einem Gottesdienst eröffnet.
Des Weiteren hat die DOK mit grossem Interesse den ausführlichen und
aufschlussreichen Projekt-Bericht «Oberstufen-Religionsunterricht»
der Interdiözesanen Katechetischen Kommission (IKK) entgegengenommen
und sich der Neukonzeption und zukünftigen Arbeit der Arbeitsstelle
Kirchliche Berufe (IKB) gewidmet. Sie hat sich auch mit verschiedenen anderen
Fragen der Jugendpastoral befasst. Der neue Jugendbischof, Weihbischof Denis
Theurillat, wird in Zukunft zu den DOK-Sitzungen eingeladen, wenn Jugendfragen
zur Diskussion stehen.
Die DOK freut sich, dass das traditionsreiche Schweizer Jugend- und Bildungs-Zentrum
in Einsiedeln weitergeführt werden kann; leider muss das hauseigene
Bildungsangebot ab Ende Januar 2001 vorläufig sistiert werden.
Verschiedene Ernennungen wurden vorgenommen:
Der Generalvikar des Bistums St. Gallen,
Dr. Anton Thaler, vertritt die DOK im Verein Liturgisches Institut.
In die Expertenkommission für den Liturgiefonds werden Herr Raphael
Kühne, Flawil,
P. Dr. Walter Wiesli und Dr. Alois Odermatt berufen.
Bischofsvikar Kurt Stulz vertritt die DOK in der OKJV, in der Fachstelle
für kirchliche Kinder- und Jugendarbeit sowie im Hochschulverein Freiburg.
Für die Dauer der Projektphase «Jugendstufe» von Blauring/Jungwacht
ernennt sie den Projektleiter Guido Däschler auch zum Präses.
Die vakante Pfarrstelle des zu gründenden Seelsorgeverbandes der
Pfarreien Müllheim und Pfyn (TG) wird für einen Pfarrer oder eine
Gemeindeleiterin/einen Gemeindeleiter auf April 2001 zur Besetzung ausgeschrieben.
Bei der Besetzung durch einen Pfarrer ist gleichzeitig der Einsatz einer
Pastoralassistentin/eines Pastoralassistenten, bei der Besetzung durch einen
Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin gleichzeitig der Einsatz eines priesterlichen
Mitarbeiters für die beiden Pfarreien vorgesehen.
Die auf Januar 2001 vakant werdende Pfarrstelle Meierskappel im Seelsorgeverband
Risch-Rotkreuz-Meierskappel (ZG) wird für eine Gemeindeleiterin/einen
Gemeindeleiter (5060%) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessierte melden sich bitte bis zum 9. November 2000 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch
Der Priesterrat des Bistums Chur hat in seiner Sitzung vom 20. September
in Einsiedeln den Bericht der vor Jahresfrist eingesetzten Kommission für
die Ausbildungsfragen in der Diözese zur Kenntnis genommen und sich
im Wesentlichen hinter diesen Bericht und seine praktischen Konsequenzen
gestellt:
In Chur soll ein Einführungsjahr für Kandidaten eingerichtet werden,
die sich mit dem Gedanken tragen, Priester zu werden. Es soll der Klärung
des Berufs und der spirituellen Vertiefung dienen. Die Begleitung durch
gute Fachleute wird dabei unerlässlich sein. Zu diesem Jahr sollen
Anwärter aus verschiedenen Bistümern Zugang finden.
Zusätzlich zum Priesterseminar soll in Chur auch eine Wohnmöglichkeit
für Studierende errichtet werden, die nicht vorhaben, Priester zu werden.
Neben dem Studium sollen auch sie eine professionelle Begleitung und Vorbereitung
auf den Seelsorgeberuf erhalten.
Die Theologische Hochschule Chur (THC) selber wird, wie der Bischofsrat
im Frühsommer beschlossen hat, weitergeführt. Dieser Schritt wurde
mittlerweile durch die Berufung einer anerkannten Professorin für dogmatische
Theologie unterstrichen. Schwerpunktmässig soll an der THC die praktische
Ausbildung eine besondere Betonung erhalten. Zur Ausarbeitung eines entsprechenden
Studienkonzepts wird eine Expertenkommission bestellt. Weiterhin ist
auch dem Priesterrat die finanzielle Lage der THC eine besondere Sorge.
Er lädt alle Pfarreien und Kirchgemeinden ein, grosszügige Unterstützung
zu gewähren.
Nach Abschluss des Pastoraljahres 1999/2000 erteilte Diözesanbischof Amédée Grab folgenden Personen die Missio canonica für ihren Seelsorgedienst:
Marco Anders als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei St. Peter
und Paul, Winterthur,
Rita Bahn als Pastoralassistentin des Pfarradministrators der Pfarrei Heilig
Geist, Zürich, mit der Aufgabe der Gemeindeleitung,
Andreas Diederen als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Davos Platz
(GR),
Alexandra Dosch als Pastoralassistentin des Pfarrers der Pfarrei Wädenswil
(ZH),
Alexander Gonzales als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Maria
Lourdes, Zürich,
Bärbel Hess-Bodenmüller als Pastoralassistentin des Pfarradministrators
der Pfarrei Bülach (ZH),
Michael Kerssenfischer als Pastoralassistent des Pfarradministrators der
Pfarrei Grossteil (OW),
Oliver Kley als Pastoralassistent des Pfarradministrators der Pfarrei Pfäffikon
(ZH),
Rolf Knepper als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Wetzikon (ZH),
Andras Miesen als Pastoralssistent des Pfarrers der Pfarrei Küssnacht
(SZ),
Daniel Monn als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei St. Konrad, Zürich,
Marcel Peterhans als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Uster (ZH),
Thomas Rohner als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Kollbrunn (ZH),
Markus Schenkel als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Rüti
(ZH).
Infolge Demission des bisherigen Amtsinhabers wird die Pfarrei Herrliberg
(ZH) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten mögen sich melden bis zum 20. Oktober 2000 beim Sekretariat
des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
Am 18. September, am Tag, da der Papst in Rom der Gemischten Internationalen
Dialogkommission zwischen Katholiken und dem Reformierten Weltbund sagte,
das Engagement der katholischen Kirche im ökumenischen Dialog sei unwiderruflich,
tagten in St. Gallen die Räte der beiden Konfessionsteile. Sie bekräftigten
dabei, dass sie den eingeschlagenen Weg der ökumenischen Zusammenarbeit
weiter gehen wollen.
Jährlich treffen sich der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche
des Kantons St. Gallen, der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils
und der Ordinariatsrat des Bistums St. Gallen zu einer gemeinsamen Sitzung.
Diesmal war der Administrationsrat unter dem Vorsitz von Hardy Notter Gastgeber
in den bischöflichen Räumen.
Vorgängig der Zusammenkunft hatten Kirchenratspräsident Dölf
Weder und alle Mitglieder des Kirchenrates sowie die Arbeitsgemeinschaft
christlicher Kirchen in den Kantonen St. Gallen und Appenzell von Bischof
Ivo Fürer einen Brief erhalten. In ihm bezieht er differenziert und
engagiert Stellung zur vatikanischen Erklärung «Dominus Iesus»,
die einige Voraussetzungen für das Gespräch mit den Religionen
und unter den christlichen Konfessionen in Erinnerung rufen will, aufgrund
fehlender Sensibilität aber Missstimmung und ökumenische Irritationen
ausgelöst hat. Der Evangelische Kirchenrat hat die Erläuterungen
dankbar zur Kenntnis genommen.
Bischof Ivo bedauert in seinem Brief, der auch allen Seelsorgenden im Bistum
zugestellt worden ist, dass das Dokument vorwiegend Grenzen setzt statt
Gemeinsames zu erwähnen und dass es als rechthaberisch und nicht als
Glaubenszeugnis aufgenommen wird. Da es in erster Linie an Bischöfe
und Theologen gerichtet ist, setzt es viele Zusammenhänge einfach voraus.
Diese finden sich in päpstlichen Enzykliken oder in den Konzilstexten,
wo es beispielsweise in der Erklärung über das Verhältnis
der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen heisst: «Die katholische
Kirche lehnt nichts von all dem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig
ist». Also kein «Heilsmonopolanspruch.» Wenn wir uns heute
in unserer Gesellschaft für die christliche Grundlage in Schule und
Staat einsetzen, sei grosse Ehrfurcht vor dem Wirken Gottes in anderen Religionen
für unsere Kirchen entscheidend, betont er. Deutlich hält Bischof
Ivo mit Blick auf das Konzil fest: «Die katholische Kirche will sich
bewusst nicht exklusiv mit der einen Kirche Christi identifizieren».
Er wünscht, dass die bisherigen gemeinsamen ökumenischen Erfahrungen,
die von Konzil und Papst gemachten Äusserungen zur Ökumene Begleiter
sind auf dem weiteren ökumenischem Weg. Wichtig ist ihm, dass sich
die Kirchen gegenseitig Geistesgaben bezeugen, auch wenn sie im ersten Moment
Anstoss erregen können.
Den Worten von Bischof Ivo folgten bei der Zusammenkunft der Räte Taten
im seelsorgerlichen-pastoralen Bereich. Beide Kirchen wollen ohne Präjudiz
in einer vom Kanton zusammengestellten Fachgruppe mitarbeiten, welche einen
Kirchlichen Sozialdienst an den acht Berufsschulen unter den veränderten
Bedingungen des neuen Berufsbildung-Gesetzes prüft.
Neue Verhältnisse hat die Umstrukturierung von Bezirksgefängnissen
in Regionalgefängnisse geschaffen. In der Gefängnisseelsorge unternehmen
die beiden Kirchen ebenfalls gemeinsame Schritte. Inwieweit sich das bisher
auf evangelische Seite beschränkte seelsorgerliche Engagement im Transitzentrum
für Asylsuchende in Altstätten auf die katholische Seite ausdehnen
lässt, will eine Arbeitsgruppe prüfen.
Es ist der feste Wille beider Kirchen, am Erziehungsauftrag der Schule mitzuwirken.
Das bedeutet, dass das Fach Religion auch in die Ausbildung der Lehrkräfte
gehört. Beide Kirchen arbeiten im schulischen Bereich schon längere
Zeit intensiv zusammen und werden hier auch in Zukunft stark gefordert sein.
Dass die beiden Kirchen beim Erziehungsdepartement mit einer Stimme auftreten,
wird von diesem geschätzt.
Ein weiteres gemeinsames Anliegen der beiden Kirchen ist die Sicherstellung
der Seelsorge bei einer Katastrophe. Entsprechende Schritte werden gemeinsam
eingeleitet.
Am Bettag, 17. September, wurde in St. Gallen-St. Georgen Hansjörg
Frick von den Pfarreiangehörigen verabschiedet. Als Pastoralassistent
von Herisau her kommend hatte er 1991 als erster Laie im Bistum St. Gallen
eine Pfarreileitung übernommen. Er konnte Bewährtes weiterführen,
aber auch Neues verwirklichen: Fastenwochen, ökumenische Gottesdienste
und Meditationsabende, Bibel- und Glaubenskurse, Seminare zur biblischen
Lebensgestaltung.
Nach neun Jahren wagt Hansjörg Frick einen Neuanfang als Spezialseelsorger
in Schaffhausen. Er wird im Kantonsspital, im Psychiatriezentrum, im kantonalen
Pflege- und Rehabilitationszentrum sowie im Kantonsgefängnis Menschen
in körperlicher, psychischer oder sozialer Not seelsorgerlich betreuen.