39/2000

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Präsentation des Auswertungsberichtes der Ökumenischen Konsultation

Am 18. Januar 1998 haben die Schweizer Bischofskonferenz und der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes die Bevölkerung der Schweiz eingeladen, sich zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz zu äussern. Bis Ende Oktober 1999 sind über 1000 Stellungnahmen eingegangen. Nun liegt der Auswertungsbericht vor, der einen Überblick über die Eingaben bietet. Gleichzeitig steht eine CD-ROM zur Verfügung, die alle Antworten sowie den Konsultationsprozess dokumentiert. Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und die Schweizer Bischofskonferenz danken allen, die sich am Konsultationsprozess beteiligt haben, und der Auswertungsgruppe für die geleistete Arbeit.
Zurzeit wird das Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Zukunft der Schweiz erarbeitet: Die Bischofskonferenz und der Rat des SEK formulieren dort in Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Konsultation und mit der christlichen Botschaft ihre Sicht der zukünftigen Entwicklung der Schweizerischen Gesellschaft. Das Wort der Kirchen soll am 1. September 2001 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Am Bettag 2001 werden die Kirchgemeinden und Pfarreien eingeladen, sich mit dem Wort der Kirchen zu beschäftigen.


Bistümer der deutschsprachigen Schweiz

 

Statuten des Vereins Liturgisches Institut

Name und Sitz des Vereins

1 Unter dem Namen «Verein Liturgisches Institut» besteht mit Sitz in Luzern ein Verein im Sinn von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Vereinszweck

2 Zweck des Vereins ist es, die pastoralliturgische Arbeit in der deutschen und rätoromanischen Schweiz zu koordinieren und zu fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe führt der Verein das «Liturgische Institut» als eigene Arbeits- und Dienststelle.

Der Verein Liturgisches Institut (VLI) nimmt für die deutsche und rätoromanische Schweiz folgende Tätigkeiten wahr:

2.1 Als Organ der Liturgischen Kommission der Schweiz (LKS) und der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK):

Aufgaben aufgrund der Statuten der LKS (unter § 4), sowie des Leistungsauftrags für das Liturgische Institut (unter II, 1­3), besonders:

2.1.1 das Studium von Fragen, die durch die Umstände und gewisse Ereignisse eine Antwort verlangen und die Verwirklichung bestimmter Aufgaben, die das kirchliche Leben der deutschsprachigen Schweiz stellt;
2.1.2 pastoralliturgische Aufgaben und deren Koordination im Auftrag der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) und der Liturgischen Kommission der Schweiz (LKS);
2.1.3 Kontakt zu den Diözesanen Liturgischen Kommissionen, zu den anderen sprachregionalen Liturgischen Instituten der Schweiz, zu den kirchenmusikalischen Gremien und anderen der Liturgie nahestehenden Institutionen;
2.1.4 liturgische Bildung der Liturgieverantwortlichen (Priester, Diakone, Laien);
2.1.5 Kontakte zu den schweizerischen Ausbildungsstätten für Liturgie;
2.1.6 Zusammenarbeit mit den Liturgischen Instituten in Deutschland und Österreich und mit den in der Internationalen Arbeitsgemeinschaft (IAG) zusammengeschlossenen Liturgiekommissionen des deutschen Sprachgebietes.

2.2 Als Partner des Kantons Luzern für die dem Institut für Liturgiewissenschaft an der Theologischen Fakultät Luzern angegliederte Arbeits- und Dienststelle «Liturgisches Institut»:

2.2.1 Aufgaben aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Kanton Luzern und dem Verein Liturgisches Institut in Vertretung der Deutschschweizer Ordinarienkonferenz (DOK).
Besonders:

2.2.2 Vor der Stellenausschreibung für den Dozenten/Stellenleiter bzw. die Dozentin/Stellenleiterin nimmt der Vorstand des Vereins LI mit dem Vertreter der DOK in der Berufungskommission Kontakt auf, um ihm seine Erwartungen bekannt zu geben.

Mitgliedschaft

3 Mitglieder des Vereins Liturgisches Institut sind:

3.1 ein von den Bischöfen der deutschen und rätoromanischen Schweiz beauftragtes Mitglied der DOK;
3.2 der Leiter/die Leiterin und die mitarbeitenden Fachkräfte des Instituts;
3.3 die Präsidenten oder ein anderer Vertreter der Diözesanen Liturgiekommissionen der deutschen und rätoromanischen Schweiz;
3.4 je ein Vertreter/eine Vertreterin der kirchenmusikalischen Gremien, d.h. des Schweizerischerischen Katholischen Kirchenmusikverbandes (SKMV) und der Musikhochschule Luzern (MHS-Luzern);
3.5 bis zu 3 weitere Personen, die vom Verein benannt werden können als Vertreter und Vertreterinnen verschiedener der Liturgie nahe stehender Institutionen.
3.6 Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Sie kann von den zuständigen Instanzen erneuert werden.
3.7 Stimmrecht:

3.7.1 Alle unter 3 genannten Mitglieder haben im fachlichen Bereich ordentliches Stimmrecht.

Bei Abstimmungen im administrativen Bereich hingegen nehmen der Leiter/die Leiterin sowie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Liturgischen Instituts nicht teil.

Organe

4 Organe des Vereins sind:

4.1 die Mitgliederversammlung;
4.2 der Vorstand, der aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin und 2­4 weiteren Mitgliedern besteht;
4.3 die Kontrollstelle.

Aufgaben und Kompetenzen der Organe

5 Die Mitgliederversammlung hat vor allem folgende Geschäfte zu erledigen:

5.1 Als Verein Liturgisches Institut (VLI):

5.1.1 Wahl des Vorstandes des VLI;
5.1.2 Wahl des Präsidenten/der Präsidentin im Einvernehmen mit der DOK;
5.1.3 Wahl der Kontrollstelle auf fünf Jahre;
5.1.4 Abnahme des jährlichen Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Leiters/der Leiterin;
5.1.5 Genehmigung der Jahresrechnung sowie des Jahresbudgets des Vereins zuhanden der Generalversammlung der LKS.

5.2 Als Organ der LKS und der DOK:

5.2.1 Behandlung von pastoralliturgischen Themen und Vorschläge zu deren Ausarbeitung (vgl. 2.1);
5.2.2 Vorschläge zuhanden der DOK betreffs Benennung von Delegierten an der Kontaktsitzung der IAG und von Mitgliedern für IAG-Arbeitsgruppen.

6 Dem Vorstand sind folgende Aufgaben übertragen:

6.1 Er konstituiert sich selbst.
6.2 Er leitet die Vereinstätigkeit und legt fest, wer in den Belangen des Vereins unterschriftsberechtigt ist.
6.3 Er tritt zwei- bis dreimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Der Institutsleiter/die Institutsleiterin nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil und kann Anträge stellen.
Bei dringenden Geschäften oder auch auf Wunsch der Mehrheit finden zusätzliche Sitzungen statt.
6.4 Er nimmt Aufgaben wahr, welche in der Vereinbarung mit dem Kanton Luzern festgehalten sind.
6.5 Er kann zum Studium einzelner Fragen sachkundige Personen beauftragen oder eigene Arbeitsgruppen einsetzen.

7 Die Kontrollstelle, die nicht Mitglied des Vereins sein muss, prüft die Jahresrechnung und erstattet Bericht und Antrag an den Verein.

Finanzen

8 Die notwendigen finanziellen Mittel werden aufgebracht:

8.1 durch Beiträge von Seiten der kirchlichen Organe bzw. der Mitfinanzierung RKZ/FO, vermittelt durch das Sekretariat der LKS;
8.2 durch die Tätigkeit des Instituts;
8.3 durch freiwillige Zuwendungen.
8.4 Persönliche Beiträge der Mitglieder werden nicht erhoben.
8.5 Der Institutsleiter/die Institutsleiterin kann über Ausgaben, die den Betrag von Fr. 3000.­ im Jahr nicht übersteigen, selber entscheiden.
Für unvorhergesehene, dringend notwendige Ausgaben muss die Zustimmung des Vorstandes eingeholt werden.

Haftung

9 Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

10

10.1 Änderungen in den Statuten des VLI müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen und der LKS zur Genehmigung vorgelegt werden.
10.2 Zur Auflösung des Vereins ist ein Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung nötig.
10.3 Im Falle der Auflösung des Vereins ist dessen allfällig verbleibendes Vermögen einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung zuzuwenden.

Zürich, 27. März 2000

Dr. Robert Trottmann
Präsident des Vereins
Liturgisches Institut

Anton Pomella
Institutsleiter ad interim

Diese erneuerten und von der LKS am 29. Mai 2000 genehmigten Statuten lösen jene vom 11. November 1985 ab und treten mit der Approbation durch die DOK in Kraft.

Einsiedeln, 19. September 2000

Abt. Dr. Georg Holzherr
Präsident der LKS

Zürich, 13. September 2000

Weihbischof Dr. Peter Henrici
Präsident der DOK

Beilagen

Die folgenden Beilagen bilden integrierenden Bestandteil der Statuten:
Beilage 1: Organigramm
Beilage 2: Statuten der LKS
Beilage 3: Leistungsauftrag des Liturgischen Instituts der deutschsprachigen Schweiz
Beilage 4: Vereinbarung zwischen dem Verein Liturgisches Institut und dem Regierungsrat des Kantons Luzern samt Reglement für das Institut für Liturgiewissenschaft.

Organigramm

Bei den neu geschaffenen Strukturen erscheint es nützlich, die Zuordnung des Vereins Liturgisches Institut (VLI) und seiner Pastoralliturgischen Arbeits- und Dienststelle (LI) zu verdeutlichen und die direkt bzw. indirekt «vorgeschalteten» Gremien aufzuzeigen:
Das «Liturgische Institut» ist der Liturgischen Kommission der Schweiz (LKS) zugeordnet, die ihrerseits eine Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) ist.
Der «Verein Liturgisches Institut» (VLI) nimmt in etwa die Aufgaben einer Interdiözesanen Liturgischen Kommission für die deutsche und rätoromanische Schweiz wahr und ist als solcher samt seiner Arbeitsstelle LI direkt der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) unterstellt, die Teil der SBK ist.


Herbstsitzung der Deutschschweizer Ordinarienkonferenz

An ihrer 113. Sitzung am 19. September 2000 im Pfarreizentrum St. Josef, Zürich, konnte die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz (DOK) als neues Mitglied Bischofsvikar Kurt Stulz begrüssen. Bischofsvikar Kurt Stulz hat die Nachfolge von Domherr Thomas Perler angetreten und vertritt in der DOK den deutschsprachigen Teil des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg.
An der Universität Freiburg tritt mit dem Wintersemester 2000/2001 das neue Konzept für die Studienbegleitung der deutschsprachigen Theolgiestudierenden in Kraft. Herr Thomas Ruckstuhl, Priester der Diözese Basel, und Frau Hildegard Aepli, bisher Pastoralassistentin in Lichtensteig (SG) und Mitarbeiterin im Regensamt des Bistums St. Gallen, bilden das neue Begleitteam. Herr Ruckstuhl, der zurzeit in Frankfurt seine Dissertation bei Prof. Medard Kehl abschliesst, wird zu 50% als Ausbildungsleiter angestellt; Frau Aepli wird Mitarbeiterin im Begleitteam mit dem Schwerpunkt der geistlichen Begleitung (70%) und übernimmt die Aufgabe der Hausleitung (30%) im Salesianum. Die neue Studienbegleitung der deutschsprachigen Theologiestudierenden an der Universität Freiburg wird am 7. November um 18.00 Uhr in der Kapelle des Salesianums mit einem Gottesdienst eröffnet.
Des Weiteren hat die DOK mit grossem Interesse den ausführlichen und aufschlussreichen Projekt-Bericht «Oberstufen-Religionsunterricht» der Interdiözesanen Katechetischen Kommission (IKK) entgegengenommen und sich der Neukonzeption und zukünftigen Arbeit der Arbeitsstelle Kirchliche Berufe (IKB) gewidmet. Sie hat sich auch mit verschiedenen anderen Fragen der Jugendpastoral befasst. Der neue Jugendbischof, Weihbischof Denis Theurillat, wird in Zukunft zu den DOK-Sitzungen eingeladen, wenn Jugendfragen zur Diskussion stehen.
Die DOK freut sich, dass das traditionsreiche Schweizer Jugend- und Bildungs-Zentrum in Einsiedeln weitergeführt werden kann; leider muss das hauseigene Bildungsangebot ab Ende Januar 2001 vorläufig sistiert werden.

Verschiedene Ernennungen wurden vorgenommen:

Der Generalvikar des Bistums St. Gallen,
Dr. Anton Thaler, vertritt die DOK im Verein Liturgisches Institut.
In die Expertenkommission für den Liturgiefonds werden Herr Raphael Kühne, Flawil,
P. Dr. Walter Wiesli und Dr. Alois Odermatt berufen.
Bischofsvikar Kurt Stulz vertritt die DOK in der OKJV, in der Fachstelle für kirchliche Kinder- und Jugendarbeit sowie im Hochschulverein Freiburg.
Für die Dauer der Projektphase «Jugendstufe» von Blauring/Jungwacht ernennt sie den Projektleiter Guido Däschler auch zum Präses.


Bistum Basel

 

Ausschreibungen

Die vakante Pfarrstelle des zu gründenden Seelsorgeverbandes der Pfarreien Müllheim und Pfyn (TG) wird für einen Pfarrer oder eine Gemeindeleiterin/einen Gemeindeleiter auf April 2001 zur Besetzung ausgeschrieben. Bei der Besetzung durch einen Pfarrer ist gleichzeitig der Einsatz einer Pastoralassistentin/eines Pastoralassistenten, bei der Besetzung durch einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin gleichzeitig der Einsatz eines priesterlichen Mitarbeiters für die beiden Pfarreien vorgesehen.
Die auf Januar 2001 vakant werdende Pfarrstelle Meierskappel im Seelsorgeverband Risch-Rotkreuz-Meierskappel (ZG) wird für eine Gemeindeleiterin/einen Gemeindeleiter (50­60%) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessierte melden sich bitte bis zum 9. November 2000 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch


Bistum Chur

 

Neue Akzente der Ausbildung in Chur

Der Priesterrat des Bistums Chur hat in seiner Sitzung vom 20. September in Einsiedeln den Bericht der vor Jahresfrist eingesetzten Kommission für die Ausbildungsfragen in der Diözese zur Kenntnis genommen und sich im Wesentlichen hinter diesen Bericht und seine praktischen Konsequenzen gestellt:
In Chur soll ein Einführungsjahr für Kandidaten eingerichtet werden, die sich mit dem Gedanken tragen, Priester zu werden. Es soll der Klärung des Berufs und der spirituellen Vertiefung dienen. Die Begleitung durch gute Fachleute wird dabei unerlässlich sein. Zu diesem Jahr sollen Anwärter aus verschiedenen Bistümern Zugang finden.
Zusätzlich zum Priesterseminar soll in Chur auch eine Wohnmöglichkeit für Studierende errichtet werden, die nicht vorhaben, Priester zu werden. Neben dem Studium sollen auch sie eine professionelle Begleitung und Vorbereitung auf den Seelsorgeberuf erhalten.
Die Theologische Hochschule Chur (THC) selber wird, wie der Bischofsrat im Frühsommer beschlossen hat, weitergeführt. Dieser Schritt wurde mittlerweile durch die Berufung einer anerkannten Professorin für dogmatische Theologie unterstrichen. Schwerpunktmässig soll an der THC die praktische Ausbildung eine besondere Betonung erhalten. Zur Ausarbeitung eines entsprechenden Studienkonzepts wird eine Expertenkommission bestellt. ­ Weiterhin ist auch dem Priesterrat die finanzielle Lage der THC eine besondere Sorge. Er lädt alle Pfarreien und Kirchgemeinden ein, grosszügige Unterstützung zu gewähren.

Für den Priesterrat:
Martin Kopp
Präsident des Arbeitsausschusses


Bischöfliche Beauftragungen

Nach Abschluss des Pastoraljahres 1999/2000 erteilte Diözesanbischof Amédée Grab folgenden Personen die Missio canonica für ihren Seelsorgedienst:

Marco Anders als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei St. Peter und Paul, Winterthur,
Rita Bahn als Pastoralassistentin des Pfarradministrators der Pfarrei Heilig Geist, Zürich, mit der Aufgabe der Gemeindeleitung,
Andreas Diederen als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Davos Platz (GR),
Alexandra Dosch als Pastoralassistentin des Pfarrers der Pfarrei Wädenswil (ZH),
Alexander Gonzales als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Maria Lourdes, Zürich,
Bärbel Hess-Bodenmüller als Pastoralassistentin des Pfarradministrators der Pfarrei Bülach (ZH),
Michael Kerssenfischer als Pastoralassistent des Pfarradministrators der Pfarrei Grossteil (OW),
Oliver Kley als Pastoralassistent des Pfarradministrators der Pfarrei Pfäffikon (ZH),
Rolf Knepper als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Wetzikon (ZH),
Andras Miesen als Pastoralssistent des Pfarrers der Pfarrei Küssnacht (SZ),
Daniel Monn als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei St. Konrad, Zürich,
Marcel Peterhans als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Uster (ZH),
Thomas Rohner als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Kollbrunn (ZH),
Markus Schenkel als Pastoralassistent des Pfarrers der Pfarrei Rüti (ZH).


Ausschreibung

Infolge Demission des bisherigen Amtsinhabers wird die Pfarrei Herrliberg (ZH) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten mögen sich melden bis zum 20. Oktober 2000 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.


Bistum St.Gallen

 

Jährliches Treffen der Räte beider Konfessionsteile: Die ökumenische Zusammenarbeit geht weiter

Am 18. September, am Tag, da der Papst in Rom der Gemischten Internationalen Dialogkommission zwischen Katholiken und dem Reformierten Weltbund sagte, das Engagement der katholischen Kirche im ökumenischen Dialog sei unwiderruflich, tagten in St. Gallen die Räte der beiden Konfessionsteile. Sie bekräftigten dabei, dass sie den eingeschlagenen Weg der ökumenischen Zusammenarbeit weiter gehen wollen.
Jährlich treffen sich der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen, der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils und der Ordinariatsrat des Bistums St. Gallen zu einer gemeinsamen Sitzung. Diesmal war der Administrationsrat unter dem Vorsitz von Hardy Notter Gastgeber in den bischöflichen Räumen.
Vorgängig der Zusammenkunft hatten Kirchenratspräsident Dölf Weder und alle Mitglieder des Kirchenrates sowie die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in den Kantonen St. Gallen und Appenzell von Bischof Ivo Fürer einen Brief erhalten. In ihm bezieht er differenziert und engagiert Stellung zur vatikanischen Erklärung «Dominus Iesus», die einige Voraussetzungen für das Gespräch mit den Religionen und unter den christlichen Konfessionen in Erinnerung rufen will, aufgrund fehlender Sensibilität aber Missstimmung und ökumenische Irritationen ausgelöst hat. Der Evangelische Kirchenrat hat die Erläuterungen dankbar zur Kenntnis genommen.
Bischof Ivo bedauert in seinem Brief, der auch allen Seelsorgenden im Bistum zugestellt worden ist, dass das Dokument vorwiegend Grenzen setzt statt Gemeinsames zu erwähnen und dass es als rechthaberisch und nicht als Glaubenszeugnis aufgenommen wird. Da es in erster Linie an Bischöfe und Theologen gerichtet ist, setzt es viele Zusammenhänge einfach voraus. Diese finden sich in päpstlichen Enzykliken oder in den Konzilstexten, wo es beispielsweise in der Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen heisst: «Die katholische Kirche lehnt nichts von all dem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist». Also kein «Heilsmonopolanspruch.» Wenn wir uns heute in unserer Gesellschaft für die christliche Grundlage in Schule und Staat einsetzen, sei grosse Ehrfurcht vor dem Wirken Gottes in anderen Religionen für unsere Kirchen entscheidend, betont er. Deutlich hält Bischof Ivo mit Blick auf das Konzil fest: «Die katholische Kirche will sich bewusst nicht exklusiv mit der einen Kirche Christi identifizieren». Er wünscht, dass die bisherigen gemeinsamen ökumenischen Erfahrungen, die von Konzil und Papst gemachten Äusserungen zur Ökumene Begleiter sind auf dem weiteren ökumenischem Weg. Wichtig ist ihm, dass sich die Kirchen gegenseitig Geistesgaben bezeugen, auch wenn sie im ersten Moment Anstoss erregen können.
Den Worten von Bischof Ivo folgten bei der Zusammenkunft der Räte Taten im seelsorgerlichen-pastoralen Bereich. Beide Kirchen wollen ohne Präjudiz in einer vom Kanton zusammengestellten Fachgruppe mitarbeiten, welche einen Kirchlichen Sozialdienst an den acht Berufsschulen unter den veränderten Bedingungen des neuen Berufsbildung-Gesetzes prüft.
Neue Verhältnisse hat die Umstrukturierung von Bezirksgefängnissen in Regionalgefängnisse geschaffen. In der Gefängnisseelsorge unternehmen die beiden Kirchen ebenfalls gemeinsame Schritte. Inwieweit sich das bisher auf evangelische Seite beschränkte seelsorgerliche Engagement im Transitzentrum für Asylsuchende in Altstätten auf die katholische Seite ausdehnen lässt, will eine Arbeitsgruppe prüfen.
Es ist der feste Wille beider Kirchen, am Erziehungsauftrag der Schule mitzuwirken. Das bedeutet, dass das Fach Religion auch in die Ausbildung der Lehrkräfte gehört. Beide Kirchen arbeiten im schulischen Bereich schon längere Zeit intensiv zusammen und werden hier auch in Zukunft stark gefordert sein. Dass die beiden Kirchen beim Erziehungsdepartement mit einer Stimme auftreten, wird von diesem geschätzt.
Ein weiteres gemeinsames Anliegen der beiden Kirchen ist die Sicherstellung der Seelsorge bei einer Katastrophe. Entsprechende Schritte werden gemeinsam eingeleitet.


St. Gallen-St.Georgen: Abschied

Am Bettag, 17. September, wurde in St. Gallen-St. Georgen Hansjörg Frick von den Pfarreiangehörigen verabschiedet. Als Pastoralassistent von Herisau her kommend hatte er 1991 als erster Laie im Bistum St. Gallen eine Pfarreileitung übernommen. Er konnte Bewährtes weiterführen, aber auch Neues verwirklichen: Fastenwochen, ökumenische Gottesdienste und Meditationsabende, Bibel- und Glaubenskurse, Seminare zur biblischen Lebensgestaltung.
Nach neun Jahren wagt Hansjörg Frick einen Neuanfang als Spezialseelsorger in Schaffhausen. Er wird im Kantonsspital, im Psychiatriezentrum, im kantonalen Pflege- und Rehabilitationszentrum sowie im Kantonsgefängnis Menschen in körperlicher, psychischer oder sozialer Not seelsorgerlich betreuen.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000