35/2000 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Seit 137 Jahren steht die Inländische Mission im Dienst bedürftiger
Seelsorger im eigenen Land. Sie ist das älteste Solidaritätswerk
innerhalb der katholischen Kirche in der Schweiz.
Während vielen Jahren, als es weder eine AHV noch Pensionskassen für
die Seelsorger gab, war die Inländische Mission die einzige Altersvorsorge
für viele Priester, vor allem in Diaspora- und Bergregionen unseres
Landes. Noch immer gibt es ältere oder kranke Priester, die während
vielen Jahren in Pfarreien als Seelsorger arbeiteten, die nur ein ungenügendes
Salär zu bezahlen in der Lage waren. Deshalb machen AHV und Pension
heute auch nur ein Minimum aus.
In den vergangenen Jahren hat die Inländische Mission je über
300000 Franken an Altersrenten und anderen Sozialleistungen ausbezahlt.
Und je fast 1,2 Mio. Franken waren in den letzten Jahren nötig, um
in Berg- und Diasporaregionen Gehälter von Seelsorgern ergänzen
zu können. Schliesslich werden von der Inländischen Mission einzelne
Spezialseelsorgestellen mitfinanziert.
All diese Gelder wurden von den Katholiken unseres Landes zusammengetragen.
In der Regel wird am Eidgenössischen Bettag die Kollekte für die
Inländische Mission aufgenommen. Wo das nicht möglich ist, soll
das Opfer an einem anderen Sonntag im September entsprechend empfohlen und
aufgenommen werden. Jede Gabe ist ein Zeichen von Solidarität gegenüber
Seelsorgern im eigenen Land.
Darüber hinaus unterstützt die Inländische Mission dort den
Unterhalt und die Sanierung von kirchlichen Bauten, wo die zuständige
Pfarrei allein dazu nicht in der Lage ist. Dazu werden vor allem Gelder
eingesetzt, die der Inländischen Mission aus Vergabungen und Legaten
zufliessen.
Im Namen der Bischofskonferenz danke ich allen Gläubigen, die bereit sind, zur Überwindung von Müdigkeit und Resignation beizutragen. Ich hoffe, dass die diesjährige Bettagskollekte erneut die Mittel zusammenbringt, die nötig sind, damit die Inländische Mission ihre Aufgaben weiterführen kann.
Über die Initiative «zur Begrenzung der Einwanderung», die so genannte 18%-Initiative, werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 24. September 2000 abstimmen. Die Schweizer Bischofskonferenz hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Folgende Hinweise zeigen die Überlegungen auf, warum die Bischöfe die Initiative ablehnen.
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit der
Annahme der bilateralen Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft
ihren Willen bekundet, die Einheit mit den anderen Staaten Europas zu vertiefen.
Dabei haben sie nicht allein die politische, wirtschaftliche und technische
Zusammenarbeit gutgeheissen, sondern auch dem freien Personenverkehr, der
schrittweise eingeführt wird, zugestimmt. Gerade der freie Personenverkehr
war eines der umstrittensten Themen im damaligen Abstimmungskampf. Die Annahme
der bilateralen Verträge ist ein Zeichen der wachsenden Offenheit unseres
Landes gegenüber den anderen Ländern.
Die 18%-Initiative will den umgekehrten Weg gehen. Sie will Begrenzungsmassnahmen
bei der Zuwanderung und somit die Rückkehr zur früheren Rotationspolitik,
wie sie vor allem im Saisonnierstatut deutlich wurde: Arbeitskräfte
waren willkommen, aber nur auf begrenzte Zeit. Integration und Familiennachzug
wurden vernachlässigt. Die Folgen sind bis heute spürbar. Auch
wenn unbestritten ist, dass die Schweiz mit einem Ausländeranteil von
19,3% an der ständigen Wohnbevölkerung nach Luxemburg und Liechtenstein
das Land mit der drittgrössten ausländischen Bevölkerung
in Europa ist, hätte der Rückfall in die «alte Zeit»
weitere sozialpolitische Probleme im Zusammenleben von Einheimischen und
Fremden zur Folge.
Die vermehrte Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen, welche heute das
Saisonnierstatut ersetzen, wäre nach der Annahme der Initiative unumgänglich.
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerieten wiederum in
prekäre Situationen: Provisorische Unterkunft, fehlende Integration
und mangelnde Kontakte würden neue Gräben zwischen der einheimischen
und der ausländischen Bevölkerung öffnen. Das gegenseitige
Misstrauen würde wachsen. Die sozialpolitischen Probleme würden
in einigen Jahren wohl noch gravierender.
Mehr als die Hälfte aller Ausländerinnen und Ausländer,
die heute bei uns leben, sind in der Schweiz geboren oder sind schon mehr
als 15 Jahre in unserem Land. Davon stammen 88% aus Ländern Europas.
Nach wie vor bilden die Immigrantinnen und Immigranten aus Italien mit einem
Anteil von 23,7% die grösste Gruppe. Seit 1995 hat sich der Anteil
der gesamten ausländischen Wohnbevölkerung weitgehend stabilisiert.
Der leichte Anstieg ist nicht mehr auf die Einwanderung, sondern auf die
Zahl der Geburten und den Familiennachzug zurückzuführen.
Der hohe Anteil von Ausländerinnen und Ausländern an der Wohnbevölkerung
ist vor allem die Folge einer überaus strengen Einbürgerungspolitik
und Praxis. Würden alle jene, welche die Voraussetzungen für die
Schweizer Staatsbürgerschaft erfüllen, eingebürgert, würde
die Ausländerquote mit einem Schlag auf 6,6% sinken.
Die Initiative setzt mit einem prozentualen Ausländeranteil von 18% eine willkürliche «Höchstmarke» fest. Die Zulassungspolitik würde damit zu einer Politik des Massstabs, in der statt Menschen Zahlen gelten. Neue «Kategorien» von Immigranten werden geschaffen: Jene, welche unter die Begrenzungsmassnahmen fallen, und jene, welche als «qualifizierte Wissenschafter und Führungskräfte» von den Massnahmen ausgenommen sind Menschen werden nach dem Grad der «Nützlichkeit» eingestuft. Diese Einteilung ist entwürdigend und widerspricht der Gleichheit aller Menschen. Es würde auch zu einem Selektionsverfahren führen, das eine genaue Abgrenzung dieser «Nützlichkeit» erschwert. Zudem werden in der Initiative weder die Bedürfnisse der Menschen noch der ganzen Gesellschaft berücksichtigt.
Gravierend ist die Einschränkung des Familiennachzugs, welche die
Annahme der Initiative zur Folge hätte. Heute kommen die meisten Immigrantinnen
und Immigranten durch den Familiennachzug in die Schweiz. Eine Begrenzung
der Zuwanderung müsste also in diesem Bereich ansetzen. Junge und allein
stehende Arbeitskräfte erhielten den Vorzug vor den Familienvätern
und -müttern, die in vielen Fällen zur Emigration gedrängt
sind, um den Lebensunterhalt ihrer Familien zu sichern. Eltern wären
also gezwungen, ihre Kinder im Herkunftsland zu lassen. Dies widerspricht
aber ethischem Empfinden, zumal die Familie in der christlichen Soziallehre
einen hohen Stellenwert einnimmt. Seit jeher hat die Schweizer Bischofskonferenz
das Recht auf das Leben in der Familie gefordert und somit auch das Saisonnierstatut
immer wieder kritisiert.
Die Initiative bezieht zudem die Zahl der Geburten ausländischer Kinder
in die Begrenzungsmassnahmen ein: «Ein Überschreiten der 18-Prozent-Grenze»
durch die Zahl der Geburten müsste damit kompensiert werden, dass keine
neuen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden. Dies wäre ein unwürdiges
Verhalten eines Staates, dessen Geburtenquote ohnehin tief ist und der damit
indirekt eine Geburtenregelung vorschreiben würde.
Unzulässig ist auch die Vermischung von Asyl- und Ausländerpolitik, welche in der Schweiz bisher klar getrennt waren. Die Initiative verkennt die unterschiedliche Zielsetzung der beiden politischen Bereiche. Sie missachtet ebenfalls die unterschiedlichen Motive, welche Arbeitsmigranten, Asyl Suchende und Flüchtlinge in unser Land führen. Dass unser Land für Verfolgte und Asyl Suchende offen bleibt, dafür treten viele Schweizerinnen und Schweizer ein.
Mehr als ein Viertel der Katholiken in unserem Land sind ausländischer Herkunft. Einige sind bereits eingebürgert, andere sind erst seit kurzem in der Schweiz. Viele von ihnen sind aktiv in Pfarrei- und Seelsorgeräten. Sie helfen mit in den Pfarreien und den Fremdsprachigenmissionen. Sie tragen finanziell bei zum Leben der Kirche in der Schweiz. Die Annahme der Initiative durch die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würde auch Mitglieder der Kirche in unserem Land treffen. Viele müssten unter erschwerten Bedingungen und angespannten Verhältnissen, welches unmittelbare Folgen der Initiative sind, leiden. Diese Situation würde auch das Beziehungsnetz zwischen den Christinnen und Christen einheimischer oder fremder Herkunft in den Pfarreien belasten.
Es ist unbestritten, dass der wirtschaftliche Aufschwung und der hohe Lebensstandard seit den 50er Jahren von einheimischen und ausländischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam geschaffen wurden. Was uns aber Not tut, ist nicht allein das gemeinsame Arbeiten und Wirken, sondern auch das Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft, Sprache, Mentalität und Religion. Soziale Ausgrenzung setzt Menschen an den Rand der Gesellschaft. Dies kann wohl nicht die Absicht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sein. Deshalb sind vermehrt Massnahmen zu ergreifen, welche die Eingliederung der Ausländerinnen und Ausländer in unsere Gesellschaft fördern. Dies ist der Weg nach vorne in eine gemeinsame Zukunft von Einheimischen und Zugewanderten in unserem Land.
Zu diesem Thema findet am Montag, 18. September 2000, die 20. Deutschschweizer Wallfahrt der Priester und Diakone zu Bruder Klaus statt mit dem folgenden Programm:
11.15 Uhr
Konzelebration in der unteren Ranftkapelle; Ansprache von Prof. Dr. Franz
Annen, Rektor der Theologischen Hochschule Chur
12.30 Uhr
Mittagessen im Hotel Pax Montana, Flüeli-Ranft
14.30 Uhr
Gespräch mit Prof. Franz Annen über das Thema des Tages
15.30 Uhr
Dankgebet in der Kapelle des Hotels Pax Montana
Auskunft, Prospekte und Anmeldung (bis Mittwoch, 13. September) an das Wallfahrtssekretariat, Dorfstrasse 13, 6072 Sachseln, Telefon 041-6604418, Fax 041-6604445.
Am 22. Juni 2000 ist Abbé Denis Theurillat in Solothurn zum Bischof
geweiht worden. Als Weihbischof wird er seine Funktionen als Bischofsvikar
für den französischsprachigen Teil des Bistums Basel niederlegen.
Nach Konsultation der Seelsorgerinnen und Seelsorger im «Jura pastoral»,
nach Rücksprache mit dem Bischofsrat und nach Kontakten mit den landeskirchlichen
Instanzen der Kantone Jura und Bern hat der Bischof von Basel Abbé
Pierre Rebetez zum neuen Bischofsvikar ernannt. Abbé Rebetez ist
gegenwärtig Mitglied des Seelsorgeteams für die französischsprachigen
Katholikinnen und Katholiken von Biel.
Abbé Pierre Rebetez wurde am 27. April 1944 in Bassecourt geboren.
Nach dem Schulbesuch in Châtel Saint-Denis legte er in Freiburg die
Matura ab. Nach seinem Theologiestudium in Freiburg, Strassburg und Luzern
wurde er am 26. Juni 1971 zum Priester des Bistums Basel geweiht. Von 1971
bis 1978 war er als Vikar in Moutier tätig, von 1978 bis 1990 war er
Mitglied des Seelsorgeteams von Saignelégier. Von 1980 bis 1990 amtete
er zudem als Dekan der Franches-Montagnes. Von Januar 1991 bis September
1991 übte er den priesterlichen Dienst in den Pfarreien Courtételle,
Courfaivre und Develier aus. Seit 1. September 1991 ist er Mitglied des
Seelsorgeteams in den drei französischsprachigen Pfarreien von Biel.
Darüber hinaus nimmt er auch überpfarreiliche Aufgaben wahr, besonders
seit 1991 als Diözesandirektor der Lourdeswallfahrten.
Abbé Pierre Rebetez wird Ende September das Seelsorgeteam in Biel
verlassen, um seine Aufgabe als neuer Bischofsvikar am 1. Oktober 2000 anzutreten.
Bis dahin werden Mgr. Denis Theurillat und Abbé Pierre Rebetez gemeinsam
für einen reibungslosen Übergang besorgt sein. Die offizielle
Einsetzung von Abbé Rebetez in sein neues Amt wird in einer Eucharistiefeier
am 17. November stattfinden.
Am Sonntag, 29. Oktober 2000, um 14.00 Uhr werden die folgenden 11 Personen von Diözesanbischof Dr. Kurt Koch in der St. Ursenkathedrale zu Solothurn zu Ständigen Diakonen geweiht:
Alexander Ammann, Tänikon
Rolf Asal-Steger, Basel
Paul Berger-Estermann, Zell
Christoph Cohen, Schaffhausen
Urban Eichkorn-Gremme, Neuenhof
Ulrich Harzenmoser-Minich, Künten
Wolfgang Müller-Lourenço, Menzingen
Martin Rotzler-Kuhn, Zuzgen
Markus Stohldreier-Weinkötz, Schöftland
Ottmar Strüber-Eiche, Möhlin
Andreas Wieland-Wuchner, Gachnang
Dr. Markus Thürig als Pfarrer der Pfarrei Münchenstein (BL)
auf den 20. August 2000,
Dr. Marlis Wyss-Egger als Gemeindeleiterin der Pfarrei Münchenstein
(BL) auf den 20. August 2000,
Pierre Rebetez als Bischofsvikar des französischsprachigen Teils der
Diözese Basel auf den 1. Oktober 2000.
Die vakante Pfarrstelle Allerheiligen Basel-Stadt wird für einen
Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung
ausgeschrieben.
Die infolge Todesfalls des Pfarrers vakant gewordene Pfarrstelle Menzingen
im Seelsorgeverband Menzingen-Neuheim wird für einen Pfarrer zur Wiederbesetzung
ausgeschrieben.
Interessenten/Interessentinnen melden sich bis 21. September 2000 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch
Bischof Amédée Grab ernannte:
Dr. Hugo Gehring, bisher Pfarrer von Bülach (ZH) und Pfarradministrator
von Embrach (ZH), neu zum Pfarrer der Pfarrei St. Peter und Paul in Winterthur
und zum Pfarradministrator der Pfarrei St. Ulrich in Winterthur.
Sep Fidel Sievi, bisher Pfarrer von Disentis/Mustér (GR), neu zum
Pfarrer der Pfarrei
S. Andriu, Rueun (GR).
Als Grosskanzler der Theologischen Hochschule Chur (THC) ernannte Bischof Amédée Grab Frau Dr. theol. habil. Eva-Maria Faber zur ordentlichen Professorin für Dogmatik und Fundamentaltheologie an der THC.
Infolge Demission der bisherigen Amtsinhaber werden folgende Pfarreien
zur Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Illnau-Effretikon (ZH) und
Urdorf (ZH).
Interessenten mögen sich melden bis zum 23. September 2000 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
Am 4. September 2000, 9.4516.00 Uhr, wird im Priesterseminar St.
Luzi, Chur, eine Recollectio für Diözesanpriester angeboten.
P. Adelhard Signer OFMCap, Mels, hält zuerst eine kurze Betrachtung.
Anschliessend Beichtgelegenheit. Um 11.15 Uhr hält Hans Ziegler, Psychotherapeut
SPV, Zürich, einen Vortrag zum Thema «Psychotherapie und Seelsorge
Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit». Um 14.00
Uhr 2. Teil des Vortrages.
Es wird um telefonische Anmeldung gebeten (Telefon 081-2522012).
Die konstituierende Sitzung findet statt am Samstag, 16. September, 8.30 Uhr, im Pfarreiheim St. Gallen-Heiligkreuz. Es geht dabei um die Wahl eines neuen Präsidenten oder Präsidentin und der Mitglieder in das Büro, welche die Tagungen vorbereiten und auswerten. Ein weiteres wichtiges Ziel dieser ersten Tagung in der neuen vierjährigen Amtsdauer ist es auch, einander sowie die Aufgabe als Mitglied des Seelsorgerates besser kennen zu lernen.
Josef Wirth, Pfarrer in Flawil und als Landkanonikus Mitglied des Domkapitels, ist am Sonntag, 13. August, in der seit Ende 1998 verwaisten Felix- und Regula-Pfarrei auch als Pfarrer in Niederglatt eingesetzt worden. Dabei betonte er, dass sich das gesamte Seelsorgeteam für Niederglatt ebenso verantwortlich wie für Flawil fühle. Die Anwesenheit der Pastoralassistentin Dorothée Buschor Brunner und der Pastoralassistenten Hans Brändle (Religionslehrer in Niederglatt) und Stephan Brunner-Buschor am Altar unterstrich seine Aussage augenfällig.
Gottfried Studerus, Pfarr-Resignat
«Ich sehne mich nach dem Tode, denn die Herrlichkeit ist mir das Wirksamste
unter allen Dingen.» Dieser Gedanke in der Todesanzeige weist darauf
hin, dass der Tod für Pfarr-Resignat Gottfried Studerus als Freund
gekommen ist. Nach einem erfüllten Priesterleben und kurzem, schwerem
Leiden durfte er am 14. August sterben. Er wurde am 22. August auf dem Priesterfriedhof
St. Peter in Wil beerdigt.
Der 1911 geborene und in Goldach aufgewachsene Gottfried Studerus hat in
Engelberg und Freiburg studiert und war 1935 in der Klosterkirche Mehrerau
zum Priester geweiht worden. In der Zeit von 1937 bis 1951 war er Kaplan
in Balgach, Bazenheid, St. Gallen-Bruggen und Wil. Als Hinterforst bei Altstätten
1951 eine eigene Kirche bekam, fand mit der Kirchweihe die Einsetzung von
Guido Studerus als Pfarrer statt. Hier begann auch sein Engagement für
die Schule. Des Lehrermangels wegen sprang er selber aushilfsweise als Lehrer
ein. In Häggenschwil, wo er dann von 1958 bis 1981 als Pfarrer wirkte,
war er von Beginn an bis 1976 bzw. 1970 Präsident des Ortsschulrates
und Mitglied des Bezirksschulrates St. Gallen. 1967 wurde er ins Katholische
Kollegium gewählt.
Im Hinterforst hatte sich Gottfried Studerus für ein schönes Geläute
eingesetzt, in Häggenschwil wurden während seiner Wirkungszeit
die Barockkirche St. Notker und das stattliche Pfarrhaus aus dem 17. Jahrhundert
aussen und innen renoviert. Als grossem Marienverehrer lag ihm die fachgerechte
Erneuerung der Muttergotteskapelle im Ruggisberg besonders am Herzen.
Aus gesundheitlichen Gründen musste Gottfried Studerus 1980 seine Demission
als Pfarrer einreichen. Gesundheitliche Gründe waren es auch, die ihn
veranlassten, im März 1981 nach Unterägeri zu ziehen. Vor vier
Jahren ist er mit seiner treuen Haushälterin Annemarie Wiesli ins Bistum
zurückgekehrt und hat in Wil seine letzten Lebensjahre verbracht.