35/2000

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Bischöfliche Empfehlung für die Bettagskollekte 2000

Seit 137 Jahren steht die Inländische Mission im Dienst bedürftiger Seelsorger im eigenen Land. Sie ist das älteste Solidaritätswerk innerhalb der katholischen Kirche in der Schweiz.
Während vielen Jahren, als es weder eine AHV noch Pensionskassen für die Seelsorger gab, war die Inländische Mission die einzige Altersvorsorge für viele Priester, vor allem in Diaspora- und Bergregionen unseres Landes. Noch immer gibt es ältere oder kranke Priester, die während vielen Jahren in Pfarreien als Seelsorger arbeiteten, die nur ein ungenügendes Salär zu bezahlen in der Lage waren. Deshalb machen AHV und Pension heute auch nur ein Minimum aus.
In den vergangenen Jahren hat die Inländische Mission je über 300000 Franken an Altersrenten und anderen Sozialleistungen ausbezahlt. Und je fast 1,2 Mio. Franken waren in den letzten Jahren nötig, um in Berg- und Diasporaregionen Gehälter von Seelsorgern ergänzen zu können. Schliesslich werden von der Inländischen Mission einzelne Spezialseelsorgestellen mitfinanziert.
All diese Gelder wurden von den Katholiken unseres Landes zusammengetragen. In der Regel wird am Eidgenössischen Bettag die Kollekte für die Inländische Mission aufgenommen. Wo das nicht möglich ist, soll das Opfer an einem anderen Sonntag im September entsprechend empfohlen und aufgenommen werden. Jede Gabe ist ein Zeichen von Solidarität gegenüber Seelsorgern im eigenen Land.
Darüber hinaus unterstützt die Inländische Mission dort den Unterhalt und die Sanierung von kirchlichen Bauten, wo die zuständige Pfarrei allein dazu nicht in der Lage ist. Dazu werden vor allem Gelder eingesetzt, die der Inländischen Mission aus Vergabungen und Legaten zufliessen.

Im Namen der Bischofskonferenz danke ich allen Gläubigen, die bereit sind, zur Überwindung von Müdigkeit und Resignation beizutragen. Ich hoffe, dass die diesjährige Bettagskollekte erneut die Mittel zusammenbringt, die nötig sind, damit die Inländische Mission ihre Aufgaben weiterführen kann.

+ Ivo Fürer, Bischof
Beauftragter der Schweizer
Bischofskonferenz
für Werke der Diakonie


Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz zur so genannten 18%-Initiative «für eine Regelung der Zuwanderung» (Volksabstimmung vom 24. 9. 2000)

«Der Rückwärtsgang»

Über die Initiative «zur Begrenzung der Einwanderung», die so genannte 18%-Initiative, werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 24. September 2000 abstimmen. Die Schweizer Bischofskonferenz hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Folgende Hinweise zeigen die Überlegungen auf, warum die Bischöfe die Initiative ablehnen.

Zahlen sind relativ

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit der Annahme der bilateralen Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft ihren Willen bekundet, die Einheit mit den anderen Staaten Europas zu vertiefen. Dabei haben sie nicht allein die politische, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit gutgeheissen, sondern auch dem freien Personenverkehr, der schrittweise eingeführt wird, zugestimmt. Gerade der freie Personenverkehr war eines der umstrittensten Themen im damaligen Abstimmungskampf. Die Annahme der bilateralen Verträge ist ein Zeichen der wachsenden Offenheit unseres Landes gegenüber den anderen Ländern.
Die 18%-Initiative will den umgekehrten Weg gehen. Sie will Begrenzungsmassnahmen bei der Zuwanderung und somit die Rückkehr zur früheren Rotationspolitik, wie sie vor allem im Saisonnierstatut deutlich wurde: Arbeitskräfte waren willkommen, aber nur auf begrenzte Zeit. Integration und Familiennachzug wurden vernachlässigt. Die Folgen sind bis heute spürbar. Auch wenn unbestritten ist, dass die Schweiz mit einem Ausländeranteil von 19,3% an der ständigen Wohnbevölkerung nach Luxemburg und Liechtenstein das Land mit der drittgrössten ausländischen Bevölkerung in Europa ist, hätte der Rückfall in die «alte Zeit» weitere sozialpolitische Probleme im Zusammenleben von Einheimischen und Fremden zur Folge.
Die vermehrte Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen, welche heute das Saisonnierstatut ersetzen, wäre nach der Annahme der Initiative unumgänglich. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerieten wiederum in prekäre Situationen: Provisorische Unterkunft, fehlende Integration und mangelnde Kontakte würden neue Gräben zwischen der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung öffnen. Das gegenseitige Misstrauen würde wachsen. Die sozialpolitischen Probleme würden in einigen Jahren wohl noch gravierender.

Migrantinnen und Migranten aus Europa

Mehr als die Hälfte aller Ausländerinnen und Ausländer, die heute bei uns leben, sind in der Schweiz geboren oder sind schon mehr als 15 Jahre in unserem Land. Davon stammen 88% aus Ländern Europas. Nach wie vor bilden die Immigrantinnen und Immigranten aus Italien mit einem Anteil von 23,7% die grösste Gruppe. Seit 1995 hat sich der Anteil der gesamten ausländischen Wohnbevölkerung weitgehend stabilisiert. Der leichte Anstieg ist nicht mehr auf die Einwanderung, sondern auf die Zahl der Geburten und den Familiennachzug zurückzuführen.
Der hohe Anteil von Ausländerinnen und Ausländern an der Wohnbevölkerung ist vor allem die Folge einer überaus strengen Einbürgerungspolitik und Praxis. Würden alle jene, welche die Voraussetzungen für die Schweizer Staatsbürgerschaft erfüllen, eingebürgert, würde die Ausländerquote mit einem Schlag auf 6,6% sinken.

Gegen die Willkür

Die Initiative setzt mit einem prozentualen Ausländeranteil von 18% eine willkürliche «Höchstmarke» fest. Die Zulassungspolitik würde damit zu einer Politik des Massstabs, in der statt Menschen Zahlen gelten. Neue «Kategorien» von Immigranten werden geschaffen: Jene, welche unter die Begrenzungsmassnahmen fallen, und jene, welche als «qualifizierte Wissenschafter und Führungskräfte» von den Massnahmen ausgenommen sind ­ Menschen werden nach dem Grad der «Nützlichkeit» eingestuft. Diese Einteilung ist entwürdigend und widerspricht der Gleichheit aller Menschen. Es würde auch zu einem Selektionsverfahren führen, das eine genaue Abgrenzung dieser «Nützlichkeit» erschwert. Zudem werden in der Initiative weder die Bedürfnisse der Menschen noch der ganzen Gesellschaft berücksichtigt.

Für ein Recht auf Familie

Gravierend ist die Einschränkung des Familiennachzugs, welche die Annahme der Initiative zur Folge hätte. Heute kommen die meisten Immigrantinnen und Immigranten durch den Familiennachzug in die Schweiz. Eine Begrenzung der Zuwanderung müsste also in diesem Bereich ansetzen. Junge und allein stehende Arbeitskräfte erhielten den Vorzug vor den Familienvätern und -müttern, die in vielen Fällen zur Emigration gedrängt sind, um den Lebensunterhalt ihrer Familien zu sichern. Eltern wären also gezwungen, ihre Kinder im Herkunftsland zu lassen. Dies widerspricht aber ethischem Empfinden, zumal die Familie in der christlichen Soziallehre einen hohen Stellenwert einnimmt. Seit jeher hat die Schweizer Bischofskonferenz das Recht auf das Leben in der Familie gefordert und somit auch das Saisonnierstatut immer wieder kritisiert.
Die Initiative bezieht zudem die Zahl der Geburten ausländischer Kinder in die Begrenzungsmassnahmen ein: «Ein Überschreiten der 18-Prozent-Grenze» durch die Zahl der Geburten müsste damit kompensiert werden, dass keine neuen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden. Dies wäre ein unwürdiges Verhalten eines Staates, dessen Geburtenquote ohnehin tief ist und der damit indirekt eine Geburtenregelung vorschreiben würde.

Unzulässige Vermischung von Asyl- und Ausländerpolitik

Unzulässig ist auch die Vermischung von Asyl- und Ausländerpolitik, welche in der Schweiz bisher klar getrennt waren. Die Initiative verkennt die unterschiedliche Zielsetzung der beiden politischen Bereiche. Sie missachtet ebenfalls die unterschiedlichen Motive, welche Arbeitsmigranten, Asyl Suchende und Flüchtlinge in unser Land führen. Dass unser Land für Verfolgte und Asyl Suchende offen bleibt, dafür treten viele Schweizerinnen und Schweizer ein.

Auch Mitglieder der Kirche sind betroffen

Mehr als ein Viertel der Katholiken in unserem Land sind ausländischer Herkunft. Einige sind bereits eingebürgert, andere sind erst seit kurzem in der Schweiz. Viele von ihnen sind aktiv in Pfarrei- und Seelsorgeräten. Sie helfen mit in den Pfarreien und den Fremdsprachigenmissionen. Sie tragen finanziell bei zum Leben der Kirche in der Schweiz. Die Annahme der Initiative durch die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würde auch Mitglieder der Kirche in unserem Land treffen. Viele müssten unter erschwerten Bedingungen und angespannten Verhältnissen, welches unmittelbare Folgen der Initiative sind, leiden. Diese Situation würde auch das Beziehungsnetz zwischen den Christinnen und Christen einheimischer oder fremder Herkunft in den Pfarreien belasten.

Integration als Alternative

Es ist unbestritten, dass der wirtschaftliche Aufschwung und der hohe Lebensstandard seit den 50er Jahren von einheimischen und ausländischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam geschaffen wurden. Was uns aber Not tut, ist nicht allein das gemeinsame Arbeiten und Wirken, sondern auch das Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft, Sprache, Mentalität und Religion. Soziale Ausgrenzung setzt Menschen an den Rand der Gesellschaft. Dies kann wohl nicht die Absicht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sein. Deshalb sind vermehrt Massnahmen zu ergreifen, welche die Eingliederung der Ausländerinnen und Ausländer in unsere Gesellschaft fördern. Dies ist der Weg nach vorne in eine gemeinsame Zukunft von Einheimischen und Zugewanderten in unserem Land.

Freiburg, 10. August 2000
Die Schweizer Bischofskonferenz


Bistümer der deutschsprachigen Schweiz

 

«Diener und Mitarbeiter Gottes»

Zu diesem Thema findet am Montag, 18. September 2000, die 20. Deutschschweizer Wallfahrt der Priester und Diakone zu Bruder Klaus statt mit dem folgenden Programm:

11.15 Uhr
Konzelebration in der unteren Ranftkapelle; Ansprache von Prof. Dr. Franz Annen, Rektor der Theologischen Hochschule Chur

12.30 Uhr
Mittagessen im Hotel Pax Montana, Flüeli-Ranft

14.30 Uhr
Gespräch mit Prof. Franz Annen über das Thema des Tages

15.30 Uhr
Dankgebet in der Kapelle des Hotels Pax Montana

Auskunft, Prospekte und Anmeldung (bis Mittwoch, 13. September) an das Wallfahrtssekretariat, Dorfstrasse 13, 6072 Sachseln, Telefon 041-6604418, Fax 041-6604445.


Bistum Basel

 

Pierre Rebetez zum Bischofsvikar für den «Jura pastoral» ernannt

Am 22. Juni 2000 ist Abbé Denis Theurillat in Solothurn zum Bischof geweiht worden. Als Weihbischof wird er seine Funktionen als Bischofsvikar für den französischsprachigen Teil des Bistums Basel niederlegen.
Nach Konsultation der Seelsorgerinnen und Seelsorger im «Jura pastoral», nach Rücksprache mit dem Bischofsrat und nach Kontakten mit den landeskirchlichen Instanzen der Kantone Jura und Bern hat der Bischof von Basel Abbé Pierre Rebetez zum neuen Bischofsvikar ernannt. Abbé Rebetez ist gegenwärtig Mitglied des Seelsorgeteams für die französischsprachigen Katholikinnen und Katholiken von Biel.
Abbé Pierre Rebetez wurde am 27. April 1944 in Bassecourt geboren. Nach dem Schulbesuch in Châtel Saint-Denis legte er in Freiburg die Matura ab. Nach seinem Theologiestudium in Freiburg, Strassburg und Luzern wurde er am 26. Juni 1971 zum Priester des Bistums Basel geweiht. Von 1971 bis 1978 war er als Vikar in Moutier tätig, von 1978 bis 1990 war er Mitglied des Seelsorgeteams von Saignelégier. Von 1980 bis 1990 amtete er zudem als Dekan der Franches-Montagnes. Von Januar 1991 bis September 1991 übte er den priesterlichen Dienst in den Pfarreien Courtételle, Courfaivre und Develier aus. Seit 1. September 1991 ist er Mitglied des Seelsorgeteams in den drei französischsprachigen Pfarreien von Biel. Darüber hinaus nimmt er auch überpfarreiliche Aufgaben wahr, besonders seit 1991 als Diözesandirektor der Lourdeswallfahrten.
Abbé Pierre Rebetez wird Ende September das Seelsorgeteam in Biel verlassen, um seine Aufgabe als neuer Bischofsvikar am 1. Oktober 2000 anzutreten. Bis dahin werden Mgr. Denis Theurillat und Abbé Pierre Rebetez gemeinsam für einen reibungslosen Übergang besorgt sein. Die offizielle Einsetzung von Abbé Rebetez in sein neues Amt wird in einer Eucharistiefeier am 17. November stattfinden.


Diakonatsweihe

Am Sonntag, 29. Oktober 2000, um 14.00 Uhr werden die folgenden 11 Personen von Diözesanbischof Dr. Kurt Koch in der St. Ursenkathedrale zu Solothurn zu Ständigen Diakonen geweiht:

Alexander Ammann, Tänikon
Rolf Asal-Steger, Basel
Paul Berger-Estermann, Zell
Christoph Cohen, Schaffhausen
Urban Eichkorn-Gremme, Neuenhof
Ulrich Harzenmoser-Minich, Künten
Wolfgang Müller-Lourenço, Menzingen
Martin Rotzler-Kuhn, Zuzgen
Markus Stohldreier-Weinkötz, Schöftland
Ottmar Strüber-Eiche, Möhlin
Andreas Wieland-Wuchner, Gachnang


Ernennungen

Dr. Markus Thürig als Pfarrer der Pfarrei Münchenstein (BL) auf den 20. August 2000,
Dr. Marlis Wyss-Egger als Gemeindeleiterin der Pfarrei Münchenstein (BL) auf den 20. August 2000,
Pierre Rebetez als Bischofsvikar des französischsprachigen Teils der Diözese Basel auf den 1. Oktober 2000.


Ausschreibungen

Die vakante Pfarrstelle Allerheiligen Basel-Stadt wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Die infolge Todesfalls des Pfarrers vakant gewordene Pfarrstelle Menzingen im Seelsorgeverband Menzingen-Neuheim wird für einen Pfarrer zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten/Interessentinnen melden sich bis 21. September 2000 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch


Bistum Chur

 

Ernennungen

Bischof Amédée Grab ernannte:

Dr. Hugo Gehring, bisher Pfarrer von Bülach (ZH) und Pfarradministrator von Embrach (ZH), neu zum Pfarrer der Pfarrei St. Peter und Paul in Winterthur und zum Pfarradministrator der Pfarrei St. Ulrich in Winterthur.
Sep Fidel Sievi, bisher Pfarrer von Disentis/Mustér (GR), neu zum Pfarrer der Pfarrei
S. Andriu, Rueun (GR).

Als Grosskanzler der Theologischen Hochschule Chur (THC) ernannte Bischof Amédée Grab Frau Dr. theol. habil. Eva-Maria Faber zur ordentlichen Professorin für Dogmatik und Fundamentaltheologie an der THC.


Ausschreibungen

Infolge Demission der bisherigen Amtsinhaber werden folgende Pfarreien zur Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Illnau-Effretikon (ZH) und
Urdorf (ZH).

Interessenten mögen sich melden bis zum 23. September 2000 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.


Recollectio

Am 4. September 2000, 9.45­16.00 Uhr, wird im Priesterseminar St. Luzi, Chur, eine Recollectio für Diözesanpriester angeboten.
P. Adelhard Signer OFMCap, Mels, hält zuerst eine kurze Betrachtung. Anschliessend Beichtgelegenheit. Um 11.15 Uhr hält Hans Ziegler, Psychotherapeut SPV, Zürich, einen Vortrag zum Thema «Psychotherapie und Seelsorge ­ Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit». Um 14.00 Uhr 2. Teil des Vortrages.
Es wird um telefonische Anmeldung gebeten (Telefon 081-2522012).

Freundlich lädt ein
Churer Priesterkreis


Bistum St.Gallen

 

Seelsorgerat des Bistums St. Gallen

Die konstituierende Sitzung findet statt am Samstag, 16. September, 8.30 Uhr, im Pfarreiheim St. Gallen-Heiligkreuz. Es geht dabei um die Wahl eines neuen Präsidenten oder Präsidentin und der Mitglieder in das Büro, welche die Tagungen vorbereiten und auswerten. Ein weiteres wichtiges Ziel dieser ersten Tagung in der neuen vierjährigen Amtsdauer ist es auch, einander sowie die Aufgabe als Mitglied des Seelsorgerates besser kennen zu lernen.


Niederglatt: Pfarreinsetzung

Josef Wirth, Pfarrer in Flawil und als Landkanonikus Mitglied des Domkapitels, ist am Sonntag, 13. August, in der seit Ende 1998 verwaisten Felix- und Regula-Pfarrei auch als Pfarrer in Niederglatt eingesetzt worden. Dabei betonte er, dass sich das gesamte Seelsorgeteam für Niederglatt ebenso verantwortlich wie für Flawil fühle. Die Anwesenheit der Pastoralassistentin Dorothée Buschor Brunner und der Pastoralassistenten Hans Brändle (Religionslehrer in Niederglatt) und Stephan Brunner-Buschor am Altar unterstrich seine Aussage augenfällig.


Im Herrn verschieden

Gottfried Studerus, Pfarr-Resignat
«Ich sehne mich nach dem Tode, denn die Herrlichkeit ist mir das Wirksamste unter allen Dingen.» Dieser Gedanke in der Todesanzeige weist darauf hin, dass der Tod für Pfarr-Resignat Gottfried Studerus als Freund gekommen ist. Nach einem erfüllten Priesterleben und kurzem, schwerem Leiden durfte er am 14. August sterben. Er wurde am 22. August auf dem Priesterfriedhof St. Peter in Wil beerdigt.
Der 1911 geborene und in Goldach aufgewachsene Gottfried Studerus hat in Engelberg und Freiburg studiert und war 1935 in der Klosterkirche Mehrerau zum Priester geweiht worden. In der Zeit von 1937 bis 1951 war er Kaplan in Balgach, Bazenheid, St. Gallen-Bruggen und Wil. Als Hinterforst bei Altstätten 1951 eine eigene Kirche bekam, fand mit der Kirchweihe die Einsetzung von Guido Studerus als Pfarrer statt. Hier begann auch sein Engagement für die Schule. Des Lehrermangels wegen sprang er selber aushilfsweise als Lehrer ein. In Häggenschwil, wo er dann von 1958 bis 1981 als Pfarrer wirkte, war er von Beginn an bis 1976 bzw. 1970 Präsident des Ortsschulrates und Mitglied des Bezirksschulrates St. Gallen. 1967 wurde er ins Katholische Kollegium gewählt.
Im Hinterforst hatte sich Gottfried Studerus für ein schönes Geläute eingesetzt, in Häggenschwil wurden während seiner Wirkungszeit die Barockkirche St. Notker und das stattliche Pfarrhaus aus dem 17. Jahrhundert aussen und innen renoviert. Als grossem Marienverehrer lag ihm die fachgerechte Erneuerung der Muttergotteskapelle im Ruggisberg besonders am Herzen.
Aus gesundheitlichen Gründen musste Gottfried Studerus 1980 seine Demission als Pfarrer einreichen. Gesundheitliche Gründe waren es auch, die ihn veranlassten, im März 1981 nach Unterägeri zu ziehen. Vor vier Jahren ist er mit seiner treuen Haushälterin Annemarie Wiesli ins Bistum zurückgekehrt und hat in Wil seine letzten Lebensjahre verbracht.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000