29-30/2000 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat anlässlich ihrer 248.
Ordentlichen Versammlung die überarbeiteten Statuten der Kommission
«Frauen in der Kirche» (KFK) approbiert. Auf Wunsch der KFK
wurden die Statuten vom 7. September 1988 es waren jene Regelungen,
welche bei der Gründung der KFK erlassen wurden überprüft
und an die aktuellen Bedürfnisse einer Stabskommission der SBK angepasst.
Die KFK ist das Beratungsorgan der SBK für Fragen, die Stellung und
Auftrag der Frauen in der Kirche betreffen.
Die Kommission «Frauen in der Kirche» (KFK) ist das Beratungsorgan
der Schweizer Bischofskonferenz für Fragen, die Stellung und Auftrag
der Frauen in der Kirche betreffen.
Die KFK prüft, im Auftrag der Bischofskonferenz oder in eigener Initiative
mit Zustimmung der Bischofskonferenz, Fragen der Seelsorge sowie des kirchlichen
und gesellschaftlichen Lebens, die für alle schweizerischen Ortskirchen
von Bedeutung sind. Sie berichtet der Bischofskonferenz über die Ergebnisse
ihrer Arbeit und unterbreitet nach Möglichkeit konkrete Empfehlungen.
Die KFK pflegt den Kontakt mit Frauen aus verschiedenen Lebensbereichen,
Verbänden und Bewegungen.
1. Zusammensetzung:
Die KFK besteht aus mindestens 10 und höchstens 15 von der Bischofskonferenz
gewählten Mitgliedern. Dabei sollen angemessen berücksichtigt
sein:
2. Die Amtsdauer:
a) Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre.
b) Nach acht Amtsjahren ist die Wiederwahl derselben Person nur in besonderen
Fällen möglich.
c) Demissionen sind der Kommissionspräsidentin einzureichen und zugleich
der Bischofskonferenz mitzuteilen.
1. Die Präsidentin:
Die Bischofskonferenz bezeichnet die Präsidentin aus den Mitgliedern
der KFK.
2. Die Vizepräsidentin:
Die KFK wählt die Vizepräsidentin. Die Präsidentin und die
Vizepräsidentin sollen aus einem je anderen Sprachgebiet stammen.
3. Der Ausschuss:
Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern, der Präsidentin, der Vizepräsidentin,
einer Sekretärin und einem von der KFK gewählten Mitglied. Er
hat die Aufgabe, die KFK-Sitzungen vorzubereiten und die KFK-Beschlüsse
auszuführen.
4. Das Sekretariat:
a) Das Sekretariat soll nach Möglichkeit durch eine Vereinbarung mit
einer bestehenden Institution verbunden werden.
b) Dem Sekretariat obliegen folgende Aufgaben: Es führt den Schriftverkehr,
das Archiv und die Kasse der KFK. Es besorgt die Protokolle der Plenar-
und der Ausschusssitzungen und auf Verlangen der Arbeitsgruppen auch die
Protokolle der Arbeitsgruppen. Das Sekretariat beschafft darüber hinaus
Unterlagen für die Arbeit der KFK.
5. Die Plenarsitzungen:
Die KFK tritt jährlich zu mindestens zwei Plenarsitzungen zusammen.
6. Die Arbeitsgruppen:
Die KFK kann Arbeitsgruppen für bestimmte Problemkreise bilden. Sie
kann Frauen und Männer als Mitglieder von Arbeitsgruppen bestellen
oder als Experten beiziehen. Sie kann das Sekretariat beauftragen, die nötigen
Umfragen, Erhebungen oder Auswertungen in Zusammenarbeit mit diesen Arbeitsgruppen
durchzuführen.
Die KFK schickt dem Beauftragten der Bischofskonferenz für den Arbeitsbereich
«Auftrag der Frauen in der Kirche» und dem Generalsekretär
der Bischofskonferenz die Arbeitsunterlagen zu.
Sie lädt den Beauftragten der Bischofskonferenz für den Arbeitsbereich
«Auftrag der Frauen in der Kirche» und den Generalsekretär
der Bischofskonferenz zu den Plenarsitzungen ein und richtet über sie
ihre Empfehlungen und Anträge an die Bischofskonferenz.
Sie achtet bei ihrer Arbeit darauf, Meinungen aus den Erfahrungsbereichen
der Basis und der interessierten Gruppierungen einzuholen, aber auch Prozesse
zur Meinungsbildung zuhanden der Bischofskonferenz zu veranlassen und zu
begleiten.
Sie veröffentlicht Berichte und Stellungnahmen im Auftrag der Bischofskonferenz
oder in eigener Verantwortung im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz.
Die Mitarbeit in der KFK ist ehrenamtlich. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen sowie allfällige andere Auslagen im Zusammenhang mit der KFK-Tätigkeit werden vergütet.
Änderungen der Statuten unterliegen der Genehmigung durch die Bischofskonferenz.
Änderungen vonseiten der Bischofskonferenz sind der KFK zur Vernehmlassung
vorzulegen.
Die Bischofskonferenz hat diese Statuten am 7. Juni 2000 verabschiedet.
Die 2. nationale Wallfahrt der Fahrenden zu Unserer Lieben Frau von Einsiedeln
findet vom 25. bis zum 30. Juli statt. Standplatz für die Wohnwagen
(wegen Vorführungen des Grossen Welttheaters): Hoch-Ybrig. Dem Programm
ist folgendes zu entnehmen: Dienstag, 25. Juli 2000, abends: Lichterprozession;
Freitag, 28. Juli 2000, 15 Uhr: Kreuzweg im Freien.
Diese Wallfahrt wird von der Katholischen Seelsorgestelle der Fahrenden
organisiert. Auskünfte: P. Jean-Bernard Dousse OP, Postfach 224, 1705
Freiburg, Telefon 026 -426 68 72.
Am Samstag, 10. Juni 2000, hat der Bischof von Basel, Dr. Kurt Koch,
auf Ansuchen des Bischofs von Freiburg-Lausanne-Genf, Msgr. Bernard Genoud,
in der Abteikirche Notre-Dame d'Hauterive, Diakon Fr. Jean-Marie Lussi,
O.Cist., zum Priester geweiht.
Am Samstag, 8. Juli 2000, hat der Bischof von Basel, Dr. Kurt Koch, im Einverständnis
mit dem Bischof der Diözese Enugu/Nigeria, Mgr. Anthony Okonkwo Gbuji,
in der Pfarrkirche Bruder Klaus in Emmenbrücke, Diakon Paulinus Okachi,
zum Priester geweiht.
Weihbischof Mgr. Denis Theurillat hat am Sonntag, 2. Juli 2000, in der
Pfarrkirche St-Marcel in Delémont folgenden Kandidaten die Diakonatsweihe
gespendet:
Didier Berret-Lovis von Cornol in Delémont (Ständiger Diakon),
Patrick Werth, von und in Delémont (Priesteramtskandidat).
Den beiden Diakonen wünschen wir Freude an ihrem neuen Dienst.
Die beiden Räte setzten sich an ihrer Zusammenkunft vom 27./28.
Juni 2000 in der Propstei Wislikofen mit der Fremdsprachigen-Seelsorge sowie
mit Fragen und Gedanken um den Dienst als Priester, Diakon, Laientheologin,
Laientheologe auseinander.
Zentrale Gedanken und Fragen standen dabei im Zentrum der Diskussionen,
Fragen um Aufgaben und Rollenverständnis der Seelsorgerinnen und Seelsorger
in der heutigen Zeit. Die Bedeutung der Berufung und der Weihe bzw. Institutio
oder Missio wurden dabei genau so angesprochen wie die Zusammenarbeit und
Mitverantwortung dem Bischof gegenüber. Der Priester ist heute oft
übermässig gefordert und auf den Sakramentendienst reduziert und
hat zu wenig Zeit für sich selber.
Die Diakone, Laientheologinnen und Laientheologen stellten in ihren Gruppengesprächen
die Strukturen der Kirche als negativen Punkt fest, da die Bevollmächtigung
nicht der Aufgabe entspricht, die in der Pfarrei nötig wäre. Sie
waren auch der Meinung, dass es an Kollegialität unter den Seelsorgerinnen
und Seelsorgern fehlt. Als positiv wurde auf der anderen Seite die Akzeptanz
in der Gemeinde, die seelsorgerliche Wegbegleitung sowie die persönlichen
Beziehungen befunden.
In der nächsten Sitzung im November möchten die Räte an diesen
Fragen vertieft weiterarbeiten.
Nachdem sich die beiden Räte an ihrer Sitzung im März dieses Jahres
bereits mit der Fremdsprachigen-Seelsorge beschäftigt haben, richteten
sie diesmal das Augenmerk auf konkrete Möglichkeiten der Kontakte zwischen
Pfarreien und ausländischen Missionen.
Eine Schwierigkeit zeigt sich in den verschiedenen Praktiken zwischen Schweizer
Pfarreien und Missionen in Fragen des Religionsunterrichts und des sakramentalen
Dienstes.
Das Kirchenbild der ausländischen Gläubigen ist oft von Nostalgie
an ihr Heimatland geprägt. Es gilt, den Versuch des Zusammenlebens
jenem des Nebeneinanderlebens vorzuziehen. Zum Zusammenleben gehört,
dass die fremdsprachigen Mitgläubigen in ihrem Kirchenbild belassen
und nicht auf das hiesige fixiert werden.
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Sprache, da es durch Verständigungsschwierigkeiten
zu Missverständnissen kommen kann.
Eine Schwierigkeit der Missionarinnen und Missionare ist auch, dass sie
teils in geografisch verschiedenen Gebieten tätig sein müssen.
Damit die ausländischen Seelsorgerinnen und Seelsorger nicht überfordert
werden, wäre in den einzelnen Dekanaten zu überlegen, welche Pfarreien
sich stärker um die einen oder die anderen bei ihnen angesiedelten
Fremdsprachigen kümmern kann.
Nach der Arbeit in Gruppen wurde im Gremium der Wunsch nach der Einberufung
einer übergeordneten Arbeitsgruppe geäussert, die Modelle anstatt
Appelle entwickeln und Richtlinien erarbeiten soll, in welche Richtung es
weitergehen soll. Die Missionarinnen und Missionare benötigen eine
«Rückendeckung». In diesem Sinn haben die beiden Räte
entschieden, das Anliegen bei der Regionaldekanenkonferenz zu deponieren,
von wo aus realisierbare kantonale Modelle einer gelebten Multikulturalität
(«In der Kirche gibt es keine Ausländer/Ausländerinnen»)
entwickelt werden sollen. Die Ratsmitglieder können dann von den Bistumsregionen
angefragt werden, ob sie in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten möchten.
Die Generalversammlung des Vereins «Kirchenbauhilfe des Bistums
Basel» hat als neuen Präsidenten gewählt: Pater Peter Traub
OFM, Regionaldekan der Bistumsregion Schaffhausen, Bahnhofstrasse 168, 8215
Hallau, Telefon 052 - 681 31 68, Fax 052 - 681 10 23.
Der Gewählte ist Nachfolger von Kuno Eggenschwiler, Regionaldekan der
Bistumsregion Solothurn, der auf Ende 2000 als Regionaldekan und somit als
Vereinsmitglied zurücktritt.
Die Büros des Bischöflichen Ordinariates und der Bischöflichen Kanzlei Chur sind vom Freitagabend, 21. Juli 2000, bis Montagmorgen, 7. August 2000, ferienhalber geschlossen. Ein Mitglied des Bischöflichen Ordinariates ist für dringende Fälle jeweils von Montag bis Freitag, vormittags von 9.30 bis 10.30 Uhr, und nachmittags von 15.30 bis 16.30 Uhr über die Telefon-Nr. 081 - 252 23 12 erreichbar. Mitteilungen über die Fax-Nr. 081 - 253 61 40 sind jederzeit möglich.
Bischof Amédée Grab ernannte:
Matthias Rey, bisher Kaplan-Administrator der Kuratkaplanei Kehrsiten (NW),
zum neuen Pfarrer der Pfarrei Hl. Laurentius, Untervaz (GR);
Gregor Niggli, bisher Vikar in Uster (ZH), neu zum Vikar der Pfarrei Allerheiligen,
Schmitten (GR);
Karl Bürgler, Pfarrer in Buochs (NW), zusätzlich zum Pfarradministrator
der Pfarrei Hl. Jakobus d.Ä. und Theresia v. K. J., Emmetten (NW).
Bischof Amédée Grab erteilte:
Thomas Blülle-Kummli die bischöfliche Missio canonica als Pastoralassistent
des Pfarradministrators der Pfarrei Emmetten (NW) mit der Aufgabe als Gemeindeleiter.
Zu der in der letzten Ausgabe publizierten Erteilung der bischöflichen
Missio canonica ist eine Korrektur anzubringen:
Frau Maria Germann ist als Spitalseelsorgerin je in einem Teilamt sowohl
im kantonalen Krankenheim Wülflingen als auch im Kantonsspital Winterthur
tätig.
Frau Verena Schlauri-Kormann ist nicht im Kantonsspital Winterthur als Spitalseelsorgerin
tätig, sondern in der Klinik im Park in Zürich.
Bischof Ivo Fürer hat am 9. Juli in der Herz-Jesu-Kirche in Buchs den aus Schweitenkirchen (Bayern) stammenden Diakon Josef Karber zum Priester geweiht. Josef Michael Karber, 1960 geboren, arbeitet seit Abschluss des Theologiestudiums, das heisst seit 1997, im Seelsorgeverband Buchs-Grabs und Sevelen. Bischof Ivo deutete in seiner Predigt das Priestersein heute, das anders sei als vor fünfzig oder hundert Jahren. Seit dem Zweiten Vatikanum gelte der Grundsatz, jedes Amt in der Kirche sei ein Dienst zur Verherrlichung Gottes. Ob Josef Karber noch längere Zeit in Buchs bleiben könne, liess der Diözesanbischof offen; fähige Leute würden auch an anderen Orten gebraucht. Inzwischen hat Josef Karber in seiner Heimatgemeinde Schweitenkirchen die Primiz gefeiert.
Konrad Schmid, Pfarrresignat
Am 9. Juli starb während eines Kuraufenthaltes im Tessin unerwartet
Pfarrresignat Konrad Schmid, Spiritual bei den Missionsschwestern im Franziskusheim
in Eichenwies-Oberriet. Der 1919 geborene und in Goldach aufgewachsene Konrad
Schmid wurde am 6. April 1946 von Bischof Josephus Meile in St. Gallen zum
Priester geweiht. Erste Stationen seines Wirkens waren die Pfarreien Teufen,
St. Gallen-St. Otmar und Herisau. 1957 wurde er Pfarrer in Walenstadt, zehn
Jahre später Stadtpfarrer in Rapperswil. Während mehreren Amtsperioden
war er Dekan im Dekanat Uznach, das damals «nur» die Pfarreien
des Seebezirkes (ohne Ernetschwil und Gommiswald) umfasste. Im Alter von
64 Jahren liess sich Pfarrer Schmid als Seelsorger nach Diepoldsau wählen.
1994 übernahm er die Aufgaben eines Spirituals im Franziskusheim Eichenwies.
Bestattet wurde Pfarrer Konrad Schmid am 13. Juli in Diepoldsau.
Mit einem herzlichen Danke für alle Arbeit und alles Bemühen in Seesorge und Gottesdienst ist am 2. Juli in der Kirche St. Peter Franz Bürgi als Pfarrer verabschiedet worden. Während fünfzehn Jahren hat der sanges- und reisefreudige Priester in Wil gewirkt, wo er auch die Renovation von St. Peter massgebend mitgeprägt hat. Er bleibt in Wil wohnen, neu nun an der St.-Peter-Strasse 5. Mit seinen 72 Jahren wollte er eigentlich etwas leiser treten, hat aber vom Generalvikar bereits wieder einen Auftrag gefasst und dazu angesichts der angespannten Personalsituation ja gesagt. Per 4. September ist er zum Pfarradministrator ad interim für die Pfarreien Bazenheid und Lütisburg ernannt worden.
«Als Seelsorger zu Menschen gesandt». Diese Aussage auf der
Einladung zur Indienstnahme wurde ergänzt mit einem Konzilstext: «Freude
und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen
und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und
Angst der Jünger und Jüngerinnen Christi.» Damit drücken
die sechs neuen Pastoralassistenten aus, wie sie ihren seelsorgerlichen
Dienst verstehen.
Die sechs Männer im Alter von 31 bis 52 Jahren sind auf unterschiedlichen
Wegen zu ihrem Ziel gekommen, aber alle haben sie ein Theologiestudium hinter
sich, haben sich als Pastoralpraktikant in einer Pfarrei mit der Praxis
vertraut gemacht und sich während zehn Wochen im Pastoralkurs weiteres
Rüstzeug für ihre Tätigkeit geholt. Alle wollen sie Menschen
jeglichen Alters aufgrund ihrer eigenen Glaubenserfahrung ermutigen und
stärken, den christlichen Glauben zu leben.
Die Bibel lese sich an manchen Stellen wie ein modernes Handbuch für
die Seelsorge, sagte einer der Pastoralassistenten. Sie hatten daher Texte
ausgewählt, die zentrale Momente heutiger Seelsorge ins Blickfeld rücken:
Die zeitgemässe Verkündigung des Wortes Gottes sowie das gemeinsame
Unterwegssein und Begleiten von Menschen auf ihrem Lebens- und Glaubensweg.
Die Lesungen berichteten von alt- und neutestamentlichen Menschen, die zu
ihrer Aufgabe ja sagen konnten, weil Gott als erster ja zu ihnen gesagt
hatte. Auf Gott zu hören und Zeugen von Jesu Tod und Auferstehung zu
sein, sei Inbegriff aller kirchlichen Sendung. Dies gelte für alle
Glaubenden, im besonderen jedoch für die Sendung im kirchlichen Dienst.
Damit nahm Bischof Ivo in der Predigt die Gedanken von Berufung und Sendung
auf. Die Glaubwürdigkeit der Verkündenden hänge davon ab,
wie weit sie sich vom Auferstandenen innerlich erfassen liessen.
Regens Josef Wick empfahl die Pastoralassistenten für den Dienst in
der Seelsorge. Diese ihrerseits erklärten einzeln ihre Bereitschaft,
worauf der Bischof ihre Indienstnahme mit Dokument und Bibel besiegelte
sowie mit einer Kerze. Das Licht, das sie an der Osterkerze entzündeten,
sollen sie zu den Menschen tragen, damit Gottes Nähe sichtbar wird.
Die sechs Pastoralassistenten werden in folgenden Pfarreien wirken: Paul
Bigger-Bucheli in Sennwald, Stephan Brunner-Buschor in Flawil, Urs Länzlinger
in der Dompfarrei St. Gallen, Michael Saal in Walenstadt, Michael Steuer
in Sevelen und Andreas Wissmiller in Wattwil.