7/2000 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
In der Folge der Synode 72 hat die Missionsbewegung in der Schweiz neuen
Schwung erhalten und wurde unter anderem der Schweizerische Katholische
Missionsrat (SKM) geschaffen. Nach vielen Jahren also der intensiven missionarischen
Tätigkeit des SKM mussten nun die Statuten des SKM überarbeitet
und den auch für die missionarische Tätigkeit in der Kirche in
der Schweiz neuen Herausforderungen entsprechend gestaltet werden.
Aus diesem Grund hat der SKM einen Entwurf der überarbeiteten Statuten
vorgelegt, der an der 246. Ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz
(SBK) approbiert wurde.
Anlässlich der 247. Ordentlichen Versammlung werden die Mitglieder
des SKM in ihrer neuen Zusammensetzung von der SBK gewählt bzw. bestätigt
werden.
Der SKM tritt aufgrund der Übergangsbestimmungen im Frühjahr 2000
bei seiner ersten Plenarversammlung in Funktion.
Artikel 1: Natur und Zweck
Der Schweizerische Katholische Missionsrat, nachfolgend Missionsrat genannt,
ist eine Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Er ist sowohl beratendes
als auch ausführendes Organ.
Der Missionsrat ist zugleich «Missionskommission der Bischofskonferenz»
und «Nationaler Missionsrat» im Sinn der päpstlichen Ausführungsbestimmungen
zum Missionsdekret des Zweiten Vatikanischen Konzils (Ecclesiae Sanctae,
Teil III, Nrn. 9 und 11) und der Instruktion der römischen Kongregation
für die Evangelisierung der Völker (Quo Aptius, Teil A, Nrn. 56
und 7).
Der Missionsrat hat den Zweck, die Teilnahme der katholischen Kirche in
der Schweiz am weltweiten Auftrag der Kirche zu fördern.
Artikel 2: Aufgaben
Der Missionsrat erfüllt die in der Erklärung der Bischofskonferenz vom 6. Juli 1977 genannten Aufgaben. Er befasst sich mit grundsätzlichen Fragen des missionarischen Auftrags und der zwischenkirchlichen Partnerschaft mit den Ortskirchen.
Im Einzelnen obliegen ihm folgende Aufgaben:
a) Im Hinblick auf die Bischofskonferenz:
b) Im Hinblick auf die gesamte Schweiz:
c) Im Hinblick auf die regionalen Missionskonferenzen:
Artikel 3: Zuständigkeit
a) Der Missionsrat veröffentlicht Stellungnahmen entweder
im Auftrag der Bischofskonferenz oder in eigener Verantwortung nach Rücksprache
mit der Bischofskonferenz.
b) Er arbeitet in engem Kontakt mit dem Beauftragten der Bischofskonferenz
für den Sachbereich Mission. Dieser erhält die Einladungen zu
den Sitzungen, die Unterlagen und die Protokolle; er nimmt in der Regel
an den Sitzungen des Missionsrates teil.
c) Der Missionsrat ist der Bischofskonferenz gegenüber rechenschaftspflichtig.
Er informiert sie jährlich über seine eigene Tätigkeit und
über jene der regionalen Missionskonferenzen.
d) Der Missionsrat kann Beobachter und Experten einladen, an den
Arbeiten der Plenarsitzungen und der Arbeitsgruppen teilzunehmen (z.B. Vertreter
anderer Kirchen unseres Landes; Vertreter der jungen Kirchen).
Artikel 4: Mitglieder
a) Der Missionsrat besteht in der Regel aus elf Mitgliedern:
b) Bei der Bestellung des Missionsrates ist auf die Fachkompetenz
und Erfahrung der Mitglieder zu achten.
c) Die Amtsperiode beträgt vier Jahre. Die Mitglieder können
für weitere Amtsperioden bestellt werden.
d) Der Vorstand regelt Fragen einer allfälligen Stellvertretung.
Artikel 5: Organe
Die Organe des Missionsrates sind:
a) die Plenarsitzung,
b) der Vorstand,
c) das Sekretariat.
Artikel 6: Die Plenarsitzung
a) Der Missionsrat tagt mindestens zweimal jährlich im Plenum.
Ausserordentliche Sitzungen erfolgen auf Einladung des Vorstandes, auf Wunsch
der Bischofskonferenz oder wenn mindestens fünf Mitglieder es verlangen.
b) Der Präsident/Die Präsidentin wird von der Bischofskonferenz
nach Rücksprache mit dem Missionsrat ernannt. Im Übrigen konstituiert
sich der Missionsrat selber.
c) Die Plenarsitzung fasst alle wichtigen Beschlüsse, insbesondere:
Artikel 7: Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin des
Missionsrates, der/die den Vorsitz führt, und drei vom Missionsrat
aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern.
Der Vorstand bereitet die Geschäfte der Plenarsitzung vor und überwacht
die Ausführung der Beschlüsse. Die Plenarsitzung kann ihm Aufgaben
zur selbständigen Erledigung zuweisen.
Artikel 8: Das Sekretariat
Der Missionsrat legt fest, welche Art von Sekretariat notwendig ist.
Er bestimmt die Stelle oder Person, die das Sekretariat führt. Es soll
30 Stellenprozente nicht übersteigen.
Die Aufgaben des Sekretärs/der Sekretärin werden in einem Pflichtenheft
festgelegt.
Artikel 9: Finanzierung
Der Missionsrat regelt die Finanzierung seines Sekretariates im Einvernehmen
mit der Bischofskonferenz.
Die Mitarbeit im Missionsrat ist ehrenamtlich. Die Spesen werden vergütet.
Artikel 10: Änderung des Statuts
Änderungen dieses Statuts erfolgen durch die Bischofskonferenz auf
Antrag oder nach Anhören des Missionsrates.
Die Schweizer Bischofskonferenz hat dieses Statut am 30. November 1999 genehmigt.
Es ersetzt das Statut vom 6. Juli 1977. Es tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) erinnert im Hinblick auf die Abstimmung
vom 12. März 2000 zur Volksinitiative «Zum Schutz des Menschen
vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für
menschenwürdige Fortpflanzung FMF)» ein neues Mal an die Lehre
der Kirche, welche die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und
die Würde der Fortpflanzung verteidigt.<1>
Grundsätzlich lehnt die Kirche aus moralischer Sicht sowohl die so
genannte in-vitro-Befruchtung als auch die Keimzellenspende ab, weil sie
im Widerspruch zur Würde der menschlichen Fortpflanzung und der ehelichen
Vereinigung stehen.
Dem Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie
kommt eine grundlegende Bedeutung zu (vgl. BV 119). Deren Missachtung hat
schwerwiegende Folgen. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind
erneut aufgefordert, bei ihrem Gewissensentscheid die unverzichtbaren Werte
einzubeziehen, die bei der Weitergabe des Lebens allgemeine Beachtung verdienen.
1 Cf. Instruktion der Glaubenskongregation «Donum vitae» über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung Antworten auf einige aktuelle Fragen vom 22. Februar 1987.
In den letzten Wochen haben in den Fremdsprachigenmissionen verschiedene
Wechsel stattgefunden:
Die Adresse der Spanier-Delegation und der Spanier-Mission Lausanne hat
geändert. Sie lautet ab 1. Dezember 1999: Misión católica
española, Chemin des Mouettes 4, 1007 Lausanne.
P. Ho-Seok Silvester Song, Katholische Koreanermission, Kapuzinerheim, Seebacherstrasse
15, 8052 Zürich, ist seit dem 1. Januar 2000 verantwortlich für
die Koreanermission in der Schweiz.
P. Marjan Demaj, Katholische Albanermission, Luzernerstrasse 141, 6014 Littau,
arbeitet seit dem 1. Januar 2000 mit P. Marjan Marku zusammen. Sie sind
verantwortlich für die Albanermission in der Schweiz.
P. Gojko Zovko, Mission catholique croate, Rue du Lac 132, 1815 Clarens,
ist seit dem 1. Januar 2000 verantwortlich für die Kroatenmission im
Wallis und im Dekanat Aigle (Waadt).
P. Joycee Peppi Santia Sosai, Katholische Tamilen-Seelsorge, Aemtlerstrasse
43, 8003 Zürich, ist seit dem 1. August 1999 verantwortlich für
die Tamilenmission in der Schweiz.
Freitag/Samstag, 17./18. November 2000 (Beginn Freitag, 15.00 Uhr/Ende
Samstag, 16.00 Uhr) im Seminar St. Beat Luzern.
Seit einigen Jahren ist das Arbeitsinstrument «Suchet zuerst das Reich
Gottes...» jene Methode und Option, mit der in den Gremien und Kursen
des Bistums Basel gearbeitet wird. Auch ausserhalb des Bistums wurden damit
Erfahrungen gemacht.
Am Symposium wird einerseits nachgefragt, welche Wirkung das Arbeitsinstrument
seit der Erscheinung erfahren hat. Andererseits wird besonders der Bereich
«Urteilen» von verschiedenen Seiten her beleuchtet. Um möglichst
verschiedene Gesichtspunkte einzufangen, steht die Fachtagung allen Interessierten
offen. Weitere Informationen: Diözesane Fortbildung, Postfach 216,
4501 Solothurn.
Die auf den 1. August 2000 vakant werdende Pfarrstelle von Kriegstetten
(SO) wird für einen Pfarrer zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (siehe
Inserat in dieser Ausgabe).
Die auf Sommer 2000 vakant werdende Gemeindeleiterstelle in der Pfarrei
St. Nikolaus in Niederbuchsiten (SO) wird für einen Gemeindeleiter/eine
Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten melden sich bitte bis 3. März 2000 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt.bistum-basel@kath.ch
Bischof Amédée Grab ernannte:
Thomas Rellstab auf unbefristete Zeit zum Pfarradministrator der Pfarrei
Hl. Dreifaltigkeit in Oberurnen;
Franz von Atzigen zum Pfarradministrator der Pfarrei St. Felix und Regula
in Zürich.
Infolge Demission des bisherigen Amtsinhabers wird die Pfarrei Untervaz (GR) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Interessenten mögen sich melden bis zum 3. März 2000 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
Eingeladen von Bischof Ivo Fürer sind am Lichtmesstag 180 Ordensleute
aus den Klöstern des Bistums und aus all den Orten, wo sie im Dienste
von Gemeinden und Institutionen tätig sind, mit Freude nach St. Gallen
gekommen. Verbunden mit der Weltkirche feierten sie im Rahmen des Heiligen
Jahres den Jubiläumstag des «geweihten Lebens».
Im Chor der Kathedrale, wo während Jahrhunderten die Mönche im
Stundengebet und in der hl. Messe vor Gott standen, begrüsste Initiant
und Organisator Pfarrer Josef Kaufmann die Teilnehmenden. Hier wurde die
dritte Tageszeit aus dem Stundengebet gesungen, begleitet von Flöten
spielenden Schwestern aus dem Kloster Wurmsbach und Domorganist Karl Raas
auf der Orgel.
In einer ersten Besinnung zeigte der Einsiedler Pater Urban Federer OSB
auf, wie Gesetzlichkeit, die von Gott stammt und in der Ordensprofess einen
eigenen Ausdruck findet, die Berufenen zum Leben führt und auf Gott
ausrichtet. Indem Maria und Josef zu ihrer Zeit im Tempel am Kind Jesus
das Gebot Gottes vollzogen, stellten sie ihr Kostbarstes und sich selber
vor Gott hin und wurden von Gott ernst- und angenommen. In gleicher Weise
lässt das Ordensversprechen jeden Tag in die Anbetung eintreten und
Gott zum inneren Du werden. Das treue Dasein im gewöhnlichen Alltag
macht offen für die Erfahrung des Heiles Gottes. Gott kommt in eben
diesem Alltag an, jetzt, heute, da wo wir gerade stehen und wirken. Die
Alltagszeit wird zur gefüllten Zeit.
Beim einfachen Imbiss im Pfalzkeller trafen sich Ordensleute, die sich bereits
kannten, aber auch viele, die sich vorher noch nie gesehen hatten. Schnell
entwickelten sich angeregte frohe Gespräche.
Nach der Mittagspause führten Schwester Hedwig OSB (Silja Walter),
Fahr, und Pater Urban mit dichterischem Können und ansprechenden Meditationen
anhand des wartenden Simeon und der Prophetin Hanna tiefer in das Geschehen
im Tempel ein. Die Kerngedanken wurden durch die Sopransolistin Beatrice
Ammann wiederholt, begleitet von Doris Brem, welche sie auch vertont hat.
Mit der Bitte «Sag uns, was schaust du?» schlug eine Schwester
die Brücke zur Gegenwart. Hanna wies darauf hin, dass es gilt, Maria
schweigend und hörend Tag und Nacht auf dem langen Weg zu folgen und
das Geheimnis des Glaubens, das Maria in ihrem Schoss getragen hat, im Herzen
zu bewahren. Das bedeutet aber auch das Eingehen ins Leiden und das Nachvollziehen
der Liebeshingabe Jesu. Im Wissen um das Heil, das in Jesus gekommen ist,
können wir scheiden, kann auch eine Gemeinschaft sterben. Er lebt weiter.
In der Anbetung sind wir stets bei ihm.
Mit Kerzenweihe und Lichterprozession begann die Eucharistiefeier. In ihr
nahm Bischof Ivo auf, was untertags angeklungen war: «Unsere persönliche
Beziehung zu Gott ist gefordert und hilft anderen, sich darnach auszurichten.»
Die Klostergemeinschaften sollen ihre vielfältigen Gaben in das Leben
der Kirche einbringen und sie auch in die Gesellschaft ausstrahlen. Sie
sollen in der heutigen Welt geistliche Zentren bilden und suchende Menschen
an ihrem spirituellen Leben teilhaben lassen. Josef Kaufmann
Die hauptamtlich im kirchlichen Dienst des Bistum St. Gallen stehenden
Jubilare sind eingeladen, an der Chrisammesse vom Dienstag, 18. April, 18.15
Uhr, in der Kathedrale teilzunehmen. Anschliessend sind sie mit ihren engsten
Angehörigen Gast von Bischof Ivo im Musiksaal des Klostergebäudes.
Sollten Jubilare auf der nachstehenden Liste nicht aufgeführt sein,
so mögen sie sich doch melden bei der Bischöflichen Kanzlei, Telefon
071-2273340.
Josef Bless, alt Vikar und alt Administrationsrat, St. Josefshaus, Kreuzackerstrasse 6, 9000 St. Gallen; Luigi Bravin, alt Pfarrer, Neugasse 12, 9230 Flawil; Johannes Duft, alt Stiftsbibliothekar, Spisergasse 30, 9000 St. Gallen; Ingbert Frei OFMCap, Kapuzinerkloster, Postfach 33, 8887 Mels; Ernst Tremp MS, Untere Waid, 9402 Mörschwil.
Franz Enzler, alt Pfarrer, Bitzistrasse 3, 9000 St. Gallen; Gedeon Hauser OFMCap, Spiritual, Kloster Leiden Christi, 9108 Gonten; Paul Krömler, alt Pfarrer, Rosenweg 10, 9410 Heiden; Valentin Neff, alt Pfarrer, Blumenrainstrasse 6, 9050 Appenzell; Meinrad Rimle SMB, Kurhaus Oberwaid, Rorschacher Strasse 311, 9016 St. Gallen; Paul Strassmann, Domkustos, Klosterhof 6a, 9000 St. Gallen.
Albert Breu, Kanonikus und Pfarrer, Katholisches Pfarramt, 8887 Mels; Paul Brunschwiler, Pfarrer, Katholisches Pfarramt, 9205 Waldkirch; Meinrad Manser OFMCap, Kapuzinerkloster, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell; Adjut Mathis OFMCap, Sekretär und Ökonom, Postfach 1438, 8640 Rapperswil; Hermann Oberson MS, Missionshaus, Untere Waid, 9402 Mörschwil; Alois Osterwalder SVD, Pfarradministrator, Untereggerstrasse 4, 9403 Goldach; Werner Weibel, Kanonikus und Pfarrer, Katholisches Pfarramt, 9602 Bazenheid.
Josef Rosenast SAC, Dekan, Neudorf 2, 9527 Niederhelfenschwil; Niklaus Bayer, Pfarreianimation, Klosterhof 6e, Postfach 351, 9001 St. Gallen; Charlie Wenk, Pfarreibeauftragter, Reherstrasse 20b, 9016 St. Gallen.
Die Präsidentinnentagung der Vereinigung der Pfarrhaushälterinnen findet am 21./22. Mai 2000 in Einsiedeln statt. Die Anmeldungen sind an die Zentralpräsidentin erbeten (Rita Budmiger, Birseckweg 2, 4143 Dornach, Telefon 061-7030849).