7/2000

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Schweizerischer Katholischer Missionsrat ­ Missionskommission der Schweizer Bichofskonferenz

Revidierte Statuten

In der Folge der Synode 72 hat die Missionsbewegung in der Schweiz neuen Schwung erhalten und wurde unter anderem der Schweizerische Katholische Missionsrat (SKM) geschaffen. Nach vielen Jahren also der intensiven missionarischen Tätigkeit des SKM mussten nun die Statuten des SKM überarbeitet und den auch für die missionarische Tätigkeit in der Kirche in der Schweiz neuen Herausforderungen entsprechend gestaltet werden.
Aus diesem Grund hat der SKM einen Entwurf der überarbeiteten Statuten vorgelegt, der an der 246. Ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) approbiert wurde.
Anlässlich der 247. Ordentlichen Versammlung werden die Mitglieder des SKM in ihrer neuen Zusammensetzung von der SBK gewählt bzw. bestätigt werden.
Der SKM tritt aufgrund der Übergangsbestimmungen im Frühjahr 2000 bei seiner ersten Plenarversammlung in Funktion.

Freiburg, 30. Dezember 1999

P. Dr. Roland-B. Trauffer OP
Generalsekretär der Schweizer
Bischofskonferenz

Statut

Artikel 1: Natur und Zweck

Der Schweizerische Katholische Missionsrat, nachfolgend Missionsrat genannt, ist eine Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Er ist sowohl beratendes als auch ausführendes Organ.
Der Missionsrat ist zugleich «Missionskommission der Bischofskonferenz» und «Nationaler Missionsrat» im Sinn der päpstlichen Ausführungsbestimmungen zum Missionsdekret des Zweiten Vatikanischen Konzils (Ecclesiae Sanctae, Teil III, Nrn. 9 und 11) und der Instruktion der römischen Kongregation für die Evangelisierung der Völker (Quo Aptius, Teil A, Nrn. 5­6 und 7).
Der Missionsrat hat den Zweck, die Teilnahme der katholischen Kirche in der Schweiz am weltweiten Auftrag der Kirche zu fördern.

Artikel 2: Aufgaben

Der Missionsrat erfüllt die in der Erklärung der Bischofskonferenz vom 6. Juli 1977 genannten Aufgaben. Er befasst sich mit grundsätzlichen Fragen des missionarischen Auftrags und der zwischenkirchlichen Partnerschaft mit den Ortskirchen.

Im Einzelnen obliegen ihm folgende Aufgaben:

a) Im Hinblick auf die Bischofskonferenz:

b) Im Hinblick auf die gesamte Schweiz:

c) Im Hinblick auf die regionalen Missionskonferenzen:

 

Artikel 3: Zuständigkeit

a) Der Missionsrat veröffentlicht Stellungnahmen entweder im Auftrag der Bischofskonferenz oder in eigener Verantwortung nach Rücksprache mit der Bischofskonferenz.
b) Er arbeitet in engem Kontakt mit dem Beauftragten der Bischofskonferenz für den Sachbereich Mission. Dieser erhält die Einladungen zu den Sitzungen, die Unterlagen und die Protokolle; er nimmt in der Regel an den Sitzungen des Missionsrates teil.
c) Der Missionsrat ist der Bischofskonferenz gegenüber rechenschaftspflichtig. Er informiert sie jährlich über seine eigene Tätigkeit und über jene der regionalen Missionskonferenzen.
d) Der Missionsrat kann Beobachter und Experten einladen, an den Arbeiten der Plenarsitzungen und der Arbeitsgruppen teilzunehmen (z.B. Vertreter anderer Kirchen unseres Landes; Vertreter der jungen Kirchen).

Artikel 4: Mitglieder

a) Der Missionsrat besteht in der Regel aus elf Mitgliedern:

  1. Die Schweizer Bischofskonferenz delegiert den Sekretär der Bischofskonferenz (als Vertreter der SBK nimmt ebenfalls der Verantwortliche des Arbeitsbereiches Mission an den Versammlungen teil, cf. Art. 3b).
  2. Die Missionstheologie wird vertreten durch zwei Personen, die von der Bischofskonferenz, nach Rücksprache mit den Theologischen Fakultäten und Hochschulen sowie mit dem Missionsrat, ernannt werden.
  3. Der Bereich der globalethischen Zusammenhänge wird vertreten durch eine Person, die von der Nationalkommission Justitia et Pax bestimmt wird.
  4. Die Missionsinstitute werden vertreten durch zwei Personen, die von der AGMI und vom GRIM gewählt werden.
  5. Die Kompetenz der Hilfswerke wird durch eine Fachperson des Fastenopfers eingebracht.
  6. Die drei sprachregionalen Missionskonferenzen werden vertreten durch je eine Delegierte oder einen Delegierten.
  7. Die Stiftung Missio wird vertreten durch die Direktorin bzw. den Direktor der Missio.

b) Bei der Bestellung des Missionsrates ist auf die Fachkompetenz und Erfahrung der Mitglieder zu achten.
c) Die Amtsperiode beträgt vier Jahre. Die Mitglieder können für weitere Amtsperioden bestellt werden.
d) Der Vorstand regelt Fragen einer allfälligen Stellvertretung.

Artikel 5: Organe

Die Organe des Missionsrates sind:

a) die Plenarsitzung,
b) der Vorstand,
c) das Sekretariat.

Artikel 6: Die Plenarsitzung

a) Der Missionsrat tagt mindestens zweimal jährlich im Plenum.
Ausserordentliche Sitzungen erfolgen auf Einladung des Vorstandes, auf Wunsch der Bischofskonferenz oder wenn mindestens fünf Mitglieder es verlangen.
b) Der Präsident/Die Präsidentin wird von der Bischofskonferenz nach Rücksprache mit dem Missionsrat ernannt. Im Übrigen konstituiert sich der Missionsrat selber.
c) Die Plenarsitzung fasst alle wichtigen Beschlüsse, insbesondere:

  1. Festlegung des Tätigkeitsprogramms, Genehmigung des Budgets, der Jahresrechnung und des Jahresberichtes;
  2. Wahl des Vorstandes;
  3. Bestellung von allfällig notwendigen Arbeitsgruppen für bestimmte Sachfragen, denen auch Fachleute angehören können, die nicht Mitglieder des Missionsrates sind;
  4. Verabschiedung von Empfehlungen, Studien und Stellungnahmen (vgl. Art. 2a und Art. 3a);
  5. Erlass des Geschäftsreglementes, das der Bischofskonferenz zur Kenntnis zu bringen ist.

Artikel 7: Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin des Missionsrates, der/die den Vorsitz führt, und drei vom Missionsrat aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern.
Der Vorstand bereitet die Geschäfte der Plenarsitzung vor und überwacht die Ausführung der Beschlüsse. Die Plenarsitzung kann ihm Aufgaben zur selbständigen Erledigung zuweisen.

Artikel 8: Das Sekretariat

Der Missionsrat legt fest, welche Art von Sekretariat notwendig ist. Er bestimmt die Stelle oder Person, die das Sekretariat führt. Es soll 30 Stellenprozente nicht übersteigen.
Die Aufgaben des Sekretärs/der Sekretärin werden in einem Pflichtenheft festgelegt.

Artikel 9: Finanzierung

Der Missionsrat regelt die Finanzierung seines Sekretariates im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz.
Die Mitarbeit im Missionsrat ist ehrenamtlich. Die Spesen werden vergütet.

Artikel 10: Änderung des Statuts

Änderungen dieses Statuts erfolgen durch die Bischofskonferenz auf Antrag oder nach Anhören des Missionsrates.
Die Schweizer Bischofskonferenz hat dieses Statut am 30. November 1999 genehmigt. Es ersetzt das Statut vom 6. Juli 1977. Es tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

Freiburg, 30. November 1999

+ Bischof Amédée Grab OSB
Präsident der Schweizer
Bischofskonferenz

P. Dr. Roland-B. Trauffer OP
Sekretär der Schweizer
Bischofskonferenz


Volksinitiative «Zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung FMF)»

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) erinnert im Hinblick auf die Abstimmung vom 12. März 2000 zur Volksinitiative «Zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung FMF)» ein neues Mal an die Lehre der Kirche, welche die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung verteidigt.<1>
Grundsätzlich lehnt die Kirche aus moralischer Sicht sowohl die so genannte in-vitro-Befruchtung als auch die Keimzellenspende ab, weil sie im Widerspruch zur Würde der menschlichen Fortpflanzung und der ehelichen Vereinigung stehen.
Dem Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie kommt eine grundlegende Bedeutung zu (vgl. BV 119). Deren Missachtung hat schwerwiegende Folgen. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind erneut aufgefordert, bei ihrem Gewissensentscheid die unverzichtbaren Werte einzubeziehen, die bei der Weitergabe des Lebens allgemeine Beachtung verdienen.

Sekretariat der SBK


Anmerkung

1 Cf. Instruktion der Glaubenskongregation «Donum vitae» über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung ­ Antworten auf einige aktuelle Fragen vom 22. Februar 1987.


Fremdsprachigenmissionen

In den letzten Wochen haben in den Fremdsprachigenmissionen verschiedene Wechsel stattgefunden:
Die Adresse der Spanier-Delegation und der Spanier-Mission Lausanne hat geändert. Sie lautet ab 1. Dezember 1999: Misión católica española, Chemin des Mouettes 4, 1007 Lausanne.
P. Ho-Seok Silvester Song, Katholische Koreanermission, Kapuzinerheim, Seebacherstrasse 15, 8052 Zürich, ist seit dem 1. Januar 2000 verantwortlich für die Koreanermission in der Schweiz.
P. Marjan Demaj, Katholische Albanermission, Luzernerstrasse 141, 6014 Littau, arbeitet seit dem 1. Januar 2000 mit P. Marjan Marku zusammen. Sie sind verantwortlich für die Albanermission in der Schweiz.
P. Gojko Zovko, Mission catholique croate, Rue du Lac 132, 1815 Clarens, ist seit dem 1. Januar 2000 verantwortlich für die Kroatenmission im Wallis und im Dekanat Aigle (Waadt).
P. Joycee Peppi Santia Sosai, Katholische Tamilen-Seelsorge, Aemtlerstrasse 43, 8003 Zürich, ist seit dem 1. August 1999 verantwortlich für die Tamilenmission in der Schweiz.

SKAF


Bistum Basel

 

«Suchet zuerst das Reich Gottes...»

Symposium zum gleichnamigen Arbeitsinstrument für pastorales Handeln im Bistum Basel

Freitag/Samstag, 17./18. November 2000 (Beginn Freitag, 15.00 Uhr/Ende Samstag, 16.00 Uhr) im Seminar St. Beat Luzern.
Seit einigen Jahren ist das Arbeitsinstrument «Suchet zuerst das Reich Gottes...» jene Methode und Option, mit der in den Gremien und Kursen des Bistums Basel gearbeitet wird. Auch ausserhalb des Bistums wurden damit Erfahrungen gemacht.
Am Symposium wird einerseits nachgefragt, welche Wirkung das Arbeitsinstrument seit der Erscheinung erfahren hat. Andererseits wird besonders der Bereich «Urteilen» von verschiedenen Seiten her beleuchtet. Um möglichst verschiedene Gesichtspunkte einzufangen, steht die Fachtagung allen Interessierten offen. Weitere Informationen: Diözesane Fortbildung, Postfach 216, 4501 Solothurn.


Ausschreibungen

Die auf den 1. August 2000 vakant werdende Pfarrstelle von Kriegstetten (SO) wird für einen Pfarrer zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (siehe Inserat in dieser Ausgabe).
Die auf Sommer 2000 vakant werdende Gemeindeleiterstelle in der Pfarrei St. Nikolaus in Niederbuchsiten (SO) wird für einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten melden sich bitte bis 3. März 2000 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt.bistum-basel@kath.ch


Bistum Chur

 

Ernennungen

Bischof Amédée Grab ernannte:
Thomas Rellstab auf unbefristete Zeit zum Pfarradministrator der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit in Oberurnen;
Franz von Atzigen zum Pfarradministrator der Pfarrei St. Felix und Regula in Zürich.


Ausschreibung

Infolge Demission des bisherigen Amtsinhabers wird die Pfarrei Untervaz (GR) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Interessenten mögen sich melden bis zum 3. März 2000 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.


Bistum St.Gallen

 

Jubiläumstag der Ordensleute in der Kathedrale St. Gallen

«Sag uns, was schaust du?»

Eingeladen von Bischof Ivo Fürer sind am Lichtmesstag 180 Ordensleute aus den Klöstern des Bistums und aus all den Orten, wo sie im Dienste von Gemeinden und Institutionen tätig sind, mit Freude nach St. Gallen gekommen. Verbunden mit der Weltkirche feierten sie im Rahmen des Heiligen Jahres den Jubiläumstag des «geweihten Lebens».
Im Chor der Kathedrale, wo während Jahrhunderten die Mönche im Stundengebet und in der hl. Messe vor Gott standen, begrüsste Initiant und Organisator Pfarrer Josef Kaufmann die Teilnehmenden. Hier wurde die dritte Tageszeit aus dem Stundengebet gesungen, begleitet von Flöten spielenden Schwestern aus dem Kloster Wurmsbach und Domorganist Karl Raas auf der Orgel.
In einer ersten Besinnung zeigte der Einsiedler Pater Urban Federer OSB auf, wie Gesetzlichkeit, die von Gott stammt und in der Ordensprofess einen eigenen Ausdruck findet, die Berufenen zum Leben führt und auf Gott ausrichtet. Indem Maria und Josef zu ihrer Zeit im Tempel am Kind Jesus das Gebot Gottes vollzogen, stellten sie ihr Kostbarstes und sich selber vor Gott hin und wurden von Gott ernst- und angenommen. In gleicher Weise lässt das Ordensversprechen jeden Tag in die Anbetung eintreten und Gott zum inneren Du werden. Das treue Dasein im gewöhnlichen Alltag macht offen für die Erfahrung des Heiles Gottes. Gott kommt in eben diesem Alltag an, jetzt, heute, da wo wir gerade stehen und wirken. Die Alltagszeit wird zur gefüllten Zeit.
Beim einfachen Imbiss im Pfalzkeller trafen sich Ordensleute, die sich bereits kannten, aber auch viele, die sich vorher noch nie gesehen hatten. Schnell entwickelten sich angeregte frohe Gespräche.
Nach der Mittagspause führten Schwester Hedwig OSB (Silja Walter), Fahr, und Pater Urban mit dichterischem Können und ansprechenden Meditationen anhand des wartenden Simeon und der Prophetin Hanna tiefer in das Geschehen im Tempel ein. Die Kerngedanken wurden durch die Sopransolistin Beatrice Ammann wiederholt, begleitet von Doris Brem, welche sie auch vertont hat. Mit der Bitte «Sag uns, was schaust du?» schlug eine Schwester die Brücke zur Gegenwart. Hanna wies darauf hin, dass es gilt, Maria schweigend und hörend Tag und Nacht auf dem langen Weg zu folgen und das Geheimnis des Glaubens, das Maria in ihrem Schoss getragen hat, im Herzen zu bewahren. Das bedeutet aber auch das Eingehen ins Leiden und das Nachvollziehen der Liebeshingabe Jesu. Im Wissen um das Heil, das in Jesus gekommen ist, können wir scheiden, kann auch eine Gemeinschaft sterben. Er lebt weiter. In der Anbetung sind wir stets bei ihm.
Mit Kerzenweihe und Lichterprozession begann die Eucharistiefeier. In ihr nahm Bischof Ivo auf, was untertags angeklungen war: «Unsere persönliche Beziehung zu Gott ist gefordert und hilft anderen, sich darnach auszurichten.» Die Klostergemeinschaften sollen ihre vielfältigen Gaben in das Leben der Kirche einbringen und sie auch in die Gesellschaft ausstrahlen. Sie sollen in der heutigen Welt geistliche Zentren bilden und suchende Menschen an ihrem spirituellen Leben teilhaben lassen. Josef Kaufmann


Jubilare im kirchlichen Dienst

Die hauptamtlich im kirchlichen Dienst des Bistum St. Gallen stehenden Jubilare sind eingeladen, an der Chrisammesse vom Dienstag, 18. April, 18.15 Uhr, in der Kathedrale teilzunehmen. Anschliessend sind sie mit ihren engsten Angehörigen Gast von Bischof Ivo im Musiksaal des Klostergebäudes.
Sollten Jubilare auf der nachstehenden Liste nicht aufgeführt sein, so mögen sie sich doch melden bei der Bischöflichen Kanzlei, Telefon 071-2273340.

60 Jahre

Josef Bless, alt Vikar und alt Administrationsrat, St. Josefshaus, Kreuzackerstrasse 6, 9000 St. Gallen; Luigi Bravin, alt Pfarrer, Neugasse 12, 9230 Flawil; Johannes Duft, alt Stiftsbibliothekar, Spisergasse 30, 9000 St. Gallen; Ingbert Frei OFMCap, Kapuzinerkloster, Postfach 33, 8887 Mels; Ernst Tremp MS, Untere Waid, 9402 Mörschwil.

50 Jahre

Franz Enzler, alt Pfarrer, Bitzistrasse 3, 9000 St. Gallen; Gedeon Hauser OFMCap, Spiritual, Kloster Leiden Christi, 9108 Gonten; Paul Krömler, alt Pfarrer, Rosenweg 10, 9410 Heiden; Valentin Neff, alt Pfarrer, Blumenrainstrasse 6, 9050 Appenzell; Meinrad Rimle SMB, Kurhaus Oberwaid, Rorschacher Strasse 311, 9016 St. Gallen; Paul Strassmann, Domkustos, Klosterhof 6a, 9000 St. Gallen.

40 Jahre

Albert Breu, Kanonikus und Pfarrer, Katholisches Pfarramt, 8887 Mels; Paul Brunschwiler, Pfarrer, Katholisches Pfarramt, 9205 Waldkirch; Meinrad Manser OFMCap, Kapuzinerkloster, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell; Adjut Mathis OFMCap, Sekretär und Ökonom, Postfach 1438, 8640 Rapperswil; Hermann Oberson MS, Missionshaus, Untere Waid, 9402 Mörschwil; Alois Osterwalder SVD, Pfarradministrator, Untereggerstrasse 4, 9403 Goldach; Werner Weibel, Kanonikus und Pfarrer, Katholisches Pfarramt, 9602 Bazenheid.

25 Jahre

Josef Rosenast SAC, Dekan, Neudorf 2, 9527 Niederhelfenschwil; Niklaus Bayer, Pfarreianimation, Klosterhof 6e, Postfach 351, 9001 St. Gallen; Charlie Wenk, Pfarreibeauftragter, Reherstrasse 20b, 9016 St. Gallen.


Pfarrhaushälterinnen

Die Präsidentinnentagung der Vereinigung der Pfarrhaushälterinnen findet am 21./22. Mai 2000 in Einsiedeln statt. Die Anmeldungen sind an die Zentralpräsidentin erbeten (Rita Budmiger, Birseckweg 2, 4143 Dornach, Telefon 061-7030849).


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000