6/2000 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
An ihrer 244. Ordentlichen Versammlung hat die Schweizer Bischofskonferenz
die neuen Statuten der Liturgischen Kommission der Schweiz (LKS) genehmigt.
Diese Statuten ersetzen die bisherigen Bestimmungen vom 5. Dezember 1984.
Die Schweizer Bischofskonferenz dankt bei dieser Gelegenheit der Liturgischen
Kommission und im Besonderen den Liturgischen Instituten für ihre kompetente
Arbeit und ihren grossen Einsatz.
Name und Sitz der Kommission
§ 1
Unter dem Namen «Liturgische Kommission der Schweiz» (Commission suisse de liturgie, Commissione liturgica svizzera) ist die Liturgische Kommission der Schweizer Bischofskonferenz zu verstehen. Sie ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
§ 2
Der Sitz der Kommission ist Freiburg i.U.
Zweck der Kommission
§ 3
Im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz ist die Liturgische Kommission der Schweiz zuständig für pastoralliturgische Fragen (vgl. Art. 44 der Liturgiekonstitution und Nr. 44 der Instruktion «Inter oecumenici»). Sie trägt Sorge für die Liturgiepastoral der ganzen Schweiz. Sie bemüht sich um eine lebendige Zusammenarbeit zwischen den drei Sprachregionen.
§ 4
Zu ihren Aufgaben gehören vor allem:
Mitgliedschaft
§ 5
Mitglieder der Kommission mit Stimmrecht sind:
Die Mitgliedschaft dieser Vertreter erlischt jeweils nach Ablauf von fünf Jahren, kann jedoch im Einverständnis der Beteiligten erneuert werden.
§ 6
Mitglieder mit beratender Stimme sind:
§ 7
Sachkundige Personen, die durch den Vorstand als Experten eingeladen werden, nehmen mit beratender Stimme teil.
Die Generalversammlung
§ 8
Die Kommission versammelt sich wenigstens einmal im Jahr zu einer Generalversammlung.
§ 9
Die Generalversammlung hat vor allem folgende Aufgaben:
Der Vorstand der Kommission
§ 10
Die Finanzen
§ 11
Die notwendigen finanziellen Mittel für die Aufgaben der Kommission, der Liturgischen Institute und kirchenmusikalischen Gremien werden aufgebracht:
Schlussbestimmungen
§ 12
Die Personenbezeichnungen dieser Statuten beziehen sich auf Frauen und Männer.
§ 13
Für alles, was in diesen Statuten nicht speziell vorgesehen ist, gilt das Schweizerische Zivilgesetzbuch.
§ 14
Die vorliegenden Statuten treten mit der Veröffentlichung durch die Schweizer Bischofskonferenz in Kraft.
Die Vertreter der Schweizer Diözesen im Nationalen Komitee für
das Jubiläumsjahr 2000 und die Vertreter der Pilgerbüros und Reiseagenturen
in der Schweiz haben sich zur Weiterführung der Vorbereitungen der
grossen gesamtschweizerischen Wallfahrt vom 25. September 2000 getroffen.
Im Zusammenhang mit Berichten über «chaotische» Zustände
in dem bereits von zahlreichen Pilgern besuchten Rom stellten die Wallfahrtsveranstalter
fest, dass nicht von «chaotischen» Zuständen in Rom gesprochen
werden kann. Zutreffend ist allerdings, dass sich bei den bereits stattgefundenen
verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen des Jubiläumsjahres 2000 mehr
Teilnehmer eingefunden haben, als man ursprünglich annahm.
Die Organisatoren für die gesamtschweizerische Wallfahrt heben hervor,
dass bis zum 25. September 2000 genügend Zeit besteht, um allfällige
Schwierigkeiten organisatorischer Art zu beheben.
Das Nationale Komitee freut sich über diese Zusicherung und garantiert
seinerseits dafür, dass alle Pilgerinnen und Pilger aus der Schweiz
am so genannten «Schweizer Tag in Rom» gut aufgenommen sein
werden und zusammen mit den Bischöfen eine sicher eindrückliche
Erfahrung von Kirche machen werden.
Die diözesanen bzw. regionalen Pilger- und Reiseagenturen für die gesamtschweizerische Romwallfahrt:
Unterwallis
Martial Carroux, curé, 1872 Troistorrents, Telefon 024-4771113
Denis Ballestraz, Chemin des Vendanges 8, 3960 Sierre, Telefon 027-4556565
Oberwallis
Richard Lehner, Direktor Bildungshaus St. Jodern, 3900 Visp, Telefon 027-9467474,
Fax 027-9463305
Opera Diocesana Pellegrinaggi, Via Nassa 64, 6900 Lugano, Telefon 091-9220268, Fax 091-9231393
Jura francophone
Pèlerinages bibliques romands (PBR), cp 1227, 1001 Lausanne, Telefon
021-3126186, Fax 021-3230906, E-Mail pbr@pingnet.ch
Pastoralamt St. Gallen zusammen mit Orbis Reisen, Neugasse 40, 9001 St. Gallen, Telefon 071-2222133, Fax 071-2222324
Pastoralamt Basel zusammen mit Prudentia, Intra Avion, 8025 Zürich, Telefon 01-2588080, Fax 01-2588099
Pastoralamt Chur zusammen mit Pruden- tia, Intra Avion, 8025 Zürich, Telefon 01-2588080, Fax 01-2588099
Am Sonntag, 2. April 2000, findet in Solothurn das 4. Jugendtreffen des
Bistums Basel für Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene statt.
Das Motto des Treffens heisst: «do chunsch uf d'Wält».
Es beginnt um 10.30 Uhr im Konzertsaal, Treffenschluss ist um ca. 16.00
Uhr.
In der Eröffnungschoreographie führen Jugendgruppen verschiedene
Darbietungen vor und Bischof Kurt Koch kommt mit Jugendlichen zum Thema
«Menschwerden» ins Gespräch; anschliessend werden in über
30 Ateliers die Treffenteilnehmenden sich mit Fragen des Lebens und Glaubens
vertiefter auseinandersetzen. Den Abschluss des Treffens bildet eine Eucharistiefeier
mit Bischof Kurt und Weihbischof Martin in der Kathedrale St. Ursen in Solothurn.
Es werden wiederum einige Hundert Jugendliche aus allen Gegenden des Bistums
zum Treffen erwartet. (1999 nahmen rund 550 Jugendliche teil.)
Anmeldung für einzelne und Gruppen bei Bistums-Jugendtreffen, Bischöfliches
Ordinariat, Postfach 216, 4501 Solothurn.
Auskunft bei Martin Gadient, Pastoralassistent, Kirchrainweg 3, 6010 Kriens,
Telefon 041-3221171, kirchliche.berufe@bluewin.ch, oder bei Weihbischof
Martin Gächter, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, Telefon 032-6255825.