6/2000

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Liturgische Kommission der Schweizer Bischofskonferenz

Neue Statuten

An ihrer 244. Ordentlichen Versammlung hat die Schweizer Bischofskonferenz die neuen Statuten der Liturgischen Kommission der Schweiz (LKS) genehmigt.
Diese Statuten ersetzen die bisherigen Bestimmungen vom 5. Dezember 1984.
Die Schweizer Bischofskonferenz dankt bei dieser Gelegenheit der Liturgischen Kommission und im Besonderen den Liturgischen Instituten für ihre kompetente Arbeit und ihren grossen Einsatz.

Freiburg, 1. Dezember 1999
P. Dr. Roland-B. Trauffer OP
Generalsekretär der Schweizer
Bischofskonferenz

Statuten

Name und Sitz der Kommission

§ 1

Unter dem Namen «Liturgische Kommission der Schweiz» (Commission suisse de liturgie, Commissione liturgica svizzera) ist die Liturgische Kommission der Schweizer Bischofskonferenz zu verstehen. Sie ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

§ 2

Der Sitz der Kommission ist Freiburg i.U.

Zweck der Kommission

§ 3

Im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz ist die Liturgische Kommission der Schweiz zuständig für pastoralliturgische Fragen (vgl. Art. 44 der Liturgiekonstitution und Nr. 44 der Instruktion «Inter oecumenici»). Sie trägt Sorge für die Liturgiepastoral der ganzen Schweiz. Sie bemüht sich um eine lebendige Zusammenarbeit zwischen den drei Sprachregionen.

§ 4

Zu ihren Aufgaben gehören vor allem:

  1. Das Studium von Fragen, die durch die Umstände und Ereignisse eine Antwort verlangen.
    Die Verwirklichung bestimmter Aufgaben, die das kirchliche Leben der Schweiz stellt.
  2. Die Förderung der Tätigkeiten der diözesanen Liturgischen Kommissionen und der kirchenmusikalischen Gremien.
    Die liturgische Bildung der Liturgieverantwortlichen (Priester, Diakone, Laien).
  3. Die Schaffung und Erhaltung der Kontakte

Mitgliedschaft

§ 5

Mitglieder der Kommission mit Stimmrecht sind:

  1. ein oder mehrere Delegierte der Bischofskonferenz
  2. je ein Vertreter der einzelnen Bistümer oder Gebietsabteien, die nicht schon durch Delegierte der Bischofskonferenz vertreten sind.

Die Mitgliedschaft dieser Vertreter erlischt jeweils nach Ablauf von fünf Jahren, kann jedoch im Einverständnis der Beteiligten erneuert werden.

§ 6

Mitglieder mit beratender Stimme sind:

  1. die Leiter der Liturgischen Institute;
  2. die Vertreter der kirchenmusikalischen Gremien, nämlich: Schweizerischer Katholischer Kirchenmusikverband (SKMV), Commission romande de musique pour la liturgie (CRML), Commissione diocesana di musica; die Vertreter der Musikhochschule (MHS), Fakultät II, Luzern, und der kirchlichen Frauenkommission (KFK).

§ 7

Sachkundige Personen, die durch den Vorstand als Experten eingeladen werden, nehmen mit beratender Stimme teil.

Die Generalversammlung

§ 8

Die Kommission versammelt sich wenigstens einmal im Jahr zu einer Generalversammlung.

§ 9

Die Generalversammlung hat vor allem folgende Aufgaben:

  1. Die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Sekretärs für fünf Jahre auf Vorschlag der Schweizer Bischofskonferenz.
  2. Die Wahl der Leiter der drei Liturgischen Institute für fünf Jahre auf Vorschlag der für das Sprachgebiet zuständigen Bischöfe. Vorbehalten sind andere vertragliche Regelungen.
  3. Die Abnahme der Tätigkeitsberichte, der Jahresrechnung und des Jahresbudget der Kommission selbst wie auch der Liturgischen Institute und kirchenmusikalischen Gremien sowie Déchargeerteilung.
  4. Die Beschlussfassung über Statutenänderungen der Kommission und Genehmigung der Statutenänderungen der Liturgischen Institute und der kirchenmusikalischen Gremien.
  5. Kenntnisnahme der Tätigkeiten der Liturgischen Institute und kirchenmusikalischen Gremien in jedem Sprachbereich.
    Die Beschlussfassung über gesamtschweizerisch zu behandelnde Fragen und Probleme, die die Liturgie betreffen. Die Benennung von Personen, die geeignet sind, die Probleme zu behandeln und dazu Arbeitsgruppen aufzustellen.
  6. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und über die Verwendung des Vermögens.

Der Vorstand der Kommission

§ 10

  1. Der Vorstand der Kommission besteht aus dem Präsidenten, dessen Stellvertreter, dem Sekretär und den drei Institutsleitern.
  2. Der Vorstand überwacht die Durchführung der von der Generalversammlung beschlossenen Aufgaben. Er erstellt dazu verschiedene Arbeitsgruppen und verfolgt die Entwicklung der ihnen anvertrauten Aufgaben.

Die Finanzen

§ 11

Die notwendigen finanziellen Mittel für die Aufgaben der Kommission, der Liturgischen Institute und kirchenmusikalischen Gremien werden aufgebracht:

  1. durch Beiträge von seiten kirchlicher Organe der Schweiz und der Regionen,
  2. durch die Tätigkeit der Liturgischen Institute und kirchenmusikalischen Gremien,
  3. durch freiwillige Beiträge und Zuwendungen.

Schlussbestimmungen

§ 12

Die Personenbezeichnungen dieser Statuten beziehen sich auf Frauen und Männer.

§ 13

Für alles, was in diesen Statuten nicht speziell vorgesehen ist, gilt das Schweizerische Zivilgesetzbuch.

§ 14

Die vorliegenden Statuten treten mit der Veröffentlichung durch die Schweizer Bischofskonferenz in Kraft.

 

Freiburg, 9. Juni 1999
+ Bischof Amédée Grab OSB
Präsident der Schweizer
Bischofskonferenz

P. Dr. Roland-B. Trauffer OP
Generalsekretär der Schweizer
Bischofskonferenz


«Ruhiges» Rom

Die Vertreter der Schweizer Diözesen im Nationalen Komitee für das Jubiläumsjahr 2000 und die Vertreter der Pilgerbüros und Reiseagenturen in der Schweiz haben sich zur Weiterführung der Vorbereitungen der grossen gesamtschweizerischen Wallfahrt vom 25. September 2000 getroffen.
Im Zusammenhang mit Berichten über «chaotische» Zustände in dem bereits von zahlreichen Pilgern besuchten Rom stellten die Wallfahrtsveranstalter fest, dass nicht von «chaotischen» Zuständen in Rom gesprochen werden kann. Zutreffend ist allerdings, dass sich bei den bereits stattgefundenen verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen des Jubiläumsjahres 2000 mehr Teilnehmer eingefunden haben, als man ursprünglich annahm.
Die Organisatoren für die gesamtschweizerische Wallfahrt heben hervor, dass bis zum 25. September 2000 genügend Zeit besteht, um allfällige Schwierigkeiten organisatorischer Art zu beheben.
Das Nationale Komitee freut sich über diese Zusicherung und garantiert seinerseits dafür, dass alle Pilgerinnen und Pilger aus der Schweiz am so genannten «Schweizer Tag in Rom» gut aufgenommen sein werden und zusammen mit den Bischöfen eine sicher eindrückliche Erfahrung von Kirche machen werden.

Die diözesanen bzw. regionalen Pilger- und Reiseagenturen für die gesamtschweizerische Romwallfahrt:

Sion

Unterwallis
Martial Carroux, curé, 1872 Troistorrents, Telefon 024-4771113
Denis Ballestraz, Chemin des Vendanges 8, 3960 Sierre, Telefon 027-4556565
Oberwallis
Richard Lehner, Direktor Bildungshaus St. Jodern, 3900 Visp, Telefon 027-9467474, Fax 027-9463305

Lugano

Opera Diocesana Pellegrinaggi, Via Nassa 64, 6900 Lugano, Telefon 091-9220268, Fax 091-9231393

Lausanne, Genf und Freiburg (LGF)+

Jura francophone
Pèlerinages bibliques romands (PBR), cp 1227, 1001 Lausanne, Telefon 021-3126186, Fax 021-3230906, E-Mail pbr@pingnet.ch

St. Gallen

Pastoralamt St. Gallen zusammen mit Orbis Reisen, Neugasse 40, 9001 St. Gallen, Telefon 071-2222133, Fax 071-2222324

Basel

Pastoralamt Basel zusammen mit Prudentia, Intra Avion, 8025 Zürich, Telefon 01-2588080, Fax 01-2588099

Chur

Pastoralamt Chur zusammen mit Pruden- tia, Intra Avion, 8025 Zürich, Telefon 01-2588080, Fax 01-2588099


Bistum Basel

 

Einladung zum 4. Bistums-Jugendtreffen

Am Sonntag, 2. April 2000, findet in Solothurn das 4. Jugendtreffen des Bistums Basel für Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene statt. Das Motto des Treffens heisst: «do chunsch uf d'Wält». Es beginnt um 10.30 Uhr im Konzertsaal, Treffenschluss ist um ca. 16.00 Uhr.
In der Eröffnungschoreographie führen Jugendgruppen verschiedene Darbietungen vor und Bischof Kurt Koch kommt mit Jugendlichen zum Thema «Menschwerden» ins Gespräch; anschliessend werden in über 30 Ateliers die Treffenteilnehmenden sich mit Fragen des Lebens und Glaubens vertiefter auseinandersetzen. Den Abschluss des Treffens bildet eine Eucharistiefeier mit Bischof Kurt und Weihbischof Martin in der Kathedrale St. Ursen in Solothurn. Es werden wiederum einige Hundert Jugendliche aus allen Gegenden des Bistums zum Treffen erwartet. (1999 nahmen rund 550 Jugendliche teil.)
Anmeldung für einzelne und Gruppen bei Bistums-Jugendtreffen, Bischöfliches Ordinariat, Postfach 216, 4501 Solothurn.
Auskunft bei Martin Gadient, Pastoralassistent, Kirchrainweg 3, 6010 Kriens, Telefon 041-3221171, kirchliche.berufe@bluewin.ch, oder bei Weihbischof Martin Gächter, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, Telefon 032-6255825.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2000