9/1999 | |
INHALT | |
Kirche und Staat |
800000 Katholiken in der Schweiz sind ausländischer Herkunft. In
der Kirche als Gemeinschaft der Getauften gibt es keine Ausländer.
Trotzdem sind sie auch heute noch in verschiedenen Kantonalkirchen
und Kirchgemeinden ausgeschlossen vom Mitspracherecht. Viele tun sich schwer
mit dem demokratischen Kirchensystem. Überlegungen zu den Rechten und
Pflichten in einer Zeit schwindender Kirchenzugehörigkeit sind angezeigt;
die Diskussion ist offen.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind stolz auf ihre direkte Demokratie:
Jede mündige und «in Ehren stehende» Person hat das Recht,
ihre Meinung kundzutun und in den öffentlichen Angelegenheiten mitzusprechen
und mitzuentscheiden. Die Mitbestimmung ist nach Ansicht vieler das Kennzeichen
der demokratischen Schweiz. Entgegen dem Grundsatz «Wer Rechte hat,
übernimmt auch Pflichten» besteht aber keine Verpflichtung zur
Mitbestimmung im Dienst der Allgemeinheit. Dennoch pocht jede und jeder
auf das Recht, über politische Entscheide informiert und zu den Abstimmungen
eingeladen zu werden. Das Mitbestimmungsrecht aller wird kaum in Frage gestellt.
Ebenso wenig wird die geringe Teilnahme an wichtigen oder weniger
wichtigen Abstimmungen, welche dem «Souverän» zum
Entscheid unterbreitet werden, hinterfragt, auch wenn sich viele von den
komplexen Vorlagen überfordert fühlen und deshalb allen Abstimmungen
fernbleiben. Es bleibt ein Faktum: Das Mitbestimmungsrecht wird mit allen
Mitteln verteidigt, und Neuerungen im Prozess der demokratischen Entscheide
haben selten Aussicht auf Akzeptanz.
Aber auch Demokratieverständnis und Mitbestimmung unterliegen geschichtlichen
Veränderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Ein Blick in die
Vergangenheit macht deutlich, dass ein jahrhundertelanger Weg zu gehen war,
bis die heute gültige Form der Demokratie in unserem Land gefunden
wurde. Erst der innere Druck jener, die kein Mitspracherecht hatten, und
der äussere Einfluss politischer Mächte, die eine wesentliche
Rolle bei der Umgestaltung der alten Eidgenossenschaft spielten, gaben den
Anstoss, dass auch jene ein Mitspracherecht bekamen, die sich weder auf
alte Titel berufen konnten noch über die notwendigen finanziellen Mittel
verfügten; bis ins 19. Jahrhundert hinein war das politische Mitbestimmungsrecht
jenen vorbehalten, die öffentliches Ansehen hatten. Somit ist in Tat
und Wahrheit die Mitbestimmung aller in unserem Land eine neuere Erscheinung.
Sie ist nicht der Weisheit letzter Schluss und muss sich gegenwärtigen
und zukünftigen Entwicklungen anpassen.
Aus dem heutigen Traditionsverständnis heraus ist es begreiflich, dass
sich die Schweizerinnen und Schweizer schwer tun, wenn Aussenstehende versuchen
oder bloss den Anschein erwecken, die inneren Angelegenheiten der Schweiz
zu beeinflussen (zum Beispiel EWR, Verhandlungen Schweiz EU, UNO-Beitritt).
Als Gegenargumente werden Einmischung, Unkenntnis der gewachsenen Traditionen
und demokratische Eigenverantwortung vorgebracht. Dabei bleibt unberücksichtigt,
dass unser Land als Teil einer zusammenwachsenden Weltgemeinschaft und einer
immer stärkeren globalen Vernetzung nicht für sich allein bleiben
kann, sondern zusammen mit den andern Staaten eine «globale»
Verantwortung übernehmen muss. Nimmt die Schweiz diese Verantwortung
ernst, ist sie auf die Zusammenarbeit mit anderen angewiesen, deren Einfluss
sie sich nicht entziehen kann.
Die Kirche als Gemeinschaft, deren Glieder in diesem Staat leben, steht
vor einer ähnlichen Herausforderung. Wenn heute gegen ein Drittel der
Katholiken in unserem Land ausländischer Herkunft ist, sind Überlegungen
zum Mitspracherecht angezeigt. Dabei geht es weniger um die äusseren
Einflüsse durch Staat und Politik, sondern vielmehr um die innere «Erneuerung».
In einer Zeit der schwindenden Kirchenbindung und der neuen Kirchenzugehörigkeit
sind Rechte und Pflichten aller Glieder dieser Kirche neu zu orten. Mitspracherecht
wird zum Prüfstein der Zugehörigkeit und der Mitverantwortung.
Das Demokratieverständnis betrifft nicht nur die staatlichen Angelegenheiten,
sondern bestimmt auch die Zuständigkeiten in der kirchlichen «Organisation»
in unserem Land. In der Kirche treffen zwei «Ordnungen» aufeinander,
die sich gegenüberstehen oder sogar widersprechen: Die hierarchische
«Verfasstheit» der katholischen Kirche in der Mehrheit der Leitungsfunktionen
gegen das Mitspracherecht der Gläubigen nach den Regeln des demokratischen
Staates im administrativen Bereich. Aufgrund des Demokratieverständnisses
in unserem Land wird das Mitspracherecht aller häufig nicht allein
im administrativen Bereich eingefordert, sondern auch in jenen Bereichen,
die eigentlich und wesensmässig den «Hierarchen» vorbehalten
sind, was regelmässig zu Konflikten oder Konfrontationen führt.
Konflikte sind damit nicht programmiert; Konfliktstoffe und Reibeflächen
sind aber genügend vorgegeben, die nur im Ausgleich der Rechte und
in der Respektierung der Zuständigkeiten «kontrolliert»
werden können. Im Ausgleich und in der Respektierung liegen denn auch
die unbestrittenen Vorteile einer Kirche, in der die Mitverantwortung aller
die Kirche als Gemeinschaft trägt und prägt, trotz klar getrennter
Verantwortlichkeiten.
In diesen «Ordnungen» gelten unterschiedliche «Zugehörigkeitsmodelle»:
Vielen ausländischen Mitchristen, die mit den Strukturen in unserem
Land weniger vertraut sind, ist es deshalb unverständlich, dass ein
wesentlicher Teil der Gläubigen wohl die Pflichten übernehmen
muss, von grundlegenden Rechten aber ausgeschlossen ist. Als Getaufte gehören
sie zur Gemeinschaft der Glaubenden, als Ausländer aber haben sie kein
Mitspracherecht, obwohl sie aktiv am Leben der kirchlichen Gemeinschaft
teilnehmen und durch die Kirchensteuern ihren Beitrag zum Gelingen des religiösen
Lebens leisten. Für viele «Fremde» in unserem Land ist
dieses Verhalten nicht nur unverständlich, sondern diskriminierend.
Allerdings ist einschränkend zu bemerken, dass in den letzten Jahren
in mehreren Kantonen Vorstösse unternommen wurden, diese Ungleichbehandlung,
die dem Verständnis von Kirche als Gemeinschaft aller Getauften widerspricht,
zu beseitigen ein gegenwärtig nicht leichtes Unterfangen, wie
die Abstimmungsergebnisse über das kirchliche Stimm- und Wahlrecht
in verschiedenen Kantonalkirchen zeigen. Deshalb ist es schwierig, die Diskussion
um dieses Thema neu zu lancieren, weil die Zeit nicht günstig sei für
neue Postulate. Aber wann ist die Zeit günstig, wenn es um Rechte geht,
die einem Menschen zustehen? Geht es hintergründig nicht vielmehr darum,
das «eigene Gärtchen» zu pflegen und auf die eigenen Rechte
zu pochen? Ist diese Einstellung nicht eine Haltung, die mit dem Wesen der
Kirche nicht vereinbar ist und eine Minderstellung der ausländischen
Gläubigen bedeutet? Das Bild sei gestattet: Die Kirche am Ort will
eine Familie sein, in der alle Glieder zum Wohlergehen beitragen; ist es
nicht gerecht, wenn «Alte» und «Junge» in gleicher
Weise an den Rechten und Pflichten partizipieren?
Mitspracherecht bedeutet Partizipation und Mitverantwortung. Das ablehnende
Verhalten bedeutet deshalb indirekt, dass die ausländischen Mitchristen
nicht fähig oder nicht willens seien, die Verantwortung für das
Gedeihen der Kirche mitzutragen, oft mit dem Argument, dass sie die Strukturen
der Kirche zu wenig kennen. Damit wird impliziert, dass sie unfähig
sind, Verantwortung zu übernehmen; es wird impliziert, dass sie unmündig
sind, um die Mitverantwortung wahrzunehmen.
Mitsprache ist eine Form der Integration, die immer wieder gefordert wird
und die von allen Solidarität verlangt. In einer Zeit der schwindenden
Kirchenbindung und der rückläufigen Zahl der Kirchenglieder mag
es deshalb von besonderer Bedeutung sein, allen jene Rechte zu geben, die
ihnen aufgrund der Taufe und der Kirchenzugehörigkeit zukommen.
Die Einwände gegen das Mitspracherecht der «Ausländer»
sind bekannt:
Die Voraussetzung bleibt aber in jedem Fall: Das Wesen der Kirche als die Gemeinschaft aller Getauften zu erfassen und umzusetzen, auch in jenen Bereichen, in denen das Mitspracherecht möglich ist unter der Respektierung der gegenseitigen Rechte, wie sie einerseits den «hierarchischen Instanzen», andererseits den «demokratischen Gremien» zukommen. Damit könnte genau jener Ausgleich geschaffen werden, der dem Wachsen der kirchlichen Gemeinschaft förderlich ist.
Kirchenzugehörigkeit und Mitspracherecht bedarf heute neuer Anstrengungen angesichts einer gegenläufigen Bewegung: Einerseits die rückläufige Zahl der Kirchenmitglieder, andererseits die wachsende Zahl ausländischer Mitchristen in unserem Land. In ihrem Schreiben «Pastoral der Migranten (1996) hat die Schweizer Bischofskonferenz eine engere Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien und Fremdsprachigenmissionen gefordert. Diese Pastoral der Ðcommunioð ist ein wichtiger Schritt, die Gemeinschaft aller zeichenhaft Wirklichkeit werden zu lassen. Bedeutsam ist aber auch das volle Mitspracherecht aller Getauften in jenen Gremien, welche in administrativen Belangen die Entscheidungsbefugnis haben. Dies wäre ein weiterer Ansatz, der Glaubwürdigkeit einer Kirche, zu der alle Getauften mit gleichen Rechten und Pflichten gehören, zeichenhaften Ausdruck zu geben.
Der promovierte Theologe Urs Köppel ist Nationaldirektor für Ausländerseelsorge und Generalsekretär der Schweizerischen Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Ausländerfragen (SKAF).
Kanton ZH |
Kirche ev.-ref. |
Stimm- und nein |
Karenzfristen/Bemerkungen
|