45/1999 | |
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Kirche in der Schweiz |
Der Priesterrat des Bistums Chur hat in seiner Sitzung vom 3. November
in Einsiedeln über die Zukunft der diözesanen Ausbildungsstätte
in Chur beraten. Dabei hat er sich ohne Gegenstimme hinter die Option einer
seit März 1999 arbeitenden Kommission gestellt.
Diese besagt, dass alle Anstrengungen zur Neubelebung der Theologischen
Hochschule Chur und des Seminars St. Luzi unternommen werden sollen. Der
Rat begrüsste auch ein Propädeutikum als Klärung für
den Priesterberuf. Dieses soll sich jedoch wesentlich vom bisherigen Lauretanum
unterscheiden.
Seit dem Beginn der Bistumskrise war die Studentenzahl in Chur beständig
rückläufig. Vor allem konnte die Ausbildungsstätte nicht
mehr mit dem notwendigen Rückhalt an Vertrauen im Bistum rechnen. Dem
soll nun durch gemeinsame Anstrengungen der Hochschule, der Bistumsleitung
und der Basis im Bistum gesteuert werden. Personelle Erneuerung sowie weitere
vertrauensbildende Massnahmen sind dazu notwendig.
Indem sich der Priesterrat einhellig hinter diese Forderungen stellt, bekräftigt
er den Willen, dem Bistum Chur eine eigene Ausbildungsstätte zu erhalten.
Damit will er der Seelsorgerschaft eine Heimat und der diözesanen Öffentlichkeit
eine Stätte theologischer Forschung und Bildung bewahren. Vermehrt
sollen Weiterbildung sowie Spezialausbildungen für die Seelsorger/Seelsorgerinnen
in Chur angesiedelt werden.
Ausserdem beriet der Churer Priesterrat die Probleme des Zusammenwirkens
von Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen und Priestern im Zeichen des Priestermangels.
Er fordert klarere Aussagen zu den Pflichten dieser neuen Funktionen, aber
auch zu deren rechtlichen Absicherung.
Pfarrer und Dekan Martin Kopp ist Präsident des Arbeitsausschusses des Priesterrates des Bistums Chur.
Wie die Begegnung zweier unterschiedlichen Welten verlief die Begegnung
der Churer Laientheologinnen und Laientheologen mit Diözesanbischof
Amédée Grab anlässlich der 7. Generalversammlung des
Vereins «Forum der Laientheologinnen und Laientheologen des Bistums
Chur» in Zürich. Konkrete Seelsorge und kirchenrechtliche Leitungsverantwortung
bangen in je ihrem Bereich um die Kirche.
In seinen einleitenden Worten erwähnte der Bischof seine anfängliche
Skepsis den Laientheologen gegenüber und wies darauf hin, dass die
Begegnung enttäuschend verlaufen werde, da er den Erwartungen nicht
gerecht werden könne. Er betonte aber auch, die Anliegen der versammelten
Seelsorgerinnen und Seelsorger seien ihm nicht zweitrangig. Im Gespräch
bestätigte sich vor allem Ersteres, indem sich schnell verdeutlichte,
dass zwei verschiedene Welten aufeinander trafen.
Im Mittelpunkt seitens der Laientheologinnen und Laientheologen standen
konkrete Situationen und die brennende Sorge um die Verkündigung und
die Feier des christlichen Glaubens. Gerade im beziehungsreichen und priesterarmen
Alltag der Pfarreien setzt nach Erfahrung der hauptamtlichen Seelsorgerinnen
und Seelsorger das Kirchenrecht zunehmend unversöhnlichere Schranken.
Schaden erleidet damit die Kirche als solche, weil viele der noch praktizierenden
Gläubigen für die juristische Engführung nur verständisloses
Kopfschütteln übrig haben.
Die Sorge des Bischofs konzentrierte sich stark auf seine strukturelle Verantwortung,
die explizit ein Auseinanderklaffen von Pfarreileben und Kirchenleitung
in Kauf nimmt. So gehört es nach Meinung des Bischofs zu den aktuellen
Gegebenheiten, dass etwa Tauffamilien oder Hochzeitspaare sich mit einem
fremden Sakramentenspender abfinden müssen, obwohl ein Laientheologe
vor Ort die Seelsorgeaufgaben wahrnimmt. Der wiederum bekommt weder eine
Erlaubnis zur Spendung der Taufe noch der Eheschliessung, obwohl dies kirchenrechtlich
grundsätzlich möglich wäre. Es müsse, so Grab, mehr
geweiht werden, um dieser zunehmenden Schwierigkeit zu begegnen.
Angesprochen auf die im Bistum Chur nunmehr seit zehn Jahren offene Frage
der Institutio (offizielle bischöfliche Indienstnahme von Laientheologen
und Laientheologinnen in den Dienst des Bistums) konnte Bischof Grab keine
vollständige und abschliessende Antwort geben.
Die nüchterne Begegnung der Laientheologinnen und Laientheologen mit
Bischof Grab verdeutlichte die aktuelle Grundspannung zwischen konkreter
Seelsorge vor Ort und Kirchenleitung.
Der zweite Teil der Generalversammlung beschäftigte sich mit den Traktanden
und bestätigte den Vorstand in seinem Amt. Viel Zeit investierten die
Laientheologinnen und Laientheologen an diesem Nachmittag, um an einem runden
Tisch Visionen zum Thema «Pfingsten 1999 ist vorbei Pfingsten
2000 kommt bestimmt» zu entwickeln.
In seiner Begrüssung zur Herbsttagung 1999 des Instituts für
Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Freiburg/Schweiz
wies der Präsident des Kuratoriums des Instituts, Moritz Amherd, auf
die kritische Situation im Staatskirchenrecht der Schweiz hin. Zurzeit haben
die Landeskirchen markante Austrittszahlen zu verzeichnen (so z.B. im Kanton
Zürich mit rund 6000 Austritten pro Jahr). Der allgemeinen Abnahme
der Bindung an die Kirchen steht eine wachsende Skepsis zur Institution
(insbesondere der römisch-katholischen) gegenüber. Obschon, etwa
unlängst in Zürich, eine Trennung von Staat und Kirche noch abgelehnt
wird, ist doch fraglich, ob die Privilegierung der traditionellen christlichen
Kirchen noch gerechtfertigt ist.
Professor René Pahud de Mortanges wies auf die Vorteile des öffentlich-rechtlichen
Status hin (insbesondere Steuerhoheit, Unterstützung bei Unterricht,
Spitalseelsorge und Datenmeldungen), aber auch auf die durch die Kirchen
erfüllten sozialen und kulturellen Aufgaben. Bei der Anerkennung weiterer
Religionsgemeinschaften dürften sich Schwierigkeiten bei den Auswahlkriterien
und den Auflagen (z.B. das Erfordernis demokratischer Formen) ergeben. Gregor
Rutz lieferte eine umfassende Bestandesaufnahme der schweizerischen Verhältnisse
und zeigte Entwicklungstendenzen auf. Er legte unter anderem dar, dass die
Bildung von Kirchgemeinden (gleichsam als Gegenstück zum Privileg der
Anerkennung) zwar das demokratische Prinzip beachtet; diese habe aber zu
einer Verdoppelung der Institutionen geführt (was von römisch-katholischer
Seite, zum Beispiel durch Martin Grichting, stark kritisiert wird). Andere
Wege, wie etwa der Abschluss von Konkordaten, seien nicht für alle
christlichen Kirchen gangbar. Gewisse Autoren favorisierten auch das deutsche
System der so genannten hinkenden Trennung, dem erstaunlicherweise in der
Schweiz Art. 4 der Obwaldner Kirchenverfassung sehr nahe steht. PD Christoph
Winzeler beleuchtete schliesslich das Thema aus rechtsvergleichender Sicht.
Am Nachmittag der Tagung kamen zunächst Vertreter der einzelnen Religionsgemeinschaften
zu Wort: Pater Roland-Bernhard Trauffer OP, Sekretär der Schweizer
Bischofskonferenz, Pfarrer Ruedi Reich, Präsident des Kirchenrates
der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, Rolf
Bloch, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes,
und PD Markus Müller als Vertreter einer Freikirche (Pilgermission
St. Chrischona).
An der anschliessenden Podiumsdiskussion nahmen teil: Andreas Honegger,
Zürcher Kantonsrat und seinerzeitiger Befürworter der Initiative
für eine Trennung von Staat und Kirche im Kanton Zürich, Pfarrer
Martin Grichting, ein vehementer römisch-katholischer Kritiker des
gegenwärtigen staatskirchenrechtlichen Systems im Kanton Zürich,
ferner P. Josef Bruhin SJ und Urs Josef Cavelti, die sich beide intensiv
mit dem gegenwärtigen schweizerischen Staatskirchenrecht befasst haben
und im Wesentlichen seine Beibehaltung (mit gewissen Verbesserungen, unter
anderem durch eine Öffnung der Anerkennung) befürworten. Das Podiumsgespräch
und die anschliessende Diskussion zeigten zwar interessante Teilaspekte,
doch blieben alle bei ihren schon vorher bezogenen Positionen, was einen
eigentlichen Dialog verhinderte. Dennoch ist es mit der Tagung gelungen,
die ganze Problematik der öffentlich-rechtlichen Anerkennung und deren
Öffnung gut zu dokumentieren und allgemein bewusst zu machen.
Nach den christlichen Kirchen ist der Islam heute in der Schweiz die
zweitgrösste Religionsgemeinschaft. Kontakte zwischen Christen/Christinnen
und Muslimen kommen aber kaum zustande. Deshalb beruht das Bild des Islam
auch in der Schweiz mehr auf Vorurteilen, Klischees, Verallgemeinerungen
und Nachrichten sensationeller Art als auf eigener Wahrnehmung. Um dem entgegenzuwirken,
widmet die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus ihr neues Bulletin
nicht dem Islam, sondern den Muslimen in der Schweiz und dabei vor
allem Fragen des Alltags.<1>
Die vermutlich grössten praktischen interreligiösen Schwierigkeiten
bieten die Partnerschaften und Ehen zwischen Christinnen und Muslimen (Ehen
zwischen Schweizern und muslimischen Frauen sind selten). Hierzu hat die
Arbeitsgruppe «Muslime in der Schweiz» der SKAF eine Hilfe namentlich
für Seelsorger und Seelsorgerinnen erarbeitet, die drei Themenkreise
näher behandelt: Das Verständnis von Ehe und Familie, die rechtlichen
Regelungen in der Schweiz, die Begleitung durch den Seelsorger/die Seelsorgerin.<2>
1 TANGRAM Nr. 7, Oktober 1999; Bestellungen an EKR, GS EDI, 3003 Bern, Fax 031-322 44 37, E-Mail ekr-cfr@gs-edi.admin.ch
2 Thomas Angehrn, Werner Weibel, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Muslime der SKAF, Christlich-islamische Partnerschaften. Pastorale Handreichung der katholischen Kirche in der Schweiz, Luzern 1999, 75 Seiten; Bestellungen an: SKAF, Neustadtstrasse 7, 6003 Luzern, Telefon 041-210 03 47, Fax 041-210 58 46, E-Mail skaf@kath.ch