45/1999

INHALT

Kirche in der Schweiz

Entschiedenes Ja zur Ausbildungsstätte Chur

von Martin Kopp

 

Der Priesterrat des Bistums Chur hat in seiner Sitzung vom 3. November in Einsiedeln über die Zukunft der diözesanen Ausbildungsstätte in Chur beraten. Dabei hat er sich ohne Gegenstimme hinter die Option einer seit März 1999 arbeitenden Kommission gestellt.
Diese besagt, dass alle Anstrengungen zur Neubelebung der Theologischen Hochschule Chur und des Seminars St. Luzi unternommen werden sollen. Der Rat begrüsste auch ein Propädeutikum als Klärung für den Priesterberuf. Dieses soll sich jedoch wesentlich vom bisherigen Lauretanum unterscheiden.
Seit dem Beginn der Bistumskrise war die Studentenzahl in Chur beständig rückläufig. Vor allem konnte die Ausbildungsstätte nicht mehr mit dem notwendigen Rückhalt an Vertrauen im Bistum rechnen. Dem soll nun durch gemeinsame Anstrengungen der Hochschule, der Bistumsleitung und der Basis im Bistum gesteuert werden. Personelle Erneuerung sowie weitere vertrauensbildende Massnahmen sind dazu notwendig.
Indem sich der Priesterrat einhellig hinter diese Forderungen stellt, bekräftigt er den Willen, dem Bistum Chur eine eigene Ausbildungsstätte zu erhalten. Damit will er der Seelsorgerschaft eine Heimat und der diözesanen Öffentlichkeit eine Stätte theologischer Forschung und Bildung bewahren. Vermehrt sollen Weiterbildung sowie Spezialausbildungen für die Seelsorger/Seelsorgerinnen in Chur angesiedelt werden.
Ausserdem beriet der Churer Priesterrat die Probleme des Zusammenwirkens von Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen und Priestern im Zeichen des Priestermangels. Er fordert klarere Aussagen zu den Pflichten dieser neuen Funktionen, aber auch zu deren rechtlichen Absicherung.

 

Pfarrer und Dekan Martin Kopp ist Präsident des Arbeitsausschusses des Priesterrates des Bistums Chur.


Begegnung zweier Welten

von Arnold Landtwing-Sedelberger

 

Wie die Begegnung zweier unterschiedlichen Welten verlief die Begegnung der Churer Laientheologinnen und Laientheologen mit Diözesanbischof Amédée Grab anlässlich der 7. Generalversammlung des Vereins «Forum der Laientheologinnen und Laientheologen des Bistums Chur» in Zürich. Konkrete Seelsorge und kirchenrechtliche Leitungsverantwortung bangen in je ihrem Bereich um die Kirche.
In seinen einleitenden Worten erwähnte der Bischof seine anfängliche Skepsis den Laientheologen gegenüber und wies darauf hin, dass die Begegnung enttäuschend verlaufen werde, da er den Erwartungen nicht gerecht werden könne. Er betonte aber auch, die Anliegen der versammelten Seelsorgerinnen und Seelsorger seien ihm nicht zweitrangig. Im Gespräch bestätigte sich vor allem Ersteres, indem sich schnell verdeutlichte, dass zwei verschiedene Welten aufeinander trafen.
Im Mittelpunkt seitens der Laientheologinnen und Laientheologen standen konkrete Situationen und die brennende Sorge um die Verkündigung und die Feier des christlichen Glaubens. Gerade im beziehungsreichen und priesterarmen Alltag der Pfarreien setzt nach Erfahrung der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger das Kirchenrecht zunehmend unversöhnlichere Schranken. Schaden erleidet damit die Kirche als solche, weil viele der noch praktizierenden Gläubigen für die juristische Engführung nur verständisloses Kopfschütteln übrig haben.
Die Sorge des Bischofs konzentrierte sich stark auf seine strukturelle Verantwortung, die explizit ein Auseinanderklaffen von Pfarreileben und Kirchenleitung in Kauf nimmt. So gehört es nach Meinung des Bischofs zu den aktuellen Gegebenheiten, dass etwa Tauffamilien oder Hochzeitspaare sich mit einem fremden Sakramentenspender abfinden müssen, obwohl ein Laientheologe vor Ort die Seelsorgeaufgaben wahrnimmt. Der wiederum bekommt weder eine Erlaubnis zur Spendung der Taufe noch der Eheschliessung, obwohl dies kirchenrechtlich grundsätzlich möglich wäre. Es müsse, so Grab, mehr geweiht werden, um dieser zunehmenden Schwierigkeit zu begegnen.
Angesprochen auf die im Bistum Chur nunmehr seit zehn Jahren offene Frage der Institutio (offizielle bischöfliche Indienstnahme von Laientheologen und Laientheologinnen in den Dienst des Bistums) konnte Bischof Grab keine vollständige und abschliessende Antwort geben.
Die nüchterne Begegnung der Laientheologinnen und Laientheologen mit Bischof Grab verdeutlichte die aktuelle Grundspannung zwischen konkreter Seelsorge vor Ort und Kirchenleitung.
Der zweite Teil der Generalversammlung beschäftigte sich mit den Traktanden und bestätigte den Vorstand in seinem Amt. Viel Zeit investierten die Laientheologinnen und Laientheologen an diesem Nachmittag, um an einem runden Tisch Visionen zum Thema «Pfingsten 1999 ist vorbei ­ Pfingsten 2000 kommt bestimmt» zu entwickeln.


Öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften

von Urs Reber

 

In seiner Begrüssung zur Herbsttagung 1999 des Instituts für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Freiburg/Schweiz wies der Präsident des Kuratoriums des Instituts, Moritz Amherd, auf die kritische Situation im Staatskirchenrecht der Schweiz hin. Zurzeit haben die Landeskirchen markante Austrittszahlen zu verzeichnen (so z.B. im Kanton Zürich mit rund 6000 Austritten pro Jahr). Der allgemeinen Abnahme der Bindung an die Kirchen steht eine wachsende Skepsis zur Institution (insbesondere der römisch-katholischen) gegenüber. Obschon, etwa unlängst in Zürich, eine Trennung von Staat und Kirche noch abgelehnt wird, ist doch fraglich, ob die Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen noch gerechtfertigt ist.
Professor René Pahud de Mortanges wies auf die Vorteile des öffentlich-rechtlichen Status hin (insbesondere Steuerhoheit, Unterstützung bei Unterricht, Spitalseelsorge und Datenmeldungen), aber auch auf die durch die Kirchen erfüllten sozialen und kulturellen Aufgaben. Bei der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften dürften sich Schwierigkeiten bei den Auswahlkriterien und den Auflagen (z.B. das Erfordernis demokratischer Formen) ergeben. Gregor Rutz lieferte eine umfassende Bestandesaufnahme der schweizerischen Verhältnisse und zeigte Entwicklungstendenzen auf. Er legte unter anderem dar, dass die Bildung von Kirchgemeinden (gleichsam als Gegenstück zum Privileg der Anerkennung) zwar das demokratische Prinzip beachtet; diese habe aber zu einer Verdoppelung der Institutionen geführt (was von römisch-katholischer Seite, zum Beispiel durch Martin Grichting, stark kritisiert wird). Andere Wege, wie etwa der Abschluss von Konkordaten, seien nicht für alle christlichen Kirchen gangbar. Gewisse Autoren favorisierten auch das deutsche System der so genannten hinkenden Trennung, dem erstaunlicherweise in der Schweiz Art. 4 der Obwaldner Kirchenverfassung sehr nahe steht. PD Christoph Winzeler beleuchtete schliesslich das Thema aus rechtsvergleichender Sicht.
Am Nachmittag der Tagung kamen zunächst Vertreter der einzelnen Religionsgemeinschaften zu Wort: Pater Roland-Bernhard Trauffer OP, Sekretär der Schweizer Bischofskonferenz, Pfarrer Ruedi Reich, Präsident des Kirchenrates der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, Rolf Bloch, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, und PD Markus Müller als Vertreter einer Freikirche (Pilgermission St. Chrischona).
An der anschliessenden Podiumsdiskussion nahmen teil: Andreas Honegger, Zürcher Kantonsrat und seinerzeitiger Befürworter der Initiative für eine Trennung von Staat und Kirche im Kanton Zürich, Pfarrer Martin Grichting, ein vehementer römisch-katholischer Kritiker des gegenwärtigen staatskirchenrechtlichen Systems im Kanton Zürich, ferner P. Josef Bruhin SJ und Urs Josef Cavelti, die sich beide intensiv mit dem gegenwärtigen schweizerischen Staatskirchenrecht befasst haben und im Wesentlichen seine Beibehaltung (mit gewissen Verbesserungen, unter anderem durch eine Öffnung der Anerkennung) befürworten. Das Podiumsgespräch und die anschliessende Diskussion zeigten zwar interessante Teilaspekte, doch blieben alle bei ihren schon vorher bezogenen Positionen, was einen eigentlichen Dialog verhinderte. Dennoch ist es mit der Tagung gelungen, die ganze Problematik der öffentlich-rechtlichen Anerkennung und deren Öffnung gut zu dokumentieren und allgemein bewusst zu machen.


Muslime in der Schweiz

Nach den christlichen Kirchen ist der Islam heute in der Schweiz die zweitgrösste Religionsgemeinschaft. Kontakte zwischen Christen/Christinnen und Muslimen kommen aber kaum zustande. Deshalb beruht das Bild des Islam auch in der Schweiz mehr auf Vorurteilen, Klischees, Verallgemeinerungen und Nachrichten sensationeller Art als auf eigener Wahrnehmung. Um dem entgegenzuwirken, widmet die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus ihr neues Bulletin ­ nicht dem Islam, sondern den Muslimen in der Schweiz und dabei vor allem Fragen des Alltags.<1>
Die vermutlich grössten praktischen interreligiösen Schwierigkeiten bieten die Partnerschaften und Ehen zwischen Christinnen und Muslimen (Ehen zwischen Schweizern und muslimischen Frauen sind selten). Hierzu hat die Arbeitsgruppe «Muslime in der Schweiz» der SKAF eine Hilfe namentlich für Seelsorger und Seelsorgerinnen erarbeitet, die drei Themenkreise näher behandelt: Das Verständnis von Ehe und Familie, die rechtlichen Regelungen in der Schweiz, die Begleitung durch den Seelsorger/die Seelsorgerin.<2>

Rolf Weibel


Anmerkungen

1 TANGRAM Nr. 7, Oktober 1999; Bestellungen an EKR, GS EDI, 3003 Bern, Fax 031-322 44 37, E-Mail ekr-cfr@gs-edi.admin.ch

2 Thomas Angehrn, Werner Weibel, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Muslime der SKAF, Christlich-islamische Partnerschaften. Pastorale Handreichung der katholischen Kirche in der Schweiz, Luzern 1999, 75 Seiten; Bestellungen an: SKAF, Neustadtstrasse 7, 6003 Luzern, Telefon 041-210 03 47, Fax 041-210 58 46, E-Mail skaf@kath.ch


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999