37/1999

INHALT

Kirche in der Schweiz

Stellungnahmen der Bischofskonferenz

von Rolf Weibel

 

Nach einer von Nicolas Betticher, dem Informationsbeauftragten der Schweizer Bischofskonferenz, gebotenen Einführung in die Thematik der Herbstversammlung der Bischofskonferenz, die in dem im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierten Presse-Communiqué näher ausgeführt ist, fasste Bischof Amédée Grab als Präsident auf der Pressekonferenz zunächst zusammen, was die Bischöfe zur Frage überlegt hatten: Wann und zu welchem Thema und wie soll die Bischofskonferenz öffentlich Stellung nehmen?

«Gelegen oder ungelegen»

Selbstverständlich sei, dass die Bischöfe zur religiösen Aktualität Stellung nehmen müssen, aber auch zu allen Fragen, von denen das Leben der Menschen in unserem Land betroffen sei, wie zu Fragen, die einen klaren Bezug zur christlichen Lehre, zum Evangelium haben. Bemerkenswert sei dabei, dass einerseits der Gottesdienstbesuch und auch der Besuch des Religionsunterrichtes, wo er freiwillig ist, zurückgeht, anderseits die Stellungnahmen der Kirchen zu sozialethischen Fragen zunehmend gefragt seien. Einen entsprechend grossen Erfolg habe denn auch die Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz; gerade weil viele Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft wahrnehmen wollen, seien diesbezügliche Stellungnahmen der Kirchen sehr gefragt. Die Kirche könne und müsse zu diesen Fragen Stellung nehmen, weil dem Christen nichts Menschliches fremd sein darf.
«Ungelegen» könne bedeuten, dass die Bischofskonferenz im Zusammenhang mit Volksabstimmungen auch zu polarisierenden Vorlagen Stellung nehmen und sich auch gegen die Erwartung der Mehrheit aussprechen könne. Dass solche Stellungnahmen zu Kirchenaustritten motivieren können, ist ein Problem, mit dem auch andere Kirchen leben müssen. Später präzisierte Bischof Grab, dass die Stellungnahmen der Bischöfe, wo es um Menschenwürde und Menschenrechte geht, absolut seien, wo es hingegen um Fragen des besseren Weges zu einem an sich unbestrittenen Ziel gehe, die Gläubigen legitimerweise verschiedener Meinung sein können. Auf die Legitimation der Bischöfe angesprochen, zu sozialen und sozialpolitischen Fragen Stellung zu nehmen, betonte Bischof Grab, wenn es um die Gestaltung des gemeinsamen Lebens gehe, sei nach dem Menschenbild, sei auch nach der Absicht Gottes mit dieser Welt zu fragen, und unter dieser Rücksicht würden sich die Bischöfe äussern.
Stellungnahmen der Bischofskonferenz erfolgten dabei häufig zusammen mit dem Kirchenbund und der Christkatholischen Kirche, gelegentlich auch mit dem Israelitischen Gemeindebund. Die Möglichkeit gemeinsamer Stellungnahmen sei indes von den unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der Partner abhängig, zumal manche Frage, zu der Stellung genommen werden müsse, nicht voraussehbar sei. Deshalb sei auch überlegt worden, ob nicht vermehrt die einzelnen Ressortverantwortlichen Stellung nehmen müssten, weil sie rascher Stellung nehmen könnten als die ganze Bischofskonferenz.

Vermitteln

Um Stellungnahmen unmittelbar in die Medien vermitteln zu können, sei die katholische Kirche auf eine gute Agentur angewiesen, betonte Bischof Grab, und deshalb setze sich die Bischofskonferenz auch weiterhin für die KIPA/APIC ein. Die vom «Pastoralplan für Kommunikation und Medien in der katholischen Kirche in der Schweiz» empfohlene Struktur der kirchlichen Medienarbeit auf nationaler und sprachregionaler Ebene, die koordinieren und Synergien freisetzen solle, werde zurzeit eingerichtet, informierte Nicolas Betticher. Sprachregional sollen der Katholische Mediendienst, die französischsprachigen Mitglieder der Medienkommission der Bischofskonferenz sowie das Centro Cattolico per la Radio e la Televisione damit beauftragt werden. Auf nationaler Ebene sollen im Sinne einer «task force» das Büro der Medienkommission ­ Bischof Peter Henrici, die Präsidentin, je ein Vertreter der Sprachregionen und der Informationsbeauftragte der Bischofskonferenz ­ die Gruppe bilden, die «schnell, frank und transparent» intervenieren könne.
Eine wichtige Gelegenheit zu Stellungnahmen seien die Vernehmlassungen auf nationaler Ebene, fuhr Bischof Grab fort; hier würde die Bischofskonferenz ihre Fachkommissionen beiziehen, nicht zuletzt die Nationalkommission Iustitia et Pax; damit komme auch der nötige Sachverstand zum Tragen.
In den letzten vier Jahren habe das Schweizer Volk in Abstimmungen zu 38 Gegenständen Stellung nehmen können. Zu 10 davon habe die Bischofskonferenz zum Voraus eine Stellungnahme abgegeben, und von diesen seien 4 gemeinsam mit anderen Kirchen erfolgt. In der gleichen Zeit habe die Bischofskonferenz zu weiteren 13 aktuellen Fragen öffentlich Stellung genommen. Wichtig sei der Bischofskonferenz allerdings auch die Ausweitung des Blicks über die Schweiz hinaus ­ wie im vorliegenden Presse-Communiqué auf Osttimor.

Abstimmung mit der Weltkirche

An der Sonderversammlung der Bischofssynode für Europa vom 1.­23. Oktober 1999 werden aus der Schweiz die Bischöfe Amédée Grab, Kurt Koch und Ivo Fürer teilnehmen. Bekannt ist der Ablauf der Synode. In einem ersten Schritt werden die Synodenväter ihre auf acht Minuten Redezeit beschränkten Stellungnahmen abgeben können, wobei die Reihenfolge der Redner noch nicht bekannt ist. In einem zweiten Schritt wird in Sprachgruppen (circuli minores) eine Synthese der Stellungnahmen mit Vorschlägen an den Papst erarbeitet. In einem letzten Schritt werden diese Vorschläge (propositiones) beraten.
Die Stellungnahmen der Schweizer Bischöfe wurden in der Bischofskonferenz weder beraten noch wurde darüber beschlossen. Bischof Amédée Grab ist überzeugt, dass die Bischöfe die Ergebnisse der von der Bischofskonferenz durchgeführten Vernehmlassung auf die Lineamenta dieser Bischofssynode aufnehmen und zur Sprache bringen werden; angesprochen wurden Themen wie die Glaubenssituation, die volkskirchliche Situation mit der landeskirchlichen Struktur und der damit gegebenen pastoralen Dichte, die Zukunft des Gottes- und Christusglaubens, die Vermittlung der Heilsbotschaft Jesu Christi, die Zukunft von Ehe und Familie, der Rückgang der kirchlichen Berufe, der Wandel in den Lebensorientierungen.
Die «Rahmenordnung für die Ausbildung zum Dienst als Pastoralassistent/Pastoralassistentin in der Schweiz» ist wie die Ratio Nationalis für die Priesterausbildung, die von Rom genehmigt ist, aufgebaut. Die missio canonica überträgt den Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen einen besonderen Auftrag und eine besondere Verantwortung im Zusammenhang mit der Verantwortung des Bischofs und des ganzen Bistums.<1> Sie setzt eine angemessene theologische, geistliche und pastorale Bildung sowie einen Bezug zum Bistum während der Ausbildung voraus. Der Passus der Rahmenordnung, der sich auf die Ausbildung bezieht, muss noch erarbeitet werden. Die vorliegende deutsche Fassung trägt den Besonderheiten der französischen Schweiz nicht genügend Rechnung, weshalb er von der Westschweizer Ordinarienkonferenz überarbeitet werden soll, ehe er wieder der Bischofskonferenz unterbreitet wird.
Auf die Schwierigkeiten der theologischen Ausbildungseinrichtungen in der Schweiz angesprochen, antwortete Bischof Grab, einerseits befasse sich die Kommission «Sapientia christiana» mit dem ganzen Fragenkomplex, wobei die Möglichkeiten vermehrter Koordination im Vordergrund stünden, und anderseits befasse sich im Bistum Chur eine Kommission mit den Fragen rund um die Churer Hochschule. Bischof Grab betonte als Grundsatz, nie etwas aufzugeben, ehe nicht etwas Gleichwertiges sichergestellt sei.
Abschliessend stellte P. Roland-B. Trauffer OP den Jubiläumsablass in den grösseren Rahmen des Jubiläumsjahres 2000. In diesem Jahr gehe es erstens um Heilige Pforten im Sinne des Durchschreitens einer Türe, zweitens um Wallfahrten im Sinne des Aufbrechens und Umkehrens, drittens um die Versöhnung und in diesem Zusammenhang um den Ablass auch im Zeichen des Ablegens der Last der Geschichte.


Anmerkung

1 Auf den publizistischen Angriff auf die Deutschschweizer Bischöfe wegen des Einsatzes laisierter Priester als Pastoralassistenten angesprochen, erklärte Bischof Grab, dieser Angriff sei nicht sachlich, berühre in keiner Weise die freie Entscheidung der Bischöfe im Rahmen ihrer Verantwortung; eine Koordinationsaufgabe in der Seelsorge sei keine sakramentale Aufgabe und habe mit der Priesterweihe nichts zu tun. Die drei Bischöfe seien sich einig und blieben bei dieser Position.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999