37/1999 | |
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Kirche in der Schweiz |
Nach einer von Nicolas Betticher, dem Informationsbeauftragten der Schweizer Bischofskonferenz, gebotenen Einführung in die Thematik der Herbstversammlung der Bischofskonferenz, die in dem im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierten Presse-Communiqué näher ausgeführt ist, fasste Bischof Amédée Grab als Präsident auf der Pressekonferenz zunächst zusammen, was die Bischöfe zur Frage überlegt hatten: Wann und zu welchem Thema und wie soll die Bischofskonferenz öffentlich Stellung nehmen?
Selbstverständlich sei, dass die Bischöfe zur religiösen
Aktualität Stellung nehmen müssen, aber auch zu allen Fragen,
von denen das Leben der Menschen in unserem Land betroffen sei, wie zu Fragen,
die einen klaren Bezug zur christlichen Lehre, zum Evangelium haben. Bemerkenswert
sei dabei, dass einerseits der Gottesdienstbesuch und auch der Besuch des
Religionsunterrichtes, wo er freiwillig ist, zurückgeht, anderseits
die Stellungnahmen der Kirchen zu sozialethischen Fragen zunehmend gefragt
seien. Einen entsprechend grossen Erfolg habe denn auch die Ökumenische
Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz; gerade
weil viele Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft wahrnehmen
wollen, seien diesbezügliche Stellungnahmen der Kirchen sehr gefragt.
Die Kirche könne und müsse zu diesen Fragen Stellung nehmen, weil
dem Christen nichts Menschliches fremd sein darf.
«Ungelegen» könne bedeuten, dass die Bischofskonferenz
im Zusammenhang mit Volksabstimmungen auch zu polarisierenden Vorlagen Stellung
nehmen und sich auch gegen die Erwartung der Mehrheit aussprechen könne.
Dass solche Stellungnahmen zu Kirchenaustritten motivieren können,
ist ein Problem, mit dem auch andere Kirchen leben müssen. Später
präzisierte Bischof Grab, dass die Stellungnahmen der Bischöfe,
wo es um Menschenwürde und Menschenrechte geht, absolut seien, wo es
hingegen um Fragen des besseren Weges zu einem an sich unbestrittenen Ziel
gehe, die Gläubigen legitimerweise verschiedener Meinung sein können.
Auf die Legitimation der Bischöfe angesprochen, zu sozialen und sozialpolitischen
Fragen Stellung zu nehmen, betonte Bischof Grab, wenn es um die Gestaltung
des gemeinsamen Lebens gehe, sei nach dem Menschenbild, sei auch nach der
Absicht Gottes mit dieser Welt zu fragen, und unter dieser Rücksicht
würden sich die Bischöfe äussern.
Stellungnahmen der Bischofskonferenz erfolgten dabei häufig zusammen
mit dem Kirchenbund und der Christkatholischen Kirche, gelegentlich auch
mit dem Israelitischen Gemeindebund. Die Möglichkeit gemeinsamer Stellungnahmen
sei indes von den unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der Partner abhängig,
zumal manche Frage, zu der Stellung genommen werden müsse, nicht voraussehbar
sei. Deshalb sei auch überlegt worden, ob nicht vermehrt die einzelnen
Ressortverantwortlichen Stellung nehmen müssten, weil sie rascher Stellung
nehmen könnten als die ganze Bischofskonferenz.
Um Stellungnahmen unmittelbar in die Medien vermitteln zu können,
sei die katholische Kirche auf eine gute Agentur angewiesen, betonte Bischof
Grab, und deshalb setze sich die Bischofskonferenz auch weiterhin für
die KIPA/APIC ein. Die vom «Pastoralplan für Kommunikation und
Medien in der katholischen Kirche in der Schweiz» empfohlene Struktur
der kirchlichen Medienarbeit auf nationaler und sprachregionaler Ebene,
die koordinieren und Synergien freisetzen solle, werde zurzeit eingerichtet,
informierte Nicolas Betticher. Sprachregional sollen der Katholische Mediendienst,
die französischsprachigen Mitglieder der Medienkommission der Bischofskonferenz
sowie das Centro Cattolico per la Radio e la Televisione damit beauftragt
werden. Auf nationaler Ebene sollen im Sinne einer «task force»
das Büro der Medienkommission Bischof Peter Henrici, die Präsidentin,
je ein Vertreter der Sprachregionen und der Informationsbeauftragte der
Bischofskonferenz die Gruppe bilden, die «schnell, frank und
transparent» intervenieren könne.
Eine wichtige Gelegenheit zu Stellungnahmen seien die Vernehmlassungen auf
nationaler Ebene, fuhr Bischof Grab fort; hier würde die Bischofskonferenz
ihre Fachkommissionen beiziehen, nicht zuletzt die Nationalkommission Iustitia
et Pax; damit komme auch der nötige Sachverstand zum Tragen.
In den letzten vier Jahren habe das Schweizer Volk in Abstimmungen zu 38
Gegenständen Stellung nehmen können. Zu 10 davon habe die Bischofskonferenz
zum Voraus eine Stellungnahme abgegeben, und von diesen seien 4 gemeinsam
mit anderen Kirchen erfolgt. In der gleichen Zeit habe die Bischofskonferenz
zu weiteren 13 aktuellen Fragen öffentlich Stellung genommen. Wichtig
sei der Bischofskonferenz allerdings auch die Ausweitung des Blicks über
die Schweiz hinaus wie im vorliegenden Presse-Communiqué auf
Osttimor.
An der Sonderversammlung der Bischofssynode für Europa vom 1.23.
Oktober 1999 werden aus der Schweiz die Bischöfe Amédée
Grab, Kurt Koch und Ivo Fürer teilnehmen. Bekannt ist der Ablauf der
Synode. In einem ersten Schritt werden die Synodenväter ihre auf acht
Minuten Redezeit beschränkten Stellungnahmen abgeben können, wobei
die Reihenfolge der Redner noch nicht bekannt ist. In einem zweiten Schritt
wird in Sprachgruppen (circuli minores) eine Synthese der Stellungnahmen
mit Vorschlägen an den Papst erarbeitet. In einem letzten Schritt werden
diese Vorschläge (propositiones) beraten.
Die Stellungnahmen der Schweizer Bischöfe wurden in der Bischofskonferenz
weder beraten noch wurde darüber beschlossen. Bischof Amédée
Grab ist überzeugt, dass die Bischöfe die Ergebnisse der von der
Bischofskonferenz durchgeführten Vernehmlassung auf die Lineamenta
dieser Bischofssynode aufnehmen und zur Sprache bringen werden; angesprochen
wurden Themen wie die Glaubenssituation, die volkskirchliche Situation mit
der landeskirchlichen Struktur und der damit gegebenen pastoralen Dichte,
die Zukunft des Gottes- und Christusglaubens, die Vermittlung der Heilsbotschaft
Jesu Christi, die Zukunft von Ehe und Familie, der Rückgang der kirchlichen
Berufe, der Wandel in den Lebensorientierungen.
Die «Rahmenordnung für die Ausbildung zum Dienst als Pastoralassistent/Pastoralassistentin
in der Schweiz» ist wie die Ratio Nationalis für die Priesterausbildung,
die von Rom genehmigt ist, aufgebaut. Die missio canonica überträgt
den Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen einen besonderen Auftrag
und eine besondere Verantwortung im Zusammenhang mit der Verantwortung des
Bischofs und des ganzen Bistums.<1> Sie
setzt eine angemessene theologische, geistliche und pastorale Bildung sowie
einen Bezug zum Bistum während der Ausbildung voraus. Der Passus der
Rahmenordnung, der sich auf die Ausbildung bezieht, muss noch erarbeitet
werden. Die vorliegende deutsche Fassung trägt den Besonderheiten der
französischen Schweiz nicht genügend Rechnung, weshalb er von
der Westschweizer Ordinarienkonferenz überarbeitet werden soll, ehe
er wieder der Bischofskonferenz unterbreitet wird.
Auf die Schwierigkeiten der theologischen Ausbildungseinrichtungen in der
Schweiz angesprochen, antwortete Bischof Grab, einerseits befasse sich die
Kommission «Sapientia christiana» mit dem ganzen Fragenkomplex,
wobei die Möglichkeiten vermehrter Koordination im Vordergrund stünden,
und anderseits befasse sich im Bistum Chur eine Kommission mit den Fragen
rund um die Churer Hochschule. Bischof Grab betonte als Grundsatz, nie etwas
aufzugeben, ehe nicht etwas Gleichwertiges sichergestellt sei.
Abschliessend stellte P. Roland-B. Trauffer OP den Jubiläumsablass
in den grösseren Rahmen des Jubiläumsjahres 2000. In diesem Jahr
gehe es erstens um Heilige Pforten im Sinne des Durchschreitens einer Türe,
zweitens um Wallfahrten im Sinne des Aufbrechens und Umkehrens, drittens
um die Versöhnung und in diesem Zusammenhang um den Ablass auch im
Zeichen des Ablegens der Last der Geschichte.
1 Auf den publizistischen Angriff auf die Deutschschweizer Bischöfe wegen des Einsatzes laisierter Priester als Pastoralassistenten angesprochen, erklärte Bischof Grab, dieser Angriff sei nicht sachlich, berühre in keiner Weise die freie Entscheidung der Bischöfe im Rahmen ihrer Verantwortung; eine Koordinationsaufgabe in der Seelsorge sei keine sakramentale Aufgabe und habe mit der Priesterweihe nichts zu tun. Die drei Bischöfe seien sich einig und blieben bei dieser Position.