48/1999 | |
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Leitartikel |
Die Entsprechung zwischen der neuzeitlichen Idee der Menschenrechte und
dem Ethos der jüdisch-christlichen Tradition hat nach Irrungen und
Wirrungen schliesslich doch dazu geführt, dass die Katholische Kirche
die Menschenrechte ausdrücklich als Bestandteil ihrer Soziallehre anerkannt
und mit einer Selbstverpflichtung verbunden hat. «Die Formen, wie
diese Selbstverpflichtung eingelöst werden kann, sind vielfältig;
sie umfassen Erziehung und Lehre, Stellungnahmen zu konkreten Vorgängen
und Entwicklungen in Gesellschaft und Politik, Unterstützung von Gruppen
und Initiativen zugunsten der Menschenrechte..., Weitergabe von Informationen,
aber auch das Anprangern manifester Verletzungen, die Solidarisierung mit
den Opfern von Entrechtung und Missachtung bis hin zu Interventionen bei
Regierungen.»<1>
In diesem Sinne unterstützen die Schweizer Bischofskonferenz, der Schweizerische
Evangelische Kirchenbund und die Christkatholische Kirche der Schweiz die
Aktion zum Menschenrechtstag vom 10. Dezember. Organisiert wird diese Aktion
von der Arbeitsgruppe «Menschenrechte» der Nationalkommission
Justitia et Pax und der Kommission «Menschenrechte» des Schweizerischen
Evangelischen Kirchenbundes sowie den Menschenrechtsorganisationen Aktion
der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT), Amnesty International/Sektion
Schweiz, Christian Solidarity International und Pax Christi Schweiz. Dieses
Jahr steht die Aktion unter dem Thema «Stopp der Straflosigkeit
Jede Unterschrift hat Gewicht». Damit wird der Einsatz für die
Menschenrechte konkret: Wer Menschenrechte verletzt, soll der Strafverfolgung
nicht entgehen können; mit Bittschriften an Guatemala und Kolumbien
wird diese Konkretion auch praktisch. Dieses praktische Handeln wird von
den drei Landeskirchen mit dem folgenden Aufruf unterstützt:
«Wie soll man nach einem Bürgerkrieg wie demjenigen in Ex-Jugoslawien
oder Ruanda wieder den Weg des Friedens finden? Wie soll man nach Jahren
der Diktatur wie in Südafrika oder Lateinamerika wieder eine Gesellschaft
aufbauen? Man muss sich an die Wahrheit halten und Gerechtigkeit wiederherstellen.
Damit die Menschenrechte endlich respektiert werden, darf es keine Straflosigkeit
geben.
Dafür zu sorgen, ist zunächst Aufgabe der betreffenden Gesellschaften,
aber die ganze Menschengemeinschaft ist dafür mitverantwortlich. Wo
die Menschenwürde verletzt wird, ist unsere Menschheit und Menschlichkeit
in Frage gestellt. Internationale Gerichte für Ex-Jugoslawien oder
Ruanda und der internationale Gerichtshof sind notwendige Institutionen.
Die ganze Menschheit muss sich die nötigen Rechtsinstrumente geben,
damit die Urheber von Verletzungen der Menschenrechte zur Rechenschaft gezogen
werden und die Opfer Genugtuung erhalten. Wir hoffen, dass die Staatengemeinschaft
diesen Weg fortsetzt. Im Rahmen der Aktion für den Tag der Menschenrechte
werden Petitionen zur Unterschrift vorgelegt, welche die Regierungen auffordern,
gegenüber den Opfern von Menschenrechtsverletzungen ihren Verplichtungen
nachzukommen. Jede Unterschrift auf den Petitionsformularen hat Gewicht.
Recht zu verschaffen ist wichtig. In den Augen von Christen bleibt jedoch
Gerechtigkeit unvollständig, wenn sie nicht von einem Schritt der Versöhnung
begleitet wird. Wie Christus wiederholt verlangt, muss man sich mit seinem
Bruder versöhnen (vgl. Mt 5,2126). Der Wille zur Versöhnung
muss der Gerichtsverhandlung vorausgehen.
Gemäss unserem Glauben vermag das Erbarmen Gottes mehr als unsere menschlichen
Institutionen. Wie die Europäische Ökumenische Versammlung von
Graz 1997 sagte: ÐDie Versöhnung Gottes reicht weiter als alle
Sühne, Genugtuung und Berichtigung, die unsere Rechtsordnungen herbeiführen
können, denn sie vermag unser verwundetes Leben zu heilen und unsere
Würde wieder aufzurichten. Wo wir von der Macht dieser Versöhnung
berührt sind, können wir darauf verzichten, unsere Leiden aufzurechnen
und zu vergleichen, so wie wir auch aufhören können, unsere Schuld
zu leugnen und zu verdrängen. Als die von Gott ohne Mass und Ende Begnadigten
erfahren wir, dass Gnade vor Recht geht.ð
Straflosigkeit ist zu verurteilen. Um den Teufelskreis der Gewalt zu durchbrechen,
muss Recht verschafft werden. Aber das genügt nicht. Darum laden wir
Sie ein, nicht nur die Petitionen zu unterzeichnen, sondern sowohl die Urheber
von Menschenrechtsverletzungen als auch ihre Opfer in Ihr Gebet hineinzunehmen,
damit die Gnade Gottes sie zur Versöhnung bewege.»
In den Unterlagen, die die Aktion zur Verfügung stellt,<2>
findet sich auch eine «Liturgie zum Menschenrechtstag», mit
der «Bausteine für den Gottesdienst» angeboten werden;
die Fürbitten liessen sich mit einer entsprechenden Einleitung auch
am Sonntag nach dem Menschenrechtstag noch verwenden.
1 Konrad Hilpert, Menschenrechte, in: LThK, Bd. 7 (Freiburg i.Br. 1998) Sp. 125f.
2 Aktion zum Menschenrechtstag, Postfach 6872, 3001 Bern.