48/1999

INHALT

Leitartikel

Menschenrechte konkret

von Rolf Weibel

 

Die Entsprechung zwischen der neuzeitlichen Idee der Menschenrechte und dem Ethos der jüdisch-christlichen Tradition hat nach Irrungen und Wirrungen schliesslich doch dazu geführt, dass die Katholische Kirche die Menschenrechte ausdrücklich als Bestandteil ihrer Soziallehre anerkannt und mit einer Selbstverpflichtung verbunden hat. «Die Formen, wie diese Selbstverpflichtung eingelöst werden kann, sind vielfältig; sie umfassen Erziehung und Lehre, Stellungnahmen zu konkreten Vorgängen und Entwicklungen in Gesellschaft und Politik, Unterstützung von Gruppen und Initiativen zugunsten der Menschenrechte..., Weitergabe von Informationen, aber auch das Anprangern manifester Verletzungen, die Solidarisierung mit den Opfern von Entrechtung und Missachtung bis hin zu Interventionen bei Regierungen.»<1>
In diesem Sinne unterstützen die Schweizer Bischofskonferenz, der Schweizerische Evangelische Kirchenbund und die Christkatholische Kirche der Schweiz die Aktion zum Menschenrechtstag vom 10. Dezember. Organisiert wird diese Aktion von der Arbeitsgruppe «Menschenrechte» der Nationalkommission Justitia et Pax und der Kommission «Menschenrechte» des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes sowie den Menschenrechtsorganisationen Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT), Amnesty International/Sektion Schweiz, Christian Solidarity International und Pax Christi Schweiz. Dieses Jahr steht die Aktion unter dem Thema «Stopp der Straflosigkeit ­ Jede Unterschrift hat Gewicht». Damit wird der Einsatz für die Menschenrechte konkret: Wer Menschenrechte verletzt, soll der Strafverfolgung nicht entgehen können; mit Bittschriften an Guatemala und Kolumbien wird diese Konkretion auch praktisch. Dieses praktische Handeln wird von den drei Landeskirchen mit dem folgenden Aufruf unterstützt:
«Wie soll man nach einem Bürgerkrieg wie demjenigen in Ex-Jugoslawien oder Ruanda wieder den Weg des Friedens finden? Wie soll man nach Jahren der Diktatur wie in Südafrika oder Lateinamerika wieder eine Gesellschaft aufbauen? Man muss sich an die Wahrheit halten und Gerechtigkeit wiederherstellen. Damit die Menschenrechte endlich respektiert werden, darf es keine Straflosigkeit geben.
Dafür zu sorgen, ist zunächst Aufgabe der betreffenden Gesellschaften, aber die ganze Menschengemeinschaft ist dafür mitverantwortlich. Wo die Menschenwürde verletzt wird, ist unsere Menschheit und Menschlichkeit in Frage gestellt. Internationale Gerichte für Ex-Jugoslawien oder Ruanda und der internationale Gerichtshof sind notwendige Institutionen. Die ganze Menschheit muss sich die nötigen Rechtsinstrumente geben, damit die Urheber von Verletzungen der Menschenrechte zur Rechenschaft gezogen werden und die Opfer Genugtuung erhalten. Wir hoffen, dass die Staatengemeinschaft diesen Weg fortsetzt. Im Rahmen der Aktion für den Tag der Menschenrechte werden Petitionen zur Unterschrift vorgelegt, welche die Regierungen auffordern, gegenüber den Opfern von Menschenrechtsverletzungen ihren Verplichtungen nachzukommen. Jede Unterschrift auf den Petitionsformularen hat Gewicht.
Recht zu verschaffen ist wichtig. In den Augen von Christen bleibt jedoch Gerechtigkeit unvollständig, wenn sie nicht von einem Schritt der Versöhnung begleitet wird. Wie Christus wiederholt verlangt, muss man sich mit seinem Bruder versöhnen (vgl. Mt 5,21­26). Der Wille zur Versöhnung muss der Gerichtsverhandlung vorausgehen.
Gemäss unserem Glauben vermag das Erbarmen Gottes mehr als unsere menschlichen Institutionen. Wie die Europäische Ökumenische Versammlung von Graz 1997 sagte: ÐDie Versöhnung Gottes reicht weiter als alle Sühne, Genugtuung und Berichtigung, die unsere Rechtsordnungen herbeiführen können, denn sie vermag unser verwundetes Leben zu heilen und unsere Würde wieder aufzurichten. Wo wir von der Macht dieser Versöhnung berührt sind, können wir darauf verzichten, unsere Leiden aufzurechnen und zu vergleichen, so wie wir auch aufhören können, unsere Schuld zu leugnen und zu verdrängen. Als die von Gott ohne Mass und Ende Begnadigten erfahren wir, dass Gnade vor Recht geht.ð
Straflosigkeit ist zu verurteilen. Um den Teufelskreis der Gewalt zu durchbrechen, muss Recht verschafft werden. Aber das genügt nicht. Darum laden wir Sie ein, nicht nur die Petitionen zu unterzeichnen, sondern sowohl die Urheber von Menschenrechtsverletzungen als auch ihre Opfer in Ihr Gebet hineinzunehmen, damit die Gnade Gottes sie zur Versöhnung bewege.»
In den Unterlagen, die die Aktion zur Verfügung stellt,<2> findet sich auch eine «Liturgie zum Menschenrechtstag», mit der «Bausteine für den Gottesdienst» angeboten werden; die Fürbitten liessen sich mit einer entsprechenden Einleitung auch am Sonntag nach dem Menschenrechtstag noch verwenden.


Anmerkungen

1 Konrad Hilpert, Menschenrechte, in: LThK, Bd. 7 (Freiburg i.Br. 1998) Sp. 125f.

2 Aktion zum Menschenrechtstag, Postfach 6872, 3001 Bern.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999