36/1999 | |
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Leitartikel |
Der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag, der in der Schweiz zusammen
mit dem Weihnachtstag, dem Karfreitag, dem Ostersonntag und dem Pfingstsonntag
zu den fünf hohen Feiertagen zählt, wurde am 8. September 1796,
im Umfeld der Entstehung des modernen Bundesstaates, eingeführt. Seit
1832 wird er jeweils am dritten Sonntag im September begangen. Dem Willen
der damaligen kirchlichen und politischen Verantwortungsträger gemäss
sollte er einen Beitrag dazu leisten, das in Entstehung begriffene und fragile
Staatsgebilde zu festigen durch die Besinnung auf jene Grundwerte,
welche die Bevölkerung der Eidgenossenschaft miteinander verbanden
und zusammenhielten. Er sollte den sozialen Konsens und den Respekt vor
dem Andersdenkenden fördern.
Soweit der Bettag nicht zum lästigen Ritual verkommen oder der Gleichgültigkeit
zum Opfer gefallen ist, wird er (nicht zuletzt in politischen Vorstössen)
zunehmend kritischer hinterfragt. Ruhe und Besinnung könnten von der
öffentlichen Hand nicht verordnet werden, heisst es etwa. Andere wiederum
argwöhnen, ein säkularer, also religionsloser Staat begebe sich
auf diese Weise in eine allzu grosse Nähe zu den christlichen Kirchen;
die Schweizer Bevölkerung sei heute ausserdem nicht mehr ausschliesslich
christlich, sondern multireligiös. Aber auch christlich motivierte
Exponenten gehen auf Distanz zu dem gewissermassen zivilreligiösen
Bekenntnis des Staates usw.
Einwürfe dieser Art sind bedenkenswert, und sie sollten nicht einfach
beiseite geschoben werden. Doch darum geht es hier nicht. Statt dessen soll
die inhaltliche Idee des Bettags, nämlich die Besinnung auf das Gemeinsame
und die gegenseitige Verantwortung, gerade im sozialen Bereich, im Vordergrund
stehen.
Die 1993 in der Schweiz durchgeführte repräsentative Befragung
«Jede(r) ein Sonderfall? Religion in der Schweiz» zeigt auf,
dass die Kirchen im sozialen Bereich nach wie vor eine grosse Wertschätzung
geniessen. 87 Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, wenn es in
der Schweiz die reformierte und die katholische Kirche nicht mehr gäbe,
würden einsame Menschen (Alte und Kranke) noch mehr unter ihrer Situation
leiden. Eine klare Mehrheit schreibt der Institution Kirche die Rolle der
Verteidigung und Hilfeleistung an benachteiligten Menschen zu. In den Kirchen
wird also immer noch eine wichtige Ressource gesehen zur Stiftung und Stärkung
von konkretem Solidaritätspotential. Zur Verdeutlichung dieses Zusammenhanges
von Religion und Solidarität seien im Folgenden einige (fragmentarische)
christentumsgeschichtliche Hinweise angeführt.
Christentums- und Religionssoziologen, die nicht den Verdacht auf sich ziehen,
das Geschäft der Apologetik zu betreiben, anerkennen, dass die Kirchen
bzw. religiöse Faktoren bei aller Widersprüchlichkeit
für die Herausbildung moderner, sozialstaatlich organisierter Solidarität
entscheidend waren. Das Christentum hat sehr früh ein integratives
Ethos entwickelt, das in seinen langfristigen Auswirkungen gegen gesellschaftliche
Ausschliessung soziale Inklusion fordert, also die Partizipation aller an
den grundlegenden gesellschaftlichen Bereichen wie Familie, Bildung, Arbeit.
Entscheidend für dieses «Inklusionsethos» ist der christlich-jüdische
Gedanke der Gottebenbildlichkeit aller Menschen und ihrer daraus resultierenden
Gleichheit. Dieser Grundgedanke schreibt jedem Menschen eine unverzichtbare
Würde und allgemeine Menschenrechte zu, unabhängig von seiner
sozialen und politischen Zugehörigkeit. Dadurch wurde ein Ethos freigesetzt,
das als universalistisches Ethos alle Gruppen- und Standesgrenzen sprengt.
Auch wenn die (katholische) Kirche die liberalen Menschenrechtskozeptionen
des 19. Jahrhunderts an vorderster Front bekämpfte: in diesen Rechten
hat sich das urchristliche Ethos der Menschenwürde Ausdruck verschafft.
Dies gilt ebenso sehr für die sozialstaatliche Solidarität mit
ihren Mitwirkungs- und Teilhaberechten für alle. Religionssoziologen
sprechen in diesem Zusammenhang von einem impliziten Christentum: Die Funktion
des Christentums kann mit derjenigen eines Katalysators verglichen werden.
Dieser bringt einen Prozess in Gang, der aber von anderen Energien weitergetrieben
wird.
Aufgabe kirchlicher und theologischer Diskurse ist es, in der gegenwärtigen
Debatte um Sozialstaat, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Integration
aufzuzeigen, wie sehr sich die institutionalisierte Solidarität des
Sozialstaats jüdisch-christlichen Wurzeln verdankt. Wer die Solidarität
halbiert und damit den Anspruch auf soziale Inklusion aufgibt sowie Exklusion
in Kauf nimmt, positioniert sich deshalb in Entgegensetzung zu den moralischen
Ansprüchen dieser jüdisch-christlichen Tradition. Es erstaunt
daher nicht, dass das implizite Ethos des Sozialstaates von den Kirchen
immer dann in seiner Herkunft explizit gemacht wird, wenn Versuche zur Beschränkung
oder Halbierung der Solidarität auf der politischen Tagesordnung stehen
wie etwa in der Frage des Ausländer- und Asylrechts. Dasselbe
gilt für die «Ökumenische Konsultation zur sozialen und
wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz», welche die Kirchen angesichts
wachsender gesellschaftlicher Ungleichheit durchführen, um eine Verständigung
über die gesellschaftlichen Grundwerte in Gang zu setzen.
Es ist dies zweifellos der richtige Weg. Einerseits dürften ethische
Argumentationen dieser Art (die ja in der Verfassung, in der Gesetzgebung
und in den Institutionen der Solidarität ihren materiellen Niederschlag
gefunden haben) die grösste Chance besitzen, mehrheitsfähig zu
werden, weil sie besonders plausibel einen Standpunkt formulieren, der über
partikuläre Gruppeninteressen hinausgeht. Zum andern kommt den Kirchen
in dieser Hinsicht nach wie vor eine erhebliche Autorität zu, die von
keiner anderen gesellschaftlichen Grossinstitution auch nur annähernd
erreicht wird.
Vor diesem Hintergrund kann der Bettag auch als Herausforderung an die Kirchen
verstanden werden, politische Versuche zur Halbierung der Solidarität
nicht wort- und tatenlos hinzunehmen.
Dr. theol. Odilo Noti leitet den Bereich Kommunikation der Caritas Schweiz. Zum ersten Sozialalmanach der Caritas Schweiz Existenzsicherung in der Schweiz, Caritas-Verlag, Luzern 1999 steuerte er den Beitrag bei: Reichweite und Grenzen der Solidarität: Annäherung aus sozialethischer Sicht.