36/1999

INHALT

Leitartikel

Wider die Halbierung der Solidarität

von Odilo Noti

 

Der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag, der in der Schweiz zusammen mit dem Weihnachtstag, dem Karfreitag, dem Ostersonntag und dem Pfingstsonntag zu den fünf hohen Feiertagen zählt, wurde am 8. September 1796, im Umfeld der Entstehung des modernen Bundesstaates, eingeführt. Seit 1832 wird er jeweils am dritten Sonntag im September begangen. Dem Willen der damaligen kirchlichen und politischen Verantwortungsträger gemäss sollte er einen Beitrag dazu leisten, das in Entstehung begriffene und fragile Staatsgebilde zu festigen ­ durch die Besinnung auf jene Grundwerte, welche die Bevölkerung der Eidgenossenschaft miteinander verbanden und zusammenhielten. Er sollte den sozialen Konsens und den Respekt vor dem Andersdenkenden fördern.
Soweit der Bettag nicht zum lästigen Ritual verkommen oder der Gleichgültigkeit zum Opfer gefallen ist, wird er (nicht zuletzt in politischen Vorstössen) zunehmend kritischer hinterfragt. Ruhe und Besinnung könnten von der öffentlichen Hand nicht verordnet werden, heisst es etwa. Andere wiederum argwöhnen, ein säkularer, also religionsloser Staat begebe sich auf diese Weise in eine allzu grosse Nähe zu den christlichen Kirchen; die Schweizer Bevölkerung sei heute ausserdem nicht mehr ausschliesslich christlich, sondern multireligiös. Aber auch christlich motivierte Exponenten gehen auf Distanz zu dem gewissermassen zivilreligiösen Bekenntnis des Staates usw.
Einwürfe dieser Art sind bedenkenswert, und sie sollten nicht einfach beiseite geschoben werden. Doch darum geht es hier nicht. Statt dessen soll die inhaltliche Idee des Bettags, nämlich die Besinnung auf das Gemeinsame und die gegenseitige Verantwortung, gerade im sozialen Bereich, im Vordergrund stehen.
Die 1993 in der Schweiz durchgeführte repräsentative Befragung «Jede(r) ein Sonderfall? Religion in der Schweiz» zeigt auf, dass die Kirchen im sozialen Bereich nach wie vor eine grosse Wertschätzung geniessen. 87 Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, wenn es in der Schweiz die reformierte und die katholische Kirche nicht mehr gäbe, würden einsame Menschen (Alte und Kranke) noch mehr unter ihrer Situation leiden. Eine klare Mehrheit schreibt der Institution Kirche die Rolle der Verteidigung und Hilfeleistung an benachteiligten Menschen zu. In den Kirchen wird also immer noch eine wichtige Ressource gesehen zur Stiftung und Stärkung von konkretem Solidaritätspotential. Zur Verdeutlichung dieses Zusammenhanges von Religion und Solidarität seien im Folgenden einige (fragmentarische) christentumsgeschichtliche Hinweise angeführt.
Christentums- und Religionssoziologen, die nicht den Verdacht auf sich ziehen, das Geschäft der Apologetik zu betreiben, anerkennen, dass die Kirchen bzw. religiöse Faktoren ­ bei aller Widersprüchlichkeit ­ für die Herausbildung moderner, sozialstaatlich organisierter Solidarität entscheidend waren. Das Christentum hat sehr früh ein integratives Ethos entwickelt, das in seinen langfristigen Auswirkungen gegen gesellschaftliche Ausschliessung soziale Inklusion fordert, also die Partizipation aller an den grundlegenden gesellschaftlichen Bereichen wie Familie, Bildung, Arbeit. Entscheidend für dieses «Inklusionsethos» ist der christlich-jüdische Gedanke der Gottebenbildlichkeit aller Menschen und ihrer daraus resultierenden Gleichheit. Dieser Grundgedanke schreibt jedem Menschen eine unverzichtbare Würde und allgemeine Menschenrechte zu, unabhängig von seiner sozialen und politischen Zugehörigkeit. Dadurch wurde ein Ethos freigesetzt, das als universalistisches Ethos alle Gruppen- und Standesgrenzen sprengt.
Auch wenn die (katholische) Kirche die liberalen Menschenrechtskozeptionen des 19. Jahrhunderts an vorderster Front bekämpfte: in diesen Rechten hat sich das urchristliche Ethos der Menschenwürde Ausdruck verschafft. Dies gilt ebenso sehr für die sozialstaatliche Solidarität mit ihren Mitwirkungs- und Teilhaberechten für alle. Religionssoziologen sprechen in diesem Zusammenhang von einem impliziten Christentum: Die Funktion des Christentums kann mit derjenigen eines Katalysators verglichen werden. Dieser bringt einen Prozess in Gang, der aber von anderen Energien weitergetrieben wird.
Aufgabe kirchlicher und theologischer Diskurse ist es, in der gegenwärtigen Debatte um Sozialstaat, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Integration aufzuzeigen, wie sehr sich die institutionalisierte Solidarität des Sozialstaats jüdisch-christlichen Wurzeln verdankt. Wer die Solidarität halbiert und damit den Anspruch auf soziale Inklusion aufgibt sowie Exklusion in Kauf nimmt, positioniert sich deshalb in Entgegensetzung zu den moralischen Ansprüchen dieser jüdisch-christlichen Tradition. Es erstaunt daher nicht, dass das implizite Ethos des Sozialstaates von den Kirchen immer dann in seiner Herkunft explizit gemacht wird, wenn Versuche zur Beschränkung oder Halbierung der Solidarität auf der politischen Tagesordnung stehen ­ wie etwa in der Frage des Ausländer- und Asylrechts. Dasselbe gilt für die «Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz», welche die Kirchen angesichts wachsender gesellschaftlicher Ungleichheit durchführen, um eine Verständigung über die gesellschaftlichen Grundwerte in Gang zu setzen.
Es ist dies zweifellos der richtige Weg. Einerseits dürften ethische Argumentationen dieser Art (die ja in der Verfassung, in der Gesetzgebung und in den Institutionen der Solidarität ihren materiellen Niederschlag gefunden haben) die grösste Chance besitzen, mehrheitsfähig zu werden, weil sie besonders plausibel einen Standpunkt formulieren, der über partikuläre Gruppeninteressen hinausgeht. Zum andern kommt den Kirchen in dieser Hinsicht nach wie vor eine erhebliche Autorität zu, die von keiner anderen gesellschaftlichen Grossinstitution auch nur annähernd erreicht wird.
Vor diesem Hintergrund kann der Bettag auch als Herausforderung an die Kirchen verstanden werden, politische Versuche zur Halbierung der Solidarität nicht wort- und tatenlos hinzunehmen.

 

Dr. theol. Odilo Noti leitet den Bereich Kommunikation der Caritas Schweiz. Zum ersten Sozialalmanach der Caritas Schweiz ­ Existenzsicherung in der Schweiz, Caritas-Verlag, Luzern 1999 ­ steuerte er den Beitrag bei: Reichweite und Grenzen der Solidarität: Annäherung aus sozialethischer Sicht.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999