34/1999

INHALT

Leitartikel

"Fakultätsopfer"

von Rolf Weibel

 

Am kommenden 23. Sonntag im Jahreskreis ist in der deutschen Schweiz ­ in den Bistümern Basel und St. Gallen offiziell, im Bistum Chur aus Rücksicht auf die eigene Theologische Hochschule offiziös ­ die Kollekte für die Theologische Fakultät Luzern bestimmt. Eingeführt wurde dieses Kirchenopfer, um dem Kanton Luzern die durch Finanzierungsschwierigkeiten gefährdete Einbettung der Theologischen Fakultät in die Universitäre Hochschule auch in Zukunft zu ermöglichen.
Unter dem Druck der Haushaltprobleme hatte die regierungsrätliche Kommission zur Überprüfung des Leistungsauftrags eine Schliessung der Hochschule empfohlen. Der Regierungsrat selber folgte in dieser Frage der Kommission indes nicht, sondern machte eine Weiterführung der Hochschule von Massnahmen abhängig, die erheblich mehr Studierende nach Luzern holen und damit die interkantonalen Transferzahlungen zugunsten des Kantons steigern könnten. So mussten namentlich «von den staatskirchlichen und kirchlichen Instanzen verbindliche Zusagen für eine substantielle finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten» der Theologischen Fakultät erwirkt werden, um die dadurch frei werdenden Mittel für den gezielten Ausbau der Geisteswissenschaftlichen Fakultät einsetzen zu können. Diese Zusagen werden auf der staatskirchlichen Seite von einzelnen kantonalen Körperschaften und ihrem Verbund, der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), und auf der kirchlichen Seite mit dem «Fakultätsopfer» eingelöst. Dass der Kanton Luzern seine Erwartungen an beide Seiten hatte und hat, liegt in der Logik unseres komplexen kirchlichen Finanzierungssystems.<1>
Mit der Erweiterung der Theologischen Fakultät zur Universitären Hochschule ­ und mit dem kommenden Universitätsgesetz zur Universität ­ holt der Kanton Luzern nach, was andere Kantone schon längst vollzogen haben. Die auf das 16. Jahrhundert zurückgehenden kantonalen Universitäten haben ihren Ursprung nämlich in Theologischen Schulen, die im 19. Jahrhundert zu Akademien und schliesslich zu Universitäten ausgebaut wurden; die junge Universität Neuenburg wurde im 19. Jahrhundert als Akademie gegründet. Deshalb haben alle diese Universitäten und zuerst die im Spätmittelalter gegründete Universität Basel Theologische Fakultäten. Die nach der Reformation katholisch gebliebene Schweiz hatte lange Zeit als einzige Höhere Schule nur die ebenfalls im 16. Jahrhundert als Jesuitenkolleg gegründete Luzerner Schule.<2> Eine zweite kantonale Theologische Fakultät erhielt die katholische Schweiz erst Ende des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Universität Freiburg.
Die beiden noch jüngeren Universitäten, nämlich jene von St. Gallen, die 1898 als Handelsakademie gegründet worden war, und die Università della Svizzera italiana in Lugano, die den Vorlesungsbetrieb 1996 aufgenommen hat, wurden wie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen ohne Theologische Fakultät bzw. Abteilung gegründet.
Im Vergleich zu jenen der anderen Fakultäten sind die Studierendenzahlen der Theologischen Fakultäten heute klein geworden: Basel 1,6%, Bern 2,2% (mit zwei Fakultäten), Freiburg 5,2% (mit einer zweisprachigen Fakultät), Genf 0,6%, Lausanne 1%, Neuenburg 1,9%, Zürich 1%.
In Luzern, wo der Ausbau erst 1993 begonnen hat, beträgt der Anteil immer noch 86%. Ausgebaut wurde in Luzern aber auch die Theologische Fakultät selber. Zum Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) und zum Institut für Sozialethik (ISE) kam dieses Jahr das Ökumenische Institut; nächstes Jahr soll der Fakultät noch das Liturgische Institut der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) angegliedert werden. Als Ausbildungswege mit nichtakademischem Abschluss sind der Fakultät das Katechetische Institut (KIL) und das Theologische Seminar des Dritten Bildungsweges angeschlossen. Von den im letzten Studienjahr gesamthaft 222 Studierenden waren 109 auf dem Weg zum Lizentiat bzw. Doktorat, 23 studierten am Theologischen Seminar, 50 am Katechetischen Institut und 40 hatten den zweijährigen Nachdiplomstudiengang «Berufseinführung» belegt. Von den Studierenden aus der Schweiz gehörten 114 dem Bistum Basel an, 47 dem Bistum Chur und 23 dem Bistum St. Gallen.
Die Theologische Fakultät Luzern trägt so erheblich zur Ausbildung des Nachwuchses kirchlicher Berufe bei. Diese Dienstleistung begründet für den Kanton als Schulträger seine Erwartung einer «substantiellen finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten». Die ihr entsprechende Einführung des «Fakultätsopfers» ist eine Anerkennung dieser Leistung. Das «Fakultätsopfer» bringt darüber hinaus die Bereitschaft der Kirche zum Ausdruck, die Theologie eine Dienstleistung für die Gesellschaft erbringen zu lassen und sich deshalb auch für ihren Verbleib im Schweizerischen Universitätssystem einzusetzen.<3>


Anmerkungen

1 Bruno Dähler, Urban Fink, New Church Management. Finanzmanagement und Kundenmarketing in der katholischen Kirche in der Schweiz, Bern 1999. Alois Odermatt, Kirchensteuern in der Schweiz. Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit pastoraler Bedeutung, in: Una Sancta 53 (1998) H. 3, S. 257­264.

2 Adrian Loretan, Rolf Weibel, Theologie in Luzern, in: SKZ 167 (1999) 157f.

3 Auf die komplexe Legitimationsfrage einzugehen, ist hier nicht der Ort.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999