32-33/1999 | |
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Leitartikel |
In der öffentlichen Diskussion der letzten Zeit wird das Thema Sterben
meist auf Extremfälle und entsprechende Rechtsfragen zugespitzt. Zwar
gehören schwierige Situationen in der letzten Lebensphase von Kranken
für Angehörige, Pflegepersonal und Ärzte zum Alltag. Dabei
stehen aber meist nicht die juristischen oder medizinisch-technischen Probleme
im Vordergrund. Die Caritas-Patientenverfügung setzt daher auf die
persönliche Auseinandersetzung und das rechtzeitige, vorbereitende
Gespräch mit Vertrauenspersonen.<1>
Die palliative (lindernde) Medizin hat in den letzten Jahren wieder vermehrt
über medizinische und pflegerische Aspekte eines menschlichen Sterbens
nachgedacht. Das Fachpersonal verfügt also meistens über genügend
theoretische Grundlagen. Eine gute Sterbebegleitung setzt aber vor allem
das praktische Wissen um die konkreten Ängste und Bedürfnisse
der sterbenden Person voraus.
Caritas Schweiz unterstreicht deshalb mit ihrer Patientenverfügung
den Wert des offenen Gesprächs mit Vertrauenspersonen. Der Text der
Verfügung enthält zwar zunächst elementare Willensäusserungen
für den Fall, dass eine Person nicht mehr bei Bewusstsein ist. Auch
können Wünsche für den Umgang mit dem eigenen Körper
nach dem Tod bezüglich Autopsie und Transplantation festgehalten werden.
Genauso viel Wert legt das Dokument aber auf die Personen, bei denen Kopien
der persönlichen Verfügung hinterlegt sind. Im Gespräch mit
solchen Vertrauenspersonen können Fragen besprochen werden, die im
Ernstfall bedeutsam sind. Was brauche ich, um mich wohl zu fühlen?
Welche Art von Begleitung wünsche ich? Was ist mir für meine letzten
Tage und Stunden wichtig? Möchte ich durch einen Seelsorger betreut
werden?
Die persönliche Verfügung der Caritas für Patientinnen und
Patienten enthält ein Originaldokument im Brieftaschenformat, zwei
Kopien für Vertrauenspersonen sowie einen informativen Begleittext
mit ausführlichen Erläuterungen zu Einzelfragen und Hinweisen
auf weiterführende Bildungsangebote.
Wirkungsvoller als durch ein Papier können Menschen die individuellen
Anliegen einer Person beim Arzt- und Pflegepersonal verständlich machen
und vertreten. In den meisten Fällen geht es heute nicht mehr um den
Kampf gegen eine apparateversessene Medizin, sondern um den offenen Dialog
über menschliches Sterben in Selbstachtung und Würde. Je klarer
die Patientinnen und Patienten ihre Vorstellungen formuliert bzw. den Angehörigen
anvertraut haben, um so besser kann ein Spital oder Pflegeheim die Rahmenbedingungen
für Sterbende gestalten. In diesem Sinn will Caritas Schweiz mit der
Verfügung auch den Dialog zwischen Fachpersonal und Angehörigen
erleichtern.
Das Sterben ist also nicht nur eine sehr persönliche und existentielle
Frage für jede einzelne Person. Das Umfeld, die Umgebung und vor allem
die Menschen, die mir beim Sterben nahe sind, tragen wesentlich dazu bei,
ob menschliches Sterben möglich ist. Insofern möchte die Caritas-Patientenverfügung
auch dazu beitragen, dass immer mehr Menschen mit anderen über das
Sterben ins Gespräch kommen, anstatt Ängste in sich hinein zu
fressen oder sich mit einer juristisch ausgeklügelten Verfügung
in vermeintlicher Sicherheit zu wiegen. Es wäre zu wünschen, dass
die gemeinschaftliche, offene Vorbereitung auf die letzte Phase des Lebens
im wahrsten Sinne des Wortes gesellschaftsfähig würde.
1 Die Caritas-Patientenverfügung kostet Fr. 12.; Bestellungen an Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, 6002 Luzern, Telefon 041-4192222, Fax 041-4192424, E-Mail info@caritas.ch