32-33/1999

INHALT

Leitartikel

Sterben zum Thema machen

von Florian Flohr

 

In der öffentlichen Diskussion der letzten Zeit wird das Thema Sterben meist auf Extremfälle und entsprechende Rechtsfragen zugespitzt. Zwar gehören schwierige Situationen in der letzten Lebensphase von Kranken für Angehörige, Pflegepersonal und Ärzte zum Alltag. Dabei stehen aber meist nicht die juristischen oder medizinisch-technischen Probleme im Vordergrund. Die Caritas-Patientenverfügung setzt daher auf die persönliche Auseinandersetzung und das rechtzeitige, vorbereitende Gespräch mit Vertrauenspersonen.<1>
Die palliative (lindernde) Medizin hat in den letzten Jahren wieder vermehrt über medizinische und pflegerische Aspekte eines menschlichen Sterbens nachgedacht. Das Fachpersonal verfügt also meistens über genügend theoretische Grundlagen. Eine gute Sterbebegleitung setzt aber vor allem das praktische Wissen um die konkreten Ängste und Bedürfnisse der sterbenden Person voraus.
Caritas Schweiz unterstreicht deshalb mit ihrer Patientenverfügung den Wert des offenen Gesprächs mit Vertrauenspersonen. Der Text der Verfügung enthält zwar zunächst elementare Willensäusserungen für den Fall, dass eine Person nicht mehr bei Bewusstsein ist. Auch können Wünsche für den Umgang mit dem eigenen Körper nach dem Tod bezüglich Autopsie und Transplantation festgehalten werden. Genauso viel Wert legt das Dokument aber auf die Personen, bei denen Kopien der persönlichen Verfügung hinterlegt sind. Im Gespräch mit solchen Vertrauenspersonen können Fragen besprochen werden, die im Ernstfall bedeutsam sind. Was brauche ich, um mich wohl zu fühlen? Welche Art von Begleitung wünsche ich? Was ist mir für meine letzten Tage und Stunden wichtig? Möchte ich durch einen Seelsorger betreut werden?
Die persönliche Verfügung der Caritas für Patientinnen und Patienten enthält ein Originaldokument im Brieftaschenformat, zwei Kopien für Vertrauenspersonen sowie einen informativen Begleittext mit ausführlichen Erläuterungen zu Einzelfragen und Hinweisen auf weiterführende Bildungsangebote.
Wirkungsvoller als durch ein Papier können Menschen die individuellen Anliegen einer Person beim Arzt- und Pflegepersonal verständlich machen und vertreten. In den meisten Fällen geht es heute nicht mehr um den Kampf gegen eine apparateversessene Medizin, sondern um den offenen Dialog über menschliches Sterben in Selbstachtung und Würde. Je klarer die Patientinnen und Patienten ihre Vorstellungen formuliert bzw. den Angehörigen anvertraut haben, um so besser kann ein Spital oder Pflegeheim die Rahmenbedingungen für Sterbende gestalten. In diesem Sinn will Caritas Schweiz mit der Verfügung auch den Dialog zwischen Fachpersonal und Angehörigen erleichtern.
Das Sterben ist also nicht nur eine sehr persönliche und existentielle Frage für jede einzelne Person. Das Umfeld, die Umgebung und vor allem die Menschen, die mir beim Sterben nahe sind, tragen wesentlich dazu bei, ob menschliches Sterben möglich ist. Insofern möchte die Caritas-Patientenverfügung auch dazu beitragen, dass immer mehr Menschen mit anderen über das Sterben ins Gespräch kommen, anstatt Ängste in sich hinein zu fressen oder sich mit einer juristisch ausgeklügelten Verfügung in vermeintlicher Sicherheit zu wiegen. Es wäre zu wünschen, dass die gemeinschaftliche, offene Vorbereitung auf die letzte Phase des Lebens im wahrsten Sinne des Wortes gesellschaftsfähig würde.


Anmerkung

1 Die Caritas-Patientenverfügung kostet Fr. 12.­; Bestellungen an Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, 6002 Luzern, Telefon 041-4192222, Fax 041-4192424, E-Mail info@caritas.ch


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999