28-29/1999

INHALT

Leitartikel

"Sekten" als eine öffentliche Sache

von Rolf Weibel

 

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates will mit ihrem Bericht «ÐSektenð oder vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz. Die Notwendigkeit staatlichen Handelns oder: Wege zu einer eidgenössischen ÐSektenð-Politik» dieses komplexe Thema zu einer öffentlichen Sache machen, und sie unterbreitet dem Bundesrat deshalb entsprechende Empfehlungen. Ausgangspunkt für die Kommission war die Religionsfreiheit. Der Staat hat mit den Menschenrechten bzw. Grundrechten auch die Religionsfreiheit zu gewährleisten (Bundesverfassung): Einerseits darf er sie nur Einschränkungen unterwerfen, «die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind» (Europäische Menschenrechtskonvention); anderseits hat er die Menschenrechte auch dort zu schützen, wo sie im Namen einer Religion verletzt werden.
Im Namen einer Religion verletzt werden sie erfahrungsgemäss nicht selten in Gruppen, die «Sekten», «neue religiöse Bewegungen» oder «Psychogruppen» genannt werden; so verletzt werden sie allerdings nicht nur in konfliktgeladenen eigenständigen Gruppen. Dazu kommt, dass diese Gruppen meist religiöse und spirituelle Minoritäten sind, so dass Konflikte auch von diesem Sachverhalt gezeichnet sein können. Identifiziert werden müssen deshalb weniger konfliktgeladene Gruppen als vielmehr Strukturen, Merkmale und Methoden, «die dem Religiösen, Spirituellen, Esoterischen, aber auch den Angeboten auf dem Lebensbewältigungsmarkt die Eigenschaft des Problematischen bis Gefährlichen verleihen, aus denen das Konfliktpotential entsteht». Dieses Konfliktpotential umschreibt die Kommission in der Folge mit dem Begriff vereinnahmende Bewegungen oder vereinnahmende Gruppen, wobei sie erstens der Verzicht auf den Begriff «Sekte» nicht befriedigt und sie zweitens die Diskussion über Methoden und Strukturen der Vereinnahmung nicht auf strukturierte bzw. organisierte Gruppen beschränken will.
Nach dieser Standortbestimmung legt der Bericht die Probleme aus, mit denen die Kommission im Verlauf ihrer Arbeit, die auch zahlreiche Anhörungen umfasste,<1> konfrontiert worden war. Er stellt einen Informationsmangel vor allem in Bezug auf die Vielzahl kleinerer, neuer oder sich ständig wandelnder Gruppen fest; dieser Mangel beeinträchtige die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit, weil er das Risiko erhöhe, «unzutreffende Ratschläge zu geben, unzureichend helfen zu können oder eingeklagt zu werden». Im Zusammenhang damit weist er auf Lücken in der wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Thema hin und zudem auf einen Mangel an Zusammenarbeit zwischen der universitären Forschung und den kirchlichen und privaten Beratungsstellen. Auf staatlicher Seite gibt es Probleme bei der Anwendung der geltenden Gesetze. Der Kommission genügen die gesetzlichen Gundlagen; sie werden aber entweder nicht in Anspruch genommen oder ungenügend angewendet. Dazu kommen Grenzen der staatlichen Macht, insofern sich staatliche Eingriffe oder Schutzmassnahmen öfters als unmöglich erweisen bzw. angeordnete Massnahmen nicht vollstreckt werden können. Erschwert wird die Möglichkeit staatlicher Hilfe auch dadurch, dass es schwierig ist, eine die freie Selbstbestimmung ausschliessende Abhängigkeit zu erkennen bzw. nachzuweisen, also auf Fragen zu anworten wie: Wie freiwillig sind Mitgliedschaft und Gehorsam? Wie weit erlaubt die Gruppe ihren Mitgliedern, jederzeit und ohne Druck aus ihr auszutreten oder sich von anderweitigen, nicht gruppengebundenen und «leichtgläubig» eingegangenen Verpflichtungen loszusagen? Wo es in vereinnahmenden Gruppen zu Straftaten kommt, ist die Verantwortlichkeit oft unklar, Täter- und Opferrollen oft vermischt. Schliesslich haben Betroffene bzw. Ausstiegswillige oft Angst, sich für ihre Rechte zu wehren und sich von einer vereinnahmenden Gruppe abzulösen.
Typisch für die vereinnahmenden Gruppen sind also die verschiedenartigen Gefährdungen bzw. Einschränkungen der freien, eigenverantwortlichen Selbstbestimmung. Für die Mitglieder vereinnahmender Gruppen bzw. die Betroffenen zeigt sich das namentlich in Form von Ausbeutung, übermässiger Bindung, Gesundheitsgefährdungen, Gefährdungen des Kindeswohls. Dabei hält der Bericht mit Recht fest, dass nicht alle dargestellten Probleme bei sämtlichen vereinnahmenden Gruppen zu beobachten sind, dass Ausmass und Intensität vielmehr variieren.
Mit diesem Problemaufriss begründet die Kommission einen politischen Handlungsbedarf im Bereich «Sekten» auf Bundesebene; sie erwartet vom Bundesrat, als Grundlage für staatliches Handeln eine «Sekten»-Politik zu formulieren, wobei sie ihm als Kernaufgabe eine Koordination vorgibt. Damit soll die Informationsbeschaffung auf eine einheitliche, fachlich abgesicherte und widerspruchsfreie Grundlage gestellt werden. Im Blick auf dieses Ziel hätte der Bundesrat dafür zu sorgen, dass einerseits in der Forschung ein interdisziplinärer Ansatz sichergestellt und die in anderen Ländern gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen auch für die Schweiz nutzbar gemacht werden und dass anderseits die unterschiedlichen Optiken und Interessenlagen von Forschung und privater wie kirchlicher Beratung im Hinblick auf eine homogene Informationspolitik und eines einheitlichen Handlungsansatzes einander angenähert bzw. zusammengeführt werden. Dabei könnte die inhaltliche Koordination in Form eines unter der Federführung des Bundes ausgearbeiteten Zusammenarbeitsvertrags bzw. Leistungsauftrags sichergestellt werden; damit wäre auch eine Legitimation für finanzielle Zuschüsse der öffentlichen Hand gegeben.
Handlungsbedarf im Sinne der Koordination der kantonalen Gesetzgebung sieht der Bericht ferner im Bereich des Gesundheitswesens, da im Zusammenhang mit Problemen mit vereinnahmenden Gruppen die Kantone ihre Gesetze nur unzureichend durchzusetzen scheinen.
Als konkrete Massnahme schlägt die Kommission vor, eine schweizerische Informations- und Beratungsstelle zu schaffen, die konfessionsunabhängig sein müsste und allein den von der Rechtsordnung geschützten Werten bzw. dem grundrechtlich verankerten Menschen- und Gesellschaftsbild verpflichtet sein dürfte. Sodann soll die wissenschaftliche Forschung in verschiedenen Fachrichtungen und der internationale Austausch gefördert und koordiniert werden. Und schliesslich soll die Missbrauchsgesetzgebung bzw. deren Anwendung in bestimmten Bereichen verbessert werden; als mögliche neue Regelung nennt die Kommission im Anschluss an einen Gesetzesentwurf des deutschen Bundesrates jene der gewerbsmässigen Lebensbewältigungshilfe.
Wer den Kommissionsbericht mit den Augen eines mit der Sache ebenfalls Befassten<2> liest, freut sich, wie eine staatliche Behörde ein Thema angegangen ist, mit dem sich namentlich der Bund bisher nicht befassen wollte. Es fragt sich allerdings, ob eine neue schweizerische Informations- und Beratungsstelle wirklich notwendig ist oder ob die ihr gesetzten Ziele nicht auch durch Leistungsaufträge an bestehende Informations- und Beratungsstellen erreicht werden könnten, zumal zwischen privaten und kirchlichen Stellen einerseits und universitären Einrichtungen anderseits bereits Arbeitsbeziehungen bestehen. Und schliesslich erstaunt, dass im Bereich des Konsumenten- und Konsumentinnenschutzes die Regelung der gewerbsmässigen Lebensbewältigungshilfe ausführlich thematisiert wird, die vielleicht ebenso wichtige Frage der Strukturvertriebe aber ausser Acht gelassen wird. Insgesamt gebührt der Kommission jedoch Dank, dass sie die «Sekten»-Thematik zu einem politischen Thema, zu einer öffentlichen Sache gemacht hat.


Anmerkungen

1 Der Geschäftsprüfungskommission stand zudem ein Arbeitsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zur Verfügung («ÐSektenð-Phänomen in der Schweiz: Bedeutung für staatliche Verwaltungsstellen und nicht-staatliche Institutionen»).

2 In meinem Fall als Mitglied der Katholischen und der Ökumenischen Arbeitsgruppe «Neue religiöse Bewegungen in der Schweiz».


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999