SKZ 1/1999

INHALT

Der Kommentar

Christentum, Menschenrechte und Gleichheit der Geschlechter

von Marie-Thérèse van Lunen Chenu
übersetzt von Rolf Weibel

 

Dass man heute noch Menschenrechte und Gottesrechte einander entgegenstellen, sie trennen oder hinsichtlich Priorität klassieren kann, ist nach wie vor erstaunlich. Denn als Katholikinnen und Katholiken, die vom Erbe des Zweiten Vatikanischen Konzils leben, sind wir bewegt und stolz, dass es unsere Kirche ­ nach zu vielen Verurteilungen und zu viel Misstrauen ­ endlich verstanden hat, die Begriffe der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fast Wort für Wort aufzunehmen, um «jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion» deshalb anzuklagen, weil «sie dem Plan Gottes widerspricht» (Gaudium et spes, 29,2).

Sklaverei, Rassismus und Sexismus

Mit mehreren wichtigen Erklärungen begrüsste das Konzil diese drei Etappen der Humanisierung als «Zeichen der Zeit»: die Ablehnung der Sklaverei, des Rassismus und des «Sexismus», dessen verheerende Auswirkungen man erst zu ermessen begann. Bekanntlich haben die Vereinten Nationen ab 1975 ganz besondere Anstrengungen unternommen, ihn aufzuspüren, abzuschätzen und zu bekämpfen. Und alle grossen Konferenzen dieser letzten Jahre ­ von der Bevölkerung bis zur sozialen Entwicklung ­ mussten sich von der Einleitung an auf die Erkenntnisse, Erklärungen und Programme dieser Konferenzen über die Frauen abstützen.
Die Sklaverei, den Rassismus und den Sexismus zusammen und mit ihren Verschränkungen anzuklagen bedeutet, das offensichtlich zu machen, was die absolute Einzigartigkeit des Humanen und folglich den universalen Charakter der Grundrechte ausmacht. Und doch muss man offen sagen, dieser Charakter des «Humanen», Prinzip der Würde, ist nicht leicht zu präzisieren. Anlässlich der Feier des fünfzigsten Geburtstages der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte in Paris berief sich jüngst der protestantische Philosoph Paul Ricur seinerseits zunächst auf die Tatsache, geboren zu sein: «Diese Idee, als Mensch geboren zu werden, ist sehr wichtig» (Ist es im Übrigen nicht so, dass nach Joh 18,37 Jesus auf die Fragen des Pilatus geantwortet hat: «Ich bin geboren»?). Aber anerkennen wir, sich auf das «der Menschheit geboren werden» berufen, geht nicht ohne gleichzeitig dem Humanen seine Differenziertheit und seine sexuelle Gleichstellung anzuerkennen: Man wird als Mann oder Frau geboren, Frucht der beiden Geschlechter. Und wie könnte man den Anspruch auf die Würde, die Rechte und die Freiheiten erheben ohne sie ipso facto auch für seinen «Andersgleichen» oder seine «Andersgleiche», den Bruder oder die Schwester anzuerkennen?
In den letzten Jahrzehnten dieses Jahrtausends haben wir also erlebt, wie das Konzil und dann die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der man künftigt ihre untrennbare Konvention zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung gegenüber Frauen anfügen muss, je auf ihre Weise nichts anderes gemacht haben als die lange Geschichte der Einklagung, der Ausarbeitung und der tatsächlichen Anerkennung der Rechte fortzuschreiben und zu vollenden. Der Nachdruck, der auf die Rechte der Frau gelegt wurde, wollte diese in keiner Weise den Männern entgegensetzen, vielmehr auf die Ganzheit des Menschlichen verweisen, das Gott als Mann und Frau geschaffen hat, als unterschiedliche und gleiche Partner für ein Gegenüber des Austauschs und der Mitverantwortung. Eines der hauptsächlichsten Merkmale unserer Zeit ist, dass sie sich ­ mit unterschiedlichen Rhythmen, aber in allen Gesellschaften und allen Religionen ­ dafür verwendet, die Herausforderung dieser Gleichheit zwischen den Geschlechtern hervorzuheben, weil sie so endlich zu verstehen scheint, dass es sich dabei um eine persönliche und gesellschaftliche, bevorzugte und entscheidende Etappe auf dem Weg zu einer menschlichen Gesellschaft handelt, die einzige und letzte Chance für den Frieden.

Heute die Gleichheit

Man wird indes nicht leugnen können, was zahlreiche Studien und Umfragen unterstreichen, dass eine der grossen bleibenden Herausforderungen die Tatsache ist, dass die katholische Hierarchie sich an der Menschenrechtsbewegung durchaus beteiligt, dass sie aber für sich selbst eine Ausnahme vorbehält. Widerspruch, Herausforderung, Einsätze, die so schwerwiegend sind, dass sie sich auf drei Spannungslinien zeigen.
Die erste erscheint als ein immer offenkundigerer Abstand, sogar als ein Gegensatz zwischen der Zivilgesellschaft und der katholischen Kirche; ein Abstand, den zu rechtfertigen im Blick auf den Universalitätswert der menschlichen Grundrechte immer schwieriger wird. Mehr noch als die Zustimmung der Gläubigen steht die moralische Glaubwürdigkeit der Kirche auf dem Spiel. Die zweite bringt zuweilen die verschiedenen christlichen Konfessionen in einen Gegensatz zueinander, insofern sie in Bezug auf die Frauen nicht mehr die gleiche traditionelle Einmütigkeit aufweisen, weil die einen für sich Entscheide getroffen haben, die die anderen verwerfen. Was hier auf dem Spiel steht, ist die Zukunft der Ökumene. Und schliesslich stehen manchmal die Glieder der gleichen Kirche zueinander in Gegensatz, weil der besondere Stand der Frauen und seine Rechtfertigungen sowohl zu ernsthaften theologischen Debatten wie zu umstrittenen pastoralen und liturgischen Öffnungen Anlass geben. Hier steht auf dem Spiel, dass die Gemeinschaft in der Kirche sich künftig nicht mehr über das hinwegsetzen kann, was die Gesellschaft Brüderlichkeit nennt.
Man hat die mutige Neuheit des konziliaren Engagements oft begrüsst: Die Gemeinschaft der Christen anerkennt sich wirklich und zuinnerst solidarisch mit dem Menschengeschlecht und seiner Geschichte (Gaudium et spes, 19), und man weiss, dass die Beiträge von Johannes XXIII. und von Paul VI. wie jene, die Johannes Paul II. unablässig wiederholt hat, dieses Engagement vor der Tribüne der Nationen ohne Unterbruch gestützt haben.
Im Blick auf die Geschichte stellt sich die Frage der volle Rechtssubjekte gewordenen Frauen korrekterweise, ohne unnütze Aggressivität, aber in ihrem gesellschaftsfortschrittlichen (für die Männer und die Frauen gemeinsamen) Charakter. Und mit genau diesen Begriffen begrüsste das Konzil den Eintritt der Frauen in das öffentliche Leben, der in den Völkern mit einer christlichen Zivilisation vielleicht rascher, in den anderen Traditionen und Kulturen langsamer, aber immer breiter erfolgt (Pacem in terris, 41). «Hinter allen diesen Ansprüchen steht ein tieferes und umfassenderes Verlangen: die Einzelperson und die Gruppen begehren ein erfülltes und freies Leben, das des Menschen würdig ist, indem sie sich selbst alles, was die heutige Welt ihnen so reich darzubieten vermag, dienstbar machen» (Gaudium et spes, 9,3). Wie kann man also fortfahren, zu einer glaubwürdigen Unterstützung der Sache der Menschenrechte und der mit ihnen zusammenhängenden Werte beitragen zu wollen, wenn das, was christlich ist, heute den Vorwurf auf sich zieht, das Humane zu verletzen?
Selbst der wichtige Einsatz für den den Religionen geschuldeten Respekt, der von der jüngsten Botschaft des Papstes einmal mehr verteidigt wird, wäre bezüglich der Frauenfrage vor den Kritiken kompromittiert. Manche wären sicher versucht, zu behaupten, dass die Geschichte nicht gut sei, dass sie Schlechtes und gegen die Prinzipien des Christentum ersinne. Um sie zu überzeugen, beziehen wir uns wiederum auf die Lehre des Konzils, die seither in vielen Erklärungen aufgenommen wurde. Die Kirche hat nicht gesucht, sich dem Zeitgeschmack anzupassen, sondern durch den Sinn für die Geschichte und genauerhin durch die drei Zeichen der Zeit, die sie begrüsst hat, das Fundament des Christentums selber zu erhellen.
Sich auf dem fortschreitenden Weg einer wirklichen Gleichheit der Geschlechter zu engagieren wäre heute ein hervorragendes Zeugnis der Anhänglichkeit an ihre prophetische Tradition: Christen und Christinnen sind verwundert, wenn sie entdecken, dass die Zurückweisung der Sklaverei, des Rassismus und des Sexismus in der prophetischen Verkündigung des Paulus an die Galater (3,28) enthalten ist ­ zwanzig Jahrhunderte bevor die Vereinten Nationen deren Prinzip annehmen konnten und sich verpflichteten, sie Wirklichkeit werden zu lassen. Und diese Verkündigung wurde am Konzil (Lumen gentium, 32) und später vom Rednerpult der Vereinten Nationen aus feierlich in Erinnerung gerufen: Es gibt in Christus oder in der Kirche wegen der Rasse oder der Nationalität, der gesellschaftlichen Stellung oder des Geschlechts keine Ungleichheit.


Pax Christi Schweiz

Zu den regelmässigen Aktivitäten von Pax Christi Schweiz gehört unter anderem das Engagement rund um den Tag der Menschenrechte vom 10 . Dezember. Auf den Weltfriedenstag der römisch-katholischen Kirche hin verteilt Pax Christi in der ganzen Westschweiz die Papstbotschaft. Dieses Jahr kommt der Papst ausführlich auf die Menschenrechtsfrage zu sprechen; Pax Christi Schweiz kommt so dazu, in einem Artikel die kritischen Überlegungen von Marie-Thérèse van Lunen Chenu zur Handhabung der Menschenrechte innerhalb der katholischen Kirche in ihrem Informationsblatt auf französisch und in der SKZ in deutscher Übersetzung zu veröffentlichen. Gerne informiert der Generalsekretär von Pax Christi Schweiz, Martin Bernet, auch auf deutsch, über Pax Christi, antwortet auf konkrete Anfragen oder stellt Probenummern des Informationsblattes « Si tu veux la paix » zu :

Pax Christi Schweiz,
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