35/1999

INHALT

Kirchengesangbuch

Wider die Verliedung der Gottesdienste

von Walter Wiesli

 

Im Folgenden veröffentlichen wir nach einem längeren Unterbruch eine weitere KG-Miszelle. Damit möchten wir zur Arbeit mit dem KG und zur Vertiefung der Spiritualität beitragen.

Das Kirchenlied ist ein grosser Schatz, den vor allem Deutschsprachige seit rund 800 Jahren mit Recht hegen und pflegen. Es ist allerdings im reichhaltigen liturgischen Gesangsrepertoire nur eine neben vielen andern Gattungen. Das KG zählt neun Gesangsgattungen auf, die leicht weiter differenziert und ausgeweitet werden könnten. Manche würden auf diesen «Luxus» gerne verzichten, sie sind heilfroh, dass überhaupt gesungen wird.
Es gibt verschiedene Gründe für die einseitige Pflege des Strophenliedes. Immer führt sie jedoch zur Nivellierung der Gottesdienststruktur und zur Einebnung eines wesensgemässen (funktionalen) Vollzugs. Man singt dann meistens zur Liturgie, nicht die Liturgie, zum Sanctus, nicht das Sanctus beispielsweise. Die Liturgie als ein dramaturgisches Geschehen ruft nach Formen wie Rufen, Akklamationen, Antwortgesängen, Litaneien usw. Ohne sie kommt die dialogale und kommunikative Dimension des Feierns nicht zum Tragen. Man spürt in «verliedeten» Gottesdiensten: Das Singen schafft zwar Abwechslung, aber es ist Zierrat, es gehört nicht so recht zur Sache, es wirkt irgendwie fremd und aufgesetzt.
Die Hemmschwelle zu kommunikativerem Singen kann bereits im Lied durchbrochen werden: etwa im Wechsel zwischen Vorsängern und Gemeinde (Refrainlied, Kehrverslied), im Wechsel zwischen Einstimmigkeit (Gemeinde) und Mehrstimmigkeit (Chor), in der Aufteilung zwischen Frauen- und Männerstimmen, im Einfügen eines Incipitkanons (KG 40/41), im Sprechen einer Strophe auf diskrete Orgelbegleitung oder einen Summchor, im Einfügen von Orgelversetten usw. Nach solchen Vorübungen ist der Umgang mit Rufen und Akklamationen in der Regel kein Problem mehr. Das KG bietet diesbezüglich ein Repertoire an, das sich rasch auswendig aneignen lässt. Ein Ruf wird vorgesungen und die Gemeinde nimmt ihn auf ohne ein Aufschlagen des Buches. Besonders für Fürbittrufe, Akklamationen im Hochgebet, für Leitverse zum Antwortpsalm oder Kyrie-Tropen sollte allmählich ein auswendig abrufbares Repertoire geschaffen werden. Dies vermindert unnötiges Aufschlagen und Blättern. Vor allem aber: Die Feier wird durchschaubarer, dynamischer und dialogaler.


Vielstimmige und harmonische Einheit im Gottedienst

von Wolfgang W. Müller

 

Ein offizielles Gesangbuch einer Kirche ist Ausdruck ihres Glaubens und ihres ekklesiologischen Profils. Die Lieder eines Gesangbuches, jahrelang in der Liturgie gesungen, privat gebetet, lernt man mit der Zeit auswendig. So nimmt es nicht wunder, wenn die Religionssoziologie dieses Faktum als Anzeige der Kirchenidentität und Kirchenzugehörigkeit versteht. Das II. Vatikanische Konzil hat die aktive Teilnahme der Gläubigen in der Liturgie betont (SC 11; 14; 30; 31). Dies ist heute Allgemeingut und braucht nicht weiter vorgestellt zu werden. Die Entwicklung ging weiter, so betonen neuere Dokumente aus Rom die effektive Mitwirkung der Laien an der Liturgie (vgl. Christifideles Laici, 23); hervorgehoben wird die Mitverantwortung aller Getauften für die Liturgie der Gemeinde. Das neue Kirchengesangbuch (= KG) will zu dieser Mitverantwortung beitragen und versteht sich deswegen als ein Mittel zur Bildung liturgischer Kompetenz.
Mit diesen einleitenden Bemerkungen wird verständlich, weshalb die katholische Kirche in der Schweiz im letzten Jahr ein neues Gesang- und Gebetbuch der deutschsprachigen Schweiz herausgab, das sich zurzeit in der Einführungsphase in den Gemeinden befindet. Wie kam es dazu? Zunächst einige Bemerkungen zur Entwicklungsgeschichte des neuen KGs.

1. Historische Entwicklung

Umbruch I: 1966 veröffentlichten die Bischöfe der Schweiz das erste Gemeindegesangbuch des deutschen Sprachgebietes. Schon das alte Kirchengesangbuch (= KGB) war ein Gesangbuch des Umbruchs, das «unter dem mächtigen Eindruck des II. Vatikanischen Konzils» entstanden ist (Vorwort des KGB). Im KGB wurde erstmals ein Volksgesangbuch der Öffentlichkeit vorgestellt, das die Volksgesänge nicht nur als Parallelliturgie zur Messfeier verstand, sondern den Gemeindeteil der Liturgie voll in das Ganze der Feier einbezog. Diese «neue Sichtweise des Verständnisses von Kirche» wurde von den schweizerischen Bischöfen aufgegriffen und für die liturgische Feier umgesetzt. So heisst es im Geleitwort zum KGB: «In dieser erneuerten Liturgie sollen alle Gläubigen bei der gemeinsamen Feier des Gottesdienstes tätigen Anteil nehmen. Darum müssen für das Volk liturgische und liturgienahe Gesänge und Gebete bereitgestellt werden» (Vorwort S. 5). Aufgrund dieser ekklesiologischen Überlegungen finden sich in diesem Buch viele Eröffnungsverse, Antwortpsalmen mit Kehrvers, Kommunionverse, einige Choralmessen mit ihrem Ordinarium, verschiedene Liedreihen zur Eucharistiefeier, die einem deutschen Ordinarium entsprechen Aufnahme (vgl. Liedreihe 4­7). Gleichfalls findet sich eine grosse Auswahl von Elementen für die Feier des Stundengebets der Kirche, das sich bis anhin als Gebet der Kleriker verstanden hatte. Das theologische Konzept des KGB verbindet zwei Grundelemente. Ein altes Grundelement war das Kirchenjahr als Strukturprinzip der Liturgie; dieses Element wurde von vielen Gesangbüchern im deutschen Sprachraum verwendet. Hinzu kommt ein neues Strukturprinzip: die Christozentrik. Hierbei spiegelt sich die theologische Forschung der 50er und 60er Jahren wider. Das Christusmysterium als Grund und Quelle christlichen Glaubens und gemeindlichen Lebens wurde durch das II. Vatikanische Konzil gesamtkirchlich rezipiert. So wurde das KGB wie folgt aufgebaut: 1.Teil: Christus im Jahr der Kirche.
2. Teil: Christus in seinen Sakramenten. 3.Teil: Christus und sein Reich. Im Anhang werden persönliche Gebete beigefügt. Jedes Kirchengesangbuch spiegelt die Glaubenssituation wider, in der es entstand und für die es konzipiert wurde. 1966 konnte man gleichsam unvermittelt mit den Christusfeiern im Kirchenjahr beginnen und mit der Eucharistiefeier weiterfahren, recht knapp werden die übrigen Sakramente vorgestellt, wobei das Sakrament der Busse am ausführlichsten dargestellt wird. Man macht dann einen Schritt zur pilgernden Kirche bis hin zum Sterben des Christen.
Umbruch II: 1975, die Rezeption des II. Vatikanischen Konzils schreitet voran, erscheint für Deutschland und Österreich sowie für weitere deutsche Sprachgebiete das Gotteslob (= GL). Dieses Buch versteht sich, hier wird die Sichtweise der Liturgie nach der Reform des Konzils prägend, als Rollenbuch der Gemeinde. Neben dem Messbuch für den Priester, dem Lektionar für die/den Lektorin/Lektor und dem Kantorenbuch für die/den Vorsängerin/Vorsänger ist das GL das Buch der feiernden und betenden Gemeinde. Das theologische Konzept orientiert sich an dem alten Strukturprinzip des Kirchenjahres. 1. Persönliche Gebete, 2. Christliches Leben aus den Sakramenten, 3. Das Leben der Gemeinde nach dem Kirchenjahr, 4. Gemeinschaft der Heiligen, 5. Wortgottesdienst, Stundengebet, Andacht, Diözesananhang. Hier fällt auf, dass das GL einen neuen Akzent setzt: Es beginnt mit dem persönliches Gebet. Das Gesangbuch wird immer mehr auch zu einem Gebetbuch. Der Glaubensvollzug setzt beim individuellen Glauben der Christen an. Auch dies ist ein Indikator für die Glaubenssituation. Der Mensch muss das persönliche Gebet neu entdecken, um für das liturgische Geschehen vorbereitet zu sein. Viel stärker als im KGB ist der sakramentale Teil ausgebaut. Die Kirche versteht sich als Weg der Menschen zum Heil, das Gott uns in Jesus Christus angeboten hat. In der sichtbaren Gestalt der Kirche, «in den Sakramenten, im Wort der Verkündigung, in den liturgischen Formen und Zeichen wird uns das Heil sinnfällig, sichtbar und hörbar geschenkt».<1> Daneben versteht sich das GL als ökumenisches Buch, das sich neben den Schätzen der Tradition auch dem neuen Liedgut öffnet.
Umbruch III: Die Vorteile, die das GL dem KGB gegenüber hatte, lassen in der Schweiz die Frage aufkommen, ob das GL übernommen werden sollte. Die politische Kultur der Konsensdemokratie der Eidgenossenschaft schlägt sich in innerkirchlichen Fragen und gemeindlichem Alltag nieder. Man machte Erfahrungen mit dem KGB, sah eine Entwicklung ausserhalb der Landesgrenze. Das Wissen und Bewusstsein, dass eine Revision des KGB notwendig ist, wächst in der nachkonziliaren Situation; darüber hinaus wäre die Übernahme des GL kostenneutraler. In dieser Situation kommt es 1978 zu einer revidierten Neuauflage des KGB mit einem Anhang, der Gesänge aus dem GL enthält. Zwischen 1980­1985 kommt es zu einem Meinungsumschwung. Eine Übernahme des GL könnte den künftigen pastoralen Erfordernissen der Schweiz nicht genügen. Für eine allfällige Umfrage beauftragt die Deutschschweizer Ordinarienkonferenz (= DOK) das Pastoralsoziologische Institut in St. Gallen 1984/1985 mit einer Umfrage. Es wurden zwei Modelle einer schweizerischen Lösung umschrieben<2>: I. GL mit einem schweizerischen Eigenteil, der bis 200 Seiten umfassen kann. Das Buch kann in zwei Jahren erscheinen (1986). II. Neues Schweizerisches Kirchengesangbuch (Revision und Neubearbeitung des bisherigen). Das Buch soll(te) spätenstens 1990 bereit sein. Bei den Fragen zur Vernehmlassung wurde danach gefragt, welchem Modell man tendenziell den Vorzug gebe. Die Vernehmlassung ergibt ein buntes Stimmungsbild: Der Deutschfreiburger Cäcilienverein spricht sich für eine eigenständige, schweizerische Lösung aus. Er fragt sich aber, ob man soviel Geld, Geduld und kreative Kraft besitze und gibt deswegen der Lösung «GL mit Anhang» den Vorzug.<3> Der Seelsorgerat Chur votiert für die Lösung «GL mit Anhang», der Seelsorgerat des Bistums St. Gallen spricht sich für ein neues KGB aus, bemerkt allerdings, seine Meinung sei nicht repräsentativ. Der Priesterrat des Bistums Basel votiert mit Mehrheit für ein neues, eigenes KGB. Diesem Votum schloss sich der Seelsorgsrat der Diözese Basel an. Das Gutachten des Liturgischen Instituts Zürich legt ein differenziertes Votum vor und spricht die Bitte aus, die «Arbeit am Schweizer Eigenanteil oder an einem eigenen Kirchengesangbuch nicht zum Tummelfeld von Theoretikern werden zu lassen; die Verankerung mit der Praxis sei wichtig».<4> Nach der Vernehmlassung setzt die DOK 1986 eine Kommission für die grundlegende Überarbeitung des KGB ein. 1996 stimmt die DOK über das theologische Konzept ab und heisst es gut. Der Faszikelband 91 ermöglicht eine erste Erprobung zur Advents- und Weihnachtszeit in den Gemeinden. Faszikelband 94 bringt Verbesserungen an Format, Schrift und Notenbild und lässt bereits stärker die neuen Gestaltungsmöglichkeiten erkennen. Aufgrund der ekklesialen Entwicklungen in der Kirche der Deutschschweiz zog sich die Einführung etwas hin. Am 1. November 1998 konnte in der Jesuitenkirche in Luzern das neue Buch, zusammen mit dem Gebet- und Gesangbuch der reformierten Kirchen (= RG) und mit der Ankündigung eines revidierten Buches der christkatholischen (= altkatholischen) Kirche der Öffentlichkeit vorgestellt werden. War für das KGB Paul Schwaller federführend, so oblag die redaktionelle Arbeit am KG Walter Wiesli SMB, dem offiziellen Gesangbuchbeauftragten der Schweizerischen Bischofskonferenz.
Beim Betrachten des neuen KG sind grundsätzlich drei Stränge zu beachten, die immer in Verbindung stehen: Als 1. Strang ist die kirchenmusikalische Praxis und die hymnologische Arbeit zu bedenken. Grosses Gewicht besitzt ebenfalls, als 2. Strang, das pastoraltheologische Anliegen. Im Folgenden wird der 3. Strang, der liturgisch-systematische bedacht, ohne jedoch die beiden anderen ganz ausser acht zu lassen. Alle drei Stränge tragen doch dazu bei, das neue KG als Glaubensbuch zu verstehen. Als solches ist es Ausdruck der glaubenden, feiernden und singenden Gemeinde. Das KG will, das ergibt sich aus dem offiziellen Titel «Gesang- und Gebetbuch», Medium sein, den Glauben vorzustellen und ihn zugleich zu erschliessen.

1.1 Theologische Leitlinien

Der theologische Ansatz des KG ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis: 1. Christliches Leben aus der Gemeinschaft mit dem dreieinen Gott. 2. Christliches Leben im Jahreslauf. 3. Als Christen leben in dieser Zeit. 4. Anhang und Inhaltsverzeichnis. Die jeweiligen Überschriften beinhalten bereits das theologische Programm mit dem Wort, das in allen drei Titeln vorkommt: Leben. Dem neuen KG liegt eine Lebenstheologie zugrunde. Hierin zeigt sich der fundamentale Unterschied zum KGB. Nicht mehr die Christologie ist der tragende Leitgedanke, sondern das Programm des Christ-Werdens und des Christ-Seins. Der christozentrische Aspekt ist vorhanden, wird aber in das Programm einer Lebenstheologie eingebettet. Das theologische Programm nimmt so die Geschichtlichkeit eines jeden christlichen Lebens von Grund auf ernst, denn der Aufbau des KG spiegelt die verschiedenen Stadien, das Wachsen wie Ringen eines Lebens aus christlicher Perspektive. Das KG stellt für das Christ-Sein und Christ-Werden ein Zweifaches dar: Es ist Begleiter (das KG als existentielles Gebetsbuch) und es ist Mitgestalter dieses Weges (als Gemeindebuch). Die Lebenstheologie ist anthropologisch wie existentiell ausgeleuchtet und entspricht so dem theologischen Hauptstrom einer anthropologisch gewendeten Theologie, wie wir sie seit dem II. Vatikanischen Konzil in Mitteleuropa und Nordamerika kennen gelernt haben. Als Leitmotiv dieses Ansatzes kann das Lied Nr. 1 «Gott hat das erste Wort» verstanden werden. Die anthropologisch-existentielle Glaubensbegründung des KG illustrieren sehr gut die drei vorgestellten Stränge:

  1. Kirchenmusikalischer und hymnologischer Strang: Das neue Liedgut ist der Liedsammlung «Liedbook voor de Kerk», 1970, entnommen, also einer Übersetzung aus dem Niederländischen.
  2. Der pastoraltheologische Strang: Dieses Lied illustriert die heutige Glaubenssituation. Entgegen der Praxis des GL, das mit einem persönlichen Gebetsteil beginnt, der ein Stehen in der christlichen Tradition wie Praxis signalisiert, unterstreicht das Lied den prozesshaften Charakter der christlichen Existenz und Identität heute. Das Lied steht nämlich zu Beginn des Teils über die christliche Initiation, mit der das KG eröffnet wird.
  3. Der liturgisch-systematische Strang: Der existentielle Ansatz beginnt, altkirchlichen Vorgaben entsprechend, mit der Initation des christlichen Glaubens, die sich in Taufe, Firmung und Eucharistie ausdrückt und realisiert. Diese Grundlegung christlichen Lebens führt den Weg des Feierns, der Erneuerung in Umkehr und Versöhnung sowie der Feier, die in der Mitte des Gemeindelebens steht: die Eucharistie.

Dieser Dreischritt wird durch einen trinitätstheologischen Abschluss, Gott ­ unser Vater, Jesus Christus, unser Bruder und Herr, Gottes Geist in unserer Mitte, abgerundet. Der Weg der Initiation, der Weg der Feier der Eucharistie als Mitte mündet in den Weg der Bewährung. Das alte Strukturprinzip des liturgischen Jahres wird in ein geschichtliches Konzept eingebettet. Hierin zeigt sich verstärkt das biblische Zeitverständnis, das eschatologisch strukturiert, besser als durch eine zyklische Konzeption des wiederkehrenden Gleichen, vom österlichen Christusereignis zu begreifen ist.<5> Das christliche Leben bewährt sich mit/durch die Feier des Sonntags. Neben der Erfahrung der theologischen Bedeutung des Sonntags wird ein Aufbau und Strukturprinzip der Eucharistiefeier geboten. Die jeweils den entsprechenden Abschnitten vorgeschalteten theologischen Erklärungen bekunden den pastoraltheologischen Strang als mystagogische Praxis des liturgischen Tuns. Während bereits im 1. Abschnitt Aufbau und Ablauf der Eucharistiefeier vorgestellt wird, das KG druckt das Eucharistische Hochgebet «Jesus, unser Weg» (vgl. den lebenstheologischen Ansatz) ab, wird im 2. Teil auf die neue Situation kirchlichen Lebens in der Schweiz eingegangen, das heisst, es wird die pastorale Situation mitbedacht, dass Gemeinden keinen regulären Sonntagsgottesdienst mehr haben. Im KG sind deswegen Modelle für die Wort-Gottes-Feier aufgenommen worden. Das KG versteht sich auch hier als Rollenbuch der Gemeinde.
Der Weg der Bewährung bietet ausserdem Laudes, Vesper und Komplet vom Sonntag als Grundmodell für das Gebet der Kirche sowie Andachten und Segnungen. Als 2. Grosser Block dieses Teils sind die geprägten Zeiten aufgeführt, wobei in stringent geschichtstheologischer Konsequenz Advent, Weihnachtszeit, Fastenzeit/österliche Busszeit folgen, die, gemäss dem Grundsatz der Christusbezogenheit, in die drei österlichen Tage und Osterzeit münden. Anschliessend werden die Zeit im Jahreskreis sowie die Christusfeste im Jahreskreis (Darstellung des Herrn, Fronleichnam, Hochfest Herz Jesu) vorgestellt. Als 3. Kreis folgt der Weg der Bewährung. Die Liturgie soll den Christen helfen, den Alltag als Christenmenschen zu leben, das heisst den Alltag christlich zu gestalten, sich dementsprechend in Beruf und Berufung einzubringen, das ganze Leben unter dem Aspekt der christlichen Hoffnung und Vollendung entgegen zu gehen. Dieser Teil gliedert sich wie folgt: A. Kirche = pilgerndes Gottesvolk (Kirche am Ort/Kirche weltweit; Lob, Dank, Anbetung; Vertrauen und Bitte; Verantwortung für die Schöpfung; Suche nach Gerechtigkeit und Frieden; Gebete und Lieder der Bibel). B. Ämter und Dienste in der Kirche: In diesem Teil manifestiert sich die ekklesiale Entwicklung der postkonziliaren Situation der Kirche in der Schweiz. M.a.W: Hierbei zeigt sich, wie die neuere ekklesiale Praxis sich in der Liturgie niederschlägt, wenn neben Diakonen- und Priesterweihe von der Einführung eines Pfarrers, eines Diakons, Seelsorgers/Seelsorgerin oder der Beauftragung in der Gemeinde gesprochen wird.
Der nachfolgende Teil umfasst Formen christlichen Lebens in ehelicher Gemeinschaft. Hier schlägt sich der pastoraltheologische Strang darin nieder, dass neben der liturgischen Agenda der Trauung auch die ökumenische Feier der Trauung bedacht wird. Sehr schön wird der Theologie der Ehe das Leben in anderen Formen zur Seite gestellt (Leben allein, nach zerbrochener Partnerschaft, auf der Suche nach dem Du, als Liebende, allein auf dem Weg, allein geblieben). Der ekklesiale Aspekt dieser Lebensformen wird in Erinnerung gerufen, wenn es heisst, die christliche Gemeinde habe eine besondere Verantwortung «vor allem für jene, die wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder wegen zerbrochener Partnerschaft unfreiwillig ihren Weg allein gehen müssen. Auch jene, die ihren Lebenspartner durch den Tod verloren haben, brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie sollen die Kirche als einen Ort der Gemeinschaft, der Zugehörigkeit und der Geborgenheit erfahren, an dem sie ihre vielfältigen Gaben entfalten können und Stütze und Trost finden».<6> Im Anschluss daran wird die kirchliche Lebensform nach den evangelischen Räten vorgestellt. Der Teil C umschreibt das christliche Leben unter dem Stichwort «Gottesbegegnung im Alltag, in Beruf und Familie» (Im Lauf des Tages, im Lauf unseres Lebens, in Krankheit, im Alter, im Angesicht des Todes, Toten gedenken). Der eschatologische Ausblick christlicher Existenz wird in Teil D vorgestellt, der den Titel «In Gemeinschaft mit den Vollendeten» trägt (Maria, Engel, Heilige). Ein Abschnitt mit Litaneien sowie Verzeichnissen beschliesst den Band. Der 3. Teil des KG schöpft aus den ekklesialen Grundvollzügen Martyria (Zeugnis, Verkündigung), Leiturgia und Diakonia, die auf der Matrix einer Volk-Gottes-Theologie dargestellt werden.

1.2 Sakramente

In den theologischen Leitlinien und dem Aufbau des KG fällt darüber hinaus auf, auf welche Art und Weise die Sakramente behandelt werden. Das KG lebt nicht durch die Sakramente bestimmende Struktur früherer Gesangbücher, sondern die Sakramente werden ebenfalls in der lebenstheologischen, anthropologisch-existentiellen Sichtweise dargelegt. Jesus Christus, das Realsymbol menschlicher Gottesbegegnung, realisiert sich in den sieben Sakramenten, dem Wort Gottes und in den vielfältigen Formen kirchlicher Communio. So spricht das Standardwerk der Liturgiewissenschaft von den Sakramenten als «sakramentlichen Feiern», da Sakramente immer in ihrer Feierform wahrgenommen und vollzogen werden. Dieser Ausdruck bindet auch Sakrament und Sakramentalien stärker zusammen.<7> Das Leben der Menschen realisiert sich so in den Sakramenten und einer Vielzahl von Sakramentalien; sie bilden den Spannungsbogen des christlichen Lebens, von der Taufe bis zum Sterben. Durch die Einbindung der sakramentalen Feiern in den biographischen Verlauf eines Christenlebens in den Jahresverlauf gemeindlichen Lebens sollen die Sakramente weniger isoliert und punktuell erlebt werden, sondern als «Zeichen der Nähe Gottes» (Th. Schneider) Ausdruck eines ganzheitlichen Glaubens sein. Hierbei zeigt sich die Volk-Gottes-Theologie in ihrer sakramentaltheologischen Perspektive. Da alle Getauften zum Segnen befähigt sind, werden sie ermuntert den Segen in den verschiedenen Lebenslagen weiterzugeben (Bsp.: Wohnungssegen an Epiphanie, Reisesegen, Kindersegnung, Krankensegen, Segnung Betagter). Was der Einzelne/die Einzelne wie auch die Gemeinschaft in den Sakramenten feiert, beschränkt sich nicht auf die sakramentalen Riten. Das sakramentale Geschehen wird durch viele Ausdrucksformen unterstützt und begleitet. So gibt das KG mit Gebetstexten, Denkanstösse, neuen Liedtypen Impulse und Anregungen (Vergebung in Familie und Gemeinde, Zuwendung zu Kranken, Trauerarbeit im Umgang mit dem Tod, Solidarität in Leid und Schicksalsschlägen). Das pastoraltheologische Anliegen der sakramentalen Feiern wird dadurch verdeutlicht, dass jedem Sakrament eine theologische Deutung vorangestellt wird. Erstmalig hat ein deutschsprachiges Gesangbuch auch den Ritus der Eingliederung Erwachsener in die Kirche aufgenommen. Die katechumenale Situation zeigt sich ebenfalls in der Segensfeier als Eröffnung des Weges zur Taufe.

 

Wolfgang W. Müller ist Privatdozent und nimmt die Lehrstuhlvertretung Sakramententheologie und Liturgiewissenschaft an der Universitären Hochschule Luzern wahr.


Anmerkungen

1 GL, Einleitung zu «Christliches Leben aus den Sakramenten», S. 79.

2 Vgl. zum Folgenden: A. Odermatt, Neue Schritte in Sachen «Kirchengesangbuch», in: SKZ 154 (1986) 362­366, 364.

3 Vgl. Eingaben zum Kirchengesangbuch. Vernehmlassung zum zukünftigen Kirchengesangbuch der katholischen Bistümer der Schweiz für ihre deutschsprachigen Gebiete und Gemeinden vom 1. Oktober 1984 bis zum 30. April 1985, St. Gallen 1986 (= Arbeitsbericht Nr. 39 des Schweiz. Pastoralsoziologischen Instituts), Seite V.

4 Ebd. Votum 32­37 Zitat S. VII.

5 Zu dieser Fragestellung siehe ebenfalls: W. Hahne, Die theologischen Perspektiven des Neuen Katholischen Gesangbuches, in: SKZ 159 (1991) 529­530.

6 KG S. 728, Nr. 663.

7 «Der Ausdruck Ðsakramentlichð wurde gewählt, um anzuzeigen, dass Sakramente und Sakramentalien zwar unterschieden werden können, aber nicht zu trennen sind. Denn miteinander bilden sie den Kranz der Feiern, der von der Taufe bis zum Sterben das Leben der Christen umschliesst. Und in all diesen Feiern geht es ­ auf vielfältige und je verschiedene Weise ­ um ein Ðsakramentlichesð Geschehen, das heisst darum, dass sich in der Gemeinschaft der Kirche das Heil ereignet, das die gottesdienstliche Zeichenhandlungen anzeigen.» (Gottesdienst der Kirche, Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 7, 1: Sakramentliche Feiern I, Regensburg 1989, 5).


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999