50/1999

INHALT

Hinweise

Geschenkabonnement

Die SKZ bietet ihren Abonnenten und Abonnentinnen die Möglichkeit, ein weiteres Abonnement zu einem Sonderpreis zu verschenken (nämlich für Fr. 100.­ statt Fr. 128.­). Wir denken besonders an Pfarrer und an Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleiter, die mit einem persönlichen SKZ-Abonnement für eine Mitarbeiterin, einen Mitarbeiter ihren Dank auf anspruchsvolle Weise zum Ausdruck bringen möchten. Um den Bestellvorgang einfach zu machen, liegt dieser Ausgabe eine entsprechende Bestellkarte bei. Für Ihre Aufmerksamkeit danken Ihnen

Redaktion, Verlag und Herausgeber


Ranfttreffen

Das Ranfttreffen in der Nacht vom 18. auf den 19. Dezember ist das grösste kirchliche Jugendtreffen der Schweiz. Rasch Entschlossene können sich immer noch anmelden (Telefon 041-4194747, E-Mail bulei@jubla.ch). Ausgangsorte für «eine Nacht voller Begegnungen» sind wieder Sarnen, Sachseln oder Stans, von wo aus sich die Jugendlichen ab 18 Uhr in selber zusammengestellten oder festen 12er-Gruppen auf den Weg Richtung Ranft machen.

Mitgeteilt


Luzerner Kantonale Pastoral-Konferenz

Die Luzerner Pastoralkonferenz teilt mit:
Anlässlich der Generalversammlung vom 17. November 1999 wurde Pfarrer Hans Zünd, Schötz, einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt.
Für das Jahr 2000 wurden folgende kantonalen Kirchenopfer festgelegt:
15. August: zugunsten der Innenrenovation der Pfarrkirche Müswangen.
8. Dezember: zugunsten des «Hilfs- und Solidaritätsfonds für Strafgefangene und Strafentlassene».
Bewerbungen für ein kantonales Kirchenopfer zugunsten von Renovationsaufgaben sind beim Präsidenten (Pfr. Hans Zünd, Hofmattstrasse 9, 6247 Schötz) mit den nötigen Unterlagen (Steueraufkommen der Kirchgemeinde, Renovationsbeschrieb und Finanzierungsvorschlag) bis spätestens am 31. März 2000 einzureichen.

Landeswallfahrten des Kantons Luzern im Jahre 2000:
nach Einsiedeln: Sonntag, 7. Mai,
nach Sachseln: Mittwoch, 7. Juni,
nach Einsiedeln: Mittwoch, 6. September.

Die Pastoraltagung des Jahres 2000 und die damit verbundene Generalversammlung finden am Mittwoch, den 22. November, statt.

Pfarrer Josef Stübi


«Rosenkranz der Wunder Jesu»

Als geistlicher Leiter von Pilgerreisen wurde Pfarrer Anton Fontanive von eifrigen Beterinnen und Betern oft gefragt, warum auf den freudenreichen gleich der schmerzensreiche Rosenkranz folge. Deshalb hat er zusammen mit Pfarrer Willy Studer und Pfarrer Roman Grüter einen «Rosenkranz der Wunder Jesu» zusammengestellt (1. der in Kana Wasser in Wein verwandelt hat [Joh 2,1­12], 2. der dem blinden Bartimäus das Augenlicht geschenkt hat [Mk 10,46­52], 3. der die zehn Aussätzigen geheilt hat [Lk 17,11­19], 4. der den toten Lazarus auferweckt hat [Joh 11,17­44], 5. der das heilige Abendmahl eingesetzt hat [Lk 22,14­22]). Dazu haben die drei Pfarrer Gedanken und Impulse zur Meditation veröffentlicht, die bezogen werden können bei: Anton Fontanive, Emeritierter Pfarrer, Marktgasse 26, 9220 Bischofszell, Telefon 071-4223070.

Mitgeteilt


Religionsunterricht in der Schule

Endlich gibt es wieder eine Übersicht über die Bedingungen des staatlichen und kirchlichen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen der deutschen Schweiz. Die Broschüre<1> ist das Ergebnis eines gemeinsamen Forschungsprojektes des Lehrstuhls für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universitären Hochschule Luzern (Andréa Belliger), der Abteilung Schulentwicklung des Kantons Luzern (Thomas Glur-Schüpfer, Beauftragter Religion), und des Zentralschweizerischen Beratungsdienstes für Schulfragen (Beat Spitzer).
Naturgemäss ist eine solche Übersicht eine Momentaufnahme, zumal in einigen Kantonen Revisionsarbeiten und Gesetzesänderungen im Gang sind. Sie hilft also heute Seelsorgern und Seelsorgerinnen ­ zumal Religionslehrerinnen und -lehrern bzw. Katechetinnen und Katecheten sowie Eltern ­, aber auch allen anderswie (politisch usw.) mit der Thematik des Religionsunterrichts Befassten, sich einen schnellen und übersichtlichen Einblick in die sehr vielfältige rechtliche und faktische Situation zu verschaffen.

Rolf Weibel


Anmerkung

1 Erhältlich beim ZBS (Zentralschweizerischer Beratungsdienst für Schulfragen), Luzernerstrasse 69, 6030 Ebikon, Telefon 041-4205913, Telefax 041-4200012, E-Mail zbs.iedk@tic.ch


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999