8/1999 | |
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Hinweise |
Da die Referenden gegen den Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen
im Ausländer- und Asylbereich und gegen das Asylgesetz zustande gekommen
sind, werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger demnächst
dazu Stellung nehmen müssen. Der Bundesbeschluss mit zahlreichen Verweisen
auf andere Gesetzestexte und ein 123 Artikel umfassendes Gesetz mit teilweise
rein verfahrenstechnischen Bestimmungen sind nicht einfach zu beurteilen.
Letztlich geht es dabei jedoch «um die Art und Weise, wie wir - vertreten
durch die staatlichen Organe - mit Menschen umgehen, die in der Schweiz
um Asyl nachsuchen». Deshalb hat sich die Schweizerische Nationalkommission
Justitia et Pax eingehend mit diesen von National- und Ständerat verabschiedeten
Texten beschäftigt und dazu ein Dossier veröffentlicht.<1>
Darin wird die Asyldebatte in ihrem Umfeld dargestellt (Kapitel 1); dann
werden fünf Grundsätze vorgestellt (Kapitel 2); diese wiederum
dienen als Kriterien dafür, um auf einige der mit den neuen Gesetzestexten
aufgeworfenen Probleme näher einzugehen (Kapitel 4 bis 6). Weil die
Frage des Asylmissbrauchs und der Kriminalität im Zentrum der Asyldebatte
steht, wird ihr besondere Aufmerksamkeit gewidmet (Kapitel 3). In den Schlussfolgerungen
(Kapitel 7) erklärt die Kommission, dass sie dem Bundesbeschluss über
dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich nicht zustimmen
kann und dass gewisse durch die Revision des Asylgesetzes vorgenommenen
Änderungen zu Befürchtungen Anlass geben. Justitia et Pax beschliesst
ihre Überlegungen mit Vorschlägen, wie das Asylrecht ungeachtet
des Ausgangs der Volksabstimmung weiterentwickelt werden müsste.
Abschliessend erwähnt die Kommission die im Dossier nicht behandelte
internationale Dimension des Problems. «Die ÐProduktionð von
Flüchtlingen wird ohne eine aktive Politik in den Bereichen Frieden,
Menschenrechte und Entwicklung nicht zu bremsen sein.»
1 Das Recht auf Asyl in Diskussion. Überlegungen zum Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich und zum Asylgesetz, J+P Text 2/99, 24 Seiten, Fr. 6., zu beziehen bei Justitia et Pax, Postfach 6872, 3001 Bern, Telefon 031-381 59 55, Fax 031-381 83 49.