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In meiner ersten Enzyklika Redemptor hominis, die ich vor rund zwanzig
Jahren an alle Männer und Frauen guten Willens gerichtet habe, unterstrich
ich schon die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte. Der Frieden wächst,
wenn diese Rechte voll geachtet werden, während der Krieg aus der Verletzung
dieser Rechte entsteht und noch grössere derartige Verletzungen nach
sich zieht.<1>
Zu Beginn des neuen Jahres, des letzten vor dem Grossen Jubiläum, möchte
ich über dieses so ausserordentlich wichtige Thema mit euch allen noch
einmal nachdenken, mit euch Männern und Frauen in aller Welt, mit euch
politischen Verantwortlichen und Religionsführern der Völker,
mit euch, die ihr den Frieden liebt und ihn auf der Erde festigen wollt.
Seht, das ist die Überzeugung, die ich euch im Hinblick auf den Weltfriedenstag
als Herzensanliegen mitteilen möchte: Wenn die Förderung der Personenwürde
das Leitprinzip ist, das uns beseelt, und wenn die Suche des Gemeinwohls
die Aufgabe ist, die Vorrang hat, dann werden feste und dauerhafte Grundlagen
zum Aufbau des Friedens gelegt. Wenn dagegen die Menschenrechte vernachlässigt
oder gar missachtet werden, wenn die Wahrung von Eigeninteressen gegenüber
dem Gemeinwohl ungerechterweise überwiegt, dann werden unweigerlich
die Keime für Instabilität, Rebellion und Gewalt gesät.
Die Würde der menschlichen Person ist ein transzendenter Wert, der
von allen, die ehrlich nach der Wahrheit suchen, stets anerkannt wird. Die
gesamte Geschichte der Menschheit sollte eigentlich im Licht dieser Gewissheit
gedeutet werden. Da jede Person als Bild und Gleichnis Gottes geschaffen
(vgl. Gen 1,2628) und deshalb eindeutig auf ihren Schöpfer hin
ausgerichtet ist, steht sie in ständiger Beziehung zu allen, die mit
derselben Würde ausgestattet sind. Die Förderung des Wohls des
Einzelnen wird so mit dem Dienst am Gemeinwohl verbunden, wenn die Rechte
und Pflichten einander entsprechen und sich gegenseitig stärken.
Die Zeitgeschichte hat in tragischer Weise die Gefahr verdeutlicht, die
aus der Missachtung der Wahrheit über die menschliche Person erwächst.
Wir haben die Früchte von Ideologien wie die des Marxismus, Nationalsozialismus
und Faschismus ebenso vor Augen wie auch die Mythen von Rassismus, Nationalismus
und ethnischem Partikularismus. Nicht weniger gefährlich, wenn auch
nicht immer so offensichtlich sind die Auswirkungen des materialistischen
Konsumismus, in dem die Verherrlichung des Einzelnen und die egozentrische
Befriedigung der persönlichen Wünsche zum letzten Lebenszweck
werden. In dieser Sicht erscheinen negative Folgen für andere als völlig
unerheblich. Dagegen ist zu sagen, dass kein Angriff auf die Menschenwürde
unbeachtet bleiben darf ganz gleich, welche Ursache zugrundeliegt,
welche Erscheinungsform er annimmt oder wo er sich zuträgt.
Im Jahre 1998 konnte der 50. Jahrestag der Annahme der «Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte» begangen werden. Sie wurde ausdrücklich
mit der Charta der Vereinten Nationen verbunden, da sie vom selben Geist
durchdrungen ist. Die grundlegende Voraussetzung für die Erklärung
liegt in der Bekräftigung, dass die Anerkennung der angeborenen Würde
aller Glieder der Menschheitsfamilie wie auch der Gleichheit und Unveräusserlichkeit
ihrer Rechte das Fundament für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden
in der Welt<2> ist. Alle darauf folgenden
internationalen Dokumente über die Menschenrechte heben diese Wahrheit
hervor, indem sie anerkennen und unterstreichen, dass diese Rechte aus der
Würde und dem Wert erwachsen, die der menschlichen Person innewohnen.<3>
Die Allgemeine Erklärung ist klar: Sie erkennt die Rechte, die sie
verkündet, an, aber sie verleiht sie nicht; denn diese wohnen der menschlichen
Person und ihrer Würde inne. Daraus folgt, dass niemand irgendeinen
seiner Mitmenschen dieser Rechte rechtmässig berauben darf; denn das
würde bedeuten, seiner Natur Gewalt anzutun. Alle Menschen ohne Ausnahme
sind in der Würde gleich. Aus demselben Grund gelten diese Rechte für
alle Lebensphasen und jeden politischen, sozialen, ökonomischen oder
kulturellen Kontext. Sie bilden ein einziges Ganzes, das eindeutig auf die
Förderung aller Aspekte des Wohls der Person und der Gesellschaft ausgerichtet
ist.
Die Menschenrechte lassen sich traditionsgemäss in zwei weit gespannte
Bereiche einteilen: da sind einerseits die bürgerlichen und politischen
Rechte und andererseits die ökonomischen, sozialen und kulturellen
Rechte. Internationale Vereinbarungen definieren beide Kategorien in klarer
Weise. Die Menschenrechte sind ja untereinander eng verflochten, da sie
Ausdruck verschiedener Dimensionen eines einzigen Subjekts sind, das Person
heisst. Die ganzheitliche Förderung beider Kategorien der Menschenrechte
ist die wahre Garantie dafür, dass jedes einzelne Recht voll geachtet
wird.
Der Schutz der Universalität und der Unteilbarkeit der Menschenrechte
ist entscheidend für den Aufbau einer friedlichen Gesellschaft und
für die ganzheitliche Entwicklung des Einzelnen, der Völker und
der Nationen. Die Bekräftigung dieser Universalität und Unteilbarkeit
schliesst ja berechtigte Unterschiede kultureller und politischer Ordnung
bei der Verwirklichung der einzelnen Rechte nicht aus unter der Voraussetzung,
dass in jedem Fall die von der Allgemeinen Erklärung für die ganze
Menschheit festgesetzten Normen eingehalten werden.
Während ich mir diese grundlegenden Vorbedingungen vor Augen halte,
möchte ich nun auf einige besondere Rechte hinweisen, die heute mehr
oder weniger offenen Verletzungen ausgesetzt scheinen.
Das erste ist das Grundrecht auf Leben. Das menschliche Leben ist heilig
und unantastbar vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an bis zu seinem
natürlichen Ende. «Du sollst nicht töten», lautet
das göttliche Gebot, das eine äusserste Grenze setzt, die man
nie überschreiten darf.» «Die willentliche Entscheidung,
einen unschuldigen Menschen seines Lebens zu berauben, ist vom moralischen
Standpunkt her immer schändlich.»<4>
Das Recht auf Leben ist unantastbar. Das impliziert eine positive Entscheidung,
eine Entscheidung für das Leben. Die Entwicklung einer in diesem Sinn
ausgerichteten Kultur erstreckt sich auf alle Lebensumstände und gewährleistet
die Förderung der Menschenwürde in jeder Lage. Eine wahre Kultur
des Lebens sichert dem Ungeborenen das Recht, auf die Welt zu kommen, und
schützt die Neugeborenen, insbesondere die Mädchen davor, dem
Verbrechen des Kindesmordes zum Opfer zu fallen. In gleicher Weise garantiert
es den Behinderten die Entwicklung ihrer Fähigkeiten sowie den kranken
und alten Menschen angemessene Pflege.
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Gentechnik bringen eine Gefahr
mit sich, die tiefe Besorgnis erregt. Wenn die wissenschaftliche Forschung
in diesem Bereich der Person dienen soll, muss sie auf jeder Stufe von wachsamer
ethischer Reflexion begleitet sein, die sich in entsprechenden gesetzlichen
Normen zum Schutz der Unversehrtheit des menschlichen Lebens niederschlägt.
Nie darf das Leben zum Objekt degradiert werden.
Das Leben wählen bedeutet eine Absage an jede Form von Gewalt: die
der Armut und des Hungers, von denen so viele Menschen betroffen sind; die
der bewaffneten Konflikte; die der kriminellen Verbreitung von Drogen und
des Waffenhandels; die der leichtsinnigen Schädigung der Umwelt.<5> In jeder Situation muss das Recht auf
Leben durch entsprechende gesetzliche und politische Sicherungen gefördert
und geschützt werden, denn keine Verletzung des Rechtes auf Leben,
die der Würde der Einzelperson entgegensteht, darf ausser acht gelassen
werden.
Die Religion drückt die tiefste Sehnsucht der menschlichen Person
aus, die Religion bestimmt ihre Weltanschauung und regelt die Beziehung
zu den anderen: Letztlich gibt sie die Antwort auf die Frage nach dem wahren
Lebenssinn im persönlichen und im sozialen Bereich. Die Religionsfreiheit
bildet daher den Kern der Menschenrechte. Sie ist so unantastbar, dass sie
fordert, dass der Person auch die Freiheit des Religionswechsels zuerkannt
wird, wenn das Gewissen es verlangt. Denn jeder ist gehalten, dem eigenen
Gewissen in jeder Situation zu folgen, und darf nicht gezwungen werden,
gegen sein Gewissen zu handeln.<6> Gerade
deshalb darf niemand gezwungen werden, unbedingt eine bestimmte Religion
anzunehmen, welche Umstände oder Beweggründe es auch immer dafür
geben mag.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennt, dass das Recht
auf Religionsfreiheit auch das Recht einschliesst, das eigene Bekenntnis
sowohl als Einzelner als auch zusammen mit anderen in der Öffentlichkeit
oder privat kundzutun.<7> Dennoch gibt
es heute noch Orte, wo das Recht, sich zum Gottesdienst zu versammeln, entweder
nicht anerkannt ist oder auf die Anhänger einer einzigen Religion beschränkt
bleibt. Diese schwere Verletzung eines Grundrechtes der Person verursacht
ungeheure Leiden für die Glaubenden. Wenn ein Staat einer Religion
eine Sonderstellung einräumt, darf es nicht zum Nachteil der anderen
geschehen. Bekanntlich gibt es aber Nationen, in denen Einzelne, Familien
und ganze Gruppen auf Grund ihres religiösen Bekenntnisses weiterhin
diskriminiert und ausgegrenzt werden.
Ebensowenig darf ein weiteres Problem verschwiegen werden, das indirekt
mit der Religionsfreiheit zusammenhängt. Manchmal kommt es zwischen
Gemeinschaften oder Völkern verschiedener religiöser Überzeugungen
und Kulturen zu Spannungen, die auf Grund der mitspielenden starken Leidenschaften
schliesslich in gewalttätige Konflikte ausarten. Gewaltanwendung im
Namen des eigenen Glaubensbekenntnisses ist eine Verzerrung dessen, was
die grossen Religionen lehren. Wie verschiedene Religionsführer oft
betont haben, so bekräftige auch ich, dass die Gewaltanwendung niemals
eine begründete religiöse Rechtfertigung finden noch das Wachstum
der wahren Religiosität fördern kann.
Jeder Bürger hat das Recht, am Leben seiner Gemeinschaft teilzuhaben:
Das ist heute eine allgemein verbreitete Überzeugung. Dennoch wird
dieses Recht zunichte gemacht, wenn der Demokratisierungsprozess durch Begünstigung
und Korruption bis zur Unwirksamkeit ausgehöhlt wird. Diese Phänomene
verhindern nicht nur die berechtigte Teilhabe an der Machtausübung,
sondern versperren sogar den Zugang zu einer gleichmässig verteilten
Nutzung der Güter und der öffentlichen Dienste. Selbst Wahlen
können manipuliert werden zu dem Zweck, gewissen Parteien oder Personen
zum Sieg zu verhelfen. Dabei handelt es sich um einen Angriff auf die Demokratie,
der schwerwiegende Folgen mit sich bringt, denn die Bürger haben neben
dem Recht auch die Pflicht zur Teilnahme. Wenn sie daran gehindert werden,
verlieren sie die Hoffnung, wirksam eingreifen zu können. So überlassen
sie sich einer Haltung passiver Gleichgültigkeit. Die Entwicklung eines
gesunden demokratischen Systems wird damit praktisch unmöglich gemacht.
Kürzlich wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um gesetzliche Wahlen
in den Staaten sicherzustellen, die unter Schwierigkeiten vom totalitaristischen
System zur Demokratie übergehen wollen. So nützlich und wirksam
diese Initiativen in Notfällen auch sein mögen, entheben sie dennoch
nicht von der Anstrengung, in den Bürgern eine Plattform allgemein
geteilter Überzeugungen zu schaffen, durch die jede Manipulierung des
Demokratisierungsprozesses endgültig verschwindet.
Im Bereich der internationalen Gemeinschaft haben die Nationen und Völker
das Recht auf Mitbeteiligung an den Beschlüssen, die ihre Lebensweise
oft tiefgreifend verändern. Die fachliche Besonderheit bestimmter wirtschaftlicher
Probleme fördert die Neigung, sie im engen Kreis zu diskutieren. Dabei
entsteht die Gefahr, dass sich die politische und finanzielle Macht in einer
begrenzten Anzahl von Regierungen oder Interessengruppen anhäuft. Die
Suche des nationalen und internationalen Gemeinwohls erfordert auch im wirtschaftlichen
Bereich eine wirksame Anwendung des Rechtes aller auf Mitbeteiligung an
den Beschlüssen, die sie betreffen.
Eine der dramatischsten Formen von Diskriminierung besteht darin, den
ethnischen Gruppen und nationalen Minderheiten das Grundrecht auf Existenz
zu verweigern. Dies geschieht durch Unterdrückung, brutale Übersiedlung
oder auch durch den Versuch, ihre ethnische Identität so zu schwächen,
dass sie nicht mehr erkennbar ist. Kann man angesichts so schwerer Verbrechen
gegen die Menschlichkeit schweigen? Keine Anstrengung darf als übertrieben
gelten, wenn es darum geht, solchen der menschlichen Person unwürdigen
Verirrungen ein Ende zu setzen.
Ein positives Zeichen für die wachsende Entschlossenheit der Staaten,
die eigene Verantwortung für den Schutz der Opfer solcher Verbrechen
zu erkennen und für den Einsatz, sie zu verhüten, stellt die jüngste
Initiative einer Diplomatischen Konferenz der Vereinten Nationen dar. Sie
hat mit besonderem Beschluss das Statut eines Internationalen Tribunals
angenommen, das die Aufgabe hat, schuldhafte Taten festzustellen und diejenigen
zu bestrafen, die für Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen
die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggressionen verantwortlich sind.
Wenn diese neue Institution auf guten gesetzlichen Grundlagen ruht, könnte
sie mehr und mehr dazu beitragen, auf Weltebene den wirksamen Schutz der
Menschenrechte sicherzustellen.
Jeder Mensch besitzt angeborene Fähigkeiten, die auf Entfaltung
drängen. Das gehört zur vollen Verwirklichung seiner Persönlichkeit
und auch zur entsprechenden Eingliederung in das soziale Gefüge seiner
Umgebung. Deshalb ist es vor allem notwendig, für eine angemessene
Erziehung und Bildung des jungen Lebens zu sorgen. Davon hängt sein
künftiges Gelingen ab.
Besteht aus dieser Sicht nicht aller Grund zur Besorgnis, wenn man beobachtet,
dass sich in einigen Gebieten, die zu den ärmsten der Welt gehören,
die Bildungsmöglichkeiten tatsächlich verringern und das
besonders im Hinblick auf die Grundschule? Bisweilen ist dafür die
Wirtschaftslage des Landes verantwortlich, die den Lehrern keine Entlohnung
zusichern kann. In anderen Fällen scheint Geld für Prestigeobjekte
oder für Projekte der höheren Bildung, aber nicht für die
Grundschule vorhanden zu sein. Wenn besonders die Bildungsmöglichkeiten
für Mädchen eingeschränkt werden, dann schafft man diskriminierende
Strukturen, die die ganze Entwicklung der Gesellschaft gefährden können.
Die Welt würde schliesslich nach einem neuen Kriterium aufgeteilt:
auf der einen Seite die mit hochentwickelten Technologien ausgestatteten
Staaten und Einzelpersonen, auf der anderen Seite die Länder und Personen
mit äusserst begrenzten Kenntnissen und Fähigkeiten. Das würde
verständlicherweise die bereits vorhandenen akuten wirtschaftlichen
Ungleichheiten nicht nur zwischen den Staaten, sondern auch in ihrem Innern
verstärken. Erziehung und Berufsausbildung müssen sowohl in der
Planung der Entwicklungsländer als auch in den Reformprogrammen für
Stadt und Land der wirtschaftlich fortschrittlichsten Völker an erster
Stelle stehen.
Ein weiteres Grundrecht, von dessen Verwirklichung die Erlangung eines würdigen
Lebensstandards abhängt, ist das Recht auf Arbeit. Wie kann man sonst
Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und die Befriedigung
vieler anderer Lebensbedürfnisse sicherstellen? Der Mangel an Arbeit
ist heute jedoch ein schweres Problem. Unzählige Personen in allen
Teilen der Welt sind von dem verheerenden Phänomen der Arbeitslosigkeit
betroffen. Es ist notwendig und dringend für alle und insbesondere
für diejenigen, die die politische und wirtschaftliche Macht haben,
alles Mögliche zu tun, um einer so leidvollen Situation abzuhelfen.
Man darf sich nicht auf Hilfsmassnahmen beschränken im Fall von Arbeitslosigkeit,
Krankheit oder ähnlichen Umständen, die sich der Kontrolle des
Einzelnen entziehen.<8> Diese Hilfen sind
notwendig, doch muss man sich auch darum bemühen, dass die Arbeitslosen
die Möglichkeit erhalten, ihr eigenes Dasein selbst in die Hand zu
nehmen und sich so von der Bestimmung demütigender Betreuung zu befreien.
Die rasch zunehmende Globalisierung der Wirtschafts- und Finanzsysteme
weist ihrerseits darauf hin, dass dringend festgeschrieben werden muss,
wer das globale Gemeinwohl und die Anwendung der ökonomischen und sozialen
Rechte gewährleisten soll. Der freie Markt allein ist dazu nicht imstande,
da es in Wirklichkeit viele menschliche Bedürfnisse gibt, die keinen
Zugang zum Markt haben. «Noch vor der Logik des Austausches gleicher
Werte und der für sie wesentlichen Formen der Gerechtigkeit gibt es
etwas, das dem Menschen als Menschen zusteht, das heisst auf Grund seiner
einmaligen Würde.»<9>
Die Auswirkungen der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen hatten
schwerwiegende Folgen für unzählige Personen, die in äusserste
Armut gerieten. Viele von ihnen hatten erst seit kurzem ihre Lage so weit
verbessert, dass sie berechtigte Hoffnungen für die Zukunft hegen konnten.
Ohne eigene Schuld sahen sie diese Hoffnungen grausam zerstört, was
mit tragischen Folgen für sie selbst und für ihre Kinder verbunden
war. Darf man darüber hinaus die Auswirkungen der Fluktuationen der
Finanzmärkte ausser acht lassen? Dringend notwendig ist eine neue Sicht
des globalen Fortschritts in der Solidarität, die eine von der Gesellschaft
getragene ganzheitliche Entwicklung vorsieht, so dass jedes ihrer Glieder
seine eigenen Fähigkeiten entfalten kann.
In diesem Zusammenhang richte ich einen dringenden Aufruf an die für
die Finanzbeziehungen auf Weltebene Verantwortlichen, dass sie sich die
Lösung des besorgniserregenden Problems der internationalen Verschuldung
der ärmsten Nationen zu Herzen nehmen. Internationale Finanzeinrichtungen
haben diesbezüglich eine konkrete Initiative in Gang gebracht, die
Anerkennung verdient. Ich appelliere an alle, die sich mit diesem Problem
befassen, besonders an die Industrieländer, dass sie die notwendige
Unterstützung gewähren, um dieser Initiative zum Erfolg zu verhelfen.
Es ist eine rasche und kräftige Anstrengung notwendig, um es der Mehrheit
der Länder im Hinblick auf das Jahr 2000 zu ermöglichen, aus einer
nunmehr unhaltbaren Situation herauszufinden. Ich bin sicher, dass der Dialog
zwischen den beteiligten Institutionen zu einer endgültigen und befriedigenden
Lösung führen wird, wenn er vom Willen zum Einvernehmen getragen
ist. Auf diese Weise wird den bedürftigsten Nationen eine dauerhafte
Entwicklung ermöglicht, und das bevorstehende Jahrtausend wird auch
für sie eine Zeit neuer Hoffnung werden.
Mit der Förderung der Menschenwürde ist das Recht auf eine
gesunde Umwelt verbunden. Denn dadurch wird die Dynamik der Beziehungen
zwischen Einzelperson und Gesellschaft deutlich. Ein Paket internationaler,
regionaler und nationaler Normen in bezug zur Umwelt gibt diesem Recht allmählich
juridische Form. Dennoch genügen die gesetzlichen Massnahmen für
sich allein nicht. Die Gefahr schwerwiegender Schäden für die
Erde und das Meer, für das Klima, für Flora und Fauna erfordert
einen tiefgreifenden Wandel im Lebensstil der modernen Konsumgesellschaft,
besonders in den reichen Ländern. Ebensowenig darf eine weitere
wenn auch weniger drastische Gefahr unterschätzt werden: Von
der Not gedrängt, nutzen arme Landbewohner den geringen Boden, über
den sie verfügen, oft über Gebühr. Deshalb ist eine spezifische
Ausbildung zu fördern, die sie lehrt, wie sie die Bodenkultur mit der
Achtung der Umwelt vereinbaren können.
Die Gegenwart und Zukunft der Welt hängen von der Bewahrung der Schöpfung
ab, da zwischen der menschlichen Person und der Natur eine dauernde Wechselwirkung
besteht. Das Wohl des Menschen in den Mittelpunkt der Achtung für die
Umwelt zu stellen ist in der Tat der sicherste Weg, die Schöpfung zu
bewahren; denn auf diese Weise wird das Verantwortungsbewusstsein jedes
Einzelnen gegenüber den natürlichen Ressourcen und ihrer gewissenhaften
Nutzung verstärkt.
Die Förderung des Rechts auf Frieden sichert in gewisser Weise die
Achtung aller anderen Rechte, weil sie dem Aufbau einer Gesellschaft Vorschub
leistet, in der im Hinblick auf das Gemeinwohl Beziehungen der Zusammenarbeit
anstelle von Machtkämpfen treten. Das derzeitige Geschehen bestätigt
zur Genüge, dass Gewaltanwendung kein Mittel zur Lösung politischer
und sozialer Probleme ist. Krieg baut nicht auf, sondern zerstört;
er unterhöhlt die moralischen Fundamente der Gesellschaft und schafft
neue Spaltungen und anhaltende Spannungen. Und doch verzeichnet die Chronik
weiterhin Kriege und bewaffnete Konflikte mit zahllosen Opfern. Wie oft
haben meine Vorgänger und ich selbst das Ende dieser Schrecken herbeigerufen!
Ich werde damit so lange fortfahren, bis man verstehen wird, dass der Krieg
den Niedergang jedes wahren Humanismus bedeutet.<10>
Gott sei Dank, dass in einigen Gebieten beträchtliche Fortschritte
in der Festigung des Friedens erzielt wurden. Anzuerkennen ist das grosse
Verdienst jener mutigen Politiker, die es wagten, die Verhandlungen auch
dann fortzuführen, als die Situation es nicht zu erlauben schien. Aber
muss man nicht zugleich auch die Massaker anprangern, die in anderen Gebieten
andauern, wo ganze Völker aus ihrer Heimat vertrieben und ihre Häuser
und Ernten zerstört werden? Angesichts dieser Opfer, die man nicht
mehr zählen kann, rufe ich die Verantwortlichen der Nationen und die
Menschen guten Willens auf, all jenen zu Hilfe zu kommen, die besonders
in Afrika in grausame, bisweilen von äusseren Wirtschaftsinteressen
angezettelte Konflikte verwickelt sind, und ihnen dabei helfen, den Auseinandersetzungen
ein Ende zu setzen. Ein konkreter Fortschritt in dieser Richtung ist gewiss
die Unterbindung des Waffenhandels mit den kriegführenden Ländern
und die Unterstützung der Verantwortlichen jener Völker, wieder
den Weg des Dialogs zu suchen. Das ist der Weg, der des Menschen würdig
ist. Das ist der Weg des Friedens!
Meine Besorgnis gilt denen, die im Kontext des Krieges leben und aufwachsen,
denen, die nichts anderes als Krieg und Gewalttätigkeit kennengelernt
haben. Die Überlebenden werden für den Rest ihres Lebens unter
den Wunden einer solch schrecklichen Erfahrung zu leiden haben. Was soll
man über die minderjährigen Soldaten sagen? Kann man je akzeptieren,
dass kaum erwachte Menschenleben so ruiniert werden? Müssen diese Kinder,
die zum Töten ausgebildet werden und oft auch gedrängt sind, es
zu tun, nicht schwerste Probleme bei ihrer nachfolgenden Eingliederung in
die bürgerliche Gesellschaft haben? Ihre Ausbildung wird unterbrochen,
und ihre beruflichen Fähigkeiten werden unterdrückt. Welche Folgen
wird das für ihre Zukunft haben! Die Kinder brauchen Frieden. Sie haben
ein Recht darauf.
Neben diesen Kindern möchte ich noch an die minderjährigen Opfer
der Landminen und anderer Kriegswaffen erinnern. Trotz der bereits gemachten
Anstrengungen zur Zerstörung der Minen ist man jetzt Zeuge eines unglaublichen
und unmenschlichen Paradoxons: Entgegen dem ausdrücklichen Willen der
Regierungen und Völker, endgültig auf den Gebrauch einer so heimtückischen
Waffe zu verzichten, hört man nicht auf, weitere Minen auch in bereits
sanierten Gebieten auszustreuen.
Keime des Krieges werden auch durch die gewaltige und unkontrollierte Weitergabe
kleiner und leichter Waffen verbreitet, die scheinbar ungehindert von einem
Konfliktherd zum anderen wandern und auch unterwegs Gewalt anheizen. Es
ist Aufgabe der Regierungen, angemessene Massnahmen zur Kontrolle der Produktion,
des Verkaufs, der Ein- und Ausfuhr solcher Todesinstrumente zu ergreifen.
Nur auf diese Weise ist es möglich, dem Problem des gewaltigen unerlaubten
Waffenhandels insgesamt wirksam zu begegnen.
Es ist nicht möglich, an dieser Stelle noch ausführlicher zu
werden. Aber ich möchte unterstreichen, dass keines der Menschenrechte
sicher ist, wenn man sich nicht bemüht, alle zu schützen. Wenn
man tatenlos der Verletzung eines der menschlichen Grundrechte zusieht,
geraten alle anderen in Gefahr. Deshalb sind eine globale Annäherung
an das Thema der Menschenrechte und ein gewissenhafter Einsatz zu ihrem
Schutz unerlässlich. Nur wenn eine Kultur der Menschenrechte, die die
unterschiedlichen Traditionen achtet, wesentlicher Bestandteil des moralischen
Erbes der Menschheit wird, kann man hoffnungsvoll und gelassen in die Zukunft
blicken.
Es ist doch so: Wie könnte es Kriege geben, wenn jedes Menschenrecht
respektiert würde? Die ganzheitliche Achtung der Menschenrechte ist
der sicherste Weg, um feste Beziehungen unter den Staaten aufzubauen. Die
Kultur der Menschenrechte kann nur eine Kultur des Friedens sein. Jede Verletzung
birgt die Keime eines potentiellen Konfliktes in sich. Schon mein ehrwürdiger
Vorgänger, der Diener Gottes Pius XII., hat am Ende des Zweiten Weltkrieges
die Frage gestellt: «Wenn ein Volk mit Gewalt unterdrückt wird,
wer hätte den Mut, der übrigen Welt Sicherheit im Kontext eines
dauerhaften Friedens zu verheissen?»<11>
Um eine Kultur der Menschenrechte zu fördern, die die Gewissen durchdringt,
ist die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte notwendig. Ich
möchte besonders auf die Rolle der Medien hinweisen, die bei der Bildung
der öffentlichen Meinung und damit für die Orientierung des Verhaltens
der Bürger so wichtig sind. Wie könnte man eine gewisse Verantwortung
ihrerseits für die Verletzungen der Menschenrechte verkennen, die ihren
Ursprung in der Verherrlichung der von ihnen unter Umständen kultivierten
Gewalt haben. Ebenso muss man ihnen das Verdienst der edlen Initiativen
für Dialog und Solidarität zuschreiben, die dank der von ihnen
verbreiteten Botschaften zugunsten des gegenseitigen Verständnisses
und Friedens entstanden sind.
Das neue Jahrtausend steht vor der Tür. Sein Näherrücken
hat in den Herzen vieler Menschen die Hoffnung auf eine gerechtere und solidarischere
Welt genährt. Es ist ein Bestreben, das verwirklicht werden kann. Ja,
es muss verwirklicht werden!
Mit diesem Ausblick wende ich mich jetzt insbesondere an euch, liebe Brüder
und Schwestern in Christus, die ihr in vielen Teilen der Welt das Evangelium
als Lebensregel annehmt: Seid Botschafter der Menschenwürde! Der Glaube
lehrt uns, dass jede Person als Gottes Bild und Gleichnis geschaffen wurde.
Auch wenn der Mensch sich verweigert, die Liebe des himmlischen Vaters bleibt
immer treu; seine Liebe hat keine Grenzen. Er hat Jesus, seinen Sohn, gesandt,
um jede Person zu erlösen, indem er ihr die volle Würde zurückgab.<12> Wie könnten wir angesichts einer
solchen Haltung jemandem unsere Zuwendung entziehen? Im Gegenteil, wir müssen
Christus in den Ärmsten und Ausgegrenzten erkennen, zu deren Dienst
uns die Eucharistie, die Kommunion mit dem für uns hingegebenen Leib
und Blut Christi verpflichtet.<13> Wie
das Gleichnis vom reichen Mann, der für immer namenlos bleiben wird,
und vom armen Lazarus deutlich zeigt, «steht Gott in dem schreienden
Kontrast zwischen gefühllosen Reichen und notleidenden Armen auf der
Seite der letzteren».<14> Auf deren
Seite sollen auch wir uns stellen.
Das dritte und letzte Vorbereitungsjahr vor dem Jubiläum ist von einem
geistlichen Pilgerweg zum Vater geprägt: Jeder ist zu einem Weg wahrer
Umkehr eingeladen, der mit der Absage an die Sünde und der positiven
Entscheidung für das Gute verbunden ist. An der Schwelle des Jahres
2000 ist es unsere Pflicht, mit neuem Einsatz die Würde der Armen und
Ausgegrenzten zu schützen und konkret die Rechte derer anzuerkennen,
die keine Rechte haben. Erheben wir unsere Stimme für sie, indem wir
die Sendung, die Christus seinen Jünger anvertraut hat, voll verwirklichen!
Das ist der Geist des bevorstehenden Jubiläums.<15>
Jesus hat uns gelehrt, Gott mit Vater, Abba, anzureden, und so unsere tiefe
Verbindung mit ihm offenbart. Grenzenlos und ewig ist seine Liebe zu jeder
Person und zur ganzen Menschheit. Treffend drücken das die Worte Gottes
im Buch des Propheten Jesaja aus:
«Kann denn eine Frau ihr Kindlein vergessen,
eine Mutter ihren leiblichen Sohn?
Und selbst wenn sie ihn vergessen würde:
ich vergesse dich nicht.
Sieh her: Ich habe dich eingezeichnet
in meine Hände» (49,1516).
Nehmen wir die Einladung zur Teilhabe an dieser Liebe an! In ihr liegt das Geheimnis der Achtung der Rechte jeder Frau und jedes Mannes. Der Anbruch des neuen Jahrtausends wird uns dann bereit finden, gemeinsam den Frieden zu bauen.
1 Vgl. Redemptor hominis (4. Marz 1979), 17: AAS 71 (1979), 296.
2 Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Präambel, erster Abschnitt.
3 Siehe besonders: Erklärung von Wien (25. Juni 1993), Präambel, 2.
4 Johannes Paul II., EnzykIika Evangelium vitae (25. März 1995), 57: AAS 87 (1995), 465.
5 Vgl. ebd., 10, aaO., 412.
6 Vgl. II. Ökumenisches Vatikanisches Konzil, Erklärung Dignitatis humanae, 3.
7 Vgl. Art. 18.
8 Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 25,1.
9 Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus (1. Mai 1991), 34: AAS 83 (1991), 836.
10 Vgl. diesbezügliche Aussagen im Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 23072317.
11 Ansprache an eine Kommission von Vertretern des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika (21. August 1945): Ansprachen und Radiobotschaften von Pius Xll., VII (19451946), 141.
12 Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptor hominis (4. März 1979), 1314: AAS 71 (1979), 282286.
13 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1397.
14 Johannes Paul II., Angelus vom 27. September 1998: L'Osservatore Romano, 28./29. September 1998, S. 5.
15 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Tertio millennio adveniente (10. November 1994), 4951: AAS 87 (1995), 3536