49/1999 | |
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Eva Jüsten, Das Domkapitel nach dem Codex Iuris Canonici von 1983, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland und Österreich, Europäische Hochschulschriften, Reihe II, Rechtswissenschaft, Bd. 1386, Frankfurt am Main 1993, XII + 195 S.
Die Domkapitel sind durch verschiedene Bischofswahlen im deutschsprachigen
Raum Ende der achtziger Jahre Gegenstand des öffentlichen Interesses
geworden. Die Autorin nahm dies zum Anlass, über diese Institution
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg
ihre Dissertation zu schreiben. Gegenüber dem Codex Iuris Canonici
von 1917, der dem Domkapitel 32, teils sehr umfangreiche canones widmete,
begnügt sich der Codex Iuris Canonici von 1983 mit deren acht. Die
Normierung im Einzelnen hat neu partikularrechtlich in Statuten zu erfolgen.
Daraus ergibt sich zwar eine grössere Autonomie der einzelnen Diözesen,
anderseits ist aber unübersehbar, dass die Domkapitel an Bedeutung
verloren haben (insbesondere bei Erledigung des Bischofsstuhles; die entsprechenden
Befugnisse sind neu dem Konsultorenkollegium übertragen).
Die Arbeit berücksichtigt zwar besonders die Praxis in den deutschen
und österreichischen Domkapiteln, sie ist aber durchaus auch für
Leser aus der Schweiz von Interesse, da sie einen guten Einblick in die
sich stellenden Probleme und die in den Statuten zu regelnden Materien gewährt.