39/1999 | |
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Kirchliche Berufe |
Die Pfarrei als vertrautes Gebilde und Instrument unserer Seelsorge ist in einem langen geschichtlichen Prozess entstanden und war immer wieder verschiedenen Wandlungen unterworfen. Das Gleiche gilt für die Leitung dieser Pfarreien,<1> die von einem bestimmten Zeitpunkt an zur selbstverständlichen Funktion der Priester<2> wurde. Und es trifft ebenso für die sonntägliche Eucharistiefeier zu, die sich von Anfang an mit der Bildung von Gemeinden und späteren Pfarreien wie ein roter Faden durch die bisherige geschichtliche Entwicklung hindurchzieht. Gemeinde, sonntägliche Eucharistie, Priester waren nachweislich bei allen Verdunkelungen durch die jeweilige geschichtliche, konkrete Praxis eine Einheit.
Durch den anhaltenden Priestermangel der vergangenen Jahre in Europa und Nordamerika, aber auch in Afrika und Lateinamerika ist diese Einheit ins Wanken geraten. Je nach Interessenlage versucht man an der bisher mehr oder weniger gut gehaltenen «Dreiecksbeziehung» Gemeinde, Eucharistie, Priester herumzubasteln. Dabei muss man den Eindruck haben, dass erstrangige «gut-katholische» dogmatische Grundpositionen insbesondere in Bezug auf das Verhältnis von Sakrament und Leben pragmatisch ausser Kraft gesetzt wurden. In der Redeweise, Jesus habe die Sakramente «eingesetzt», kann man einen Hinweis auf die Notwendigkeit ihrer «Verortung» im Boden des konkreten Lebens sehen. Dagegen lässt man sich auf skurrile, theologische Kompromisse ein, weil man nicht den Mut hat, die Amtszulassungen und Amtsprofile neu mit dem Leben variabel in Verbindung zu setzen, die von Johannes XXIII. bei seiner Eröffnungsrede des Zweiten Vatikanischen Konzils ausgesprochene Ermutigung ernst zu nehmen, «... dem verschiedenen Verlauf der Lebensumstände zu folgen mit dem Zweck, anzupassen, zu korrigieren, zu verbessern, anzuspornen».<3>
Wegleitend für die folgenden Überlegungen soll die Amtstheologie
Karl Rahners sein. Bei Rahner sind alle Christinnen und Christen aufgrund
der Taufe Trägerinnen und Träger des kirchlichen Heilsdienstes.
Er stellt fest, dass jedes Glied der Kirche in seinem ganzen Tun auch für
das Heil aller anderen Glieder der Kirche wichtig und wirksam ist. Jedes
Glied, so Rahner, sei nicht nur Mitträgerin und Mitträger der
Kirche als Heilsfrucht, sondern genauso Mitträgerin und Mitträger
ihrer Heilsvermittlung.<4> Diese Berufung
aller Getauften, innerhalb, und nicht ausserhalb und schon gar nicht daneben,
in der Kirche ist für Rahner der Ort des Amtes in der Kirche. Wenn
alle Gläubigen aufgrund des allgemeinen Priestertums, das ihnen mit
der Taufe gegeben ist, Trägerinnen und Träger des kirchlichen
Heilsdienstes sind, besitzen sie dann nicht potentiell auch die Fähigkeit
zum Vorsitz der Eucharistie und zur Gemeindeleitung? Wozu dann noch die
Ordination?
Nach Rahner drängt die Selbstmitteilung Gottes auf Objektivation in
der Geschichte und in der Welt. Weil Gott seine Gegenwart nicht nur augenblicklich,
sondern dauernd an die Welt, die Selbstereignis seiner Selbstmitteilung
ist, in der Welt zugesagt hat, liegt es nahe, dass seine Gegenwart nicht
abstrakt, sondern konkret verstanden werden will.<5>
Kirche ist demnach die gesellschaftliche Objektivation der bleibenden Präsenz
Gottes in der Welt. Als Mitte und Höhepunkt dieser Objektivation darf
in der Heilsgeschichte die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus angesehen
werden. Insofern die Kirche Christus nachfolgt, indem sie seine Botschaft
weiterträgt (Tat der Kirche), bleibt der sich selbst mitteilende Gott
in ihr präsent (Wesen der Kirche).<6>
Das Amt in der Kirche ergibt sich also aus dem theologischen Selbstverständnis
der Kirche selbst. Was als kirchliche Wirklichkeit gegeben ist, darf und
sollte sakramental greifbar sein in der Dimension des kirchlichen Amtes.
Dessen Sinn ist folglich Konkretisierung und Kontextualisierung der Gegenwart
Gottes in der Welt.
Für Rahner geschieht in der einzelnen Ortsgemeinde als Teil der
Ortskirche in der Feier der Eucharistie der intensivste Wesensvollzug der
Kirche. Weil die Kirche in ihrem tiefsten Wesen das geschichtliche Anwesendbleiben
des fleischgewordenen Wortes Gottes in der Welt ist, ist sie als Ereignis
am greifbarsten und intensivsten dort gegeben, wo Christus durch das in
Vollmacht verkündete Wort der Konsekration Christus in seiner Gemeinde
selbst als der Gekreuzigte und Auferstandene heilspendend gegenwärtig
ist.<7>
Diese Funktionsbeschreibung der Ortsgemeinde hat zur Folge, dass Kirche
durch Konzentration in ihre eigene Ereignishaftigkeit hinein entsteht und
nicht durch Aufteilung der Gesamtkirche.<8>
Eine solche Aufwertung der Ortskirche, die am konkretesten die Pfarrei sein
dürfte<9>, bedeutet eo ipso auch
eine Beförderung des Vorstehers einer solchen Gemeinde, des Priesters,
weil sich für Rahner die erwähnte Konzentration von Kirche unter
seiner Leitung und kraft seiner sakramentalen Bevollmächtigung ereignet.
Rahner definiert also das priesterliche Amt vom sakramental verliehenen
Amt in der konkreten Ortsgemeinde her.<10>
Die Bestimmung des Priesteramtes erschöpft sich jedoch nicht in diesem
sakramentalen Aspekt, zumal man «sakramental» hier nicht als
sazerdotal oder kultisch missverstehen darf. Eine sazerdotale Herleitung
des Amtes wird von Rahner ausdrücklich abgelehnt.
Dieses bei der Sakramentalität ansetzende Amtsverständnis bedarf
nach Rahner noch der Ergänzung durch den Aspekt der Funktionalität.
Die Befähigung des Priesters zur Leitung der Eucharistiefeier in der
Priesterweihe ist nach ihm stets bezogen auf eine konkrete Gemeinde. Vor
dem Hintergrund des neutestamentlichen Befundes argumentiert er, dass man
nicht von der Vollmacht zur Leitung der Eucharistiefeier ausgehen darf,
auch wenn diese seit der apostolischen Zeit, mindestens im Normalfall, dem
Priestertum vorbehalten ist. «Der neutestamentlich legitime Ausgangspunkt
für die Wesensbestimmung des Amtspriestertums liegt vielmehr in der
Funktion der amtlichen Leitung einer christlichen Gemeinde.»<11> Dabei ist festzuhalten, dass dieser Ansatz
keineswegs die Ersetzung einer «Wesenstheologie» durch eine
«Funktionstheologie» bedeuten soll. Von der Menschwerdung Gottes
in Jesus Christus her ist diese Alternative ohnehin überholt, denn
die Funktion Jesu, sein «Dasein für andere» macht ja gerade
sein Wesen aus und umgekehrt.
Die Entwicklung von Gemeinde und Eucharistie im Lauf der Kirchengeschichte
zeigt deutlich, dass erst, als der Presbyter dem Episkopos beigeordnet wurde
und als Ortskirche (Bistum) und Ortsgemeinde nicht mehr identisch waren,
der Presbyter zum Vorsteher der Eucharistie in einer Ortsgemeinde als Teilhaber
am bischöflichen Amt wurde.<12> Die
Akzentuierung der Gemeindeleitung beinhaltet nicht Abwertung der Leitung
der Eucharistiefeier durch den Priester. Das Gegenteil ist der Fall: Die
Leitung der Eucharistiefeier ist die konsequente Ausgestaltung der Gemeindeleitung,
so wie die Leitung der Gemeinde die konsequente Ausgestaltung in der Leitung
der Eucharistiefeier ist. Wenn man die Eucharistiefeier als intensivsten
Wesensvollzug der Kirche begreift, so schliesst diese Gemeindeleitung schlechthin
ein. Die tiefere theologische Begründung sieht Rahner in der Einheit
von Wort und Sakrament. Diese Sicht Rahners deckt sich mit dem Verständnis
von Gemeinde, sonntäglicher Eucharistie und Priester in den Texten
des Zweiten Vatikanischen Konzils.
Im Dekret «Presbyterorum ordinis» wird der Dienst des Priesters
eben nicht in erster Linie vom Opfer her verstanden, sondern von der Versammlung
des Gottesvolkes, die sich zunächst durch den Dienst am Wort vollzieht.
Es heisst wörtlich: «An erster Stelle wird das Volk Gottes durch
das Wort des lebendigen Gottes zur Einheit versammelt ... Das erste Amt
des Priesters ... ist es daher, allen das Evangelium Gottes zu verkündigen»
(Vat II PO, Nr. 4). Damit ist der liturgische Gesichtspunkt nicht ausgeschlossen,
vielmehr erhält er von diesem Ausgangspunkt her seine ganze christliche
Weite und Tiefe.<13>
Dies alles zeigt: Gemeindeleitung und Leitung der Eucharistiefeier sind
theologisch grundsätzlich im Priesteramt vereinigt. Beide zusammen
ermöglichen volle Verkündigung als Dienst am Wort. Das Priesteramt
nur von der «Wandlung» her zu sehen, mündet in eine kultisch-sazerdotale
Engführung. Es nur von seiner sozialen Funktion in der Gemeinde zu
betrachten, endet in einer soziologischen Verflachung. Nur in der Einheit
von Gemeindeleitung und Leitung der Eucharistiefeier ist das Wesen des Priesteramtes
ganzheitlich ausgedrückt. Das Wesen des priesterlichen Amtes lässt
sich so am umfassendsten von der Gemeindeleitung her verstehen. Und so kann
Rahner pointiert formulieren: «Die Aufgabe (und darum das Wesen) des
Priesters ist: Pfarrer sein.»<14>
Das priesterliche Amt bezieht sich somit auf die Leitung einer Ortsgemeinde,
wobei diese Leitung konstitutiv die Leitung der Eucharistiefeier in dieser
Gemeinde einschliesst. Mit Rahner heisst dies zusammengefasst: Der Priester
«ist der Vorsteher einer Ortskirche, ... der amtliche im Namen der
Gesamtkirche redende Verkünder der christlichen Botschaft, und er ist
in einem der Vorsteher der eucharistischen Feier; er hat eine leitende Funktion
der Einheit gegenüber all den übrigen Funktionen und deren Trägern,
die eine christliche Gemeinde als Kirche konstituieren und tragen und deren
Wirklichkeit natürlich nicht in einem Einzelnen allein gegeben sein
kann».<15>
Für den Zusammenhalt von Leitung der Eucharistiefeier und Gemeindeleitung
spricht für Rahner die Gefahr, dass der mit sakramentalen Vollmachten
ausgestattete Priester zu einem «untergeordneten Funktionär für
liturgische Vorgänge in der Gemeinde» werden kann.<16>
So würde der Amtspriester «zum blossen Kultfunktionär degradiert
... wenn es so aussieht, als ob alle übrigen Funktionen, die er bisher
innehatte, also Gemeindeleitung und die amtliche Verkündigung des Evangeliums,
eigentlich mit seinem Amt zentral gar nichts zu tun hätten».<17> Der Priester hätte danach «nur
noch die für sich allein unattraktive und menschlich frustrierende
Funktion des Vollziehers eines Ðopus operatumð als einzige für
ihn allein Geltende in Anspruch» zu nehmen.<18>
Es legt sich nahe, sich die Stellungnahme Rahners auch umgekehrt vorzustellen:
Wenn ein Gemeindeleiter nicht auch beauftragt und bestätigt ist für
die sakramentale Dimension seines Dienstes, so ist auch für ihn die
Gefahr gegeben, dass man ihn zu einem profan-soziologischen Moderator degradiert,
und dass auch er nicht Gemeindeleitung theologisch im vollen Sinn erfüllen
kann.
Im Folgenden sollen nun die von der Amtstheologie Karl Rahners vorgezeichneten Linien noch weiter ins Heute ausgezogen werden.
Was das Zweite Vatikanische Konzil zu überwinden suchte, das Auseinanderbrechen
von Leitungs- und Weihegewalt im priesterlichen Amt, ist inzwischen weithin
pastorale Alltagswirklichkeit geworden. Der CIC 1983 reagierte in can. 517
bereits auf die neue Situation. Im Normalzustand stellt nach can. 515 die
Pfarrei eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen dar, die in einer
Teilkirche auf Dauer errichtet ist «und deren Seelsorge unter der
Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen
Hirten anvertraut wird».
Der Begriff «pastor proprius» beinhaltet in jedem Fall die Nähe
zu den Menschen in der betreffenden Gemeinde. Wenn der Priester nicht als
Mensch und als Seelsorger wirklich in einer Gemeinde verwurzelt ist, wenn
er nicht mit den Sorgen der Menschen vertraut ist, wenn sich seine konkrete
Tätigkeit faktisch nur auf das ihm allein «Vorbehaltene»
beschränkt, ist keine wirkliche Gemeindeleitung möglich. Dies
sieht im Übrigen can. 529 § 1 des CIC 1983 nicht anders: «Um
die Hirtenaufgabe sorgfältig wahrzunehmen, hat der Pfarrer darum bemüht
zu sein, die seiner Sorge anvertrauten Gläubigen zu kennen; deshalb
soll er die Familien besuchen, an den Sorgen, den Ängsten und vor allem
an der Trauer der Gläubigen Anteil nehmen und sie im Herrn stärken...;
er soll sich mit besonderer Aufmerksamkeit den Armen, den Bedrängten,
Einsamen, den aus ihrer Heimat Verbannten und ebenso denen zuwenden, die
in besondere Schwierigkeiten geraten sind...»<19>.
Die im Frühmittelalter sich abzeichnende territoriale Pfarrstruktur
hat sich im Hoch- bzw. Spätmittelalter verfestigt. Man spricht seitdem
von einer Pfarrei im Vollsinn, wenn ein Seelsorgebezirk genau abgegrenzt
und keine Unterordnung als Filiale unter eine andere Pfarrei gegeben ist.
In diesem Zusammenhang ist interessant, dass der Codex 1983 vom Territorialprinzip
«regula generali» spricht und zugleich für die Errichtung
von «Personalpfarreien» stimmt. In can. 518 heisst es: «...;
wo es jedoch angezeigt ist, sind Personalpfarreien zu errichten, die nach
Ritus, Sprache oder Nationalität der Gläubigen eines Gebietes
oder auch unter einem anderen Gesichtspunkt bestimmt werden.» Diese
Ergänzung öffnet pastoraltheologisch den Blick für neue kleinere
Gemeindeformen, bis hin zu Sozialgestalten auf nationaler Ebene und auf
internationalem Niveau, im regionalen oder auch überregionalem Bereich,
bis hin zu diakonischen Kirchenbildungen und Institutionen. Es darf gefragt
werden, ob es in Zukunft neben dem Territorial- und Personalprinzip nicht
noch andere Prinzipien im Interesse menschennaher Seelsorge geben muss.
Man kann zum Beispiel an die neuen geistlichen Bewegungen und Gemeinschaften
denken. Je mehr jedenfalls in solchen Gemeindegebilden ordinierte Personen
zur Verfügung stehen, desto volks- bzw. gottesvolknäher kann das
Weiheamt werden.
Was heute nottun würde, wäre eine Verständigung über
das Grundanliegen des kirchlichen Amtes. Es ist die Frage: Worum geht es
primär im Kontext der Amtsdiskussion und was sind die sekundär
durchaus einen Dissens zulassenden Fragen? Und es geht in der Folge um die
Frage: Unter welchen Bedingungen zerstören die sekundären Fragen
das Grundanliegen? So wäre es wichtig, sich zuerst über das Unverzichtbare
und Wesentliche am kirchlichen Amt zu verständigen. Eine realistische
Wahrnehmung der gegenwärtig verfolgten Strategien im Hinblick ihrer
Wirkung auf die Frage nach dem Amt zeigt, dass die von vielen als alternativ
eingeschätzten Strategien, die eine de facto Entwicklung in unseren
Pfarreien vorwärts treiben, zunehmend den dogmatischen Wert des sakramentalen
Ordo zerstören. Es wäre zunächst eine Verständigung
über das Grundanliegen und über die theologische Legitimation
der in vielen Diözesen bereits wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu erzielen, und sich nicht nur in terminologischen Fixierungen zu ergehen.
Eine solche prinzipielle Entscheidung im Blick auf das Grundanliegen des
kirchlichen Amtes darf nicht länger hinausgeschoben werden. Sie könnte
die Grundlage für die notwendige Arbeit an einer überzeugenden
sakramentalen Ordokonzeption und Ordotheologie sein.
Es wäre ferner wichtig, sich ehrlich Rechenschaft zu geben über
die Verschleierung der nachkonziliaren Epoche im Blick auf die Tätigkeiten
von hauptamtlichen Laien in der Seelsorge. Die frühere Betonung des
Konzils, dass die in der Seelsorge arbeitenden Theologinnen und Theologen
keine Lückenbüsser sind, wie dies das Laiendekret eigentlich gesehen
hat, sondern einen echten Neubeginn und Aufbruch darstellen, wird zwar immer
wieder behauptet, aber in der Theologie und Praxis nicht ernst genug genommen.
So ist der gegenwärtige Zustand in dieser Frage mehr gekennzeichnet
durch Verwirrung und Vermischung als durch eine klare theologisch verantwortete
pastorale Strategie. Die Anstellungen von Laienmitarbeiterinnen und Laienmitarbeitern
in der Seelsorge in verantwortlichen Positionen sind nur zu verantworten,
wenn man in ihnen eine defiziente Form des ordinierten Amtes sieht, die
darauf drängt, dieses auch irgendwann zu erreichen. Gewiss, ein Blick
in die Dogmengeschichte zeigt, dass die Reform sakramentaler Strukturen
zu keiner Zeit an Schreibtischen konzipiert wurde, sondern stets in konfliktuellen,
auch menschliche Schicksale tangierenden, Prozessen vor sich ging. Voraussetzung
freilich, dass das konfliktuelle Potential zum Kapital für die Zukunft
werden kann, ist, dass es wenigstens wahrgenommen wird. Diese Wahrnehmung
ist so etwas wie der erste Tropfen auf den heissen Stein. Er ist das Entscheidende,
der Vorbote des Regens, wie ein afrikanisches Sprichwort sagt.
Für Rahner hört das eigentliche Laie-Sein dort auf, «wo
man im eigentlichen Sinn an der Hierarchie eigentümlichen Gewalten
in habitueller Weise partizipiert, so dass die Ausübung dieser Gewalten
für das Leben des Trägers charakteristisch, das heisst stand-(ort-)bestimmend
ist. Dabei ist es theologisch unerheblich, ob in der faktischen Übung
der Kirche diese Gewalten durch die Weihe oder ohne eine solche übertragen
werden.»<20> Faktisch hat ein Pastoralassistent,
der in einer priesterlosen Gemeinde die Gemeinde leitet, also ein Amt inne,
denn er übt eine bedeutende Funktion in der Kirche auf Dauer aus, für
die es bereits eine Form der Grundamtlichkeit der Kirche gibt, das Priesteramt
nämlich. Rahner selbst legt nahe, hier sogar von «anonymen»
Amtsträgern zu sprechen: «... es ist eine schwierige und gewiss
noch nicht völlig gelöste Frage, was von all dem, das unter solchen
Begriffen als Funktionen des Lebens der Kirche genannt ist, in die uns heute
gegebenen, hierarchisch gestuften Ämter des Bischofs, des Priesters,
des Diakons eingegangen ist und was sich davon ausserhalb dieser Ämter
real in der heutigen Kirche, wenn auch vielleicht ganz anonym oder unter
anderen Bezeichnungen, noch findet».<21>
Wenn in der Kirche ein Amt faktisch ausgeübt wird, darf die Kirche
die dafür vorgesehene sakramentale Weihe nicht vorenthalten. Im Rückgriff
auf die Sakramententheologie erinnert Rahner daran, dass ein kirchliches
Amt auch nichtsakramental übertragen werden kann, obwohl es möglicherweise
ein sakramentales Amt ist, und daher auch ein eigentlich nicht sakramental
verstandener Amtsübertragungsritus implizit schon Sakrament sein kann.<22> Von daher wäre zu fragen, «ob
nicht zum Beispiel die Dauerbestellung eines Pastoralassistenten durch den
Bischof als sakramentaler Vorgang interpretiert werden könnte».<23> Rahner fordert deshalb, dass ein Laie,
dem ein Amt übertragen wird, das Bedeutung und Qualität für
das Leben der Kirche hat, auch explizit am Weihesakrament teilhaben sollte.<24>
Die These Rahners, Priester sein sei identisch mit Pfarrer sein, bedeutet
für die heutige pastorale Situation, dass alle, die nicht im Vollamt
eine Gemeinde leiten, sondern dies nur im Nebenamt tun bzw. da oder dort
eine Gemeinde mit Gottesdienst «versorgen», dies nur als «halbe»
Priester tun. Demgegenüber gibt es heute viele Laien, die de facto
im Vollamt eine Gemeinde leiten und dies somit als «halbe» Priester
tun. Diese Überlegungen sind in erster Linie im Blick auf die Leitungsperson
der Gemeinde, die von der Amtstheologie Karl Rahners her auch geweiht sein
soll, angestellt. Dies muss jedoch nicht eine neue Priesterzentrierung bedeuten.
Den Auftakt dieser Überlegungen bildete die Aussage Rahners, dass alle
Christinnen und Christen aufgrund der Taufe Trägerinnen und Träger
des kirchlichen Heilsdienstes sind, nicht nur als Mitträgerinnen und
Mitträger der Kirche als Heilsfrucht, sondern genauso als Mitträgerinnen
und Mitträger der Heilsvermittlung. Es geht folglich um die Gestalt
eines Weiheamtes, dessen Wesen in der sakramentalen Kristallisation besteht,
und das jedoch gleichzeitig vom gesamten sakramentalen Handeln der Gemeinde
unterfangen und getragen ist. Wenn man die Leitung der feiernden Gemeinde
von der Leitung des alltäglichen Lebens wegamputiert, so hat dies auch
eine «halbierte» Gemeinde zur Folge. Sakrament und Leben wollen
«geteilt», nicht gespalten werden.
Wenn nach Karl Rahner die Priesterweihe nicht nur von der Sakramentalität her gesehen werden darf, sondern auch durch den Aspekt der Funktionalität der Gemeindeleitung zu ergänzen ist, dann hat dies auch Auswirkungen auf die theologische Ausbildung im Allgemeinen und auf die pastoraltheologische im Besonderen.<25> Nicht jeder, der geweiht ist, besitzt aufgrund der Weihe eine Fähigkeit zu leiten. Er wird durch die Weihe «zuständig für etwas», was jedoch nicht in jedem Fall identisch sein muss mit «fähig zu etwas». Wenn die Ordination auf das Leben einer konkreten Gemeinde und deren Leitung bezogen sein muss, dann braucht es vorausgehende Erfahrungsprozesse, in denen Menschen erleben, dass sie so etwas können und auch wollen. In dieser Linie kann ich die Berufseinführung (BE) im Bistum Basel, wo dies durch einen zweijährigen Kurs besser gewährleistet ist als in einem mehrwöchigen Pfarreipraktikum, sehr bejahen. Es ist durch die feste Anstellung in einer Gemeinde ein stärkeres Ego-Involvement sowie eine grössere Verantwortlickeit gegeben. Dass Spiritualität für die Ausübung eines kirchlichen Amtes unabdingbare Voraussetzung ist, darüber muss nicht gesprochen werden. Doch die Aussage Rahners, Priester sein sei identisch mit Pfarrer sein, bedeutet in der Konsequenz, dass sich zur Spiritualität auch Professionalität und fachliche Kompetenz gesellen muss. Nicht selten kann man von jungen Priestern nach einigen Jahren ihrer Berufstätigkeit hören: «Wenn ich das gewusst hätte, was da auf mich zukommt...!» Das Pfarramt, die Gemeindeleitung ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben, welche die Kirche zu vergeben hat. Während man in früheren Zeiten noch eine grössere «Manövriermasse» bei der Stellenbesetzung von Priestern besass, die es ermöglichte, Personen, die sich in der Praxis der Gemeindeleitung nicht gewachsen zeigten, in diverse kategoriale Tätigkeitsbereiche «abzuschieben», gibt es derartige «Nischen» heute nicht mehr. Mit anderen Worten: Der Bischof muss bei der Priesterweihe den Regens nicht nur nach der Würde der Kandidaten, sondern auch nach den erforderlichen menschlichen und beruflichen Voraussetzungen fragen.
Um einmal Grundsätze heutiger Organisationsentwicklung in der kirchlichen
Ämterfrage zu bemühen, wäre erstens von einer Vision auszugehen.
Für die Kirche heisst diese Vision «Reich Gottes». Zweitens
sind von dieser Vision her Ziele zu bestimmen. Für die Kirche ist dies
das Zeugnis des Evangeliums Gottes in Martyria, Diakonia und Leiturgia.
Drittens ist nach den sachlichen und personellen Ressourcen zu fragen. Sieht
man sich daraufhin den Umgang der Kirche mit der gegenwärtigen Krise
von Gemeinde, sonntäglicher Eucharistie, Priester an, dann erkennt
man, hier läuft es gerade umgekehrt: Man geht von den personellen Ressourcen
aus. Man fragt, wie viele noch zur Verfügung stehende zölibatär
leben wollende Priester es noch gibt, und von hier aus wird das weitere
Vorgehen, die Ziele und die Vision bestimmt. Es sei nicht in Abrede gestellt,
dass es Übergangszeiten geben kann, wo solche gegenläufige Organisationsentwicklung
angebracht erscheint. Aber eine solche Übergangszeit muss limitiert
sein. Um es in einem Bild zu sagen: Auf Dauer soll man nicht gegen eine
Einbahnstrasse fahren.
Nach dem Zeugnis des Neuen Testaments und der Kirchengeschichte hat Christus
seine Kirche zu allen Zeiten ausreichend mit Menschen versorgt, die sich
ganz in ein Leitungsamt der Kirche hineingeben. Allein der Epheserbrief
(Eph 4,716) zeigt, dass gleichzeitig mit dem notwendigen Gespräch
über eine heutige Ordo-Konzeption aller Grund zu Glaubensmut besteht.
Die neutestamentliche Forschung sowie die der frühen Kirche konnten
in den letzten Jahrzehnten zeigen, dass sich Strukturen und Ämter in
der Kirche erst allmählich und dann je nach ihrem konkreten Kontext,
zum Beispiel kulturelle (jüdische oder hellenistische) Bedingungen,
geographische Gegebenheiten, die Bedürfnisse der immer grösser
werdenden Gemeinden, unterschiedlich entwickelt und herausgebildet haben.
Erst im Lauf des zweiten Jahrhunderts ist eine Vereinheitlichung zu den
drei Ämtern Bischof, Priester und Diakon hin erkennbar. Dieses geschichtliche
Urteil erlaubt den theologischen Schluss und die theologische Option, dass
die Kirche in jeder Zeit das Recht hat ihre gegenwärtige Ordnung weiterzuentwickeln.
Das gelegentlich zu hörende Argument, die Kirche sei nicht berechtigt,
an den ihr von Anfang an vom Herrn eingestifteten Strukturen zu rütteln,
widerlegt sich von den Anfängen der kirchlichen Gestaltwerdung an.
Das einzige, das ihr von Christus in ihre Strukturen eingestiftet ist, ist
das Evangelium. Es ist das Prae, das der Gemeinde als Grund des kirchlichen
Amts vorausgeht.<26> Man kann aus diesem
frühen Stadium der Kirche auch lernen, dass kirchliche Strukturen verändert
werden müssen, wenn sie der Sendung der Kirche und ihrem Auftrag entgegenstehen.
Reinhold Bärenz ist ordentlicher Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der Universitären Hochschule Luzern.
1 Diesen Beitrag Überlegungen zu einer ganzheitlichen Leitungspraxis widme ich in dankbarer Erinnerung den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des diözesanen Fortbildungskurses (Dienste und Ämter in der Kirche. gestern, heute, morgen) des Dekanates Zürich-Stadt vom 5.9. Juli 1999 im Bildungshaus Kloster Fischingen.
2 Am Priesterbegriff wird in diesem Zusammenhang bewusst festgehalten. Gerade in pastoraltheologischer Sicht sollte der jahrhundertealte Sprachgebrauch in ökumenischer Rücksicht nicht einfach ignoriert werden. Er ist nicht nur in der katholischen Kirche, sondern auch gesellschaftlich zur Bezeichnung ihrer Amtsträger alltagssprachlich gefügt und gehört somit zum konfessionellen Profil der katholischen Kirche. Im ökumenischen Bemühen geht es ja gerade nicht um das Ausradieren und Verwischen von unterschiedlichen Sprachen und Symbolsystemen, sondern um die jeweilige Verbindung dieser Systeme mit christlichem Verständnis und um die gegenseitige Anerkennung unterschiedlicher konfessioneller Symbolsysteme. Vgl. dazu O. Fuchs, Ämter für eine Kirche der Zukunft. Ein Diskussionsanstoss, Luzern 1993, 81.
3 G. Alberigo, Art. «Aggiornamento», in: LThK, Bd. 1, 31993, 231.
4 Vgl. K. Rahner, in: Handbuch der Pastoraltheologie (HPTh) Bd. 1, Freiburg 1964, 151.
5 Vgl. U. Möbs, Das kirchliche Amt bei K. Rahner. Eine Untersuchung der Amtsstufen und ihrer Ausgestaltung, Münchener Universitätsschriften. Beiträge zur ökumenischen Theologie Bd. 24, Paderborn 1992, 68.
6 Ebd. 70f. Vgl. auch K. Rahner, HPTh Bd. 1, 118f.
7 Vgl. K. Rahner/J. Ratzinger, Episkopat und Primat, QD 11, Freiburg 1961, 26.
8 Vgl. ebd. 25.
9 Vgl. K. Rahner, Zur Theologie und Spiritualität der Pfarrseelsorge, in: Schriften zur Theologie 14, Einsiedeln 1980, 150f.
10 Vgl. K. Rahner, Der theologische Ansatzpunkt für die Bestimmung des Wesens des Amtspriestertums, in: Schriften zur Theologie 9, Einsiedeln 1970, 368. Vgl. K. Rahner, Zum Selbstverständnis des Amtspriesters, in: Schriften zur Theologie 10, Einsiedeln 1972, 452.
11 Vgl. K. Rahner, Zum Selbstverständnis des Amtspriesters, aaO. 454.
12 Vgl. E. L. Grasmück, Vom Presbyter zum Priester, in P. Hoffmann (Hrsg.), Priesterkirche, Düsseldorf 1987, 96131.
13 Vgl. J. Ratzinger; Das neue Volk Gottes. Entwürfe zur Ekklesiologie, Düsseldorf 1969, 390f.
14 K. Rahner, Pastorale Dienste und Gemeindeleitung, in: Schriften zur Theologie 14, Einsiedeln 1980, 134.
15 Ebd.
16 Vgl. K. Rahner, Strukturwandel der Kirche als Aufgabe und Chance, 133.
17 K. Rahner, Weihe im Leben und in der Reflexion der Kirche, in: Schriften zur Theologie Bd. 14, Einsiedeln 1980, 129.
18 K. Rahner, Pastorale Dienste und Gemeindeleitung, aaO. 137.
19 Vgl. R. Bärenz, Frisches Brot. Seelsorge, die schmeckt, Freiburg i.Br. 21999, 49.
20 K. Rahner, Über das Laienapostolat, in: Schriften zur Theologie Bd. 2, Einsiedeln 1955, 351.
21 K. Rahner, Theologische Reflexionen zum Priesterbild von heute und morgen, in: Schriften zur Theologie Bd. 9, Einsiedeln 1970, 377.
22 Vgl. K. Rahner, Pastorale Dienste und Gemeindeleitung, in: Schriften zur Theologie Bd. 14, Einsiedeln 1980, 140.
23 P. M. Zulehner, «Denn Du kommst unserem Tun mit Deiner Gnade zuvor...». Zur Theologie der Seelsorge heute. P. M. Zulehner im Gespräch mit Karl Rahner, Düsseldorf 1984, 102.
24 Vgl. K. Rahner, Pastorale Dienste und Gemeindeleitung, aaO. 140; P. Hünermann unterscheidet sich in dieser Frage von Rahner, indem er statt der sakramentalen Anerkennung eine neue Aufteilung des Ordo als eine eigene sakramentale Weise der Amtsverleihung fordert. Vgl. P. Hünermann, Ordo in neuer Ordnung? Dogmatische Überlegungen zur Frage der Ämter und Dienste in der Kirche heute, in: F. Klostermann (Hrsg.), Der Priestermangel und seine Konsequenzen, Düsseldorf 1977, 5894.
25 Vgl. O. Fuchs, Ämter für eine Kirche der Zukunft, aaO. 124.
26 Vgl. M. Theobald, Die Zukunft des kirchlichen Amtes. Neutestamentliche Perspektiven angesichts gegenwärtiger Blockaden, in: P. Hünermann (Hrsg.), Und dennoch... Die römische Instruktion über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, Freiburg 1998, 2949; hier auch weitere Literaturhinweise.