16/1999 | |
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Berichte |
Diese rhetorische Frage würde wahrscheinlich niemand im ersten Moment
mit Nein beantworten. Doch wenn wir das Grundlagenpapier der Ökumenischen
Konsultation lesen, ist sie berechtigt. Jugendseelsorger/-seelsorgerinnen
der Deutschschweiz beschäftigten sich an der letzten Juseso-Konferenz
mit dem Thema «Wie konsultieren wir die Jugend?» Hier sind einige
der Ergebnisse dieser Tagung.
Angeregt durch die Konferenz verfasste die Fachstelle für kirchliche
Kinder- und Jugendarbeit eine Stellungnahme zuhanden der ökumenischen
Konsultation, die hier kurz kommentiert wird.
Es ist begrüssenswert, dass die Kirchen ihre Mitglieder zu einem
so wichtigen Thema wie die Zukunft um ihre Meinung bitten. Die Jugendseelsorger/-seelsorgerinnen
stellten jedoch fest, dass bei der Konzeption des Konsultationsprozesses
keine Jugendichen mitbeteiligt waren. Die Initianten der Konsultation haben
nicht damit gerechnet, dass man auch Leute befragen kann (zum Beispiel Jugendliche),
die mit der Form einer politischen Vernehmlassung wenig anfangen können.
Ausserdem ist für die Jugendseelsorger/-seelsorgerinnen nicht klar,
was mit den Stellungnahmen passiert. Vor allem die Tatsache, dass diese
selektiert und von den Kirchenleitungen, und nicht von der Stimme des Volkes,
in einem Schlussdokument beurteilt werden, veranlasste die Teilnehmenden
zu denken, dass es sich um eine Alibi-Übung handeln könnte. Für
Jugendliche, wurde festgestellt, liegt die Schwelle, um sich beteiligen
zu können, sehr hoch. Falls es keine Eingaben Jugendlicher geben wird,
heisst das nicht, dass sie sich nicht für ihre Zukunft interessieren,
dass sie apolitisch oder dumm wären. Ihre Abstinenz ist lediglich ein
Indiz dafür, dass sie durch das Konzept und die Methode der Konsultation
nicht mitmachen konnten.
Für die Befragung Jugendlicher wäre zentral gewesen, dass die
Konsultation auf eine Geh-Struktur aufbauen würde. Wenn die Kirchenleitungen
etwas von den Jugendlichen wollen, dann sollten sie sich auf den Weg zu
ihnen machen und nicht immer warten, dass sie sich, aufgrund des Aufrufs,
melden. So hätte die Konsultation aktiv Interesse an ihren Adressaten/Adressatinnen
gezeigt. So bleibt als einzige Möglichkeit, um Jugendliche zu erreichen,
ein engagierter Jugendarbeiter oder eine engagierte Jugendarbeiterin, die
aus eigenem Interesse und nach einer schwierigen Übersetzungsarbeit
die in der Jugendarbeit heute unverzichtbare Geh-Struktur einbaut.
Trotz Kritik an der Konsultation lässt sie sich in der Jugendarbeit sinnvoll nutzen. Die Frage der Zukunft ist, streng genommen, eine Frage der Kinder und Jugendlichen. Sie sind die ersten Betroffenen und sie machen sich auch deswegen Sorgen. Die Welt der 90er ist für Jugendliche längst nicht mehr die Welt der unbeschränkten Möglichkeiten. Arbeitsplätze, Ökosysteme, soziale Sicherheiten und anderes zeigen in unserem Jahrzehnt deutlicher denn je ihre beschränkten Ressourcen und drohen zum Privileg der wenigen zu degenerieren. Viele Jugendliche sind dadurch in ihren Wahlmöglichkeiten enorm eingeschränkt und können kaum mit neuen, kreativen Lebenslaufmodellen experimentieren. In dieser schwierigen Situation ist es sinnvoll, unabhängig von einer Stellungnahme, in einer Jugendgruppe oder im Rahmen von Projekten die Zukunft zu thematisieren. Gruppen- und echte kommunikative Prozesse können für viele Jugendliche eine nicht zu unterschätzende Entlastung sein und die Wahrnehmung unerwarteter Möglichkeiten bedeuten. Ausserdem können Jugendseelsorgerinnen und Jugendseelsorger die Konsultation für eine eigene Stellungnahme nutzen.
Die Stellungnahme der Fachstelle für kirchliche Kinder- und Jugendarbeit schlägt einen Generationenvertrag vor, der als Bestandteil eines neuen Gesellschaftsvertrags zu verstehen ist. In einem Generationenvertrag sollten folgende Punkte unweigerlich berücksichtigt werden:
Besonders wichtig für die Glaubwürdigkeit der Konsultation ist die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kirchen, ihre Forderungen an den Staat und die Gesellschaft an sich selber anzuwenden. Auch die Forderung nach einer Chance für die Jugend wird nur dann gehört werden, wenn die Kirchen sich die von ihr vertretenen Postulate zu Eigen machen.
Die Stellungnahme der Fachstelle kann bestellt werden bei: Fachstelle für kirchliche Kinder- und Jugendarbeit, Auf der Mauer 13, Postfach 7287, 8023 Zürich, Telefon 01-2666999, Telefax 01-2666900, E-Mail: fachstelle.kiju@bluewin.ch
Roberto Suter Jäger arbeitet auf der Fachstelle für kirchliche Kinder- und Jugendarbeit in Zürich.
Ende November nahmen die Mitglieder der Deutschschweizerischen Konferenz Katholischer Verbandsleiter/-innen (DKKVL) vor der gemeinsamen Sitzung an einer Ringvorlesung zur Ökumenischen Konsultation teil, die vom Institut für Sozialethik der Universitären Hochschule Luzern und dem Sozialinstitut der KAB veranstaltet wurde. Die beiden Referate von Prof. Ingrid Kissling-Näf, Zürich, und von Prof. Hans J. Münk, Luzern, über den in der Konsultation vorgestellten Gesellschaftsvertrag stiessen bei den Mitgliedern auf offene Ohren, da dieser von den beiden Referierenden kritisch unter die Lupe genommen wurde. In der anschliessenden Sitzung der Mitglieder der DKKVL kam heraus, dass die meisten Verbände an einer Stellungnahme zur Konsultation arbeiten. Nach dem Austausch der Verbandsarbeit übergab die KAB die Leitung der DKKVL an den Schweiz. Kath. Männerbund und an den Schweiz. Kath. Bauernverein.