51-52/1999 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Die «Pontificia Commissio de Bonis Culturalibus Ecclesiae»
lädt alle Künstlerinnen und Künstler ein, an einer Jubiläumsfeier
für Künstler am 18. Februar 2000 in Rom teilzunehmen. Neben einer
Eucharistiefeier in der Basilika Sankt Peter sind auch ein Internationales
Symposium über das Verhältnis zwischen Kirche und Kunst, ein Besuch
einer Kunstausstellung sowie Konzerte vorgesehen.
Die Schweizer Bischofskonferenz empfiehlt interessierten Künstlerinnen
und Künstlern, sich an diesem besonderen Ereignis des Jubiläumsjahres
2000 zu beteiligen. In den Bischöflichen Ordinariaten sind die weiteren
Informationen sowie die Anmeldeformulare für diese Jubiläumsfeier
erhältlich.
Am 1. und 2. Januar 2000 wird traditionsgemäss in den katholischen
Kirchen der ganzen Schweiz das so genannte Epiphanieopfer aufgenommen. Dieses
Opfer ist jeweils für Bauvorhaben von drei Pfarreien bzw. religiösen
Gemeinschaften bestimmt, die aus eigener Kraft nicht in der Lage wären,
die Renovationen ihrer Kirchen zu verwirklichen.
Das Epiphanieopfer 2000 ist für die folgenden drei Renovationsvorhaben
vorgesehen:
Die Ermitage de Longeborgne bei Bramois (VS) ist ein Marienheiligtum, das von Benediktinern betreut wird. Die barocken Altäre und baufälligen Gebäude müssen restauriert werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf über Fr. 350000., eine Summe, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Mönche übersteigt. Sie vertrauen auf die Grossherzigkeit der Spender.
Für die Tessiner Pfarrei Mezzovico am Fusse des Monte Tamaro ist die Renovation ihrer Pfarrkirche S. Abbondio eine schwere finanzielle Last, belaufen sich die Kosten auf rund Fr. 2275000.. Zwar stehen Eigenmittel, Spenden und Subventionen in der Höhe von Fr. 1575000. zur Verfügung, aber die noch fehlenden Fr. 700000. beunruhigen die rund 900 Pfarreiangehörigen stark.
Die Pfarrei Movelier-Mettembert im Kanton Jura muss ihre Pfarrkirche St-Germain-d'Auxerre renovieren. Die Kosten sind auf Fr. 648000. geschätzt. Bei jährlichen Steuereinnahmen von rund Fr. 65000. ist ein derartiges Vorhaben für die 434-Seelengemeinde eine allein nicht lösbare Aufgabe. Eine solidarische Hilfe tut Not.
Jede dieser drei Seelsorgestellen erhält einen Drittel des gesamten
Epiphanieopfers, die Hälfte davon jeweils à fonds perdu und
die andere Hälfte als zinsloses Darlehen für die Dauer von zehn
Jahren. Diese Darlehen werden nach ihrer Rückzahlung anderen bedürftigen
Pfarreien zinslos oder zu günstigen Bedingungen für Bauvorhaben
zur Verfügung gestellt, so dass die Opfergelder in mehrfacher Weise
wirksam werden können.
Das Opfer 1999 ergab den Betrag von rund Fr. 560000.. Wir danken allen
Spendern herzlich und empfehlen gleichzeitig das Epiphanieopfer 2000 dem
solidarischen Wohlwollen aller Katholiken in der Schweiz.
Am Sonntag, 12. Dezember 1999, hat Bischof Dr. Kurt Koch in der Klosterkirche auf dem Wesemlin in Luzern Diakon Fr. Emmanuel Fumeaux, von Conthey (VS) in Altdorf (UR), zum Priester geweiht.
Dr. Sabine Bieberstein, Theologin in Bern Dreifaltigkeit, zum Mitglied
der Diözesanen Kommission für die Fortbildung kirchlicher Amtsträger/Amtsträgerinnen
(BFK);
Dr. Markus Thürig, Pfarrer in Kriegstetten, zum Mitglied der Diözesanen
Kommission für die Fortbildung kirchlicher Amtsträger/Amtsträgerinnen
(BFK).
Die leidenschaftliche Liebe Gottes zur Erde, das Tiefste des christlichen
Glaubens, scheint im Geheimnis der Menschwerdung Gottes auf. Dies betont
der Bischof von Basel, Kurt Koch, in seinem Bischofswort zum Heiligen Jahr
2000, das am 4. Adventssonntag in allen Kirchen der Diözese zu verlesen
war.
Die «unerhörte Botschaft von Weihnacht», so der Bischof,
heisse: Gott will zusammen mit seinen Geschöpfen arm sein. «Deshalb
hat er durch die Menschwerdung seines Sohnes ermöglicht, sein Leiden
der Liebe seinen Geschöpfen glaubwürdig zu erweisen.» Das
Wunder der Weihnacht führe zum Geheimnis des Dreieinen Gottes. Dieses
Geheimnis stehe im Mittelpunkt des Grossen Jubiläumsjahres 2000, das
nach dem Wunsch des Papstes ein «intensives eucharistisches Jahr»
sein soll.
«Gerade in der heutigen Zeit, in der viele Pfarreien auf die Eucharistie
verzichten müssen, sind wir erst recht verpflichtet, die gläubige
Wertschätzung dieses grossartigen Geschenkes wach zu halten und zu
vertiefen.» Die Feier des Todes und der Auferstehung Christi, die
in jeder Messfeier bekannt werden, sei und bleibe die Kernmitte unseres
Glaubens und das Lebenszentrum der kirchlichen Gemeinschaft, unterstreicht
Bischof Koch.
Josef Koller, emeritierter Pfarrer,Villmergen (Büttikon)
Am 6. Dezember 1999 starb in Büttikon der emeritierte Pfarrer Josef
Koller. Er wurde am 31. Juli 1924 in Oberwil (AG) geboren und am 29. Juni
1953 zum Priester geweiht. Er begann das seelsorgliche Wirken als Vikar
in Mettau (19531959) und als Vikar in Schönenwerd (19591962).
Danach wurde er Pfarrhelfer (19621969) und Pfarrer in Bremgarten (19691976).
19761989 betreute er als Pfarradministrator die Pfarrei Oberwil (AG).
Die Jahre des Ruhestandes verbrachte er in Büttikon (seit 1989). Sein
Grab befindet sich in Villmergen.
Alfons Ringer, emeritierter Pfarrer, St. Pelagiberg
Am 7. Dezember 1999 starb in St. Pelagiberg der emeritierte Pfarrer Alfons
Ringer. Er wurde am 15. Februar 1920 in Arbon geboren und am 29. Juni 1945
zum Priester geweiht. Stationen seines Wirkens waren Mettau (Vikar 19451948),
Luthern (Vikar 19481953), Sulgen (Vikar 19531957) und Kreuzlingen
(Kaplan 19571959). 19591997 wirkte er als Pfarrer in St. Pelagiberg.
Dort verblieb er auch in der Zeit nach der Demission. Sein Grab befindet
sich in St. Pelagiberg.
Bischof Amédée Grab ernannte:
Pfarrer Bruno Frei zum Spiritual der Alterssiedlung «Bodmer»
in Chur, ab 1. Juli 1999;
Br. Emmanuel Fumeaux OFMCap zum Spitalseelsorger am Kantonsspital Uri in
Altdorf, ab 1. Dezember 1999;
Pfarrer Sarto Weber zum Spitalseelsorger am Stadtspital Triemli in Zürich
und am Spital Sanitas in Kilchberg, ab 1. Dezember 1999.
Ab 1. Januar 2000 werden die Zivilstandsämter bei der zivilen Eheschliessung nicht mehr von sich aus einen Eheschein aushändigen. Das Brautpaar erhält jedoch das Familienbüchlein mit dem entsprechenden Eintrag. Dieses neue Vorgehen müssen die Pfarrämter nun bei der kirchlichen Eheschliessung berücksichtigen.
Am 1. Juli 2000 beginnt eine neue Amtszeit. Die Dekanate werden deshalb im ersten Halbjahr ihre Dekanatskommissionen und Delegierten neu wählen. Die Wahl der Dekane muss vom Bischof bestätigt werden.
Da es in einzelnen Dekanaten kaum mehr möglich ist, die Dekanatskommission
gemäss den geltenden Statuten zu bestellen, hat die Dekanenkonferenz
dem Bischof eine Teilrevision vorgeschlagen. Diese wurde vom Ordinariatsrat
beraten und vom Bischof genehmigt.
Da das kanonische Recht keine Aussagen macht über die Organisation
von Dekanaten, sondern nur über das Amt des Dekans, verzichtet die
Revision auf das Amt des Vizedekans und beauftragt die Dekanatsversammlung,
dem Dekan einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zur Seite zu stellen.
Ist der Stellvertreter kein Priester, muss für die priesterlichen Funktionen,
vor allem für die Pfarrinstallation oder die Mitwirkung bei Beerdigungen
sowie für die Vertretung im Priesterrat, ein Priester durch Wahl beauftragt
werden. Zugleich wurden die Entschädigungen für die einzelnen
Aufgaben soweit geregelt, wie sie gegenwärtig mit den staatskirchlichen
Gremien vereinbart sind.
Die Revision tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Die Dekane erhalten den revidierten
Text sobald er gedruckt vorliegt, die übrigen Seelsorger und Seelsorgerinnen
anlässlich eines nächsten Versands durch das Ordinariat. Er ist
in den Ordner «Hilfen, Regeln, Weisungen für die Seelsorge»
einzufügen.
Bischof Ivo Fürer liegt eine Zusammenarbeit der Bistumsleitung mit den Kirchenverwaltungen sehr am Herzen. Treffen mit den Präsidenten und Präsidentinnen hatten ihm gezeigt, wie wertvoll der gegenseitige Austausch ist. Er hatte daher der Leitung des Verbandes Katholischer Kirchgemeinden des Kantons St. Gallen auch den Vorschlag für eine Begegnung Ordinariat Kirchenverwaltungsräte gemacht. Die Tagung mit Kurzreferaten und einer Fragerunde fand am Samstagvormittag, 4. Dezember, in Degersheim statt und es nahmen daran 370 bisherige und neu gewählte Kirchenverwaltungsräte und -rätinnen sowie Aktuare und Aktuarinnen teil. «Das Bistum am Vorabend des 3. Jahrtausends» war dabei das Thema von Bischof Ivo. Über die schwierige personelle Situation orientierten vom Personalteam Generalvikar Anton Thaler und Pfarrer Paul B. Hutter. Die weiteren Schritte im Bistumsprojekt «He! Was glaubst Du?» stellte der Leiter des Pastoralamtes, Bischofsvikar Markus Büchel, vor. Die diözesane und regionale Jugendseelsorge sowie der Religionsunterricht in der Schule waren die Themen, auf die Diözesankatechet Philipp Hautle einging. Das Diakoniekonzept der Caritas St. Gallen präsentierte Fredy Bihler.
Josef Stillhart, Pfarrer
Mit grosser Bestürzung und tiefer Trauer haben die Pfarreien Eschenbach
und St. Gallenkappel und auch das Bistum auf die Nachricht vom plötzlichen
Tod des 53-jährigen Pfarrers Josef Stillhart reagiert. Er ist am Abend
des 8. Dezembers 1999 nach der Abendmesse an einem Herzversagen gestorben
und am 14. Dezember in Eschenbach unter grosser Anteilnahme von Kollegen
und Pfarreiangehörigen beerdigt worden.
Josef Stillhart ist als zweitjüngstes von neun Kindern am 3. Dezember
1946 in eine Bauernfamilie in Lütisburg hineingeboren worden. Er besuchte
das Gymnasium in Einsiedeln und studierte Theologie in Freiburg und Löwen
(B) sowie Katechese am Katechetischen Institut in Luzern. In Wil arbeitete
er ab 1973 zuerst als Katechet und Pastoralassistent und nach seiner Priesterweihe
im Jahre 1976 bis 1982 als Kaplan, wobei ihm vor allem eine zeitgemässe
Jugendseelsorge ein grosses Anliegen war. Aus jener Zeit stammt sein Engagement
für die Pfadfinder, die durch seinen Tod nun den Diözesanpräses
verloren haben.
Am Ende seiner Kaplanenzeit in Sargans und Azmoos besuchte Josef Stillhart
die Priesterschule der Fokolar-Bewegung in Italien. Im Frühling 1985
wurde er zum Pfarrer von Neu St. Johann gewählt. In den Jahren 1990
und 1992 wurde er zusätzlich Pfarradministrator von Ebnat-Kappel und
Stein. Während seiner Toggenburger Zeit war er Vizedekan im Dekanat
Wil-Wattwil. Er arbeitete auch im Priester- und im Seelsorgerat mit sowie
in der Personalkommission des Bistums.
Als sich Josef Stillhart nach zehn Jahren vom Toggenburg verabschiedete,
sagte er, er wolle sich nicht auf Gewachsenem und Erreichtem ausruhen, sondern
nochmals Neues versuchen und anpacken, sich «erneut auf den Weg machen
mit Christen in einer anderen Gegend». Am 1. Juli 1995 wurde er als
Pfarrer von Eschenbach eingesetzt und 1998 auch von St. Gallenkappel. Gerne
wären die Angehörigen beider Pfarreien, die ihren engagierten
Pfarrer und sein seelsorgerliches Wirken schätzten, und das Seelsorgeteam,
das gern mit ihm zusammenarbeitete, den gemeinsamen Weg mit ihm noch länger
gegangen.
Aufgrund eines Vorfalls im Dekanat Sargans musste die Bistumsleitung
Stellung nehmen zur Frage, wie weit geweihte Orte für nichtkirchlichen
Gebrauch zur Verfügung gestellt werden müssen oder können.
Die Antwort ist auch für die andern Dekanate von Bedeutung und Interesse.
Deshalb wird sie hier entsprechend angepasst veröffentlicht.
Anfangs Oktober 1999 fand im Alten Bad Pfäfers die Hochzeit eines japanischen
Brautpaares statt. Sie wurde ermöglicht durch «Heidiland Marketing»
in Verbindung mit dem Reisebüro «Japanese Incoming Services»
in Davos. Vorbild sind Hochzeiten für japanische Brautpaare an andern
schweizerischen Orten, die Brautpaaren aus dem Fernen Osten «Hochzeit
in der Schweiz alles inklusive» anbieten. Die Hochzeitszeremonie
sollte ursprünglich in der Kapelle St. Georg, Pfäfers, durch den
Gemeindammann vorgenommen werden. Da aber bei der betroffenen Kirchgemeinde
kein entsprechendes schriftliches Gesuch eingereicht und das zuständige
Pfarramt umgangen wurde, gab der Kirchenverwaltungsratspräsident auf
die mündliche Anfrage hin eine abschlägige Antwort. Deshalb wurde
die Hochzeit im Alten Bad Pfäfers gefeiert und als «Zeremonienmeister»
Nicolas Lindt aus Wald (ZH) verpflichtet, der anscheinend in der Schweiz
Paare nach anderer Art traut. Nach einem persönlichen Gespräch
vollzog er ein philosophisches Trauritual. Die Feier war verbunden mit touristischen
Angeboten. Nach dem Ereignis wurde dem Kirchenverwaltungsrat vorgeworfen,
er trage die Entwicklung des Tourismus nicht mit. Da die Kapellen und Kirchen
der Region bei der Restauration von der öffentlichen Hand subventioniert
worden sind, gehörten sie auch allen (Zitat Lindt).
Die Bistumsleitung stellt fest, dass Kirchgemeinden, Pfarreien, teils auch
Klöster öffentlich anerkannte Eigentümer ihrer Kirchen und
Kapellen sind. Zudem geht es um Orte, die durch Weihe und Gebrauch für
kirchliche Zwecke ausgesondert wurden und somit nicht mehr ohne weiteres
für irgendwelchen allgemeinen Gebrauch eingesetzt werden können.
Eine totale Freigabe könnte somit auch das Empfinden des gläubigen
Volkes verletzen. Wenn also eine Gemeinschaft einen solchen Ort nicht für
jeden Zweck freigibt, ist dies ihr natürliches und gutes Recht. Das
Kirchenrecht hält fest (c. 1210): «An einem heiligen Ort darf
nur das zugelassen werden, was der Ausübung oder Förderung von
Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient, und ist das verboten,
was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist. Der Ordinarius kann aber
im Einzelfall einen andern, der Heiligkeit des Ortes jedoch nicht entgegenstehenden
Gebrauch gestatten.» Ferner bedarf es für die nichtkirchliche
Nutzung eines geweihten Ortes gemäss staatskirchenrechtlichter Regelung
des Katholischen Konfessionsteils der Zustimmung des Pfarrers bzw. des zuständigen
Priesters (Dekret vom 18. September 1979). Die herkömmliche Tradition
macht dort eine Ausnahme, wo es darum geht, öffentliche Versammlungen
der Dorfgemeinschaft in einer Kirche durchzuführen, weil ein anderer
geeigneter Ort dafür fehlt.
Es ist nicht nur für touristische Ansprüche, sondern ebenso für
Anlässe wie Konzerte, Schauspiele oder andere Feiern zu beachten, dass
geweihte Orte nicht Orte der Unterhaltung oder des Vergnügens darstellen,
sondern dass zwischen dem geweihten Raum und dem Anlass eine innere Beziehung
besteht. Der geistliche Charakter der Anlässe an geweihten Orten muss
bewahrt werden. Die Anlässe sollten einen religiösen Rahmen bekommen
und religiöse Elemente beinhalten sowie einem geistlichen, zumindest
einem grundlegend karitativen Zweck dienen. Die Verantwortlichen der Pfarreien
und Kirchgemeinden werden deshalb verpflichtet, die genannten Gesichtspunkte
zu beachten, wenn sie ihre geweihten Orte für einen Anlass zur Verfügung
stellen.
Es ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass Angehörige
anderer Religionsgemeinschaften aus der Erlaubnis für die Benutzung
unserer Gottesdiensträume unter Umständen einen Rechtsanspruch
auf diesen Raum ableiten. Es muss bei derartigen Gelegenheiten sorgfältig
das entsprechende Religionsrecht beachtet werden. Darauf haben Bischöfe
mit einschlägigen Erfahrungen während der Europasynode klar hingewiesen.
Am Mittwoch, 8. Dezember 1999, weihte Bischof Norbert Brunner in der Pfarrkirche von Visperterminen den Priesteramtskandidaten Konrad Rieder, von Wiler, zum Diakon für das Bistum Sitten. Konrad Rieder absolviert zurzeit in der Pfarrei Visperterminen sein Praktikum. Die Priesterweihe ist für den 18. Juni 2000 vorgesehen anlässlich des Bistumsfestes 2000.