44/1999

INHALT

Amtlicher Teil

 

Bistum Basel

 

Zum sechzigsten Geburtstag von Weihbischof Martin Gächter

Lieber Weihbischof Martin
Am 11. November ­ zugleich Deinem Namenstag ­ vollendest Du Dein 60. Lebensjahr. Im Namen des ganzen Bistums und in meinem persönlichen Namen entbiete ich Dir zu Deinem runden Geburtstag meine besten Glück- und Segenswünsche. Gerne benutze ich diese schöne Gelegenheit, um Dir ganz herzlich zu danken für die bald zwölf Jahre, in denen Du als Weihbischof im Bistum Basel segensreich wirkst. Unermüdlich setzest Du Dich im Rahmen der Dir anvertrauten Ressorts vor allem für die Ordensgemeinschaften und für die Anliegen der jungen Menschen in den Jugendverbänden und in den geistlichen Bewegungen ein. Dafür und für Deine anderen vielfältigen Aufgaben in unserem Bistum, in der Kirche in der Schweiz und in der Kirche in Europa, gilt Dir unser Dank und unsere Anerkennung. Persönlich danke ich Dir für Deine sympathische Mitarbeit, die immer von grosser Loyalität und treuer Verbundenheit geprägt ist, die ich sehr zu schätzen weiss. Mit dankbaren Grüssen wünsche ich Dir zum 60. Geburtstag alles Gute und für Dein weiteres Leben in allem Gottes Segen.

+ Kurt Koch, Bischof von Basel


Ernennungen

Fritz Renggli-Zihlmann auf den 16. Oktober 1999 zum Gemeindeleiter der Pfarrei Schwarzenberg (LU).
Dr. Walter Hocher auf den 16. Oktober 1999 zum Pfarrer der Pfarrei Hergiswil (LU).
Werner Hummel zum Gemeindeleiter der Pfarrei Koblenz (AG) im Seelsorgeverband Rechtes Unteres Aaretal.
Frau Ruth Bieri-Rohrer zur Gemeindeleiterin der Pfarrei Spiez (BE).


Bistum Chur

 

Ernennungen/Beauftragung

Bischof Amédée Grab ernannte Heinrich Arnold, bisher Pfarrer in Illgau, zum Spiritual des Alters- und Pflegeheims in Ibach, und Simon Eicher zum Vikar der Pfarrei Mariä Himmelfahrt in Wädenswil.
Martin Ruhwinkel, bisher Pastoralassistent in der Pfarrei St. Laurentius, Winterthur-Wülflingen, erhielt neu die bischöfliche Beauftragung als Pastoralassistent des Pfarradministrators der Pfarrei St. Antonius in Wallisellen.

Bischöfliche Kanzlei


Einladung zur Diakonenweihe

Am Samstag, 20. November 1999, um 9.30 Uhr, wird unser Diözesanbischof Amédée Grab den beiden Kandidaten Gregor Barmet und Jürg Stuker, die sich auf das Priestertum vorbereiten, in der Kathedrale Chur die Diakonenweihe spenden. Sie sind alle herzlich eingeladen. Die Priester, welche am Weihegottesdienst konzelebrieren, werden gebeten, sich bis Montag, 15. November 1999, bei der Bischöflichen Kanzlei Chur anzumelden (Telefon 081-2522312). Bitte nehmen Sie Ihre Tunika und eine weisse Stola mit. Besammlung im Bischöflichen Schloss um 9.00 Uhr. Der Einzug beginnt um 9.25 Uhr.

Bischöfliche Kanzlei


Pastoralkonferenz der Diözese Chur

Statut

  1. Die kantonalen Seelsorgeräte arbeiten gemäss ihren geltenden Statuten in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung weiter. Bei einer Neubestellung eines jeden dieser Räte sollen die im betreffenden Bistumsteil tätigen Diakone und Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen gebührend berücksichtigt werden. Wo in einem Kanton noch kein kantonaler Seelsorgerat besteht, ist dieser möglichst bald einzusetzen.
  2. Die diözesane Pastoralkonferenz befasst sich als Beratungsgremium mit Fragen der Seelsorge und der bistumsweiten Pastoralplanung. Sie nimmt Anregungen namentlich der kantonalen Seelsorgeräte auf, gibt Impulse und macht Vorschläge ­ und zwar je nach Inhalt ­ an den Bischofsrat, an den diözesanen Priesterrat oder an die regionalen Dekanenkonferenzen.
  3. Die diözesane Pastoralkonferenz setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der regionalen Dekanenkonferenzen, je einem Mitglied der kantonalen Seelsorgeräte von Glarus, Uri, Obwalden und Nidwalden, vier Mitgliedern des Seelsorgerats des Kantons Zürich, drei desjenigen des Kantons Graubünden und zwei desjenigen des Kantons Schwyz. Die Mitglieder der diözesanen Pastoralkonferenz werden von jenen Gremien gewählt, die sie vertreten. Zur angemessenen Vertretung aller pastoralen Aspekte kann der Diözesanbischof vier weitere Mitglieder ernennen. Die General- und Bischofsvikare nehmen an allen Sitzungen der diözesanen Pastoralkonferenz teil.
  4. Vorsitzender der diözesanen Pastoralkonferenz ist der Diözesanbischof. Im übrigen konstituiert die Pastoralkonferenz sich selbst und gibt sich eine entsprechende Geschäftsordnung.
  5. Die diözesane Pastoralkonferenz kann die einzelnen kantonalen Seelsorgeräte ersuchen, bestimmte Vorschläge auszuarbeiten. Sie kann Ad-hoc-Kommissionen einsetzen.
  6. Die Generalvikare sind im Einvernehmen mit dem Diözesanbischof für die Umsetzung der auf dem jeweils zutreffenden Weg beratenen und gutgeheissenen Vorschläge besorgt.

+ Amédée Grab, Bischof von Chur
28. Oktober 1999


Bistum Lausanne, Genf und Freiburg

 

Stellenwechsel

Priester, die auf Herbst 2000 eine andere Stelle übernehmen möchten, mögen sich bis Ende November beim Bischofsvikar oder beim Diözesanbischof melden.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999