13-14/1999 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
«Centesimus Annus»: so begann Papst Johannes Paul II. seine
viel beachtete Enzyklika 1991, um den 100. Jahrestag der Verkündigung
der Enzyklika seines Vorgängers Leo XIII. zu begehen, die mit den Worten
«Rerum Novarum» begann und, wie «unser» Geburtstag,
den wir heute feiern: «100 Jahre KAB», zeigt, ein ganz besonderes
Datum ankündigt: Der Heilige Vater sprach 1991 von einer «Dankesschuld»,
die er zu erfüllen habe gegenüber seinem Vorgänger, weil
dessen «unsterbliches Dokument» in Kirche und Gesellschaft so
viel bewirkt hat und immer noch bewirkt. Heute kann ich im Namen der Schweizer
Bischofskonferenz entsprechend diesem Vorbild die gleichen Worte für
die KAB und deren Jubiläum gebrauchen, denn einerseits entstammt sie
der von «Rerum Novarum» ausgelösten Bewegung in der Kirche,
andererseits hat sie, das heisst ihre vielen Generationen von engagierten
Frauen und Männern, Bedeutendes für Kirche und Gesellschaft unseres
Landes geleistet.
«Rerum Novarum»: im Frühjahr 1891 sagte Papst Leo XIII.
alle Audienzen ab. Die so gewonnene Zeit brauchte er für die Fertigstellung
des Rundschreibens über die Arbeiterfrage. Wenige Tage vor der Veröffentlichung,
so wird berichtet, änderte er den entscheidenden Satz über das
Recht der Arbeiter auf freie Vereinigung. An den Rand der letzten Seite
schrieb er: «So ist es gut». Sein Wort war Zeit-gerecht.
Die erste Sozial-Enzyklika der Kirche enthält drei markante Forderungen:
Dieser «Schrei ins Gewissen», wie dieses erste Rundschreiben
eines Papstes zu sozialen Fragen und im Besonderen zur Frage der Arbeiter
auch genannt wurde, hatten damals Seelsorger, aber auch sozial und kirchlich
engagierte Frauen und Männer, in der Schweiz umgehend ernst genommen.
Die ersten katholischen Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine, die ersten christlichen
Verbände mit ihren Selbsthilfeinstitutionen wurden gegründet,
und schliesslich 1899 die KAB.
Die KAB wollte die soziale Botschaft des Evangeliums in die Arbeitsstätten
und Fabriken tragen. Sie wollte aus der sozial-religiösen Sicht für
die Rechte der Arbeiter und Arbeiterinnen eintreten. Sie wollte sich mit
Gleichgesinnten auch gewerkschaftlich engagieren und als Christen aktiv
werden. Die KAB hat sich innerhalb der zahlreichen Bewegungen in der Folge
von «Rerum Novarum» stets als kirchlich strukturierte Organisation
und als Bildungsbewegung, aber auch als sozial tätige Bewegung verstanden.
So hat sie ihren Beitrag an die «Grossbewegung zur Verteidigung und
zum Schutz der Würde des Menschen» und damit «zum Aufbau
einer gerechteren Gesellschaft beigetragen und dem Unrecht eine Grenze gesetzt»
(CA, 3).
«Centesimus Annus» zieht eine umfassende Bilanz der Entwicklung
der katholischen Soziallehre und deren Umsetzung während 100 Jahren.
Dabei dankt der Papst ausdrücklich «all jenen, die sich für
das Studium, die Vertiefung und die Verbreitung der christlichen Soziallehre
eingesetzt haben»; dieser Dank richtete sich damals schon auch an
die KAB (CA, 56).
Ähnlich wie bei «Centesimus Annus» gilt es für die
KAB und für die Kirche in der Schweiz zu erkennen, welches die besonderen
Aufgaben heute und morgen sind, und wie die Bewegung anlässlich des
100-jährigen Jubiläums mit dem Rückblick in die Vergangenheit
nun vor allem ihren Blick auf die Zukunft ausrichtet.
Vieles wird über die Veränderungen in Kirche und Gesellschaft
am Ende des 20. Jahrhunderts geschrieben. Immer wieder wird gefragt: Wo
lassen sich die soziale Einstellung und das soziale Handeln der Kirche heute
erkennen und bereiten schon das Morgen vor? Wie ist mit den vielen Veränderungen
umzugehen, nachdem einerseits die Verlässlichkeit des Beziehungs- und
Sozialnetzes brüchig geworden ist, viele Unsicherheiten und Ungewissheiten
prägender sind als das, was an «sicheren Werten» zu erkennen
wäre? Zwar hat nicht die Religion an Faszination verloren, aber die
Kirchen haben leider an Anziehungskraft eingebüsst. Unbestritten ist,
dass die Aktualität des Evangeliums angesichts der sozialen Probleme,
verursacht durch den radikalen technischen und wirtschaftlichen Wandel,
durch Globalisierung und Deregulierung, die zunehmende Ausgrenzung, die
andauernde Arbeitslosigkeit und vor allem die neue Armut uns, die Kirche,
in Pflicht nimmt und drängt, heute für morgen Position zu beziehen
und auf die neuen Probleme zu antworten.
Die KAB hat nicht und wird sich nicht vor solchen Herausforderungen zurückziehen
oder gar kapitulieren. Die KAB hat sich in den vergangenen Jahren stets
zeitbedingte Aufgaben gestellt. Parallel zu den Sektionen in den Pfarreien
hat sie verschiedene Selbsthilfeinstitutionen geschaffen: die Familienhilfe,
das soziale Seminar, das Hilfswerk «Brücke». Sehr viele
Frauen und Männer haben ihre Freizeit ehrenamtlich und unentgeltlich
zur Verfügung gestellt keine Selbstverständlichkeit in dieser
Zeit! Dies muss hier ausdrücklich festgehalten werden, denn die Bischöfe
anerkennen dankbar diesen Einsatz.
Die von den Frauen und Männern der KAB geleistete Arbeit konnte und
kann und wird nie weder von einem Bischof noch von einem Priester geleistet
werden können. So ist das «Centesimus Annus» der KAB auch
der Ort, um erneut zu bekräftigen, wie sehr die Laien in der Kirche
heute gefordert und gefragt sind. Ob seitens der Kirchenleitungen, bei den
Bischöfen, bei den Priestern und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowie bei den staatskirchlichen Behörden immer genügend erkannt
wird, welche Aufgabe und welche Früchte der KAB in Kirche und Gesellschaft
möglich sind, muss ehrlicherweise hier kritisch angefragt werden.
Unbestritten: «Centesimus Annus» der KAB heisst die Frage konkret
beantworten, was Christinnen und Christen in der heutigen Gesellschaft zu
tun haben. Die soziale Botschaft des Evangeliums ist unmissverständlich
und die daraus zu ziehenden Konsequenzen sind klar, weil feststeht, «dass
die Kirche den Menschen nicht verlassen darf und dass Ðdieser Mensch
der erste Weg ist, den die Kirche bei der Erfüllung ihres Auftrages
beschreiten muss..., den Weg, der von Christus selbst vorgezeichnet ist
und unabänderlich durch das Geheimnis der Menschwerdung und der Erlösung
führtð» (CA, 53).
Bei diesem «Centesimus Annus» KAB gibt es neben dem Dank auch
viele Erwartungen und Fragen zu formulieren, die wir gemeinsam in unserer
Kirche in der Schweiz angehen wollen. Wir tun dies zum Beispiel in der ökumenischen
Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz.
Weil wir an einer menschlicheren Gesellschaft mit mehr Freiheit und Gerechtigkeit
mitwirken wollen; weil wir einer banalen Alltagsgottlosigkeit mit ihrer
Leere und Verarmung entgegentreten wollen; und vor allem, weil Gott nicht
nur der Schöpfer, sondern auch der Vollender aller Dinge ist, er die
Massstäbe setzt, an denen die vergänglichen und ewigen Werte zu
messen sind deshalb setzen wir uns mit allen Kräften für
unsere Kirche und unsere Gesellschaft in der Schweiz ein.
Die nachgeführte Verfassung, über die am 18. April abgestimmt
wird, sichert das gewachsene Religionsverfassungsrecht ab. Dies stellte
die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) an ihrer
Frühjahresversammlung in Schaffhausen mit Genugtuung fest. Denn der
neue Art. 72 verpflichtet den Bund zur Erhaltung des religiösen Friedens
und gewährleistet ausdrücklich die Zuständigkeit der Kantone
zur Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.
Damit schreibt er die Zuständigkeit der Kantone nicht nur innerstaatlich,
sondern auch zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge unzweifelhaft
fest und eröffnet so den Weg für jene Schritte, die zur Aufhebung
des Bistumsartikels führen sollen. Die RKZ teilt die Meinung der Bischofskonferenz,
dass für die gesonderte Volksabstimmung über den Bistumsartikel
jener Zeitpunkt zu wählen ist, der einen positiven Ausgang verspricht.
In Vertretung von Bundesrat Arnold Koller informierte Prof. Heinrich Koller,
Direktor des Bundesamtes für Justiz, über die Grundsätze,
die bei der Nachführung der Verfassung wegleitend waren. Die RKZ schliesst
sich der Beurteilung der Schweizer Bischofskonferenz an, die folgende Aspekte
der neuen Verfassung hervorhebt: die Anrufung Gottes mit der Absichtserklärung
in der Präambel; den Grundrechtskatalog; die neu festgeschriebenen
Sozialziele; den aussenpolitischen Zweckartikel, welcher der Aussenpolitik
ethische Ziele setzt; den umweltpolitischen Zweckartikel, der die Nachhaltigkeit
zum Verfassungsziel erhebt.
Die RKZ wählte Dr. Rudolf Bossi, Glarus, zum deutschschweizerischen
Vizepräsidenten und Dr. René Zihlmann, Zürich, zum neuen
Mitglied des fünfköpfigen Präsidiums. Dieses setzt sich nun
wie folgt zusammen:
Präsident: Dr. Peter Plattner, Frauenfeld, Präsident des katholischen
Kirchenrates des Kantons Thurgau, Vice-Président Pierre Regad, Genève,
Secrétaire général de l'Association catholique-romaine
de Genève; Vizepräsident Dr. Rudolf Bossi, Glarus, Präsident
des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus;
Rudolf Würmli, Verwalter des katholischen Konfessionsteils des Kantons
St. Gallen; Dr. René Zihlmann, Präsident der römisch-katholischen
Zentralkommission des Kantons Zürich.
Otto Enzmann, em. Pfarrer, Steinhausen (Weihedatum: 29.6.1949).
Am Sonntag, 14. März 1999 wurde Stéphane Migy, Moutier, von Weihbischof Martin Gächter in der Pfarrkirche N.D. de la Prévôte in Moutier zum Diakon geweiht.
Die vakante Pfarrstelle Zufikon (AG) wird für einen Pfarrer oder
einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Die auf 1. August 1999 vakant werdende 50%-Seelsorgestelle im Psychiatriezentrum
Breitenau Schaffhausen und dem Kantonalen Gefängnis Schaffhausen wird
für einen Seelsorger/eine Seelsorgerin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten melden sich bitte bis zum 4. Mai 1999 beim diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn oder E-mail: personalamt.bistum-basel@kath.ch
Die Kirche der Zukunft soll im Bistum Basel mystischer, geschwisterlicher
und diakonischer sein. Der diözesane Seelsorgerat beschloss während
seiner vierten Sitzung in der achten Amtsperiode am 19./20. März in
Delsberg, sich für praktische Schritte auf dieses Ziel hin einzusetzen.
Die Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, den von der Bistumsleitung
vorgeschlagenen Prozess der Glaubensvertiefung mitzutragen. Dabei soll die
Bedeutung der Taufe, des Getaufseins, im Mittelpunkt stehen und konkrete
Fragen angegangen werden wie beispielsweise: Was heisst getauft sein heute?
Wie sieht die Gemeinschaft der Glaubenden in der Gemeinde, in der Pfarrei,
aus? Wie kann eine solche solidarische Gemeinschaft auf die Welt einwirken?
Um diese Fragen in das alltägliche Leben hineinzunehmen, gilt es, Schwerpunkte
zu setzen. Ein solcher, so wurde argumentiert, könne in der Weitergabe
des Glaubens liegen. Es gehe also darum, eine persönliche Christusbeziehung
in der Familie zu vermitteln, um dem Ziel einer mystischen Kirche näher
zu kommen. Einwände gab es seitens der Ratsmitglieder bei dem Begriff
«Geschwisterlichkeit». Dieser sei zu klären, da man oft
den Eindruck habe, Geschwisterlichkeit werde Stichwort Frauen
von der Hierarchie nicht ernst genommen.
Insgesamt erklärten sich die Ratsmitglieder mit dem Prozess eines Aufbruchs
ins dritte Jahrtausend einig. Einbezogen werden sollen vor allem die Familien,
wobei das Hauptaugenmerk auf die Taufe als Chance auch für die Aussenstehenden
gelegt werden soll. Es gehe darum aufzuzeigen, wie die christlichen Laien
als Getaufte leben. Ferner könne davon ein grosser ökumenischer
Impuls ausgehen. Der erste Schritt bestehe darin zu sehen, was Taufpastoral
eigentlich bedeute und die Eltern und die Gemeinde darauf vorzubereiten.
Um Geschwisterlichkeit lebendig zu machen, könne man sich beispielsweise
besonders um jene kümmern, die in oder von der Kirche verletzt wurden
die Tagsatzung habe eine entsprechende Ombudsstelle verlangt. Eine
mystische Kirche heisst nichts anderes als eine mit Gott verbundene Lebensgestaltung
im Alltag. Generalvikar Rudolf Schmid sagte zum Aufbruch ins dritte Jahrtausend:
«Die Leute müssen den Eindruck bekommen, dass es sich lohnt,
dazu zu gehören». Er meinte, wenn sich die Kirche des Bistums
Basel auf einen solchen Weg begebe, sollte man auch innehalten. Für
eine solche Besinnungspause, die vielleicht auch in ein Fest einmünden
könnte, schlug er für die Bistumsleitung das Jahr 2002 vor.
Der Seelsorgerat jedenfalls ist bereit, sich auf diesen Prozess einzulassen.
Verantwortlicher des Ordinariates für dieses Gremium ist Pastoralamtsleiter
Hans-Rudolf Häusermann, der sich zusammen mit der Präsidentin
Renate Falk von der bisherigen Vizepräsidentin Annemarie Allemann,
Welschenrohr, dankbar und herzlich verabschiedete. Zum neuen Vizepräsidenten
wurde Markus Henzen, Bern, gewählt. Im Zeichen der Solidarität
hat sich der Seelsorgerat auch noch einmal mit der Ökumenischen Konsultation
beschäftigt. Beat Kappeler brachte den Standpunkt eines liberalen Ökonomen
ein. Der Seelsorgerat will eine Spurgruppe einrichten, die sich mit diesem
Thema befasst.
Pfarrer Josef Raimann (Jg. 28) verlässt die Pfarrei Benken. Er ist
als Pfarradministrator von Muolen gewählt worden. In Kaltbrunn hat
Pfarradministrator Martin Blaser (Jg. 52) demissioniert; er ist als Pfarrer
von Kirchberg/Gähwil gewählt worden. Es ist nun die Errichtung
einer Doppelpfarrei oder die Gründung eines Seelsorgeverbandes vorgesehen.
Die beiden Pfarrstellen werden auf den 1. bzw. 15. Mai gemeinsam für
einen Pfarrer zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. In Kaltbrunn wirkt eine
Pastoralassistentin in der Seelsorge mit, in Benken ein Katechet. Der Wohnsitz
des neuen Pfarrers kann das Pfarrhaus in Kaltbrunn oder jenes in Benken
sein.
Bewerber melden sich bitte bis zum 26. April 1999 beim Diözesanen Personalamt,
Klosterhof 6b, Postfach 263, 9001 St. Gallen.