13-14/1999

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Grusswort von Mgr. Amédée Grab OSB zum 100. Geburtstag der KAB

«Centesimus Annus»: so begann Papst Johannes Paul II. seine viel beachtete Enzyklika 1991, um den 100. Jahrestag der Verkündigung der Enzyklika seines Vorgängers Leo XIII. zu begehen, die mit den Worten «Rerum Novarum» begann und, wie «unser» Geburtstag, den wir heute feiern: «100 Jahre KAB», zeigt, ein ganz besonderes Datum ankündigt: Der Heilige Vater sprach 1991 von einer «Dankesschuld», die er zu erfüllen habe gegenüber seinem Vorgänger, weil dessen «unsterbliches Dokument» in Kirche und Gesellschaft so viel bewirkt hat und immer noch bewirkt. Heute kann ich im Namen der Schweizer Bischofskonferenz entsprechend diesem Vorbild die gleichen Worte für die KAB und deren Jubiläum gebrauchen, denn einerseits entstammt sie der von «Rerum Novarum» ausgelösten Bewegung in der Kirche, andererseits hat sie, das heisst ihre vielen Generationen von engagierten Frauen und Männern, Bedeutendes für Kirche und Gesellschaft unseres Landes geleistet.
«Rerum Novarum»: im Frühjahr 1891 sagte Papst Leo XIII. alle Audienzen ab. Die so gewonnene Zeit brauchte er für die Fertigstellung des Rundschreibens über die Arbeiterfrage. Wenige Tage vor der Veröffentlichung, so wird berichtet, änderte er den entscheidenden Satz über das Recht der Arbeiter auf freie Vereinigung. An den Rand der letzten Seite schrieb er: «So ist es gut». Sein Wort war Zeit-gerecht.
Die erste Sozial-Enzyklika der Kirche enthält drei markante Forderungen:

Dieser «Schrei ins Gewissen», wie dieses erste Rundschreiben eines Papstes zu sozialen Fragen und im Besonderen zur Frage der Arbeiter auch genannt wurde, hatten damals Seelsorger, aber auch sozial und kirchlich engagierte Frauen und Männer, in der Schweiz umgehend ernst genommen. Die ersten katholischen Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine, die ersten christlichen Verbände mit ihren Selbsthilfeinstitutionen wurden gegründet, und schliesslich 1899 die KAB.
Die KAB wollte die soziale Botschaft des Evangeliums in die Arbeitsstätten und Fabriken tragen. Sie wollte aus der sozial-religiösen Sicht für die Rechte der Arbeiter und Arbeiterinnen eintreten. Sie wollte sich mit Gleichgesinnten auch gewerkschaftlich engagieren und als Christen aktiv werden. Die KAB hat sich innerhalb der zahlreichen Bewegungen in der Folge von «Rerum Novarum» stets als kirchlich strukturierte Organisation und als Bildungsbewegung, aber auch als sozial tätige Bewegung verstanden.
So hat sie ihren Beitrag an die «Grossbewegung zur Verteidigung und zum Schutz der Würde des Menschen» und damit «zum Aufbau einer gerechteren Gesellschaft beigetragen und dem Unrecht eine Grenze gesetzt» (CA, 3).
«Centesimus Annus» zieht eine umfassende Bilanz der Entwicklung der katholischen Soziallehre und deren Umsetzung während 100 Jahren. Dabei dankt der Papst ausdrücklich «all jenen, die sich für das Studium, die Vertiefung und die Verbreitung der christlichen Soziallehre eingesetzt haben»; dieser Dank richtete sich damals schon auch an die KAB (CA, 56).
Ähnlich wie bei «Centesimus Annus» gilt es für die KAB und für die Kirche in der Schweiz zu erkennen, welches die besonderen Aufgaben heute und morgen sind, und wie die Bewegung anlässlich des 100-jährigen Jubiläums mit dem Rückblick in die Vergangenheit nun vor allem ihren Blick auf die Zukunft ausrichtet.
Vieles wird über die Veränderungen in Kirche und Gesellschaft am Ende des 20. Jahrhunderts geschrieben. Immer wieder wird gefragt: Wo lassen sich die soziale Einstellung und das soziale Handeln der Kirche heute erkennen und bereiten schon das Morgen vor? Wie ist mit den vielen Veränderungen umzugehen, nachdem einerseits die Verlässlichkeit des Beziehungs- und Sozialnetzes brüchig geworden ist, viele Unsicherheiten und Ungewissheiten prägender sind als das, was an «sicheren Werten» zu erkennen wäre? Zwar hat nicht die Religion an Faszination verloren, aber die Kirchen haben leider an Anziehungskraft eingebüsst. Unbestritten ist, dass die Aktualität des Evangeliums angesichts der sozialen Probleme, verursacht durch den radikalen technischen und wirtschaftlichen Wandel, durch Globalisierung und Deregulierung, die zunehmende Ausgrenzung, die andauernde Arbeitslosigkeit und vor allem die neue Armut uns, die Kirche, in Pflicht nimmt und drängt, heute für morgen Position zu beziehen und auf die neuen Probleme zu antworten.
Die KAB hat nicht und wird sich nicht vor solchen Herausforderungen zurückziehen oder gar kapitulieren. Die KAB hat sich in den vergangenen Jahren stets zeitbedingte Aufgaben gestellt. Parallel zu den Sektionen in den Pfarreien hat sie verschiedene Selbsthilfeinstitutionen geschaffen: die Familienhilfe, das soziale Seminar, das Hilfswerk «Brücke». Sehr viele Frauen und Männer haben ihre Freizeit ehrenamtlich und unentgeltlich zur Verfügung gestellt ­ keine Selbstverständlichkeit in dieser Zeit! Dies muss hier ausdrücklich festgehalten werden, denn die Bischöfe anerkennen dankbar diesen Einsatz.
Die von den Frauen und Männern der KAB geleistete Arbeit konnte und kann und wird nie weder von einem Bischof noch von einem Priester geleistet werden können. So ist das «Centesimus Annus» der KAB auch der Ort, um erneut zu bekräftigen, wie sehr die Laien in der Kirche heute gefordert und gefragt sind. Ob seitens der Kirchenleitungen, bei den Bischöfen, bei den Priestern und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei den staatskirchlichen Behörden immer genügend erkannt wird, welche Aufgabe und welche Früchte der KAB in Kirche und Gesellschaft möglich sind, muss ehrlicherweise hier kritisch angefragt werden.
Unbestritten: «Centesimus Annus» der KAB heisst die Frage konkret beantworten, was Christinnen und Christen in der heutigen Gesellschaft zu tun haben. Die soziale Botschaft des Evangeliums ist unmissverständlich und die daraus zu ziehenden Konsequenzen sind klar, weil feststeht, «dass die Kirche den Menschen nicht verlassen darf und dass Ðdieser Mensch der erste Weg ist, den die Kirche bei der Erfüllung ihres Auftrages beschreiten muss..., den Weg, der von Christus selbst vorgezeichnet ist und unabänderlich durch das Geheimnis der Menschwerdung und der Erlösung führtð» (CA, 53).
Bei diesem «Centesimus Annus» KAB gibt es neben dem Dank auch viele Erwartungen und Fragen zu formulieren, die wir gemeinsam in unserer Kirche in der Schweiz angehen wollen. Wir tun dies zum Beispiel in der ökumenischen Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz.
Weil wir an einer menschlicheren Gesellschaft mit mehr Freiheit und Gerechtigkeit mitwirken wollen; weil wir einer banalen Alltagsgottlosigkeit mit ihrer Leere und Verarmung entgegentreten wollen; und vor allem, weil Gott nicht nur der Schöpfer, sondern auch der Vollender aller Dinge ist, er die Massstäbe setzt, an denen die vergänglichen und ewigen Werte zu messen sind ­ deshalb setzen wir uns mit allen Kräften für unsere Kirche und unsere Gesellschaft in der Schweiz ein.

Chur, im Februar 1999
+ Amédée Grab OSB
Bischof von Chur
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz


Das gewachsene Religionsverfassungsrecht absichern

Die nachgeführte Verfassung, über die am 18. April abgestimmt wird, sichert das gewachsene Religionsverfassungsrecht ab. Dies stellte die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) an ihrer Frühjahresversammlung in Schaffhausen mit Genugtuung fest. Denn der neue Art. 72 verpflichtet den Bund zur Erhaltung des religiösen Friedens und gewährleistet ausdrücklich die Zuständigkeit der Kantone zur Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Damit schreibt er die Zuständigkeit der Kantone nicht nur innerstaatlich, sondern auch zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge unzweifelhaft fest und eröffnet so den Weg für jene Schritte, die zur Aufhebung des Bistumsartikels führen sollen. Die RKZ teilt die Meinung der Bischofskonferenz, dass für die gesonderte Volksabstimmung über den Bistumsartikel jener Zeitpunkt zu wählen ist, der einen positiven Ausgang verspricht.
In Vertretung von Bundesrat Arnold Koller informierte Prof. Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, über die Grundsätze, die bei der Nachführung der Verfassung wegleitend waren. Die RKZ schliesst sich der Beurteilung der Schweizer Bischofskonferenz an, die folgende Aspekte der neuen Verfassung hervorhebt: die Anrufung Gottes mit der Absichtserklärung in der Präambel; den Grundrechtskatalog; die neu festgeschriebenen Sozialziele; den aussenpolitischen Zweckartikel, welcher der Aussenpolitik ethische Ziele setzt; den umweltpolitischen Zweckartikel, der die Nachhaltigkeit zum Verfassungsziel erhebt.
Die RKZ wählte Dr. Rudolf Bossi, Glarus, zum deutschschweizerischen Vizepräsidenten und Dr. René Zihlmann, Zürich, zum neuen Mitglied des fünfköpfigen Präsidiums. Dieses setzt sich nun wie folgt zusammen:
Präsident: Dr. Peter Plattner, Frauenfeld, Präsident des katholischen Kirchenrates des Kantons Thurgau, Vice-Président Pierre Regad, Genève, Secrétaire général de l'Association catholique-romaine de Genève; Vizepräsident Dr. Rudolf Bossi, Glarus, Präsident des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus; Rudolf Würmli, Verwalter des katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen; Dr. René Zihlmann, Präsident der römisch-katholischen Zentralkommission des Kantons Zürich.

RKZ
Zürich, den 23. März 1999


Bistum Basel

 

Goldenes Priesterjubiläum (Nachtrag)

Otto Enzmann, em. Pfarrer, Steinhausen (Weihedatum: 29.6.1949).


Diakonatsweihe

Am Sonntag, 14. März 1999 wurde Stéphane Migy, Moutier, von Weihbischof Martin Gächter in der Pfarrkirche N.D. de la Prévôte in Moutier zum Diakon geweiht.

Bischöfliche Kanzlei


Ausschreibungen

Die vakante Pfarrstelle Zufikon (AG) wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Die auf 1. August 1999 vakant werdende 50%-Seelsorgestelle im Psychiatriezentrum Breitenau Schaffhausen und dem Kantonalen Gefängnis Schaffhausen wird für einen Seelsorger/eine Seelsorgerin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten melden sich bitte bis zum 4. Mai 1999 beim diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn oder E-mail: personalamt.bistum-basel@kath.ch


Der Seelsorgerat des Bistums Basel tagte

Die Kirche der Zukunft soll im Bistum Basel mystischer, geschwisterlicher und diakonischer sein. Der diözesane Seelsorgerat beschloss während seiner vierten Sitzung in der achten Amtsperiode am 19./20. März in Delsberg, sich für praktische Schritte auf dieses Ziel hin einzusetzen.
Die Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, den von der Bistumsleitung vorgeschlagenen Prozess der Glaubensvertiefung mitzutragen. Dabei soll die Bedeutung der Taufe, des Getaufseins, im Mittelpunkt stehen und konkrete Fragen angegangen werden wie beispielsweise: Was heisst getauft sein heute? Wie sieht die Gemeinschaft der Glaubenden in der Gemeinde, in der Pfarrei, aus? Wie kann eine solche solidarische Gemeinschaft auf die Welt einwirken? Um diese Fragen in das alltägliche Leben hineinzunehmen, gilt es, Schwerpunkte zu setzen. Ein solcher, so wurde argumentiert, könne in der Weitergabe des Glaubens liegen. Es gehe also darum, eine persönliche Christusbeziehung in der Familie zu vermitteln, um dem Ziel einer mystischen Kirche näher zu kommen. Einwände gab es seitens der Ratsmitglieder bei dem Begriff «Geschwisterlichkeit». Dieser sei zu klären, da man oft den Eindruck habe, Geschwisterlichkeit werde ­ Stichwort Frauen ­ von der Hierarchie nicht ernst genommen.
Insgesamt erklärten sich die Ratsmitglieder mit dem Prozess eines Aufbruchs ins dritte Jahrtausend einig. Einbezogen werden sollen vor allem die Familien, wobei das Hauptaugenmerk auf die Taufe als Chance auch für die Aussenstehenden gelegt werden soll. Es gehe darum aufzuzeigen, wie die christlichen Laien als Getaufte leben. Ferner könne davon ein grosser ökumenischer Impuls ausgehen. Der erste Schritt bestehe darin zu sehen, was Taufpastoral eigentlich bedeute und die Eltern und die Gemeinde darauf vorzubereiten. Um Geschwisterlichkeit lebendig zu machen, könne man sich beispielsweise besonders um jene kümmern, die in oder von der Kirche verletzt wurden ­ die Tagsatzung habe eine entsprechende Ombudsstelle verlangt. Eine mystische Kirche heisst nichts anderes als eine mit Gott verbundene Lebensgestaltung im Alltag. Generalvikar Rudolf Schmid sagte zum Aufbruch ins dritte Jahrtausend: «Die Leute müssen den Eindruck bekommen, dass es sich lohnt, dazu zu gehören». Er meinte, wenn sich die Kirche des Bistums Basel auf einen solchen Weg begebe, sollte man auch innehalten. Für eine solche Besinnungspause, die vielleicht auch in ein Fest einmünden könnte, schlug er für die Bistumsleitung das Jahr 2002 vor.
Der Seelsorgerat jedenfalls ist bereit, sich auf diesen Prozess einzulassen. Verantwortlicher des Ordinariates für dieses Gremium ist Pastoralamtsleiter Hans-Rudolf Häusermann, der sich zusammen mit der Präsidentin Renate Falk von der bisherigen Vizepräsidentin Annemarie Allemann, Welschenrohr, dankbar und herzlich verabschiedete. Zum neuen Vizepräsidenten wurde Markus Henzen, Bern, gewählt. Im Zeichen der Solidarität hat sich der Seelsorgerat auch noch einmal mit der Ökumenischen Konsultation beschäftigt. Beat Kappeler brachte den Standpunkt eines liberalen Ökonomen ein. Der Seelsorgerat will eine Spurgruppe einrichten, die sich mit diesem Thema befasst.

Informationsstelle


Bistum St. Gallen

 

Stellenausschreibung: Benken und Kaltbrunn

Pfarrer Josef Raimann (Jg. 28) verlässt die Pfarrei Benken. Er ist als Pfarradministrator von Muolen gewählt worden. In Kaltbrunn hat Pfarradministrator Martin Blaser (Jg. 52) demissioniert; er ist als Pfarrer von Kirchberg/Gähwil gewählt worden. Es ist nun die Errichtung einer Doppelpfarrei oder die Gründung eines Seelsorgeverbandes vorgesehen. Die beiden Pfarrstellen werden auf den 1. bzw. 15. Mai gemeinsam für einen Pfarrer zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. In Kaltbrunn wirkt eine Pastoralassistentin in der Seelsorge mit, in Benken ein Katechet. Der Wohnsitz des neuen Pfarrers kann das Pfarrhaus in Kaltbrunn oder jenes in Benken sein.
Bewerber melden sich bitte bis zum 26. April 1999 beim Diözesanen Personalamt, Klosterhof 6b, Postfach 263, 9001 St. Gallen.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999