10/1999 | |
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Amtlicher Teil |
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) tagte vom 1.3. März 1999
in Givisiez (FR) (Priesterseminar der Diözese Sitten). Sie bekräftigte
ihre Anteilnahme an der dramatischen Situation in den Schweizer Bergen und
an den Lawinenkatastrophen, der sie in einer gemeinsamen Erklärung
mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund Ausdruck gegeben hatte.
Caritas Schweiz hat kurzfristig finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt
und wird sich langfristig dort engagieren, wo weder Subventionen noch Versicherungen
Leistungen erbringen.
Die SBK hat folgende Experten eingeladen:
Herrn Dr. Urs Köppel, Nationaldirektor der SKAF; Prof. Dr. Helmut Hoping,
Luzern. Mgr. Dr. Pierre Mamie, emeritierter Bischof der Diözese L-G-F,
wurde am zweiten Tag der Versammlung als ehemaliger Ortsbischof empfangen.
Die Bischöfe befassten sich ausführlich mit der neuen Bundesverfassung, die am 18. April 1999 zur Abstimmung kommen soll, und erwogen deren positive Aspekte sowie die offen gebliebenen Wünsche.
Die SBK hat ferner über ihre Stellungnahme im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf über die Aufhebung von Art. 50 Abs. 4 BV verabschiedet. Wie dies schon bei anderen Gelegenheiten der Fall war, sprechen sich die Bischöfe für die Abschaffung dieses Artikels aus, der die katholische Kirche diskriminiert und den sie im übrigen für überflüssig erachten. Rechtliche Dispositionen betreffend Glaubens- und Gewissensfreiheit sind bereits in der BV verankert und eine Neueinteilung der Bistümer würde ohnehin in Absprache mit den betroffenen Kantonen bzw. mit der Eidgenossenschaft erfolgen. Insbesondere legen die Bischöfe Wert auf die Feststellung, dass Art. 50 Abs. 4 keineswegs die völkerrechtlichen Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Bund betrifft. Die SBK dankt dem Bundesrat, dass er diesen Ausnahmeartikel aus der Bundesverfassung streichen will.
Der Schweizerischen Katholische Arbeitsgemeinschaft für Ausländerfragen (SKAF) ist seit längerem eine Arbeitsgruppe für die Beziehungen zum Islam zugeordnet. Angesichts der grossen Zunahme von Muslimen in der Schweiz und den daraus entstehenden Fragen und neuen Gegebenheiten für die schweizerische Gesellschaft und die Kirche fühlt sich diese Arbeitsgruppe überfordert. Im Gespräch mit Dr. Urs Köppel (SKAF) wurde beraten, wie die neuen Herausforderungen zu bewältigen sind, und ob eventuell eine eigentliche Fachstelle zu schaffen wäre, wie sie in Frankreich und Deutschland seit langem besteht. Weitere Abklärungen müssen getroffen werden.
Die Bischöfe haben eine Projektskizze der Pastoralplanungskommission (PPK) für eine Orientierungshilfe zum pastoralen Umgang mit Austrittswilligen und Ausgetretenen und zur Möglichkeit eines Wiedereintritts in die Kirche entgegengenommen. Nach einer Grundsatzdebatte wurde beschlossen, die Pastoralplanungskommission (PPK) mit der Ausarbeitung einer Broschüre zuhanden der Seelsorger zu beauftragen.
Die Bischöfe haben vom Komitee der SBK für das Jahr 2000 grundsätzliche Überlegungen und praktische Vorschläge zum Heiligen Jahr entgegengenommen. Unter den Terminen für das Jubeljahr ist besonders «der Schweizertag» in Rom, am 25. September 2000 (Fest des Landespatrons Niklaus von der Flüe), zu erwähnen. An diesem Tag werden zahlreiche Pilger, in Begleitung aller Schweizer Bischöfe, aus der ganzen Schweiz in Rom erwartet. Eine vom Nationalkomitee erarbeitete Informationsbroschüre mit Hinweisen, Angaben und Details zum Jahr 2000 wird im Frühling veröffentlicht.
Mit grossem Bedauern und tief enttäuscht haben die Bischöfe
Kenntnis von der Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
in der Schweiz (AGCK) genommen, dass das Millenniumsprojekt «Perlen
der Hoffnung», welches am 27. November 1999 hätte stattfinden
sollen, nicht verwirklicht werden kann. Nicht nur für die SBK und insbesondere
den Waadtländer Theologen und renommierten Theateregisseur Jean Chollet,
sondern auch für zahlreichen Gruppierungen, die viel Zeit und Energie
in die Erarbeitung von «Perlen» investiert hatten, ist dieser
negative Bescheid eine bittere Enttäuschung.
Die SBK lädt, gemeinsam mit der AGCK, dazu ein, nun vermehrt lokale
und regionale (ökumenische) Projekte für das Jahr 2000 zu unterstützen.
Ziel aller solchen Veranstaltungen und Ereignisse, das im Zentrum steht,
ist die Feier der Geburt Jesu Christi vor rund 2000 Jahren.
Die SBK hat den Tätigkeitsbericht 1998 ihrer Nationalkommission
«Justitia et Pax» mit Anerkennung und Dank für die geleistete
Arbeit entgegengenommen.
Betreffend die Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen
Zukunft der Schweiz: Weihbischof Dr. Peter Henrici wurde von der SBK als
weiteres Mitglied der katholischen Delegation im Präsidium der Ökumenischen
Konsultation ernannt. Die Bischöfe haben vom Szenario für die
Verlängerung der Konsultation um ein Jahr, d.h. bis 2001, Kenntnis
genommen. Eine solche hat sich aufgedrängt, da zum einen der Anlaufprozess
mehr Zeit als vorgesehen in Anspruch genommen hat und die Eingabefrist für
die Antworten deshalb bis Ende Oktober 1999 erstreckt wurde. Andererseits
ist es wichtig, die Auswertung der Antworten und das darauf folgende Schlussdokument
ohne Zeitdruck auszureifen und aussagekräftig werden zu lassen.
Um die Konsultation im öffentlichen Bewusstsein zu halten, ist eine
kontinuierliche Information der Bevölkerung über den Verlauf der
Konsultation vonnöten. Der nächste Zwischenbericht soll im April
1999 erscheinen und an alle Verfasser/Verfasserinnen von Stellungnahmen
geschickt werden; darin soll vor allem über den Auswertungsprozess
informiert werden.
Die SBK hat die Intentionen des Gebetsapostolats 2000 verabschiedet. Den für jeden Monat vom Papst formulierten Gebetsanliegen fügen die Schweizer Bischöfe jeweils ihre eigenen hinzu und unterstreichen so den Zusammenhang zwischen der Orts- und der Weltkirche. Diese Gebetsintentionen befassen sich nächstes Jahr in erster Linie mit den Anliegen des Jubiläumsjahres.
Der Bischof von St.Gallen hat zur Ausstellung eingeladen, die vom 7. Mai bis 8.August 1999 im Stiftsbezirk von St. Gallen stattfindet. Die Qumran-Schriftrollen vom Roten Meer, also die ältesten erhaltenen Handschriften des biblischen Glaubens, werden erstmals in der Schweiz der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Fragmente haben unser Bild der jüdischen Gesellschaft zur Zeit Jesu revolutioniert und sind für die Wissenschaft von unschätzbarem Wert. Die Ausstellung wird begleitet von Veranstaltungen, die von der Bibelpastoralen Arbeitsstelle der Diözese St. Gallen organisiert werden; an der Universität St. Gallen werden öffentliche Vorlesungen stattfinden und in Zusammenarbeit mit der Theologischen Fakultät Zürich wird ein wissenschaftliches Symposium zu den Schriftrollen durchgeführt werden.
Wiedergewählt wurden folgende Mitglieder:
Frau Béatrice Vaucher, Diözese LGF; Abbé Pascal Bovet,
Diözese LGF; Don Claudio Laim, Diözese Lugano; Dr. Urs Winter,
Diözese Basel.
Neu gewählt wurden: Herr Walter Achermann, Diözese Chur; Diakon
Hans-Rudolf Häusermann, Diözese Basel.
Als Präsident der KKBK wurde (wieder-)gewählt: Abbé Pascal
Bovet, Diözese LGF.
Die SBK hat von der neuen Zusammensetzung der LKS Kenntnis genommen (Die Mitglieder der LKS werden von den Diözesen und Abteien bezeichnet): Abt Bischof Henri Salina CRA, St-Maurice; Abt Dr. Georg Holzherr OSB, Einsiedeln; Bischof Dr. Paul Vollmar SM, Diözese Chur; Chn. Dr. Jean-Claude Crivelli CRA, St-Maurice; Don Valerio Crivelli, Diözese Lugano; Diakon Hans-Rudolf Häusermann, Diözese Basel; Pfarrer Marcel Margelisch, Diözese Sitten; Mgr. Jacques Richoz, Diözese L-G-F; Generalvikar Dr. Anton Thaler, Diözese St. Gallen
Die Schweizer Bischofskonferenz begrüsst die neue Bundesverfassung
und anerkennt die grosse Arbeit, die bei der Neuformulierung geleistet worden
ist.
Für die neue Bundesverfassung sprechen in erster Linie die neue Präambel,
der Grundrechtskatalog (Art. 736), welcher die wohl grösste Lücke
der bisherigen Verfassung zu schliessen vermag, der aussenpolitische Zweckartikel
(Art. 54), der der Aussenpolitik unseres Landes ethische Ziele setzt, sowie
der umweltpolitische Zweckartikel (Art. 73), der die Nachhaltigkeit zum
Verfassungsziel erhebt. Die Bischofskonferenz ist vor allem dankbar für
die neu festgeschriebenen Sozialziele (Art. 41).<*>
Die Bischofskonferenz sieht mit der Annahme der neuen Bundesverfassung die
Chance gegeben, weitergehende inhaltliche Revisionen der Verfassung an die
Hand zu nehmen: den Anliegen der Familien muss mehr Rechnung getragen werden;
die Wirtschafts- und die Sozialpolitik könnten in ein besseres Gleichgewicht
gebracht werden; die Aussenwirtschaftspolitik sollte sich ebenso wie die
Aussenpolitik am Gesichtspunkt der Förderung der internationalen Gerechtigkeit
ausrichten. Die Bischofskonferenz bedauert es, dass der sogenannte Bistumsartikel
(Art. 72 Abs. 3) nicht schon im Zuge der Nachführung der Bundesverfassung
gestrichen wurde.
Trotz mancher weiterhin bestehender Wünsche steht die Schweizer Bischofskonferenz
der neuen Verfassung positiv gegenüber.
* Die Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz vom 6. März 1996 zum Verfassungsentwurf ist dokumentiert in: Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax (Hrsg.), Die Schweiz in guter Verfassung, Zürich (NZN Buchverlag) 1997, 93119.
Sehr geehrter Herr Bundesrat,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) dankt Ihnen für die Einladung,
sich zum Vorentwurf über die Aufhebung von Artikel 50 Absatz 4 der
Bundesverfassung (Genehmigungspflicht für die Errichtung neuer Bistümer)
zu äussern. Sie begrüsst die Wiederaufnahme der Parlamentarischen
Initiative Huber von 1994, denn wie Artikel 50 Absatz 4 ganz klar besagt,
richtet sich diese Gesetzesbestimmung allein gegen die Römisch-katholische
Kirche in der Schweiz. Die SBK hat sich zu verschiedenen Malen zu dieser
speziellen Gesetzeslage geäussert und begrüsst die Gelegenheit,
sich aufgrund Ihrer Einladung noch einmal unmissverständlich für
die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung neuer Bistümer
auszusprechen.
Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht der Staatspolitischen Kommission
des Ständerates (SPK-S) vom 16. November 1998 enthalten eine Anzahl
von wichtigen Elementen, welche die Aufhebung von Artikel 50 Absatz 4 vollumfänglich
rechtfertigen. Die SBK kann den umfangreichen Ausführungen des erläuternden
Berichts zustimmen.
Die SBK möchte in der Folge kurz auf einige Aspekte eingehen, welche
ihr wichtig erscheinen:
a) Die Bundesverfassung, wie sie dem Schweizer Volk am 18. April 1999 zur Abstimmung vorgelegt wird, enthält im Artikel 72 nBV (Art. 50 Absatz 4 BV) eine Gesetzesbestimmung, die im Widerspruch zur Glaubensfreiheit steht und diskriminierend ist. Die SBK begrüsst deshalb die Parlamentarische Initiative, welche die Aufhebung des sogen. Bistumsartikels verlangt.
b) In dieser Hinsicht ist im Weiteren die Präzisierung angebracht, dass Artikel 50 Absatz 4 keinerlei rechtliche Disposition in Bezug auf Glaubens- und Gewissensfreiheit treffen kann: diese sind bereits in Art. 49 BV (Art. 15 nBV) der Bundesverfassung verankert.
c) Die SBK hält hier einmal mehr fest, dass sich Artikel 50 Absatz 4 einzig und allein gegen die Römisch-katholische Kirche in der Schweiz und ihre internen Belange richtet. Diese Belange sind aber nicht in der Kompetenz eines Rechtstaates, dessen Aufgabe es ist, für Recht und Ordnung im Land zu sorgen (cf. Art. 2 BV, Art. 2 nBV). Diese Bestimmungen werden vom sogen. Bistumsartikel nicht geschützt, da sie gar nicht bedroht sind. Im Falle von Spannungen zwischen Mitgliedern von Religionsgemeinschaften, welche Ordnung und Frieden bedrohen, sieht die Bundesverfassung das Einschreiten des Bundes vor (Art. 50 BV, Art. 72 nBV).
d) Was die Organisation und das Leben einer anerkannten Kirche, die Schaffung und Bestimmung der Grenzen einer Diözese, entsprechend den objektiven Bedürfnissen in der Seelsorge, betrifft, so sind allein die kirchlichen Behörden dafür zuständig. Es versteht sich von selbst, dass die bestehenden Konkordate respektiert werden und dort, wo keine solchen existieren, die politischen Instanzen, in angemessenem Rahmen und der besonderen kantonalen bzw. eidgenössischen Kompetenz entsprechend, einbezogen werden. Die Bischöfe sprechen sich an dieser Stelle erneut für eine transparente und offene Zusammenarbeit mit den zivilen Instanzen aus und bekräftigen ihren Willen, mit den zuständigen zivilen Autoritäten zusammen nach Wegen zu suchen, damit den Ansprüchen und berechtigten Forderungen aller beteiligten Parteien Rechnung getragen werden kann.
e) Artikel 50 Absatz 4 betrifft in keiner Weise die Beziehungen, welche der Heilige Stuhl aufgrund des Völkerrechts mit dem Bund unterhält. Dies muss betont werden, denn allzu oft werden Aussagen in dieser Hinsicht gemacht, welche irreführend sind und der Römisch-katholischen Kirche zu Schaden gereichen (können).
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) ist froh, dass sie die Gelegenheit
erhalten hat, sich zum Vorentwurf über die Aufhebung von Artikel 50
Absatz 4 zu äussern. Sie unterstützt die Parlamentarische Initiative,
welche die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung neuer
Bistümer zum Ziel hat, vollumfänglich. Diese Initiative entspricht
im Weiteren den Erwartungen der Schweizer Katholiken, die von einem Rechtsstaat
zu Recht die Wahrung ihrer Grundrechte erwarten und sie entspricht einem
Rechtsempfinden, welches sich auf heutige Verhältnisse gründet
und althergebrachte Vorurteile im religiösen Bereich nicht länger
dulden kann. Im Zusammenhang mit der bereits angelaufenen Diskussion über
den richtigen Zeitpunkt für die Volksabstimmung über diesen Ausnahmeartikel
ist die SBK überzeugt, dass der Bundesrat in seiner staatspolitischen
Verantwortung den für einen positiven Ausgang der Abstimmung günstigsten
Termin festlegen wird.
Mit dem herzlichen Dank für die Einladung, sich an der Vernehmlassung
zu beteiligen, und mit vorzüglicher Hochachtung.
In den letzten Wochen haben in den Fremdsprachigenmissionen verschiedene
Wechsel stattgefunden:
P. Marjan Marku leitet seit dem 1. Februar 1999 die Albanermission in der
Schweiz, Luzernerstrasse 141, 6014 Littau.
P. Stanko Banozic hat am 1. März 1999 die Kroatenmission, Lädelistrasse
30, 6000 Luzern 11, übernommen.
P. Vlado Eres betreut seit dem 1. März 1999 die Kroatenmission, Paradiesstrasse
38, 9000 St. Gallen.
P. Dr. Krystian Gawron, ch. des Falaises 12, 1723 Marly, wurde auf den 1.
Februar 1999 zum Leiter der Polenmission in der Westschweiz ernannt.
P. Anton Truffer, rue Mathieu-Schiner 5, 1950 Sion, ist seit dem 1. Dezember
1998 verantwortlich für die Portugiesenmission im Wallis.
Für ältere Ministranten/Ministrantinnen ab 15 Jahren in Badajk
(zwischen Budapest und Györ).
Internationale Begegnungen mit Jugendlichen aus ganz Europa.
Spiele, Sport, Ausflüge. Impulse zum Ministrantendienst. Christsein
und Solidarität nach dem Beispiel des hl. Martin, der aus Ungarn nach
Italien, Deutschland und Frankreich kam.
Die Schweizer Reisegruppe wird von Weihbischof Martin Gächter begleitet.
Fahrt mit Bahn (Couchette) ab Zürich, Samstag, 31. Juli 1999, um 22.33
Uhr, Rückkehr 9. August, 6.25 Uhr. Je ein Tag Besichtigung von Wien
und Budapest. Kosten für Reise, Kost und Unterkunft Fr. 400..
Prospekte sind erhältlich bei Weihbischof Martin Gächter, Postfach
216, 4501 Solothurn. Anmeldungen bitte bis 14. April 1999.
Die Chrisam-Messe wird am Montag, 29. März 1999, um 10.45 Uhr in
der St. Ursen-Kathedrale in Solothurn gefeiert. In dieser Messfeier weiht
Diözesanbischof Kurt Koch das Öl für die Krankensalbung,
den Chrisam für Taufe und Firmung, für Weihen und Konsekrationen
sowie das Katechumenenöl für die Taufe.
Dieses Jahr sind auch die Priesterjubilare eingeladen, mit dem Bischof,
dem Presbyterium und allen Seelsorgern und Seelsorgerinnen ihr Jubiläum
auf diözesaner Ebene zu feiern.
Alle Gläubigen sind zu dieser Feier herzlich eingeladen. Bischöfliche
Kanzlei
Beginn um 10.30 Uhr im Konzertsaal Solothurn. Begegnungen unter Jugendlichen
und mit Bischof Kurt Koch, Gespräche, viel Musik und Jugendgottesdienst.
Picknick mitnehmen. Ende nach 17 Uhr.
Informationen und Prospekte in allen Pfarreien und bei den Jugendseelsorgern/Jugendseelsorgerinnen.
Bitte jetzt die teilnehmenden Jugendlichen ab 15 Jahren, die jungen Erwachsenen
und Begleitpersonen anmelden beim Bischöflichen Ordinariat, Postfach
216, 4501 Solothurn (Telefon 032-625 58 25).
Die Bischöfliche Kanzlei teilt mit, dass Msgr. Bischof Amédée Grab am 29. Mai 1999 in der Kathedrale Chur das Sakrament der Priesterweihe spenden wird.
Infolge Demission der bisherigen Amtsinhaber werden die Pfarreien Erstfeld
(UR), Flüelen (UR) und Siebnen (SZ) zu Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten mögen sich melden bis zum 6. April 1999 beim Sekretariat
des Bischofsrates, Postfach 1333, 7002 Chur.
Tagungsthema der Februar-Sitzung des Seelsorgerates des Bistums St. Gallen
im Pfarreizentrum St. Konrad in Kronbühl-Wittenbach war die «Ökumenische
Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz».
Da sich die KAB-Sektion St. Gallen bereits intensiv mit dieser Konsultation
befasst hat, war deren Vertreter Norbert Ackermann in den Rat eingeladen
worden, um über die dabei gemachten Erfahrungen zu berichten. Die Spurgruppe
des Seelsorgerates hatte gute Vorarbeit geleistet und zum Thema ein Papier
erarbeitet, das durch die Beratungen führte. Fragen aus dem Diskussionspapier
hatte sie ihrerseits mit Fragen und Überlegungen ergänzt, ihnen
aber auch Texte der Synode 72 gegenübergestellt. Die Mitglieder des
Seelsorgerates wurden gebeten, sozusagen als «Hausaufgabe» über
die einzelnen Fragen nachzudenken, sie in ihrem Umfeld (Pfarreiräte)
zu diskutieren und die Ergebnisse der Spurgruppe zu melden. Diese wird die
Antworten sichten, bündeln und dann an die Koordinationsstelle der
Konsultation weiterleiten.
Das Pensum des Stellenleiters der Diözesen Bibelpastoralen Arbeitsstelle
wird auf kommenden Herbst von 100 auf 60 Prozent reduziert. Diese Reduktion
wurde auf Antrag eines Mitgliedes des Seelsorgerates auf die Traktandenliste
gesetzt. Der Antragsteller bedauert den Beschluss und hält eine mit
100 Prozent besetzte Bibelpastorale Arbeitsstelle im Hinblick auf die pastorale
Situation in den Pfarreien und insbesondere in der Katechese gerade heute
für notwendig. Er will sich daher auch dafür einsetzen. Bischofsvikar
Markus Büchel erläuterte die Hintergründe, die aufgrund der
knapper werdenden finanziellen Mittel und der neu zu setzenden Prioritäten
zu diesem Beschluss geführt hatten. Bischof Ivo verwahrte sich dagegen,
dass er die Überlegungen zur Prioritätensetzung dem Seelsorgerat
oder einzelnen Arbeitsstellen zu unterbreiten habe. Er nehme gerne Vorschläge
entgegen, wie etwas besser gemacht werden könnte, aber entscheiden
müsse er als Bischof.
Über das Bistumsprojekt «He! Was glaubst Du?» informierte
Pfarrer Josef Manser, Präsident der Arbeitsgruppe. Er und Pastoralassistent
Franz Kreissl, Sekretär der Arbeitsgruppe, sind zurzeit in den Dekanaten
unterwegs und spüren dabei, dass mit dem Projekt etwas in Bewegung
gekommen ist. Gleichzeitig wird am zweiten Schritt, an den Kriterien, gearbeitet.
Der Dialog findet nach unten und nach oben statt.
An die Sitzungen des Seelsorgerates sind als Gäste auch zwei Mitglieder
des Katholischen Administrationsrates eingeladen. Administrationsrat Pfarrer
Bernhard Gemperli stellte aufgrund verschiedener Missverständnisse,
die in den Diskussionen deutlich geworden sind, fest, dass mehr gegenseitige
Information hilfreich sein könnte. Er wird sich auf Seite des Administrationsrates
darum bemühen.
Die nächste Sitzung des Seelsorgerates findet am Samstag, 8. Mai, im
Kloster Magdenau statt.
Der Bischof von Sitten, Mgr. Norbert Brunner, ernannte
Pfarrer Robert Imseng, bisher Vikar in Naters, zum Pfarrer «in solidum»
von Visp. Er arbeit zusammen mit
Pfarrer Thomas Pfammatter, bisher Pfarrer im Halbamt von Grächen, zum
Pfarrer «in solidum», ebenfalls im Halbamt von Visp. Pfarrer
Thomas Pfammater wird zu 50% für die diözesane Familienseelsorge
tätig sein.
Diese Ernennungen treten im Herbst 1999 in Kraft.
Auch in diesem Vorbereitungsjahr auf das grosse Jubiläum 2000 wird
im Bistum Sitten in der Basilika zu Unserer Lieben Frau von Valeria wieder
ein Gebetstriduum stattfinden. Während dem Triduum zum Thema «Heilig
Geist» und «Geistliche Berufe» wird der Bischof Kindern
und Erwachsenen das Sakrament der Firmung spenden, feierliche Gelübde
entgegennehmen sowie drei Priesteramtskandidaten die Priesterweihe spenden.
Wichtig: die Pfarreien, Räte, Ordensleute, religiöse Gemeinschaften
sowie alle interessierten Gruppierungen sind gebeten, bis Mitte März
1999 an Generalvikar Josef Zimmermann mitzuteilen, welche Gebetsstunde sie
übernehmen möchten/können.
Ein entsprechender Stundenraster zum Eintragen ist Ende Februar allen zugestellt
worden. Eine definitive Liste mit den gemeldeten Verantwortlichen wird den
Pfarreien und allen Angemeldeten nach Ostern zurückgeschickt.
Am Dienstag, 30. März 1999, findet um 10 Uhr in der Kathedrale St.
Niklaus in Freiburg die Ölweih-Messe statt, zu welcher alle Diözesan-
und Ordenspriester eingeladen sind.
Man möge sich um 9.45 Uhr im Gerichtsgebäude, gegenüber der
Kathedrale, einfinden, um daselbst Albe und weisse Stola anzuziehen.
Nach der Liturgie wird für die Teilnehmer im Saal des Franziskanerklosters
ein Apéro serviert.
Um die Organisation zu erleichtern, möge man sich bis zum 23. März
1999 anmelden mit dem Vermerk der Teilnahme an der Liturgie und Apéro
bzw. nur an der Liturgie: Bischöfliche Kanzlei, Postfach 271, 1701
Freiburg.