SKZ 43/1997

INHALT

Wortmeldungen

Nicht deutlich genug

In einem Brief an den Generalvikar im Kanton Zürich, Weihbischof Dr. Peter Henrici, hat das Zürcher Regionalkomitee der Katholischen Volksbewegung Pro Ecclesia seine Sorge über den etwas unklaren gemeinsamen Hirtenbrief vom Kirchenratspräsidenten der evangelischen Landeskirche des Kantons Zürich, Ruedi Reich, und dem römisch-katholischen Weihbischof, Dr. Peter Henrici, bekundet (SKZ 39/1997). Der Hirtenbrief könne von den Gläubigen beider Konfessionen in der Frage der Zulassung zum «gemeinsamen Abendmahl» bzw. zur gemeinsamen «Eucharistie» missverstanden werden. Der Hirtenbrief stelle die klare Lehre der katholischen Kirche im Bereich der ökumenischen Gottesdienste nicht deutlich genug dar. In diesem Zusammenhang zitierte Pro Ecclesia Aussagen von Weihbischof Henrici vom 9. Mai 1997, welche dieser in einem Interview gegenüber dem «reformierten Kirchenboten für den Kanton Zürich» machte. Damals gab Henrici deutlich zu verstehen, dass eine künftige gemeinsame Eucharistie die Kircheneinigung, das Amtsverständnis mit eingeschlossen, voraussetze. Die in einigen Gemeinden schon praktizierte «gemeinsame Eucharistiefeier» sei nicht richtig.

Pro Ecclesia Zürich


Wortgottesdienste «ohne Kommunionfeier»

Mit Enttäuschung habe ich unter dieser Rubrik gelesen, dass unsere Gläubigen wieder einmal für dumm angesehen werden. Von oben herab werden Direktiven erlassen, ohne die Gläubigen zu befragen. Unsere Bischöfe sind zuwenig an der Basis. Sie haben zwar ihre Beratergremien. Doch diese sind meist zuwenig mit der Basis verbunden und nur auf ihre eigenen Ideen und Wünsche konzentriert. Aus meiner langjährigen Erfahrung in der praktischen Seelsorge weiss ich, dass unsere Gläubigen sehr gut zwischen Eucharistie und Kommunionfeier unterscheiden können. Sicher gibt es auch Ausnahmen. Doch wenn einige wenige von verkürzter Messe sprechen, so wissen sie meist auch nicht, was eine Messe überhaupt ist. Auch der Begriff «Eucharistie» ist nicht ins Bewusstsein der Gläubigen geraten. Jene, die regelmässig zur Eucharistie kommen, reden auch nach Jahrzehnten noch: Ich gehe zur Messe. Sicher haben Wortgottesdienste ohne Kommunion auch ihren Sinn, besonders bei Jugendlichen. Diese haben trotz feierlicher Kommunion und schön gestalteter Firmungen kaum mehr eine Beziehung zur Kommunion. Das war einmal! Doch jene Gläubigen, welche am Sonntag noch regelmässig zum Gottesdienst kommen, haben nach meiner Ansicht auch das Recht zu kommunizieren, wenn sie es wünschen. Es ist ja niemand dazu verpflichtet. Aber wenn sie die Kommunion als Hilfe und Stärkung brauchen, darf ich sie ihnen nicht verweigern, auch wenn keine Eucharistie gefeiert wird. Warum also Weisungen herausgeben und nicht den Seelsorgern für ihre Situation den Weg offen lassen?

Walter Gut

Walter Gut ist emeritierter Pfarrer
und lebt in Schaffhausen


Zwischenruf

Kommt das Gespräch auf die Behebung des Priestermangels, so ertönt bald der Ruf nach den «viri probati». Und man könnte beinahe meinen, dass hunderte von «viri probati» vor den Türen der Diözesen auf den Ruf der Kirche warten.
Wahrscheinlich liegt auch da die Schwierigkeit im Detail. Wer ist «vir probatus»? Sind es die Priester, die vor Jahren mit oder ohne Erlaubnis der Kirche weggegangen sind? Oder sind es die Laientheologen, die vor Jahren den Entschluss gefasst haben, sich nicht weihen zu lassen? Oder müsste man bei beiden Gruppen das Gleichnis vom «verlorenen Sohn» zur Lösung herbeiziehen? Ich vermute, dass sich die meisten bedanken würden, als verlorene Söhne zu gelten. Wenn wir aber diese beiden Gruppen weglassen, wer ist dann noch «vir probatus»? Wahrscheinlich nur ganz wenige. Oder sollten es jene sein, die gut lesen können? So fragte mich jemand vor Jahren: «Warum müsst ihr so lange studieren? Ihr könnt ja alles ablesen.» Ich meine, das ist keine genügende Voraussetzung, um geweiht zu werden. So gesehen, ist die Zahl der «viri probati» recht klein und fällt kaum ins Gewicht, um den Priestermangel zu beheben.

Franz Acherman


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997