INHALT |
Theologie |
«Christus selbst ist der Urheber des Amtes in der Kirche. Er hat es eingesetzt, ihm Vollmacht und Sendung, Ausrichtung und Zielsetzung gegeben.» <1>
Diese Sätze, mit denen im Katechismus der Katholischen Kirche, dem sogenannten «Weltkatechismus» der Abschnitt über «die hierarchische Verfassung der Kirche» eingeleitet wird, fassen in knapper Weise die heute gestellte Thematik zusammen. Sie bedürfen allerdings auch einer Auslegeordnung, denn mit diesen Aussagen allein ist es ja nicht getan. So wird auch die hinter diesen Sätzen stehende Grundlage heute in einer sehr grossen Bandbreite interpretiert, gehört doch die Frage des Amtes zu den Grundproblemen des heutigen Kirchenverständnisses und ihrer möglichen Struktur. Die Problematik lässt sich nicht mit dem Hinweis relativieren, die Beschäftigung mit Strukturfragen verleite zu einer Binnenschau und verstelle den notwendigen Blick von Kirche in die heutige Welt. Genau das Umgekehrte ist der Fall: Die Unsicherheit und Unklarheit
und auch die Blockierung entsprechender theologischer Arbeitsprozesse lähmt das Leben von Kirche und verhindert, dass sie sich in uneingeschränkter und dynamischer Offenheit mit den Fragen der Menschen heute auseinandersetzen und ihnen das Evangelium Jesu Christi vorlegen kann. Klarheit in den eigenen Strukturen ist Voraussetzung für glaubwürdiges Leben. Ein Blick in die Situation der Ortskirche ebenso wie die Aufmerksamkeit für Entwicklungen anderswo in der Kirche unterstreicht auch die Dringlichkeit, die den Fragen rund um die Strukturierung von Kirche heute eigen ist.
Aus diesen Gründen und vor diesem angedeuteten Hintergrund möchte ich versuchen, das Paradigma einer Kirchenstruktur zu entwerfen, das von mehreren Charakteristika bestimmt ist und sich daher auch als vielschichtig erweist. Jesus Christus wollte sicher keine Zweiständekirche <2> im herkömmlichen Sinne gründen; ebensowenig kann sich aber eine Kirchenkultur auf die Intention ihres Gründers berufen, die «Kirche» als ungegliederte Menschenversammlung versteht, in der jede und jeder die Aufgabe an die Hand nimmt, die ihr oder ihm gerade naheliegt. <3> Zwischen diesen Extremen wäre eine reiche Palette von verschiedenen Meinungen zu referieren, die sich allerdings dann
vor allem auf zwei Kriterien hin befragen lassen müssen: Auf ihre Verankerung in der Intention Jesu Christi und der Praxis der frühen Kirche einerseits, und auf ihre Zukunftstauglichkeit für das Leben von Kirche andererseits.
Gerade auf diese Kriterien möchte ich mich mit Ihnen heute auch einlassen. Das will nicht heissen, dass damit die lange Geschichte kirchlicher Tradition beiseite geschoben wird, bedeutet aber sehr wohl, dass diese Tradition in ihrer weitgehend geschichtlichen Kontingenz auch relativiert werden muss. Denn den Anspruch auf allgemeine und dauernde Verbindlichkeit im Sinne einer tatsächlich theologischen Tradition kann nicht alles vereinnahmen, was im Laufe der Geschichte von Theologie und Kirche formuliert wurde, sondern lediglich das, was sich zumindest dem Kern nach auf das Evangelium Jesu Christi zurückführen lässt. Theologische Tradition kann und darf nicht erst beim I. Vaticanum, beim Konzil von Trient, allenfalls bei den Kirchenvätern oder im 2. Jahrhundert beginnen, sondern muss sich in ihren Grundlinien in den Anfängen des vorösterlichen Jesus und der nachösterlichen Zeit der Christusverkündigung verankern lassen. <4>
Da dies im Kontext des zu behandelnden Themas besondere Bedeutung hat, ist diese grundsätzliche Vorbemerkung ausdrücklich vorangestellt, bevor ich nunmehr anhand der schon genannten Kriterien vorgehe. So werde ich versuchen, im ersten Abschnitt den biblischen Befund zur Strukturierung von Kirche zusammenzufassen, um auf dieser Grundlage im zweiten Abschnitt mögliche Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Abschliessend kann das Gesagte sodann kurz in unseren unmittelbaren Kontext eingeordnet werden. <5>
Die Absicht kann in diesem Rahmen keine umfassende Entwicklung neutestamentlicher Ekklesiologie sein. Ich beschränke mich vielmehr auf einige Beobachtungen, die aufgrund der Analyse der neutestamentlichen Schriften festgehalten werden können und die eine geeignete Grundlage dafür bieten, um weitere Folgerungen abzuleiten. Sie werden der präzisen Aussage wegen in Thesenform gefasst und sodann erläutert.
1.1.1 Der Befund der Evangelien lässt schon für die vorösterliche Zeit auf eine Differenzierung innerhalb der Menschengruppe um Jesus von Nazaret schliessen. <6>Dies zeigt sowohl die Schaffung des Zwölferkreises (vgl. Mk 3,1319 par) aus der zahlenmässig grösseren Gruppe von Jüngern, <7> dies verrät auch die immer wiederkehrende Reihenfolge von Namensnennungen im Kontext des Jüngerinnen- und Jüngerkreises. Daraus geht sowohl die Sonderstellung des Simon Petrus <8> einerseits, jene der Maria von Magdala <9> andererseits hervor, die in entsprechenden Listen jeweils erstgenannt sind. Neben dem «Inneren Kreis» <10> innerhalb der Zwölf gab es wohl auch einen solchen der Frauengruppe, der namentlich ebenfalls weitgehend feststeht, <11> darüber hinaus war eine grössere Zahl von Jüngerinnen und Jüngern um Jesus gruppiert. Das Bild von konzentrischen Kreisen erscheint hier als eine taugliche Verstehenshilfe. <12> Die Differenzierung hängt vermutlich mit den Aufgaben zusammen, welche die verschiedenen Männer und Frauen innerhalb der Gemeinschaft um Jesus und in dem sie verbindenden Anliegen der Verbreitung der Jesusbotschaft übernahmen. Was sie alle gemeinsam hatten, war ihre Entscheidung oder zumindest ihre Absicht, mit Jesus zu sein, wobei sich dies sehr verschieden und in unterschiedlicher Intensität äussern konnte. Die Evangelisten verwenden dafür den Fachausdruck «nachfolgen» und umschreiben damit auch eine Anforderung, die sie letztlich für alle postulieren, die zu dieser Jesusgemeinschaft gehören wollen.
1.1.2 Das Bild der nachösterlichen Kirchen vermittelt ebenfalls das Moment der Strukturiertheit, wenngleich diese in unterschiedlicher Intensität zutage tritt. Im Falle der paulinischen Gemeinden kann darüber mehr ausgesagt werden als zum Beispiel für die Gemeinden, die hinter dem Markus- oder dem Johannes-Evangelium stehen. Aber auch hier lässt sich anhand der Schreibweise der jeweiligen Evangelisten auf die Situation in den Gemeinden schliessen. Die zunächst wohl soziologisch und funktional begründbare Notwendigkeit und Gegebenheit von Strukturen wird schon von Paulus theologisch reflektiert, wenn er die verschiedenen Aufgaben und Dienste in den Kontext seines Bildes der Kirche als Leib Christi stellt und deren Berechtigung und Sinnhaftigkeit mit dem Wachstum und Gedeihen dieses vielfältigen Leibes junktimiert (vgl. 1 Kor 12,430, vgl. Röm 12,48). <13> Struktur in der Kirche erfüllt keinen Selbstzweck, sondern sie ist dem Leben der Kirche zugeordnet. Sie muss demnach auch lebensbegünstigend gestaltet und konzipiert sein. Dies ist nur möglich, wenn eine zweite Beobachtung festgehalten wird:
2.2.1 Diese These ist jederzeit anhand des neutestamentlichen Befundes zu verifizieren. Es ist unbestritten, dass die Struktur der paulinischen Gemeinden ein anderes Bild vermittelt als zum Beispiel jenes der Pastoralbriefe. Bekanntlich vermitteln die einzelnen paulinischen Schriften selbst für die Zeit des Paulus und für seine verschiedenen Gemeinden kein einheitliches Bild. <14> Es hat vielmehr den Anschein, dass die Gemeindeinstanzen der einzelnen Kirchen am Ort aufgrund der vor Ort gegebenen Notwendigkeiten, der ebenfalls in der Ortskirche vorhandenen Charismen und der ortsüblichen Terminologie eingesetzt und bezeichnet werden wie die Benennung als Steuerungsinstanz in der Hafenstadt Korinth (vgl. 1 Kor 12,28), als Verwaltungsaufgabe in der Beamtenstadt Thessalonich (vgl. 1 Thess 5,12) oder unter Anwendung einer militärischen Aufseherbezeichnung in der Garnisonsstadt Philippi (vgl. Phil 1,1) erkennen lässt.
2.2.2 Dass die Titel jeweils im Plural stehen, darf nicht überbewertet werden, ist aber ebenfalls festzuhalten. Auch Lukas spricht in der Apg von kollegialen Gemeindeinstanzen, etwas später tut dies auch der Verfasser des 1 Petr (vgl. 1 Petr 5,1).
2.2.3 Zu seiner Zeit, also knapp vor der Wende des 1. zum 2. Jahrhundert, entwirft der Verfasser der Pastoralbriefe seine Pflichtenkataloge für den Episkopen, den Presbyter und den Diakonos, ohne diese jedoch bereits zueinander in eine feste Struktur einbinden zu können. Dabei fällt auf, dass diese später in der Geschichte der kirchlichen Strukturgebung so wichtigen Termini in den ersten Jahrzehnten entweder überhaupt nicht oder kaum verwendet werden. <15> Es ist auch vor dem Kurzschluss zu warnen, die Begriffe einfach in unsere Kultursprachen zu übersetzen und damit noch zusätzlich zu insinuieren, die heute damit bezeichneten Dienste in der Kirche wären tel quel aus dem Neuen Testament ableitbar, bzw. dort unmittelbar verankert. Dies ist ebenso wenig möglich wie die verkürzende Darstellung jenes Typs von Amtstheologie, der in der konkreten Ausgestaltung des Amtes eine ungebrochen gerade Linie zu Jesus von Nazaret vortäuschen möchte.
2.2.4 In diesem Zusammenhang ist auch das Fehlen jeder Kritik an den den einzelnen Ortskirchen jeweils nicht eigenen Strukturformen zu beachten. Die angesprochene Vielfalt der Strukturen, die sich sowohl synchron in der geographischen Ausweitung der neutestamentlichen Kirchen als auch diachron im Schnitt der Kirchengeschichte des 1. Jahrhunderts zeigt, ist nach dem Zeugnis des Neuen Testaments nicht Gegenstand von ekklesiologischen Richtungskämpfen oder Ideologiedebatten. Dann muss sie aber auch als entsprechendes Erbe der frühesten Zeit von Kirche ernstgenommen werden.
1.3.1 Das alles entscheidende Befähigungskriterium für eine besondere Aufgabe oder einen Dienst in der Jesusgemeinschaft wie in der frühen Kirche war die Frage der persönlichen Verbundenheit mit Jesus Christus, durchaus im Sinne einer existentiellen Verwiesenheit. Dies verbirgt sich hinter der Metapher vom «Alles Verlassen» der Berufungstexte der ersten drei Evangelien (vgl. Mk 1,1620 par; Mk 2,1314) ebenso wie hinter der späteren Reflexion über die Christusliebe des Simon in Joh 21. <16> Nach Ostern wird dieses Kriterium durch die Frage des persönlichen Christusglaubens und damit der Befähigung zum Zeugnis abgelöst. Dies zeigt sich bei den Voraussetzungen für die Nachwahl des Matthias (vgl. Apg 1,1526) oder für die Bestellung der Sieben (vgl. Apg 6,17), und es klingt auch in den schon erwähnten Pflichtenkatalogen der Pastoralbriefe zumindest an (vgl. 1 Tim 3,17.813; Tit 1,69).
1.3.2 Bestimmte Voraussetzungen des Lebensstandes oder des Geschlechts sind diesbezüglich jedoch nicht zu orten. Die exegetische Arbeit der letzten Jahre hat die Beteiligung von Frauen und von Verheirateten in den Leitungsstrukturen zur neutestamentlichen Zeit einwandfrei aufgewiesen und damit auch die bisweilen dominierende unkritische und einseitige Sichtweise zurechtgerückt. <17> Die einzige diesbezügliche Ausnahme ist im Zwölferkreis gegeben, der sich aufgrund seiner Grundsymbolik, zeichenhaft die 12 Stämme Israels abzubilden, grundsätzlich nur aus Männern zusammensetzen konnte, da der Stammvater Jakob 12 Söhne und nicht 12 Töchter hatte. Wird dies zu Recht hervorgehoben, darf allerdings ein Hinweis auf die Frauengruppe um Jesus als Pendant zu den Zwölfen nicht fehlen.
Man wird auch hinsichtlich des Lebensstandes nicht einfach auf die Nachfolgesprüche der ersten drei Evangelien (vgl. bes. Lk 14,2527, auch Mk 8,3134 par) verweisen dürfen. Die hier vorherrschende Radikalität der Sprache ist unter anderem auch als Stilmittel der Nachdrücklichkeit zu verstehen, mit der entsprechende Prioritäten gesetzt, aber nicht Ausschliesslichkeiten formuliert sind. Den Nachweis dafür liefert neben dem Lebensstand des Simon Petrus (und vermutlich auch der meisten anderen unter den Zwölfen) der eher nebenbei formulierte Hinweis des Paulus, dass Simon und andere nach Ostern ihre Frau auf ihren Predigtreisen mitgenommen haben (vgl. 1 Kor 9,5). Oder wollte man annehmen, dass die frühe Kirche eine allfällig bindende Weisung Jesu umgehend schlichtweg ignoriert hätte?
Nein, die Forderung der Ehelosigkeit entspringt der Erfahrung und der Notwendigkeit eines bestimmten Missionarstyps in der nachösterlichen Kirche und auch der Absicht, das Beispiel Jesu selbst nachzuahmen und die radikale Verwiesenheit auf die von Jesus angekündigte Königsherrschaft Gottes konkret zu leben. <18> Ihr Wert und ihre zeichenhafte Notwendigkeit ist nicht in Frage zu stellen, hingegen ihr Stellenwert als Ausschliesslichkeitskriterium für einen Dienst in der Kirche sehr wohl.
1.3.3 Für Paulus war die persönliche Befähigung ein wichtiges Moment für einen Dienst in der Kirche. Er ortet darin das von dem einen Geist in aller Vielfalt vermittelte Charisma, das die und der einzelne für den Aufbau der Gemeinde einbringen muss. Meines Erachtens verbietet die Textabfolge des entsprechenden Abschnittes (vgl. 1 Kor 12,810 mit 1 Kor 12,28), eine strenge Unterscheidung zwischen Charismen und Diensten einzubringen. <19> Vielmehr gilt: Die Befähigung für eine Aufgabe wird von Gottes Geist in freier Vielfalt zugeteilt. Man kann dies auch aus der Perspektive des Gleichnisses von den Talenten (vgl. Mt 25,1430 par) lesen, die ebenfalls in Vielfalt eben in unterschiedlicher Zahl zuerkannt werden. Daraus erwächst eine zweifache Verantwortung: jene der Betroffenen, die ihnen gegebenen Befähigungen nicht unter den Scheffel zu stellen, sondern ehrlich und dankbar anzunehmen, verbunden mit der Bereitschaft, sie einzubringen; sowie jene der kirchlichen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger, diese Gaben der Kirche am Ort ernstzunehmen und für ihre aufbauende Eingliederung in das Leben der Kirche Sorge zu tragen.
1.4.1 Im Neuen Testament lässt sich an keiner Stelle ein Anhaltspunkt dafür finden, dass Aufgaben und Dienste in den Gemeinden aufgrund eigener Entscheidung an sich gezogen werden. Was schon für die vorösterliche Zeit anhand der Rückbindung an den Auftrag Jesu gegeben ist, gilt auch für die Zeit nach Ostern. Die Leitungsinstanz für die Kirche am Ort, sei es der Apostel, sei es eine andere Gruppierung, übertragen Aufgaben und Dienste in die Verantwortung einzelner in der Gemeinde. Handelt es sich dabei nicht um ortsübergreifende Aufgaben, so werden Menschen aus der Kirche des Ortes damit betraut.
1.4.2 Dass die Initiative bei der verantwortlichen Instanz liegt, hängt eng mit der Liturgievollmacht zusammen. Denn diese leitet sich per Delegation im Anamnesebefehl von Jesus selbst her, der in der Stelle des Hausvaters das letzte Mahl geleitet hat. Da Liturgievorsitz und Gemeindeleitung grundsätzlich zusammenzusehen sind, <20> ergibt sich daraus das Prinzip von Beauftragung und Sendung «im Namen Jesu», <21> das auch unter geänderten Vorzeichen der gesamtbiblischen Tradition entspricht.
Anhaltspunkte dafür, im Sinne von Notfallsregelungen Eigeninitiativen zu ergreifen, erkenne ich in der biblischen Tradition nicht. <22> Hingegen habe ich zuvor ausdrücklich von der entsprechenden Verantwortung der Leitungsinstanzen gesprochen, an die sie notfalls mit allem Nachdruck zu erinnern wären.
Diese Feststellung ist für das Verständnis von Strukturen in der Kirche wichtig. Das gilt nicht in dem Sinne, dass nun sozusagen nachträglich eine Struktur doch noch als gottgewollt legitimiert werden soll. Demgegenüber fällt im neutestamentlichen Befund ja auf, dass die Rückführung auf Gott hinsichtlich verschiedener Dienste und in unterschiedlicher Konkretisierung erfolgen kann.
1.5.1 Paulus formuliert ohne erkennbare Mühe die Aussage im Klartext: «So hat Gott in seiner Kirche eingesetzt erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer, ferner... usw.» (1 Kor 12,28), und bekanntlich leitet er auch seinen eigenen Dienst «nicht von Menschen oder durch Menschen, sondern durch Jesus Christus und durch Gott, den Vater» ab wie er eingangs des Gal schreibt (Gal 1,1). Dieses Subjekt agens ist aber auch erkennbar, wenn die Apostel und die Gemeinde von Jerusalem zwei Kandidaten für den Ersatz des Judas benennen, über sie beten und sodann das Los werfen (vgl. Apg 1,2326), oder wenn Gottes Geist die Gemeinde von Antiochien auffordert, Paulus und Barnabas für eine neue Aufgabe auszusondern (vgl. Apg 13,13). <23>Da die neutestamentlichen Schriften diese Kirche auch vorwiegend Gott zuordnen es ist die «Kirche Gottes», von der sie zumeist sprechen <24> , ist dies auch nicht weiter verwunderlich.
1.5.2 Die Konkretisierung und der Übertragungsmodus kann bei der gleichen zugrundeliegenden Überzeugung verschieden sein. Zunehmend kristallisieren sich Gebet und Handauflegung als konstitutive Elemente der Beauftragung heraus (vgl. bes. Apg 6,6; 13,3, auch 14,23). Damit greift die frühe Kirche auf einen sehr aussagekräftigen Gestus zurück, den schon die jüdische Tradition mit dieser Sinngebung kennt und den auch Jesus von Nazaret, allerdings im Kontext von Heilungen, angewendet hat. Gerade letzteres ist von Bedeutung. Denn es ebnet den Weg für ein Verständnis dieses Ritus als Ausdruck des wirkmächtigen Beistands Gottes für die übertragene Aufgabe. Aufgrund der in der Apg enthaltenen Beispiele kann man konkretisieren: als Ausdruck von Geistbegabung und verbindlicher Zusage des Geistes.
1.5.3 Dass die so übertragenen Dienste nicht beliebig ausgeübt werden dürfen, sondern in Nachahmung des von Jesus von Nazaret umgesetzten Massstabes der Dienstbereitschaft (vgl. bes. Mk 10,4045; Joh 13,117), muss hier nicht weiter ausgeführt werden. <25> Es sei lediglich, weil essentiell, zum Abschluss dieser thesenhaften Zusammenstellung erwähnt.
Aus dem bisher Gesagten ergibt sich kein einheitlich geradliniges Bild. Vielmehr sind die genannten Punkte als Eckdaten dafür zu verstehen, wie Kirchenstruktur heute gedacht werden könnte. Dies soll nun im zweiten Abschnitt skizziert werden.
Die anhand des neutestamentlichen Befundes formulierten Parameter lassen in keinerlei Weise eine absolut bindende Festlegung der Kirchenstruktur auf ein, konkret auf das gegenwärtig gegebene Modell erkennen. Wenn dies zutrifft, so kann auf der Grundlage der als unverzichtbar formulierten Elemente über eine zukünftig mögliche und sinnvolle Form von Struktur und Dienst in der Kirche nachgedacht werden. Ich erachte dies auch als notwendig, ja als vordringlich. Denn es zeigt sich auf verschiedenen Ebenen, dass der Modus der Wahrnehmung von Leitung und Verantwortung in der Kirche nicht den Notwendigkeiten unserer Zeit und den Erfordernissen kirchlichen Lebens entspricht, wobei ich die Frage der Übereinstimmung mit dem Evangelium bewusst beiseite lasse, um Polemik zu vermeiden. Aufgrund des Gesagten genügt es dann allerdings nicht, über Teilbereiche nachzudenken und entsprechende Energie im Augenblick vergeblich darin zu investieren. Konkret bedeutet dies: Die Zukunft der Kirchenstruktur wird sich nicht an den Zulassungsbedingungen für kirchliche Dienste erschöpfen, sondern sie hängt an einer grundlegenden Neukonzeption. Dafür ist ernstzunehmen, was der neutestamentliche Befund erkennen lässt. Diese Vorgaben sind zu benennen:
Hinsichtlich der Struktur von Kirche kennt die Zeit des Neuen Testaments eine bemerkenswerte Vielfalt. Nichts lässt erkennen, dass diese nur auf die Phase der Konsolidierung des Christentums in den ersten Generationen beschränkt bleiben muss. Vor allem gibt es keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die Übereinstimmung in der Kirchenstruktur könne zum Kriterium für die Einheit der Kirche, genauerhin also für die koinvnia (Gemeinschaft) der Ortskirchen untereinander im Sinne einer katholischen Kirche gemacht werden. <26>
Im Gegenteil: Der Befund verweist vielmehr um mit einem Wort meines Kollegen Dietrich Wiederkehr zu sprechen auf eine «normative Pluralität», auf Pluralität als Norm in der Strukturgestaltung also, und dies aus einem Grund, der als Zweites anzuführen ist:
Schon die frühchristliche Zeit hat den verschiedenen Lebenskontext der Ortskirchen ernst genommen. So sind zum Beispiel die Presbyter in Jerusalem andere
als jene in den Gemeinden der Pastoralbriefe, <27> usw. Das ist heute nicht anders: Aufgabe und Verständnis einer Katechetin in unserem Land und in einem afrikanischen oder lateinamerikanischen lassen sich kaum miteinander vergleichen. Über die mögliche Vielfalt des Verständnisses des Diakonats an den verschiedenen Orten von Kirche wird seit dem letzten Konzil lebhaft diskutiert und nachgedacht. <28>
Anhand des neutestamentlichen Befundes ist aber vor allem zu sagen: Die
Notwendigkeit bestimmter Dienste in der Kirche, vor allem ihr konkretes
Profil, ist nicht überall auf dem Globus dasselbe.
Es hängt unter anderem vom jeweiligen Selbstverständnis der Kirche
und ihres Lebens sowie von den soziologischen und kulturellen Gegebenheiten
ab. Die unterschiedliche Stellung der Frau in der Gesellschaft ist dafür
nur ein Beispiel.
Dann kann es aber nicht genügen, über die drei Entfaltungsformen geweihten Dienstes nachzudenken und diesen allein die verbindliche Zusage von Gottes Geist durch Handauflegung vorzubehalten, zugleich sogenannte «Laiendienste» in das kirchliche Leben zu integrieren, über deren ekklesiologischen Stellenwert wir uns zu Recht! den Kopf zerbrechen <29>. Vielmehr ist dann in den einzelnen Ortskirchen darüber zu reflektieren, welche konkreten Entfaltungsformen von Dienst es hier in der Kirche braucht, ausgestattet mit Geist-verbindlicher Beauftragung, nach dem herkömmlichen Sprachgebrauch also: ausgestattet mit Ordination. Verbindliche Beauftragung und entsprechende Vollmacht oder systematisch gesprochen: Weihe und Jurisdiktion dürfen nicht auseinanderklaffen. Sie können in Zukunft aber auch nicht auf das so bezeichnete «dreistufige Amt» beschränkt bleiben.
Die neutestamentlichen Kirchen am Ort hatten als Vorgaben für ihre Dienste die gelebte Christuskonformität einzelner Glaubender, die Begabungen der Gemeinden einerseits und ihre Notwendigkeiten andererseits, sowie das Erbe ihrer theologischen und kulturellen, bzw. soziologischen Tradition. Kreativität, Phantasie und Dynamik sind Äusserungsformen des Geistes, der in diesen Gemeinden gewirkt hat und sie dazu befähigte, ihre Wege, auch in der Strukturfindung, zu entwickeln und zu gehen. Demgegenüber sind Angst, unbewegliches Festhalten am Bisherigen Ausdruck von Mangel an Vertrauen.
Die Verschiedenheit der neutestamentlichen Kirchen ist nicht zufällig geworden, sondern sie ist aus der Kreativität der Gemeinden und ihrem entsprechenden Bemühen aufgrund der verschieden inkulturierten Identität der Menschen entstanden. Es wäre wohl sinnvoll, könnte jede Region der Weltkirche, die Kirche am Ort sozusagen, einmal darüber nachdenken, welche Formen des Dienstes sie für ihre Lebensentfaltung braucht bzw. welche pneumatischen Ressourcen ihr zur Verfügung stehen, und dann daran gehen, entsprechende Umsetzungswege zu entwickeln.
Lassen Sie mich abschliessend das Gesagte auf unseren Kontext hin konkretisieren: Die entscheidende Frage der Kirchenstruktur um die Jahrtausendwende darf nicht mehr die Frage der Zulassungskriterien zu einer Stufe des kirchlichen Dienstes sein. Zwar ist einsichtig und notwendig, dass dies im Sinne des nächsten, aber eben kleinen Schrittes im Vordergrund konkreter Bemühungen steht. Um das allein aber kann es nicht gehen. <30> Mit der allfälligen Zulassung von Verheirateten sowie von Männern und Frauen zum priesterlichen Dienst ist das Problem von Kirchenstruktur keinesfalls gelöst, und es wäre verhängnisvoll, wollten wir dies allein als Ziel betrachten. Die Zeichen der Zeit rufen nach einem Paradigmenwechsel, und die Kirchengeschichte lehrt uns: Es wäre nicht der erste! <31>
Letztlich geht es ja um etwas anderes: Es geht darum, die Gestalt von kirchlichen Strukturen und Aufgaben aufgrund gründlicher Reflexion in unserer Kirchenregion zu überdenken, die entsprechenden Notwendigkeiten zu profilieren und dafür sachliche Kriterien zu formulieren. Dafür sind geeignete Frauen und Männer zu suchen, um sie durch Gebet und Handauflegung, also durch Ordination, für den konkreten Dienst zu senden: für jenen der Katechetin, für jenen der Gottesdienst- und Gemeindeleitung, <32> jenen der Sorge um die Kranken oder der Diakonie, jenen auch der akademischen Lehrerin oder des Lehrers, usw. <33>
Über Wege der Auswahl muss man nachdenken, wobei das Modell der Apostelgeschichte also Nomination einiger geeigneter Personen durch die gesamte Ortskirche und sodann Losentscheid ein durchaus beachtenswerter Weg sein könnte. <34> Ob Sie dies in der Grössenordnung des Bistums, eines Landes oder einer Sprachregion denken, wo Sie die Zäsur für die Vielfalt ansetzen, um ein unübersehbares Zerflattern in ein dann möglicherweise auch willkürliches Durcheinander zu vermeiden wiederum auf der Ebene des einzelnen Bistums oder umfassender , das sind Detailfragen, die Fachleute diskutieren sollten. In den gleichen Kreis gehört die Frage, welche Aufgaben und Dienste in der Kirche in dieser qualifizierten Form von Gebet und Handauflegung übertragen werden sollten, wobei allerdings zwei Dinge gegeben scheinen: Es sind mehr und auch verschiedenere als heute, <35> und es wird zumindest von Kontinent zu Kontinent verschieden sein. Der Dienst der Einheit wie auch immer wahrgenommen <36> wird die Aufgabe haben, diese Vielfalt zu koordinieren, abzustimmen und im Konsens zusammenzuhalten. Deswegen geht es in diesem Prozess auch darum, aufeinander zu hören und zu schauen, von den Erfahrungen anderer zu lernen <37> und so neu zu erleben, was das heisst: Kirche, und zwar auf «katholisch» <38>.
Die damit verbundene Akzentverschiebung wird bewirken mag sein mit sanftem Zwang , dass Einheit von Kirche als vielfältiger Konsens im Glauben an Jesus Christus verstanden wird <39>, und dass das vielfältige Leben der Kirchen zu einem lebendigen Dialog führt, in dem auch darüber Erfahrungen ausgetauscht werden können, um voneinander zu lernen. Vor allem aber ist so gewährleistet, was zwar auch heute als Grundmotivation der gegenwärtigen Amtspolitik angeführt, aber in der Praxis genau ins Gegenteil verkehrt ist: Notwendigkeit und Sinn des Dienstes in der Kirche bleibt in der Transparenz seiner Vielfalt und in der Transparenz seiner Strukturen sowie in seiner Verbindlichkeit von Sendung und Indienstnahme tatsächlich gewahrt und wird nicht unterminiert und ausgehöhlt. <40>
Natürlich werden auch Fehler, Fehlentwicklungen passieren. Nur wer
sich nicht bewegt, macht nichts falsch. Wer stillsteht, tut bereits den
ersten Schritt nach rückwärts, und das verträgt sich nicht
mit der Dynamik des Geistes.
Es bleiben noch viele Fragen offen. Die Anfragen an die anderen theologischen
Disziplinen, vor allem an die Systematische und an die Praktische Theologie
sowie an das Kirchenrecht werden Sie ja herausgehört haben. Natürlich
höre ich auch den Einwand, das Gesagte sei realitätsfremd und
nicht umsetzbar. Das stelle ich gehörig in Frage. <41>
Wir die Kirche wir können auch so weitermachen wie bisher.
Zukunftsweisend scheint mir dies aber nicht. Es ist nicht Aufgabe der Theologie,
sich an Rückzugsgefechten zu beteiligen. Es gilt vielmehr, die entworfene
Skizze zu vertiefen, bis und damit die Umsetzung gelingt.
Für eine Universitäre Hochschule und ihre Theologische Fakultät und dies galt es ja aufzuzeigen bleibt also noch genug Arbeit zu tun, heute und in der Zukunft der Jahrtausendwende.
Walter Kirchschlägr ist Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Theologischen Fakultät der Universitären Hochschule Luzern und zurzeit Rektor der Hochschule und Dekan der Theologischen Fakultät
*Rektoratsrede am Dies Academicus der Universitären Hochschule Luzern am 7. November 1997. Der Redetext wurde im Sinne der Dokumentation wörtlich beibehalten und durch Hinweise in den Fussnoten ergänzt.
1
Katechismus der Katholischen Kirche, Oldenbourg u.a. 1993, Nr. 874.
2
Vgl. den diesbezüglichen Buchtitel von H. Haag, Worauf es ankommt.
Wollte Jesus eine Zwei-Stände-Kirche? Freiburg 1997; kritisch dazu
H. Hoping, Gemeindeleitung, Eucharistie und Priesteramt, in: SKZ 165 (1997)
682686. hier bes. 700704.
3
Vgl. dazu schon die ausführliche soziologisch und theologisch begründende
Analyse von E. Schillebeeckx, Christliche Identität und kirchliches
Amt, Düsseldorf 1985, 58148.
4
Vgl. dazu W. Kasper, Bewahren oder Verändern? In: Öffnung zum
heute. Die Kirche nach dem Konzil. Hrsg. v. U. Struppe, J. Weismayer, Innsbruck
1991, 109132, bes. 115125. Entsprechende Kriterien sind formuliert
und erläutert bei W. Kirchschläger, Bleibendes und Veränderbares
in der Kirche. Ein biblischer Beitrag zur Systemanalyse: Pfarrei in der
Postmoderne? Gemeindebildung in nachchristlicher Zeit. Fs. L. Karrer. Hrsg.
v. A. Schifferle, Freiburg 1997, 129139, hier 129131.
5
Den anregendsten Beitrag zur hier behandelten Thematik mit sehr bedenkenswerten
Anregungen für eine zukünftige Praxis hat in jüngster Zeit
K. Schuler vorgelegt: Beauftragte Diener zum Heil, in: SKZ 165 (1997) 431439,
446451.
6
Vgl. ausführlicher dazu W. Kirchschläger, Die Entwicklung von
Kirche und Kirchenstruktur zur neutestamentlichen Zeit: Aufstieg und Niedergang
der römischen Welt. Hrsg. v. H. Temporini und W. Haase. Band 26/2,
Berlin 1995, 12771356, hier 12841291.
7
Grundlegend dazu K. Stock, Boten aus dem Mit-Ihm-Sein, (AnBib 70), Rom 1975,
hier 1927; W. Trilling, Zur Entstehung des Zwölferkreises: Die
Kirche des Anfangs. Fs. H. Schürmann. Hrsg. v. R. Schnackenburg, J.
Ernst J. Wanke, (EThSt 38), Leipzig 1977, 201222.
8
Klassisch dazu O. Cullmann, Petrus. Jünger Apostel Märtyrer,
Zürich 1952; jetzt vor allem P. Dschulnigg, Petrus im Neuen Testament,
Stuttgart 1996.
9
Dazu C. Ricci, Mary Magdalene and many others, Wellwood 1994, 51110.
10
Zu Abgrenzung und Benennung vgl. R. Brown u.a., Der Petrus der Bibel, Stuttgart
1976, 55. Als biblische Belege vgl. Mk 5,37 par; Mk 9,2 par; Mk 13,3; 14,33.
11
Vgl. E. Ruckstuhl, Jesus Freund und Anwalt der Frauen, Stuttgart 1996,
bes. 84125; W. Kirchschläger, Eine Frauengruppe in der Umgebung
Jesu: Die Freude an Gott unsere Kraft. Fs. O. Knoch. Hrsg. v. J. Degenhardt,
Stuttgart 1990, 278285.
12
Vgl. H. Schürmann, Das Lukasevangelium I, (HThKNT III/1), Freiburg
1969, 320321; W. Kirchschläger, Entwicklung (Anm. 6) 12991300.
13
Zur Bedeutung und Einordnung dieses Kirchenverständnisses vgl. H. J.
Klauck, Volk Gottes und Leib Christi oder: Von der kommunikativen Kraft
der Bilder: Wozu Kirche? Wozu Gemeinde? Hrsg. v. G. Koch, J. Pretscher,
Würzburg 1994, 939, hier bes. 2427.
14
Anhand der Gemeinden von Korinth und Thessalonich dargestellt bei H. J.
Venetz, So fing es mit der Kirche an, Zürich 51992, 104122.
15
Tabellarische Übersicht bei W. Kirchschläger, Entwicklung (Anm.
6) 13351336.
16
Dies meint auch das syn aytv (mit ihm), das in Lk 8,13 wie eine Klammer
die aufgezählten Personen und Personenkreise an Jesus von Nazaret bindet.
Zur Struktur dieser Verse und den sich daraus ergebenden ekklesiologischen
Implikationen vgl. S. Fischer, Die «mit ihm» sind... Untersuchungen
zu Lk 8,13, Luzern (Theologische Diplomarbeit) 1986.
17
Als Beispiel dafür kann die differenzierte Auslegung der Grussliste
des Röm (Röm 16,116) gelten, dazu U. Wilckens, Der Römerbrief
III, (EKK V/3), Zürich 1982, 131138; dazu vor allem R. S. Cervin,
A Note Regarding the Name «Junia(s)» in Romans 16.7, in: NTS
40 (1994) 464470. Zum ganzen Problemkreis vgl. heute: Frauenordination.
Hrsg. v. W. Gross, München 1996, des weiteren mit sehr genau differenzierender
Aussage R. Schwarz, Verbieten Bibeltexte die Frauenordination?, Diakonia
28 (1997) 167173.
18
Gegenüber einem vorösterlichen Wanderradikalismus sind aus praktischen
Gründen erhebliche Bedenken anzubringen. Ausgewogen dazu Th. Schmeller,
Brechungen, (SBS 136), Stuttgart 1989, bes. 5060. Ein anderes Vorstellungsmodell
entwirft W. Kirchschläger, Entwicklung (Anm. 6) 12871288.
19
Grundsätzlich so auch E. Schweizer, Konzeptionen von Charisma und Amt
im Neuen Testament, in: Charisma und Institution. Hrsg. v. T. Rendtorff,
Gütersloh 1985, 316334, hier 320324.
20
Vgl. dazu W. Kirchschläger, Begründung und Formen des Liturgischen
Leitungsdienstes in den Schriften des Neuen Testaments, in: Liturgischer
Leitungsdienst zwischen Ordination und Beauftragung. Hrsg. v. M. Klöckener,
K. Richter, (QD 171), Freiburg 1998 (im Druck, bes. Abschnitt 5.3).
21
Vgl. dazu A. Weiser, Gemeinde und Amt nach dem Zeugnis der Apostelgeschichte:
Studien zu Christsein und Kirche, (SBAB 9), Stuttgart 1990, 305320,
bes. 317320.
22
In diesem Punkt ist W. Beilner, Amt und Dienst Umbruch als Chance.
Aus dem Neuen Testament dazulernen!, in: Amt und Dienst. Umbruch als Chance.
Hrsg. v. W. Krieger, A. Schwarz, Würzburg 1996, 3460, missverständlich,
wenn er davon spricht, die Christinnen und Christen hätten «teils
durch Einsetzung...teils aufgrund freien Engagements» Notwendigkeiten
in der Gemeinde wahrgenommen (43); der Autor tritt aber sodann ebd. 4548
deutlich für «Sendung als übergeordnetes Prinzip»
(47) ein.
23
Zu diesem synodalen Prinzip vgl. die Sammelbände «Der Glaubenssinn
des Gottesvolkes Konkurrent oder Partner des Lehramtes». Hrsg.
v. D. Wiederkehr, (QD 151), Freiburg 1994, sowie «Mitsprache im Glauben».
Hrsg. v. G. Koch, Würzburg 1993; auf heute übertragen bei L. Karrer,
Aufbruch der Christen. Das Ende der klerikalen Kirche, München 1989,
109148.
24
Wird ekklesia nicht absolut gebraucht, so wird sie 12mal Gott zugeordnet
(Apg 20,28; 1 Kor 1,2; 10,32; 11,16.22; 15,9; 2 Kor 1,1; Gal 1,13; 1 Thess
2,14; 2 Thess 1,4; 1 Tim 3,5.15) und einmal Christus (Röm 16,16).
25
Vgl. dazu W. Kirchschläger, «Bei euch ist es nicht so»
(Mk 10,43 par). Zu einem vergessenen Charakteristikum von Kirche. Rektoratsrede
1992, in: Jahresbericht der Theologischen Fakultät Luzern 1992/93,
Luzern 1993, 5357.
26
Vgl. J. Kremer, Viele «Kirchen» eine «Kirche».
Biblische Aussagen und ihre frühchristliche Wirkungsgeschichte, in:
Zentralismus statt Kollegialität? Hrsg. v. F. König, Düsseldorf
1990, 1654. Weiters N. Scholl, Frohbotschaft statt Drohbotschaft. Die
biblischen Grundlagen des Kirchenvolks-Begehrens, Graz 1997, 130133.
27
Vgl. M. Karrer, Das urchristliche Ältestenamt, in: NT 32 (1990) 152188.
Die vielfältige Entwicklung zeigt auf J. Ysebaert, Die Amtsterminologie
im Neuen Testament und in der alten Kirche, Breda 1994, 60123; vgl.
auch die Darstellung der Entwicklung von Amtsstrukturen bei P. Hoffmann,
Priestertum und Amt im Neuen Testament, in: Priesterkirche. Hrsg. v. P.
Hoffmann, Düsseldorf 1987, 1261, hier 2456.
28
K. Schuler hat zu diesem Themenkreis mögliche Wege der Vielfalt aufgezeigt:
Beauftragte Diener (Anm. 5), 450451.
29
Eine informative Darstellung des Problems bietet P. Neuner, Das kirchliche
Amt: Identität im Wandel, in: Amt und Dienst (Anm. 22) 933, hier
bes. 2733, wo der Autor auch die bis in die Konzils- und frühe
Nachkonzilszeit zurückreichenden Denkanstösse von K. Rahner (1963)
und P. Hünermann (1977) referiert, die freilich «insgesamt nicht
rezipiert» wurden (31). Vgl. dazu P. Hünermann, Ordo in neuer
Ordnung: Der Priestermangel und seine Konsequenzen. Hrsg. v. F. Klostermann,
Düsseldorf 1977, 5894, hier bes. 7185.
30
Dies muss man auch zum Kirchenvolks-Begehren anmerken, so notwendig diese
Initiative auch war. Vgl. den Diskussionsband «Wir sind Kirche».
Das Kirchenvolks-Begehren in der Diskussion, Freiburg 1995, sowie den von
P. Zulehner herausgegebenen Sammelband: Kirchenvolks-Begehren und Weizer
Pfingstvision. Kirche auf Reformkurs, Düsseldorf 1995. In diesem Punkt
beurteile ich die notwendige Entwicklung auch anders als H. Hoping, Gemeindeleitung
(Anm. 2) 704.
31
Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang der Kommentar von Walbert Bühlmann,
Darf man/soll man römische Normen unterwandern?, in: SKZ 165 (1997)
656657 nicht nur der Fragestellung wegen, sondern weil der Verfasser
mehrere Beispiele sich abzeichnender neuer Handlungsparadigmen aufzeigen
kann (656).
32
Siehe dazu oben 1.4.2 und den in Anm. 20 angeführten Beitrag: Eucharistievorsitz
und Gemeindeleitung haben mit allergrösster Wahrscheinlichkeit schon
in den ersten christlichen Generationen grundsätzlich zusammengehört,
und zwar nicht nur aus funktionalen, sondern aus theologischen Gründen.
33
Vgl. entsprechende Ansätze schon bei E. Schillebeeckx, Christliche
Identität (Anm. 3), 318320, der zumindest nach einem «vierten
Amt» fragt. In eine ähnliche Richtung geht mit grosser Vorsicht
L. Karrer, Zum Christ-Sein ermutigen. Welche Dienste bzw. Ämter braucht
das Volk Gottes heute?, in: Amt und Dienst (Anm. 22) 92117, allerdings
unter Umgehung des Ordinationsproblems. Deutlicher ders., Wir sind wirklich
das Volk Gottes, Freiburg 1994, 128145. Vgl. auch die Dokumente der
Tagsatzung der Bündner Katholikinnen und Katholiken, Themenkreis 1:
Sicherstellung und Weiterführung der Seelsorge, Chur 1996, 711,
bes. 10 (Nr. 1.4 bis 1.8, bes. 1.7), sowie Themenkreis 2: Dienste und Ämter
in der Kirche, Chur 1996, 627 (Nr. 1. bis 5.). In diese Richtung und
für eine Entfaltung des Ordo plädiert auch D. Wiederkehr, Wer
A sagt, muss auch B sagen!, in: Diakonia 28 (1997) 174179, hier 177178.
Kritisch dazu, aber zugleich auch zur nicht durchgeführten «Reform
des kirchlichen Weiheamtes» jetzt H. Hoping, Gemeindeleitung (Anm.
2) bes. 683685 und 682 (dort das Zitat). Anders als H. Hoping (ebd.
685 mit Anm. 21 und 23) sehe ich in den von P. Hünermann (und K. Rahner)
gemachten Vorstössen (vgl. oben Anm. 29) auch für heute noch grundlegende
Anregungen. Denn das Entscheidende dabei ist ja die überhaupt ins Auge
gefasste Möglichkeit, über die Dreistufigkeit des Ordo hinauszugehen.
Ökumenische Rücksichtnahmen (so ebd. Anm. 24 übrigens
nur in eine, nämlich in die ostkirchliche Richtung der Ökumene)
scheinen mir hier nicht zwingend: Zum einen gilt es, zunächst das eigene
Haus neu zu ordnen, zum anderen wäre es verhängnisvoll, könnte
eine ökumenische Übereinstimmung vorrangig nur auf der geschichtlich
gewachsenen Trias des sakramentalen Amtes gründen.
34
Eine sehr beachtenswerte, in die heutige Zeit aktualisierbare Auslegung
bietet dazu der emeritierte Bischof von Innsbruck, R. Stecher, Die Wahl
der Sieben (Apg 6,17), in: Miteinander 69 (1997), Heft 10, 45.
35
Über den hier bestehenden Dissens zwischen H. Hoping, Gemeindeleitung
(Anm. 2) 685686, und (nicht nur) mir bezüglich des Verständnisses
der Aussage des letzten Konzils im Verhältnis zu Trient (vgl. Kirchenkonstitution
Lumen gentium Art. 28 und DH 1776), werden wir im theologischen Gespräch
bleiben müssen. Vgl. dazu den von A. Grillmeier stammenden Kommentar
zu LG 28 im LThK2 Bd. 12, Freiburg 1966, hier 247252. Es liegt hier
einer jener Fälle vor, wo das Lehramt zur Zeit von Trient etwas vorschnell
(wenn auch dem Schriftgebrauch seiner Zeit entsprechend) mit dem biblischen
Befund umgegangen ist. Das hermeneutische Problem, wie dann mit dieser theologischen
Tradition zu verfahren ist, wenn sich der biblische Befund zu einem späteren
Zeitpunkt (hier: als Trient) doch als vielschichtiger erweist (somit also
die Grundlagen für die lehramtliche Position nicht mehr zutreffen),
ist noch zu klären.
36
Die in der Enzyklika «Ut unum sint» vom 25. Mai 1995, Nrn. 9596,
ausgesprochene Einladung, über die Neugestaltung des Petrusdienstes
nachzudenken, sollte ernst(er) an die Hand genommen werden. «The Tablet»
dokumentiert die zu diesem Thema gehaltene Gastvorlesung des emeritierten
Erzbischofs von San Francisco, J. R. Quinn. Dieser plädiert für
die Delegation von Befugnissen im Sinne einer konsequenten Anwendung des
Subsidiaritätsprinzips: Vgl. G. O'Connell, Last among equals, in: The
Tablet 6. Juli 1996, 886887. Vgl. jetzt auch P. Hünermann, Amt
und Evangelium. Die Gestalt des Petrusdienstes am Ende des zweiten Jahrtausends:
Bulletin ET 8 (1997), 163170, mit weiterführender (kontroverser)
Diskussion durch S. Madrigal und P. Tihon, ebd. 171180.
37
M. Kehl, Wohin geht die Kirche?, Freiburg 31996, 150152, spricht von
«kommunikativen Glaubenmilieus» (150) und von der neuen Bedeutung
einer «Beziehungskirche» (151). Das dem zugrundeliegende Prinzip
des Dialogs kann bereits neutestamentlich geortet werden: Vgl. M. L. Gubler,
Das «Dialogprinzip» in den neutestamentlichen Gemeinden, in:
Dialogische Kirche Kirche im Dialog. Hrsg. v. J. Pfammatter und E.
Christen, (ThB 22), Freiburg 1996, 1143, bes. 1320.
38
Vgl. W. Kirchschläger, Katholische Kirche. Biblische Anmerkungen zu
einer Kirchenvision, in: Diakonia 27 (1996) 712.
39
Insofern hat der bischöfliche Leitspruch des Bischofs von Basel (Kol
2,18: «Christus hat in allem den Vorrang») eminent ekklesiologische
Bedeutung. Zur unverzichtbaren Christozentrik von Kirche vgl. W. Kirchschläger,
Kirche als Nachfolgegemeinschaft Jesu Christi. Dynamik im Kontext als Grundmerkmal
für das Leben von Kirche, in: Diakonia 28 (1997) 394398. Vgl.
dazu auch schon ders., Art. Kirche, Bibeltheologisches Wörterbuch.
Hrsg. v. J. B. Bauer, Graz 41994, 358368, hier 367.
40
Anhand der Praxis vorgeführt von H. Hoping, Gemeindeleitung (Anm. 2)
684685. So ist mit N. Scholl, Frohbotschaft (Anm. 26) 171172,
nicht eine Alternative zwischen Klerikern und Laien, verbunden mit dem Stichwort
«Klerikalisierung» (171), zu sehen, sondern eine ausgeweitete
Praxis der Ordination.
41
F. Annen hat aufgezeigt, dass die unverzichtbare Tugend der Hypomoné
aktiv zu gestalten ist. Sie umfasst «Treue zum Evangelium»,
ist eine «Tugend des Kampfes» und «des Dialogs»,
«braucht viel Kraft», ist «Gegenstand des Gebetes»
und «ein Name der Hoffnung»: Hypomoné (Beharrlichkeit):
eine neutestamentliche Tugend für unsere Kirche, in: SKZ 165 (1997)
27, hier 67.