SKZ 47/1997

INHALT

Theologie

Gemeindeleitung, Eucharistie und Priesteramt (2)

von Helmut Hoping

3. Das christliche Opferverständnis und das sakramentale Priestertum

Dass es in der gegenwärtigen Diskussion um Gemeindeleitung und Eucharistie nicht mehr allein um die Zulassungsbedingungen zum Priesteramt geht, sondern um das Priesteramt überhaupt, dies haben die umstrittenen Thesen Herbert Haags deutlich gemacht. Haag beginnt sein Buch über das Priesteramt <25> mit einer für viele Ortskirchen zutreffenden Analyse der kirchlichen Krisensituation: «Die Krise des römisch-katholischen Priesteramtes ist offenkundig. Was immer auch die Amtskirche bisher unternommen hat, um ihr zu begegnen, ist wirkungslos geblieben. Priestermangel, Gemeinden ohne Eucharistie, Zölibat, Frauenordination sind die Probleme, die zwar nicht allein, aber doch weitgehend die gegenwärtige Not der katholischen Kirche bestimmen.» <26>
Man geht auch keineswegs zu weit, wenn man in diesem Zusammenhang wie Haag von einer kirchlichen Verfassungskrise spricht. <27> Richtig ist ebenso, dass Männer und Frauen, die mit der Gemeindeleitung beauftragt werden, eigentlich mit ihren Gemeinden Eucharistie feiern müssten. Denn die Gemeindeleitung, das hat schon Rahner betont, schliesst den Vorsitz in der Eucharistiefeier ein. Der Dogmatiker Rahner zog daraus aber eine ganz andere Konsequenz als der Alttestamentler Haag, nämlich die Forderung nach sakramentaler Weihe: «Der Pastoralassistent müsste...die seiner tatsächlichen Funktion entsprechende Beauftragung erhalten. Entspricht diese Funktion den Aufgaben eines Diakons, dann sollte er sakramental zum Diakon geweiht werden. Ist die Funktion eines Pastoralassistenten faktisch die eines Gemeindeleiters, dann sollte er die Priesterweihe erhalten, weil die Trennung zwischen der Funktion des Gemeindeleiters und der Funktion des Eucharistievorstehers wesenswidrig ist». <28> Haag dagegen fordert die Ablösung der Gemeindeleitung und der Feier der Euchariste von der Priesterweihe. Warum kommen zwei bedeutende Theologen zu so unterschiedlichen Schlussfolgerungen?
Der Grund liegt darin, dass Haag ­ anders als Rahner ­ die These vertritt, dass das Priesteramt der katholischen Kirche schriftwidrig sei und deshalb abgeschafft werden müsse. Ersetzen möchte Haag es durch nicht näher bestimmte Beauftragungen. Um seine These von der Schriftwidrigkeit des sakramentalen Priesteramtes zu belegen, bedient sich Haag einer Methode, die hermeneutisch fragwürdig ist. Haag sucht im Neuen Testament nach dem sakramentalen Priesteramt und findet es dort nicht, was keinen, der das Neue Testament kennt, überrascht. Doch ist das ein Argument für die Schriftwidrigkeit des sakramentalen Priesteramtes? Ist etwa die Tatsache, dass das Neue Testament Vater, Sohn und Geist noch nicht als göttliche Personen bezeichnet, ein Beweis für die Schriftwidrigkeit der christlichen Trinitätslehre?
Für die Schriftwidrigkeit des Priesteramtes beruft sich Haag vor allem auf die Priesterchristologie des Hebräerbriefes und die ablehnende Haltung Jesu gegenüber dem Priestertum seiner Zeit. Daraus schliesst Haag, dass das priesterliche Leitungsamt der katholischen Kirche nicht nur schriftwidrig sei, sondern dem Willen Jesu zuwiderlaufe. Die Kirche müsse sich deshalb eine von Grund auf andere Verfassung geben. Dass ein Leitungsamt zur Verfassung der Kirche gehört, wird von Haag nicht bestritten. Er vertritt keineswegs die Meinung, die Kirche könne ganz ohne Leitungsdienste auskommen. Haag fordert allerdings die Abschaffung des durch sakramentale Ordination übertragenen priesterlichen Leitungsamtes. Um dieses Amt geht der Streit, nicht um die Notwendigkeit kirchlicher Leitungsdienste.

Die Argumente

Zu den Einzelargumenten, die Haag vorträgt: Natürlich hat Jesus die Apostel beim Abendmahl nicht als Priester eingesetzt. Richtig ist auch, dass die neutestamentlichen Gemeinden noch kein als Priesteramt verstandenes Leitungsamt kennen. <29> Nirgendwo erfahren wir im Neuen Testament auch etwas über die Leitung der Eucharistie; nicht einmal das Wort Eucharistie begegnet hier; es wird einfach gesagt, dass man zusammen das Brot brach (Apg 2,46). Was die Gemeindeleitung betrifft, so begegnet im Neuen Testament eine Vielfalt von Gemeindeleitungsdiensten mit jeweils unterschiedlichen Profilen und Bezeichnungen (Lehrer, Propheten, Apostel, Presbyter, Vorsteher, Diakone, Episkopen). Doch schon im Neuen Testament ist eine Tendenz zur Konzentration der vielen Gemeindeleitungsdienste auf einige wenige feststellbar; in den Pastoralbriefen begegnen dann die Ämter Bischof, Presbyter, Diakon, wobei die Grenzen zwischen Bischof und Presbyter noch fliessend waren und unsicher ist, ob es sich beim Bischofsamt der Pastoralbriefe schon um einen Monepiskopat handelte, also die Leitung einer Gemeinde durch einen einzigen Bischof. Für ein durch Handauflegung und Gebet übertragenes Leitungsamt, die Regelung des Eucharistievorsitzes wie die Bezeichnung des Eucharistievorstehers als Priester ­ schon im 3. Jahrhundert für den Bischof wie gelegentlich für den Presbyter (TA; Tertullian; Cyprian) <30> ­ gab es aber gute Gründe.
Mit dem Wachsen der Kirche stellte sich die Frage nach der Einheit der Gemeinden nicht nur hinsichtlich ihres Glaubens an Jesus Christus, sondern auch ihrer verfassungsmässigen Struktur. Gesamtkirchlich setzte sich die schon am Ende der neutestamentlichen Zeit (Pastoralbriefe) greifbare Ämtertrias von Bischof, Presbyter, Diakon durch. Bei der Übertragung des Leitungsdienstes griff man auf Handauflegung und Gebet zurück. Durch sie wurden jene «Sieben» beauftragt, die in der Tradition «Diakone» heissen, die aber wie die Diakonin Phoebe nicht Diakone im späteren Sinne waren, sondern mit der Gemeindeleitung betraut gewesen sind. Ansätze für die Übertragung eines Leitungsamtes durch Handauflegung und Gebet finden wir auch in den Pastoralbriefen (1 Tim 4,14; 2 Tim 1,6). In der biblischen Tradition ist der Ritus der Handauflegung nicht nur bei Segenshandlungen, sondern auch bei der Einsetzung in wichtige Ämter bezeugt (Num 27,18.23; Dtn 34,9). Ob der zumindest für kurze Zeit durch Handauflegung übertragene Rabbinat Einfluss auf die Entstehung des christlichen Ordinationsritus hatte, wird zwar von einigen bestritten, kann aber nicht ausgeschlossen werden. <31> Für die Entstehung des christlichen Priesterbegriffs haben ganz verschiedene Faktoren eine Rolle gespielt, unter anderem das Priestertum Israels und die Opfertheologie des NT. <32> Entscheidend ist, wie man die Entwicklung theologisch beurteilt. Haag sieht im christlichen Priesterbegriff ­ im allgemeinem Priestertum wie im Amtspriestertum ­ nichts anderes als eine Fehlentwicklung.
Zum allgemeinen Priestertum: Ob das Neue Testament ein allgemeines Priestertum kennt ­ was von Haag bestritten wird <33> ­, hängt davon ab, was man darunter versteht. Sicher ist, dass 1 Petr 2,5f.9 die christliche Gemeinde eine königliche, heilige Priesterschaft und ein Königreich von Priestern nennt und in der Briefeinleitung Offb 1,6 die christliche, hier präsentisch gemeinte Selbstbezeichnung «Priester vor Gott» begegnet (vgl. Offb 5,20; 20,6). <34> Natürlich ist damit sowenig wie Ex 19,5f., wo Israel ein «Reich von Priestern» genannt wird, ein kultisches-sazerdotales Opferpriestertum gemeint, sondern die Erwählung und besondere Nähe zu Gott durch die Erneuerung des «priesterlichen Bundes» (N. Lohfink) <35>. Aber was heisst hier, ein Priestertum gäbe es jetzt «nur noch im Bild» <36>? Trifft dies etwa auch für das Priestertum Christi zu (vgl. Hebr 7,1­10,18)? Die Rede vom Priestertum der Christinnen und Christen hat soteriologische und damit wie die Rede vom Priestertum Christi sehr reale Bedeutung: Wir sind mit Gott Versöhnte aufgrund des Kreuzesopfers Christi, der Priester und Opfer zugleich ist. Deshalb dürfen wir uns Gott selbst nahen ­ so wie Mose und später am Grossen Versöhungstag der Hohepriester das Allerheiligste betraten ­ und können Menschen die Versöhnung zusprechen.
Zum priesterlichen Dienst- und Leitungsamt: Das christliche Priesteramt unterscheidet sich vom Priestertum in Israel in einigen wichtigen Punkten. Ein Unterscheidungsmerkmal anerkennt auch Haag: «Es unterscheidet sich von diesem am augenfälligsten dadurch, dass es keine blutigen Opfer darbringt.»<37> Da Haag das christliche Priesteramt ausgehend vom kultisch-sazerdotal verengten Priesterbild vor allem der Pius-Päpste versteht, <38> reduziert er die ganze Differenz auf diesen Unterschied. Dadurch versperrt er die Einsicht in Sinn und Funktion des sakramentalen Priestertums und den Kern des christlichen Opferverständnisses. <39>
Das christliche Opferverständnis sprengt die herkömmliche Vorstellung vom kultischen Opfer. Beim kultischen Sühnopfer geht es um eine der Gottheit von Menschen dargebrachte Opfergabe. Die Mitte der neutestamentlichen Opfertheologie ist der Gedanke der Selbsthingabe, des Selbstopfers aus Liebe, wodurch Jesus Christus der Mittler zwischen Gott und Mensch geworden ist (1 Tim 2,5). In seiner Lebenshingabe am Kreuz ist Jesus nach der Priesterchristologie des Hebräerbriefes Priester und Opfer zugleich (Hebr 9,11­28). Dadurch wird die traditionelle Unterscheidung zwischen Priester und Opfergabe, zwischen Opferndem und Opfer aufgehoben. Das Opfer der Eucharistie kann deshalb nur die vergegenwärtigte Selbsthingabe Jesu am Kreuz sein (vgl. 1 Kor 5,7; 1 Kor 11,25f.; Lk 22,16b.20).
Das eschatologische Priestertum Christi bedeutet theologisch das Ende des Kultpriestertums Israels. Ist damit aber bewiesen, dass das Priesteramt der Kirche schriftwidrig ist und damit keine Berechtigung hat? Von einem priesterlichen Dienst- und Leitungsamt kann sinnvoll nur mit Blick auf das Kreuzesopfer Christi, unsere dadurch bewirkte Versöhnung mit Gott und das allgemeine Priestertum gesprochen werden. Der christliche Priester steht im Dienst an der durch Christus bewirkten Versöhnung, die im Zentrum der Eucharistiefeier steht. In der Feier der Eucharistie, dessen liturgischer Träger die ganze priesterliche Gemeinde und nicht allein der Amtspriester (vgl. SC 7; 14; 26­29) ist, wird das Opfer der Selbsthingabe Jesu am Kreuz und der dadurch erneuerte priesterliche Bund erinnernd gefeiert, weshalb die Eucharistie im Sinne der biblisch verstandenen Anamnese des einen Opfers auch selbst Opfer genannt werden kann und muss. Als Vorsteher der Eucharistiefeier hat der Priester die Aufgabe, Christus, zu repräsentieren, vor allem bei der Darbringung und Heiligung der eucharistischen Gaben.
Das Priestertum Israels diente dazu, durch Darbringung von Opfern Versöhnung zwischen Gott und den Menschen zu stiften. <40> Das einmalige Priestertum Christi, der «ein für allemal in das Heiligtum hineingegangen» (Hebr 9,12) ist, besteht in dem einen Opfer seiner Lebenshingabe am Kreuz (Hebr 9,14). Dadurch, dass Jesus sein eigenes Blut vergossen hat, ist er zur Sühnestätte (hilasterion) geworden (Röm 3,25) und zum Mittler des neuen und ewigen Bundes; denn «ohne Blutvergiessen gibt es keine Sündenvergebung» (Hebr 9,22). Da Mittler zwischen Gott und den Menschen nach christlichem Verständnis Jesus Christus ist (vgl. 1 Tim 2,5), ist es in der Tat abwegig, wenn der christliche Priester, der in einem besonderen Dienst am Priestertum Christi steht, als «Mittler zwischen Gott und den Menschen» oder «zweiter Christus» (Pius XI.) bezeichnet wird. <41>
Die Funktion des Priesters als Gemeindeleiter besteht im allgemeinen in der Auferbauung der Gemeinde, vor allem durch die Verkündigung des Evangeliums (vgl. Röm 15,16; 1 Kor 9,13f.) <42>, das «Wort der Versöhnung» (2 Kor 5,19), die Förderung und Erweckung von Charismen und die Aufgabe der Leitung. Seine Funktion im besonderen besteht darin, bei der Feier der Sakramente, vor allem der Feier der Eucharistie, auf das extra nos des Heils dadurch zu verweisen, dass er Christus repräsentiert. Da Christus das Haupt der Kirche ist, spricht die Tradition davon, dass der Priester in persona Christi Capitis handelt. Für ihren Dienst der Versöhnung werden die Priester durch sakramentale Ordination in besonderer Weise mit Christus und seinen Aposteln verbunden. Das priesterliche Dienst- und Leitungsamt ist nicht ohne das Priestertum aller zu verstehen, also nicht ohne den durch Christus erneuerten priesterlichen Bund. Allgemeines Priestertum und Amtspriestertum stehen im Dienst an der durch Christus bewirkten Versöhnung. Wenn das 2. Vatikanische Konzil davon spricht, dass sich das priesterliche Dienst- und Leitungsamt nicht nur dem Grade, sondern dem Wesen nach vom allgemeinen Priestertum unterscheidet (LG 10), dann will es damit sagen, dass es nicht ein von der Gemeinde delegiertes Amt ist, sich also nicht einfach vom allgemeinen Priestertum aller ableiten lässt, sondern auf einer besonderen Sendung und Bevollmächtigung durch Christus selbst beruht, die in der sakramentalen Ordination der Kirche erfolgt.

Priesteramt als Leitungsamt

Da die Gemeindeleitung und die Feier der Sakramente im Dienst an der durch Christus bewirkten Versöhnung stehen, kann das Leitungsamt, das für diesen Dienst übertragen wird, auch heute noch sinnvoll als Priesteramt bezeichnet werden. Diese Bezeichnung macht deutlich, dass es bei dem Dienstamt des Priesters um einen Dienst an der durch Christus, den wahren und ewigen Hohenpriester, ein für allemal bewirkten Versöhnung geht. Die Bezeichnung Presbyter (Ältester) ist zwar ursprünglicher, aber keineswegs verständlicher. Hinzu kommt, dass das Priesteramt zwar eine Weiterentwicklung des Presbyteramtes ist, sich seine Ausgestaltung aber am altkirchlichen episkopalen Gemeindeleitungsamt orientierte. Der Titel Gemeindeleiter taugt bestenfalls als soziologischer Hilfsbegriff, weil er für die vielfältigen Aufgaben der Verkündigung und Lehre, des Leitens und der Feier der Sakramente viel zu unspezifisch ist.
Wenn der Priester in der Person Christi die Eucharistie darbringt, dann heisst das, dass Christus es durch ihn tut und der Priester dabei Christus repräsentiert. Der Priester ist deshalb Priester nicht im herkömmlichen kultischen, sondern im sakramentalen Sinne. Da nach der ein für allemal bewirkten Versöhnung keine Sündopfer mehr nötig sind (vgl. Hebr 10,18), ist der christliche Priester ein Priester ohne eigenes Opfer. Das Opfer der Eucharistie ist allein die in ihr vergegenwärtigte Lebenshingabe Jesu am Kreuz. Durch die zur Eucharistie versammelte Gemeinde und den Mund und die Hände des Priesters erneuert Christus seine ein für allemal bewirkte Versöhnung (vgl. SC 7; vgl. CIC/1983 899 § 1). Ich sehe nicht, was daran schriftwidrig sein soll; oder ist schriftwidrig alles das, was sich nicht expressis verbis in der Schrift findet? Ich sehe auch nicht, das ein richtig verstandenes priesterliches Dienst- und Leitungsamt dem Willen Jesu zuwiderläuft, was im übrigen eine reichlich spekulative Behauptung ist, wenn Haag nicht behaupten will, dass all das dem Willen Jesu zuwiderläuft, was nicht von Jesus selbst bewusst und willentlich intendiert worden ist.
Haags Fundamentalkritik des allgemeinen Priestertums wie des priesterlichen Dienst- und Leitungsamtes rührt vor allem daher, dass er der kirchlichen Wirkungs-, Rezeptions- und Interpretationsgeschichte der Schrift keinerlei hermeneutische und normative Funktion beimisst, sondern in ihr einen Abfall gegenüber der ursprünglichen Wahrheit sieht, die für Haag allerdings schon in der Schrift selbst, vor allem durch opfertheologische Motive in den Einsetzungsberichten verstellt wird. <43> Aber was heisst, die genuine christliche Religion sei eine «opferlose Religion» <44>, wenn Jesus Christus in seiner Lebenshingabe am Kreuz Priester und Opfer zugleich ist? Mit dem allgemeinen Priestertum und dem Amtspriestertum steht bei Haag nicht nur ein kirchliches Dienst- und Leitungsamt zur Disposition, sondern der christliche Opfergedanke. Von der Eucharistie bleibt bei Haag auch nur noch ein «Freundesmahl» zur Erinnerung an das letzte Mahl Jesu und seinen Tod. <45> Dazu passt die These, Jesus sei es um eine «Verschiebung von der Sphäre des Kultischen in die der Sittlichkeit» <46> gegangen. Ich halte diese Aussage für eine erschreckende Verharmlosung sowohl der Heilsbedeutsamkeit des Kreuzestodes Jesu wie der Eucharistiefeier, in der das geschichtlich einmalige Kreuzesopfer je neu vergegenwärtigt wird.

4. Der schwierige Weg einer Reform des kirchlichen Weiheamtes

Herbert Haag und Dietrich Wiederkehr haben mit ihren amts- und sakramententheologischen Thesen ausgesprochen, was nicht wenige wegen der Unbeweglichkeit Roms für den einzig möglichen Weg aus der gegenwärtigen kirchlichen Notsituation halten: die Ersetzung des durch sakramentale Ordination übertragenen priesterlichen Dienst- und Leitungsamtes durch einzelne Beauftragungen, einschliesslich der Beauftragung zur Eucharistiefeier. Doch dies wäre kein Weg aus der Krise, sondern der Weg in eine Kirche, die ihre Verbindung nicht nur mit der Kirche Roms und seinem Bischof, sondern auch mit den anderen Ortskirchen, die diesen Weg nicht mitgehen werden, verlieren würde. Deshalb wird kein Bischof diesen Weg einschlagen können.
Was aber bleibt dann als Alternative? Es bleibt nur der schwierige Weg einer Reform des kirchlichen Weiheamtes. Ein erster Schritt wird sicherlich die teilkirchliche Ermöglichung von viri probati sein müssen, ein Anliegen, das schon vor dem 2. Vatikanischen Konzil diskutiert und nach dem letzten Konzil von Bischöfen, einigen Bischofskonferenzen und mehreren Synoden wie einer Vielzahl von Theologen vorgetragen worden ist. Die teilkirchliche Ermöglichung von viri probati darf aber nicht dazu führen, dass Frauen dadurch auf lange Sicht vom sakramentalen Amt ausgeschlossen bleiben. Da eine Zulassung von Frauen zum Priesteramt in der katholischen Kirche auf absehbare Zeit nicht möglich scheint, obwohl das Priestertum der Frau theologisch möglich wäre, muss das Anliegen des ständigen Diakonats für Frauen mit allen Kräften vorangetrieben werden. <47>
Dass in Sachen viri probati und Diakonat der Frau von den Bischöfen derzeit keine zielführenden Anstrengungen unternommen werden, kann man nicht allein mit dem römischen Zentralismus erklären. Es bestehen durchaus Handlungsmöglichkeiten. Den Papst bei Ad-limina-Besuchen von einer Reform des kirchlichen Weiheamtes überzeugen zu wollen, hat sich zwar als kein geeignetes Mittel erwiesen. Was aber hindert einzelne Bischöfe verschiedener nationaler Bischofskonferenzen daran, sich in einer Bewegung für die Reform des kirchlichen Weiheamtes zusammenzuschliessen? Eine solche Bewegung wäre nur dann mit dem Prinzip der bischöflichen Kollegialität unvereinbar, wenn sie auf Spaltung und nicht auf einen neuen Konsens in der Ämterfrage abzielen würde.
Warum existiert eine solche Bewegung nicht schon? Die Antwort ist einfach und ernüchternd zugleich: Es gibt nicht genügend Bischöfe, die bereit wären, sich zu einer solchen Bewegung zusammenzuschliessen. Was die überfällige teilkirchliche Ermöglichung von viri probati betrifft, so ist es symptomatisch für das derzeitige Erscheinungsbild des katholischen Episkopats, dass die Mehrheit der sich zum kirchlichen Weiheamt öffentlich äussernden Bischöfe jene sind, die am bestehenden Zölibatsgesetz unbeirrbar festhalten. Zwar hat die Verbindung von kirchlichem Weiheamt und zölibatärer Lebensform eine längere Tradition als man gemeinhin annimmt. <48> Die These aber, es handle sich hierbei um eine quasi-wesensmässige Verbindung, ist historisch wie theologisch unhaltbar. Sie wird auch durch die gegenwärtige Praxis der Kirche widerlegt.
Schon heute hat die katholische Kirche aufgrund der bekannten Ausnahmen vom bestehenden Zölibatsgesetz (bei Übertritten von Geistlichen anderer christlicher Kirchen in die römisch-katholische Kirche; beim ständigen Diakonat) einen aus unverheirateten und verheirateten Priestern und Diakonen bestehenden Klerus. Warum deshalb viri probati die lange Tradition des Zölibats in Frage stellen sollen, ist schwer nachzuvollziehen. <49> Oder ist das bischöfliche Vertrauen in die Anziehungskraft des zölibatären Lebens inzwischen so gering, dass man Angst hat, viri probati könnten das Ende des Zölibats sein?
Der Priestermangel ist noch nicht überall gleich dramatisch. Deshalb glauben viele Bischöfe, weiter machen zu können wie bisher. Doch die Ungeduld an der kirchlichen Basis und die Bereitschaft zu schismatischen Grenzüberschreitungen nimmt zu. Die im Bistum Basel inzwischen immer häufiger aufgeworfene Frage «Warum und wozu brauchen wir noch Priester?» zeigt, was auch in anderen Ortskirchen bald auf dem Spiel stehen wird: Es geht um die Zukunft des Priesteramtes, ja letztlich geht es um das kirchliche Weiheamt überhaupt. <50> Man wird es nicht dadurch bewahren können, dass man ohne Veränderungen an ihm festhält.

Helmut Hoping ist ständiger Diakon und ordentlicher Professor für Dogmatik an der Theologischen Fakultät ­ und ihrem Theologischen Seminar Dritter Bildungsweg ­ der Universitären Hochschule Luzern


Anmerkung

25
H. Haag, Worauf es ankommt. Wollte Jesus eine Zwei-Stände-Kirche?, Freiburg-Basel-Wien 1997.

26
Ebd. 7.

27
Vgl. ebd. 7f.

28
K. Rahner, Pastorale Dienste und Gemeindeleitung, in: StZ 195 (1977) 742.

29
Vgl. J. Blank, Priester/Bischof, in: NHThG 4 (21991) 275.

30
Vgl. R. P. C. Hanson, Amt/Ämter/Amtsverständnis V: Alte Kirche, in: TRE II (1978) 539­542; P. Schmidt, Ämter im Neuen Testament und in der frühen Kirche, in: J. Kerkhofs, P. M. Zulehner (Hrsg.), Europa ohne Priester, 117­122.

31
Vgl. G. Kretschmar, Die Ordination im Frühen Christentum, in: FZPhTh 22 (1975) 26.68. Im rabbinischen Bereich gehörte die Handauflegung vor allem im 2.­4. Jahrhundert in Palästina zum Akt der Amtsübertragung. Vgl. Cl. Thoma, Amt/Ämter/Amtsverständnis III. Judentum, in: TRE 2 (1978) 507.

32
Vgl. R. P. C. Hanson, Amt/Ämter/Amtsverständnis, 540­542.

33
Vgl. H. Haag, Worauf es ankommt, 71­74.

34
Vgl. J. Blank, Priester/Bischof, 275.

35
Vgl. Der Begriff «Bund» in der biblischen Theologie, in: ThPh 66 (1991) 173.

36
Vgl. H. Haag, Worauf es ankommt, 72.

37
Ebd. 47.

38
Vgl. ebd. 37­46.

39
Vgl. dazu den ökumenisch ausgerichteten Artikel von B. J. Hilberath, Th. Schneider, Opfer, in: NHThG 4 (21991) 116­127. Vgl. K. Lehmann, E. Schlink (Hrsg.), Das Opfer Jesu Christi und seine Gegenwart in der Kirche. Klärungen zum Opfercharakter des Herrenmahles, Freiburg-Göttingen 1983.

40
Haag sieht im Tempelkult Israels vor allem eine unappetitliche, grässliche Schlächterei (vgl. Worauf es ankommt, 48f.). Ich will hier nicht den Antijudaismusvorwurf diskutieren, der gegenüber Haag erhoben worden ist. Bei der Lektüre von Haags Priesterbuch habe ich mich allerdings gelegentlich gefragt, was sich wohl jüdische Leser bei Haags gelegentlichen Antithesen denken mögen. Neben Haags völligem Unverständnis für die theologische Bedeutung des Priestertums Israels behauptet er: «So hat sich denn der christliche Gottesdienst von Anfang an radikal vom jüdischen abgesetzt» (60); «so unterscheidet sich der christliche Gottesdienst vom jüdischen wie der Tag von der Nacht» (ebd.). Jüdischer und christlicher Gottesdienst haben mehr Gemeinsamkeiten als Haag wahrhaben will, nicht nur das Hören der Schrift im jüdischen und christlichen Wortgottesdienst, sondern auch die Gemeinsamkeiten von christlicher Eucharistiefeier und jüdischem Pessachmahl, die offensichtlich sind, selbst wenn das Abendmahl kein Pessachmahl gewesen sein sollte. Haag vergleicht die Eucharistie allein mit dem Tempelgottesdienst und kontrastiert die blutige Opferpraxis mit der unblutigen christlichen Mahlfeier. Zu den vielfältigen Bezügen zwischen jüdischer und christlicher Liturgie vgl. J. Wohlmuth, Eucharistie ­ Feier des neuen und ewigen Bundes, in: ders., Im Geheimnis einander nahe. Theologische Aufsätze zum Verhältnis von Judentum und Christentum, Paderborn-München-Wien-Zürich 1996, 156­175.

41
Vgl. H. Haag, Worauf es ankommt, 41f.

42
Hier wird die Evangeliumsverkündigung mit Hilfe von Kultterminologie als priesterlicher Dienst charakterisiert.

43
Vgl. H. Haag, Worauf es ankommt, 77­84.

44
Ebd. 63.

45
Vgl. ebd. 103.

46
Ebd. 50.

47
Zur Diskussion um das Priesteramt der Frau vgl. das Sonderheft «Frauenordination» der Tübinger Theologischen Quartalschrift: ThQ 173 (1993) H 3; P. Hünermann, Schwerwiegende Bedenken. Eine Analyse des Apostolischen Schreibens «Ordinatio sacerdotalis», in: HerKorr 48 (1994) 406­410;. W. Beinert, Priestertum der Frau, in: StZ 212 (1994) 723­738; W. Gross (Hrsg.), Frauenordination. Stand der Diskussion in der katholischen Kirche, München 1996. Zur Diskussion um den Diakonat der Frau vgl. P. Hünermann, A. Biesinger, M. Heimbach-Steins, A. Jensen. (Hrsg.), Diakonat der Frau. Ein Amt für Frauen in der Kirche ­ ein frauengerechtes Amt, Ostfildern/Stuttgart 1997. Vgl. dazu H. Hoping, Auf dem Weg zum Diakonat der Frau. Notizen zu einem Kongress in Stuttgart, in: Schweizerische Kirchenzeitung 20/21, 1997, 325­327.

48
Vgl. St. Heid, Zölibat in der frühen Kirche. Die Anfänge einer Enthaltsamkeitspflicht für Kleriker in Ost und West, Paderborn-München-Wien-Zürich 1997.

49
Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass für viri probati ein Mindestalter festzulegen wäre, das sicherlich deutlich über dem Mindestalter für den ständigen Diakonat verheirateter Männer (35 Jahre) liegen müsste.

50
Vgl. das für einige Ortskirchen der Schweiz und den Niederlanden keineswegs unrealistische Zukunftsszenario von J. Kerkhofs und P. M. Zulehner in: dies. (Hrsg.), Europa ohne Priester, 267­269.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997