INHALT |
Theologie |
Mit den akademischen Ehrungen und dem nüchternen und trotzdem zuversichtlichen
Bericht des Rektors erhielt der diesjährige Dies Academicus der Universitären
Hochschule Luzern einen ernsten und trotzdem festlichen Charakter. Höhepunkt
des Festaktes, dem die Eucharistiefeier in der Jesuitenkirche vorausgegangen
war, zu der die Theologische Fakultät eingeladen hatte und der Bischof
Kurt Koch als ihr Magnus Cancellarius vorstand, war der Festvortrag des
Rektors und Dekans der Theologischen Fakultät, Prof. Walter Kirchschläger,
über «Pluralität und inkulturierte Kreativität. Biblische
Parameter zur Struktur von Kirche».
In seinem Vortrag fasste er zunächst den neutestamentlichen Befund
über Gestalt und Struktur von Kirche in Thesen zusammen, die er präzise
erläuterte. Auf dieser Grundlage dachte er sodann über eine zukünftig
mögliche und sinnvolle Form von Struktur und Dienst in der Kirche nach;
wegweisend ist dabei die Forderung, die Kirchenstruktur müsse den Notwendigkeiten
und Gegebenheiten der Ortskirchen sowie den jeweils gegebenen Ressurcen
an konkreten Begabungen entsprechen. Diese Überlegungen konkretisierte
er abschliessend als «Vision» auf den heutigen Kontext hin.
Wegen der Bedeutsamkeit dieses Festvortrages werden wir ihn demnächst
im Wortlaut (und mit den in Fussnoten angeführten Belegen) veröffentlichen.
An den Anfang seines Berichtes, dessen Elemente er am Vortag in einem Mediengespräch eingehender erläutert hatte, stellte Rektor Kirchschläger die Betroffenheit der Hochschule durch das Projekt «Luzern'99»: Die im Gefolge der Tätigkeit der Kommission zur Überprüfung des Leistungsauftrags des Staates getroffene Entscheidung der Regierung des Kantons Luzern, den Bestand der Hochschule Luzern innert Jahresfrist einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und als Grundlage dafür drei Planungsvorgaben einzuforden:
1. «Für die Fakultät I (Römisch-katholische Theologie) sind von den staatskirchenrechtlichen und kirchlichen Instanzen verbindliche Zusagen für eine substantielle finanzielle Beteiligung an die Betriebskosten zu erwirken.»
2. «Die freiwerdenden Mittel bei der Fakultät I sollen für den gezielten Ausbau der Fakultät II (Geisteswissenschaften) eingesetzt werden.»
3. «Die neu zu gründende Fakultät III (Rechtswissenschaft) soll [zumindest für den Kanton Luzern] selbsttragend sein. Die Betriebskosten müssen durch die Beiträge anderer Kantone und Privater gedeckt werden. Von privater Seite sind verbindliche Zusicherungen zu erwirken.»
Das damit verfolgte Ziel ist eine Optimierung des Angebots der Hochschule
mit dem Zweck einer Steigerung der Attraktivität für Studierende,
mit dem Zweck also, «erheblich mehr Studierende nach Luzern zu holen
und damit die interkantonalen Transferzahlungen zugunsten des Kantons zu
steigern». Auf der Grundlage eines zu diesen Vorgaben erarbeiteten
Konzeptes wird der Regierungsrat des Kantons Luzern im nächsten Jahr
über den weiteren Bestand und die Weiterführung der gesamten Universitären
Hochschule Luzern beschliessen, also auch über den weiteren Bestand
und die Weiterführung ihrer Theologischen Fakultät.
Zu einer Attraktivitätssteigerung beigetragen haben bereits verschiedene
Vorgänge, wie Rektor Kirchschläger in seinem Bericht aufführte.
So konnte er zum einen von erfreulichen Personalentwicklungen berichten:
Im Kalenderjahr 1997 konnte die Theologische Fakultät zu den Antrittsvorlesungen
einer Professorin und dreier Professoren einladen; im Wintersemester 1997/98
ist an der Fakultät mit Unterstützung der Silbermann-Stiftung
Prof. Jonah Fraenkel von der Hebräischen Universität Jerusalem
als Gastprofessor tätig und konnte Dr. Alfred Bodenheimer als Jüdischer
Forschungsbeauftragter am Institut für Jüdisch-Christliche Forschung
seine Arbeit aufnehmen.
Zugleich trauert die Fakultät allerdings auch um verdiente ehemalige
Mitglieder, die während des Studienjahres 1996/97 verstorben sind:
Eugen Ruckstuhl, Franz Furger und Oskar Stoffel.
Von den bereits getroffenen institutionellen Vorkehren zur Attraktivitätssteigerung
erwähnte der Rektoratsbericht das Abkommen mit der Theologischen Fakultät
der Universität Basel für Dozierenden- und Studierendenaustausch;
ferner wurde der Geisteswissenschaftlichen Fakultät ein Lehrstuhl abgetreten,
nämlich der frühere Lehrstuhl für Dogmatik und Liturgiewissenschaft.
Um das Angebot weiter zu optimieren und für Theologiestudierende attraktiver
zu machen, wird an der Theologischen Fakultät unter Wahrung der Kostenneutralität
ein Haupt- und Nebenfachstudium eingerichtet.
Der für die Hochschule schwierigste Teil des Projektes «Luzern
'99» ist die Mittelbeschaffung von Dritten, weil ihr Ziel die solide
Sicherstellung der Finanzen sein muss; dies ist allein mit Hilfe der angesprochenen
staatskirchenrechtlichen und kirchlichen Instanzen nicht möglich, dazu
bedarf es der Hilfe aller gesellschaftlichen Kräfte im Kanton Luzern
und darüber hinaus im Innerschweizer Raum. Um diese Kräfte zu
bündeln wird in diesen Tagen die «Universitätsstiftung Luzern»
gegründet. Neben diesem grossen Projekt damit die Stiftung erfolgreich
wirken kann, muss das Stiftungskapital eine Höhe von mindestens 20
Mio. Franken erreichen wird am 12. Dezember dieses Jahres noch der
«Verein der Freundinnen und Freunde der Universitären Hochschule
Luzern» gegründet, um jede weitere Unterstützung und Verbundenheit
zu sammeln und insbesondere die Hochschule in der Bevölkerung stärker
zu verankern (Kontaktadresse: Hochschule Luzern, Rektorat, Postfach 7979,
6000 Luzern 7).
Im Zusammenhang der Finanzen gab Rektor Kirchschläger zwei Überlegungen
besonders zu bedenken. Zum einen könne akademische Bildung nicht kostendeckend
betrieben werden, lasse sich namentlich geisteswissenschaftlich ausgerichtete
Bildung nicht «rechnen». «Sie wird sich nicht rechnen,
da das kultur-, human- und geisteswissenschaftliche Potential der nächsten
Generation im Spiel ist», hielt Rektor Kirchschläger fest. Zum
andern müsse die Luzerner Hochschullandschaft als ganze, die tertiäre
Bildung umfassend in den Blick genommen werden. Wohl sei die Entwicklung
und Förderung des berufsbezogenen Hochschulsektors der Fachhochschule
wünschenswert, aber «gerade in einer beruflich spezialisierten
Welt wird es jenen Akzent auf der gesamtmenschlichen Bildung und Ausbildung
des Menschen brauchen, für den die geisteswissenschaftlich ausgerichtete
Universitäre Hochschule die Grundlage und die immer neue Herausforderung
in vielfältiger Form bietet».
Rektor Kirchschläger ist zuversichtlich, dass die Hochschule die Vorgaben
der Regierung für eine zustimmende Entscheidung wird erfüllen
und so am 1. Juli 2000 ihr vierhundertjähriges Bestehen
feiern können. In dieser Zuversicht wird er durch die Unterstützung
durch das Erziehungs- und Kulturdepartement bestärkt. In ihrem Schlusswort
lobte seine Vorsteherin, Regierungsrätin Brigitte Mürner-Gilli,
die Kreativität und Tatkraft der Leitungsverantwortlichen der Hochschule,
und sie stellte erleichtert fest, dass die irritierenden Zweifel und ennervierende
Skepsis positive Impulse haben auslösen können. Für sie ist
die Bildungspolitik nicht nur deshalb von zentraler Bedeutung, weil sie
eine vorzügliche staatliche Möglichkeit ist, die gesellschaftliche
und wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu fördern, sondern auch
deshalb weil das geistesgeschichtliche Erbe die Identität Luzerns ausmache.
In dieses Bekenntnis zur Humanität fügte sich auf schöne
Weise die Ehrenpromotion von Dr. iur. Rudolf Zihlmann durch die Geisteswissenschaftliche
Fakultät ein, wurde in ihm doch nicht nur ein grosser Förderer
der Universitätsidee für Luzern, sondern ein Humanist der klassischen
Schule geehrt. Seine Dankesadresse war denn auch ein entschiedenes Plädoyer
für die Geisteswissenschaften und mithin für eine humanistische
Bildung.
Dazu passte, dass die Theologische Fakultät Prof. Dr. theol. Basil
Studer OSB in Anerkennung seines patristischen Werkes zum Ehrendoktor ernannte.
Denn in diesem Werk kommt eine weitere Dimension des Humanistischen zum
Tragen, die Verschränkung der griechischen und lateinischen Spätantike
mit dem frühen Christentum in den Schriften der Kirchenväter.
In seiner Dankesadresse betonte P. Basil die christliche Bedeutung der Kirchenväter,
ihre Unentbehrlichkeit für das heutige rechte Vernehmen und Verstehen
des Christlichen: Damit das Wort normativ christlich sein könne, müsse
es evangelisch und apostolisch sein; für den Engelberger Mönch
P. Basil ist das Kriterium für die Evangelizität und Apostolizität
ihre Übereinstimmung mit den Kirchenvätern, so dass bei ihm «evangelisch»,
«apostolisch» und «patristisch» als synonyme Begriffe
erscheinen.