SKZ 46/1997

INHALT

Theologie

Die Universitäre Hochschule Luzern muss ihr 400-Jahr-Jubiläum feiern können!

von Rolf Weibel

Mit den akademischen Ehrungen und dem nüchternen und trotzdem zuversichtlichen Bericht des Rektors erhielt der diesjährige Dies Academicus der Universitären Hochschule Luzern einen ernsten und trotzdem festlichen Charakter. Höhepunkt des Festaktes, dem die Eucharistiefeier in der Jesuitenkirche vorausgegangen war, zu der die Theologische Fakultät eingeladen hatte und der Bischof Kurt Koch als ihr Magnus Cancellarius vorstand, war der Festvortrag des Rektors und Dekans der Theologischen Fakultät, Prof. Walter Kirchschläger, über «Pluralität und inkulturierte Kreativität. Biblische Parameter zur Struktur von Kirche».
In seinem Vortrag fasste er zunächst den neutestamentlichen Befund über Gestalt und Struktur von Kirche in Thesen zusammen, die er präzise erläuterte. Auf dieser Grundlage dachte er sodann über eine zukünftig mögliche und sinnvolle Form von Struktur und Dienst in der Kirche nach; wegweisend ist dabei die Forderung, die Kirchenstruktur müsse den Notwendigkeiten und Gegebenheiten der Ortskirchen sowie den jeweils gegebenen Ressurcen an konkreten Begabungen entsprechen. Diese Überlegungen konkretisierte er abschliessend als «Vision» auf den heutigen Kontext hin. Wegen der Bedeutsamkeit dieses Festvortrages werden wir ihn demnächst im Wortlaut (und mit den in Fussnoten angeführten Belegen) veröffentlichen.

Die Vorgaben für Erhalt und Ausbau der Hochschule

An den Anfang seines Berichtes, dessen Elemente er am Vortag in einem Mediengespräch eingehender erläutert hatte, stellte Rektor Kirchschläger die Betroffenheit der Hochschule durch das Projekt «Luzern'99»: Die im Gefolge der Tätigkeit der Kommission zur Überprüfung des Leistungsauftrags des Staates getroffene Entscheidung der Regierung des Kantons Luzern, den Bestand der Hochschule Luzern innert Jahresfrist einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und als Grundlage dafür drei Planungsvorgaben einzuforden:

1. «Für die Fakultät I (Römisch-katholische Theologie) sind von den staatskirchenrechtlichen und kirchlichen Instanzen verbindliche Zusagen für eine substantielle finanzielle Beteiligung an die Betriebskosten zu erwirken.»

2. «Die freiwerdenden Mittel bei der Fakultät I sollen für den gezielten Ausbau der Fakultät II (Geisteswissenschaften) eingesetzt werden.»

3. «Die neu zu gründende Fakultät III (Rechtswissenschaft) soll [zumindest für den Kanton Luzern] selbsttragend sein. Die Betriebskosten müssen durch die Beiträge anderer Kantone und Privater gedeckt werden. Von privater Seite sind verbindliche Zusicherungen zu erwirken.»

Das damit verfolgte Ziel ist eine Optimierung des Angebots der Hochschule mit dem Zweck einer Steigerung der Attraktivität für Studierende, mit dem Zweck also, «erheblich mehr Studierende nach Luzern zu holen und damit die interkantonalen Transferzahlungen zugunsten des Kantons zu steigern». Auf der Grundlage eines zu diesen Vorgaben erarbeiteten Konzeptes wird der Regierungsrat des Kantons Luzern im nächsten Jahr über den weiteren Bestand und die Weiterführung der gesamten Universitären Hochschule Luzern beschliessen, also auch über den weiteren Bestand und die Weiterführung ihrer Theologischen Fakultät.
Zu einer Attraktivitätssteigerung beigetragen haben bereits verschiedene Vorgänge, wie Rektor Kirchschläger in seinem Bericht aufführte. So konnte er zum einen von erfreulichen Personalentwicklungen berichten: Im Kalenderjahr 1997 konnte die Theologische Fakultät zu den Antrittsvorlesungen einer Professorin und dreier Professoren einladen; im Wintersemester 1997/98 ist an der Fakultät mit Unterstützung der Silbermann-Stiftung Prof. Jonah Fraenkel von der Hebräischen Universität Jerusalem als Gastprofessor tätig und konnte Dr. Alfred Bodenheimer als Jüdischer Forschungsbeauftragter am Institut für Jüdisch-Christliche Forschung seine Arbeit aufnehmen.
Zugleich trauert die Fakultät allerdings auch um verdiente ehemalige Mitglieder, die während des Studienjahres 1996/97 verstorben sind: Eugen Ruckstuhl, Franz Furger und Oskar Stoffel.
Von den bereits getroffenen institutionellen Vorkehren zur Attraktivitätssteigerung erwähnte der Rektoratsbericht das Abkommen mit der Theologischen Fakultät der Universität Basel für Dozierenden- und Studierendenaustausch; ferner wurde der Geisteswissenschaftlichen Fakultät ein Lehrstuhl abgetreten, nämlich der frühere Lehrstuhl für Dogmatik und Liturgiewissenschaft. Um das Angebot weiter zu optimieren und für Theologiestudierende attraktiver zu machen, wird an der Theologischen Fakultät unter Wahrung der Kostenneutralität ein Haupt- und Nebenfachstudium eingerichtet.
Der für die Hochschule schwierigste Teil des Projektes «Luzern '99» ist die Mittelbeschaffung von Dritten, weil ihr Ziel die solide Sicherstellung der Finanzen sein muss; dies ist allein mit Hilfe der angesprochenen staatskirchenrechtlichen und kirchlichen Instanzen nicht möglich, dazu bedarf es der Hilfe aller gesellschaftlichen Kräfte im Kanton Luzern und darüber hinaus im Innerschweizer Raum. Um diese Kräfte zu bündeln wird in diesen Tagen die «Universitätsstiftung Luzern» gegründet. Neben diesem grossen Projekt ­ damit die Stiftung erfolgreich wirken kann, muss das Stiftungskapital eine Höhe von mindestens 20 Mio. Franken erreichen ­ wird am 12. Dezember dieses Jahres noch der «Verein der Freundinnen und Freunde der Universitären Hochschule Luzern» gegründet, um jede weitere Unterstützung und Verbundenheit zu sammeln und insbesondere die Hochschule in der Bevölkerung stärker zu verankern (Kontaktadresse: Hochschule Luzern, Rektorat, Postfach 7979, 6000 Luzern 7).
Im Zusammenhang der Finanzen gab Rektor Kirchschläger zwei Überlegungen besonders zu bedenken. Zum einen könne akademische Bildung nicht kostendeckend betrieben werden, lasse sich namentlich geisteswissenschaftlich ausgerichtete Bildung nicht «rechnen». «Sie wird sich nicht rechnen, da das kultur-, human- und geisteswissenschaftliche Potential der nächsten Generation im Spiel ist», hielt Rektor Kirchschläger fest. Zum andern müsse die Luzerner Hochschullandschaft als ganze, die tertiäre Bildung umfassend in den Blick genommen werden. Wohl sei die Entwicklung und Förderung des berufsbezogenen Hochschulsektors ­ der Fachhochschule ­ wünschenswert, aber «gerade in einer beruflich spezialisierten Welt wird es jenen Akzent auf der gesamtmenschlichen Bildung und Ausbildung des Menschen brauchen, für den die geisteswissenschaftlich ausgerichtete Universitäre Hochschule die Grundlage und die immer neue Herausforderung in vielfältiger Form bietet».
Rektor Kirchschläger ist zuversichtlich, dass die Hochschule die Vorgaben der Regierung für eine zustimmende Entscheidung wird erfüllen und so ­ am 1. Juli 2000 ­ ihr vierhundertjähriges Bestehen feiern können. In dieser Zuversicht wird er durch die Unterstützung durch das Erziehungs- und Kulturdepartement bestärkt. In ihrem Schlusswort lobte seine Vorsteherin, Regierungsrätin Brigitte Mürner-Gilli, die Kreativität und Tatkraft der Leitungsverantwortlichen der Hochschule, und sie stellte erleichtert fest, dass die irritierenden Zweifel und ennervierende Skepsis positive Impulse haben auslösen können. Für sie ist die Bildungspolitik nicht nur deshalb von zentraler Bedeutung, weil sie eine vorzügliche staatliche Möglichkeit ist, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu fördern, sondern auch deshalb weil das geistesgeschichtliche Erbe die Identität Luzerns ausmache.

Humanistisch und christlich

In dieses Bekenntnis zur Humanität fügte sich auf schöne Weise die Ehrenpromotion von Dr. iur. Rudolf Zihlmann durch die Geisteswissenschaftliche Fakultät ein, wurde in ihm doch nicht nur ein grosser Förderer der Universitätsidee für Luzern, sondern ein Humanist der klassischen Schule geehrt. Seine Dankesadresse war denn auch ein entschiedenes Plädoyer für die Geisteswissenschaften und mithin für eine humanistische Bildung.
Dazu passte, dass die Theologische Fakultät Prof. Dr. theol. Basil Studer OSB in Anerkennung seines patristischen Werkes zum Ehrendoktor ernannte. Denn in diesem Werk kommt eine weitere Dimension des Humanistischen zum Tragen, die Verschränkung der griechischen und lateinischen Spätantike mit dem frühen Christentum in den Schriften der Kirchenväter. In seiner Dankesadresse betonte P. Basil die christliche Bedeutung der Kirchenväter, ihre Unentbehrlichkeit für das heutige rechte Vernehmen und Verstehen des Christlichen: Damit das Wort normativ christlich sein könne, müsse es evangelisch und apostolisch sein; für den Engelberger Mönch P. Basil ist das Kriterium für die Evangelizität und Apostolizität ihre Übereinstimmung mit den Kirchenvätern, so dass bei ihm «evangelisch», «apostolisch» und «patristisch» als synonyme Begriffe erscheinen.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997