SKZ 37/1997

INHALT

Theologie

Solidarität als christlich-ethisches Prinzip

Jeanine Kosch-Vernier

Mit der Idee des Bundesrates, eine Solidaritätsstiftung ins Leben zu rufen, ist ein Wort in aller Munde, das eine genaue Sinnprüfung wert ist. Was heisst Solidarität in einem christlichen Kontext? Woher stammt der Begriff? Was sagen Bibel und katholische Soziallehre dazu? Was für Folgen ergeben sich daraus für die aktuelle Diskussion? Die folgenden Zeilen sind ein Versuch der Annäherung an ein heikles Thema, verbunden mit dem Wunsch, einen Beitrag zur Klärung zu leisten. <Literaturhinweise>

Historische Grundlegung

Der Begriff Solidarität ist im 19. Jahrhundert aus der Rechtssprache (Gemeinhaftung) in die Sozialphilosophie übernommen worden und meint die sittlich qualifizierte, aktive Bezogenheit des einzelnen auf die Gemeinschaft und umgekehrt. Mit anderen Worten, die Haltung wechselseitiger Unterstützung im Sinne des «einer für alle und alle für einen». Das Solidaritätsprinzip richtet sich demnach auf die Bestimmung der Person als «ens sociale», auf das in der Sozialnatur der Person gründende Faktum der Gemeinschaft und der wechselseitigen Beziehungen zwischen Person und Gemeinschaft.
Legt der Individualismus das Gewicht auf die einzelnen, so dass die Gemeinschaft fast als blosse Summe der Individuen erscheint, legt umgekehrt der Kollektivismus alles Gewicht auf das gesellschaftliche Ganze, so dass die einzelnen nur in ihrer Bedeutung als Glieder dieses Ganzen gewürdigt werden, so bemüht sich der Solidarismus um die rechte Ausgewogenheit zwischen den einzelnen einerseits und dem gesellschaftlichen Ganzen anderseits.
Das Prinzip der Solidarität ist in der Arbeiterbewegung und den Gewerkschaften tradiert und zum politischen Kampfbegriff geworden. Im Zuge vielfältiger Arbeiterkämpfe wird Solidarität zum Grundwert der Arbeiterparteien und Gewerkschaften im Frankreich des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Diese Haltung weitet sich auch ausserhalb Frankreichs aus und wird zur internationalen Solidarität.
Im Zusammenhang mit «Gleichheit» und «Freiheit» wurde der Begriff «Brüder-lichkeit» auch mit Solidarität übersetzt. In den französischen Solidaritätslehren bedeutet Solidarität die Lehre von einer neuen Moral ­ einer nicht-liberalen, republikanischen Moral. Diese Moral geht nicht vom einzelnen Individuum aus, sondern von den sozialen Verpflichtungen der industriellen Risikogesellschaft.
Solidarität ist handlungswirksam und stiftet soziale Bewegung, als solche geht sie über das einfache «do ut des» hinaus, ist also auch nicht marktmässige Gegenseitigkeit, sondern wechselseitige Verbundenheit von Menschen, die ihre Ziele nur im Zusammenwirken erreichen können. Solidarität kann und sollte nicht anbefohlen werden.
Allerdings hat Solidarität historisch immer mit Macht und deren Verschiebung zu tun. Die Solidarität der Machtlosen ist als gemeinsames Handeln selber eine Form positiver Macht. Man kann sogar sagen, Solidarität ist die Macht der Machtlosen.
In der Schweiz gilt das Beispiel des Rütlischwures als Urbild der eidgenössischen Solidarität. Während der Bund von 1291 noch als Solidarität unter Gruppen gesehen wird, ist die Gründung des Bundesstaates von 1848 eine Vertiefung der rudimentären Solidargemeinschaften.
Seit 1895 kennzeichnet Solidarität die Politik der Begründung des Sozialstaates durch die Radikalsozialisten. Aus diesen Anregungen entwickelte H. Pesch die Grundgedanken der katholischen Soziallehre.
Ein Beispiel aus neuerer Zeit ist die Kooperation der laikalen Linken mit der Kirche Polens, die 1980 zur Gründung der Gewerkschaft Solidarnosc führte. Solidarität prägte auch die Abwehr totalitärer Herrschaft; dies drücken zum Beispiel
D. Bonhoeffers Erfahrungen und Reflexionen des «Für-andere-da-Seins» aus. Schliesslich unterzeichnete am 30. Dezember 1987 Papst Johannes Paul II. die Enzyklika «Sollicitudo rei socialis». Darin bezeichnet er Solidarität als Antwort auf das Elend in der heutigen Welt.
In den letzten Jahren wurde vermehrt auch die Frauensolidarität als Wert mit Zukunft entdeckt. Dabei geht es um ein Durchbrechen der Eigentümer ­ Eigentum-Beziehung, sei dies im Bereich
der traditionellen Mann ­ Frau-Beziehung oder derjenigen der natürlichen Umwelt.

Biblischer Hintergrund

Das Wort «Solidarität» findet sich weder im ersten noch im zweiten Testament. Ein Wesenszug alttestamentlicher Anthropologie ist jedoch die wechselseitig solidarische Bindung zwischen dem einzelnen und der Gemeinschaft, vor allem innerhalb der natürlichen Gemeinschaftsformen Familie, Sippe, Stamm und Volk (vgl. Gen 2,23ff.; Ri 9,2).
Das Solidaritätsprinzip hat auch den atl. Mittlergedanken geprägt: der Mittler bekennt sich mit seinem Volk solidarisch und vermittelt ihm durch seinen opferbereiten Dienst oder durch Fürbitte das Heil (Ex 32; 31f.; 1 Sam 12,2; Jes 53). Die Heilshoffnung des Judentums zur Zeit Jesu ist geprägt vom Glauben an die Solidarität zwischen dem jüdischen Volk und seinen Gliedern. Solidarität ist im AT vorwiegend objektiv gesehen, sie wird konstituiert durch Abstammung, Zugehörigkeit zum Volk und Gesetzesverpflichtung. Nicht zu vergessen ist auch die Solidarität Jahwes mit seinem Volk, die eine wesentliche Rolle spielt im ersten Testament.
Das NT betont nicht Abstammung und Gesetz, sondern den Glauben, das Leben aus dem Glauben, das die Solidarität ausmacht zwischen den Empfängern und Erben der Verheissung (Joh 8,39­44; Röm 4,10­17; Gal 3,6­9). Der Römerbrief kennt schliesslich noch die Solidarität in der Sünde, aus der eine Solidarität im Heil, in der Rechtfertigung folgt (Röm 3,9­20).
Das sogenannte «Liebesgebot» bzw. der Begriff der Nächstenliebe liegt unserem heutigen Verständnis von Solidarität wohl am nächsten. Lev 19,11­18 schliesst mit der Aufforderung: «Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!» Das Liebesgebot erscheint als Zusammenfassung einer ganzen Reihe von Forderungen, in denen es um Eigentumsvergehen wie stehlen, betrügen oder täuschen, aber auch um den Schutz von Taglöhnern, Körperbehinderten, sowie um das Verhalten bei Gericht geht. Nächstenliebe ist demnach ein Sammelbegriff für eine ganze Reihe sehr handfester Verhaltensweisen, die weniger mit guten Gefühlen als mit gelebter Solidarität zu tun haben. Liebe bedeutet dann, die Möglichkeit, andere zu übervorteilen, nicht ausnutzen, auf Gerechtigkeit und nicht auf den eigenen Vorteil aus sein, auf die Schwächeren Rücksicht nehmen. Das Gebot der Nächstenliebe gehört also keineswegs nur in den Rahmen des Privaten und Persönlichen, es gilt auch im öffentlichen Raum der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Rechtsprechung. Liebe ist somit soziale Gerechtigkeit; Liebe ist Solidarität. Dorothee Sölle spricht von der «Solidarität als tiefstem Ausdruck der Gottesliebe». Durch den Hinweis auf die Liebe zu Gott wird die Solidarität «zu einem absoluten Wert, der unmittelbar auf unser unstillbares Verlangen nach Sinn und Wahrheit antwortet». Der biblische Gott selbst ist der Grund für das von den Menschen geforderte Verhalten. Er selbst ist der Urgrund der Liebe. Die Bibel hat eine eigene Vorstellung von der Liebe Gottes: Sie erweist sich darin, dass er sich leidenschaftlich einsetzt für die Schwachen, die Armen, die Entrechteten. Gottes Liebe erweist sich in seinem Eintreten für soziale Gerechtigkeit. Statt: «Gott ist Liebe» könnte man auch übersetzen: «Gott ist Solidarität».
Auch Karl Barth fragt, unter welchen Bestimmungen die Liebe Gottes Wirklichkeit werde, und ermittelt Barmherzigkeit und Gerechtigkeit als Ereignisse der Liebe Gottes. Barmherzigkeit, die Tugend des Almosengebens, ist eine wertvolle Tugend, aber die Barmherzigkeit löst nicht das Problem der Armut. Es geht vielmehr darum, die Ursachen der Armut, der materiellen Not der anderen, zu bekämpfen. Und das ist nun nicht nur eine Frage der Barmherzigkeit, sondern der Gerechtigkeit. Barmherzigkeit und Gerechtigkeit sind also nicht identisch, aber das eine ist nicht ohne das andere zu haben. Beide zusammen, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit, bilden zusammen die Solidarität.
Solidarität ist die Befolgung der Verpflichtungen, die sich aus der Würde des Menschen ergeben. Für Christinnen und Christen ist jeder Mensch von Gott zu seinem Ebenbild geschaffen und hat deshalb einen unbedingten Wert. Dem anderen Menschen stehen dieselben Rechte zu, die ich auch für mich selbst in Anspruch nehme (Gerechtigkeit), und die Not des anderen Menschen berührt mich unmittelbar und ruft nach meiner Hilfe (Barmherzigkeit). Aus diesem Zusammenspiel von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit ergibt sich eine Einsicht: Auch wenn ich selbst die Not des anderen, meines Nächsten, nicht verursacht habe, bin ich mitverantwortlich und aufgerufen, sie zu lindern (Solidarität).
Gollwitzer zieht die anthropologische und ethische Konsequenz, indem er die Hörer und Hörerinnen des Wortes Gottes als die zur Solidarität Befreiten bestimmt. In einer gewissen Analogie kann man die solidarische Verbindung der Menschen auch auf ihr Verwurzeltsein mit der kosmischen Welt anwenden, insofern das Verhalten der Menschen den Kosmos mitbetrifft und der Mensch zur Verantwortung auch gegenüber der Welt, die er zu verwalten hat, aufgerufen ist.
Nach dem Zeugnis der synoptischen Evangelien war das Reich Gottes das zentrale Anliegen Jesu. Leonhard Ragaz hat gesagt: «Die Bibel hat von Anfang bis zum Ende nur einen Inhalt: die Botschaft vom lebendigen Gott und dem Reich seiner Gerechtigkeit.» Eines der dichtesten Bilder für das Reich Gottes ist jenes vom Hochzeitsmahl, bei dem die Letzten zu Ersten werden. Dies bedeutet eine klare Umkehr der Verhältnisse. Die jesuanische Alternative zur Klassengesellschaft ist die Gesellschaft der aktiven Solidarität der Stärkeren mit den Schwächeren, der Insider mit den Outsidern, der Opfer mit den Davongekommenen. Jesus hat sowohl in Gleichnissen vom Reich Gottes gesprochen als auch dieses in seinem Leben konkret bezeugt.
H.-J. Benedict fragt sich jedoch, ob die Inkarnation als Urbild der Solidarität ausreicht, um gesellschaftsverändernd zu wirken. Obwohl durch die Menschwerdung Gottes die Solidarisierung nach unten eine besondere Qualität erhält und im Leben Jesu immer wieder bezeugt wird, hebt die Solidarität als Herablassung das Oben und Unten nur symbolisch auf. Nur zu oft war die Praxis der Kirchen doketische Solidarität ­ also jener Ausflug aus der gesicherten Position in Notstandsgebiete, aus denen man unversehrt und unverwandelt zurückkehrte. Nur selten war sie kenotische Solidarität ­ also das Aufgeben dessen, was man war, das Gleichwerden mit den Opfern. Insofern ist es relevant, ob man sich an Jesus als Initiator realer Aufhebung (Umkehr der Verhältnisse) orientiert oder an Christus als Symbol dieser Aufhebung.
Die Differenz zwischen den heute gegebenen Verhältnissen und dem Reich Gottes ist deshalb eine qualitative und nicht eine quantitative. Es geht um die Frage, ob die heutigen gesellschaftlichen Strukturen und Praktiken mit dem Reich Gottes prinzipiell vereinbar sind oder nicht.

Katholische Soziallehre

Die Sozialverkündigung der Kirche geht davon aus, dass politische Fragen immer auch ethische Dimensionen haben. Vom christlichen Glauben her ist der absolute Imperativ ­ das Wohlergehen der Menschen ­ darin begründet, dass Gott den Menschen als Mann und Frau nach seinem Abbild geschaffen hat. Gleichzeitig wird der Mensch als Individuum und als Gemeinschaftswesen verstanden. Mensch-sein ist somit nur in Gemeinschaft mit anderen Menschen möglich (Oswald v. Nell-Breuning). Diese Verwiesenheit auf die Gemeinschaft (Sozialität) widerspricht jedoch dem absoluten Wert und der Würde jedes einzelnen Menschen (Individualität) nicht. Als dritte Dimension der menschlichen Person kennt die christliche Tradition noch die Transzendentalität. Das Leben des Menschen erschöpft sich nicht innerhalb der materiellen, diesseitigen Wirklichkeit, sondern weist darüber hinaus.
Ergänzend müsste hier auch noch die Personalität erwähnt werden, die, zusammen mit der Transzendentalität, anthropologisch-sozialphilosophisch die absolute Menschenwürde begründet. Wenn wir davon ausgehen, dass allein der Mensch unbedingten Wert hat, wird deutlich, dass das Wohl der Menschen den obersten sozialethischen Massstab darstellt. So in der 1961 erschienenen Sozialenzyklika «Mater et magistra» (219) von Johannes XXIII. und im Konzilsdokument «Gaudium et Spes» (26). Alle gesellschaftlichen Einrichtungen, sei es der Staat oder die Wirtschaft, aber auch alle Mechanismen wie etwa der Markt oder die Rechtsstaatlichkeit, haben dem Wohl des Menschen zu dienen.
Die Kirche versteht sich seit dem Vaticanum II als Zeichen und Werkzeug der Einheit mit Gott und der Einheit aller Menschen (Lumen Gentium). Die Kirche steht demnach im Dienst universaler Solidarität. Sie kann, will sie nicht sich selbst untreu werden, gar nicht anders, als weltweit solidarisch handeln. Bereits Pius XII. erkannte, dass die soziale Frage heute nicht mehr allein eine Frage der Betriebswirtschaft und der Volkswirtschaft, sondern eine Frage der Weltwirtschaft und der Weltpolitik ist. Johannes XXIII. und Paul VI. haben diese Einsicht aufgegriffen und weitergeführt. So durchzieht das Solidaritätsprinzip die katholische Soziallehre seit Leo XIII. (Rerum novarum) bis in die heutige Zeit.
Der unbedingte Wert jedes einzelnen Menschen bedeutet weiter, dass prinzipiell alle Menschen gleich sind und denselben Anspruch auf ein erfülltes Leben haben. Daraus ergibt sich der Grundsatz der Chancengleichheit. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich nicht nur innerhalb von Nationen, sondern auch auf weltweiter Ebene (Gaudium et Spes 29 und 66). Die fortdauernde Kluft zwischen Arm und Reich auf der Erde und die Tatsache, dass grosse Teile der Menschheit um das nackte Überleben kämpfen müssen, sind also ein moralischer Skandal (Gaudium et Spes 88).
Solidarität ist aber nicht nur die empirisch feststellbare Tatsache der wechselseitigen Abhängigkeit, der Tatsache, dass wir alle in einem Boot sitzen. Solidarität hat noch eine ethische Bedeutung: «Die Entschlossenheit, die tatsächlich gegebene gegenseitige Abhängigkeit anzuerkennen und danach auch zu handeln und sich für das Gemeinwohl einzusetzen» (Sollicitudo rei socialis). Es wäre jedoch verkehrt, diese ethische Bedeutung auf den Bereich der Individualethik zu begrenzen und die ordnungspolitische Ebene zu übersehen.
Aus dem christlichen Verständnis des Menschen als Person werden in der kirchlichen Sozialverkündigung weitere Prinzipien hergeleitet:
Das Solidaritätsprinzip ergibt sich aus der sozialen Dimension des Menschseins und besagt, dass einerseits der einzelne nach Massgabe seiner persönlichen Leistungsfähigkeit Verantwortung für das Wohl der Gemeinschaft trägt und andererseits die Gemeinschaft auch verantwortlich ist für das Wohl des einzelnen. Das Solidaritätsprinzip bezieht sich immer auf die Verwirklichung des Gemeinwohls oder auf das Wohl des einzelnen, insofern dieses ein Teil des Gemeinwohls ist. Demzufolge ist die Verbundenheit innerhalb einer Gruppierung, die lediglich ihre eigenen Partikularinteressen vertritt, nicht als Solidarität im eigentlichen Sinn zu verstehen.
Das Subsidiaritätsprinzip, welches die Enzyklika «Quadragesimo anno» 1931 definiert hat, bedeutet in einer heutigen Formulierung, dass der Staat oder jede andere übergeordnete politische Instanz nicht Aufgaben an sich reissen sollen, die untere gesellschaftliche Einheiten selber erledigen können. Gleichzeitig meint Subsidiarität aber auch, dass der Staat verpflichtet ist, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Die 1967 erschienene Enzyklika «Populorum progressio» Pauls VI. anerkennt, dass die soziale Frage zu einer weltweiten Frage geworden ist, und weist auf die strukturellen Ursachen der Armut hin. Wenn die Enzyklika von Entwicklung spricht, geht es nicht nur um wirtschaftlichen Fortschritt, sondern um den Menschen als Ganzes. Die berühmte Formel der Enzyklika heisst: «Entwicklung ist der neue Name für Friede.»
Ende 1987 erschien «Sollicitudo Rei Socialis». Diese Enzyklika verweist auf die neue globale Situation, in der die alte Vorstellung von Solidarität als Aufeinanderverwiesensein alltägliche Erfahrung geworden ist. Hieraus folgt die neuere Bedeutung von Solidarität als Praxis zugunsten derer, die im gegebenen Netz umfassender Abhängigkeit die Benachteiligten sind. Schliesslich hat, unter dem Eindruck der lateinamerikanischen «Theologie der Befreiung», die sogenannte Option für die Armen ausdrücklich Erwähnung in der kirchlichen Sozialverkündigung erhalten.
«Sollicitudo Rei Socialis» bietet eine theologische Lektüre der weltwirtschaftlichen Verhältnisse, die an die Theologie der Befreiung erinnert und die Bedeutung der politischen Verhältnisse für den christlichen Glauben deutlich macht. Die Option für die Armen ist das Herzstück einer theologischen Begründung kirchlicher Entwicklungsarbeit. Diese von Karl Rahner formulierte Grundeinsicht wurde in den Ländern der Dritten Welt nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil radikalisiert und konkretisiert. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Perspektivenwechsel: Die Armen wurden von Objekten der Fürsorge zu Subjekten der Heilsgeschichte.

Zusammenfassend kann für die laufende Diskussion folgendes festgehalten werden:

Solidarität heisst: Vorrang des Gemeinwohls vor den Partikularinteressen. Die Positionen der Interessengruppen müssen sich in erster Linie daran messen lassen, ob sie dem langfristigen Gesamtinteresse der Gesellschaft dienen oder ihm zuwiderlaufen. Das Gemeinwohl ist also hauptsächliches Kriterium für die Legitimität von Einzelinteressen.

Solidarität heisst: Vorrang der Interessen der derzeit Benachteiligten (Option für die Armen). Wo sich gleichermassen legitime Partikularinteressen gegenüberstehen, ver-

dienen jene der am stärksten Benachteiligten den Vorzug. Auch wenn ich an der Not des/der anderen nicht Schuld bin, bin ich gehalten, mich für die Verbesserung seiner/ihrer Lage einzusetzen.

Generell gilt in der Ethik, dass sich die Gerechtigkeit sozialer Einrichtungen zuerst am Wohl der am meisten Benachteiligten bemisst. Ebenso gilt auf globaler Ebene, dass von Gemeinwohl keine Rede sein kann, wenn noch immer grosse Teile der Weltbevölkerung in absoluter Armut, Hunger und Elend leben müssen. Den reicheren Ländern und Nationen kommt die unbedingte Pflicht zu, das Mögliche zu untemehmen, um diese Not zu lindern.

Weshalb braucht es eine Stiftung für Solidarität?

Die Kirche hat gerade in der gegenwärtigen Situation, die charakterisiert ist durch Individualisierung und Entsolidarisierung, eine prophetische Rolle. Dabei muss sie besonders für die Marginalisierten und jene, die sich nicht selbst in die allgemeine Solidarität einbringen können, eine Bresche schlagen und die Anwaltschaft für die Armen und Ärmsten übernehmen.

Die Kirche kann Solidarität und Gerechtigkeit nicht nur einfordern. Sie muss versuchen, selber Zeichen der Solidarität zu setzen. Dazu braucht es Allianzen der Solidarität.

Eine Solidaritätsstiftung ermöglicht solche Allianzen.

Eine Solidaritätsstifung ermöglicht auch eine Rückbesinnung auf die humanitäre Tradition der Schweiz, deren Verfassung mit den Worten beginnt: «Im Namen Gottes des Allmächtigen...»

Die Option für eine Überwindung der Armut der Armen ist nicht nur einem bestimmten politischen Grossprojekt verbunden, sondern auch der Botschaft vom Reich Gottes.

Solidarität stand schon immer im Zentrum christlicher Verkündigung: Im Matthäusevangelium erklärt Jesus das Kriterium des moralischen Verhaltens: «Was ihr einem meiner geringsten Brüdern/Schwestern getan habt, habt ihr mir getan» (Mt 25,40.45).

Die Theologin Jeanine Kosch-Vernier ist Fachverantwortliche für Entwicklungspolitik beim Fastenopfer. Hilfswerk Schweiz

Literaturhinweise

H. J. Benedict, Solidarität von unten ­ Solidarisierung nach unten, in: Internationale Dialogzeitschrift 7 (1974), 333­343.

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© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997