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Der Kommentar |
Bei der Pressekonferenz nach dem Besuch unserer Bischöfe in Rom
hat man erfahren müssen, dass unsere Oberhirten dort mit ihren Anliegen
nicht gut angekommen sind. An der Dekanenkonferenz des Bistums Basel in
Morschach/Mattli vom 17./18. September 1997 hat Bischof Kurt Koch das noch
verdeutlicht. Gemäss dem vorstehenden Bericht teilte er mit, dass im
Vatikan Änderungen der Zulassungsbedingungen für das Priesteramt
nicht als Möglichkeit gesehen werden, und da in Rom die grosse Sorge
bestehe, dass die Identität des Priesters ausgehöhlt werden könne
(offenbar lässt man lieber die Priester aussterben als ihre Identität
aushöhlen! W.B.), seien weitere Schritte bei ausserordentlichen Delegationen
wie Krankensalbung oder Eheassistenz für Laientheologen nicht zu erwarten.
Der Bischof erklärte folglich, er halte es für unverantwortlich,
diesbezüglich falsche Hoffnungen zu wecken.
Das will also heissen, dass wir in einer hoffnungslosen Situation stehen.
Auf der einen Seite die immer schlimmer werdende Seelsorgenot, auf der andern
Seite keine Aussicht auf zu ergreifende Massnahmen. Ist das das letzte Wort?
Bleibt da nichts anderes, als diese hoffnungslose Situation durchzustehen?
Die folgenden Ausführungen wollen nicht als «solutio magistralis»
verstanden sein, sondern eher als Diskussionsbeitrag.
Das Kirchenvolk wird nicht zum erstenmal mit einer solchen Haltung Roms konfrontiert. In der Nachkonzilszeit ist es fast am laufenden Band vorgekommen, dass Rom Normen herausgab, wo man spontan sagte, das stimme doch nicht mit der pastoralen Haltung des Konzils überein, da dürfe man, müsse man in Gewissensfreiheit, mit Zivilcourage, so handeln, dass der Sache wirklich gedient sei. Denn das Gesetz ist für den Menschen da, nicht der Mensch für das Gesetz (vgl. Mk 2,27). Und man hat faktisch gehandelt:
Bei «Humanae vitae»: Die Bischöfe von Deutschland, Österreich und der Schweiz haben dazu Erklärungen abgegeben, was Rom gar nicht gern gesehen hat. Es möchte es bis heute rückgängig machen, aber kann es nicht. Die Eheleute aber können damit leben und auf verantwortliche Weise die eheliche Liebe mit der Geburtenkontrolle verbinden.
Das Verbot von Mädchen-Ministrantinnen wurde fast allgemein bestreikt, mit der Wirkung, dass es von Rom zurückgenommen wurde.
Für die Ökumene: Das Konzil erklärte: «Die Bezeugung der Einheit verbietet in den meisten Fällen (also nicht absolut! W.B.) die Gottesdienstgemeinschaft, die Sorge um die Gnade empfiehlt sie indessen in manchen Fällen» (UR 8). Das Kirchenrecht hat dann diese Empfehlung (eingeengt auf «Todesgefahr oder... eine andere schwere Notlage» (Can 844 § 4). In der Praxis geht man da grosszügiger vor. Bei der Europäischen Ökumenischen Versammlung in Graz hat man einen «Ökumenismus des Kirchenvolkes» festgestellt und daneben die ökumenische Platzangst der Kirchenpitzen.
Für die Bussfeiern: Als die iroschottischen Mönche die Ohrenbeichte auf dem Kontinent einführten, reagierte die offizielle Kirche negativ und nannte sie «eine zu leichte und verabscheuungswürdige Art der Sündenvergebung» (Synode von Toledo 589). Man wollte die strenge öffentliche Busse während der Fastenzeit retten. Es gelang nicht. Die Ohrenbeichte setzte sich durch und wurde sogar vom IV. Laterankonzil 1215 einmal jährlich vorgeschrieben. Als die Schweizer Bischöfe eine Bresche schlugen für die Bussfeier mit Generalabsolution, hat Rom wiederum heftig widerstanden. Man wollte die Ohrenbeichte retten. Es gelang nicht. Die Bussfeiern setzten sich, mit oder ohne Generalabsolution, in der Schweiz und in vielen andern Ländern durch. Die Ohrenbeichte überlebt noch bei traditionellen Christen oder aber als Beichtgespräch.
Für die Sakramente an wiederverheiratete Geschiedene: Als die drei süddeutschen Theologen-Bischöfe Lehmann, Kasper, Saier auf sehr nuancierte Weise erklärten, solche Menschen könnten zu den Sakramenten «zugelassen werden», gab Rom eine Gegenerklärung heraus. Die pastorale Praxis aber folgt den Bischöfen.
Für die Krankensalbung durch Laien: Aus Not, einen Priester zu finden, haben Laien-Seelsorger/Seelsorgerinnen angefangen, für Schwerkranke einen Abschiedsritus zu halten, aber vielerorts auch eine Salbung zu machen mit entsprechenden Gebeten. Falls das kein Sakrament ist (Die Frage bleibt offen. In der alten Zeit war die Weihe des Öles durch den Bischof zur Gültigkeit des Sakramentes erfordert, aber die Salbung der Kranken konnte auch durch Laien geschehen fast wie die Austeilung der Kommunion!), ist es sicher ein Sakramentale. Ob das mehr oder weniger Gnade bewirkt als das Sakrament, weiss Gott allein.
Für die Eheassistenz durch Laien: Hier wird die Frage heikler, da seit dem Kirchenrecht von 1917 der Eheschluss der Brautleute nur vor dem zuständigen Priester mit zwei Zeugen gültig geschehen kann. Wenn nun ein Laientheologe von sich aus assistiert, wäre jene Ehe rechtlich ungültig mit allen Folgen bei einer allfälligen Scheidung und Wiederverheiratung. Die Bischöfe können ausserordentliche Delegation geben und haben es schon getan. Werden sie es nach dem Rom-Besuch noch weiterhin tun?
Für die Eucharistiefeier: Das rührt nah an das Allerheiligste. Es wird stimmen, dass Jesus die alttestamentliche Priesterkaste und ihre übersteigerten Opferriten nicht übernommen hat; ebenso dass die Urchristen in kleinen Gruppen in ihren Häusern ohne eigentliche Priester das Brot brachen und so Mahl mit dem auferstandenen Herrn hielten; ebenso dass in den paulinischen Gemeinden die verschiedenen Dienste nach den verschiedenen Charismen aufgeteilt wurden (H. Haag, Worauf es ankommt, Freiburg i.Br. 1997). Eine andere Frage ist, ob man deswegen 2000 Jahre Kirchengeschichte einfach auslöschen kann. Bei aller Dringlichkeit, den mittelalterlichen Klerikalismus endgültig zu überwinden und dem nachkonziliaren Neoklerikalismus heftigen Widerstand zu leisten, stellt sich doch die Frage, ob man das Kind mit dem Bade ausschütten, statt Erneuerung Abschaffung des Priestertums fordern soll. Sollte man nicht die zwei Traditionsstränge, mit oder ohne geweihte Priester das Herrenmahl zu feiern, nebeneinander stehen lassen, das eine als die typisch katholische und orthodoxe, das andere als die typisch protestantische Gestalt?
Während die römische Kurie das II. Vatikanische Konzil in zu
vielen Fällen mit ihren Normen verengt hat, dürfen, sollen wir
über die Konzilstexte hinausgehen, um ihnen treu zu bleiben, freilich
immer in der Richtung, die das Konzil eingeschlagen hat. Hätte das
Konzil nämlich 18 Jahre gedauert wie jenes von Trient, hätten
die Bischöfe auf viele neue Glaubensfragen und pastorale Situationen
eingehen müssen. Das sollen wir an ihrer Stelle tun.
Das letzte und vielleicht folgenreichste Dokument des Konzils war über
die Religions- und Gewissensfreiheit. Es heisst darin, dass «in religiösen
Dingen niemand gezwungen werden darf, gegen sein Gewissen zu handeln, noch
daran gehindert werden darf, privat und öffentlich, als einzelner oder
in Verbindung mit andern innerhalb der gebührenden Grenzen
nach seinem Gewissen zu handeln»
(DH 2). Rom muss nun erst noch lernen, mit mündigen Christen umzugehen,
die oft eigene Lösungen praktizieren, die vom Gesetz nicht vorgesehen,
sogar von ihm verboten sind und die, wie oft in der Kirchengeschichte, wahrscheinlich
hernach vom Gesetzgeber anerkannt, sogar vorgeschrieben werden.
Also darf die Basis der Kirche Schweiz weiterfahren und ohne viel Lärm
in den oben genannnten Fällen so handeln, dass den einzelnen Menschen
in ihren Anliegen wirklich geholfen ist. Eine grössere Hemmung ist
freilich angezeigt, wo es sich um die Gemeinschaftsfeier katexochen, die
Eucharistie, handelt. Die Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen der Gruppe
«Pfingsten 99» könnten, nachdem trotz des Besuches der
Bischöfe in Rom, eine legale Lösung der Priesterkalamität
nicht in Aussicht steht, neu in Versuchung kommen, von jenem Datum an offiziell
und öffentlich Eucharistie zu feiern. Aber damit wäre die Spaltung
gegeben, wahrscheinlich innerhalb der Pfarrei, sicher mit der Kirchenautorität.
Man hat damals Erzbischof M. Lefebvre, der die Aussagen des Konzils rundweg
leugnete, allzu lange toleriert. Aber vom Tag an, wo er Bischöfe weihte,
war der Bruch geschehen. Es besteht faktisch in der Kirche bereits eine
grosse Spannung zwischen rechts und links. Da sollte man gegenseitig Verständnis
haben und tolerant sein. Aber eine Spaltung sollte man um Gottes willen
vermeiden. Paulus mahnt: «Alles ist erlaubt aber nicht alles
nützt.» Man dürfe zwar ohne Gewissensbisse auf dem Markt
Opferfleisch kaufen und dann auch essen. Aber wenn ein Bruder sich daran
ärgere, «dann esst nicht davon, mit Rücksicht auf... das
Gewissen des andern» (1 Kor 10,2329). Also: Liebe, Rücksicht,
Einheit gehen über alle andern Werte.
Natürlich wird die Gewissensfreiheit arg missbraucht. Allzu viele,
Jugendliche und Erwachsene, sagen leichthin: «Ich mache, was ich will.»
So ist es nicht gemeint. Beim Handeln nach dem Gewissen muss man sich selbst
gegenüber Gott und den Menschen sehr ernst nehmen und erst dann mit
dem ganzen Gewicht der Verantwortung die Entscheidung treffen.
Franz von Assisi kann uns mit seinem Verhalten einen Wink geben. Er hat
nie die Kirche kritisiert. Aber um seinem Gewissen zu folgen, hat er einem
Kardinal nach dem andern ins Angesicht Widerstand geleistet. Als er mit
den ersten zwölf Brüdern nach Rom zog, um Erlaubnis für seine
Lebensweise zu erbitten, sagte ihm der römische Kardinal Johannes von
St. Paul, er solle sich doch einer Eremitengemeinschaft oder den Benediktinern
anschliessen. Franziskus: «Danke schön, Herr Kardinal, aber Gott
hat mir einen andern Weg eingegeben.» Als seine Brüder von der
Reise nördlich der Alpen müde und abgeschlagen heimkehrten, riet
ihm sein Freund, Kardinal Ugolino, sie nicht mehr so weit zu schicken. Franziskus:
«Ich werde sie noch weiter wegschicken, auch zu den Sarazenen, damit
auch dort das Evangelium verkündet werde.» Als er mit einem Kreuzfahrer-Schiff
nach Ägypten gelangt war und dort sah, wie die christlichen Soldaten
die Stadt Damiette mit dem mächtigen Sultan belagerten, bat er den
Päpstlichen Delegaten Kardinal Pelagius, mit dem Sultan reden zu dürfen.
Der Kardinal erwiderte, sie hätten Befehl, den Sultan zu besiegen,
nicht mit ihm zu reden. Franziskus ging trotzdem hin, und die zwei Männer
haben sich rasch gegenseitig als Menschen Gottes entdeckt und geschätzt.
Franziskus war leider der einzige Christ, der dem Sultan nicht
als Feind, sondern als Bruder begegnet ist. «Gehe hin und tue desgleichen»
(Lk 10,37).
Der Kapuzinertheologe Walbert Bühlmann hat sich als Dozent und als Buchautor sein Leben lang mit den Herausforderungen der Zeit an die weltweite Kirche beschäftigt