SKZ 44/1997

INHALT

Kirche in der Schweiz

Ohne Beauftragung keine Liturgie

von Brigitte Muth-Oelschner

Ein Wortgottesdienst muss nicht stets mit der Kommunionausteilung verbunden sein. Wenn immer möglich, soll am Sonntag eine Eucharistiefeier gefeiert werden, was eine gute Koordination auf Dekanatsebene bedingt. Dies erklärte Bischof Kurt Koch während der Dekanenkonferenz des Bistums Basel vom 17./18. September 1997 in Morschach. Hauptthemen der Tagung waren die Bedeutung der Sakramente und die Weisungen der DOK zur Wortgottesfeier.
Bischof Koch, der ein Impulsreferat über die Sakramente als «Christusbegegnung und Lebensmerkmale der Kirche» hielt, betonte, Christus sei der eigentliche Spender der Sakramente «und gebraucht uns als Werkzeug. Es ist Christus, der handelt. Als Zeichen dafür steht die Ordination.»
Sakramente seien nicht blosse «Dienstleistungen der Kirche», sondern Begegnungen mit Christus. Die Konsequenz daraus sei, dass in der Pastoral die Bedeutung der Sakramente als Ort der Christusbegegnung noch deutlicher herausgestellt werden müsse. «Alles steht und fällt damit, dass es zu einer persönlichen Christusbegegnung kommt», erklärte der Diözesanbischof. Es gehe darum, den Geschenkcharakter der Sakramente zum Ausdruck zu bringen, die «keineswegs zu einem Kampffeld zwischen den verschiedenen kirchlichen Diensten verkommen dürfen». Voraussetzung für die Sakramentenpastoral sei immer der Glaube, beispielsweise bei der Taufe. Zwar müssten die religiösen Sehnsüchte der Menschen ernst genommen werden, es sei aber fraglich, ob die Sakramente darauf immer die richtige Antwort seien. Bei der Suche nach neuen vorsakramentalen Wegen, um das Verständnis für die Sakramente zu erschliessen, können die Laientheologen und -theologinnen eine Vorreiterrolle übernehmen, zum Beispiel bei der Hinführung zur Taufe im Sinne eines katechumenalen Weges.
Was die Weisungen der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) zur Wortgottesfeier angeht, betonte Bischof Koch, dass diese Liturgie keine «kleine Messe», wie es bei manchen Gläubigen heisst, sein dürfe. In diesem Zusammenhang erklärte er: «Ich halte es nicht für sinnvoll, dass stets Wortgottesdienste mit Kommunionfeiern gehalten werden.» Von seiten der Anwesenden wurde darauf aufmerksam gemacht, dass inzwischen überall schon Laien in Liturgiekursen ausgebildet worden sind bzw. ausgebildet werden, um Wortgottesdienste zu leiten. Der Bischof wies darauf hin, dass zur Vorsteherschaft in der Liturgie aber auch eine Beauftragung gehört, wie sie beispielsweise der Pastoralassistent und die Pastoralassistentin haben. Jede Liturgie sei letztlich der Vollzug des Priesteramtes Jesu Christ, in jeder Liturgie sei Christus gegenwärtig, und dies werde durch die Beauftragung sichtbar.
Am Sonntag sollen Wortgottesdienste nur dann gefeiert werden, wenn eine Notsituation gegeben ist. Wenn immer möglich, sollte an diesem Tag Eucharistie gefeiert werden, forderte der Bischof. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass nach neuen Wegen gesucht werden muss. Als ein Beispiel für das gemeinsame Beten und Feiern in den Pfarreien nannte Bischof Koch das Stundengebet, wie zum Beispiel die Vesper, die noch viel zuwenig angeboten würde. «Wir haben die Theologie des Wortes Gottes, wie das II. Vatikanum sie aufgezeigt hat, noch nicht richtig rezipiert», meinte der Diözesanbischof.
Bei ihrem Ad-Limina-Besuch im Vatikan sei der Schweizer Bischofskonferenz deutlich geworden, dass in Rom veränderte Zulassungsbedingungen für das priesterliche Amt nicht als Möglichkeiten gesehen werden. In den verschiedenen Dikasterien spreche man von besserer Koordination, von Zusammenlegung von Gemeinden. Da bei der Kurie die grosse Sorge bestehe, dass die Identität des Priesters ausgehöhlt werden könne, seien weitere Schritte bei ausserordentlichen Delegationen, wie beispielsweise bei der Krankensalbung oder Trauassistenz für Laientheologen, nicht zu erwarten. Bischof Koch betonte, er halte es aus diesen Gründen für unverantwortlich, falsche Hoffnung dahingehend zu wecken, dass die Zulassungsbedingungen für das Priesteramt in absehbarer Zeit geändert würden. Der Papst argumentiere damit, dass die Freistellung vom Zölibat geschichtlich gesehen auch immer zu dessen Abschaffung geführt habe.
Bischof Koch seinerseits wünschte sich, dass bei der Diskussion über den Pflichtzölibat mehr Phantasie gezeigt werde. Wenn bisher die Ehelosigkeit als Zeichen der von einem Amtsträger mit Recht erwarteten Glaubensverbindlichkeit gegolten habe, müsste man darüber nachdenken, wie dieses Zeichen denn heute aussehen könne, damit es wieder nachlebbar werde. In Verbindung damit liesse sich auch fragen, welches Zeichen dieser Glaubensverbindlichkeit bei Verheirateten zu erwarten wäre.
Während der Eucharistiefeier im Rahmen der Dekanenkonferenz wurde der neue Leiter des Pastoralamtes des Bistums Basel, Hans-Rudolf Häusermann, durch den Bischof in sein Amt eingesetzt. Der neue Pastoralamtsleiter sagte, als Diakon komme er aus der Praxis: Sein grösstes Bestreben sei es, den Menschen des Bistums Basel zu dienen.

Die Journalistin Brigitte Muth-Oelschner ist freie Mitarbeiterin der Informationsstelle des Bistums Basel


Bistumsjubiläum St. Gallen

Am Samstag, 25. Oktober 1997, fand in der Kathedrale St. Gallen in Anwesenheit von Nuntius Oriano Quilici, Abt-Bischof Henri Salina, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, weiterer Bischöfe und Äbte, des Bundespräsidenten Arnold Koller und der Regierungen der Kantone St. Gallen, Appenzell-Innerrhoden und -Ausserrhoden sowie des Stadtrates von St. Gallen der Festanlass «150 Jahre eigenständiges Bistum St. Gallen 1847­1997» statt. Im Festvortrag zeigte der Mainzer Bischof Karl Lehmann nicht nur die Situation der Kirche heute auf, sondern formulierte nach der Diagnose auch einige Richtpunkte für eine Therapie. Wir werden darauf zurückkommen.
Am gleichen Tag präsentierten die Autoren Franz Xaver Bischof und Cornel Dora das Buch «Ortskirche unterwegs. Das Bistum St. Gallen 1847­1997». Eine ausführliche Rezension der 335 Seiten starken und reich bebilderten Festschrift wird in der Kirchenzeitung noch folgen.

Rosmarie Früh


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997