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Kirche in der Schweiz |
Ein Wortgottesdienst muss nicht stets mit der Kommunionausteilung verbunden
sein. Wenn immer möglich, soll am Sonntag eine Eucharistiefeier gefeiert
werden, was eine gute Koordination auf Dekanatsebene bedingt. Dies erklärte
Bischof Kurt Koch während der Dekanenkonferenz des Bistums Basel vom
17./18. September 1997 in Morschach. Hauptthemen der Tagung waren die Bedeutung
der Sakramente und die Weisungen der DOK zur Wortgottesfeier.
Bischof Koch, der ein Impulsreferat über die Sakramente als «Christusbegegnung
und Lebensmerkmale der Kirche» hielt, betonte, Christus sei der eigentliche
Spender der Sakramente «und gebraucht uns als Werkzeug. Es ist Christus,
der handelt. Als Zeichen dafür steht die Ordination.»
Sakramente seien nicht blosse «Dienstleistungen der Kirche»,
sondern Begegnungen mit Christus. Die Konsequenz daraus sei, dass in der
Pastoral die Bedeutung der Sakramente als Ort der Christusbegegnung noch
deutlicher herausgestellt werden müsse. «Alles steht und fällt
damit, dass es zu einer persönlichen Christusbegegnung kommt»,
erklärte der Diözesanbischof. Es gehe darum, den Geschenkcharakter
der Sakramente zum Ausdruck zu bringen, die «keineswegs zu einem Kampffeld
zwischen den verschiedenen kirchlichen Diensten verkommen dürfen».
Voraussetzung für die Sakramentenpastoral sei immer der Glaube, beispielsweise
bei der Taufe. Zwar müssten die religiösen Sehnsüchte der
Menschen ernst genommen werden, es sei aber fraglich, ob die Sakramente
darauf immer die richtige Antwort seien. Bei der Suche nach neuen vorsakramentalen
Wegen, um das Verständnis für die Sakramente zu erschliessen,
können die Laientheologen und -theologinnen eine Vorreiterrolle übernehmen,
zum Beispiel bei der Hinführung zur Taufe im Sinne eines katechumenalen
Weges.
Was die Weisungen der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK) zur
Wortgottesfeier angeht, betonte Bischof Koch, dass diese Liturgie keine
«kleine Messe», wie es bei manchen Gläubigen heisst, sein
dürfe. In diesem Zusammenhang erklärte er: «Ich halte es
nicht für sinnvoll, dass stets Wortgottesdienste mit Kommunionfeiern
gehalten werden.» Von seiten der Anwesenden wurde darauf aufmerksam
gemacht, dass inzwischen überall schon Laien in Liturgiekursen ausgebildet
worden sind bzw. ausgebildet werden, um Wortgottesdienste zu leiten. Der
Bischof wies darauf hin, dass zur Vorsteherschaft in der Liturgie aber auch
eine Beauftragung gehört, wie sie beispielsweise der Pastoralassistent
und die Pastoralassistentin haben. Jede Liturgie sei letztlich der Vollzug
des Priesteramtes Jesu Christ, in jeder Liturgie sei Christus gegenwärtig,
und dies werde durch die Beauftragung sichtbar.
Am Sonntag sollen Wortgottesdienste nur dann gefeiert werden, wenn eine
Notsituation gegeben ist. Wenn immer möglich, sollte an diesem Tag
Eucharistie gefeiert werden, forderte der Bischof. Gleichzeitig wies er
darauf hin, dass nach neuen Wegen gesucht werden muss. Als ein Beispiel
für das gemeinsame Beten und Feiern in den Pfarreien nannte Bischof
Koch das Stundengebet, wie zum Beispiel die Vesper, die noch viel zuwenig
angeboten würde. «Wir haben die Theologie des Wortes Gottes,
wie das II. Vatikanum sie aufgezeigt hat, noch nicht richtig rezipiert»,
meinte der Diözesanbischof.
Bei ihrem Ad-Limina-Besuch im Vatikan sei der Schweizer Bischofskonferenz
deutlich geworden, dass in Rom veränderte Zulassungsbedingungen für
das priesterliche Amt nicht als Möglichkeiten gesehen werden. In den
verschiedenen Dikasterien spreche man von besserer Koordination, von Zusammenlegung
von Gemeinden. Da bei der Kurie die grosse Sorge bestehe, dass die Identität
des Priesters ausgehöhlt werden könne, seien weitere Schritte
bei ausserordentlichen Delegationen, wie beispielsweise bei der Krankensalbung
oder Trauassistenz für Laientheologen, nicht zu erwarten. Bischof Koch
betonte, er halte es aus diesen Gründen für unverantwortlich,
falsche Hoffnung dahingehend zu wecken, dass die Zulassungsbedingungen für
das Priesteramt in absehbarer Zeit geändert würden. Der Papst
argumentiere damit, dass die Freistellung vom Zölibat geschichtlich
gesehen auch immer zu dessen Abschaffung geführt habe.
Bischof Koch seinerseits wünschte sich, dass bei der Diskussion über
den Pflichtzölibat mehr Phantasie gezeigt werde. Wenn bisher die Ehelosigkeit
als Zeichen der von einem Amtsträger mit Recht erwarteten Glaubensverbindlichkeit
gegolten habe, müsste man darüber nachdenken, wie dieses Zeichen
denn heute aussehen könne, damit es wieder nachlebbar werde. In Verbindung
damit liesse sich auch fragen, welches Zeichen dieser Glaubensverbindlichkeit
bei Verheirateten zu erwarten wäre.
Während der Eucharistiefeier im Rahmen der Dekanenkonferenz wurde der
neue Leiter des Pastoralamtes des Bistums Basel, Hans-Rudolf Häusermann,
durch den Bischof in sein Amt eingesetzt. Der neue Pastoralamtsleiter sagte,
als Diakon komme er aus der Praxis: Sein grösstes Bestreben sei es,
den Menschen des Bistums Basel zu dienen.
Die Journalistin Brigitte Muth-Oelschner ist freie Mitarbeiterin
der Informationsstelle des Bistums Basel
Am Samstag, 25. Oktober 1997, fand in der Kathedrale St. Gallen in Anwesenheit
von Nuntius Oriano Quilici, Abt-Bischof Henri Salina, Präsident der
Schweizer Bischofskonferenz, weiterer Bischöfe und Äbte, des Bundespräsidenten
Arnold Koller und der Regierungen der Kantone St. Gallen, Appenzell-Innerrhoden
und -Ausserrhoden sowie des Stadtrates von St. Gallen der Festanlass «150
Jahre eigenständiges Bistum St. Gallen 18471997» statt.
Im Festvortrag zeigte der Mainzer Bischof Karl Lehmann nicht nur die Situation
der Kirche heute auf, sondern formulierte nach der Diagnose auch einige
Richtpunkte für eine Therapie. Wir werden darauf zurückkommen.
Am gleichen Tag präsentierten die Autoren Franz Xaver Bischof und Cornel
Dora das Buch «Ortskirche unterwegs. Das Bistum St. Gallen 18471997».
Eine ausführliche Rezension der 335 Seiten starken und reich bebilderten
Festschrift wird in der Kirchenzeitung noch folgen.